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DE2655462A1 - Behandlungsvorrichtung fuer grossformatige selbstentwicklerfilmeinheiten - Google Patents

Behandlungsvorrichtung fuer grossformatige selbstentwicklerfilmeinheiten

Info

Publication number
DE2655462A1
DE2655462A1 DE19762655462 DE2655462A DE2655462A1 DE 2655462 A1 DE2655462 A1 DE 2655462A1 DE 19762655462 DE19762655462 DE 19762655462 DE 2655462 A DE2655462 A DE 2655462A DE 2655462 A1 DE2655462 A1 DE 2655462A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
section
darkroom
treatment device
housing
cassette
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19762655462
Other languages
English (en)
Other versions
DE2655462C2 (de
Inventor
Jun Norman William Cutler
Duncan Carl Sorli
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polaroid Corp
Original Assignee
Polaroid Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Polaroid Corp filed Critical Polaroid Corp
Publication of DE2655462A1 publication Critical patent/DE2655462A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2655462C2 publication Critical patent/DE2655462C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D9/00Diffusion development apparatus
    • G03D9/02Diffusion development apparatus using rupturable ampoules of liquid

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Cameras Adapted For Combination With Other Photographic Or Optical Apparatuses (AREA)

Description

Patentanwälte Oi ρ !.-!ng. Curt WaI lach Dip:.-'ny. oünther Koch
2 6 5 5 A 6 2 Dipl.-Phys. Dr.Tino Haibach
Dipl.-Ing. Rainer Feldkamp
D-8000 München 2 · Kaufingerstraße 8 · Telefon (0 89) 24 02 75 · Telex 5 29 513 wakai d
Datum: 7· Dezember 1976
Unser Zeichen: 15 696 K/Nu
Polaroid Corporation, Cambridge, Mass./USA
Behandlungsvorrichtung für großformatige Selbstentwicklerfilmeinheiten
Die Erfindung bezieht sich auf eine Behandlungsvorrichtung zur Behandlung großformatiger Filmeinheiten der Selbstentwicklerb auart.
Großformatige Selbstentwicklerfilmeinheiten mit Abmessungen von z. B. 20 χ 25 cm oder 25 χ 30 cm (8" χ 10" oder 10" χ 12") finden für vielerlei Zwecke Anwendung. So werden beispielsweise Röntgenfilmeinheiten in Industrie und Medizin benutzt, um augenblicklich Aufnahmen zur Verfugung zu stellen. Reflexionsfilmeinheiten in Schwarzweiß oder in
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Farbe werden meist für industrielle Zwecke, in der Werbung und in der Porträtphotographie benutzt.
Die Filmeinheiten werden allgemein in eine lichtdichte Kassette eingelegt und in herkömmlicher Weise in der Kamera oder in "Verbindung mit einem Röntgengerät belichtet.
Nach der Belichtung wird die Kassette einer Behandlungsvorrichtung zugeführt, die den Film aus der Kassette entnimmt und durch Anwendung eines Kompressivdrucks eine Behandlungsflüssigkeit zwischen vorbestimmten Schichten der Filmeinheit ausbreitet, um das bekannte Diffusionsübertragungsverfahren einzuleiten.
In der herkömmlichen Form weist jede Filmeinheit ein lichtempfindliches Element mit einem opaken oder transluzenten Trägerblatt auf, das eine oder mehrere lichtempfindliche Schichten trägt, und es ist außerdem ein Bildempfangselement, bestehend aus einem opaken oder transluzenten Trägerblatt,vorgesehen, welches eine oder mehrere Bildempfangsschichten trägt, und es ist ferner ein aufreißbarer Behälter mit dem Vorderende des Trägerblattes verbunden, der die Behandlungsflüssigkeit enthält.
Die beiden Blätter können an ihren Vorderrändern durch einen Vorlaufabschnitt miteinander verbunden sein, derart, daß die beiden Blätter gleichzeitig übereinander liegend mit ihren lichtempfindlichen und Bildempfangsschichten aus der Kassette herausgezogen werden können.
Dieser Führungsabschnitt wird gewöhnlich zwischen Druck ausübende Organe der Behandlungsvorrichtung, insbesondere
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zwischen zwei Quetschwalzen eingeführt, die einen Kompressivdruck ausüben, der über die Länge der Filmeinheit progressiv fortschreitet, wobei der Behälter aufgebrochen und die Flüssigkeit zwischen der lichtempfindlichen Schicht und der Bildempfangsschicht ausgebreitet wird, wenn die Filmeinheit relativ zu den Quetschwalzen bewegt wird.
Nach einer ausreichenden Entwicklungszeit können die beiden Blätter voneinander getrennt werden, und es zeigt sich dann ein Positivbild auf dem Bildempfangsblatt.
Zusätzlich zur Behandlung der Filmeinheiten muß die Behandlungsvorrichtung eine im wesentlichen lichtdichte Entwicklungskammer aufweisen, weil nicht alle SeIbstentwickler filme inhe it en ein ihnen zugeordnetes Opazifierungssystem besitzen. So haben beispielsweise die Röntgenfilmeinheiten äußere Trägerblätter, die leicht transluzent sind.
Diese Funktion wird gewöhnlich durch eine einen Film aufnehmende dunkle Kammer bewirkt. Selbst wenn die Filmeinheit eine mit einem Selbstopazifierungssystem ausgestattete Filmeinheit ist (dies sind die meisten Reflexionsbildeinheiten, wenn diese nicht als Röntgenstrahleinheiten ausgebildet sind), dichtet die Dunkelkammer den Lichtpfad zwischen den Quetschwalzen und um diese herum ab, um eine Verschleierung jenes Teils der Filmeinheit zwischen Kassette und Einlaufseite der Quetschwalze zu verhindern.
Unter Berücksichtigung der großen Abmessung der Filmeinheiten, der Kassetten und im Hinblick auf die Kameras oder die tragbaren Röntgengeräte ist es sehr erwünscht, die
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Behandlungsstation ebenfalls tragbar und kompakt zu gestalten, so daß sie leicht getragen, gespeichert und benutzt werden kann.
Beispiele bekannter kompakter und tragbarer Behandlungssysteme für größere Formate, das heißt Behändlungsstationen, Filmeinheiten und Kassetten, sind in den US-PS 3 788 205, 3 802 887, 3 804 625 und 3 854 812 beschrieben. Bei diesen Systemen wird die Kompaktheit dadurch erreicht, daß die behandelte Filmeinheit aufgerollt oder gekrümmt aufbewahrt wird.
Im Falle der ersten der drei genannten Patentschriften wird die Filmeinheit aufgewickelt in einer zylindrischen Trommel aufbewahrt, wo die Flüssigkeitsverteilung und die Speicherung während der Bildübertragung stattfindet.
Im Falle des letztgenannten US-Patentes tritt die Filmeinheit aus dem Auslauf der Quetschwalzen aus und wird in eine halbkreisförmige Dunkelkammer überführt. Weiter wird die Kassette auf der Außenseite des Gehäuses der Behandlungsstation getragen, um die Kompaktheit und Tragbarkeit des Gerätes weiter zu verbessern.
Andere kompakte Behandlungsstationen benutzen einen geradlinigen Bewegungspfad für die Filmeinheit nach einer flachen Aufnahmekammer. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die US-PS 2 689 306 (Fig. 13, 16, 17 und 18) verwiesen, wo die Kassette so getragen wird, daß ein Hauptteil ihrer Länge aus dem Behandlungsgehäuse nach außen vorsteht und die Filmeinheit in eine lineare Aufnahmekammer vorgeschoben wird, die innerhalb des Behandlungs-
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gehäuses liegt.
Die Benutzung von Hilfsdunkelkammern, die am Haupt "behändlungsgehäuse "befestigt sind und von diesem vorstehen, damit die Gesamtabmessungen verringert werden, ist ebenfalls bekannt. So zeigt z. B. die US-PS 2 638 828 eine schwenkbar und abnehmbar am Hauptbehandlungsgehäuse angehängte Hilfsdunkelkammer in Verbindung mit einem Filmwegzugsschlitz. Gemäß dieser Patentschrift wird vorgeschlagen, daß die Hilfskammer entfernt und im Hauptbehandlungsgehäuse gestapelt werden kann, wenn die Behandlungsstation nicht in Gebrauch ist. Andere Behandlungseinrichtungen mit schwenkbaren Dunkelkammern sind beispielsweise in den US-PS 3 344 730 und 3 364 835 beschrieben. Beispiele von Selbstentwicklerkameras mit schwenkbaren, ausschiebbaren oder entnehmbaren Entwicklungskammern finden sich in den US-PS 2 451 820, 2 467 320, 3 369 469 und 3 650 188. Es ist ferner auf die US-PS 3 165 046 hinzuweisen, die ein tragbares Kopiergerät beinhaltet, welches einen Handgriff mit Vielfachfunktion aufweist. Der Grund hierfür ergibt sich aus einer weiter unten folgenden Beschreibung.
