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DE1561605C3 - Schaustellungsvorrichtung fur Sortimente von Waren oder Warenpackungen - Google Patents

Schaustellungsvorrichtung fur Sortimente von Waren oder Warenpackungen

Info

Publication number
DE1561605C3
DE1561605C3 DE19671561605 DE1561605A DE1561605C3 DE 1561605 C3 DE1561605 C3 DE 1561605C3 DE 19671561605 DE19671561605 DE 19671561605 DE 1561605 A DE1561605 A DE 1561605A DE 1561605 C3 DE1561605 C3 DE 1561605C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
goods
pockets
carrier
display device
insert
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19671561605
Other languages
English (en)
Inventor
Anmelder Gleich
Original Assignee
Zusatz in 16 11 750 Schramm, Werner, 8000 München
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Zusatz in 16 11 750 Schramm, Werner, 8000 München filed Critical Zusatz in 16 11 750 Schramm, Werner, 8000 München
Application granted granted Critical
Publication of DE1561605C3 publication Critical patent/DE1561605C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Schaustellungsvorrichtung für Sortimente von Gegenständen, Waren oder Warenpackungen auf einem unterteilten Traggestell, in welchem um horizontale Drehachsen oder Zapfen nach vorn innerhalb eines bestimmten Winkelbereiches verschwenkbare, in einzelne Einstecktaschen unterteilte Warenträger für die Gegenstände oder Waren angeordnet sind, wobei alle Auflageböden der Einstecktaschen starr miteinander verbunden und als Träger für die oberen Teile der Einstecktaschen und deren Zwischenbegrenzungen ausgebildet sind.
Namentlich Oberhemden oder ähnliche flach und sichtbar verpackte Waren werden in der Regel in Gestellfächern stapelweise aufbewahrt und müssen vom Verkaufspersonal einzeln vorgelegt werden. Die Auswahl der einzelnen Waren aus den Stapeln nach Größe, Ausführung und Aussehen ist schwierig und erfordert erheblichen Zeitaufwand für den Käufer und erhebliches notwendiges Personal. Eine auch nur annähernd ausreichende Übersicht über die gestapelten Waren ist weder für den Käufer noch für das Verkaufspersonal möglich. Bei reinen Schaustellungseinrichtungen wird nur eine einzelne Ware gezeigt und die übrigen Waren lagern wieder in Stapeln. Es sind zwar für Stückwaren wie Obst od. dgl. in verstellbarer Schräglage an einem Gestell angeordnete korbartige Behälter vorgeschlagen worden, in denen die Stückware gehäuft eingelegt ist.
Für Registrierungs- und Ablagezwecke sind auch schon schrankartige Gestelle bekannt, in denen wegen ihrer umständlichen begrenzten Schwenklagerung paarweise nebeneinander angeordnete Kästen aus einer rückwärtigen, verschlossenen Stellung nach vorn in eine Schrägstellung gebracht werden können, um die in den Kästen gelagerten Akten oder Gegenstände zugänglich und begrenzt sichtbar zu machen, was in ihrer rückwärtigen Stellung nicht möglich ist.
