-
Fernsehempfänger mit durchsichtiger Kunststoff-Implosionsschutzfolie
Die Erfindung betrifft einen Fernsehempfänger mit einer durchsichtigen Kunststoff-Implosionsschutzfolie
zwischen dem Bildschirm der Bildröhre und einem das Bildfenster seitlich begrenzenden
Rahmen eines Fernsehempfängers. Im besonderen betrifft die Erfindung die Ausführung
der Implosionsschutzfolie und ihre Anbringung im Bildfenster.
-
Neuere Implosionsversuche an Bildröhren haben bewiesen, daß an Stelle
aufwendiger Spezialglas-oder Kunststoffscheiben auch preiswerte Kunststofffolien
mit der relativ geringen Dicke von etwa 0,5 mm als Schutz genügen. Es ist beispielsweise
eine Ausführungsform bekannt, bei der eine in Form einer Kappe hergestellte Folie
direkt über den Bildschirm und den umgebenden Bildröhrenkolbenrand gestülpt wird.
Die hierbei erzielte Verbilligung ist jedoch noch gering, da die Herstellung der
Kappe umständlich ist und verhältnismäßig viel »Ausschuß« anfällt. Weiter sind die
Herstellungstoleranzen der Bildröhrenglaskolben unvermeidlich groß und verursachen
häufig entweder lockeren Sitz (mit optisch störend wirkender ungleichmäßiger Anlage
der Folie am Bildschirm) oder aber zeitraubende, mühevolle Montage der Kappe bei
zu strammem Sitz.
-
Die Erfindung betrifft somit ein Fernsehgerät mit einer Implosionsschutzfolie
aus durchsichtigem gummielastischem Kunststoff, die mindestens innerhalb der Sichtfläche
einer das Schirmbild seitlich begrenzenden Maske auf der Wölbung des Bildröhrenschirmes
aufliegt; durch die Erfindung sollen die geschilderten Nachteile der bekannten Anordnungen
vermieden werden.
-
Gemäß der Erfindung wird nicht mehr eine in einem Spezialwerkzeug
hergestellte und genau zur Bildröhre passende Einzelausführung (mit speziell in
der Dicke verstärkten Befestigungsteilen) der Folie benutzt, sondern handelsübliche
Kunststoffolie von der Rolle. Hierdurch wird der Aufwand für die Folie denkbar gering,
da nur noch eine Bearbeitung der Folie durch Stanzen und/oder Schneiden erforderlich
ist. Der Werkstoff der Folie soll gummiartig elastisch sein.
-
Weiter wird gemäß der Erfindung die Folie an der sogenannten Bildmaske
(das ist ein das Bildfenster seitlich begrenzender Rahmen aus Kunststoff, Metall,
Papierpreßgut, Holz od. ä., der einen harmonischen übergang vom Schirmbildausschnitt
zur Gehäusefront .des Empfängers schafft) befestigt.
-
Zum Ausgleich von Toleranzen zwischen Bildschirm und Maske, zur Erzielung
der satten Anlage der Folie an den Bildschirm, zur Verhinderung von Staubablagerungen
im Sichtfeld des Bildschirmes und zur Erzielung zusätzlicher Nachgiebigkeit bei
einer Implosion wird die Folie' nicht direkt über den inneren Rand der meist konisch
geformten Maske gezogen, sondern über ein elastisches Medium an diesem inneren Rand.
Dieses elästische Medium kann z. B. aus Schaumgummi, Kunststoff oder aus federndem
Metall bestehen; es kann' äber auch bei passender Werkstoffwahl direkt aus` dem
Maskenmaterial geformt sein, wobei ein Teil des inneren Maskenrandes z. B. ausläuft
in dtinrfe' Lamellen, die durch Quereinschnitte gefiedert und "damit elastisch sind,
wodurch eine praktisch homogene Anlage der Folie gewährleistet wird.
-
Die Folie kann an der Maske entweder lösbar oder unlösbar befestigt
sein. Eine unlösbare Befestigungsart stellt z. B. die Schweißung der. Ein Teil der
Maske läßt sich meist in einer derartigen Form und Dicke ausbilden, daß eine Schweißung
zwischen Folie und Maske (z. B. mittels Hochfrequenz) möglich ist. Aber auch dann,
wenn der Maskenwerkstoff oder die Maskenform eine Schweißung nicht direkt gestatten,
wird durch Verwendung eines Zwischengliedes (z. B. eines an der Maske durch Clips,
Schrauben od. ä. befestigten Kunststoffrahmens oder mehrerer Kunststoffstreifen)
die Schweißung ermöglicht. Eine lösbare Polienbefestigung kann beispielsweise durch
Einklemmen der Folie in eine Nut der Maske oder zwischen Maske und einem Rahmen
oder mehrerer Streifen geeigneten Werkstoffes durch Clips, Schrauben, Nieten oder
thermisch verformter, aus der Maske hervorragender (z. B. angespritzter) Bolzen
erreicht werden.
-
Die Befestigung der Folie kann durch vorhergehende Erwärmung und/oder
durch Randlochung der Folie erleichtert werden. Durch die Lochung läßt sich die
Folie schon gut vorspannen, wenn man sie vor der endgültigen Befestigung über einzelne,
aus der Maske oder einem Zubehörteil der Maske herausragende
Bolzen
zieht, in welche die Randlochung einrastet. Diese Bolzen können gleichzeitig auch
zur endgültigen Befestigung dienen. Die Erwärmung ermöglicht das Aufspannen der
Folie bei geringstem Kraftaufwand und verhindert partielle Verspannungen.