Bei allen erwähnten bekannten Behandlungsvorrichtungen erfolgt die Behandlung der Filmeinheiten in zufriedenstellender Weise. Bei gewissen Anwendungen ergeben sich jedoch möglicherweise Beschränkungen auf die spezielle benutzte Eonstrukt ion.
Beispielsweise bei gewissen Anwendungen wie Luftaufnahmen, Porträt aufnahmen oder in der Werbung kann es unerwünscht sein, eine Behandlungsstation zu benutzen, in der die behandelte lilmeinheit gekrümmt oder zusammengerollt
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gestapelt wird, weil hierdurch, die Gefahr besteht, daß eine geringe und dauerhafte Krümmung der Photographie erhalten "bleibt. Daher wird man voraussichtlich lieber eine Behandlungsvorrichtung wählen, die eine geradlinige Dunkelkammer besitzt, in der die Filmeinheit flach gestapelt werden kann. Wenn die Zeit zum Aufbau und zum Abbau von Bedeutung ist, dann wird es nicht zweckmäßig sein, eine Behandlungsstation zu benutzen, deren Dunkelkammer aus ihrer Betriebsstellung entfernt werden muß, um sonstwo gestapelt zu werden.
Die Erfindung schafft eine kompakte großformatige Selbstentwickler-Filmeinheit-Behandlungsstation, welche leicht bedienbar ist.
Hierbei wird eine gerade bzw. flache Dunkelkammer benutzt, die einen ersten Dunkelkammerabschnitt innerhalb des Gehäuses der Behandlungsstation aufweist und einen zweiten Selbstentwicklerstapelabschnitt bzw. einen Dunkelkammerfortsatz, der, wenn er in seiner Betriebsstellung angeordnet ist, mit dem ersten Abschnitt zusammenwirkt, um die Filmeinheit lichtdicht zu umschließen.
Das Behandlungsgehäuse besitzt einen Filmeinlaufschlitz und einen Eassettenträgeraufbau auf einer Seite. Die Kassette wird mit ihrem Vorderende auslegerartig gehaltert. Diese Konstruktion gleicht in gewisser Beziehung dem Kassettentragaufbau gemäß der erwähnten US-PS 3 854 812.
Innerhalb des Gehäuses sind zwei Quetschwalzen angeordnet, wobei der Quetschwalzeneinlauf nach dem Filmeintrittsschlitz weist. Torzugsweise werden die Walzen durch einen
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Motor angetrieben.
Auf der Austrittsseite der Quetschwalzen befindet sich der erste Dunkelkammerabschnitt. Er ist hohl und erstreckt sich vorzugsweise nach der gegenüberliegenden Gehäuseseite und ist so dimensioniert, daß er etwa 40 % der Gesamtlänge der Filmeinheit aufnimmt.
Der zweite Dunkelkammerabschnitt ist ebenfalls hohl, aber an einem Ende geschlossen. Er ist schwenkbar am Gehäuse in der Nähe des Endes des ersten Abschnittes von den Quetschwalzen entfernt, schwenkbar zwischen einer Arbeitsstellung und einer Verstaustellung, angeordnet.
Wenn er sich in Verstaustellung befindet, ist der zweite Abschnitt auf den ersten Abschnitt ausgerichtet und steht mit diesem in Verbindung. Er steht nach außen über das Gehäuse der Behandlungsstation vor und ist vorzugsweise so dimensioniert, daß er etwa 60 % der!gegebenen Gesamtlänge der behandelten !"ilmeinheit aufnehmen kann. Eine schwenkbare Zugangstüre zur Entfernung der Filmeinheit ist im zweiten Abschnitt zusammen mit geeigneten Lichtabdichtungen für die Türe und für die Verbindung zwischen erstem und zweitem Abschnitt vorgesehen.
Um den Dunkelkammerfortsatz zu verstauen, ist der zweite Abschnitt nach dem Behandlungsgehäuse hin schwenkbar, damit er dann im wesentlichen parallel über dem ersten Dunkelkammerabschnitt und den Quetschwalzen liegt. Die Oberseite des Gehäuses weist eine Ausnehmung auf, um den Dunkelkammerfort sat ζ aufzunehmen.
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Diese Bauart besitzt verschiedene Vorteile. Hierdurcli wird die Möglichkeit geschaffen, die Filmeinheit flach während des Entwicklungsvorganges und während der Übertragung zu haltern, und trotzdem braucht die Dunkelkammer nicht körperlich entfernt zu werden, um sie zu verstauen. Sie wird nur in die Verstaustellung eingeschwenkt.
Im Gegensatz zu den Dunkelkammern der bekannten oben beschriebenen. Patente, bei denen die gesamte Dunkelke miner schwenkbar angeordnet ist, wird die erfindungsgemäße Dunkelkammer vorzugsweise mit einem Verhältnis von 40 zu 60 % der Gesamtlänge verschwenkt,und in der Verstaustellung vergleicht der Fortsatz im wesentlichen mit den Enden der danebenliegenden Wandabschnitte des Behandlungsgehäuses.
Diese Wirkung ist ästhetisch ansprechend und entspricht mehr dem gegenwärtig ansprechenden Design als die oben erwähnten Behandlungsvorrichtungen.
Das erfindungsgemäße System ist außerdem verbessert durch eine neuartige Mehrfunktionsverklinkung für den zweiten Dunkelkammerabschnitt, der außerdem die Filmbehandlungstüre in einer zweckmäßigen offenen Gestalt trägt, wenn die Kammer wirksam ist.
In den Kassettentragaufbau ist ein Behandlungstraggriff eingebaut, der auch zu einem ansehnlichen Äußeren des Gesamt aufbaue s beiträgt.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine kompakte und einfach bedienbare Behandlungsstation für großformatige Selbstentwicklerfilmeinheiten zu schaffen,
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die in einzigartiger Weise den Bedürfnissen Rechnung trägt und darüber hinaus ein ansprechendes Äußeres besitzt.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Behandlungsstation zu schaffen, die erfindungsgemäß eine zweiteilige Dunkelkammer aufweist, die die Möglichkeit schafft, die belichtete Filmeinheit flach zu stapeln, damit die Entwicklung und Bildübertragung in einer lichtdichten Umgebung stattfinden kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Dunkelkammer zu schaffen, die erste und zweite Abschnitte derart aufweist, daß der zweite Abschnitt zwischen einer Verstaustellung und einer Arbeitsstellung beweglich ist, wobei der zweite Abschnitt in der ersten Stellung über dem ersten Abschnitt liegt, während er in der Arbeitsstellung ausgerichtet auf den ersten Abschnitt ist und mit diesem in Verbindung steht und einen Fortsatz bildet.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine zweiteilige Dunkelkammer zu schaffen, bei der die beiden Abschnitte so dimensioniert sind, daß sie jeweils kleiner sind als die Gesamtlänge einer Selbstentwicklerfilmeinheit, wobei jedoch die kombinierte Gesamtlänge der beiden Abschnitte in Arbeitsstellung ausreicht, eine Dunkelkammer zu bilden, die die gesamte behandelte Filmeinheit aufzunehmen in der Lage ist.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Behandlungs-
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vorrichtung für großformatige Se Ib st entwickle rfilmeinheiten in Verstaustellung,
Pig. 2 eine perspektivische Ansicht der Behandlungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in Arbeitsstellung, wobei das Torderende einer Kassette mit großformatigen Selbstentwicklerfilmeinheiten gerade in den Eassettenaufnahmeraum des Behandlungsgehäuses eingeschoben wird,
Pig. 3 eine perspektivische Ansicht einer großformatigen Selbstentwicklerfilmeinheit, die insbesondere zur Behandlung in der Behandlungsstation gemäß Fig. 1 und 2 geeignet ist,
!ig. 4- eine Seitenansicht der Filmkassette, die in Verbindung mit der Behandlungsstation nach Fig. 1 und 2 benutzbar ist,
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Behandlungsvorrichtung nach Fig. 2, wobei die Kassette in Arbeitsstellung befindlich ist und die Filmbetätigungslasche der Filmeinheit in den Einlauf des Quetschwalzenpaares vorgeschoben ist, die gleichzeitig als Vorschubwalzen dienen,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Behandlungsvorrichtung nach Fig. 2, woraus die Filmentnahmetür in dem Dunkelkammerfortsatz ersichtlich ist, und zwar in Öffnungsstellung, wobei eine behandelte Filmeinheit in der Dunkelkammer liegt,
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Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Filmkassette nach Fig. 4 in Öffnungsstellung,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht der Behandlungsvorrichtung nach Fig. 1 im Verstauzustand, wobei Einzelheiten des Traggriffs ersichtlich sind, der einstückig mit dem Kassettenträger auf der Unterseite hergestellt ist.
