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Vorrichtung zum Be- und Entladen von Waggons o.dgl. mit Stückgut Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Be- und Entladen von Waggons, LKWs o.dgl.
mit Stückgut wie beispiels weise Säcken, Kisten, Kartons o.dgl., mit einem Rahmen,
auf dem ein an seinem Heck mit Stückgut 7u beschickender Zuführförderer angeordnet
ist, der das Stückgut an seinem Kopf an einen vertikal und/oder horizontal auf dem
Rahmen schwenkbaren Abgabeförderer übergibt, von dessen Kopf das Stückgut abzunehmen
ist.
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Eine derartige Vorrichturg zum Be- oder Entladen von Waggons, LKWs
o.dgl., die der Einfachheit halber auch als "Lader" bezeichnet wird, ist bekannt.
Dieser bekannte Lader ist auf Schienen verfahrbar und kann auI den Schienen an die
Be- bzw. Entladest;slle, also beispielsweise an einen
Waggon, herangefahren
werden. Dabei ist der im allgemeinen als Bandförderer ausgebildete Zuführförderer
bezüglich des Rahmens ortsfest ausgebildet, wobei sich sein Heck in einem beachtlichen
Abstande über dem Boden befindet.
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Beispielsweise zum Beladen eines Waggons wird der ebenfalls im allgemeinen
als Bandförderer ausgebildete Abgabeförderer in den Waggon hineingefahran. Eine
erste Bedienungsperson hebt sodann das zu beladende Stückgut auf die Höhe der Heckstation
des Zuführförderers an und legt es auf diesen auf. Der Zuführförderer fördert das
Stückgut dann bis zu seinem Kopf und gibt es über Kopf an den Abgabeförderer ab.
Der Abgabeförderer ist vorzugsweise um eine im Bereich seines Heckabschnittes liegende
horizontale Achse in der Vertikalen verschwenkbar sowie um eine ebenfalls im Bereich
seines Heckabschnittes liegende vertikale Achse in der Horizontalen schwenkbar,
damit eine zweite Bedienungsperson, welche das Stückgut am Kopf des Abgabeförderers
abgibt, dieses möglichst einfach und ohne große Mühe an der jeweiligen Beladestelle
abnehmen und stauen kann.
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Die bekannte Vorrichtung weist verschiedene Nachteile auf.
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Ein erster Nachteil besteht darin, daß die Vorrichtung schienengebunden
ist und damit nicht diejenige Mobilität aufweist, die für derartige Be- und Entladevorgänge,
beispielsweise bei der Be- und Entladung von LKWs, erforderlich ist.
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Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Stückgut jeweils in verhältnismäßig
mühevoller Arbeit auf die Höhe der Heckstation des Zuführförderers angehoben werden
muß.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Be- nnd Entladevorrichtung besteht
darin, daß die beiden Bedienungspersonen -also
diejenige Person,
welche das Stückgut auf den Zuförderer auflegt, und diejenige Bedienungsperson,
welche das Stückgut vom Abgabeförderer abnimmt - ihre Arbeitsweise verhältnismäßig
sorgfältig aufeinander abstimmen bzw. "synchronisieren" müssen. Dieses ist insbesondere
dann verhältnismäßig schwierig, wenn die beiden Bedienungspersonen einander nicht
sehen können, was beispielsweise dann vorkommt, wenn die eine Person sich in einem
Waggon befindet und die andere Person außerhalb de Waggons.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte
Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung unter Vermeidung ihrer Nachteile
zu verbessern, und eine derartige Be- und Entladevorrichtung zu schaffen, welche
die Betriebsweise für das Bedienungspersonal erleichtert und darüber hinaus auch
eine gegenseitige Abstimmung der Bedienungspersonen weitgehend überflüssig macht
sowie für eine optimale Ausnutzung der Vorrichtung selbst dann sorgt, wenn die eine
oder andere der beiden Bedienungspersonen vorübergehend langsamer arbeitet oder
pausiert, wobei gleichzeitig eine große Mobilität angestrebt wird.
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Als Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß dem
Zuführförderer ein ebenfalls auf dem Rahmen angeordneter Aufnahmeförderer vorgeordnet
ist, der um eine im Bereich seines Kopfabschnittes liegende vertikale Achse in der
Horizontalen schwenkbar ist, und der um eine ebenfalls im Bereich seines Kopfabschnittes
liegende horizontale Achse in der Vertikalen schwenkbar ist.
