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DE967908C - Schirmbildphotographiegeraet - Google Patents

Schirmbildphotographiegeraet

Info

Publication number
DE967908C
DE967908C DEN6924A DEN0006924A DE967908C DE 967908 C DE967908 C DE 967908C DE N6924 A DEN6924 A DE N6924A DE N0006924 A DEN0006924 A DE N0006924A DE 967908 C DE967908 C DE 967908C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
spool
room
strip
window
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEN6924A
Other languages
English (en)
Inventor
Adrianus Leonardus Sip
Wilhelm Lambertus Leonar Vivie
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Philips Gloeilampenfabrieken NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Philips Gloeilampenfabrieken NV filed Critical Philips Gloeilampenfabrieken NV
Application granted granted Critical
Publication of DE967908C publication Critical patent/DE967908C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B42/00Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means
    • G03B42/02Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays
    • G03B42/021Apparatus for direct X-ray cinematography

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)

Description

AUSGEGEBEN AM 27. DEZEMBER 1957
N 6924 IX / 5? a
Da sich die Durchleuchtung mittels Röntgenstrahlen als ein geeignetes Mittel zur Untersuchung einer größeren Zahl von Patienten in schneller Aufeinanderfolge erwiesen hat, sind Schirmbildphotographiegeräte zur Entwicklung gekommen. Eine photographische Abbildung des Schirmbildes wird auf einem für eine größere Zahl von Aufnahmen dienenden Filmstreifen hergestellt. Die verwendeten Filmstreifen können eine Länge bis 30 m haben. Ein solcher Filmstreifen mit einer Breite von 45 mm kann etwa 600 Aufnahmen enthalten. Es wird naturgemäß nicht häufig vorkommen, daß im Zeitpunkt der Beendigung der Prüfung der ganze Streifen exponiert sein wird, während man andererseits zur Vermeidung von Zeitverlust den bereits exponierten Filmteil weiterbehandeln will. Es ist daher erwünscht, daß ein Teil des Filmstreifens entfernt werden kann, während der verbleibende Teil für die fortgesetzte Prüfung zur Verfügung bleibt.
Um den Filmstreifen zu ersetzen oder einen bereits exponierten Teil zu entfernen, ist es bekannt, den Filmraum vom Gerät abnehmbar zu machen. Dieser Raum kann aus einer lichtdicht geschlossenen Dose bestehen, in der die den Filmvorrat und den bereits exponierten Streifen enthaltenden Spulen untergebracht sind. Der Filmstreifen ist durch einen Schlitz hindurch aus dem Raum über die Projektionsfläche geleitet und durch einen zweiten Schlitz hindurch wieder nach innen geführt. Der sich über die Projektionsfläche erstreckende Teil des Filmstreifens geht bei Entfernung des Filmraumes aus dem Gerät verloren, es sei denn, daß dieser Teil von einem besonderen Schieber abgedeckt werden kann. Der Filmraum muß dann in einem Dunkelraum für eine nächste
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Aufnahmeserie betriebsfertig gemacht werden. Dies stellt eine zeitraubende Arbeit dar, welche außerdem schwer durchführbar ist, wenn das Gerät, wie es meistens der Fall ist, in der Nähe der Stelle an-S geordnet wird, an der sich die für die Prüfung in Betracht kommenden Personen gewöhnlich aufhalten. Man hat dann in der Regel nicht die Verfügung über alle Hilfsmittel, die zur Vollführung dieser Handlungen notwendig ist. ίο Es ist aber auch ein Schirmbildphotographiegerät zur medizinischen Prüfung mittels Röntgenstrahlen bekannt, in dem vom Schirmbild eine Aufnahme auf der lichtempfindlichen Oberfläche eines Filmstreifens hergestellt wird, welcher in einem durch einen Bildrahmen mit einem Fenster zum Durchlaß der das Bild erzeugenden Strahlen vom Kameraraum getrennten Filmraum enthalten ist, und zur Aufwicklung des Filmstreifens nach dem Passieren des Filmfensters eine zweite Spule ao dient, die in einer am Filmraum abnehmbar angesetzten Dose angeordnet ist, wobei eine Abschneidevorrichtung für den in der Dose einlaufenden Film vorgesehen ist. Bei diesem Gerät kann der Film an der Einlaufstelle in die Dose durch- «5 trennt und anschließend die Dose abgenommen bzw. gegen eine andere ausgetauscht werden.
