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Fahrbarer, zusammenklappbarer Tisch Die Erfindung betrifft einen fahrbaren,
zusammenklappbaren Tisch mit zwei im Abstand übereinander an einem mittleren, lotrechten
Tragrahmen angeordneten Tischplatten, die aus je zwei um waagerechte Achsen nach
oben zum Rahmen hin schwenkbaren, am Rahmen angelenkten Tafeln bestehen, wobei am
Rahmen vier mit je einer zum Aufstützen auf dein Boden dienenden Rolle ausgerüstete,
gegebenenfalls federnd um die lotrechte Achse schwenkbar gelagerte Schwenkarme angelenkt
sind, auf denen die äußeren Enden der Tafeln in der waagerechten Lage abgestützt
sind.
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Bei solchen bereits bekannten Klapptischen sind die übereinander angeordneten
Tafeln nicht unabhängig voneinander auf- und abklappbar. Der Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde, bei einem derartigen Klapptisch ein Hochschwenken der unteren
Tafeln unabhängig von den oberen Tafeln zu ermöglichen, wobei die als Füße dienenden
Rollen in der Außenstellung bleiben. Dadurch wird Fußfreiheit für vor der oberen
Tafel sitzende Personen geschaffen.
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Diese Aufgabe ist bei dem Klapptisch der eingangs definierten Art
dadurch gelöst, daß gemäß der Erfindung jede untere Tafel in der waagerechten Lage
mit quer zu ihrer Schwenkachse gerichteten Seitenrändern auf einem Paar um eine
parallel zur Schwenkachse der Tafeln liegende Achse schwenkbar an Seitenstreben
des Rahmens angelenkten Stützarmen aufruht, mit denen die oberen Tafeln durch im
Tafelaußenrandbereich an diesen angelenkte Lenker verbunden sind. Dabei trägt jeder
Stützarm einen parallel zur Tafelschwenkachse drehbaren Führungskörper, durch den
der schräg zum Tragrahmen geneigte Schwenkarm axial schiebbar geführt ist, der an
seinem oberen Ende an ein mit der oberen Tafel schwenkbares Zwischenglied an einer
Schwenkachse angelenkt ist, die zu der ihr parallelen Schwenkachse der oberen Tafel
derart exzentrisch angeordnet ist, daß beim Hochschwenkers der oberen Tafeln das
Zwischenglied das obere Ende des Schwenkarmes so weit anhebt, daß er in die lotrechte
Lage kommt.
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Damit die unteren Tafeln einzeln und allein, d. h. ohne den sie abstützenden
Arm, nach oben geschwenkt werden können, andererseits aber die unteren Tafeln mit
den sie in der waagerechten Lage stützenden Armen für ein gemeinsames Hochschwenkers
kuppelbar sind, kann jeder Stützarm an der Oberseite einen Längsschlitz und ein
an diesen sich anschließendes breiteres Loch aufweisen, während jede zugehörige
Tafel einen in das Loch passenden Zapfen trägt, der bei waagerecht auf den Stützarmen
aufliegender Tafel in das Loch greift und beim Anheben der Arme mit seinem dünneren
Hals in den Schlitz eintritt, während sein breiterer Kopf die Stützarmoberwand untergreift.
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Um schließlich die völlig uriabhängige Auf- und Abschwenkbarkeit der
einzelnen Täfeln so zu bewerkstelligen, daß der Längenunterschied zwischen den diagonalverlaufenden
Schwenkarmen und der Höhe des rechteckiger, aus den einzelnen Tafeln, Lenker und
Tragrahmen bestehenden Parallelogramms ausgeglichen wird, damit das Gleichgewicht
des Tisches in jedem Gebrauchszustand stets gewährleistet ist, kann jeder Lenker,
vorzugsweise an seinem oberen Ende, um einen zum Rahmen hin liegenden Krümmungsmlttelpunkt
gekrümmt sein.
