-
Röntgenaufnahmegerät für die direkte Röntgenphotographie Die Erfindung
betrifft ein Röntgenaufnahmegerät für direkte Röntgenphotographie, bei dem Mittel
vorgesehen sind, die einen photographischen Schichtträger vor der jeweiligen Aufnahme
aus einer Bereitschaftsstellung in Aufnahmeposition, z. B. bei einem Zielgerät vor
den Leuchtschirm, bringen.
-
In der Röntgendiagnostik werden zur Darstellung der Objekte bei der
Durchleuchtung sowie bei Aufnahmen unterschiedliche Bildgrößen angewandt. Die Beschaffenheit
der zu untersuchenden Organe erfordert eine Vielzahl von Variationen für die Bildhöhe
und die Bildbreite. Die Bildqualität erfordert im allgemeinen die Anwendung möglichst
kleiner Formate, weil mit der Bildgröße der Streustrahlenanteil des durchstrahlten
Objektes ansteigt. Die Strahlenbelastung des Patienten und des Bedienungspersonals
nimmt unter sonst gleichen Bedingungen ebenfalls mit der Bildgröße zu.
-
Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß in der Röntgendiagnostik optimale
Bildgrößen sowohl für die Durchleuchtung als auch für Aufnahmen gefordert werden.
Auch aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus ist anzustreben, das Bildformat nicht
größer zu wählen als es die Darstellung des jeweiligen Objektes erfordert. In der
gegenwärtigen Praxis werden unter Berücksichtigung der Hoch- und Querformate an
den meisten Untersuchungsgeräten, sofern sie nicht als Arbeitsplätze für eine spezielle
Untersuchungstechnik ausgebildet sind, zahlreiche Bildgrößen angewendet. Die Zahl
der Formate wird im wesentlichen durch den technischen Aufwand der Untersuchungsgeräte
und durch die bereitgehaltenen Film- und Kassettengrößen bestimmt.
-
üblicherweise werden für Röntgenaufnahmen Filmkassetten verschiedener
Größen verwendet, bei denen der Film im Dunkelraum eingelegt wird. Die Belichtung
erfolgt am Untersuchungsgerät als Einzelaufnahme oder als Serienaufnahme in voreinstellbarer
Unterteilung.
-
Bei z. B. hundert Aufnahmen täglich in einem mittleren Röntgeninstitut
erfordert die Bereitstellung der benötigten Filmkassetten mit Einzelfilmen verschiedener
Formate einen umfangreichen Arbeitsaufwand in der Dunkelkammer, für den Transport
zum Untersuchungsgerät und für das Laden und Entladen z. B. im Zielaufnahmegerät.
Dabei müssen die Kassetten zur Vermeidung von Lichteinfall sorgfältig behandelt
und zur Verhinderung einer Vorbelichtung durch Störstrahlen an geschützten Stellen
aufbewahrt werden. Die Auswahl der Kassetten und der Transport in Aufnahmeposition
oder in eine vorbereitende Stellung ist in den meisten Fällen kompliziert und beeinträchtigt
das medizinische Personal in der Konzentration auf den Patienten.
-
Zur Beseitigung dieser Nachteile ist es bekannt, Rollfilme an Untersuchungsgeräten
zu verwenden. Diese Vorschläge haben sich im wesentlichen wegen der Einschränkung
in der Wahl der Bildgrößen im Routinebetrieb nicht durchsetzen können. Bei einer
bekannten Einrichtung wird bei Durchleuchtung der Film bestrahlt, d. h., der Filmverbrauch
ist unter Berücksichtigung der zwischen den Aufnahmen liegenden Durchleuchtungen
etwa doppelt so groß als bei der Verwendung von in Kassetten eingelegten Filmen.
-
Ein weiteres bekanntes Aufnahmegerät weist eine Vorratsfilmtrommel
und einen Aufbewahrungsbehälter auf, die bei Durchleuchtung seitlich vom Leuchtschirm
angeordnet sind und bei Übergang zur Aufnahme durch seitliches Verschieben hinter
den Leuchtschirm gebracht werden.
-
Auch diese Einrichtung hat die bereits oben beschriebenen Nachteile
hinsichtlich der Beschränkung des Formates.
