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Vorrichtung zum Austragen von Tabakblättern aus einem davon gebildeten
Stapel Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Austragen von Tabakblättern
aus einem davon gebildeten Stapel und bezweckt, das Blattgut bei dem Austragen auszurichten
bzw. zu strecken.
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Es sind Austragvorrichtungen bekannt, bei denen das Gut mittels eines
längs bewegbaren Bodenbandes an über die Höhe des Stapels verteilt angebrachte,
umlaufende Austragwalzen herangeführt wird. Das Austragen erfolgt hierbei entweder
mittels eines mit Stiften besetzten, etwa senkrecht stehenden, umlaufenden Förderbandes
oder durch eine oder mehrere mit Stiften besetzte, übereinander angeordnete Kämmwalzen.
Diese Kämm- oder Austragvorrichtungen eignen sich im wesentlichen nur für kurzblättrige
und entrippte, vorher gedroschene Tabakblätter. Es ist nicht möglich, lange Blätter
im ganzen von dem geschichteten Haufen auszutragen bzw. diese erst auszurichten
und zu strecken. Die Blätter verbleiben in einer mehr oder weniger großen Wirrlage.
Es ist jedoch vielfach erwünscht, daß die Blätter ausgerichtet, d. h. in
Längsrichtung zu dem Förderweg liegend zu den nachfolgend angeordneten Tabakschneidmaschinen
zugeführt werden, damit beim Schneiden nicht sogenannte Querschläger,
d. h. längsgeschnittene Blattrippen entstehen.
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Beim Austragen des Tabaks von einem Stapel ist es bekannt, den Tabak
zugleich aufzulockern. Nachdem der Tabak mittels Greifer aus dem Stapel abgezogen
ist, läßt man diesen frei herabfallen, wobei dafür gesorgt wird, daß die Greifer
so weit zurückgezogen werden, daß der abgetragene Tabak ungehindert nach unten fallen
kann. Der Auflockerungsvorgang vollzieht sich hierbei nicht an dem Tabakhaufen,
sondern an dem bereits von diesem gelösten Gut. Außerdem handelt es sich um das
Abtragen von Schnittabak.
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Es ist weiterhin bekannt, mehrere übereinanderliegende Tabakschichten
mittels eines längs bewegbaren Bodenbandes zum Austragende zu bewegen und im Anschluß
an das Förderband ein drehbares Klopforgan anzuordnen. Das Tabakgut wird hierbei
im wesentlichen im freien Fall von dem Klopforgan getroffen. Es dient dazu, den
fallenden Tabakstrom aufzulockern, um eine gute Durchwirbelung bzw. Durchmischung
zu erhalten. Ein Ausrichten der Tabakblätter ist hierbei nicht möglich.
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Bei einer weiteren bekannten Maschine zum Trennen gebündelter Blätter
werden die Blattbündel abwechselnd nach der einen oder anderen Seite beim Durchgang
durch zwei Förderbänder gebogen, damit die Blätter des Blattbündels sich voneinander
lösen. Es soll hierbei eine mehrfache Biegung des Blattbündels erreicht werden,
um ein gegenseitiges Verschieben der Blätter zueinander hervorzurufen. Es ist hierbei
wesentlich, daß die Bündel einzeln der Vorrichtung zugeführt werden. Ein Beklopfen
oder Preilen des zwischen zwei Förderbändern befindlichen Bündels soll das Eindringen
von Luft zwischen die gelockerten Blätter ermöglichen, um das erstrebte gegenseitige
Verschieben der Blätter zu erleichtern.
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Aufgabe der Erfindung ist, die gestapelten Tabakblätter beim Austragen
aus dem Stapel mittels Austragwalzen zugleich so auszurichten und zu strecken, daß
die Tabakblätter bei dem Weitertransport mit der Rippe in Förderrichtung gelangen.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Umfang der im Eingriffsbereich
in den Tabak aufwärts bewegten Austragwalzen durch im wesentlichen längs verlaufende
Stäbe gebildet ist, und daß die untere Walze unterhalb des vom Bodenband frei überhängenden
Teils des Tabakstapels derart gelagert und ausgebildet ist, daß beim Eingriff jedes
Stabes dieser Walze in den Stapel dieser stoßartig angehoben wird. Bei dieser Ausbildung
der Vorrichtung erfolgt einerseits ein Auflockern des ganzen Tabakstapels am Ende,
'um das Strecken und Ausrichten der Tabakblätter beim Austragen zu erleichtern.
Die Stabwalzen üben durch ihren Eingriff in das kontinuierlich angehobene und wieder
absinkende Stapelende eine ziehende Wirkung auf die Blätter aus. Die feuchten Blätter
werden dadurch gestreckt, d. h. so ausgerichtet, daß diese überwiegend in
eine Lage gelangen, bei der die Blattrippe sich etwa in Förderrichtung befindet.
Nach Vollendung des Ausrichtevorganges der Blätter beim Durchgang durch die Stabwalzen
fallen die Blätter in der einen wesentlich ausgerichteten Lage ab und können abtransportiert
werden. Das Strecken der Tabakblätter erfolgt unmittelbar während des Austragens
dieser von dem Blatthaufen.
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Die Walzen können gestreckt verlaufende Stäbe aufweisen, und die Stäbe
können um die eigene Achse drehbar gelagert sein. Ferner können die Walzen in
Bewegungsrichtung
des Blattstapels uncrioder in Höhenrichtung desselben verstellbar angeordnet sein.
