DE1258317B - Vorrichtung in Zigarrenmaschinen zum Entfernen von Tabakabfaellen - Google Patents
Vorrichtung in Zigarrenmaschinen zum Entfernen von TabakabfaellenInfo
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- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24C—MACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
- A24C1/00—Elements of cigar manufacture
- A24C1/04—Devices for cutting cigar binders or wrappers
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
Int. Cl.:
A24c
Deutsche KL: 79 b - 4
Nummer: 1258 317
Aktenzeichen: A 49680III/79 b
Anmeldetag: 8. Juli 1965
Auslegetag: 4. Januar 1968
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung in Zigarrenmaschinen zum Entfernen von Tabakabfällen,
die am Endteil eines Streifens einer Tabakbahn auftreten, wenn von dem Streifen Deckblätter oder
Umblätter ausgeschnitten werden, wobei der Streifen mittels einer Zuführvorrichtung schrittweise über ein
mit Perforationen versehenes Schneidbett gebracht wird, in welchem eine Schneidvorrichtung mit der
Breite des Streifens entsprechender Breite angeordnet ist und schwenkbare Mittel zum Entfernen der
Tabakabfälle vorhanden sind.
Es ist bekannt, derartige Tabakabfälle durch Verwendung eines perforierten Schneidbettes zu entfernen,
das zusammen mit darunterliegenden Saugkammern in zwei gesonderte, durch eine Schneid-Vorrichtung
geteilte Bereiche aufgeteilt ist, von denen der in bezug auf die Zuführungsrichtung hintere Teilbereich
des Schneidbettes nach jedem Schneidvorgang vom Schneidbett nach oben und außen und danach
wieder zurück in seine Ausgangsstellung geschwenkt ao wird, wobei ein mit der Schwenkbewegung synchronisiertes
Regelventil die Saugwirkung einer Saugleitung durch die Perforationen des schwenkbaren Teils zumindest
dann ausschaltet, wenn dieser Teil vollständig nach oben und außen geschwenkt ist. Der Tabakabfall
wird somit fest auf das schwenkbare Teil gesaugt und durch die Schwenkbewegung dieses Teils
abgeworfen. In vielen Fällen hat jedoch der Tabak eine Neigung, an dem schwenkbaren Teil anzuhaften,
wodurch es in der Regel notwendig ist, zusammen mit der Schwenkbewegung durch die Perforationen Luft
.zu blasen, so daß der Tabakabfall auch wirklich von
dem schwenkbaren Teil gelöst wird. Dennoch hat in bestimmten Fällen, besonders bei Verwendung von
für Deckblätter bestimmten Tabakstreifen, der Tabakabfall eine starke Neigung, an dem schwenkbaren
Teil anzuhaften, was bedeutet, daß die Maschine häufig angehalten und der Tabakabfall von Hand entfernt
werden muß. Darüberhinaus läßt das Entfernen des von dem schwenkbaren Teil abgeworfenen Tabakabfalls
von der Maschine weitere Probleme entstehen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein wirksames Entfernen von Tabakabfall sowohl vom Schneidbett
wie auch von der Maschine vorzusehen. Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht,
daß an der in bezug auf die Zuführungsrichtung hinteren Kante der Schneidvorrichtung wenigstens eine
verschwenkbare Platte angeordnet ist, die in einer nicht geneigten Stellung im wesentlichen in der gleichen
Ebene wie das Schneidbett liegt und dabei eine darunterliegende ortsfeste Saugkammer vollständig
Vorrichtung in Zigarrenmaschinen zum
Entfernen von Tabakabfällen
Entfernen von Tabakabfällen
Anmelder:
Arenco Aktiebolag, Stockholm-Vällingby
Vertreter:
Dipl.-Ing. Dr. jur. V. Busse, Patentanwalt,
4500 Osnabrück, Möserstr. 20/24
Als Erfinder benannt:
Arne Carlson, Norrviken,
Ivar Sandberg, Bromma (Schweden)
Beanspruchte Priorität:
Schweden vom 13. Juli 1964 (8536)
oder nahezu vollständig verschließt, während sie in geneigter Stellung mit der der Schneidvorrichtung zugewandten
Kante einen Schlitz mit dieser bildet, durch den die über die Schneidvorrichtung vorstehenden
Teile des Tabakstreifens während des Zuführens des Tabakstreifens in die Saugkammer hineingesaugt
werden, aus der sie im Anschluß an das Schließen der Platte und Schneiden des Streifens durch eine mit
der Saugkammer in Verbindung stehende Saugleitung entfernt werden.
