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Photographischer Apparat der Selbstentwicklerbauart Die Erfindung
betrifft einen photographischen Apparat der Selbstentwicklerbauart mit einer Flüssigkeitsspenderdüse,
die in der Nähe eines Paares druckausübender Organe angeordnet ist, die auf das
belichtete lichtempfindliche Blatt und ein zweites Blatt einwirken, um die durch
die Düse zwischen die Blätter zugeführte Behandlungsflüssigkeit zu verteilen, und
mit einem Behälter, der die Flüssigkeit beherbergt und nach der Düse zu führt.
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Bei mehreren photographischen Verfahren ist es erforderlich, eine
Flüssigkeit, gewöhnlich eine Flüssigkeit von hoher Viskosität, in Form einer dünnen
Schicht zwischen zwei aufeinanderliegenden Blättern zu verteilen. Bei einem dieser
Verfahren trägt eines der beiden Blätter ein photographisch belichtetes Bildaufnahmematerial,
und die Flüssigkeit enthält Stoffe, mittels deren eine positive photographische
Kopie auf dem anderen Blatt erzeugt wird, z. B. mit Hilfe eines Silberhalo-enid-Diftusions-,
-Übertragungs- und -Umkehrverfahrens. Verfahren dieser Art sind in idealer Weise
geeignet, in und mit Hilfe einer photographischen Vorrichtung, z. B. einer Kamera,
durchgeführt zu werden, bei welcher mehrere Flächenstücke des lichtempfindlichen
Bildaufnahmeblattes nacheinander belichtet werden. Die zur Verwendung in Verbindung
mit einer Vorrichtung dieser Art vorgesehenen photographischen Erzeugnisse umfassen
vorzugsweise sowohl die blattförmigen Materialien als auch die für einmaligen Gebrauch
vorgesehene Behandlungsflüssigkeit. Eine Möglichkeit, die Behandlungsflüssigkeit
zu speichern und abzugeben, besteht in der Verwendung einer Vorrichtung mit einem
einzigen Behälter zum Speichern der Flüssigkeit in einer Menge, die ausreicht, um
die Behandlung einer bestimmten Zahl von Flächenstücken der Blätter durchzuführen,
wobei außerdem eine Vorrichtung vorgesehen ist, mittels deren die Flüssigkeit abgegeben
und in Berührung mit den zu behandelnden Blättern verteilt wird.
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Zu den weiteren Zielen der Erfindung gehört es, bei einer photographischen
Vorrichtung zum Behandeln eines photographischen Blattes mit einer auf dem Blatt
in Form einer Schicht zu verteilenden Flüssigkeit neuartige und verbesserte Mittel
zum Speichern, Abgeben und Verteilen der Behandlungsflüssigkeit in Berührung mit
den photographischen Blättern vorzusehen.
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Um die Behandlungstlüssigkeit zwischen den Blättern zu verteilen,
werden die Blätter längs konvergierender Bahnen bewegt, um sie in Deckung miteinander
zu bringen, wobei die Düse zwischen konvergierenden Teilen der Blätter in dem Bereich
angeordnet ist, in welchem die Blätter zusammengeführt werden; hierbei wird die
Flüssigkeit über die Düse im wesentlichen in Form einer Schicht abgegeben, während
sich die Blätter an der Düse vorbeibewegen. Die Dicke der Flüssigkeitsschicht muß
genau geregelt werden; sie kann eine Funktion des Drucks sein, unter dem die Flüssigkeit
der Düse zugeführt wird.
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Erfindungsgemäß ist der Behälter mit der Düse über ein steuerbares
Ventil gekuppelt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels an Hand der Zeichnungen.
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F i g. 1 ist ein vereinfachter Schnitt durch eine photographische
Vorrichtung in Form einer erfindungsgemäßen Kamera; F i g. 2 ist eine teilweise
geschnitten gezeichnete perspektivische Darstellung eines Teils der Bestandteile
eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses; F i g. 3 zeigt das Erzeugnis nach F i g. 2
in einem verkürzten Längsschnitt; F i g. 4, 5 und 6 zeigen einen Bestandteil des
erfindungsgemäßen Erzeugnisses in drei verschiedenen Betriebszuständen, um das Verfahren
nach der Erfindung zu veranschaulichen; F i g. 7 zeigt Teile des erfindungsgemäßen
Erzeugnisses in perspektivischer Darstellung; F i g. 8 ist ein Teil eines Querschnitts,
aus dem ein Merkmal des Erzeugnisses nach F i g. 7 ersichtlich ist;
F
i g. 9 und 10 sind in größerem Maße gezeichnete Teilschnitte, die Bestandteile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung erkennen lassen und ihre Arbeitsweise veranschaulichen;
F i g. 11 zeigt Teile der Vorrichtung nach F i g. 1 in einer Seitenansicht.
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In F i g. 1 erkennt man eine photographische Kamera in Form einer
kleinen Handkamera 10 einer Bauart, bei welcher das erfindungsgemäße Erzeugnis verwendet
werden kann, um das Verfahren nach der Erfindung durchzuführen.
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Die Kamera 10 umfaßt ein Gehäuse mit einer Vorderwand 12, die einen
ausgesparten bzw. nach hinten zurückspringenden Abschnitt 14 aufweist, welcher sich
nach hinten zu einer inneren Vorderwand 16, Seitenwänden 18 und einer Rückwand 20
erstreckt. Die genannten Wände des Gehäuses begrenzen zusammen die mit 22 und 24
bezeichneten Kammern an den Enden des Gehäuses sowie eine zwischen der inneren Vorderwand
16 und der Rückwand 20 liegende Belichtungskammer. Ferner umfaßt die Kamera 10 eine
insgesamt mit 26 bezeichnete Objektiv- und Verschlußanordnung von bekannter Konstruktion,
die mit der Kamera durch einen Balg 28 verbunden ist, der eine Verbindung zwischen
dem Objektiv 26 und der inneren Vorderwand 16 längs der Ränder einer Belichtungsöffnung
30 herstellt, die in der inneren Vorderwand 16 vorgesehen ist, damit das von dem
Objektiv kommende Licht zu einem photographischen Bildaufnahmeblatt gelangen kann,
das sich in der Belichtungskammer zwischen der inneren Vorderwand 16 und der Rückwand
20 befindet. Der Balg 28 und das Kameragehäuse sind so ausgebildet, daß man die
Verschlußanordnung 26 aus seiner in F i g. 1 gezeigten Gebrauchsstellung in eine
geschlossene Stellung bringen kann, bei welcher der Balg im gefalteten Zustand von
der erwähnten Aussparung aufgenommen wird.
