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Vorrichtung zum Vorbeiführen wenigstens zweier Blätter an einer Strahlungsquelle
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Vorbeiführen wenigstens zweier Blätter,
z. B. zweier Schichtträger bzw. einer Vorlage und wenigstens eines Schichtträgers,
an einer Strahlungsquelle, wobei die Blätter beiderseits von Trennfäden geführt
werden, die vor und hinter der Behandlungsstation an Leitelementen, von denen letzteres
zur Spannung der Fäden beweglich ist, befestigt sind, und die Blätter im Bereich
der Strahlungsquelle aneinandergedrückt werden.
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Bei derartigen bekannten Vorrichtungen sind die Trennfäden in Vorschubrichtung
hinter der Behandlungsstation an einem Trennkeil aufgehängt, der schwimmend gelagert
ist und mit seinem Gewicht die Fäden spannt. Solche Fäden laufen parallel zur Vorschubrichtung
der Blätter. Sie schatten also diese Blätter während des Belichtungsvorganges im
Vorlauf durchgehend jeweils im gleichen Bereich ab.
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Nicht nur die Abschattung ist ein- Nachteil einer solchen zur Vorschubrichtung
parallelen Führung der Trennfäden. Gleichzeitig ergibt diese Anordnung die Möglichkeit,
daß die Schichtträger, von denen wenigstens einer eine Chemikalienschicht enthält,
insbesondere unter der Wärmeeinwirkung durch die Strahlungsquelle zusammenpappen.
Dabei verbleibt natürlich eine Trennung an den zum Vorschub parallelen Fäden, während
sich aber zwischen den Trennfäden innige Verbindungen ergeben. Dadurch ist eine
einwandfreie Trennung am Ende der Trennfäden und an dem Rand des die Trennfäden
haltenden Leitelementes nicht mehr gewährleistet. An diesem Rand können Stauchungen
u. dgl. auftreten, die um so stärker sind, je mehr die Blätter zwischen den Trennfäden
aneinanderhaften. Insofern wirken sich also die Nachteile, welche sich bei der bekannten
Vorrichtung hinsichtlich einer Abschattung und einer Zusammenpappung ergeben, in
gleicher Weise aus.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen.
Dabei ist beabsichtigt, insbesondere für die Vorbeiführung an einer Strahlungsquelle
eine solche Anordnung zu schaffen, die gewährleistet, daß die Strahlungsquelle im
Bestrahlungsbereich völlig gleichmäßig einwirkt, so daß die Blätter trotz Anordnung
eines zwischen ihnen liegenden Elementes gleichmäßig behandelt werden. Gleichzeitig
bezweckt die Erfindung dabei, eine Zusammenpappung der Blätter, welche sich durch
einen aneinanderliegenden Vorlauf im Bestrahlungsbereich zwischen den Fäden ergeben
kann, wieder zu lösen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mehrere
Fäden jeweils parallel zueinander derart schräg zur Vorschubrichtung der Schichtträger
angeordnet sind, daß die Steigung der Fäden im Bestrahlungsbereich ein ganzzahliges
Vielfaches des Abstandes der Fäden quer zur Vorschubrichtung beträgt.
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Diese Angabe bringt zum Ausdruck, daß jeder Teil der Schichtträger
innerhalb des Strahlungsbereiches in gleicher Weise über einen oder mehrere Fäden
verläuft. Es wird darauf hingewiesen, daß der Bestrahlungsbereich nicht etwa die
Länge der Fäden an sich bezeichnet, sondern lediglich im Bereich der Fäden den Abschnitt,
in welchem die Bestrahlung der Strahlungsquelle einwirkt. Durch eine solche Steigung
ist gewährleistet, daß keine unterschiedliche Abschattung einzelner Abschnitte an
den Schichtträgern erfolgt bzw. daß Schichtträger zwischen den Fäden zusammenpappen
können.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist das Leitelement, an welchem die Trennfäden hinter der Behandlungsstation an
blattartigen und in der Ebene dreieckförmigen Ansätzen befestigt sind, quer zur
Vorlaufrichtung unbeweglich gelagert, aber im Sinne einer Spannung der fadenartigen
Trennelemente federnd abgestützt. Dadurch wird gewährleistet, daß die vorstehend
angegebene Bedingung unter Straffung der Fäden tatsächlich eingehalten wird. Selbst
wenn die sich aus dem Vorschub der Schichtträger ergebende Kraft auf die Fäden bestrebt
wäre, die Fäden aus ihrer Bahn zu bringen, wird durch die quer zur Vorlaufrichtung
unbewegliche Lagerung gewährleistet, daß die Steigung der Fäden erhalten bleibt.