Die Schwenklagerungsmittel für die paarweise angeordneten Kästen sind äußerst umständlich und raumbeanspruchend und können nur schwierig betätigt werden. Ein Überblick über die in den Kästen des schrankartigen Gestells aufbewahrten Waren, ihrem Aussehen, ihrer Art und Größe nach, ist mit diesen Kästenanordnungen nicht möglich. Sie bieten weder einen Anreiz zum Kauf der Ware noch erleichtern sie die Auswahl der Ware. Im Warenverkauf ist man mehr und mehr bestrebt, die Waren zum Kaufanreiz ständig in einer die Auswahl erleichternden Weise zur Schau zu stellen, so daß nur für Abrechnung und Verpackung der ausgewählten Waren Personal benötigt wird.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer im Aufbau und in der Handhabung möglichst einfachen, leicht zu betätigenden Waren-Schaustellungsvorrichtung, welche den Anforderungen der Praxis besser gerecht wird, als es die bisher bekanntgewordenen Warenaufbewahrungseinrichtungen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die schwenkbaren Warenträger als aus Drähten, Stäben oder Leisten bestehende Gestelle ausgebildet sind, die eine oder mehrere in eingeschwenkter Stellung vertikale, die darin enthaltene Ware sichtbar machende Einstecktaschen und dahinter weitere sternförmig um die Drehachse herumgruppierte Einstecktaschen aufweisen, deren Auflageböden zueinander versetzt in radial abgestufter Entfernung von der Drehachse so angeordnet sind, daß der Auflageboden der vordersten der sternförmig um die Drehachse herumgruppierten Einstecktaschen gegenüber dem Auflageboden der vorderen, vertikalen Einstecktasche erhöht angeordnet ist und die anschließenden Auflageböden nach unten abgestuft angeordnet sind.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ausführungsform eines schwenkbaren Warenträgers in rückwärtiger eingeschwenkter Stellung, in Seitenansicht,
F i g. 2 den gleichen schwenkbaren Warenträger in nach vorn geschwenkter Lage, in Seitenansicht,
F i g. 3 eine Ausführungsform des gleichen Warenträgers in Vorderansicht,
Fig.4 eine Ausführungsform des Traggestells mit mehreren Reihen von Aufnahmefächern für schwenkbare Warenträger in perspektivischer Darstellung,.
Fig. 5 das gleiche Gestell wie in Fig. 4 in . Vorderansicht.
' In der Zeichnung ist 1 das in mehrere vertikale und horizontale Reihen von Aufnahmefächern für die Warenträger aufgeteilte Gestell mit je einer Bodenplatte 2 aus Holz und Metall, an welcher je ein Warenträger 3 um eine horizontale Drehachse oder um einen Drehzapfen 4 schwenkbar angebracht ist. Jeder Warenträger 3 besteht im wesentlichen aus den Auflageböden 5, 6, 7, 8 der Einstecktaschen und Verbindungsplatten 5a, 6a, 7a, 8a aus Blech, Holz, Kunststoff od. dgl., und den darauf angeordneten Einstecktaschen 9,10,11,12.
Die Einstecktaschen 9, 10, 11, 12 werden bei dem Ausführungsbeispiel durch U-förmig gebogene und mit ihren unteren freien Enden in Einstecklöcher der Auflageböden eingesteckte Einstecktaschentrennwandglieder aus Draht, Stangen, Leisten 14,15,16,17 (Metall, Holz, Kunststoff od. dgl.) und einen um diese herum geführten durchgehenden und starr mit ihnen verbundenen Draht, eine Stange oder Leiste 13 gebildet, deren freie Enden ebenfalls fest oder lösbar bzw. verstellbar befestigt sind. Die Auflageböden 5 bis 8 können auch aus Platten, Gittern oder Drähten bestehen. Das vorderste bügelartige Trenn- oder Zwischenbegrenzungsglied 14 ist an seinem oberen, geschlossenen Ende etwas nach vorn umgebogen, um einen Handgriff 21 für die Handbetätigung des Warenträgers zu bilden. Vor der vordersten vertikalen Einstecktasche 9 sind noch eine oder mehrere vertikale Schaustellungseinstecktaschen 22 für je ein Stück der in den dahinter liegenden Einstecktaschen 9, 10, 11, 12 befindlichen Waren, wie z. B. ein Oberhemd oder eine andere flache oder flach zusammenlegbare Warenpackung angeordnet. Vor oder an dieser Schaustellungseinstecktasche 22 ist vorzugsweise ein Bezeichnungsschild 28 oder eine entsprechende Einstecktasche oder ein Träger für dieses angeordnet. Die beiden vorderen Einstecktaschenböden 5, 6 der vorderen Wareneinstecktaschen 9, 10 sind in vertikalem Abstand voneinander und die beiden folgenden Einstecktaschenböden 7, 8 der dahinter liegenden Wareneinstecktaschen 11,12 in nach unten abgestuften, abnehmenden Abständen von der Drehachse der Drehzapfen 4 angeordnet und bilden einen Hohlraum 23.
