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DE1091152B - Schutzscheibe fuer einen Fernsehempfaenger - Google Patents

Schutzscheibe fuer einen Fernsehempfaenger

Info

Publication number
DE1091152B
DE1091152B DEG26919A DEG0026919A DE1091152B DE 1091152 B DE1091152 B DE 1091152B DE G26919 A DEG26919 A DE G26919A DE G0026919 A DEG0026919 A DE G0026919A DE 1091152 B DE1091152 B DE 1091152B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
protective
frame
implosion
screen
picture tube
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG26919A
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Moshage
Hans Vollard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEG26919A priority Critical patent/DE1091152B/de
Publication of DE1091152B publication Critical patent/DE1091152B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers
    • H04N5/65Holding-devices for protective discs or for picture masks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Transforming Electric Information Into Light Information (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Schutzscheibe aus durchsichtigem Kunststoff für einen Fernsehempfänger, die am rückwärtigen Teil eines das Bildfenster begrenzenden Rahmens elastisch gehaltert ist und eine uhrglasähnliche Wölbung aufweist.
Gelegentlich implodiert eine Bildröhre, worunter das plötzliche Einbrechen der Außenluft in den großen evakuierten Hohlraum der Bildröhre zu verstehen ist. Zum Schutz gegen die umherfliegenden Glassplitter besteht die Vorschrift, auf der dem Betrachter zugewandten Seite der Bildröhre eine Schutzscheibe vorzusehen. Zwischen Schutzscheibe und Bildschirm ist in der Regel ein das Bildfenster begrenzender Rahmen angeordnet. Ist die Schutzscheibe aus einem Mehrschichtglas hergestellt, so wird sie durch den Implosionsdruck zerkrümelt, wobei auch ein feiner Glassplitterregen vor der Schutzscheibe niedergeht. Weiter sind aus Kunststoffmaterial minderer Festigkeit hergestellte Schutzscheiben bekannt, die einen mittleren der Bildschirmkrümmung angepaßten Klarsichtteil dicht vor dem Bildschirm und einen äußeren, das Bildfenster begrenzenden Rahmen aufweisen. Derartige Schutzscheiben werden bei einer Implosion kreuz und quer durchgerissen. Ferner sind Schutzscheiben in ebener Ausführung vor dem Blendrahmen bzw. in vertikaler Richtung flach gekrümmt verlaufende Schutzscheiben aus elastischem Kunststoff bekannt; bei ihnen kann bei einer Implosion aus dem Raum zwischen der Bildröhre und der Schutzscheibe so viel Luft in den Unterdruckraum einströmen, daß eine Verformung der Schutzscheibe überhaupt nicht bzw. nur in geringem Maße erforderlich ist.
Es ist ferner eine verhältnismäßig aufwendige Anordnung mit einer starren Schutzscheibe der eingangs näher bezeichneten Gattung bekannt, die im Falle der Implosion wie ein Ventil wirkt. Diese Schutzscheibe weist einen Randteil auf, der bis unter eine ringförmige Gehäuseabdeckung reicht und mittels mehrerer innen angeordneter Federn gegen diese Gehäuseabdeckung gedrückt wird. Im Falle einer Implosion der Bildröhre drückt die Außenluft die Schutzscheibe entgegen der Kraft der Federn von der Gehäuseabdeckung nach innen ab, wodurch die Außenluft zwischen dem Randteil der Schutzscheibe und der Gehäuseabdeckung in das Innere des Gerätegehäuses eindringt. Ferner wird der Druckausgleich durch Vorsehen einer Vielzahl Löcher im Randteil der Schutzscheibe beschleunigt, welche vor Eintreten der Implosion durch Anlage an der Gehäuseabdeckung geschlossen gehalten werden und durch welche im Falle der Implosion nach Abdrücken der Schutzscheibe die Außenluft direkt in das Gerätegehäuse eindringen kann.
Durch die Erfindung werden die vorerwähnten Schutzscheibe für einen Fernsehempfänger
Anmelder:
Max Grundig,
Fürth (Bay.), Kurgartenstr.37
Hans Vollard, Erlangen-Bruck,
und Erich Moshage, Erlangen,
sind als Erfinder genannt worden
Mängel bekannter Anordnungen vermieden. Die Erfindung betrifft eine Schutzscheibe der eingangs näher bezeichneten Gattung, die sich erfindungsgemäß dadurch auszeichnet, daß der Kunststoff eine derartige Elastizität aufweist, daß die Schutzscheibe im Falle einer Implosion der Bildröhre nur vorübergehend entgegen ihrer Wölbung eingedrückt wird und sodann selbsttätig ihre ursprüngliche Lage und Form wieder annimmt. Diese Ausbildung der Schutzscheibe bietet ferner den Vorteil, daß sie der Wirkung des bei der Implosion kurzzeitig im Bereich des vorherigen BiIdröhrenhohlraums wirksam werdenden Unterdruckkegels angepaßt ist, indem die Schutzscheibe in der Mitte des Unterdruckkegels wesentlich stärker nachzugeben vermag wie in dessen Randbereich. Sie ist insbesondere für die raumsparenden Fernsehgeräte mit flacherem Gehäuse mit Vorteil zu verwenden, die mit einer Bildröhre mit größerem Ablenkwinkel, z. B. von 110°, ausgerüstet sind und bei denen die Schutzscheibe ohne Gefahr für den Betrachter möglichst dicht vor dem Bildschirm angeordnet werden kann.
Im folgenden wird an Hand der Fig. 1 bis 3 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Von diesen Figuren zeigt die Fig. 1 (links) die Vorderansicht der linken Hälfte der Bildmaske mit der Schutzscheibe, die Fig. 2 (rechts) die Rückansicht der linken Hälfte des Rahmens mit der Schutzscheibe sowie die Fig. 3 den Schnitt A-B durch die Fig. 2 nebst einen Teil der Bildröhre in vergrößertem Maßstab.
Bei der vorgeschlagenen Bildröhrenanordnung ist die Schutzscheibe 1 dicht vor dem Bildschirm 2 sitzend, z. B. in nur 2 mm Entfernung vor dem Bildschirm, angeordnet. Die Schutzscheibe 1 weist im wesentlichen die gleiche Krümmung auf wie der Bildschirm 2, sie ist nur wenig größer als der Bildschirm und stützt sich mittels eines schmalen Kunststoff-
009 628/151
schaumstreifens 3 gegen die Bildröhre 14 ab. Die aus einem elastischen Kunststoffmaterial gespritzte, gepreßte oder gegossene Schutzscheibe 1 weist seitlich herausragende mitangegossene, mitangespritzte bzw. mitangepreßte Augen 4 auf, die einen Teil der vorgeschlagenen elastischen Halterung der Schutzscheibe 1 bilden. Die Elastizität des Schutzscheibenmaterials muß so groß sein, daß die Schutzscheibe 1 dem Implosionsdruck ohne weiteres zu folgen vermag, so daß sie dann die beispielsweise durch die Strich-Punktierung 5 angedeutete Lage mit entgegengesetzter Krümmung einzunehmen und aus diesem Zustand ohne weiteres wieder in die ursprüngliche Lage zurückzufedern vermag. Dabei ist die Wandstärke der Schutzscheibe 1 so zu bemessen, daß einmal die vorerwähnte elastische Membranwirkung besteht und zum anderen, daß sie den Druck der nach einer Implosion herumfliegenden Glas- und sonstigen Teile der Bildröhre 14 bei der auf die Implosion folgenden Reaktion aushält. Dabei richtet sich die Wandstärke der Schutzscheiix; 1 auch jeweils nach der Größe des Bildschirms 2.
Wichtig ist ferner bei der vorgeschlagenen Anordnung die elastische Lagerung des Randteils der Schutzscheibe 1 am bzw. im hinteren Teil des Bildrahmens 6. Durch diese Ausbildung wird die zerstörungsfreie \rerformbarkeit der Schutzscheibe 1 unterstützt und eine mechanische Entlastung des die Schutzscheibe tragenden Rahmens 6 erreicht, der vorzugsweise gleichfalls aus einem mechanisch festen, durch die Implosion nicht zerstörbaren elastischen Kunststoff gespritzt, gegossen oder gepreßt wird. Der elastischen Halterung der Schutzscheibe an dem bzw. in dom hinteren Rahmenteil dienen elastisch nachgebende Blechwinkel 9, die mit ihrem einen Schenkel 7 breit, aber nur in geringer Tiefe über den Randteil 8 der Schutzscheibe 1 ragen und sich mit ihrem anderen Schenkel gegen eine Aussparung auf der Rückseite des Rahmens 6 abstützen. Diese Blechwinkel 7, 9 werden von verhältnismäßig schwachen Schrauben, z. B. Messingschrauben 10, gehalten, die in in den Augen 4 des Rahmens 6 sitzenden Mutterteilen 11 verschraubt sind. Die mitangespritzten usw. Halteaugen 4 der Schutzscheibe 1 sind — wie aus der Fig. 3 ersichtlich ■— einerseits zwischen einem Schenkel 7 der Befestigungswinkel 9 und andererseits unter Zwischenlage eines Schaumstoffpolsters 12 und eines Halteblechs 13 auf den Halteaugen 11 des Rahmens 6 elastisch lagert, so daß auch die halternden Randteile 4 der Schutzscheibe 1 der bei einer Implosion auftretenden mechanischen Verformung der Schutzscheibe zunächst folgen und anschließend wieder elastisch in die ursprüngliche Lage zurückfedern können. Bei der vorgeschlagenen Ausbildung werden bei einer Implosion weder der Rahmen 6 noch die Schutzscheibe 1 zerstört, so daß ein einwandfreier Schutz für die Betrachter erreicht ist.