Die über die Schneidvorrichtung vorstehenden Teile des Tabakstreifens hängen somit frei in dem in
die Saugkammer hineinströmenden Luftstrom. Das einzige Anhaften, das anschließend an den Schneidvorgang
auftreten kann, ist ein Anhaften an der Schneidvorrichtung und ihrem Messer und an dem
Deckblatt oder Umblatt. Beim Schließen der Platte entsteht jedoch ein starkes Vakuum in der Saugkammer,
das den Tabakabfall äußerst kräftig in die Saugkammer hineinzieht, wonach der Tabakabfall
sofort von der Maschine durch die Saugleitung entfernt wird. Um sicherzustellen, daß der Tabakabfall
auch wirklich vollständig in den Schlitz hineingesogen wird, ist die Platte vorteilhaft so gestaltet und angebracht,
daß sie im wesentlichen entlang ihrer ganzen freien Kante an der Unterfläche eines Trägers für
den Tabakstreifen anstößt, welcher Träger oberhalb des Schneidbettes hin- und herbeweglich ist.
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnung
näher beschrieben; in der Zeichnung zeigt
709 717/178
F i g. 1 einen Querschnitt durch die Maschine nach Linie I-I in F i g. 2,
F i g. 2 eine Draufsicht auf die Maschine und
F i g. 3 und 4 in schematischer Weise die Stellung der schwenkbaren Platte in ,zwei verschiedenen Arbeitsstellungen.
,,.,,.
Das Schneidbrett besteht aus einem ortsfesten Teil,
nämlich einer perfoHerten Platte 1 und einer nichtperforierten
Platte^ ν und. einem beweglichen Teil,
nämlich zwei nichtperfbrierten Platten 3 und einer perforierten Schneidvorrichtung 4, die von einem der
Kontur des Deckblattes oder Umblattes entsprechenden Messerblatt umgeben ist. Ein mit einer ebenen
Unterfläche versehener Streifenträger 6 ist so angeordnet,
daßι er mittels eines. Betätigungsarms 7 nach
vorn und nach hintejj, bewegt werden kann. Ein auf
eine Spule 9 aufgewickelter*Tabakstreifen 8 läuft über
eine Rolle 10 zu dem Schneidbett. F i g. 1 zeigt eine Ausgangsstellung, in der das freie Ende des Streifens 8
nach einem Schneidvorgang auf der Platte 1 ruht. Der Streif enträger wird, zum Vorschieben des Streifens
nach links in F i g. 1 bewegt, bis die Stirnkante des Trägers die Kante des Streifens passiert. Sodann
wird ein Ventilsschieber 11 betätigt, wodurch Druckluft von einer Druckhiftleitung 12 durch den Kanal
13 zur Unterfläche der Platte 1 und der Schneidvorrichtung 4 gelangt, sö'däß die durch die Perforationen
strömende Luft das freie Ende des Tabakstreifens 8 anhebt und in Anlage mit der Unterfläche des Streifenträgers
6 bringt., - -
Der durch Reibung an der Unterfläche des Trägers ■ gehaltene Streifen wird durch den Träger in die in
F i g. 3 gezeigte Stellung transportiert, in der die auf einer Schwenkachse 14 befestigten Platten 3 nach
oben und gegen die Unterfläche des Trägers 6 geschwenkt sind. Unter den Platten 3 befindet sich eine
Kammer 15, die über eine Saugleitung 16 mit der Saugseite eines Gebläses (nicht gezeigt) verbunden ist.