-
Im allgemeinen wird die Folie, die über die Maske gespannt ist, nicht
überall gleichmäßig am inneren elastischen Rand der Maske anliegen, da die Maske
- entsprechend der nach außen gewölbten Bildröhre - nach innen gewölbt ist. Dies
erfordert, besonders bei sehr schmalen Maskenrahmen, einen passenden Zuschnitt der
Folie, damit beim Einbau störende überstehende Ränder vermieden werden. Weiter kann
es von Vorteil sein (besonders an den Ecken der Maske), daß Einschnitte oder keilförmige
Ausschnitte am Folienrand vorgesehen werden, damit überlappungen der Fohenränder
vermieden und/oder eine gleichmäßige Verteilung der Spannkräfte innerhalb der Folie
erreicht werden. Dabei kann es zweckmäßig sein, die Schnittiefe nicht scharfkantig
nach innen zu begrenzen, sondern die Schnitte in kreisförmige Ausschnitte einlaufen
zu lassen, damit kein nachträgliches Einreißen der Folie erfolgen kann.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt;
in dieser zeigt F i g. 1 die Vorderfront eines Fernsehempfängers bzw. die in diesem
vorgesehene Bildmaske mit der Schutzfolie gemäß der Erfindung, von innen gesehen,
F i g. 2 eine Seitenansicht zur F i g. 1, F i g. 3 eine vergrößerte Detail-Darstellung
zu F i g. 2.
-
Die in der Vorderfront des Geräts eingesetzte, in üblicher Weise trichterförmig
ausgebildete Bildmaske 1 ist in F i g. 1 in Draufsicht und in den F i g. 2 und 3
in Seitenansicht dargestellt. Sie weist eine tonnenförmig begrenzte Öffnung auf,
welche den von außen sichtbaren Schirmbildausschnitt begrenzt. Der Rand 2 dieser
Öffnung ist gemäß der Erfindung in der beschriebenen Weise elastisch ausgebildet.
Die Schutzfolie 3 ist gemäß der Erfindung unter Vorspannung über die Innenseite
der Maske 1 gezogen und an deren Rand bei 4 a (vgl. insbesondere F i g. 3)
in der erwähnten Weise lösbar oder unlösbar befestigt. Die Schutzfolie 3 bzw. ihr
Rand 4 sind in den Figuren gestrichelt angedeutet.
-
Wie insbesondere aus F i g. 2 ersichtlich, liegt die Schutzfolie 3
nicht überall am inneren elastischen Rand 2 der Maske an, da die Maske 1 - entsprechend
der nach außen gewölbten Bildröhre - nach innen gewölbt ist. Zur Vermeidung von
überlappungen des Folienmaterials an den Ecken und zur gleichmäßigeren Verteilung
der Spannkräfte sind in den Ecken schlitzartige Ausschnitte 5 vorgesehen.
-
Man erkennt aus F i g. 2, daß beim Einbau der Bildröhre (in F i g.
2 von rechts) die Schutzfolie 3, welche die Bildmaskenöffnung straff überspannt,
sich der Wölbung des Bildschirmes bis zum elastischen Rand 2 der Maske genau anlegen
wird.
-
Eine derart über die Maske gespannte Folie gemäß der Erfindung braucht
nicht unbedingt glatt zu sein. Aus optischen Gründen kann eine ein- oder beidseitige
unregelmäßige oder regelmäßige Oberflächenstruktur bevorzugt werden. Eine regelmäßige
Oberflächenstruktur in der Art der Ledernarbung hat z. B. den Vorteil, .daß kleine
Poren, Kratzer, Schlieren u. a. die Durchsichtigkeit beeinträchtigende Fehler in
der Folie praktisch unsichtbar werden und weiter; daß Reflexionen von beleuchteten
Gegenständen im Raum außerhalb des Fernsehempfängers durch die unregelmäßige Reflexion
und Brechung der Oberfläche stark herabgesetzt werden. Eine regelmäßige Oberflächenstruktur
z. B. in Form horizontaler paralleler Rillen hat neben der verringerten Reflexion
den Vorteil, daß bei passender Dimensionierung der Rillen die Zeilenstruktur des
Fernsehbildes zum Verschwinden gebracht werden kann.
-
Eine derartige regel- oder unregelmäßige Oberflächenstruktur der dem
Bildschirm zugekehrten Folienseite kann noch einen weiteren Vorteil haben: hierdurch
werden nämlich Interferenzstreifen, die durch sehr dünne eingeschlossene Luftpolster
zwischen Folie und dem Glas des Bildschirmes entstehen, vermieden.
-
Dies kann aber auch an einer glatten Folie durch Anwendung anderer
Mittel erreicht werden, z. B. durch Aufbringung eines glatten Lackes mit körnigen
Füllstoffen geringer Lichabsorption, eines Schrumpflackes oder dadurch, daß man
zwischen dem Glas des Bildschirmes und der Folie ein Öl, ein Fett oder einen nichthärtenden
Lack oder Leim geeigneter Viskosität und Lichtbrechungszahl aufträgt.
-
Beim Einbau der Bildröhre wird diese einfach (z. B. durch ihr Eigengewicht)
gegen die nach der Erfindung mit Folie bespannte Maske gedrückt. Hierdurch paßt
sich die Folie genau der Wölbung des Bildschirmes an bis zu dem besagten elastischen
Rand der Maske. Hierbei ergibt sich als ein weiterer Vorteil der Erfindung, daß
die Arbeit im Inneren des Fernsehempfangsgehäuses, die infolge der sehr beschränkten
Raumverhältnisse immer schwierig, zeitraubend und dabei noch gefährlich (Implosion!)
ist, auf ein Minimum beschränkt bleibt, weil alle Arbeiten an der Maske außerhalb
des Gehäuses unter günstigsten Bedingungen vorgenommen werden können. Auch hier
beim Einbau der Bildröhre kann eine Erwärmung der Folie von Vorteil sein.