Claims (4)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Schutzscheibe aus durchsichtigem Kunststoff für einen Fernsehempfänger, die am rückwärtigen Teil eines das Bildfenster begrenzenden Rahmens elastisch gehaltert ist und eine uhrglasähnliche Wölbung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff eine derartige Elastizität aufweist, daß die Schutzscheibe (1) im Falle einer Implosion der Bildröhre (2) nur vorübergehend entgegen ihrer Wölbung eingedrückt wird und sodann selbsttätig ihre ursprüngliche Lage und Form wieder annimmt.
2. Schutzscheibe nach Anspruch 1, 'dadurch gekennzeichnet, daß die Bildröhre (2) durch eine vorzugsweise geschlossene elastische Zwischenschicht (3) gegen die Schutzscheibe (1) abgestützt ist.
3. Schutzscheibe nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch vorzugsweise mehrere verteilt vorgesehene Halteteile (9) an dem Rahmen (6), welche Halteteile breit, aber nur in geringer Tiefe über den Randteil (8) der Schutzscheibe (1) ragen.
4. Schutzscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch der Rahmen (6) aus einem elastischen Kunststoffmaterial und derart ausgebildet ist, daß er dem Implosionsdruck standhält.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1666 651,
257, 1 781837;
britische Patentschrift Nr. 749 183;
USA.-Patentschrift Nr. 2 224 287.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 009 628/151 10.60
DEG26919A 1959-04-23 1959-04-23 Schutzscheibe fuer einen Fernsehempfaenger Pending DE1091152B (de)

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