In der nicht geneigten Stellung verschließen die Platten 3 die Kammer 15 vollständig, mit Ausnahme eines
kleinen Schlitzes rund um die obere Kante 24 der Kammer. In der geneigten Stellung der Platte wird
Luft in die Kammer 15 eingesaugt, und bei fortlaufender
Bewegung des Trägers in die in F i g. 4 gezeigte Stellung werden die über die Schneidvorrichtung 4
überstehenden Teile des freien Endes des Tabakstreifens in die jetzt weiten Schlitze zwischen den
Kanten der Platten 3 und der Schneidvorrichtung 4 hineingesogen. Durch Umschalten des Ventilschiebers
11 werden die Unterflächen der Platte 1 und der Schneidvorrichtung 4 nunmehr über einen Kanal 17
mit einer Saugleitung 23 verbunden, der in F i g. 1 in einer Ebene hinter dem Kanal 13 gelegen ist. Das
freie Ende des Streifens 8 wird hierdurch fest gegen die Platte 1 und die Schneidvorrichtung 4 gesaugt,
woraufhin das Schneiden des Deckblattes oder Umblattes in üblicher Weise durchgeführt werden kann.
Der Tabakabfall, der in diesem Fall aus zwei im wesentlichen dreieckigen Teilen besteht, wird normalerweise
in die Saugkammer 15 hineingesogen, sobald er von dem Deckblatt oder Umblatt beim
Schneiden getrennt worden ist. Vor dem Schneidvorgang wird der Träger 6 in seine Ausgangsstellung
zurückbewegt, und die Platten 3 werden nach unten in die in F i g. 1 gezeigte Stellung geschwenkt. Sollte
aus irgendwelchen Gründen im Anschluß an den Schneidvorgang Tabakabfall an der Schneidvorrichtung
4, dem Messer 5 oder dem geschnittenen Streifen anhaften, so wird dieser Tabakabfall beim Nachuntenschwenken
der Platten 3 infolge des starken Vakuums, das sich dann in der Kammer 15 aufbaut,
hiervon los- bzw. weggezogen.
Wenn der Tabakstreifen soweit vorbewegt werden sollte, daß das Mittelteil seiner Kante über die am
weitesten hinten liegende Kante des Messers 5 gelangt, so entsteht beim Schneiden ein durchgehender
Streifen von Tabakabfall. Um ein sicheres Entfernen auch eines solchen Tabakabfalls zu ermöglichen, ist
ein nach oben vorstehendes Messer 18 in geeigneter Weise auf der Platte 2 unter einem rechten Winkel
zu derselben und parallel zur Zuführungsrichtung des Streifens 8 angeordnet, so daß beim Spannen
bzw. Strecken des durchgehenden Streifens von Tabakabfall dieser in zwei Teile geschnitten wird,
die in die Kammer 15 hineingezogen werden können. An Stelle von zwei verschwenkbaren Platten 3 und
einer festen Platte 2 kann die Maschine offensichtlich auch mit nur einer schwenkbaren Platte versehen
sein, die sich über die ganze Breite der Schneidvorrichtung erstreckt; andererseits können auch mehr
als zwei Platten, entsprechend der Form des Deckblattes oder Umblattes, vorgesehen sein.