Die Bestandteile der Vorrichtung bilden ein neuartiges System zur Behandlung einer großformatigen Selbstentwicklerfilmeinheit, wie dies insbesondere aus den Fig. 2, 3 und 4 hervorgeht. Es ist eine Filmbehandlungsvorrichtung 10, eine Filmkassette 12 und eine Selbstentwicklerfilmeinheit 14 ersichtlich.
Eine ins einzelne gehende Ansicht der Filmeinheit 14 ist in Fig. 3 dargestellt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht diese Filmeinheit aus einem ersten Filmelement 16, das im allgemeinen als lichtempfindliches Element oder Negativblatt bezeichnet wird, und aus einem zweiten Element 18, das im allgemeinen als Bildempfangsblatt bzw. Positivblatt bezeichnet wird.
Das lichtempfindliche Element 16 weist ein allgemein rechteckiges Trägerblatt 20 mit einer oder mehreren photographischen Schichten auf, die hierauf aufgetragen sind. Das Blatt 20 besteht vorzugsweise aus herkömmlichem Papier oder einem Material auf Plastikfilmbasis, das opak oder etwas transluzent ist«, Über dem Yorderende des Blattes 20 befindet sich ein aus Papier oder Plastikmaterial bestehender Vorlaufstreifen 22, ä©r ein© Handhabung des Blattes
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18 während der Beschickung der Kassette und während der nachfolgenden Arbeitsgänge ermöglicht. Dieser Führungsabschnitt 22 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß er einen sich verjüngenden Abschnitt 24 aufweist, um das Vorderende des Filmelementes 14 zu versteifen, und dieser Abschnitt 24 endet in einer rechteckigen, in der Mitte angeordneten, nach vorn vorstehenden Lasche 26, deren Funktion später beschrieben wird.
Um die lichtempfindliche Schicht des Blattes 20 gegenüber einer Belichtung durch sichtbares Licht zu schützen, bevor das Filmelement 16 in die Kassette 12 eingelegt ist, wird das Element 16 vorzugsweise mit einer entfernbaren lichtdichten aus Papier oder Plastik bestehenden Umhüllung 28 versehen. Biese Umhüllung 28 ist längs dreier Bänder abgedichtet und weist eine Öffnung 30 längs des vierten Randes auf, durch die das Nachlaufende 32 des Blattes 20 eingefügt werden kann. Die Öffnung 30 ist gegenüber Licht durch einen opaken Einfassungsstreifen 34- des Führungsabschnittes 22 abgedichtet, in den das Vorderende der Umhüllung 28 eingefügt werden kann. Nachdem das Filmelement 14 in eine lichtdichte Kassette 12 eingefügt ist, kann die Umhüllung 28 vom Hinterende 32 des Blattes 20 abgezogen werden.
Das zweite Element 18 der Filmeinheit besteht vorzugsweise aus einem rechteckigen opaken oder etwas translucent en Trägerblatt 36 aus Papier oder Plastikmaterial, welches eine oder mehrere Filmaufnahmeschichten auf einer Seite aufweist. Eine abstreifbare rechteckige Maske 38 ist lösbar am Hand der überzogenen Oberfläche vorgesehen und dient dazu, die Begrenzung einer rechteckigen Filmfläche
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40 in der Mitte zu bewirken. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind zwei etwas vorstehende Abstandshalter oder Schienen 42 an den Seitenrändern 44 der Maske 38 vorgesehen, um einen vorbestimmten Spalt zwischen der lichtempfindlichen Schicht und der Biläaufnahmeschieht herzustellen, wenn die Blätter 20 und 36 übereinandergefügt werden, um die Dicke der Behandlungsflüssigkeitsschicht zu steuern, die dazwischen ausgebreitet wird.
Am Vorderende des Blattes 36 ist ein sich über dieses Ende erstreckender Yorlaufabschnitt 46 aus Papier oder Plastikmaterial befestigt, der in einer nach vorn verlaufenden, in der Mitte angeordneten Handhabelasche 48 endet, die einen in der Mitte angeordneten, quer verlaufenden Schlitz 50 aufweist.
Bei dieser Ausführungsform weist das Filmelement 18 außerdem einen aufreißbaren Behälter 52 auf, der eine Behandlungsflüssigkeit enthält. Der Behälter 52 weist vorzugsweise einen rechteckigen Zuschnitt aus einem Material auf, welches dampf- und flüssigkeitsundurchlässig ist und über sich selbst zurückgefaltet und längs dreier Bänder versiegelt ist, um einen Behälter zur Aufnahme der Behandlungsflüssigkeit zu schaffen. Der Behälter ist am iuhrungsabschnitt 46 derart befestigt, daß eine relativ schwache in Längsrichtung verlaufende Versiegelung 54- äer Bildfläche 40 des Blattes 36 gegenüberliegt.
Wie im einzelnen später beschrieben wird, erfolgt das Abziehen der opaken Umhüllung 28 vom Blatt 20, nachdem das lichtempfindliche Element 16 in die Kassette 12 eingelegt ist. Die Kassette wird dann in eine Kamera oder in einen
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Röntgenapparat eingelegt und die licht empfindliche Schicht wird "belichtet, um ein latentes Bild zu erzeugen. Das Bildaufnahmeelement 18 wird dann in die Kassette 12 über dem Element 16 derart eingefügt, daß die beiden Schichten, nämlich die lichtempfindliche Schicht und die Bildaufnahmeschicht, gegenüberliegen.
Die Vorderenden der Elemente 16 und 18 werden dadurch miteinander gekoppelt, daß die Lasche 48 über sich selbst zurückgefaltet wird, derart, daß der Schlitz 50 am Vorderrand der gefalteten Lasche 48 liegt. Die Lasche 26 des Filmelementes 16 wird dann durch den Schlitz 50 eingefädelt, bis der ebene Vorderrand 56 des Führungsabschnittes 24 gegen die Faltkante der gefalteten Lasche 48 auf beiden Seiten des Schlitzes 50 anstößt.
Die Lasche 26 wird in die Behandlungsvorrichtung 10 eingeführt und die Druck ausübenden Organe wirken reibungsschlüssig auf die Lasche 26 ein und ziehen die beiden ubereinandergefugten Elemente 16 und 18 aus der Kassette 12 weg und in die Behandlungsst ation 10 hinein.
Die Druck ausübenden Organe drücken die Wände des Behälters 52 zusammen und erzeugen einen Bydraulikdruck in der Flüssigkeit, der bewirkt, daß die Längsversiegelung 54 aufbricht, so daß die Flüssigkeit in einer Masse längs des Vorderrandes der Bildfläche 40 ausgebreitet wird.
Wenn die ubereinandergefugten Elemente 16 und 18 progressiv zwischen den Druck ausübenden Organen vorgeschoben werden, dann wird die Flüssigkeitsmasse längs einer Wellenfront vorgeschoben, die vom Vorderende nach dem
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Hinterende der Bildfläche 40 fortschreitet. Demgemäß wird die Flüssigkeit zwischen der lichtempfindlichen und der Bildaufnahme schicht verteilt, um das "bekannte Diffusionsübertragungsverfahren einzuleiten. Wie erwähnt, dienen die seitlichen Schienen "bzw. Abstandshalter 4-2 der Maske 38 dazu, die Dicke der Flüssigkeitsschicht zwischen den Blättern 20 und 36 einzustellen. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Hinterrandabschnitt 57 der Maske mit einer nicht dargestellten Flüssigkeitsfalle versehen, um überschüssige Flüssigkeit zu sammeln, die sich über das Hinterende der Bildfläche 40 erstrecken könnte.
Nachdem die Flüssigkeit verteilt ist, beginnt die Bedienungsperson eine vorbestimmte Zeitdauer abzumessen, die im typischen Falle 15 Sekunden für Schwarzweißfilm und 1 Minute für Farbfilm beträgt, und danach, kann das lichtempfindliche Blatt von dem Bildaufnahmeblatt abgezogen werden, um das positive Bild auf dem Blatt 36 zu betrachten.
Die chemische Zusammensetzung der Filmeinheit 14- wurde nur allgemein erläutert und sie kann so beschaffen sein, daß entweder ein Schwarzweißbild oder ein vollfarbiges Bild erzeugt wird· Eine ins einzelne gehende Beschreibung der chemischen Zusammensetzung findet sich in den US-PS 2 983 606, 2 698 237 und 2 698 24-5 und 2 698 236.
Die Filmkassette 12, die in besonderer Weise geeignet ist, in Verbindung mit der Behandlungsstation 10 und mit einer Filmeinheit 14- benutzt zu werden, ist am besten aus den Fig. 4- und 7 ersichtlich.