Von einer solchen bekannten Einrichtung geht die Erfindung aus. Um zu verhindern, daß die Dose entfernt wird, bevor die Durchschneidung des Films vorgenommen ist, ist erfindungsgemäß das Gerät derart ausgebildet, daß die Verriegelungsvorrichtung zwischen Dose und Filmraum beim Lösen der Verriegelung gleichzeitig die Betätigung der Abschneidevorrichtung bewirkt. In weiterer Ausbildung der Erfindung kann im Teil des Filmraums für die Filmauswicklung eine Filmführung angeordnet sein, welche aus zwei mit dem Filmstreifen mitlaufenden Bändern aus nachgiebigem Material besteht, die an der Aufwickelspule befestigt sind und nahe an der Eintrittsöffnung für den Filmstreifen nach beiden Seiten in Richtung einer für jedes Band vorhandenen Vorratsspule ablenken.
Ein Gerät für Schirmbildphotographie mittels eines optischen Spiegelsystems, bei dem die Erfindung angewendet ist, ist in der Zeichnung dargestellt und im nachstehenden näher erläutert.
Fig. ι zeigt einen Schnitt durch das Gerät in einer hinsichtlich der nicht wesentlichen Teile vereinfachten Ausführung, und
Fig. 2 zeigt den abnehmbaren Teil des Filmraumes in der Seitenansicht.
Die Spiegelkamera besteht aus einem Gehäuse 1, z. B. aus einer Aluminiumlegierung oder einem anderen geeigneten Metall, in welchem der Spiegel 2 montiert ist. Letzterer kann aus einer sphärischen Glasplatte bestehen, deren konkave Fläche mit einer Spiegelmetallschicht überdeckt ist. Das offene Ende des Gehäuses 1 ist einem Leuchtschirm zugewendet, der als Objekt dient, von dem ein Bild erzeugt werden soll. Auf dem Leuchtschirm entsteht ein Röntgeribild, und das von diesem emittierte Licht wird mittels des Spiegels 2 im Fenster des Druckrahmens 3 projiziert. Der Druckrahmen 3 ist mittels einer Unterstützung 4 fest mit dem Gehäuse 1 verbunden.
In der Wand des Gehäuses 1 ist eine Öffnung 5 vorgesehen, die zu einem Raum Zutritt gibt, der mit Ausnahme des Bildfensters 6 lichtdicht von einer Wand 7 umschlossen ist. Der Film 8 ist durch die öffnung 5 hindurch mit einer Schleife nach innen geführt und längs des Filmfensters 6 über Führungsrollen 11, 10 und 9 geleitet, welche an einem um die Welle 12 schwenkbaren Arm 13 befestigt sind. An dem Arm 13 ist hinter der Filmbahn an der Stelle des Filmfensters 6 der Drucktisch 14 mittels eines Kugelgelenkes 15 befestigt. Bei der Schwenkbewegung des Armes 13 wird der Tisch 14 gegen den Druckrahmen 3 gedrückt, wobei das Kugelgelenk 15 den Druck gleichmäßig über die Druckfläche 16 verteilt. Der Drucktisch 14 hat eine sphärische gekrümmte Oberfläche, und die Druckfläche 16 ist entsprechend hohlförmig.
Die Schwenkbewegung des Armes 13 erfolgt mittels einer Stange 17, welche vom Nocken 18 beim Umdrehen der Welle 19 heraufbewegt wird. Diese Bewegung der Stange 17 wird mittels der Feder 20 auf einen Unterteil 21 übertragen, der in einer Führungsbahn verschoben werden kann. Die Rolle 22 bildet einen Teil des Unterteils 21 und bewegt sich in der schrägen Bahn 23 der Seitenwände des Druckrahmens 3, so daß der Arm 13 um den Stift 12 schwenkt und den Tisch 14 in Richtung des Druckrahmens 3 bewegt. Am Ende der Bewegung ist der Filmstreifen 8 festgeklemmt und kugelförmig gedrückt. In dieser Lage entspricht die lichtempfindliche Filmoberfläche im Bildfenster 6 der Form der Projektionsfläche, auf welcher der Spiegel das Objekt scharf abbildet, so daß dann die Aufnahme hergestellt werden kann. Beim Weiterdrehen der Welle 19 kehrt der Drucktisch in die ursprüngliche Lage zurück, so daß der Film frei liegt und über den Abstand eines Bildelementes verschoben werden kann.
Die Welle 12 ist im Gehäuse 24 des Filmraumes befestigt. Dieses Gehäuse ist am Gehäuse 1 der Spiegelkamera befestigt. Es muß leicht entfernt werden können, so daß vorzugsweise einfache Befestigungsmittel verwendet werden. Diese Befestigungsmittel sind hier nicht näher dargestellt.
Bei Entfernung des Filmraumes wird gleichzeitig der ganze Mechanismus zum Führen und Andrücken des Films mitgenommen und durch die öffnung 5 hindurch nach außen geführt. Dabei wird der Film 8 dem Tageslicht ausgesetzt, so daß der Filmraum möglichst nur beim Einsetzen eines neuen Films entfernt wird. Die Notwendigkeit einer öffnung des Raumes in der Zwischenzeit, wenn also nur ein Teil des Filmvorrats exponiert iao ist, kommt völlig in Fortfall wegen der Herstellung des Raumes aus zwei Teilen.