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Während der Benutzung der Kamera 10 ist ein Vorrat an photographischem
lichtempfindlichem blattförmigem Bildaufnahmematerial bekannter Art in der Kamera
22 angeordnet; dieses Material umfaßt z. B. eine auf einer flexiblen tragenden Unterlage
angeordnete Gelatine-Silberhalogenid-Emulsion. Dieses in F i g. 1 mit 32 bezeichnete
lichtempfindliche Bildaufnahmeblatt ist vorzugsweise auf einer Spule 36 aufgewickelt,
die in der Kammer 22 drehbar gelagert ist. Das blattförmige Material erstreckt sich
von der Kammer 22 aus zur Rückseite der inneren Vorderwand 16 zwischen dieser
und der Rückwand 20 über die Belichtungsöffnung 30 und die Rückseite der
Wand 16 hinweg zu der am anderen Ende des Kameragehäuses angeordneten Kammer 24.
Die Rückseite oder Innenfläche des Wand 16 liegt vorzugsweise in der Brennebene
des Objektivs, und nahe dem Eingang der Belichtungskammer ist eine Führungs- und
Transportrolle 38 vorgesehen, die reibungsschlüssig an dem blattförmigen Material
32 angreift, um das Material in Anlage an der Rückseite der Wand 16 und damit in
der Belichtungsstellung zu halten; die Rolle 38 erfüllt außerdem weitere Aufgaben,
auf die weiter unten eingegangen wird.
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Nach seiner Belichtung wird das lichtempfindliche Bildaufnahmeblatt
mit einer Flüssigkeit behandelt, die zwischen dem Bildaufnahmeblatt und einem zweiten,
zusammen damit belichteten Blatt verteilt wird. Ein in F i g. 1 mit 40 bezeichneter
Vorrat dieses zweiten blattförmigen Materials befindet sich in der Kammer 24, und
zwar zusammen mit Mitteln in Form von zwei einander benachbarten Organen, die dazu
dienen, das lichtempfindliche Blatt und das zweite Blatt in Deckung miteinander
zu bringen und zur Verteilung einer Behandlungsflüssigkeit in Form einer Schicht
zwischen den beiden Blättern beizutragen. Bei der gezeigten Ausbildungsform werden
die beiden einander benachbarten Organe durch zwei Druckwalzen 42 und 44 gebildet,
die in der Kammer 24 nahe einem Ende der Wand 16 in der Nähe des Eingangs der Belichtungskammer
zwischen der Wand 16 und der Rückwand 20 angeordnet sind. Das lichtempfindliche
Blatt 32 wird von der in der Kammer 22 gelagerten Spule 36 aus zwischen der Transportrolle
38 und einem Endabschnitt der Rückwand 16 hindurchgeführt, passiert dann die Belichtungskammer
und die Belichtungsöffnung 30, woraufhin das Blatt zwischen den Walzen 42 und 44
hindurch über die Walze 44 zu der Kammer 24 läuft. Das zweite Blatt
40 erstreckt sich so durch die Kammer 24, daß es an der Durchlaufstelle
der Walzen 42 und 44 in Dekkung mit dem Bildaufnahmeblatt 32 kommt, wobei es in
Deckung mit diesem Blatt zwischen den Druckwalzen hindurchläuft. In der Rückwand
20 ist in Fluchtung mit dem Spalt zwischen den Walzen 42 und 44 ein Kanal
46 ausgebildet, über den die Blätter 32 und 40 aus dem Gehäuse herausgezogen
werden können. Gemäß F i g. 1 werden die Blätter längs konvergierender Bahnen so
geführt, daß sie an der Durchlaufstelle der Druckwalzen in Deckung miteinander gebracht
werden, und zwischen den konvergierenden Teilen der Blätter an der Durchlaufstelle
zwischen den Walzen wird die Behandlungsflüssigkeit abgegeben.
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Gemäß F i g. 1, 2, 3 und 7 umfaßt das erfindungsgemäße Erzeugnis neben
dem Bildaufnahmeblatt 32, der Spule 36 und dem zweiten Blatt 40 Mittel in Form einer
Düse 48 zum Abgeben der Behandlungsflüssigkeit in Form einer Schicht zwischen dem
lichtempfindlichen Blatt und dem zweiten Blatt an der Durchlaufstelle der Druckwalzen
sowie Mittel zum Bereithalten eines Vorrats der Behandlungsflüssigkeit, zum Abgeben
der Behandlungsflüssigkeit unter Druck an die Düse und zum Unterstützen der Düse
in der richtigen Lage derart, daß die Düse die Flüssigkeit in der gewünschten Weise
abgeben kann. Die Düse 48 besteht aus einem für die Flüssigkeit sowie für Luft undurchlässigen
Material und besitzt eine gewisse Flexibilität und Nachgiebigkeit. Man kann die
Düse aus verschiedenen organischen Kunststoffen oder Gummi herstellen, und zu den
hierfür geeigneten Materialien gehören z. B. Polyäthylen von hoher Dichte, Polypropylen,
Polyvinylidenchlorid und Polyäthylenterephthalatharze. Die Düse umfaßt einen allgemein
rechteckigen, verhältnismäßig starren Basisabschnitt 50, einen Körperabschnitt 52
mit Stirnwänden 54, die zusammen mit dem Basisabschnitt 50 eine langgestreckte
Kammer 56 abgrenzen, zwei dünne flexible Lippen 58, die sich zu beiden Seiten der
Kammer 56 von dem Basisabschnitt 50 aus erstrecken, sowie sich verjüngende Stirnwände
60, die gegenüber dem Basisabschnitt an den Enden der Kammer 56 vorspringen und
mit den Lippen zusammenarbeiten, welche nach außen konvergieren und einen sich verjüngenden
Kanal 62 bilden, der mit der Kammer 56 in Verbindung steht und in eine sehr schmale,
langgestreckte Mündung 64 übergeht, durch welche die in die Kammer 56 eingeleitete
Flüssigkeit
abgegeben wird. Das Material für die Lippen 58 und die Stirnwände 60 ist so gewählt,
und die Ausbildung der Lippen und der Stirnwände ist derart, daß die Mündung 64
dadurch verschlossen werden kann, daß man eine Druckkraft auf die Ränder der Lippen
aufbringt.