-
Mit einem Aufnahmegerät nach der Erfindung werden diese Nachteile
vermieden.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Aufnahmegerät für die
direkte Röntgenphotographie zu schaffen, welches bei Verwendung von Rollfilmen oder
Filmpacks bzw. Blattfilmen eine möglichst große Auswahl an Bildformaten ermöglicht
und bei
welchen bei zwischen den einzelnen Aufnahmen erfolgenden
Durchleuchtungen kein Film belichtet wird. Außerdem ist es Aufgabe der Erfindung,
die Filmkassetten als leicht auswechselbare Baueinheit zu gestalten, die vorteilhafterweise
auch an Flachblendentischen oder anderen Arbeitsplätzen Verwendung finden kann,
wo keine Durchleuchtungen erfolgen.
-
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß der in an sich
bekannter Weise in einer Rollfilmkassette, einem Filmpack oder einem Blattfilmstapel
am Gerät angeordnete photographische Schichtträger bei senkrecht stehendem Aufnahmegerät
derart senkrecht oder waagerecht oder senkrecht und waagerecht parallel zum Leuchtschirm
verschiebbar ist, daß beliebige Filmformate einstellbar sind.
-
Die Erfindung wird im folgenden an einigen Ausführungsbeispielen erläutert.
-
In den F i g. 1 und 2 ist ein Aufnahmegerät für die Röntgendiagnostik
gemäß der Erfindung dargestellt. Dabei zeigt die F i g. 1 dasselbe in der Vorderansicht
und die F i g. 2 in der Seitenansicht.
-
Das Gehäuse 1 des Aufnahmegerätes ist mit dem Leuchtschirm 2 versehen:
Der Hustenschutz ist mit 3 bezeichnet. Der Vorratsbehälter 4 ist als auswechselbare
Filmtrommel ausgebildet und mit dem Handgriff S versehen. Die Kapazität der
Filmtrommel 4
ist dabei vorzugsweise so bemessen, daß sie im Minimum für die
Zahl der Aufnahmen zur Untersuchung eines Patienten ausreicht. Das Fassungsvermögen
wird im wesentlichen durch die Frequenz der Untersuchungen bestimmt und kann ohne
Schwierigkeiten z.- B. für den Filmverbrauch eines Arbeitstages diensioniert werden.
-
Der Film wird durch den Filmtransporthebel6 von der Filmtrommel
4 in der gewünschten Filmhöhe abgespult. Nach der Belichtung wird der Film
mit der Schneidvorrichtung 7 getrennt und in den Aufbewahrungsbehälter
8 transportiert. Sowohl der Filmtransport für den belichteten und abgeschnittenen
Teil als auch die Bereitstellung des neuen unbelichtetenFilmes aus dem Vorratsbehälter
erfolgt mittels der Transportrollenpaare 9 bis 12, die miteinander gekoppelt sind
und durch den Filmtransporthebel 6 angetrieben werden: Der Filmttansporthebel
6 wirkt dabei auf die Transportrollenpaare 9 bis .12 in Verbindung mit einem nicht
dargestellten Freilauf, damit der Transport nur in einer Richtung erfolgt.
-
Bei Aufnahmevorbereitung wird die aus der Filmtrommel 4 und dem Aufbewahrungsbehälter
8 bestehende Einheit in Aufnähmeposition gefahren, d. h. in Richtung des Leuchtschirmes
2 transportiert. Nach der Belichtung wird bei Zwischendurchleuchtungen die Filmtrommel
4 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgebracht: Außer der beliebig einstellbaren
Filmhöhe kann auch die Filmbreite unterteilt werden. Wird z. B. in der Filmbreite
einte dreifache Unterteilung gewählt, dann werden ohne Betätigung des Filmtransporthebels
6 drei Serienaufnahmen mit wählbarer Zwischendurchleuchtung durch unterschiedliches
Einfahren der Filmtrommel 4 hinter dem Leuchtschirm 2 nebeneinander belichtet. In
bekannter Weise können filmnahe Blenden vorgesehen werden, die das nicht zu belichtende
Filmteil abdecken. Nach diesen drei Belichtungen wird der Film weitertransportiert
und zur einfachen Unterbringung im Aufbewahrungsbehälter 8 von der Gesamtlänge des
Filmes abgeschnitten.
