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Fördergut-Abwurfgerät einer Bandstraße Die Erfindung bezieht sich
auf ein Fördergut-Abwurfgerät einer Bandstraße, bei dem die Abwurftrommel der Bandschleife
sowie ein Tragrollenträger, der das Band zumindest auf dem größten Teil des Anstieges
bis zur Abwurftrommel unterstützt, unter Auflösung der Bandschleife abgesenkt werden
können, während die untere Umlenktrommel der Bandschleife so verstellbar ist, daß
sie nach dem Auflösen der Schleife die Bewegung des Gutes auf dem unter ihr hindurchlaufenden
Band nicht hindert.
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Bei einem bekannten Gerät dieser Art ist die Abwurftrommel der Bandschleife
am Ende des Tragrollenträgers gelagert, dessen anderes Ende auf einem die Bandstraße
überbrückenden Fahrwerk um eine quer zur Förderrichtung liegende Achse schwenkbar
ist. Zur Auflösung der Bandschleife wird hierbei der Tragrollenträger mit der Abwurftrommel
nach unten geschwenkt, und gleichzeitig wird ein weiteres Fahrwerk mit einer den
Tragrollenträger stützenden Strebe und mit der unteren Umlenktrommel der Bandschleife
von dem ersten Fahrwerk so weit weggefahren, daß der Tragrollenträger und die Strebe
in eine Strecklage zueinander gelangen. Hierbei wird die untere Umlenktrommel in
einer auf dem zweiten Fahrwerk befindlichen Führung so weit angehoben, daß das Förderband
nach Auflösung der Bandschleife mit dem Fördergut ungehindert unterhalb dieser Umlenktrommel
hindurchlaufen kann. Diese Bauart hat den Nachteil, daß das Förderband nach dem
Auflösen der Bandschleife auf einer verhältnismäßig großen Strecke zwischen der
abgesenkten Abwurftrommel und den Bandstraßen-Tragrollen, auf welche das über das
Gerät hinweglaufende Förderband aufläuft, nicht durch Tragrollen unterstützt ist.
Außerdem wird das Förderband beim Laufen über die abgesenkte Abwurftrommel ausgebreitet,
so daß für die Förderung nicht der der Bandmuldung entsprechende volle Füllquerschnitl
zur Verfügung steht.
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Bekannt ist ferner ein Fördergut-Abwurfgerät einer Bandstraße, bei
dem die Abwurftrommel der Bandschleife sowie ein Tragrollenträger, der das Band
zumindest auf dem größten Teil des Anstieges bis zur Abwurftrommel unterstützt,
unter Auflösung der Bandschleife abgesenkt werden können, während die untere Umlenktrommel
der Bandschleife ihre Lage auf dem Gerät beibehält, ohne daß sie nach dem Auflösen
der Schleife die Bewegung des Gutes auf dem unter ihr hindurchlaufenden Band hindert.
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Hierbei wird der Tragrollenträger so weit abgesenkt, daß er tiefer
liegt als das Bandobertrum der Bandstraße. Das bedingt aber, daß an der betreffenden
Stelle
der Bandstraße das Bandobertrum nicht durch Tragrollen unterstützt wird. Das ist
aber abträglich, weil das Fördergut, das von der voraufgehenden Bandstraße übernommen
wird, über eine große, nicht durch Rollen unterstützte Strecke der Bandstraße befördert
werden muß. Eine weitere Unzuträglichkeit dieser Bauart ergibt sich, wenn der Durchmesser
der am Ende des Tragrollenträgers befindlichen Umlenktrommel den Abstand zwischen
Bandobertrum und -untertrum der Bandstraße erheblich übersteigt.
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Denn dann ist man genötigt, umständliche Vorkehrungen zum Ausbauen
dieser Bandtrommel vorzusehen oder besondere Maßnahmen zu treffen, um den Abstand
zwischen Bandobertrum und-untertrum an der betreffenden Stelle in der erforderlichen
Weise zu vergrößern.
