DE1561605C3 - Schaustellungsvorrichtung fur Sortimente von Waren oder Warenpackungen - Google Patents
Schaustellungsvorrichtung fur Sortimente von Waren oder WarenpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schaustellungsvorrichtung für Sortimente von Gegenständen, Waren oder
Warenpackungen auf einem unterteilten Traggestell, in welchem um horizontale Drehachsen oder Zapfen nach
vorn innerhalb eines bestimmten Winkelbereiches verschwenkbare, in einzelne Einstecktaschen unterteilte
Warenträger für die Gegenstände oder Waren angeordnet sind, wobei alle Auflageböden der Einstecktaschen
starr miteinander verbunden und als Träger für die oberen Teile der Einstecktaschen und deren Zwischenbegrenzungen
ausgebildet sind.
Namentlich Oberhemden oder ähnliche flach und sichtbar verpackte Waren werden in der Regel in
Gestellfächern stapelweise aufbewahrt und müssen vom Verkaufspersonal einzeln vorgelegt werden. Die Auswahl
der einzelnen Waren aus den Stapeln nach Größe, Ausführung und Aussehen ist schwierig und erfordert
erheblichen Zeitaufwand für den Käufer und erhebliches notwendiges Personal. Eine auch nur annähernd
ausreichende Übersicht über die gestapelten Waren ist weder für den Käufer noch für das Verkaufspersonal
möglich. Bei reinen Schaustellungseinrichtungen wird nur eine einzelne Ware gezeigt und die übrigen Waren
lagern wieder in Stapeln. Es sind zwar für Stückwaren wie Obst od. dgl. in verstellbarer Schräglage an einem
Gestell angeordnete korbartige Behälter vorgeschlagen worden, in denen die Stückware gehäuft eingelegt ist.
Für Registrierungs- und Ablagezwecke sind auch schon schrankartige Gestelle bekannt, in denen wegen ihrer
umständlichen begrenzten Schwenklagerung paarweise nebeneinander angeordnete Kästen aus einer rückwärtigen,
verschlossenen Stellung nach vorn in eine Schrägstellung gebracht werden können, um die in den
Kästen gelagerten Akten oder Gegenstände zugänglich und begrenzt sichtbar zu machen, was in ihrer
rückwärtigen Stellung nicht möglich ist.
Die Schwenklagerungsmittel für die paarweise angeordneten Kästen sind äußerst umständlich und
raumbeanspruchend und können nur schwierig betätigt werden. Ein Überblick über die in den Kästen des
schrankartigen Gestells aufbewahrten Waren, ihrem Aussehen, ihrer Art und Größe nach, ist mit diesen
Kästenanordnungen nicht möglich. Sie bieten weder einen Anreiz zum Kauf der Ware noch erleichtern sie
die Auswahl der Ware. Im Warenverkauf ist man mehr und mehr bestrebt, die Waren zum Kaufanreiz ständig
in einer die Auswahl erleichternden Weise zur Schau zu stellen, so daß nur für Abrechnung und Verpackung der
ausgewählten Waren Personal benötigt wird.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer im Aufbau und in der Handhabung möglichst einfachen,
leicht zu betätigenden Waren-Schaustellungsvorrichtung, welche den Anforderungen der Praxis besser
gerecht wird, als es die bisher bekanntgewordenen Warenaufbewahrungseinrichtungen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die schwenkbaren Warenträger als aus Drähten, Stäben oder Leisten bestehende Gestelle ausgebildet
sind, die eine oder mehrere in eingeschwenkter Stellung vertikale, die darin enthaltene Ware sichtbar machende
Einstecktaschen und dahinter weitere sternförmig um die Drehachse herumgruppierte Einstecktaschen aufweisen,
deren Auflageböden zueinander versetzt in radial abgestufter Entfernung von der Drehachse so
angeordnet sind, daß der Auflageboden der vordersten der sternförmig um die Drehachse herumgruppierten
Einstecktaschen gegenüber dem Auflageboden der vorderen, vertikalen Einstecktasche erhöht angeordnet
ist und die anschließenden Auflageböden nach unten abgestuft angeordnet sind.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnung
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ausführungsform eines schwenkbaren Warenträgers in rückwärtiger eingeschwenkter Stellung,
in Seitenansicht,
F i g. 2 den gleichen schwenkbaren Warenträger in nach vorn geschwenkter Lage, in Seitenansicht,
F i g. 3 eine Ausführungsform des gleichen Warenträgers in Vorderansicht,
Fig.4 eine Ausführungsform des Traggestells mit
mehreren Reihen von Aufnahmefächern für schwenkbare Warenträger in perspektivischer Darstellung,.
Fig. 5 das gleiche Gestell wie in Fig. 4 in . Vorderansicht.
' In der Zeichnung ist 1 das in mehrere vertikale und
horizontale Reihen von Aufnahmefächern für die Warenträger aufgeteilte Gestell mit je einer Bodenplatte
2 aus Holz und Metall, an welcher je ein Warenträger 3 um eine horizontale Drehachse oder um einen
Drehzapfen 4 schwenkbar angebracht ist. Jeder Warenträger 3 besteht im wesentlichen aus den
Auflageböden 5, 6, 7, 8 der Einstecktaschen und Verbindungsplatten 5a, 6a, 7a, 8a aus Blech, Holz,
Kunststoff od. dgl., und den darauf angeordneten Einstecktaschen 9,10,11,12.