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Ein wichtiges Merkmal des erfindungsgemäßen Erzeugnisses besteht in
seinem geringen Raumbedarf, denn die Abmessungen der Kamera werden weitgehend durch
die Abmessungen des in der Kamera verwendeten Filmverbandes bestimmt. Da das zweite
Blatt gewöhnlich in Form einer Rolle aufgewickelt sein muß, läßt sich eine raumsparende
Anordnung am besten dadurch erzielen, daß man die Behandlungsflüssigkeit im Innern
des zu einer Rolle aufgewickelten zweiten Blattes unterbringt, d. h. in einem anderenfalls
unausgenutzt bleibenden Raum. Hierbei benötigt man einen Behälter, der eine ausreichende
Menge der Behandlungsflüssigkeit aufnehmen kann, um die Behandlung des Bildaufnahmeblattes
und des zweiten Blattes zu ermöglichen, wobei die Abmessungen und die Form des Behälters
derart sein müssen, daß man den Behälter innerhalb der durch das zweite Blatt gebildeten
Rolle anordnen kann, ohne daß eine bemerkbare Vergrößerung des Rollendurchmessers
erforderlich ist. Eine weitere erhebliche Verringerung des Raumbedarfs und eine
weitere Vereinfachung der Konstruktion und damit eine Herabsetzung der Kosten der
Kamera lassen sich dann erzielen, wenn der Filmverband und insbesondere der eigentliche
Flüssigkeitsbehälter auch die Mittel umfaßt, durch welche die Flüssigkeit der Düse
aus dem Behälter unter Druck zugeführt wird. Diese Flüssigkeitszuführungsmittel
müssen außerdem einfach und billig gestaltet sein, wenn das Erzeugnis nur für eine
einmalige Benutzung vorgesehen ist, und die genannten Mittel müssen zuverlässig
arbeiten, wenn die Betriebssicherheit des gesamten Erzeugnisses gewährleistet sein
soll. Bei vielen Ausbildungsformen der Erfindung ist die über die Düse je Zeiteinheit
abgegebene Flüssigkeitsmenge eine Funktion des Drucks, unter dem die Flüssigkeit
der Düse zugeführt wird; daher ist es für ein einwandfreies Arbeiten der gesamten
Vorrichtung erforderlich, daß die Flüssigkeit der Düse unter einem bestimmten, im
. wesentlichen konstanten Druck zugeführt wird. Bei einer bevorzugten Ausbildungsform
enthält die Flüssigkeit Stoffe, die durch das Hinzutreten von Luft nachteilig beeinflußt
werden; da sogar chemisch träge Gase, die in die Flüssigkeit eingeschlossen sind,
deren Viskosität ziemlich hoch sein kann, die Wirkung der Flüssigkeit während des
Behandlungsvorgangs beeinträchtigen können, da Hohlräume in der zwischen den Blättern
in Form einer Schicht verteilten Flüssigkeit entstehen können, ist es erforderlich,
die Flüssigkeit so zu speichern und abzugeben, daß sie nicht in Berührung mit der
Atmosphäre kommt und daß keine Gase von der Flüssigkeit eingeschlossen oder mitgeführt
werden können.
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Die vorstehend aufgeführten Probleme werden gemäß der Erfindung mit
Hilfe der in F i g. 1, 3, 4, 5 und 6 gezeigten Konstruktion gelöst, bei der die
Flüssigkeit unter Druck in einem Behälter 66 gespeichert ist. Der Behälter 66 umfaßt
ein langgestreektes, allgemein zylindrisches Rohr, das an einem Ende offen und am
anderen Ende geschlossen ist; in F i g. 3 und 4 ist dieser Behälter im entspannten
Zustand dargestellt, wobei sein Innendurchmesser mit seiner Wandstärke vergleichbar
und gleich einem Bruchteil seines Außendurchmessers ist. Der Behälter 66 besteht
aus einem Elastomermaterial, z. B. aus Naturgummi (Polyisopren), und er ist unter
Druck mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllt, so daß die Flüssigkeit den Behälter
in einem aufgeblähten Zustand hält, wie es in F i g. 3 mit strichpunktierten Linien
angedeutet und auch in F i g. 6 gezeigt ist, wobei die Elastizität des Behältermaterials
bewirkt, daß ein Druck auf die Flüssigkeit ausgeübt wird.