Die Kassette besteht aus zwei allgemein rechteckigen
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Platten 60 und 62, die in der Nähe der Seitenecken am Nachlaufende gelenkig verbunden sind und zwischen der Einlegstellung gemäß Fig. 7 und der Schließstellung gemäß Fig. 4- "bewegbar sind, wo die Teile 60 und 62 zusammenwirken, um einen lichtdichten Abschluß für das Filmelement 16 zu schaffen.
Die Kassette 60 besteht aus irgendeinem geeigneten opaken Material, z. B. aus Metall oder Plastikmaterial, und sie ist so ausgebildet, daß ein rechteckiger Rahmen definiert ist, der eine rechteckige Belichtungsöffnung 64- bildet. Die Belichtungsöffnung 64 wird über einen Abdeckschieber 66 geöffnet und geschlossen, der in den Teil 60 über eine Öffnung 68 am Vorderende eingeschoben werden kann. Auf den Öffnungsschlitz 68 sind zwei Führungsschlitze 70 ausgerichtet, die in den Seitenrändern der Belichtungsöffnung 64- angeordnet sind, um die Ränder des Abdeckschiebers zu führen, wenn er zwischen der Absperrstellung in die Freigabestellung verschoben wird.
Die Kassette 62 weist eine allgemein ebene Bodenwand 70 mit zwei vorstehenden Flanschen 72 an den Seitenrändern auf. Die Kassette 60 ist in der Mitte dicker als an den Seitenrändern, um den Abdeckschieber 66 aufnehmen zu können. Dieser dickere Mittelabschnitt erstreckt sich zwischen den Flanschen 72 bei geschlossener Kassette, derart, daß die Seitenränder auf der Oberseite von Flanschen 72 ruhen und eine Labyrinth-Licht dichtung bilden.
Um die Kassettenteile 60 und 62 in Schließstellung zu halten, ist der Teil 62 mit zwei durch Federn vorgespannten Klinken 74- in der Nähe des Yorderendes ausgestattet, die
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an entsprechenden Eiegelflachen 76 angreifen, die im Vo rderende der Kassette 60 vorgesehen sind.
Das Ifilmelement 16 ist auf der Bodenwand 70 des Kassettenteils 62 angeordnet, wobei die Umhüllung die mit dem
lichtempfindlichen Überzug versehene Seite umschließt, die nach der Belichtungsöffnung 64- weist, und die Vorlauflasche 26 steht über das Yorderende des Teils 62 vor.
Die Bodenwandung 70 weist eine rechteckige Ausprägung 78
am Vorderende auf, um den relativ dicken Umhüllungsstreifen $4 aufnehmen zu können.
Dann wird die Kassette geschlossen und verriegelt· Die
nach vorn vorstehende Filmlasche 26 wird um das Vorlaufende des Teils 62 gefaltet und lösbar mit der Unterseite der Bodenwand 70 durch einen Vorsprung 80 gekuppelt, der einstückig damit hergestellt ist und durch ein Loch 82 in der Lasche 26 (Fig. 4·) vorsteht.
Die Öffnung am Vorderende der Kassette 12 zwischen den
Teilen 60 und 62 kann lichtdicht durch einen Streifen elastischen Materials, z. B. Schaumgummi, abgedichtet werden, der über dem Vorderende an der Unterseite des Teils 60 befestigt ist. Wenn das Vorderende der Filmeinheit 16 in der Kassette befestigt ist, kann die opake Umhüllung 28 aus
dem Blatt 20 über eine mit Lichtabschirmungen versehene
nicht dargestellte Öffnung am Hinterrand der Kassette zwischen den Gelenken herausgezogen werden, welche die Teile
60 und 62 verbinden.
Die Kassette 12 kann dann in einer Kamera oder in einem
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Röntgengerät angeordnet werden, um die lichtempfindliche Emulsion durch die Belichtungsöffnung 64 hindurch zu belichten. Im Falle von Röntgenaufnahmen besteht der Abdeckschieber 66 aus einem Material, welches für Röntgenstrahlen ,"durchlässig ist, so daß der Schieber während der Belichtung in der Absperrstellung verbleiben kann.
Der Abdeckschieber 66 ist mit zwei nach oben abgebogenen Planschen 84 in der Nähe der Seitenränder versehen, die in zwei Schlitzen 86 im Vorderende des Kassettenteils 60 gleiten, wenn der Abdeckschieber 66 in der voll eingeschobenen Abdeckstellung befindlich ist. Die Punktion der Plansche 84 besteht darin, das elastische Lichtabdichtungselement (nicht dargestellt) zu erfassen und nach oben zu verschwenken, das normalerweise von dem oberen Rand der langgestreckten Öffnung 68 nach dem Unterrand vorsteht.
Fach der Belichtung des Pilms 16 kann, während die Lichtdichtung durch die Plansche 84· zurückgehalten ist, das zweite Pilmelement 18 durch die öffnung 68 auf den Abdeckschieber 66 geschoben werden, wobei die Bildaufnahmeoberfläche nach unten nach der lichtempfindlichen Schicht des Filmelements 16 auf der gegenüberliegenden Seite des Abdeckschiebers 66 weist.
Während beide Elemente 16 und 18 in der geschlossenen Kassette 12 gehalten werden, wird die Lasche 48 gefaltet und die Lasche 26 des Elements 16 wird außer Eingriff mit dem Vorsprung 80 gebracht und durch den Schlitz 50 in die gefaltete Lasche 48 des Filmelements 18 eingefügt, um die Vorderränder der Elemente zu kuppeln, wie dies vorstehend beschrieben wurde.
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Demgemäß können die Filmelemente 16 und 18 gleichzeitig aus der Kassette 12 herausgezogen und dabei in Berührung gebracht werden, indem die Lasche 26 aus dem Vorderende der Kassette herausgezogen wird.
Die Behandlungsstation 10 ist in den Fig. 1 und 8 in Verstaustellung und in den Fig. 2, 3 und 6 in Arbeitsstellung dargestellt.
Die Behandlungsvorrichtung 10 weist ein Gehäuse 100 auf, welches aus leichtem opakem Material, z. B. Metallblech oder Plastikmaterial oder einer Kombination hiervon, bestehen kann.
Das Gehäuse 100 besteht aus einer Bodenwand 102, zwei Seitenabschnitten 104 mit oberen Wandabschnitten 106, die einstückig damit hergestellt sind. Ferner ist ein mittlerer, im wesentlichen horizontaler ausgenommener Abschnitt 108 zwischen den Seitenwänden 104 vorgesehen, der niedriger liegt als die oberen Vandabschnitte 106. Ferner ist eine vordere Stirnwand 110 und eine gegenüberliegende hintere Stirnwand 112 vorgesehen«,
An der vorderen Stirnwand 110 ist in das Gehäuse 100 einstehend ein Kassettenempfangs- und Trägerteil 113 vorgesehen, der das Vorderende der Kassette 12 auslegerartig abstützt, um die Lasche 26 auf den Filmeintrittsschlitz 114 auszurichten, der in einer inneren Vertikalwand 116 des Kassettenträgers 113 vorgesehen ist.
Auf den Eintrittsschlitz 114 ausgerichtet ist die Eintrittseinlauflinie zweier drehbar gelagerter Quetschwalzen
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118 und 120. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden die Walzen durch einen Elektromotor 122 angetrieben, der mit den Walzen über ein geeignetes Untersetzungsgetriebe in Gestalt von Zahnrädern 124 und 126 verbunden ist.
Auf der Austrittsseite der Quetschwalzen befindet sich eine Dunkelkammer 128, die eine Filmeinheit 14- aufnimmt, welche zwischen den Quetschwalzen 118 und 120 in lichtdichtem Einschluß vorgeschoben wurde.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, wird die Dunkelkammer 128 durch einen ersten Abschnitt 130 gebildet, der innerhalb der Begrenzungen des Gehäuses 100 liegt. Weiter ist ein zweiter Abschnitt 132 vorgesehen, der mit dem Gehäuse schwenkbar zwischen der Arbeitsstellung gemäß Fig. 5 und der Verstaustellung gemäß Fig. 1 verbunden ist. In der Arbeitsstellung ist der Abschnitt 132 auf den Abschnitt ausgerichtet und bildet einen Fortsatz hiervon, um die Kammer 128 zu definieren, und in der Verstaustellung ist der Abschnitt 132 über dem Abschnitt 108 des Gehäuses zwischen den Seitenwänden 104 parallel über dem Dunkelkammerabschnitt 130 angeordnet.
Die Walzen 118 und 120 sind drehbar auf einem Ausleger 134-gelagert, der lösbar am Gehäuse 100 derart befestigt ist, daß die gesamte Quetschwalzenanordnung mit Lageraufbau leicht entnommen werden kann, um überprüft und erforderlichenfalls gereinigt zu werden.