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Die Zeichnung zeigt den neuen Klapptisch in einer Ausführungsform,
und zwar F i g. 1 in Stirnansicht und F i g. 2 in vergrößertem Maßstab in Stirnansicht
die linke Hälfte des Klapptisches nach 1~' i g. 1, jedoch ohne vordere senkrechte
Seitenstrebe 7.
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Der Klapptisch weist zwei mit Abstand übereinanderliegende Tischplatten
auf, von denen jede aus zwei rechteckigen gleichen Tafeln 1, 2 bzw. 3, 4 besteht.
Die Tafeln sind an zwei senkrechte Seitenstreben 7 angelenkt, die in der Richtung
der Gelenkachsen der Tafeln hintereinanderliegen und von denen daher in P' i g.
1 nur eine ersichtlich ist. Die Seitenstreben bilden mit Ouerstreben K oder mit
den Schwenkachsen der Tafeln 1, 2 und 3, 4 den Tragrahmen.
Die seitlich
der beiden Seitenstreben 7 befindlichen Tafeln 1 und 3 einerseits und 3 und 4 andererseits
sind jeweils mittels zwei senkrechter Lenker 17 an den von den Seitenstreben 7 abgekehrten
Ecken miteinander verbunden und in Abstand voneinander gehalten.
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Die Tafelpaare 1, 2 und 3, 4 können je für sich oder
auch gemeinsam durch Anfassen an der oberen Tafel 1 bzw. 3 angehoben und in die
senkrechte Stellung geschwenkt werden, in der sie sich zusammen mit den ebenfalls
angehobenen Lenkern 17 parallel zu den Seitenstreben 7 erstrecken (vgl. F i g. 2).
Damit die an den äußeren Ecken der Tafeln vorgesehenen vier Fahrrollen 24 dieser
Bewegung der Tafeln 1, 3 bzw. 2, 4 zwecks Aufrechterhaltung des Gleichgewichts des
Tisches bei Hochklappen nur der linken oder nur der rechten Tafelpaare 1, 3 oder
3, 4 folgen können, ist jede der linken Fahrrollen 24 an einem Schwenkarm 9 und
jede der rechten Fahrrollen 24 an einem Schwenkarm 9' gelagert. Jeder Schwenkarm
9 und 9' liegt bei aufgeklapptem Tisch schräg zu den benachbarten Seitenstreben
7 in der Richtung der von der Rolle ausgehenden Diagonale des durch die beiden Tafeln
1, 3 bzw. 2, 4 und den zugehörigen Lenker 17 sowie die Seitenstrebe 7 gebildeten
Gelenkvierecks. Dabei durchquert jeder Schwenkarm 9 bzw. 9' gleitbar einen Führungskörper
21, der wie der benachbarte Lenker 17 mit dem unteren Stützarm 15 verbunden ist.
Beim Hochschwenken der oberen Tafel gleiten die Führungskörper 21 an den Schwenkarmen
9 bzw. 9' hoch und schwenken sie gleichzeitig nach den Seitenstreben 7 hin in die
aus F i g. 2 ersichtliche Lage.
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Bei dieser Schwenkbewegung des Arms 9 bzw. 9' beschreibt das untere
Ende der- zugehörigen Rolle 24
einen Kreisbogen um die Schwenkachse 27, 28.
Dieser Kreisbogen würde, wenn die Lage der Schwenkachsen 27, 28 fest ist,
die waagerechte Auflageebene der vier Fahrrollen 24 des Klapptisches bei dessen
entfaltetem Zustand um einen entsprechenden Sehnenabstand unterscheiden. Das hätte
eine Störung des Gleichgewichts bei dem Klapptisch zur Folge, wenn bei diesem nur
die Tafeln einer Seite, z. B. nur die Tafeln 1, 3, in die lotrechte Lage überführt
werden. Zur Vermeidung dieses Senkens der Rollen 24 um diesen Sehnenabstand beim
Hochklappen eines Tafelpaares 1, 3 bzw. 2, 4 ist die Schwenkachse 27 bzw. 28
-am oberen Ende der Schwenkarme 9 bzw. 9' in ihrer Höhenlage veränderlich.