Es ist in .den meisten Fällen üblich, daß die beiden Spulen, also die Filmvorratsspule und die Filmaufwicklungsspule, im Filmraum eingeschlossen sind. Diese Spulen sind in der Zeichnung
mit 25 bzw. 26 bezeichnet. Eine Welle 28 dient zur Unterstützung der Vorratsspule.
Die Aufwickelspule ist in einem getrennten Teil des Filmraumes auf einer Welle 29 angeordnet. Dieser Teil besteht aus einer Metalldose 30, in die kein Licht eintreten kann. Zwecks Entfernung der Spule kann eine ihrer S ei ten wände abnehmbar sein. Die Dose ist mittels einer leicht lösbaren Verbindung am Gehäuse 24 befestigt. Die Verbindung kann aus einer Einhakenkupplung bestehen, welche von einem Stift 31, der am Gehäuse 24 befestigt ist, und einem Haken 32, der an der Dose 30 befestigt ist, gebildet wird. Zum Anbringen der Dose läßt man den Haken 32 den Stift 31 umgreifen, und es wird die Dose an das Gehäuse 24 gedrückt. Die Dose wird mittels eines Schnappschlosses 33 fixiert. Das Schnappschloß besitzt einen Knopf 34, mittels dessen es ausziehbar ist, und einen Zylinderteil, der bei eingedrückter Lage in die öffnung eines an der Dose vorhandenen Nockens 35 einfällt. Der Nocken 35 besitzt einen Schlitz 36 zum Durchlaß des Stäbchens 37 des Schnappschlosses in der herausgezogenen Lage. Dabei ist die Feder 38 gespannt und zieht das Schloß zurück, wenn der Knopf 34 losgelassen wird. Die Feder 38 ist an einem im Gehäuse 24 vorgesehenen Stift 39 und an einem Stift 40 des Schnappschlosses befestigt.
Das Schnappschloß 33 kann gleichzeitig als Messer zum Durchschneiden des Films ausgebildet sein. Das Stäbchen 37 kann zu diesem Zweck mit einem flachen Schieber 41 versehen sein, der einen schlitzförmigen Spalt 42 zum Durchlaß des Films 8 besitzt. Die linke Seite des Spaltes ist abgeschrägt und bildet eine Messerkante, so daß beim Herausziehen des Schnappschlosses diese Kante den Film durchschneidet.
Im Gehäuse 24 und der Dose 30 sind Schlitze 43 und 44 vorgesehen, welche der Film passiert. Sie können gegebenenfalls mit einem Filzrand versehen sein, um den Zutritt von Licht in den Film zu vermeiden.
Die Filmzuführung zur Aufwickelspule 26 erfolgt mittels der Rollen 45 und 46, welche gleichzeitig ein Umkrüllen des Films nach dem Durchschneiden verhüten.
Wenn die Dose 30 wieder ihre richtige Lage eingenommen hat, so muß der Film durchgezogen werden. Dies kann mittels der Rollen 45 und 46 erfolgen, wenn eine von ihnen von außen her drehbar ist. Zu diesem Zweck kann z. B. die Rolle 45 fest auf der Welle befestigt sein, die in den Wänden des Gehäuses 24 drehbar ist und ein nach außen vorspringendes Ende besitzt, auf dem ein Drehknopf befestigt ist.
Durch Entfernung des Deckels 47 hat man Zutritt zum Innern der Dose 30, so daß der Film an der Spule 26 dadurch befestigt werden kann, daß das Ende des Filmstreifens unter eine Federklemme 48 geschoben wird. Dabei geht der sich in der Dose erstreckende Teil des Filmstreifens verloren.
Dieser Verlust ist vermeidbar durch Anbringung einer Filmführung, die aus zwei Bändern 49, 50 aus einem biegsamen Stoff, z. B. Nylonband, besteht, welche den Filmstreifen zwischen sich ein- 6g schließen. Jedes Band ist mit einem Ende an der Spule 26 befestigt, z. B. dadurch, daß diese Enden unter die Klemme 48 geschoben sind. Von jedem Band ist ein Vorrat auf den Spulen 51 und 52 vorhanden, welche auf den Wellen 53 und 54 angeordnet sind. Die Bänder werden mittels der Führungsrollen 55, 56, 57 und 58 durch den Raum in der Dose 30 geführt.
Ein öffnen der Dose zur Befestigung des Films auf der Spule ist sodann nicht mehr erforderlich.
Der Filmstreifen wird so weit durchgedreht, bis das Ende zwischen den Bändern gegriffen wird, worauf die Herstellung von Auf nahmen fortgesetzt werden kann.
Die Entfernung des Films aus der Dose erfolgt durch Drehung der Spule 26 in entgegengesetztem Sinne zu der Drehbewegung, bei welcher der Filmstreifen von der Spule aufgewickelt wird. Der Filmstreifen kommt dann aus dem Schlitz 44 zum Vorschein.