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Der Rahmen der Vorrichtung besteht bevorzugt aus einem mit dem Fahrwerk
versehenen Unterrahmen und einem den Förderer tragenden Oberrahmen, der relativ
zu dem Unterrahmen
drehbar ist. Hierdurch wird die Arbeitsweise
insbesondere dadurch erleichtert, daß das Gerät beim Heranfahren an einen Waggon
o.dgl. nicht sonderlich genau verfahren zu werden braucht, da nach Erreichen der
Endposition die Einstellung der Relativstellung zu dem Waggon o.dgl. über die Drehbewegung
erfolgen kann.
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Um auf eine "Synchronisierung" des Arbeitstaktes der das Stückgut
aufgebenden Bedienungsperson und der das Stückgut abnehmenden Bedienungsperson zumindest
innerhalb beachtlicher Grenzen verzichten zu können und damit zu gewährleisten,
daß selbst kurze Unterbrechungen oder eine vorübergehende langsame Arbeitsweise
der einen Bedienungsperson nicht zwangsweise ebenfalls eine Unterbrechung bei der
anderen Bedienungsperson bzw. deren langsamere Arbeit erforderlich macht, kann der
als Zwischenförderer wirksame Zugförderer in Ausgestaltung der Erfindung als Stauförderer
ausgebildet sein bzw. eine Staustrecke aufweisen, auf welcher ankommendes Stückgut
anzustauen ist, wenn vom Abgabeförderer vorübergehend kein Stückgut abgenommen wird.
Eine solche Staustrecke ist beispielsweise durch eine entsprechend ausgebildete
Rollenbahn zu verwirklichen.
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Der Aufnahmeförderer und der Abgabeförderer sind vorzugsweise jeweils
als teleskopierbare Bandförderer ausgebildet, wobei auch der Zuführförderer zweckmäßigerweise
dann als Bandförderer ausgestaltet wird, wenn auf eine Staustrecke verzichtet werden
soll. Zur Erzielung der erwünschten Mobilität ist die Vorrichtung vorzugsweise auf
Reifen verfahrbar.
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Die Erfindung und bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind nachstehend
an Ausführungsbeisnielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es
zeigt:
Fi, 1 eine Seitenansicht einer Be- und Entladevorrichtung;
Bsg. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles
2; und Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf mehrere Waggons, wobei die beiden
im oberen Teil der Zeichnung dargestellten Waggons jeweils mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung beladen und die beiden im unteren Teil der Zeichnung dargestellten Waggons
jeweils mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung entladen werden.
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Die Zeichnung zeigt eine im ganzen mit 10 bezeichnete Vorrichtung
zum Be- und Entladen von Waggons 11, LKWs o.dgl.
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mit Stückgut wie beispielsweise Säcken, Kisten, Kartons o.dgl., welches
in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
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Die Vorrichtung 1 besitzt einen auf Reifen 12 verfahrbaren Rahmen
13, der aus einem Unterrahmen 14 und einem Oberrahmen 16 besteht. Am Unterrahmen
14 sind die Reifen 12 und das Fahrwerk 17 angeordnet. Der Oberrahmen 16 ist über
einen Kugeldrehkranz 18 gemäß dem Pfeil 19 (Fig. 1) um 3600 schwenkbar.
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Auf dem Oberrahmen 16 sind drei Förderer, nämlich ein Aufnahmeförderer
21, ein Zuführförderer 22 und ein Abgabeförderer 23 angeordnet. Der Aufnahmeförderer
21 und der Abgabeförderer 23 sind als Bandförderer ausgebildet und jeweils teleskopierbar,
wie in Fig. 1 mit gestrichelten Linien angedeutet ist. Darüber hinaus ist der Aufnahmeförderer
21 um eine im Bereich seines Eopfabschnittes 24 liegende horizontale Achse 26 gemäß
dem Pfeil 27 in der Vertikalen schwenkbar sowie um eine ebenfalls im Bereich seines
Kopfabschnittes 24 liegende vertikale Achse 28 (s. Fig. 2) in der Horizontalen schwenkbar.
Der in Fig. 2 mit 29 bezeichnete Schwenkwinkel beträgt etwa
210°.
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Dem Aufnahmeförderer 21 ist der oben berelts erwähnte Zuführförderer
22 in Förderrichtung nachgeordnet, auf dessen Heck das in der Zeichnung nicht dargestellte
Stückgut über Kopf von dem Aufnahmeförderer 21 aufgegeben wird.
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Der Zuführförderer 22 übergibt das Stückgut seinerseits an seiner
Kopfstation 31 über Kopf auf den oben ebenfalls erwähnten Abgabeförderer 23. An
den Ubergabestellen ist jeweils eine Rutsche 32 vorgesehen.