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Die physikalischen Eigenschaften von Elastomeren, insbesondere von
Naturgummi und künstlichem Gummi bzw. von natürlichem oder synthetischem Polyisopren,
bezüglich des Elastizitätsmoduls, der Elastizität, der Nachgiebigkeit und ihr Verhalten
bei der Entlastung machen diese Materialien zu Verwendung bei der Herstellung des
Behälters 66 besonders geeignet. Zu den weiteren erwünschten Eigenschaften dieser
Materialien gehört die Beständigkeit gegenüber Gasen, insbesondere gegen Sauerstoff,
denn die Flüssigkeit kann Silberhalogenidentwiekler enthalten, sowie die Widerstandsfähigkeit
gegen Alkalien, die normalerweise ebenfalls in Silberhalogenidentwicklern enthalten
sind. Es kann sich als schwierig oder sogar als unmöglich erweisen, ein einziges
bestimmtes Elastomermaterial zu finden, das alle erforderlichen physikalischen Eigenschaften
und die notwendige Widerstandsfähigkeit in sich vereinigt. Beispielsweise gehören
zu den Elastomeren, welche die erforderliche Widerstandsfähigkeit gegen Gase und
chemische Einflüsse besitzen, Materialien wie Butyl (Isobutylenisopren) und Hypalon
(clorsulfoniertes Polyäthylen). Da die zuletzt erwähnten Elastomere ebenso wie andere
Materialien, die wegen ihrer Gasundurchlässigkeit und ihrer Widerstandsfähigkeit
gegen Alkalien und andere Chemikalien gewählt werden, möglicherweise nicht die erforderlichen
physikalischen Eigenschaften besitzen, ist im Rahmen der Erfindung auch daran gedacht,
den Behälter 66 aus mehreren Schichten aufzubauen, so daß der Behälter eine innere
Schicht umfaßt, welche die erforderliche chemische Widerstandsfähigkeit und Gasundurchlässigkeit
besitzt, sowie eine äußere Schicht mit den notwendigen physikalischen Eigenschaften.
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Es hat sich gezeigt, daß ein Behälter der hier beschriebenen Art an
jedem längs seiner Achse betrachteten Element auf die Flüssigkeit einen Druck ausübt,
der eine Funktion der Elastizität des Materials, der Wandstärke des Materials und
des Behälterdurchmessers in dem betrachteten Teilabschnitt ist, wenn sich der Behälter
im entspannten Zustand befindet. Wenn der Behälter aus einem homogenen Material
besteht und im wesentlichen über seine ganze Länge eine gleichmäßige Wandstärke
und den gleichen Durchmesser besitzt, ist der durch jeden Teil des Behälters auf
die Flüssigkeit ausgeübte Druck im wesentlichen der gleiche wie der durch jeden
anderen Abschnitt ausgeübte Druck; der Druck, unter dem die Flüssigkeit durch den
Behälter abgegeben wird, bleibt während des gesamten Vorgangs des Abgebens des größten
Teils des Behälterinhalts im wesentlichen konstant. Dieses Merkmal ist aus F i g.
3 bis 6 ersichtlich, wo man erkennt, daß der Behälter 66 mit seinem offenen Ende
auf ein Ende eines Rohres 68 aufgeschoben ist, dessen Außendurchmesser größer ist
als der Durchmesser des Behälters im entspannten Zustand. Der Behälter
besteht
aus einem homogenen Elastomermaterial, d. h. einem Material, das in allen Teilen
den gleichen Modul besitzt; ferner ist der Behälter über seine ganze Länge im wesentlichen
zylindrisch, und er hat eine im wesentlichen gleichmäßige Wandstärke. Die Behandlungsflüssigkeit
wird in den Behälter 66 über das Rohr 68 eingeführt, und der Druck der Flüssigkeit
wird erhöht, bis sich ein Teil des Behälters erweitert. Die Behälterwand hat natürlich
in allen ihren Teilen im wesentlichen die gleiche Festigkeit, so daß sich derjenige
Teil des Behälters zuerst erweitert, welcher etwas schwächer ist als alle anderen
Teile des Behälters oder welcher vorher auf irgendeine Weise beansprucht wurde,
wie es bei dem dem Rohr 68 benachbarten Teil des Behälters der Fall ist. Infolgedessen
beginnt die Ausdehnung des Behälters im Bereich des Rohres 68, und bei der weiteren
Zufuhr von Flüssigkeit dehnen sich nacheinander weitere Teile des Behälters in Richtung
auf das geschlossene Behälterende ebenfalls aus, bis der Behälter im wesentlichen
über seine ganze Länge in radialer und seitlicher Richtung erweitert ist und somit
eine größere zylindrische Gestalt angenommen hat. Während des Einführens der Flüssigkeit
und des Ausdehnens des Behälters bleibt der auf die Flüssigkeit ausgeübte Druck
annähernd konstant, wenn der Behälter aus einem homogenen Material besteht, das
einen gleichmäßigen Modul aufweist, und wenn das Verhältnis zwischen dem Durchmesser
und der Wandstärke für jedes Längenelement des Behälters das gleiche ist. Der Behälter
ist dann vollständig gefüllt, wenn es nicht mehr möglich ist, weitere Flüssigkeit
in den Behälter einzuführen, ohne daß eine erhebliche Steigerung des auf die Flüssigkeit
wirkenden Drucks gegenüber dem im wesentlichen konstanten Druck erfolgt, bei welchem
die Ausdehnung des Behälters erfolgte. An diesem Punkt dürfte die Grenze der Zugfestigkeit
des Behälters erreicht werden, so daß eine weitere Ausdehnung des Behälters nur
durch eine erhebliche Steigerung des Flüssigkeitsdrucks erzielt werden könnte; diese
Drucksteigerung würde den Behälter mit hoher Wahrscheinlichkeit über seine Zugfestigkeit
hinaus beanspruchen, so daß die Behälterwand aufreißt.