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Mit der Erfindung wird bezweckt, ein Fördergut-Abwurfgerät einer
Bandstraße so zu gestalten, daß das Förderband, wenn ein Abwerfen von Fördergut
nicht in Betracht kommt, derart über das Gerät hinweggeführt wird, daß es hierbei
ununterbrochen durch Tragrollen unterstützt ist, so daß die Förderung von Gut in
beiden Richtungen durch das Gerät nicht beeinträchtigt wird; insbesondere soll hierbei
das Förderband seine Muldung beibehalten.
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Dies wird in erster Linie dadurch erreicht, daß bei Führung der Abwurftrommel
in zwei Führungsbahnen, die sich in an sich bekannter Weise von der Abwurfstelle
aus entgegengesetzt zu der Abwurfrichtung nach unten hin erstrecken, der Tragrollenträger
zwischen den Führungsbahnen, die von ihm unabhängig sind, nach unten schwenkbar
ist.
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Zweckmäßig ist ein solches Fördergut-Abwurfgerät so zu gestalten,
daß von dem Tragrollenträger, der, wie an sich bekannt, aus wenigstens zwei gelenkig
miteinander verbundenen Teilen besteht, nicht
nur der äußere Teil,
sondern auch der voraufgehende Teil in eine solche Lage nach unten geschwenkt werden
kann, daß diese Teile zusammen mit einer die erste Anstiegsstrecke der Bandschleife
bildenden Tragrollenrampe das Förderband mit den Förderbetrieb in beiden Richtungen
ermöglichenden Anstiegs- und Abstiegsneigungen über das Gerät hinwegführen.
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Es ist an sich bekannt, daß sich Führungsbahnen für die Abwurftrommel
eines Bandschleifenwagens von der Abwurfstelle aus entgegengesetzt zu der Abwurfrichtung
nach unten hin erstrecken. Doch ist hierbei der Tragrollenträger nicht wie derjenige
nach der vorliegenden Erfindung unabhängig von den Führungsbahnen gelagert, und
er kann nicht zwischen diesen nach unten verschwenkt werden. Auch ist die untere
Bandschleifenumlenktrommel nicht verstellbar.
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In der Zeichnung ist in F i g. 1 und 2 als Ausführungsbeispiel des
Erfindungsgegenstandes ein Fördergut-Abwurfgerät in Seitenansicht in zwei verschiedenen
Betriebsstellungen dargesteIlt.
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Das Gerät weist zwei Fahrwerke 1, 2 auf, die auf Schiene 3 beiderseits
der Förderbandstraße laufen und die Bandgerüste überbrücken. Auf dem Fahrwerk 1
sind beiderseits zwei geradlinig unter einem Winkel von etwa 200 ansteigende Führungsbahnen
4 angeordnet, die nach einer Seite über das Fahrwerk 1 hinausragen. An ihren äußeren
Enden sind die Führungsbahnen mit Hilfe von Zuggliedern 5 an Stützen 6 des Fahrwerkes
1 aufgehängt. In den Führungsbahnen 4 sind Stützwagen 7 geführt, in denen die Abwurftrommel
8 der Bandschleife mit ihrer Achse gelagert ist.
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An dem den Führungsbahnen 4 entgegengesetzten Ende ist an dem Fahrwerk
1 eine Rampe 9 befestigt, auf deren Oberseite Muldenrollensätze 10 für das Förderband
11 angebracht sind. Anschließend an die Rampe 9 ist an dem Fahrwerk 1 ein zweiteiliger
Träger für weitere das Förderband 11 tragende Muldenrollensätze 12 angeordnet. Der
eine Teil 13 dieses Trägers ist am oberen Ende der Rampe 9 in einem Gelenk 14 mit
quer zur Förderrichtung liegender Achse gelagert. Am entgegengesetzten Ende dieses
Trägerteiles ist in einem Gelenk 15 mit ebenfalls quer zur Förderrichtung liegender
Achse der andere Teil 16 des Tragrollenträgers befestigt. Die Führungsbahnen 4 haben
einen so großen Abstand voneinander, daß die Trägerteile 13 und 16 mitsamt den auf
ihnen angebrachten Muldenrollensätzen zwischen ihnen Platz finden.
