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Vorrichtung zum Beseitigen des Tabakabfalles in Zigarrenmaschinen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Beseitigen von Tabakabfällen
bzw. -verlusten, die in Zigarrenmaschinen am Ende eines Streifens einer Tabakbahn
auftreten, wenn Deckblätter oder Umblätter aus dem Tabakstreifen herausgeschnitten
werden. Der Tabakstreifen wird dabei stufenweise auf einem mit Löchern versehenen
Schneidbett vorbewegt, an dessen Unterseite sich eine mit einer Saugleitung verbundene
Saugkammer befindet und in dem eine Schneidvorrichtung, deren Breite der Breite
des Tabakstreifens entspricht, vorgesehen ist, wobei das Schneidbett mit darunterliegender
Saugkammer durch die Schneidvorrichtung in zwei gesonderte Teile unterteilt ist.
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Es sind Verfahren und Vorrichtungen zum Herstellen und Anlegen von
Umblättern an den Wickeltisch einer Zigarrenmaschine bekannt, bei denen Tabakblätter
auf einer unter Einwirkung einer Saugvorrichtung stehenden Unterlage derart aneinandergefügt
und dabei seitlich besäumt werden, daß ein fortlaufendes gleich breites Band beliebiger
Länge entsteht. Dabei werden Tabakblatteile auf ein Förderband und zwei Seitenbänder
angelegt. Sie durchlaufen eine aus zwei Schneidmessern und Trennunterlagen bestehende
Besäumvorrichtung und werden auf die gewünschte Breite gebracht. Die an den Seiten
anfallenden Blattränder werden von dem Förderband durch im Bereich der Seitenbänder
vorgesehene Abweiserbleche seitlich bewegt und mittels der Seitenbänder über ihre
Endrollen in unter den Umkehrstellen der Seitenbänder stehende Behälter abgegeben.
Eine Vorrichtung dieser Art ist somit nur anwendbar zum Beseitigen von Abfällen,
die seitlich bzw. an den beiden Längsseiten einer Bahn durch das Herstellen der
Zuschnitte entstehen, nicht aber für Abfälle, die bei Formzuschnitten jeweils im
vorderen Endbereich eines Bandes übrigbleiben.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der genannten Art so
auszubilden, daß sie sowohl einfach und betriebssicher ist und die Beseitigung des
Tabakabfalls auch dann sicher ermöglicht, wenn der Tabakabfall an irgendeinem Punkt
am ausgeschnittenen Deckblatt oder Umblatt festhängt oder an dem Schneidbett oder
der Schneidvorrichtung anhaftet.
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Hierzu besteht die Erfindung darin, daß ein in bezug auf die Förderrichtung
hinterer, das Abfallstück oder die Abfallstücke aufnehmender Teil des Schneidbettes
nach jedem Schneidvorgang durch eine Betätigungsvorrichtung in eine Schräglage aus
der Schneidebene herausschwenkbar und hierauf in seine Ausgangslage zurückschwenkbar
ist und daß eine synchron mit der Schwenkbewegung gesteuerte Ventilvorrichtung vorgesehen
ist, mittels deren die die Saugwirkung der Saugleitung durch die Löcher dieses Teiles
des Schneidbettes wenigstens während desjenigen Teils der Schwenkbewegung, bei dem
die Neigung am größten ist, abschaltbar ist.
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Während des ersten Teiles der Schwenkbewegung wird somit der Tabakabfall
an dem schwenkbaren Teil des Schneidbettes durch die Saugwirkung festgehalten, wodurch
Tabakabfall, der etwa an der Schneidvorrichtung oder an einem ausgeschnittenen Blatt
festhängt, abgerissen wird. Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird
der Tabakabfall sogar dann beseitigt, wenn er an dem Schneidbett anhaftet und auf
diesem trotz des Schwenkens des Schneidbettes in der geneigten Lage verbleibt, indem
die Saugkammer mit einer Druckleitung verbunden ist, so daß gegebenenfalls anhaftender
Tabakabfall durch den durch die Löcher im Schneidbett zugeführten Luftstrom abgelöst
wird.
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Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt, in der
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Vorrichtung
und F i g. 2 einen vertikalen Schnitt durch den schwenkbaren Teil des Schneidbettes
nach Linie II-II in F i g. 1 zeigt.
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Das Schneidbett weist einen festen und einen beweglichen Teil auf;
der feste Teil des Schneidbettes besteht aus der gelochten Platte 1 und der
nicht gelochten Platte 2, während der bewegliche Teil aus den teilweise gelochten
Platten 3 besteht. Das Schneidbett weist ferner eine gleichfalls gelochte Schneidvorrichtung
4 auf, die mit einer Messerschneide 5 entsprechend den Umrissen des
Deckblattes oder Umblattes versehen ist. Auf der Unterseite der gelochten Platten
1, 3 und 4 sind Saugkammern vorgesehen, die mit einer Saugleitung verbunden sind.