An einem der Auflageböden sind in dem Hohlraum 23 die seitlichen horizontalen Drehzapfen 4 durch Schweißung od. dgl. befestigt, die in an der Bodenplatte 2 des jeweiligen Gestellfaches 1 befestigten Lagerböcken 24 drehbar gelagert sind. Zwischen jedem schwenkbaren Warenträger 3 und den ortsfesten Lagerböcken 24 des jeweiligen Gestellfaches ist eine Rückholfeder 25 vorgesehen, die mit einem Ende mit einem der ortsfesten Lagerböcke 24 und mit dem anderen Ende am Warenträger 3 befestigt ist. Als Rückholfeder wird vorzugsweise eine Blattfeder 25 verwendet. Der Umfangsdraht 13 als Seitenbegrenzungsglied der Einstecktaschen 9 bis 12 beginnt an einer Seite des Einstecktaschenbodens 5 der vordersten Wareneinstecktasche 9, wird von dieser seitlich hochgeführt, an den Seiten der Einstecktaschen 9,10,11,12 entlang bis zum hintersten Einstecktaschen-Trenn- und Begrenzungsglied 17 geführt, an diesem horizontal herumgebogen und in Querrichtung nach der gegenüberliegenden Seite des Warenträgers 3 geführt, horizontal umgebogen und seitlich an den Einstecktaschen 12, 11, 10, 9 entlang nach vorn bis zur Vorderseite des Warenträgers 3 geführt, nach unten umgebogen und an diesem senkrecht nach unten bis zur anderen Seite des Auflagebodens 5a geführt, um an diesem durch Einstecken, Schweißen oder in anderer Weise befestigt zu werden.
Anstelle der aus Drähten, Stangen oder Leisten gebildeten Einstecktaschenbegrenzungsglieder können diese aus Platten aus Kunststoff oder Blech bzw. Drahtgeflecht bestehen. Jeder Warenträger 3 kann aus seiner Schaustellungslage um etwa 90° bis 120° nach vorn herumgeklappt oder geschwenkt werden und kann in dieser für alle Fächer zugänglichen Lage durch sein Eigengewicht gehalten werden. Bei Anordnung einer Rückholfeder 25 tritt diese bei nach vorn geklappter Lage des Warenträgers 3 in Tätigkeit, wenn der Warenträger 3 etwas nach rückwärts geschwenkt wird. Jeder Warenträger 3 kann ein Sortiment von Waren in verschiedener Größe enthalten, die alle einzeln leicht zugänglich sind. Die einzelnen Waren können leicht herausgenommen und leicht nachgefüllt werden. Die Auswahl der Ware kann leicht in Selbstbedienung durch jeden Käufer unter Einsparung von Verkaufspersonal erfolgen.
Die erfindungsgemäße Schaustellungsvorrichtung gestattet eine raumsparende, übersichtliche und leicht zugängliche sortierte Unterbringung von beliebigen flachen Gegenständen. Durch Verlängerung der Warenträger 3 nach vorn können diese auch in verhältnismäßig flachen, vorhandenen Gestellen untergebracht und trotzdem ihr Fassungsvermögen noch vergrößert werden. Das ganze Gestell mit den schwenkbaren Warenträgern macht auch bei deren Leerung bis auf das vorderste Warenfach einen vollständigen, kompletten, übersichtlichen Eindruck, was bei sonstigen Regalen, Verkaufsständen usw. nicht der Fall ist. Die Konstruktion der Warenbehälter und Einstecktaschen kann als Massenartikel leicht und billig hergestellt werden.