Die Quetschwalzen 118 und 120 sind drehbar zwischen zwei in seitlichem Abstand angeordneten vertikal herabhängenden
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Trägern. 136 angeordnet, die ihrerseits miteinander durch einen horizontalen Verbindungsteil 138 verbunden sind·
Eine seitlich vorstehende Walzenaufnahmekammer in Gestalt einer Vertiefung 140 ist in dem Gehäuse 100 angeordnet und weist eine Öffnung 142 zwischen zwei Abschnitten 108a und 108b auf, die die mittlere obere Ausnehmung des Gehäuses 100 definieren, um den Dunkelkammerfortsatz 132 aufzunehmen. Die Quetschwalzenanordnung wird von einer vorspringenden Kante 144 eines inneren Mehrzweckträgers 146 gehaltert, der von der Bodenwand 102 abgestützt und zwischen zwei im Abstand zueinander liegenden seitlich verlaufenden vorstehenden Eippen 148 aufgenommen ist, die vorzugsweise einstückig mit der Bodenwand 102 hergestellt sind.
Wie am besten aus Fig. 5 tuid 6 ersichtlich ist, ruhen die Bodenteile der Seitenträger 136 auf dem Vorsprung 144, um den Quetschwalzenaufbau 134 zu tragen. Der quer verlaufende Teil 138 besitzt zwei nach unten gebogene Plansche I50, die gegen aufgebogene Eippen I52 der Abschnitte 108a und 108b, die die Öffnung 142 umgeben, gesprei^zt sind. Demgemäß wirk; der Teil I38 mit den Eippen I52 zusammen, um eine Labyrinthdichtung für die Quetschwalzenaufnahmekammer 140 zu schaffen. An den Trägern 136 sind zwei elastische Klinken 154 vorgesehen, die in vertikale Ausnehmungen 156 in den Seitenwänden 104 eingreifen, um den Quetschwalzenaufbau lösbar im Gehäuse 100 zu haltern.
Die Quetschwalzen 118 und 120 sind vorzugsweise aus geeignetem Metall, beispielsweise aus rostfreiem Stahl, hergestellt und so bemessen, daß ihre mittleren Filmeingriffsabschnitte einen Durchmesser von etwa 18 bis 25 mm
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besitzen.
Die untere Quetschwalze 120 ist vorzugsweise derart montiert, daß sie eine feste vertikale Lage relativ zu den Trägern 136 hat. Die obere Quetschwalze 118 ist vorzugsweise in Vertikalrichtung relativ zu der unteren Quetschwalze 120 beweglich und auf diese durch eine Feder vorgespannt. Diese Bewegungsmöglichkeit ist vorgesehen, um den Spalt zwischen den Quetschwalzen ändern zu können und um auch den Kompressivdruck auf die Filmeinheit einstellen zu können. Eine ins einzelne gehende Beschreibung der Quetschwalzen, des Spaltes und der Druckeinstelleinrichtung ergibt sich aus der US-PS 3 854 812.
Die Quetschwalzen 118 und 120 werden so angetrieben, daß die Filmeinheit 14 dazwischen aus der Kassette 12 vorgeschoben wird, die von dem Träger 113 abgestützt ist, und von dort nach der Dunkelkammer 128 gelangt. Gemäß der dargestellten Ausführungsform sind die beiden Quetschwalzen 118 und 120 mit in Eingriff stehenden Zahnrädern 160 bzw. 162 ausgestattet, die fest auf den Enden montiert sind, und das untere Zahnrad 162 steht mit einem Zahnrad 126 in Eingriff, das von einem Zahnrad 124 angetrieben wird, welches mit der Welle des Motors 122 gekuppelt ist. Der Motor 122 kann ein Elektromotor sein, der das erforderliche Drehmoment und die erforderliche Leistung liefert. Je nachdem, wo die Behandlungsvorrichtung benutzt wird, kann der Motor 122 ein Wechselstromnrbor oder ein Gleichstrommotor sein. Am Gehäuseteil 108b ist ein Druckknopf 164 in der Fähe des Kassettenträgers 113 vorgesehen, um selektiv den Motor 122 an eine Spannungsquelle für die Behandlungsvorrichtung 10 anzuschließen.
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Das dargestellte Getriebe stellt nur eine Möglichkeit dar, die Leistung vom Motor 122 nach, den Quetschwalzen 118 und 120 zu übertragen, und es liegt im Rahmen der Erfindung, andere Getriebe zu benutzen, wie sie beispielsweise in der US-PS 3 854 812 dargestellt sind.
Der Kassettenträger II3 kann, wie dargestellt,so ausgebildet sein, daß er wenigstens teilweise als einzige Einheit durch, eine geeignete Öffnung in der vorderen Stirnwand 110 des Gehäuses 100 eingesetzt werden kann.
Wie am besten aus den Fig. 2, 5 und 6 ersichtlich, weist der Bauteil 113 einen im wesentlichen flachen horizontal angeordneten Stützabschnitt I70 auf, der die Unterseite des vorderen Endes der Kassette 12 trägt. Die seitlichen unteren Ränder der Kassette 12 ruhen auf zwei im seitlichen Abstand angeordneten Führungsschienen 172, die an ihren äußeren Rändern durch vertikale Führungäschienen 174 verbunden sind.
Die Schienen I72 dienen als Bezugslageroberflächen, um die Kassette in einer Horizontalebene in der richtigen vertikalen Höhe gegenüber dem Filmeintrittsschlitz 114 und der Quetschwalzeneinlauflinie zu halten. Die seitlichen Führungsschienen 174 bewirken eine ordnungsgemäße seitliche Ausrichtung der Kassette.
Die Abstützung I70 steht in das Gehäuse 100 bis zu der Vertikalwand 116 ein, die einen Eintrittsschlitz 114 besitzt. Die Abstützung erstreckt sich von der Stirnwand außerdem nach außen und wird auslegerartig durch zwei Dreieckträger I76 getragen. Einstückig mit der Unterseite
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der Abstützung I70 ist ein Traggriff I78 verbunden, der am besten aus Fig. 8 ersichtlich ist.
Die äußere Oberfläche der Vertikalwand 116 dient als Bezugslageroberfläche für das Vorderende der Kassette 12, um die Kassette 12 in Längsrichtung relativ" zur Behandlungsstation 10 zu orientieren. Das Vorderende der Kassette 12 wird durch eine Öffnung 180 in dem Kassettenträger 113 eingefügt, der durch die Abstützung I70, zwei vertikale Seitenwände 182 und eine geneigte obere Wand 184- begrenzt ist.
Das Vorderende der Kassette 12 ist dicker und breiter als der Hauptkörper. In einer Anpassung an diese Dicke und Breite enden die Führungsschienen I72 und 172J- kurz vor der Vertikalwand 116 und schaffen eine geeignet bemessene Kammer in der Vorderwand 116, um das größere Vorderende der Kassette aufzunehmen. Um die Kassette einzusetzen und zu entnehmen, muß sie,mit ihrem hinteren Ende angehoben, gegenüber der Abstützung I70 so geneigt werden, daß das größere Vorderende in die Öffnung 180 paßt. Um eine Anpassung an die geneigte Kassette zu schaffen, ist die Oberwand 184· so geneigt, daß die Öffnung 180 von der Wand 116 nach der Wand 110 progressiv größer wird.
Wenn die Kassette voll eingeschoben und auf dem Träger I70 befindlich ist, dann lagert jener Teil der Oberwand 184-neben der Wand 116 auf der oberen Oberfläche des Vorderendes der Kassette 12 und liefert die nach unten gerichtete Kraft, die erforderlich ist, um die Kassette 12 auskragend auf dem Träger 113 zu haltern. In anderen Worten ausgedrückt, wird das Gewicht jenes Abschnittes der Kassette 12
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ausgebogen, welcher über den Träger 113 vorstellt.
Bevor die Kassette 12 in die Behandlungsvorrichtung 10 eingesetzt wird, wird das positive Pilmelement 18 in die Kassette eingelegt und die Lasche 26 des negativen Elementes wird durch den Vorderabschnitt 48 auf dem Element 18 eingefügt, wie dies oben beschrieben, wurde.
Nunmehr steht die Lasche 26 auf der Kassette nach vorne vor. Wenn die Kassette teilweise in den Bauteil 113 eingefügt ist, steht die nach vorn verlaufende Lasche 26 durch den Eint ritt s schlitz 114 vor. Wenn die Kassette weiter in den Bauteil 113 hineinbewegt wird, dann wird die Lasche in den Einlauf der Quetschwalzen durch die nach oben geneigte Mihrungsrampe 186 geleitet, die vom Schlitz 114 nach der Einlauflinie im Bewegungspfad der Lasche 26 verläuft. Wenn die Kassette 12 voll eingesetzt ist, dann wird der Vorderrand der Lasche 26 in den Einlauf der Quetschwalzen gezwängt. Die Lasche 26 wird absichtlich etwas langer gehalten als der Abstand vom Vorderende der Kassette nach der Einlauf linie, so daß die Lasche eine schwache S-J1Orm annimmt und als nach vorn vorgespannte Feder wirkt, um einen positiven Reibungseingriff mit den Quetschwalzen 118 und 120 zu gewährleisten.