Es ist vorteilhaft, die Saugwirkung der Saugkammer 15 in Verbindung mit dem Schließen der Platten 3
zu vergrößern; zu diesem Zweck ist die Kammer 15 z.B. mit einem Ventil in Form einer Öffnung 19
und einer drehbar angebrachten Scheibe 20 versehen. Durch die Öffnung 19 kann Luft in Abhängigkeit
von der Stellung der Scheibe 20 in die Kammer 15 hineinströmen. Die Scheibe 20 wird durch den Antriebsmotor
(nicht gezeigt) der Maschine derart betätigt, daß die Öffnung 19 gerade in dem Augenblick
oder kurz vorher abgedeckt wird, in dem die Platten 3 mittels eines gleichfalls vom Antriebsmotor der Maschine
bewegten Betätigungshebels 21 nach unten geschwenkt werden, wobei der Betätigungshebel 21
einen fest auf der Welle 14 angebrachten Hebelarm 22 betätigt; umgekehrt wird die Öffnung 19 wieder
freigegeben, wenn die Platten nach oben geschwenkt werden.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern
kann innerhalb des Erfindungsgedankens in verschiedener Hinsicht abgeändert sein. So kann die Vorrichtung
zum Vorschieben des Tabakstreifens 8 in anderer Weise ausgebildet sein, z.B. kann sie aus
einem perforierten Streifenträger bestehen, der in üblicher Weise mittels Saugeffekt das Ende des Streifens
erfaßt und diesen nach vorn zur Schneidvorrichtung bewegt; hierbei muß jedoch dafür gesorgt werden,
daß die Teile des Streifens, die in die Kammer 15 hineingezogen werden sollen, während der Schlußphase
der Zuführungsbewegung nicht vom Träger festgehalten werden.
Claims (4)
1. Vorrichtung in Zigarrenmaschinen zum Entfernen von Tabakabfällen, die am Endteil eines
Streifens einer Tabakbahn auftreten, wenn von dem Streifen Deckblätter oder Umblätter ausgeschnitten
werden, wobei der Streifen mittels einer Zuführvorrichtung schrittweise über ein mit
Perforationen versehenes Schneidbett gebracht wird, in welchem eine Schneidvorrichtung mit
einer der Breite des Streifens entsprechenden
Breite angeordnet ist und schwenkbare Mittel zum Entfernen der Tabakabfälle vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß an der in
bezug auf die Zuführungsrichtung hinteren Kante der Schneidvorrichtung (4) wenigstens eine verschwenkbare
Platte (3) angeordnet ist, die in einer nicht geneigten Stellung im wesentlichen in der
gleichen Ebene wie das Schneidbett (1, 2) liegt und dabei eine darunterliegende ortsfeste Saugkammer
(15) vollständig oder nahezu vollständig verschließt, während sie in geneigter Stellung mit
der der Schneidvorrichtung (4) zugewandten Kante einen Schlitz mit dieser bildet, durch den
die über die Schneidvorrichtung (4) vorstehenden Teile des Tabakstreifens (8) während des Zuführens
des Tabakstreifens in die Saugkammer (15) hineingezogen werden, aus der sie im Anschluß
an das Schneiden des Streifens durch eine mit der Saugkammer in Verbindung stehende
Saugleitung (16) entfernt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (3) in ihrer geneigten
Stellung im wesentlichen mit ihrer ganzen freien Kante an der Unterfläche des Trägers (6) für den
Tabakstreifen (8) anstößt, wobei der Träger oberhalb des Schneidbettes (1,2) vor- und zurückbeweglich
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugkraft mittels
eines synchron mit der Schwenkbewegung der Platte (3) betätigten Ventils (19,20) regulierbar
ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der eine schwenkbare Platte an jedem
Ende der Schneidvorrichtung angeordnet ist und sich zwischen den beiden Platten ein fester Teil
des Schneidbettes befindet, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schneiden eines sich gegebenenfalls
auf dem festen Teil (2) ergebenden durchgehenden Streifens von Tabakabfall auf dem festen
Teil ein nach oben vorstehendes Messerblatt (18) befestigt ist, das unter einem rechten Winkel zum
Schneidbett (1,2) und parallel zur Zuführungsrichtung angeordnet ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 717/178 12.67 © Bundesdruckerei Berlin
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