Die bügelartigen U-förmigen Trenn- oder Zwischenbegrenzungsdrähte 14,15,16,17 für die Einstecktaschen 9, 10, 11, 12 haben geringeren Abstand ihrer seitlichen Schenkel voneinander als die Seitenbegrenzungsstränge des Seitenbegrenzungsdrahtes 13 voneinander, damit
die Trenn- oder Zwischenbegrenzungsdrähte 14,15,16, 17 in entsprechenden Abständen von den Seitenrändern der Sortimentswaren zu liegen kommen, während die Seitenbegrenzungsstränge des Umfassungsdrahtes 13 die seitlichen Begrenzungen der Einstecktaschen 9 bis 12 bilden.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Schaustellungsvorrichtung für Sortimente von Gegenständen, Waren oder Warenpackungen auf einem unterteilten Traggestell, in welchem um horizontale Drehachsen oder Zapfen nach vorn innerhalb eines bestimmten Winkelbereiches verschwenkbare, in einzelne Einstecktaschen unterteilte Warenträger für die Gegenstände oder Waren angeordnet sind, wobei alle Auflageböden der Einstecktaschen starr miteinander verbunden und als Träger für die oberen Teile der Einstecktaschen und deren Zwischenbegrenzungen ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbaren Warenträger (3) als aus Drähten, Stäben oder Leisten bestehende Gestelle ausgebildet sind, die eine oder mehrere in eingeschwenkter Stellung vertikale, die darin enthaltene Ware sichtbar machende Einstecktaschen (22, 9) und dahinter weitere sternförmig um die Drehachse (4) herumgruppierte Einstecktaschen (10 bis 12) aufweisen, deren Auflageböden (6 bis 8) zueinander versetzt in radial abgestufter Entfernung von der Drehachse (4) so angeordnet sind, daß der Auflageboden (6) der vordersten der sternförmig um die Drehachse (4) herumgruppierten Einstecktaschen (10 bis 12) gegenüber dem Auflageboden (5) der vorderen, vertikalen Einstecktasche (9) erhöht angeordnet ist und die anschließenden Auflageböden (7,8) nach unten abgestuft angeordnet sind.
2. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenträger (3) mit je einer nachgiebigen Halteeinrichtung versehen sind, weiche sie mit einer ihr Eigengewicht in der nach vorn geschwenkten Lage unterschreitenden Kraft in ihrer nach dem Traggestell gerichteten inneren normalen Endlage hält.
3. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteeinrichtung für die Warenträger (3) eine Blattfeder (25) verwendet wird, die an einem Ende am Traggestell (1) und am anderen Ende am Warenträger (3) befestigt ist.
4. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Halteeinrichtung entgegengesetzt wirkende Hemmungseinrichtung (26,27) vorgesehen ist, welche die Warenträger (3) nur langsam in die eingeschwenkte Ruhelage zurückkehren läßt.
5. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenträger (3) nach vorn über die Vorderseite des Traggestells (1) hinausragend verlängert sind.
6. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderste Einstecktasche jedes Warenträgers (3) als Schaustellungsfach (22) für das Warensortiment der darunterliegenden Einstecktaschen (9 bis 12) ausgebildet ist.
7. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Warenträger (3) an seiner Vorderseite mit einem Bezeichnungsschild (28) oder einem Träger für ein solches versehen ist.
8. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von den oberen Einstecktaschenbegrenzungen des Warenträgers (3) ein Umfangsdraht (13) von einer Seite des Auflagebodens (5) der vordersten Einstecktasche (9) hochgeführt, an den Seiten aller Einstecktaschen (9 bis 12) entlang und am Ende der letzten Einstecktasche (12) nach der anderen Seite des Warenträgers (3) geführt ist, an dieser Seite an allen Einstecktaschen (9 bis 12) entlang bis zur vordersten Einstecktasche (9) und am vorderen Ende des Warenträgers (3) nach unten weitergeführt ist und mit dieser Seite des Auflagebodens (5) dieser Einstecktasche (9) starr verbunden ist.
DE19671561605 1967-01-02 1967-01-02 Schaustellungsvorrichtung fur Sortimente von Waren oder Warenpackungen Expired DE1561605C3 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DESC040053 1967-01-02

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Publication Number Publication Date
DE1561605C3 true DE1561605C3 (de) 1977-09-15

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