Claims (2)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Schirmbildphotographiegerät zur medizinischen Prüfung mittels Röntgenstrahlen, in dem vom Schirmbild eine Aufnahme auf der lichtempfindlichen Oberfläche eines Filmstreifens hergestellt wird, welcher in einem durch einen Bildrahmen mit einem Fenster zum Durchlaß der das Bild erzeugenden Strahlen vom Kameraraum getrennten Filmraum enthalten ist, in dem eine Spule für den Filmvorrat angeordnet ist, und zur Aufwicklung des Filmstreifens nach dem Passieren des Filmfensters eine zweite Spule dient, die in einer am Filmraum abnehmbar angesetzten Dose angeordnet ist, wobei eine Abschneidevorrichtung für den in die Dose einlaufenden Film vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung zwischen Dose und Filmraum beim Lösen der Verriegelung gleichzeitig die Betätigung der Abschneidevorrichtung bewirkt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dose eine Filmführung enthält, welche aus zwei mit dem Filmstreifen mitlaufenden Bändern aus biegsamem Stoff besteht, welche an der Aufwickelspule befestigt sind und den Film zwischen sich einschließen, wobei die Bänder nahe an der Eintrittsöffnung für den Filmstreifen nach beiden Seiten in Richtung einer für jedes Band vorhandenen Vorratsspule ablenken.
In Betracht gezogene Druckschriften:
»Schirtnbildphotographie für Reihenuntersuchungen«, 1738.280.40. C-Z., herausgegeben von der Electricitätsgesellschaft »Sanitas«, Berlin NW7.
L-
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 709 822/68 12.57
DEN6924A 1952-03-26 1953-03-22 Schirmbildphotographiegeraet Expired DE967908C (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
NL967908X 1952-03-26

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE967908C true DE967908C (de) 1957-12-27

Family

ID=19866128

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DEN6924A Expired DE967908C (de) 1952-03-26 1953-03-22 Schirmbildphotographiegeraet

Country Status (1)

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DE (1) DE967908C (de)

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
None *

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