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Bei dem Vorgang des Abgebens des flüssigen Behälterinhalts handelt
es sich im wesentlichen um die Umkehrung des Füllvorgangs, und dieser Vorgang spielt
sich in der umgekehrten Weise derart ab, daß sich der dem geschlossenen Ende benachbarte
Teil des Behälters zuerst verkleinert, woraufhin sich nacheinander in Richtung auf
das Rohr 68 weitere Abschnitte verkleinern bzw. zusammenziehen, während die Flüssigkeit
aus dem Behälter abgegeben wird. Hierbei wird aus dem Behälter der größte Teil der
Flüssigkeitsfüllung abgegeben, d. h. es bleibt nur die relativ kleinere Menge zurück,
mit welcher der zusammengefallene Behälter noch gefüllt ist. Der Druck der Flüssigkeit,
welche aus einem Behälter abgegeben wird, der den vorstehend aufgeführten Forderungen
entspricht, d. h. der einen gleichmäßigen Modul besitzt und bei dem das Verhältnis
zwischen Wandstärke und Durchmesser beim entspannten Zustand des Behälters über
die ganze Behälterlänge im wesentlichen konstant ist, bleibt im wesentlichen während
des gesamten Flüssigkeitsabgabevorgangs i konstant. Nimmt man an, daß keine oder
nur eine geringe Entspannung des Behältermaterials stattfindet, dürfte dieser Druck
sehr nahe an den Druck herankommen, unter dem der Behälter gefüllt wurde; selbst
wenn eine Entspannung eine Rolle spielen sollte, kann man den Druck mit ziemlich
hoher Genauigkeit voraussagen.
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Gemäß F i g. 3 ist der Behälter 66 im vollständig ausgedehnten Zustand
in ein zylindrisches Rohr 70 eingeschlossen, dessen Innendurchmesser annähernd gleich
dem Außendurchmesser des gefüllten Behälters ist. Das Rohr 70 dient dazu, den Behälter
66 gegen eine weitere Ausdehnung zu sichern, die z. B. auf eine Entspannung des
elastischen Materials zurückzuführen sein könnte; gleichzeitig verhindert das Rohr
70 eine solche Entspannung und schützt den Behälter gegen Beschädigungen. Außerdem
bildet das Rohr 70 eine Unterstützung, auf die das zweite Blatt 40 aufgewickelt
werden kann, und um das zweite Blatt im aufgewickelten Zustand auf dem Rohr
70 festzuhalten, ist die Vorrichtung mit stirnseitigen Verschlußteilen
72 und 74 versehen, die in die Öffnungen an den Enden des Rohres eingreifen
und jeweils einen Flansch 76 tragen, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser
des Rohres 70. Die Flansche 76 bilden zusammen mit dem Rohr eine Spule
zum Aufwickeln des zweiten blattförmigen Materials. Der Verschluß 74 des
Rohres 70 kann mit einer hier nicht gezeigten Entlüftungsöffnung versehen
sein, damit sich der Behälter 66 in der durch das Rohr 70 und die Verschlüsse 72
und 74 abgegrenzten Kammer ausdehnen und zusammenziehen kann.
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Das Verschlußstück 72 ist in Form eines Stopfens ausgebildet, der
das Rohr 68 trägt und mit einem Ventil zum Regeln des Ausströmens der Flüssigkeit
aus dem Behälter versehen ist. Die äußere Umfangsfläche des Rohres 68 kann mit in
der Umfangsrichtung verlaufenden Rippen versehen sein, damit der Behälter 66 mit
Hilfe eines Halteringes 78 besser auf dem Rohr 68 festgehalten werden kann. Das
äußere Ende des Verschlusses 72 ist mit einer Aussparung 80 versehen, die von einer
Aussparung 82 getrennt ist, welche letztere durch das Rohr 68 und eine Zwischenwand
84 abgegrenzt wird und über eine relativ enge Bohrung 86 in der Zwischenwand
84 mit der äußeren Aussparung 80 in Verbindung steht. Die Aussparungen 80
und 82 sowie die Bohrung 86 sind im wesentlichen zylindrisch und gleichachsig angeordnet;
der Stopfen mit dem Flansch 76, der Aussparung 80, dem Rohr 68 und der Wand 84 kann
als zusammenhängendes Bauteil aus einem organischen Kunststoff geformt werden, wie
er auch für die Herstellung der Düse 48 verwendet wird.
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Das erwähnte Ventil umfaßt ein Ventilorgan 88, das sich in der Aussparung
82 befindet und das einen Ventilschaft 90 trägt, welcher aus der Kammer 82 durch
die Bohrung 86 in die Aussparung 80 hineinragt. Form und Abmessungen des Ventilschaftes
und der Bohrung sind so gewählt, daß die Flüssigkeit längs der Umfangsfläche des
Ventilschaftes durch die Bohrung strömen kann. Bei der gezeigten Ausbildungsform
des Ventils ist ein Dichtungsring 92 als Abdichtung zwischen dem Ventilorgan 88
und einer Fläche der Wand 84 am Umfang der Bohrung 86 angeordnet. Um das Ventilorgan
in der Aussparung 82 axial bewegbar zu führen, sind auf der Innenwand des Rohres
68 nach innen vorspringende, axial verlaufende Rippen 94 ausgebildet, von denen
bei der Ausbildungsform nach F i g. 3 drei Stück vorgesehen sind. Das Ventilorgan
88 wird in Richtung
auf seine in F i g. 3 gezeigte geschlossene
Stellung durch eine Schraubenfeder 96 vorgespannt, die in der Aussparung 82 durch
eine Scheibe 98 festgehalten wird, welche mit ihrem Rand in eine Ringnut auf der
Innenseite des Rohres 68 nahe dessen offenem Ende eingreift.