Oer Träger 115 ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten lichtdichten Aufbau versehen, der eine Lichtdichtung um das Vorderende der Kassette 12 und um den Einlaufschlitz 114 herum gewährleistet. Außerdem ist ein Verklinkungsauslösesystem an der Kassette 12 und dem Träger 113 vorgesehen, um zu gewährleisten, daß die Kassette lösbar in ihrer vordersten Stellung im Bauteil 113 so gehalten
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wird, daß das Vorderende der Kassette dicht gegen die vertikale Lageroberfläche 116 um den Schlitz 114 gehaltert wird.
Beim Anschalten des Motors 122 durch Niederdrücken des Druckknopfes 164 werden die Quetschwalzen 118 und 120 derart gedreht, daß die von der Lasche 26 erfaßte Filmeinheit 14 aus der Kassette vorgeschoben und zwischen die Quetschwalzen 118 und 120 und dann in die Dunkelkammer 128 überführt wird.
Es sind geeignete Eandsteuer- und AusbreitungsSteuereinrichtungen in die Behandlungsstation 10 längs des Bewegungspfades der Filmeinheit 14 vom Vorderende der Kassette 12 nach den Quetschwalzen 118 und 120 vorgesehen, jedoch in der Zeichnung nicht dargestellt. Derartige Steuereinrichtungen sind im einzelnen in den US-PS 3 854 812, 3 788 205, 3 802 887 und 3 804 625 beschrieben.
Wie bereits erwähnt, wird die Dunkelkammer 128 durch einen festen Dunkelkammerabschnitt I30 innerhalb der Umgrenzung des Gehäuses 100 auf der Wegzugsseite der Quetschwalzen 118 und 120 und einen zweiten Dunkelkammerabschnitt 132 gebildet, der zwischen der Arbeitsstellung gemäß den Fig. 2, 5 und 6 und der Verstaustellung gemäß den Fig. 1 und 8 beweglich ist. In der Arbeitsstellung steht dieser Abschnitt 132 über die Grenzen des Gehäuses 100 nach außen vor und bildet einen Fortsatz des Abschnitts I30 und bildet mit diesem zusammen die Kammer 128. In der Verstaustellung ist dieser Abschnitt 132 innerhalb der Grenzen des Gehäuses 100 untergebracht.
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Die tmtere Begrenzung des ersten Dunkelkammerabschnitts 130 wird durch einen Innenwandabschnitt I90 definiert, der innerhalb des Gehäuses 100 in einer Horizontalebene kurz unter der Einlauflinie der Quetschwalzen 118 und 120 auf der Austrittsseite derselben liegt. Der Wandabschnitt steht von der Austrittsseite der Quetschwalzen nach der hinteren Stirnwand 112 des Gehäuses 100 vor und erstreckt sich seitlich zwischen diesen und der inneren Oberfläche der Gehäuseseitenwände 104·
Die obere Begrenzung des Abschnitts I30 wird durch den Wandabschnitt bzw. den Gehäuseabschnitt 108a auf der Austritt sseite der Quetschwalzen definiert. Der Abschnitt 108a steht zwischen den Seitenwänden 104 und nach diesen vor und der Mittelabschnitt wird von herabhängenden, seitlich im Abstand liegenden Seitenwänden 192 getragen, die auf den Seitenrändern des WandabSchnitts I90 in der Mhe der Wände 104 ruhen. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Unterseite des MittelabSchnitts des Abschnitts 108a über die obere Horizontaloberfläche des Wandabschnitts 190 angehoben wird, um dazwischen einen hohlen Durchtritt für die Filmeinheit 14 auf der Austrittsseite der Quetschwalzen zu bilden.
Benachbart zur Austrittsseite der Quetschwalzen 118 und 120 weist der Abschnitt 108a eine der oben erwähnten vorstehenden Rippen I52 auf, die mit einem der Flansche I50 des Querstücks 138 zusammenwirken, um eine Lichtabdichtung für die die Quetschwalzen aufnehmende Kammer 140 zu bilden. Yon der Rippe 15>2 erstreckt sich der Abschnitt 108a in einer Horizontalebene nach vorn nach dem Vorderende kurz vor der Stirnwand 112 des Behandlungsgehäuses, wo
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der Dunke !kammer ab schnitt I30 den Dunkelkammerabschnitt 132 trifft.
Der Vorderendabschnitt 108a ist so ausgebildet, daß er eine Reihe seitlich vorstehender und vertikal abnehmender Stufen 194- besitzt, die mit einem komplementären Aufbau des Dunkelkammer ab s chni 11 s 132 zusammenwirken, um eine Licht abdichtung der Begrenzung zwischen den beiden Abschnitten zu schaffen, wenn der Abschnitt 132 in der ausgestreckten Arbeitsstellung liegt. Eine seitlich vorstehende Stufe 196 ist aus dem gleichen Grunde an dem Vorderende des Wandabschnitts I90 angebracht.
Eine zentral angeordnete flache Eindrückung 198, die sich von der oberen Stufe 194- in. einem geringen Abstand nach hinten erstreckt, ist im Abschnitt 108a vorgesehen, um einen Zugang zu schaffen, damit eine Filmentnahmeklappe auf dem Abschnitt 132 erfaßt werden kann, wie dies weiter unten beschrieben wird.
Die Unterseite des Mittelabschnitts des Teils 108a wird vorzugsweise durch eine Reihe von in Längsrichtung angeordneten und seitlich im Abstand zueinander verlaufenden vertikalen Rippen 200 gebildet, obgleich dieser Abschnitt auch massiv aufgebaut sein könnte. Die Rippenkonstruktion bewirkt, daß der Abschnitt 108a beträchtlich leichter wird und einfacher gestaltet werden kann, wenn der Abschnitt 108a aus Plastikmaterial hergestellt wird. Die Enden der Rippen 200 in der Nähe der Austrittsseite der Quetschwalzen 118 und 120 und der Teil des WandabSchnitts 190 direkt darunter sind verjüngt oder geneigt, um eine Führung für die Filmeinheit 14- in die Kammer 128 hinein zu bewirken.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Abschnitt 108a nicht fest am Gehäuse 100 befestigt, sondern wird lösbar von der oberen Oberfläche der Wandung 190 von herabhängenden Seitenträgern 192 gehaltert. Diese Lage wird durch eine Fangrippe I52 fixiert, die hinter dem Flansch I50 auf dem Querteil I38 angeordnet ist. Auf diese Weise muß die Quetschwalzenanordnung 134 entriegelt und entfernt werden, bevor der Abschnitt 108a aus der Arbeitsstellung entfernt werden kann.
Der zweite Dunkelkammerabschnitt 132 besitzt zahlreiche bauliche Ähnlichkeiten im Hinblick auf eine Kassette der Buchform, wie sie in Fig. 4· und 7 dargestellt ist.
Wie am besten aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, wird hierfür ein schachtelartiger hohler Aufbau benutzt, der lichtdicht und am Yorderende offen ist und auf das weit offene Ende des KammerabSchnitts 130 ausgerichtet ist, wodurch die Dunkelkammer 128 definiert wird.
Der Aufbau weist rechteckige obere und untere Abschnitte 202 bzw. 204 auf, die miteinander schwenkbar über Schwenkgelenke 205 verbunden sind und aus der Schließstellung gemäß Fig. 2 und 5 in. die Öffnungsstellung gemäß Fig. 6 überführt werden können. In der Schließstellung liegen die Abschnitte 202 und 204- übereinander, während in der Öffnungsstellung diese Abschnitte auseinandergeschwenkt sind, so daß das Innere der Dunkelkammer I30 zugänglich wird, um eine behandelte Filmeinheit 14- aus der Dunkelkammer 128 entnehmen zu können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung bestehen
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die Abschnitte 202 -und 204 aus lichtundurchlässigem Plastikmaterial, wobei die ebenen quadratischen oder rechteckigen Ober- und Unterwände einstückig mit der TJmfangswand auf drei Seiten hergestellt sind, die eingeschichtet werden, wenn der Abschnitt 130 geschlossen wird, wodurch eine labyrinthartige Lichtdichtung um die Ränder des geschlossenen Abschnitts 132 geschaffen wird.
Der Bodenteil 204 weist eine Bodenwand 206 mit einer vorstehenden inneren Rippe auf, die durch die Seitenrippen 208 und eine Verbindungsquerrippe 210 gebildet wird, und die um die drei Seiten herum verläuft. Der obere Abschnitt bzw. die Türe 202 weist eine obere Wand 212 mit einer komplementären inneren vorstehenden Rippe auf, die aus Seitenrippen 214 und einer Querrippe 216 besteht und ebenfalls um drei Seiten herum verläuft und in die Innenseite des Rippenaufbaues auf dem Abschnitt 204 einpaßt, wenn die Türe 202 geschlossen ist. Diese zusammenwirkenden inneren Rippen dienen dazu, eine von zwei Gruppen von Lichtdichtungen für die drei Seiten deB Dunkelkammerabschnitts 132 zu bilden.