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F i g. 1 zeigt das Gerät in der Betriebsstellung mit Bandschleife
für das Abwerfen des Fördergutes von dem Förderband 11 auf ein Austrageband 17.
Hierbei sind die Wagen 7 in den Führungsbahnen 4 bis an deren äußere obere Enden
gefahren. Die Teile 13 und 16 des Tragrollenträgers befinden sich in Strecklage
derart, daß sie eine geradlinige Fortsetzung der Rampe 9 bilden und das Förderband
11 mittels der auf den Trägerteilen 13, 16 sitzenden Muldenrollensätze 10 bzw. 12
in Richtung des in F i g. 1 eingezeichneten Pfeiles bis zu der Abwurftrommel 8 nach
oben geführt ist.
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Von der Trommel 8 läuft das Band 11 unter Schleifenbildung zu der
unteren Umlenktrommel 18.
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Diese ist auf dem Fahrwerk 2 gelagert, das dicht an das Fahrwerk 1
herangefahren und mit diesem durch Kupplungsstücke 19 verbunden ist. Von der Um-
lenktrommel
18 wird das Band 11 allmählich auf die Tragrollensätze der Bandstraße hinuntergeführt.
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Das Fahrwerk 2 dient außerdem zur Abstützung eines Trägergerüstes
20 für das Austrageband 17, dessen untere Umlenktrommel mit 21 bezeichnet ist.
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Das Band 17 greift bei der in F i g. 1 dargestellten Lage unter die
Abwurftrommel 8 und ist dort durch Aufgaberollen 22 unterstützt und von Schurren
23 eingefaßt. Oberhalb der Schurren ist an den Führungsbahnen 4 eine Obergabeschurre
24 angebracht.
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Wenn die Bandschleife aufgelöst werden soll, wird das Fahrwerk 2
von dem Fahrwerk 1 in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise entfernt. Ferner werden
die Wagen 7 in den Führungsbahnen 4 nach unten verschoben, und zwar so weit, daß
die Tragrollenträgerteile 13 und 16 ungehindert von der Trommel 8 in die aus F i
g. 2 ersichtliche Lage nach unten geschwenkt werden können. Dabei liegt der Trägerteil
13 etwa waagerecht, und der Teil 16 erstreckt sich von ihm aus mit einer geringen
Neigung nach unten. Er unterstützt dabei mit seinen Tragrollen 12 das Förderband
11 bis unmittelbar an die anschließend das Band aufnehmenden Tragrollensätze der
Bandstraße.
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Wie Fig. 2 zeigt, kann das Band 11 bei dieser Einstellung des Gerätes
gemäß dem eingezeichneten Doppelpfeil wahlweise nach jeder der beiden Richtungen
über das Gerät hinweglaufen und dabei, da es ununterbrochen mit den normalen Abständen
von Tragrollen unterstützt wird, Gut befördern. Die Neigungen, mit denen es an einem
Ende auf das Gerät aufläuft und am anderen Ende von dem Gerät abläuft, sind so gering,
daß der Förderbetrieb nicht gestört wird. Dabei liegt die Abwurftrommel 8 so tief,
daß das Förderband 11 nicht mit ihr in Berührung kommt. Es wird vielmehr durchweg
nur von Muldenrollensätzen unterstützt, so daß der volle Füllquerschnitt erhalten
bleibt. Die Umlenktrommel 18 ist auf dem Fahrwerk 2 in einer solchen Höhe angeordnet,
daß das Band Ii mit dem auf ihm befindlichen Fördergut ungehindert unter dieser
Trommel hinweglaufen kann.