Dazu sind die Schwenkachsen 27 bzw. 28 je an einem schwenkbaren Zwischenglied 25
bzw. 26 angelenkt, welches mit je einer oberen Tafel l bzw. 2 um eine zu den Schwenkachsen
27, 28 parallele, in den Seitenstreben 7 gelagerte Schwenkachse 19 schwenkbar
ist. Dadurch wird der Schwenkarm 9 bzw. 9' bei seiner durch den unteren Stützarm
15 veranlaßten Einwärtsschwenkung gleichzeitig um diesen Sehnenabstand durch die
auf der waagerechten Auflagefläche gleitende Rolle 24 angehoben, und dadurch bleibt
auch der halb gespreizte Klapptisch im Gleichgewicht auf seinen vier Rollen.
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Dieser Anhubbewegung kann das untere Ende des Schwenkarms 9 bzw. 9'
dadurch folgen, daß es sich in dem drehbar gehaltenen und mittels eines Winkels
mit dem Stützarm 15 verbundenen Führungskörper 21 axial frei schieben und infolge
der Drehbarkeit des Führungskörpers 21 auch gegenüber dem Lenker und der
Tafel schwenken kann. An den beiden Enden der unteren, die Seitenstreben 7 miteinander
verbindenden rohrförmigen Querstrebe K ist eine die Strebe 7 durchquerende Klemmschraube
vorgesehen, durch welche an der Innenfläche der Strebe 7 eine Platte 8 befestigt
ist, die oberhalb der Querstrebe K drei Achsen 10, 11 und 12 trägt, von denen die
Achsen 11 und 12 in gleicher Höhe und die Achse 10 über diesen beiden Achsen liegt.
Die obere Achse 10 ist die gemeinsame Gelenkachse der beiden unteren Tafeln 3 und
4
und befindet sich in der senkrechten Mittel- und Symmetrieebene des Klapptisches,
während um die beiden anderen Achsen 11 und 12 die Stützarme 15 von einer der Breite
der Tafeln 3 und 4 gleichen Länge schwenkbar sind.
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Die beiden unteren Tafeln 3, 4 können jeweils unabhängig von
der zugehörigen oberen Tafel 1 bzw. 2
hochgeschwenkt werden, ohne daß
irgend etwas an der waagerecht ausgeklappten Stellung der oberen Tafeln 1 und 2
geändert wird. Zu diesem Zweck weist die um die Achse 10 drehbare untere Tafel 3
bzw. 4 an ihrer Unterseite einen Zapfen 13 auf, der mit einem engeren
Schlitz 14 in dem zugehörigen Stützarm 15 über ein breiteres Loch
16 zum Eingriff kommen kann, um diese beiden Teile in der Art eines Bajonettverschlusses
leicht lösbar zu kuppeln: Die Drehachse 11 bzw. 12 des Stützarms 15 ist gegenüber
der Drehachse 10 der Tafel 3 bzw. 4 an der Strebe 7 derart
nach unten versetzt, daß bei waagerechter Lage der Tafel und des Stützarms 15 der
Zapfen 13 der Tafel sich in Deckung und Eingriff mit dem Loch 16 des
Stützarms 15 befindet und durch das Gewicht der auf dem Stützarm aufruhenden
Tafel in dieser Lage gehalten wird, während er beim Hochschwenken der Tafel durch
Schwenken des Stützarms sich in den Schlitz 14 hineinschiebt und dadurch die Kupplung
von Tafel und Stützarm bewirkt.
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Diese Ausbildung und Wirkung der Stützarme 15 gibt demnach die Möglichkeit,
sowohl die beiden Plattenpaare 1, 2 und 3, 4 durch Anheben der oberen Tafeln 1,
2 in den hochgeklappten, in F i g. 2 in vollen Linien wiedergegebenen Zustand überzuführen
als auch unter Belassung der beiden oberen Tafeln 1, 2 in der waagerechten Stellung
eine oder beide unteren Tafeln 3, 4 in waagerechte oder senkrechte Lage zu
schwenken.