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Der als Zwischenförderer wirksame Zuführförderer 22, der in der Zeichnung
ebenfalls als Bandförderer dargestellt ist, kann bevorzugt als Stauförderer ausgebildet
sein bzw. eine beispielsweise aus Rollen o.dgl. bestehende Staustrecke aufweisen,
an welcher Stückgut anzustauen ist, wenn vorübergehend von dem Abgabeförderer 23
kein Stückgut abgenommen wird.
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Die Arbeitsweise dürfte sich aus den Fig. 1 und 2 und der vorstehenden
Beschreibung ohne weiteres für den Fachman ergeben. Sie ist darüber hinaus anhand
von Fig. 3 noch weiter erläutert, wobei die Vorrichtungen 10 in Fig. 3 derart angeordnet
sind, daß sie die beiden Waggons 11 im oberen Bereich beladen und die beiden Waggons
11 im unterer Bereich entladen.
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Bei der in Fig. 3 im obersten Abschnitt dargestellten Vorrichtung
10 wird Stückgut von einem Stückgutvorrat 33 von einer Bedienungsperson abgenommen
und auf den Heckabschnitt des Aufnahmeförderers 21 aufgelegt. Dieses ist wenig mühevoll,
da der Aufnahmeförderer 21 sowohl um seine Achse 26 gemäß dem Pfeil 27 (5. Fig.
1) in der Vertikalen als auch um die Achse 28 in der Horizontalen schwenkbar ist,
so daß er stets je nach den
augenblicklichen Verhältnissen nachgeführt
werden kann, so daß weiterhin kein beachtliches Anheben auf ein konstantes vorgegebenes
Niveau erforderlich ist.
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Sodann gelangt das Stückgut in Richtung der in Fig. 3 eingezeichneten
Pfeile von dem Aufnahmeförderer 21 über die Rutsche 32 auf den Zuführförderer 22
und von diesem über die Rutsche 32 auf den Abgabeförderer 23.
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Es ist aus Fig. 3 erkennbar, daß sich die beiden Bedienungspersonen
bei der soeben beschriebenen Stellung gegenseitig nicht sehen können. Dennoch ist
eine gegenseitige Anpassung des Arbeitsrhythmusses nur grob erforderlich, da der
Zuführförderer 22 als Stauförderer ausgebildet ist. Kommt mithin beispielsweise
die das Abnehmen des Stückgutes im Waggon 11 bewerkstelligende Person nicht schnell
genug nach, so staut sich vorübergehend auf dem Zuführförderer 22 Stückgut an, ohne
daß die das Auflegen besorgende Bedienungsperson die Arbeit verlangsamen oder gar
unterbrechen müßte. Macht andererseits die das Auflegen durchführende Bedienungsperson
eine kurze Pause oder verlangsamt sie vorübergehend ihre Taktzeit, so kann trotzdem
die im Waggon 11 arbeitende Bedienungsperson die gewählte Arbeitsgeschwindigkeit
unbeeinflußt fortsetzen.
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In dem in Fig. 3 darunter gezeichneten Beispiel befindet sich die
Vorrichtung 10 ebenfalls in Beladestellung.
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Dabei sind jedoch sowohl der Aufnahmeförderer 21 als auch der Abgabeförderer
23 unter Berücksichtigung der herrschenden Verhältnisse jeweils eingefahren.
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In den beiden zuunterst gezeichneten Ausführungsbeispielen befindet
sich die Vorrichtung 10 wie bereits erwähnt in Entladestellung. Dabei läuft grundsätzlich
der
analoge Vorgang ab. Insbesondere auch aus den in Fig. 3 dargestellten Beispielen
ist erkennbar, daß es nicht nur sehr vorteilhaft ist, wenn der hufnahmeförderer
21 in der Horizontalen schwenkbar ist, sondern wenn darüber hinaus auch der Abgabeförderer
23 einen entsprechenden Schwenkbereich aufweist, der in der Zeichnung(Fig. 2) mit
34 bezeichnet ist.
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Bei einer üblichen Baugröße sind die Bandbreiten der Förderer 650
mm und die Abmessungen des Rahmens in Länge und Breite etwa 3 x 2 m bei einer Rahmenhöhe
von 1,5 m über dem Boden.
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Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin,
daß diese aufgrund ihrer Mobilität universell zum Be- und Entladen einzusetzen ist,
wobei die Betriebsweise außerordentlich einfach und mühelos ist und selbst dann
eine optimale Ausnutzung gestattet, wenn sich die Bedienungspersonen, welche das
Stückgut aufgeben bzw. abnehmen, gegenseitig nicht sehen können.