-
Dabei kann die Anordnung auch so getroffen werden, daß der in Aufnahmeposition
zu bringende Film bereits vor der Belichtung geschnitten wird, so daß nur der für
die Belichtung bereitgestellte abgeschnittene Filmteil in den Strahlenkegel zu bringen
ist, während sich ein Transport der Filmtrommel 4 und/ oder des Aufbewahrungsbehälters
8 in Richtung zum Leuchtschirm 2 erübrigt. Eine solche Ausführung hat den Vorteil,
daß nur eine kleine Masse zu bewegen ist. Der Transport des Filmes von der Vorbereitungsstellung
in Aufnahmeposition sowie der Transport in Längsrichtung kann selbstverständlich
auch durch frei wählbare oder vorgegebene Programme gesteuert werden, z. B. durch
Drucktasten oder in direkter Abhängigkeit vom Bildausschnitt. Dabei wird vorzugsweise
die Blendenöffnung so verstellt, daß die Bildgrößen in der unteren Begrenzung mit
der des größten wählbaren Formates übereinstimmen.
-
Bei z. B. dreifacher Unterteilung in Längs- und Querrichtung lassen
sich mit einer Einrichtung nach der Erfindung entsprechend dem Konstruktionsprinzip
nach F i g. 1 die in F i g. 3 dargestellten Bildgrößen einstellen und wahlweise
belichten. Geht man von einer Filmbreite von z. B. 36 cm aus und spult eine Filmlänge
von jeweils 12 cm ab, dann ergeben sich drei Bildformate von 12- 12 cm bei der Kombination
a b c. Bei der Kombination d e dagegen ergibt sich ein Format von
24 - 12 cm und ein Format von 12- 12 cm. Bei der Kombination f g entsteht im Gegensatz.
zur Kombination d e zuerst das Format 12 - 12 cm und danach das Format 24 - 12 cm.
-
Wird der Film länger abgespult, beispielsweise um 24 oder 36 cm, dann
ergeben sich die Kombinationen h i k bzw. p q r, die der Kombination
a b e entsprechen oder die Kombinationen l m und s t, die der
Kombination d e entsprechen. Die Kombinationen n o bzw. u v entsprechen der Kombination
f g. Darüber hinaus kann auch für Übersichtsaufnahmen ein Format gemäß w von z.
B. 36 - 36 cm bereitgestellt werden.
-
In den F i g. 4, 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel gemäß
der Erfindung dargestellt.
-
Die F i g. 4 zeigt_ dabei die Vorderansicht, die F i g. 5 die Seitenansicht
und die F i g. 6 die Draufsicht des Aufnahmegerätes.
-
Das Aufnahmegerät ist mit dem Leuchtschirm 2
ausgerüstet. Der
Vorratsbehälter 4 für den unbelichteten Film ist als auswechselbare Filmtrommel
ausgebildet. Der Film wird mittels eines nicht dargestellten Antriebes aus der Filmtrommel
4 bis zum Fühler 13 transportiert. Für die Wahl der Transportschritte des Filmes
dienen die mit dem Fühler 13 zusammenwirkenden Kontakte 14 bis 17. Der Film wird
danach mit der Schneidvorrichtung 7 getrennt. Ein Trennen des Filmes zur Unterteilung
in der Breite erfolgt mit Messern, deren Lage durch die Linien 18 und
19 angedeutet ist.
-
Nach der Durchleuchtung bzw. bei Aufnahmevorbereitung wird der Film
in Aufnahmeposition gebracht. Als Transportmittel dienen die Transportrollenpaare
20 bis 26, wobei die Antriebe vorzugsweise so gesteuert sind, daß die geschnittenen
Filmteile von rechts nach links nacheinander in Leuchtschirmmitte ohne besondere
Anschläge gebracht werden. Die Aufnahme wird dabei erst ausgelöst, wenn
sich
der Film in Aufnahmeposition befindet. Vor der nachfolgenden Durchleuchtung erfolgt
der Transport durchDrehrichtungsumkehr derTransportrollenpaare 23 bis 25 sowie der
Rücktransportrollenpaare 26 und 27. Der Film wird durch die Weiche 28 in den für
sich auswechselbaren Aufbewahrungsbehälter 29 gebracht. Bei entsprechender Wahl
der Programme werden die Transportelemente im Zusammenwirken mit der Funktion des
Röntgenapparates so gesteuert, daß eine Doppelbelichtung des Filmes ausgeschlossen
ist und für die Blendenbetätigung bei der Durchleuchtung gegebenenfalls das Aufnahmeformat
auswählt oder das Aufnahmeformat die erforderliche Blendenöffnung bestimmt.