Die Einstecktaschen 9, 10, 11, 12 werden bei dem Ausführungsbeispiel durch U-förmig gebogene und mit
ihren unteren freien Enden in Einstecklöcher der Auflageböden eingesteckte Einstecktaschentrennwandglieder
aus Draht, Stangen, Leisten 14,15,16,17 (Metall,
Holz, Kunststoff od. dgl.) und einen um diese herum geführten durchgehenden und starr mit ihnen verbundenen
Draht, eine Stange oder Leiste 13 gebildet, deren freie Enden ebenfalls fest oder lösbar bzw. verstellbar
befestigt sind. Die Auflageböden 5 bis 8 können auch aus Platten, Gittern oder Drähten bestehen. Das vorderste
bügelartige Trenn- oder Zwischenbegrenzungsglied 14 ist an seinem oberen, geschlossenen Ende etwas nach
vorn umgebogen, um einen Handgriff 21 für die Handbetätigung des Warenträgers zu bilden. Vor der
vordersten vertikalen Einstecktasche 9 sind noch eine oder mehrere vertikale Schaustellungseinstecktaschen
22 für je ein Stück der in den dahinter liegenden Einstecktaschen 9, 10, 11, 12 befindlichen Waren, wie
z. B. ein Oberhemd oder eine andere flache oder flach zusammenlegbare Warenpackung angeordnet. Vor
oder an dieser Schaustellungseinstecktasche 22 ist vorzugsweise ein Bezeichnungsschild 28 oder eine
entsprechende Einstecktasche oder ein Träger für dieses angeordnet. Die beiden vorderen Einstecktaschenböden
5, 6 der vorderen Wareneinstecktaschen 9, 10 sind in vertikalem Abstand voneinander und die
beiden folgenden Einstecktaschenböden 7, 8 der dahinter liegenden Wareneinstecktaschen 11,12 in nach
unten abgestuften, abnehmenden Abständen von der Drehachse der Drehzapfen 4 angeordnet und bilden
einen Hohlraum 23.
An einem der Auflageböden sind in dem Hohlraum 23 die seitlichen horizontalen Drehzapfen 4 durch Schweißung
od. dgl. befestigt, die in an der Bodenplatte 2 des jeweiligen Gestellfaches 1 befestigten Lagerböcken 24
drehbar gelagert sind. Zwischen jedem schwenkbaren Warenträger 3 und den ortsfesten Lagerböcken 24 des
jeweiligen Gestellfaches ist eine Rückholfeder 25 vorgesehen, die mit einem Ende mit einem der
ortsfesten Lagerböcke 24 und mit dem anderen Ende am Warenträger 3 befestigt ist. Als Rückholfeder wird
vorzugsweise eine Blattfeder 25 verwendet. Der Umfangsdraht 13 als Seitenbegrenzungsglied der
Einstecktaschen 9 bis 12 beginnt an einer Seite des Einstecktaschenbodens 5 der vordersten Wareneinstecktasche
9, wird von dieser seitlich hochgeführt, an den Seiten der Einstecktaschen 9,10,11,12 entlang bis
zum hintersten Einstecktaschen-Trenn- und Begrenzungsglied 17 geführt, an diesem horizontal herumgebogen
und in Querrichtung nach der gegenüberliegenden Seite des Warenträgers 3 geführt, horizontal umgebogen
und seitlich an den Einstecktaschen 12, 11, 10, 9 entlang nach vorn bis zur Vorderseite des Warenträgers
3 geführt, nach unten umgebogen und an diesem senkrecht nach unten bis zur anderen Seite des
Auflagebodens 5a geführt, um an diesem durch Einstecken, Schweißen oder in anderer Weise befestigt
zu werden.
Anstelle der aus Drähten, Stangen oder Leisten gebildeten Einstecktaschenbegrenzungsglieder können
diese aus Platten aus Kunststoff oder Blech bzw. Drahtgeflecht bestehen. Jeder Warenträger 3 kann aus
seiner Schaustellungslage um etwa 90° bis 120° nach vorn herumgeklappt oder geschwenkt werden und kann
in dieser für alle Fächer zugänglichen Lage durch sein Eigengewicht gehalten werden. Bei Anordnung einer
Rückholfeder 25 tritt diese bei nach vorn geklappter Lage des Warenträgers 3 in Tätigkeit, wenn der
Warenträger 3 etwas nach rückwärts geschwenkt wird. Jeder Warenträger 3 kann ein Sortiment von Waren in
verschiedener Größe enthalten, die alle einzeln leicht zugänglich sind. Die einzelnen Waren können leicht
herausgenommen und leicht nachgefüllt werden. Die Auswahl der Ware kann leicht in Selbstbedienung durch
jeden Käufer unter Einsparung von Verkaufspersonal erfolgen.