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Das Ventil umfaßt ferner Mittel, die eine Verlagerung des Ventilorgans
in eine Öffnungsstellung zulassen, so daß die Flüssigkeit aus der Aussparung 82
in die Aussparung 80 übertreten kann, um von dort aus zu der Düse 48 geleitet
zu werden. Bei der gezeigten Ausbildungsform umfassen diese Mittel eine Kappe 100
mit einem in die Aussparung 80 eingreifenden Mantelabschnitt 102 und einer Stirnwand
104 mit einem flexiblen ringförmigen Abschnitt und einem sich an die Aussparung
80 anschließenden Rohr 106. Das äußere Ende des Ventilschaftes 90
trägt eine
Verdickung, die in eine Aussparung in der Mitte der Stirnwand 104 eingreift; da
die Stirnwand flexibel ist, kann der Ventilschaft nach innen verlagert werden, um
es der Flüssigkeit zu ermöglichen, aus der Aussparung 82 über die Bohrung 86 in
die Aussparung 80 überzutreten.
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Bei der gezeigten Ausbildungsform des erfindungsgemäßen Erzeugnisses
ist ein einziges Organ vorgesehen, um die Behandlungsflüssigkeit aus der Aussparung
80 zu der Kammer 56 der Düse zu leiten und die Düse auf dem Rohr 70 so anzuordnen,
daß der flüssige Inhalt des Behälters 66 an der Durchlaufstelle der Druckwalzen
zwischen die beiden Blätter geleitet wird. Dieses Organ umfaßt ein allgemein U-förmiges
Rohr 108 mit Schenkeln 110 und 112 und einem diese Schenkel verbindenden langgestreckten
Mittelabschnitt 114. Der Schenkel 110 ist mit dem Rohr 106 verbunden, damit die
Behandlungsflüssigkeit aus der Aussparung 80 zu dem Verbindungsabschnitt 114 des
Rohres 108 geleitet werden kann. Dieser Verbindungsabschnitt greift in die Kammer
56 der Düse ein und ist mit einem Längsschlitz 116 oder mehreren Öffnungen versehen,
durch welche die dem Verbindungsabschnitt 114 zugeführte Flüssigkeit zu der Düse
und in den sich verjüngenden Kanal 62 gelangen kann. Der Schenkel 112 ist
an dem Verschluß 74 befestigt und hat nur die Aufgabe, das zugehörige Ende der Düse
zu tragen; aus diesem Grunde ist der Schenkel 112 mit Hilfe eines Stopfens oder
auf andere Weise verschlossen, so daß die Flüssigkeit den Schenkel 112 nicht durchströmt.
Da das U-förmige Rohr 108 nicht nur als Rohrleitung, sondern auch als tragendes
Bauteil verwendet wird, besteht es vorzugsweise aus einem Material von großer Festigkeit
und Starrheit; als geignete Materialien seien Metall und organische Kunststoffe,
z. B. die Acrylharze, genannt. Bei einer anderen Ausbildungsform kann die Düse selbst
mit den Schenkeln 110 und 112 entsprechenden Rohren versehen sein, die sich von
den Enden der Düse aus erstrekken, und jedes der Verschlußteile 72 und 74 kann mit
einem Rohr der in F i g. 2 mit 106 bezeichneten Art versehen sein, wobei diese Rohre
die an der Düse angebrachten Rohre aufnehmen.
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In der Gebrauchsstellung der Flüssigkeitsabgabevorrichtung ist die
Düse 48 so angeordnet, daß ihre Lippen 58 der Durchlaufstelle der Druckwalzen zwischen
den konvergierenden Teilen der Blätter 32 und i 40 zugewandt sind, wobei die Außenfläche
mindestens der Randabschnitte der Lippen in Flächenberührung mit den ihnen zugewandten
Flächen der Blätter stehen. Wenn sich die Druckwalzen 42 und 44 gemäß F i
g. 9 in ihrer Betriebs- bzw. Verteilungsstellung befinden, ist die maximale Breite
des Spaltes am engsten Teil des Spaltes zwischen den Walzen festgelegt und entspricht
annähernd der Gesamtdicke der beiden Blätter und der Dicke der zwischen den Blättern
zu verteilenden Flüssigkeitsschicht. Die Lippen 58 erstrecken sich zwischen den
konvergierenden Teilen der Blätter bis zu einem Punkt, der kurz vor dem engsten
Teil des Spaltes liegt, so daß die Breite der Mündung 64 im wesentlichen gleich
der Dicke der zu erzeugenden Flüssigkeitsschicht ist. Die Länge der Mündung 64 ist
vorzugsweise gleich der Breite des mit der Flüssigkeit zu behandelnden lichtempfindlichen
Blattes.
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Bei einer Ausbildungsform kann die Behandlungsflüssigkeit ziemlich
zähflüssig sein. Der auf die Flüssigkeit wirkende Druck genügt mindestens, um zu
bewirken, daß die Flüssigkeit in den sich verjüngenden Kanal 62 einströmt und aus
der Mündung 64 der Düse austritt; durch diesen Druck sowie infolge der Bewegung
der Flüssigkeit durch den Kanal 62
und die Mündung 64 wird bewirkt, daß die
Flüssigkeit und die Lippen 64 nach außen gegen die beiden Blätter gedrückt werden,
wodurch verhindert wird, daß Luft zwischen den Blättern eingeschlossen wird und
daß die Flüssigkeit auf der Außenseite der Lippen zwischen diesen und den Blättern
nach außen entweicht.