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Vorteilhaft ist ein Leitelement, an dem ein oder mehrere Trennfäden
befestigt sind, verdrehbar gelagert und steht unter der Einwirkung einer Drehfeder
zur Spannung der Fäden. In besonders zweckmäßiger
Weise wird durch
diese Ausführungsform die Steigung der Fäden sichergestellt.
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Es wird darauf hingewiesen, daß die Erfindung auch Behandlungsstationen
einbezieht, in denen mehr als zwei Schichtträger unter Andruck an Führungs-und/oder
Transportmitteln vorbeigeführt werden. Bei dieser Ausführungsform werden entsprechend
der Anzahl von Schichtträgern mehrere Leitelemente an dem Eingang und Ausgang der
Behandlungsstation so angeordnet, daß jeweils zwischen zwei Schichtträgern ein Leitelement
liegt und die einander zugeordneten Leitelemente sind durch Trennfäden in der angegebenen
Weise verbunden.
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Die Erfindung wird an Hand von Ausführungsbeispielen erläutert, die
in der Zeichnung dargestellt sind. In dieser zeigt F i g. 1 eine schematische Darstellung
einer Behandlungsstation in Seitenansicht, F i g. 2 einen Teilschnitt längs der
Linie II-II, F i g. 3 eine nur teilweise dargestellte Draufsicht auf F i g. 1, gesehen
in Richtung des Pfeiles III in F i g. 1, F i g. 4 eine schematisch dargestellte
Seitenansicht im Schnitt zur Erläuterung der wesentlichen Teile einer anders ausgeführten
Behandlungsstation.
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Gemäß F i g. 1 besitzt eine Behandlungsstation als Strahlungsquelle
beispielsweise eine Leuchtstoffröhre 1, welche innerhalb eines Reflektors 2 angeordnet
ist: über der Strahlungsquelle 1 ist eine Führungsbahn zur Durchführung zweier Schichtträger
vorgesehen. Diese Führungsbahn besteht aus einer der Strahlungsquelle zugekehrten
Führungsplatte 3, einer Andrückwalze 4 und im wesentlichen aus zwei Leitelementen
64 und 65 an der Eingangs- bzw. Ausgangsseite der Führungsbahn. Die Führungsfläche
3 besteht aus durchsichtigem Material, beispielsweise Glas, und ist in Halteelementen
5, 6 angeordnet, die einen Belichtungsschlitz 7 frei lassen. Die Walze 4 ist mit
einer gewissen Elastizität ausgeführt und hat beispielsweise einen Gummikern 8 und
eine Baumwollumhüllung 9.
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Der Behandlungsstation werden zwei Schichtträger, beispielsweise eine
Vorlage und ein Schichtträger entsprechend den Pfeilen 10, 11 über und unter dem
Leitelement 5 zugeführt. Mit diesem Leitelement sind durch die Leitflächen 12, 12'
Einführungskanäle gebildet.
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Zwischen der der Walze 4 zugekehrten Kante des Leitelementes und der
der Walze 4 zugekehrten Kante des Leitelementes 6 ist wenigstens ein Faden 13 gespannt,
der zwischen Walze 4 und Führungsfläche 3
hindurchgeht. Dieser Faden
verläuft gemäß F i g. 3 schräg zur Vorschubrichtung der Anordnung. Zweckmäßig ist
der Faden wenigstens an dem Leitelement 6 an einer dreieckförmigen Spitze
14 befestigt. Durch ; den Faden wird der entsprechend dem Pfeil 10 eingeführte
Bogen zwangläufig gemäß dem Pfeil 15 auf die Oberseite und ein gemäß dem
Pfeil 11 eingeführter Bogen entsprechend dem Pfeil 16 an die Unterseite des
Leitelementes 6 gebracht, ohne daß eine Trenneinrichtung erforderlich ist.