Die andere Gruppe wird durch eine Anordnung von äußeren Rippen auf den Abschnitten 202 und 204 gebildet. Die äußeren Rippen des Abschnitts 204 weisen Seitenrippen 218 auf, die von den inneren Seitenrippen 208 distanziert sind und zwei Seitenkanäle 220 dazwischen bilden. Der Abschnitt weist äußere Seitenrippen 220 auf, die im Abstand von den inneren Rippen 214 liegen und dazwischen Kanäle 224 definieren, außerdem ist eine quer verlaufende Endrippe 226 (Fig. 5) vorgesehen. Die äußeren ßeitenrippen 218 des Abschnitts 204 und die äußeren Seitenrippen 222 des
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Abschnitts 202 besitzen komplementäre Einsatzabschnitte 228 und 230, die einen Raum für die Verkürzungen 1^4 des Quetschwalzenaufbaues liefern, wenn der Dunkelkammerabschnitt 132 in seiner Verstaustellung befindlich ist.
Wenn die Türe 202 geschlossen wird, dann liegt die Rippe 210 des Abschnitts 204- zwischen den Querrippen 216 und 226 auf dem Abschnitt 202. Die dazwischen eingeschichteten Seitenrippen sind, von außen nach innen betrachtet, die Seitenrippen 214, 208, 222 und 218, die ineinander geschachtelt sind. So bilden die miteinander zusammenwirkenden Rippen eine Doppellabyrinthdichtung um die drei Seiten des Dunkelkammerabschnittes 132.
Der Kammerabschnitt 132 ist schwenkbar am Gehäuse 100 über Schwenkzapfen 228 gelagert, die durch dreieckige Lagerabschnitte 230 hindurchgeführt sind, die einstückig mit den Vorderenden der äußeren Rippen 218 am Kammerabschnitt 204 und in den Seitenwänden 104 verbunden sind. Wenn der Kammerabschnitt 132 in Abwärtsstellung befindlich ist (3?ig. 5), dann ruht das Vorderende der Bodenwand 206 auf der rechtwinkligen Stufe 196 auf der Wand 190, die als Träger und Lokalisierungsoberfläche für den gestreckten Kammerabschnitt 132 dient, und außerdem mit der vorderen Stirnwand 206 eine Lichtabdichtung für den Boden der Begrenzung zwischen den Kammerabschnitten I30 und 132 bildet. Die Seiten dieses ZwischenäbSchnitts sind durch die Seitenwände 104 gegen Lichteintritt abgedichtet und die Oberseite ist gegen Lichteintritt durch eine seitlich verlaufende Stufe 232 gesichert, die einstückig mit dem vorderen Ende der oberen Wand 212 ausgebildet ist, die in den Stufenaufbau 294 des Abschnitts 108a einpaßt. Jener Abschnitt des
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Stufenaufbaues 232, der vor der Ausnehmung 198 des Abschnitts 108a befindlich ist, dient als Handgriff zur Erfassen und Anheben der Türe 202 des Dunkelkammerabschnitts 132.
Die inneren Abmessungen der Kammer 128 werden natürlich durch die Größe der Filmeinheiten bestimmt, die durch die Vorrichtung 10 behandelt werden sollen. Unter der Annahme, daß die Filmeinheit 14 eine Größe von 25 x 30 cm besitzt und daß der Führungsabschnitt und die Laschen weitere 5 cm in der Länge erfordern, ergibt sich eine Gesamtlänge von 35 cm. Daher muß die Kammer 128 etwas breiter als 25 cm sein und etwas langer als 35 cm, um eine Filmeinheit 14-behandeln zu können.
Weil die Kammer 128 durch die zwei Abschnitte 130 und 132 gebildet wird, ist jeder der beiden Abschnitte etwas kurzer als die Gesamtlänge, aber wenn die Abschnitte 130 und 132 aufeinander ausgerichtet sind, bilden sie eine Kammer, die der Filmeinheit angepaßt ist.
Um eine kompakte Behandlungsstation zu schaffen, die gut verstaubar ist, wurde die Spaltung zwischen den Kammerabschnitten derart vorgenommen, daß der Abschnitt 132 über die Ausnehmung 108 zwischen den Seitenwänden 104 gefaltet werden kann und dieser Abschnitt in die Begrenzung des Gehäuses 100 einpaßt. Im einzelnen wurde die Behandlungsvorrichtung, wie aus Fig. 1 ersichtlich, so ausgebildet, daß der Abschnitt 132 in Verstaustellung mit den äußeren Oberflächen der GehäuseStirnwände 110 und 112 und den oberen Wänden 106 fluchtet. Dadurch ergibt sich nicht nur ein sehr kompakter Aufbau, sondern es wird auch das Aussehen
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des Gerätes verbessert.
Bei dem Ausführungsbeispiel "beträgt die Länge des Kammerabschnitts etwa 40 % der Gesamtfilmlänge im Kammerabschnitt 130 und etwa 60 % der Gesamtfilmlänge im Gehäuseabschnitt 132. Bei einer Filmeinheit mit einer gegebenen Gesamtlänge von 35 cm mißt der innere Kanal im Abschnitt I30 etwas mehr als ungefähr 14 cm und der Innenkanal im Abschnitt 132 ist etwas länger als 21 cm.
Der äußere Dunkelkammerabschnitt ist so bemessen, daß er dicht zwischen die Seitenwände 104· einpaßt und im wesentlichen mit den Stirnwänden 110 und 112 und der oberen Wand 106 fluchtet, wenn die Torrichtung in Faltstellung gemäß Fig. 1 befindlich ist.
Der übergefaltete Dunkelkammerabschnitt 132 wird in seiner Verstaustellung in der oberen Ausnehmung 108 des Gehäuses 100 durch eine Vielzweckverklinkung 240 gehalten.
Die Klinke 240, die elastisch bzw. federartig ausgebildet ist, wird schwenkbar von der inneren Stirnoberfläche von 206 über einen Stift 242 getragen. Von diesem Schwenkzapfen geht eine rechtwinklige Abbiegung 244 vor, an die ein herabhängender flacher Abschnitt 246 und ein nach innen eingebogener Abschnitt 248 anschließt, der in einer aufgerollten Oberfläche 250 endet. In Verstaust ellung gemäß Fig. 1 und 8 erfaßt der aufgerollte Abschnitt 25O reibungsschlüssig die Unterseite des Aufbaues, der die Kassettenöffnung 180 bildet (obere Wand 184), und hält den übergefalteten Dunkelkammerabschnitt 132 an Ort und Stelle.
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Venn der Dunkelkammerabschnitt 132 gestreckt wird, dann erfaßt die Stufe 244 das Hinterende und den Rand der Wand 206 derart, daß der Abschnitt 246 vom hinteren geschlossenen Ende des Kammerteils 132 in einer horizontalen Ebene vorsteht, wodurch der aufgerollte Rand 250 über der geschlossenen Türe 202 zu liegen kommt· Wenn die Türe 202 geöffnet wird, erfaßt sie den aufgerollten Rand 250 (Fig. 6) und ruht auf diesem so, daß die Klinke 240 auch die Türe 202 in einer zweckmäßigen öffnungsstellung hält, in der eine behandelte Filmeinheit aus der Kammer 128 entnommen werden kann.
Die Klinke 240 ist in Fig. 5 der Übersichtlichkeit wegen weggelassen.
Fig. 8 zeigt die Behandlungsvorrichtung 10 in Verstaustellung, wobei die hintere Stirnwand 112 in der dargestellten Tragstellung den Boden bildet. Der Handgriff 178 ist zum Gewichtsausgleich in der Mitte angeordnet, und zwar in der Mitte bezüglich einer durch den Schwerpunkt gehenden Mittellinie, die nicht notwendigerweise mit der geometrischen Mittellinie der Wandung 110 zusammenfallen muß, wenn die Gewichtsverteilung der Bauteile, beispielsweise der Quetschwalzen 118 und 120 und des Motors 122, nicht gleichmäßig ist.
Zur Benutzung wird der Dunkelkammerabschnitt 132 entriegelt und in die Arbeitsstellung gemäß Fig. 2 und 5 verschwenkt. Der Motor 122 wird an eine Energiequelle angeschlossen und eine eine Filmeinheit 14 mit einem belichteten Element 16 und einem Positivelement 18 wird auf den Träger 112 aufgelegt. Dann wird der Motor 122 durch.