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Der Behälter 66 wird bei der Herstellung des Erzeugnisses in der Weise
gefüllt, daß man die Behandlungsflüssigkeit über die Bohrung 86 zuführt, woraufhin
man zuläßt, daß sich das Ventil 88
schließt; dann wird die Kappe 100 in die
Aussparung 80 des Verschlußteils 72 eingebaut. Die Behandlungsflüssigkeit
wird in den Behälter vorzugsweise so eingeführt, daß keine Gase in den Behälter
und die Aussparung 82 gelangen können. Zu diesem Zweck kann man den Behälter
z. B. füllen, während sich die Bohrung 86 in senkrechter Lage befindet und nach
oben gerichtet ist, so daß die noch vorhandene Luft aus dem Behälter in die Aussparung
82 gelangt und man beim Verschließen des Behälters das Ventil 88 genügend weit öffnen
kann, um die Luft entweichen zu lassen. Das Erzeugnis wird somit gebrauchsfertig
geliefert, wobei der Behälter 66 und die Aussparung 82 mit der Flüssigkeit gefüllt
sind, die keine Gase enthält, während die Aussparung 80 und die Rohre 106
und 108 nicht mit der Flüssigkeit gefüllt sind. Durch diese Anordnung wird eine
Oxydation der Flüssigkeit, eine Verdampfung oder eine Erhärtung der Flüssigkeit
in den zum Fortleiten der Flüssigkeit dienenden Teilen der Vorrichtung zwischen
dem Ventil 88 und den Lippen 58 der Düse vermieden.
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Wenn die Kamera mit dem erfindungsgemäßen Erzeugnis nicht benutzt
wird, um. eine belichtete Fläche des Bildaufnahmeblattes mit der Flüssigkeit zu
behandeln, und wenn die Blätter daher nicht weiter zwischen den Druckwalzen hindurchgeführt
werden, bringt man die Druckwalzen in eine Ruhe- oder Verschlußstellung, bei der
die Walzen die Lippen des Behälters gegeneinanderdrücken, um die Mündung 64 zu verschließen.
Diese Abdichtungswirkung der Druckwalzen ist in F i g. 10 dargestellt, wo die Druckwalzen
gegenüber ihrer Betriebsstellung nach F i g. 9 entgegen der Bewegungsrichtung der
Blätter zwischen den Walzen verlagert worden sind, so daß
die Ränder
der Lippen 58 in der Durchlaufstelle der Walzen am engsten Teil des Spaltes zwischen
den Walzen liegen. Wenn die Walzen aus ihrer Stellung zum Ausbreiten der Flüssigkeit
entgegen der Bewegungsrichtung der Blätter und in Richtung auf die Düse in die Verschlußstellung
gebracht werden, behalten die Lippen ihre Lage im wesentlichen bei, und zu diesem
Zweck erhält der Basisteil 50 der Düse eine erheblich größere Starrheit als
die Lippen, denn dieser Basisteil dient während der Bewegung der Walzen in ihre
Verschlußstellung als Abstützung für die Lippen.
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Die Kamera ist mit einem Mechanismus ausgerüstet, der dazu dient,
das Ventil 88 zu öffnen, damit die Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter 66 ausströmen
kann, um zu der Düse zu gelangen, während die Blätter durch die Vorrichtung hindurchbewegt
werden, und mittels dessen die Druckwalzen zwischen ihrer Betriebsstellung und der
Verschlußstellung bewegt werden können, wie es erforderlich ist, um die Flüssigkeit
während der Bewegung der Blätter auszubreiten bzw. um die Lippen zu verschließen,
sobald die Bewegung der Blätter unterbrochen wird. Für die Durchführung dieser Aufgaben
stehen mehrere verschiedene mechanische Einrichtungen zur Verfügung, d. h., man
kann eine mit der Hand zu betätigende Einrichtung vorsehen oder aber eine Einrichtung,
die im wesentlichen automatisch arbeitet und beim Herausziehen der Blätter aus der
Kamera betätigt wird. Bei der in F i g. 1 und 11 gezeigten Ausbildungsform wird
der Mechanismus zum Betätigen der Druckwalzen und des Ventils sowie zum Steuern
der Vorwärtsbewegung der Blätter von der Rolle 38 aus betätigt, die, wie schon erwähnt,
in reibungsschlüssiger Berührung mit dem Bildaufnahmeblatt gehalten wird.
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Der die Druckwalzen tragende Mechanismus umfaßt zwei Arme
118, in denen die Druckwalze 42 an ihren Enden drehbar gelagert ist.
Jeder Arm 118 ist an seinem von der Walze 42 abgewandten Ende auf einem in das Kameragehäuse
fest eingebauten Zapfen 120 drehbar gelagert. Die Walze 44 ist mit
ihren Enden in zwei Hebeln 122 gelagert, die jeweils zwischen ihren Enden auf ortsfesten
Zapfen 124 drehbar gelagert sind. Das freie Ende jedes Arms 118 ist in der Nähe
der Walze 42 bei 125 gelenkig mit dem freien Ende des zugehörigen Hebels 122 verbunden,
wobei die Verbindungsstelle der Walze 44 benachbart ist. Bei der Gebrauchsstellung
der Walzen zum Ausbreiten der Flüssigkeit liegen die Achsen der Lagerzapfen 125
in einer die Achsen der Druckwalzen und die Achsen der Lagerzapfen 120 und 124 enthaltenden
Ebene und befinden sich im wesentlichen in der Mitte zwischen den Achsen der Druckwalzen.
Diese Anordnung gewährleistet, daß jede der Walze 44 durch die Hebel 122 mitgeteilte
Bewegung so auf die Walze 42 übertragen wird, daß sich die Walze 42 gleichzeitig
mit der Walze 44 bewegt und im wesentlichen die gleiche Bewegung ausführt.
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Ferner ist eine Feder 126 vorgesehen, die am Kameragehäuse verankert
ist und bei jedem Hebel 122 an dessen von der Walze 44 abgewandtem Ende angreift,
so daß jeder Hebel 122 gemäß F i g. 11 im Uhrzeigersinne geschwenkt wird, um die
Walzen 42
und 44 so vorzuspannen, daß sie bestrebt sind, sich in die Verschlußstellung
nach F i g. 10 zu bewegen. Weiterhin sind Mittel vorgesehen, die beirre Herausziehen
der Blätter aus der Kamera betätigt werden. um die Walzen in ihre Betriebsstellung
zum Ausbreiten der Flüssigkeit nach F i g. 9 und 11 zu bringen; diese Mittel umfassen
zwei Nocken 128, an denen jeweils ein als Bewegungsabnahmeorgan wirkender
freier Endabschnitt 130 eines der Hebel 122 angreift. Jeder Nocken 128 ist über
zwei Zahnräder 132 und 134 mit einem mit der Rolle 38 verkeilten Ritzel 136 gekuppelt.