-
Der Vorteil der Einrichtung nach den F i g. 4 bis 6 im Vergleich zur
Einrichtung nach den F i g. 1 und 2 besteht vor allem darin, daß auf besondere filmnahe
Blenden bei Transport des Filmes in Aufnahmeposition verzichtet werden kann, weil
immer nur das zu belichtende Filmteil in Aufnahmeposition gebracht wird.
-
In bestimmten Fällen ist es vorteilhaft, die Blendenverstellung bis
zum Übergang auf ein anderes Format, d. h. bis zur Belichtung aller ausgewählten
Filmteile gleichen Formates, zu blockieren.
-
Nach den gleichen Konstruktionsprinzipien kann auch ein Aufnahmegerät
für mehrere Blattfilme oder für ein oder mehrere Filmpacks gestaltet werden. Die
Vorratsbehälter für den unbelichteten Film, z. B. 4, die Aufbewahrungsbehälter für
den belichteten Film, z. B. 8 oder 29, und die Transporteinrichtung können dabei
auch aus für sich einzeln oder zusammenhängend auswechselbaren Einheiten bestehen.
-
Aus Gründen der Abdichtung gegen Lichteinfall kann es auch zweckmäßig
sein, nur einen Vorratsbehälter vorzusehen, der sowohl den unbelichteten wie den
belichteten Film aufnimmt.
-
Ein weiteres Konstruktionsprinzip des Aufnahmegerätes nach der Erfindung
ist in den F i g. 7 und 8 erläutert.
-
Das Aufnahmegerät mit dem Leuchtschirm 2 weist die Vorratsbehälter
30 bis 32 für das unbelichtete Filmmaterial sowie den Aufbewahrungsbehälter 29 für
das belichtete Filmmaterial auf.
-
Die Vorratsbehälter 30 bis 32 sind für Rollfilme unterschiedlicher
Breiten vorgesehen und können am Aufnahmegerät einzeln ausgewechselt werden.
-
Der Filmtransport erfolgt mit den zugehörigen Transportrollenpaaren
33 bis 35 sowie den gemeinsamen Rollenpaaren 36 und 37.
-
Nach der Wahl der Bildhöhe wird das entsprechende Transportrollenpaar
33, 34 oder 35 vor Beginn der Röntgenaufnahme betätigt, so daß der Film entsprechend
der gewählten Bildbreite mittels der für die drei Formate gemeinsam wirkenden Transportrollenpaare
36 und 37 in Aufnahmeposition gebracht wird.
-
Mit der Bildbreite stellt sich gleichzeitig die verstellbare, z. B.
rolloartig aufgewickelte Blende 38 ein, die bewirkt, daß nur das für die ausgewählten
Bildbreiten entsprechende Filmteil belichtet wird bzw. keine Störstrahlen auf den
unbelichteten Film gelangen können.
-
Nach der Belichtung des Filmes erfolgt eine Drehrichtungsumkehr der
Transportrollenpaare 36 und 37 zusammen mit dem Rollenpaar, welches der angewendeten
Filmbreite entspricht, das sind also die Transportrollenpaare 33, 34 oder 35. Der
belichtete Film wird bis zur vorgesehenen Schnittstelle zurücktransportiert und
mittels der Schneidvorrichtung 7 abgeschnitten. Nach dem Trennen von der Filmrolle
wird das belichtete Filmteil über die Transportrollenpaare 37 und 39 in den Aufbewahrungsbehälter
29 transportiert. Bei Serienaufnahmen ohne Zwischendurchleuchtungen ist es zur Erzielung
hoher Bildfrequenzen vorteilhaft, den Film nur in einer Richtung zu transportieren
und nach der Belichtung in einen besonderen Aufbewahrungsbehälter 40 einzuspulen.
-
Das Aufnahmegerät nach der Erfindung kann vorteilhaft auch an Flachblendentischen
oder an anderen Arbeitsplätzen, wo keine Durchleuchtungen erfolgen, verwendet werden.
Weiter ist es möglich, das Aufnahmegerät so zu gestalten, daß es als Einheit leicht
austauschbar ist und an verschiedenen Untersuchungsgeräten angebracht werden kann.
-
Zur günstigen Ausnutzung der Bildgrößen bzw. zur Anpassung an das
aufzunehmende Objekt kann das Aufnahmegerät in der Filmebene, d. h. um die Zentralstrahlachse,
geschwenkt werden.