Zweckmäßig sind die Walzen in einem Rahmen gelagert, der um einen Drehpunkt unterhalb
der untersten Walze schwenkbar ist.
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Die Erfindung wird an Hand der in der Zeichnung dargestellten Vorrichtung
erläutert.
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F i g. 1 zeigt das Ende eines Tabakblattstapels von der Seite
gesehen mit der erfindungsgemäßen Austragvorrichtung.
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F i g. 2 stellt eine Ansicht der Vorrichtung in Richtung des
Pfeiles II der F i g. 1 dar.
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Die dargestellte Austragvorrichtung ist am Stirnende eines Behälters
1 vorgesehen, dessen Boden aus einem in Richtung zum Behälterende bewegbaren
Förderbandes 2 gebildet wird. Der Behälter ist an den Seiten durch die Seitenwände
3 begrenzt. Das Bodenband 2 läuft über die Umlenkrolle 4, deren Achse bei
5 gelagert ist. Die Austragvorrichtung setzt sich aus Walzen verschiedener
Gestaltung zusammen. Auf der Achse 6 ist eine Walze gelagert, deren seitliche
Träger 7 Stäbe 8 tragen, die in Längsrichtung gestreckt verlaufen.
Die Träger 7 können als Scheiben oder Arinsterne ausgebildet sein. Die Walze
erstreckt sich über die ganze Breite des Behälters 1. Die Stäbe
8
selbst können um die eigene Achse drehbar an den Trägerscheiben
7 gelagert sein. Oberhalb der Walze 6, 7, 8 befinden sich weitere
Walzen 9 und 10, die mit den Achsen 11 und 12 in dem Gestell
13 gelagert sind. Zwischen den scheibenförmigen Trägern 14 sind Stäbe
15 und 16 angeordnet, die sich von der Trägerscheibe der einen Seite
zu der Scheibe der anderen Seite in gewundener Linienführung erstrekken. Zweckmäßig
sind die Stäbe 15 und 16 in Längsrichtung des gedachten Walzenumfanges
schraubenlinienförmig verlaufend vorgesehen. Die Walzen 9
und 10 sind
je mit zwei solchen schraubenlinienförmig verlaufenden Stäben ausgerüstet,
wobei die Befestigungspunkte um 180#' zueinander versetzt liegen. Die Schraubenlinie
kann aber auch eine stärkere oder schwächere Neigung haben. Die Walzen
9 und 10 sind zweckmäßig übereinanderliegend gelagert.
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Der Antrieb der Walzen 6, 9 und 10 erfolgt zweckmäßig
mittels Ketten 17 und 18. Die Kette 17 läuft über das Kettenrad
19 der Achse 6 und das Kettenrad 20 der Achse 11 der Walzen,
während die Kette 18
die beiden Kettenräder 21 und 22 miteinander verbindet.
Die Walzen können in Höhenrichtung und in Längsrichtung des Behälters
1 verstellbar angeordnet sein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Achsen 6, 11 und 12 der Walzen an einem ge--meinsamen Teil
23 gelagert, das um den Lagerpunkt 24 schwenkbar ist und nach der einen oder
nach der anderen Seite geschwenkt werden kann. Mit 25 ist eine Feststellvorrichtung
bezeichnet, mit der der ausschwenkbare Gestellteil 23 arretiert werden kann.
Die Achsen 6, 11 und 12 sind an dem Teil 13 zweckmäßig in der Höhe
verstellbar angeordnet. Zum Auffangen des ausgetragenen Gutes dient ein Abtransportband
26. Hierbei können Leitbleche 27 und 28
vorgesehen werden.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Zuerst werden die Tabakblätter in dem Behälter 1
auf dem Bodenband 2 in regelmäßigen
Schichten oder unregelmäßig zu einem Haufen eingelegt. Danach wird das Bodenband
2 mit dem darauf ruhenden Tabakhaufen in Richtung zu dem Austragende in Bewegung
gesetzt. Am Ende des Behälters gerät der Tabakhaufen durch die von unten gegen den
Tabak eine Klopf- und Streckwirkung ausübende Walze 6,
7, 8 in eine
auf- und abgehende Bewegung. Dabei tritt ein Auflockern des Haufens ein, und es
wird dem Gut die Möglichkeit des Streckens der einzelnen Blätter gegeben bzw. das
Strecken in Zusammenhang mit der Aufluckerungsbewegung durchgeführt. Hierbei erfassen
die Walzen 9 und 10 mit den gewunden verlaufenden Stäben, die beispielsweise
aus Rohren gebildet sein können, die vorgelockerten Tabakblätter und tragen sie
aus. Auf der dem Tabakhaufen gegenüberliegenden Seite fallen die ausgekämmten und
ausgerichteten Tabakblätter ab und werden mittels des Transportbandes
26 im gestreckten Zustand zu der Weiterverarbeitung, vorzugsweise unmittelbar
zu den Tabakschneidemaschinen befördert oder aber abgenommen und in Kisten gelagert.
Durch die Verstellbarkeit der Walze 6 in Höhen- und Förderrichtung kann eine
mehr oder weniger starke Klopfwirkung ausgeübt werden. Durch die Verstellbarkeit
der Walzen 9 und 10 können diese in eine zum Haufen hin oder von diesem
fort gerichtete Schräglage gebracht werden.