Der bewegliche Teil 3 des Schneidbettes mit seinen beiden darunterliegenden Saugkammern
13 ist an einer in einem Gestell 6 drehbar gelagerten Welle 7 befestigt.
Das Innere jeder der Saugkammern 13 ist mit der Saugleitung über eine Öffnung
8 zwischen den Saugkammern und einem in der Welle 7 vorgesehenen Kanal 9
verbunden; der Kanal 9 endet in einer sich durch die Wandung der Welle 7
erstreckenden Öffnung 10, wo ein Ventil 11 angeordnet ist, das die Welle umfaßt
und das einen mit der Saugleitung verbundenen Durchgang 12 aufweist. Die Öffnung
10 und der Durchgangsteil 12 liegen einander unmittelbar gegenüber, wenn
sich der bewegliche Teil 3 des Schneidbettes in seiner Ausgangsstellung (F i g.
2) befindet, jedoch wird beim Drehen der Welle 7 in die lotrechte oder in die maximale
geneigte Lage des Teiles 3 die Öffnung 10
vollständig zu einer Seite des Durchganges
12 verschoben, wodurch die Saugwirkung durch die Löcher des Teiles 3 unterbrochen
wird.
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Der Tabakstreifen wird stufenweise über das Schneidbett in Richtung
des eingezeichneten Pfeiles bewegt, und zwar mittels einer bekannten Zuführvorrichtung.
Das Ende des Streifens, dessen Umriß den Umrissen des Stirnteiles des Messers 5
entspricht, wird mit seinen Ecken auf dem beweglichen Teil des Schneidbettes plaziert
und mit einem schmalen Streifen seines Mittelteiles auf der Platte 2. Das Schneiden
eines Deckblattes oder eines Umblattes findet dann in üblicher Weise statt, indem
die Tabakbahn gegen die Messerkante 5 der Schneidvorrichtung mittels sich kreuzweise
bewegender Walzen gepreßt wird, wobei der Endteil auf dem Teil 3 und der Platte
2 durch den Ausschnitt des Deckblattes oder des Umblattes an der Schneidvorrichtung
4 abgetrennt wird. Sodann wird die Welle 7 mittels einer (nicht gezeigten)
Betätigungsvorrichtung gedreht, die mit einem an der Welle 7 befestigten Arm 14
zusammenwirkt. Während des ersten Teiles der Schwenkung des Teiles 3 in Richtung
auf die maximale Neigung wird der Tabakabfall auf dem Teil 3 festgehalten, und das
Deckblatt oder Umblatt wird an der Schneidvorrichtung 4 festgehalten, da
die Saugleitung durch die jeweiligen Löcher wirksam ist, und Teile, die eventuell
infolge eines nicht vollständigen Schnittes aneinanderhaften, werden voneinander
getrennt. Bei einem vorbestimmten Neigungswinkel wird die Saugwirkung durch die
Löcher des Teiles 3 unterbrochen, und zwar infolge des Umschaltens der Ventilvorrichtung
10,11,12, und der Tabakabfall rutscht herunter oder wird vom Schneidbett
3 abgeworfen.
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Um zu verhindern, daß der Tabakabfall am Schneidbett 3 aus
irgendeinem Grund haftenbleibt und diesem Teil zurück in die Ausgangsposition folgt,
kann das Ventil 11 mit einem weiteren Durchgang 15 versehen sein, der mit einer
Druckleitung verbunden ist und der unmittelbar gegenüber der Öffnung 10 in der Welle
7 liegt, wenn das Schneidbett 3 sich in der Stellung der maximalen Neigung befindet.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte und vorstehend beschriebene
Ausführungsform beschränkt, sondern kann innerhalb des Gedankens der Erfindung in
verschiedener Weise abgeändert werden. So kann die Verbindung der Saugleitung und
der Druckleitung zum beweglichen Teil 3 des Schneidbettes aus flexiblen Rohren bestehen,
die gesondert voneinander betätigte Ventile haben, die synchron mit dem Schwenken
des Teiles 3 betätigt werden. In vielen Fällen kann. es außerdem auch vorteilhaft
sein, die drehbare Welle des Teiles 3 ein wenig unterhalb der Ebene des Schneidbettes
anzuordnen, so daß dem Teil 3 gleichzeitig mit der Schwenkbewegung auch eine Bewegung
von der Schneidvorrichtung 4 nach außen hin vermittelt wird.