Die die Zahnräder 132, 134 und 136 umfassenden Getriebe sind so ausgebildet, daß
jeder Nocken 128 während jeder Vorwärtsbewegung der Blätter eine volle Umdrehung
um 360° ausführt; die 'locken 128 haben die Aufgabe, die Walzen 42 und 44 während
des größeren Teils jeder Umdrehung der Nocken in ihre Betriebsstellung zum Ausbreiten
der Flüssigkeit zii bringen und es den Walzen dann zu ermöglichen, sich während
eines relativ kleinen Teils der Umdrehung der Nocken in ihre Ruhestellung zu bewegen.
bei der sie die Düse verschließen.
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Der Mechanismus zum Betätigen des Ventils 88 ist von ziemlich
einfacher Konstruktion und kann einen Hebel umfassen, der zwischen seinen Enden
drehbar gelagert und so angeordnet ist, daß ein Ende des Hebels am mittleren Teil
der Kappe 100 angreift, während das andere Ende des Hebels an einem Nocken
angreift, der durch die gleiche Welle gedreht wird wie die Nocken 128 und das Zahnrad
132, so daß während jeder Bewegung der Blätter durch die Vorrichtung eine einzige
volle Umdrehung ausgeführt wird. Der das Ventil betätigende Nocken kann so ausgebildet
sein, daß das Ventil geöffnet wird, wenn die Bewegung der Blätter einsetzt, und
daß das Ventil geöffnet gehalten wird, bis ein bestimmter Zeitpunkt kurz vor der
Unterbrechung der Bewegung der Blätter erreicht ist, bevor die Druckwalzen in die
Stellung gebracht werden, in der sie die Düse verschließen, so daß ein Teil der
Flüssigkeit aus dem Inneren der Düse durch die Blätter abgezogen und nach dem Schließen
des Ventils zwischen den Blättern verteilt wird. Auf diese Weise wird die Flüssigkeit
in der Düse von dem Druck entlastet. bevor die Düse verschlossen wird, um so die
Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich ergeben würden, wenn die Düse verschlossen
wird, während die Flüssigkeit dem Druck ausgesetzt ist.
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Wie schon erwähnt, ist das zweite Blatt 40 um das Rohr 70 herumgewickelt,
und da das Rohr 70 nicht gedreht wird, wenn das zweite Blatt abgewickelt
wird, sind Mittel vorgesehen, um zu verhindern, daß sich die innerste Windung des
zweiten Blattes während des Herausziehens des zweiten Blattes aus der Vorrichtung
auf dem Rohr 70 festzieht. Diese Mittel umfassen eine oder mehrere Öffnungen 138
in der innersten Windung des aufgewickelten zweiten Blattes (F i g. 8), wobei
ein Band 140, das mit einem druckempfindlichen Klebstoff überzogen ist, an der Innenfläche
der innersten Windung so befestigt ist, daß es die Öffnungen überdeckt. so daß Teile
der klebfähigen Fläche des Bandes, welche sich mit den Öffnungen decken, die nächstfolgende
Windung des zweiten Blattes berühren und daher das zweite Blatt einen Zylinder von
im wesentlichen festliegender Umfangslänge bildet, der es dem zweiten Blatt ermöglicht,
sich ungehindert auf dem Rohr 70 zu drehen, ohne sich festzuziehen.
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Es ist daran gedacht, die vorderen Enden des lichtempfindlichen Blattes
und des zweiten Blattes in der Nähe der Lippen der Düse 48 miteinander zu
verbinden,
wobei ein Führungsabschnitt des Bildaufnahmeblattes auf einer Spule 36 aufgewickelt
ist und auf ihr lösbar so festgehalten wird, daß der Führungsabschnitt des Bildaufnahmeblattes,
der eine ausreichende Länge besitzt, um sich von der Kammer 22 zu der Düse zu erstrecken,
leicht abgewickelt werden kann. Beim Gebrauch des Erzeugnisses wird die das lichtempfindliche
Blatt tragende Spule in die Kammer 22 eingeführt, während das Aggregat mit dem Behälter,
der Düse und dem zweiten Blatt in die Kammer 24 eingebracht wird. Die freien Enden
des lichtempfindlichen Blattes und des zweiten Blattes, die vorzugsweise aneinander
befestigt sind, werden zwischen den Druckwalzen hindurch aus der Kamera herausgeführt.
Die vorderen Enden beider Blätter werden erfaßt und über den Kanal 46 aus der Kamera
herausgezogen, bis die Bewegung zum Stillstand gebracht wird. Dieses erste Herausziehen
der Blätter dient dazu, eine Fläche des Bildaufnahmeblattes zum Zwecke der Belichtung
vor der Öffnung 30 anzuordnen; während die Blätter in dieser Weise bewegt werden,
wird das Ventil geöffnet, so daß die Düse mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllt
werden kann und die Flüssigkeit an den Lippen der Düse zur Verfügung steht, um die
Behandlung der ersten belichteten Fläche des Bildaufnahmeblattes durchzuführen.
Zu diesem Zweck werden die beiden Blätter erfaßt und erneut aus der Kamera herausgezogen,
bis die Bewegung unterbrochen wird. Während der anfänglichen Bewegung der Blätter
wird das Ventil geöffnet, und die Druckwalzen werden in ihre Stellung zum Ausbreiten
der Flüssigkeit gebracht. Während des letzten Teils der Bewegung der Blätter wird
zuerst das Ventil geschlossen, und dann werden die Druckwalzen in ihre Stellung
zurückgeführt, in der sie die Düse verschließen.