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Betätigung des Schalters 164 angeschaltet, was bewirkt, daß die Filmeinheit aus der Kassette 12 durch die Quetschwalzen 118 und 120 in die Dunkelkammer 128 vorgeschoben wird, die durch die Abschnitte I30 und 132 gebildet wird, und in dieser Dunkelkammer wird die 3?ilmeinheit im flachen Zustand belassen und nach einer genügenden Einwirkzeit, die zwischen 10 Sekunden und 1 Minute betragen kann, wird die Türe 202 geöffnet und ruht gegen die gestreckte Klinke 240 (Fig. 6), um die behandelte Filmeinheit entnehmen zu können. Die positiven und negativen Elemente können dann voneinander getrennt werden, um das Positivbild betrachten zu können.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der zweite Dunkelkammerabschnitt I32 schwenkbar gelagert, jedoch liegt es im Rahmen der Erfindung, andere Führungen vorzusehen, um den Dunkelkammerfortsatz zwischen Arbeitsstellung und Verstaustellung zu bewegen. So können beispielsweise geeignete Führungsschienen an den inneren Seitenwänden 104 vorgesehen werden, und der Dunkelkammerabschnitt 132 könnte so abgewandelt werden, daß er schubkastenartig bewegt werden kann.
Gemäß dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel bestand die Filmeinheit aus getrennten Elementen für die lichtempfindliche Schicht bzw. die Bildaufnahmeschicht, und diese Elemente müssen nach der Behandlung getrennt werden. Die Behandlungsvorrichtung 10 und die Kassette 12 können jedoch auch für andere Arten von Filmeinheiten benutzt werden. So beschreibt die US-PS 3 4-15 644 eine Filmeinheit, bestehend aus einem lichtempfindlichen Element und einem integral hiermit zusammengefaßten transparenten Bildaufnahmeelement,
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durch das das lichtempfindliche Element "belichtet werden kann. Bei einem solchen üfilmaufbau erübrigt sich die Verbindungslaschenkonstruktion und es kann statt dessen eine einzige Wegzugslasche am Vorderende der Filmeinheit "benutzt werden.
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Claims (1)

  1. Fat ent ansprüche
    1» Behandlungsvorrichtung für Selbstentwicklerfilmeinheiten, die in einer lichtdienten Kassette angeordnet
    sind, mit einer Vorschubvorrichtung, die die Filmeinheit aus der Kassette vorschiebt und eine Behandlungsflüssigkeit innerhalb der Filmeinheit ausbreitet, mit einer lichtdichten Entwicklungskammer für die Filmeinheit, die einen aufreißbaren Behälter für die Behandlungsflüssigkeit umfaßt und eine Wegzugslasche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie folgende Merkmale aufweist:
    ein Gehäuse mit einem Filmeintrittsschlitz, durch den die Filmeinheit in das Gehäuse einschiebbar ist;
    das Gehäuse weist Mittel auf, um die Kassette mit
    einer Filmeinheit derart abzustützen, daß die Öffnung an einem Ende der Kassette auf den Filmeintrittsschlitz ausgerichtet ist;
    eine Behandlungsvorrichtung besteht aus zwei drehbar
    gelagerten Quetschwalzen, deren Quetschspalt auf den
    Filmeintrittsschlitz ausgerichtet ist und die die Wegzugslasche erfassen und die Filmeinheit aus der
    Kassette in das Gehäuse ziehen und progressiv eine
    Kompressivkraft auf die Filmeinheit ausüben, den Flüssigkeitsbehälter aufbrechen und die Flüssigkeit zwischen zwei vorbestimmten Schichten ausbreiten;
    eine Dunkelkammer ist auf der Austrittsseite der
    Quetschwalzen vorgesehen, um eine Filmeinheit
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    ORIGINAL INSPECTED
    26554G2
    lichtdicht auf zunehmen, und diese Dunkelkammer wird von einem ersten und zweiten Abschnitt gebildet, von denen der erste Abschnitt am Gehäuse angeordnet ist und eine Filmeintrittsöffnung an einem Ende aufweist, die auf den Bewegungspfad einer aus dem Quetschspalt austretenden lilmeinheit ausgerichtet ist, während der zweite Dunkelkammerabschnitt mit dem Gehäuse so gekuppelt ist, daß er, ohne vom Gehäuse abgenommen zu werden, zwischen einer Arbeitsstellung und einer Gebrauchsstellung beweglich ist, wobei in der Arbeitsstellung der Hauptteil des zweiten Dunkelkammerabschnitts über das Gehäuse vorsteht und auf das gegenüberliegende offene Ende des ersten Abschnitts ausgerichtet ist, um eine Dunkelkammer zu definieren, während in der Verstaustellung der zweite Abschnitt wenigstens teilweise über dem ersten Abschnitt liegt;
    es sind Mittel vorgesehen, die die Dunkelkammer zugänglich machen, um eine behandelte Filmeinheit entnehmen zu können.
    2. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt mit dem Gehäuse schwenkbar verbunden ist.
    5. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und der zweite Dunkelkammerabschnitt so ausgebildet sind, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt innerhalb der Begrenzungen des Gehäuses liegt, wenn er in der Verstaust ellung befindlich ist.
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    4. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse Mittel aufweist, welche eine Ausnehmung definieren, um den Dunkelkammerabschnitt aufzunehmen, wenn er in seiner Verstaustellung befindlich ist.
    5. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung über dem ersten Dunkelkammerabschnitt und den Quetschwalzen befindlich ist.
    6. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse gegenüberliegende Stirnwände, Seitenwände und im seitlichen Abstand angeordnete Deckwände aufweist und daß der zweite Dunkelkammerabschnitt Oberflächen besitzt, die mit den Seitenwänden, den Stirnwänden und den Deckwänden fluchten, wenn der zweite Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung befindlich ist.
    7. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um den zweiten Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung lösbar zu verklinken.
    8. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 7? dadurch gekennzeichnet, daß die Verklinkungseinrichtung an dem zweiten Dunkelkammerabschnitt angeordnet ist und Mittel aufweist, die wenigstens einen Teil der Vorrichtung zum Abstützen der Kassette erfassen, um den zweiten Abschnitt in Verstaustellung zu halten.
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    9. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kas sett enab stützvorrichtung eine Kassette auslegerartig derart abstützt, daß ein Hauptteil der Kassette von dem Gehäuse nach außen vorsteht.
    10. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt schwenkbar mit dem Gehäuse gekuppelt ist und daß der zweite Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung im wesentlichen parallel zu dem ersten Dunkelkammerabschnitt über diesem liegt.
    11. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung über den Quetschwalzen liegt.
    12. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Dunkelkammerabschnitte derart zusammenwirken, daß eine im wesentlichen geradlinige Kammer gebildet wird, die eine behandelte Ifilmeinheit gestreckter Form aufnimmt.
    13. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Dunkelkammerabschnitt jenen Teil der Filmeinheit aufnimmt, der etwa 40 % der gegebenen Gesamtlänge beträgt, und daß der zweite Abschnitt etwa 60 % der Gesamtlänge der Filmeinheit aufnimmt .
    14. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch I3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt mit dem Gehäuse schwenkbar zwischen der Arbeitsstellung
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    und der Verstaustellung gekuppelt ist.
    15· Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Dunkelkammerabschnitt eine Türe zur Entnahme der Filmeinheit aufweist.
    16. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 15» dadurch gekennzeichnet, daß die Türe am zweiten Dunkelkammerabschnitt schwenkbar zwischen einer Öffnungs- und einer Schließstellung beweglich ist.
    17· Behandlungsvorrichtung nach Anspruch I5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrfachfunktionsklinke den zweiten Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung am Gehäuse verriegelt und gleichzeitig die Eintrittstüre in einer zweckmäßigen Öffnungsstellung hält, um die Entfernung einer behandelten Filmeinheit zu ermöglichen, wenn der zweite Dunkelkammerabschnitt in der Arbeitsstellung befindlich ist.
    18. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtdichtung für die in Arbeitsstellung befindlichen Dunkelkammerabschnitte vorgesehen ist.
    19· Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Dunkelkammerabschnitt mehrere Stufen an der Verbindung aufweist und daß der zweite Dunkelkammerabschnitt komplementäre Stufen besitzt, die zusammenwirken uni eine Lichtabdichtung schaffen.
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    20. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch. 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine Ausnehmung aufweist, die den zweiten Dunkelkammerabschnitt in Verstaustellung aufnimmt, und daß das Gehäuse eine Kammer definiert, die unter dieser Ausnehmung liegt und das Quetschwalzenpaar aufnimmt.
    21. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Quetschwalzenpaar von Trägern so gehaltert wird, daß es leicht aus der Kammer entnommen und in diese eingefügt werden kann.
    22. Behandlungsvorrichtung nach Anspruch. 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Traggriff einstückig mit der Vorrichtung zur Aufnahme und Abstützung einer Kassette verbunden ist.
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