Die erfindungsgemäße Schaustellungsvorrichtung gestattet eine raumsparende, übersichtliche und leicht
zugängliche sortierte Unterbringung von beliebigen flachen Gegenständen. Durch Verlängerung der Warenträger
3 nach vorn können diese auch in verhältnismäßig flachen, vorhandenen Gestellen untergebracht und
trotzdem ihr Fassungsvermögen noch vergrößert werden. Das ganze Gestell mit den schwenkbaren
Warenträgern macht auch bei deren Leerung bis auf das vorderste Warenfach einen vollständigen, kompletten,
übersichtlichen Eindruck, was bei sonstigen Regalen, Verkaufsständen usw. nicht der Fall ist. Die Konstruktion
der Warenbehälter und Einstecktaschen kann als Massenartikel leicht und billig hergestellt werden.
Die bügelartigen U-förmigen Trenn- oder Zwischenbegrenzungsdrähte 14,15,16,17 für die Einstecktaschen
9, 10, 11, 12 haben geringeren Abstand ihrer seitlichen Schenkel voneinander als die Seitenbegrenzungsstränge
des Seitenbegrenzungsdrahtes 13 voneinander, damit
die Trenn- oder Zwischenbegrenzungsdrähte 14,15,16,
17 in entsprechenden Abständen von den Seitenrändern
der Sortimentswaren zu liegen kommen, während die Seitenbegrenzungsstränge des Umfassungsdrahtes 13
die seitlichen Begrenzungen der Einstecktaschen 9 bis 12 bilden.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Schaustellungsvorrichtung für Sortimente von Gegenständen, Waren oder Warenpackungen auf
einem unterteilten Traggestell, in welchem um horizontale Drehachsen oder Zapfen nach vorn
innerhalb eines bestimmten Winkelbereiches verschwenkbare, in einzelne Einstecktaschen unterteilte
Warenträger für die Gegenstände oder Waren angeordnet sind, wobei alle Auflageböden der
Einstecktaschen starr miteinander verbunden und als Träger für die oberen Teile der Einstecktaschen
und deren Zwischenbegrenzungen ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
schwenkbaren Warenträger (3) als aus Drähten, Stäben oder Leisten bestehende Gestelle ausgebildet
sind, die eine oder mehrere in eingeschwenkter Stellung vertikale, die darin enthaltene Ware
sichtbar machende Einstecktaschen (22, 9) und dahinter weitere sternförmig um die Drehachse (4)
herumgruppierte Einstecktaschen (10 bis 12) aufweisen, deren Auflageböden (6 bis 8) zueinander
versetzt in radial abgestufter Entfernung von der Drehachse (4) so angeordnet sind, daß der
Auflageboden (6) der vordersten der sternförmig um die Drehachse (4) herumgruppierten Einstecktaschen
(10 bis 12) gegenüber dem Auflageboden (5) der vorderen, vertikalen Einstecktasche (9) erhöht
angeordnet ist und die anschließenden Auflageböden (7,8) nach unten abgestuft angeordnet sind.
2. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenträger (3)
mit je einer nachgiebigen Halteeinrichtung versehen sind, weiche sie mit einer ihr Eigengewicht in der
nach vorn geschwenkten Lage unterschreitenden Kraft in ihrer nach dem Traggestell gerichteten
inneren normalen Endlage hält.
3. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteeinrichtung
für die Warenträger (3) eine Blattfeder (25) verwendet wird, die an einem Ende am Traggestell
(1) und am anderen Ende am Warenträger (3) befestigt ist.
4. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Halteeinrichtung
entgegengesetzt wirkende Hemmungseinrichtung (26,27) vorgesehen ist, welche die Warenträger
(3) nur langsam in die eingeschwenkte Ruhelage zurückkehren läßt.
5. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenträger (3)
nach vorn über die Vorderseite des Traggestells (1) hinausragend verlängert sind.
6. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderste Einstecktasche
jedes Warenträgers (3) als Schaustellungsfach (22) für das Warensortiment der darunterliegenden
Einstecktaschen (9 bis 12) ausgebildet ist.
7. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Warenträger (3)
an seiner Vorderseite mit einem Bezeichnungsschild (28) oder einem Träger für ein solches versehen ist.
8. Schaustellungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von den oberen
Einstecktaschenbegrenzungen des Warenträgers (3) ein Umfangsdraht (13) von einer Seite des
Auflagebodens (5) der vordersten Einstecktasche (9) hochgeführt, an den Seiten aller Einstecktaschen (9
bis 12) entlang und am Ende der letzten Einstecktasche (12) nach der anderen Seite des Warenträgers
(3) geführt ist, an dieser Seite an allen Einstecktaschen (9 bis 12) entlang bis zur vordersten
Einstecktasche (9) und am vorderen Ende des Warenträgers (3) nach unten weitergeführt ist und
mit dieser Seite des Auflagebodens (5) dieser Einstecktasche (9) starr verbunden ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DESC040053 | 1967-01-02 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1561605C3 true DE1561605C3 (de) | 1977-09-15 |
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