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Es versteht sich, daß, wie in F i g. 3 gestrichelt eingezeichnet,
mehrere Parallelfäden 13', 13' ' angeordnet sein können.
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F i g. 3 zeigt zugleich eine vorteilhafte Ausgestaltung, indem ein
Umfangsschlitz 17 an der Walze 4 angeordnet wird, innerhalb dessen Grenzen der Faden
13 verläuft. Insbesondere bei genügend Elastizität der Walze 4 ist die Anordnung
eines derartigen Umfangschlitzes für einen Faden 13 nicht unbedingt erforderlich.
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Gemäß F i g. 2 ist das Leitelement 6 in einer Richtung parallel zum
Verlauf der Schichtträger beweglich gelagert. An den Rändern ist das Leitelement
6 mit parallelflächigen Ansätzen 18 in entsprechend bemessenen Schlitzen 19 in Gerätewänden
20 geführt. An die Ansätze 18 greift jeweils eine mittels beispielsweise
eines Schraubenwiderlagers 22 einstellbare Feder 21 an, um die Fäden 13 gespannt
zu halten.
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Gemäß F i g. 4 ist eine abweichende Einrichtung gezeigt. Eine Strahlungsquelle
48, beispielsweise in Form eines oder mehrerer Glühdrähte, ist innerhalb eines Reflektors
49 angeordnet. Die Befestigung sowie auch die Lagerung der übrigen Teile erfolgen
insbesondere wie bei der Ausführung nach F i g. 1 in Geräteseitenwänden, die parallel
zur Zeichnungsebene verlaufen.
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Vor der Öffnung des Reflektors 49 sind zwei aufeinanderlaufende angetriebene
Walzen 50, 51 vorgesehen, von denen die Walze 51 wie die Walze
4 in F i g. 1 ausgeführt sein kann. Die Walze 50 besteht vorteilhaft aus
Glas, so daß sie eine Bündelung der Strahlung aus der Strahlungsquelle 48 bewirkt.
Die Walzen 50, 51 sind zweckmäßig elastisch aneinandergedrückt, beispielsweise indem
die Achse der Walze 51 innerhalb des Schlitzes 52 in den Gerätewänden gelagert und
durch jeweils eine Feder 53 in Richtung zur Walze 50 gedrückt wird. Eine derartige
Lagerung kann auch für die Walze 4 in F i g. 1 vorgesehen sein.
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Die Walzen 50, 51 begrenzen seitlich eine Führungsbahn, an deren Eingang
wenigstens ein Leitelement 54 und an deren Ausgang wenigstens ein Leitelement 55
angeordnet ist. Einander zugekehrte Kanten der Leitelemente sind schneidenartig
ausgeführt. Zwischen diesen Kanten sind zweckmäßig mehrere parallel und schräg zur
Vorschubrichtung verlaufende Fäden 56, beispielsweise entsprechend den Fäden 13
in F i g. 1, gespannt. Vorteilhaft ist wenigstens eine Walze, und zwar die Walze
51, mit einer Umfangsnut für jeden Faden ausgeführt. Zur Spannung der Fäden
ist beispielsweise das Leitelement 55 um eine Welle 57 verdrehbar in den Gehäusewänden
gelagert. An dieser Welle greift beispielsweise an jeder Seite des Leitelementes
eine Spiralfeder 58 an, um das Leitelement in Richtung des Pfeiles 59 zur
Spannung der Fäden 56 zu verdrehen.
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Zwei Schichtträger werden entsprechend den Pfeilen 60, 61 über
und unter dem Leitelement 54 zugeführt und laufen über und unter den Fäden
56 durch die Walzengruppe 50, 51, so daß sie ohne Trenneinrichtung an dem Leitelement
55 entsprechend den Pfeilen 62, 63 auseinandergeführt werden. Zur Vereinfachung
sind keine Antriebselemente eingezeichnet. Die umlaufenden bzw. angetriebenen Teile
bewegen sich jeweils in Richtung der eingezeichneten Pfeile.