-
Fernsehkameraanordnung Die Erfindung bezieht auf eine Vorrichtung
mit einer Fernsehkamera mit einem Objektiv, die sich insbesondere zum Betrachten
von Feuerräumen von Öfen u. dgl. eignet. Das hierbei verwendete Objektiv besteht
aus mehreren Linsen, deren vorderste einen verhältnismäßig grossen Durchmesser hat,
während sich vor dieser Linse eine Blende mit einer Schauöffnung viel geringeren
Durchmessers befindet, die die Linse vor der Wärmeausstrahlung schützt.
-
Es ist bereits vorgeschlagen worden, die Kamera mit dem Objektiv in
einem z. B. doppelwandigen wassergekühlten Gehäuse anzubringen, an dessen vorderem
Ende eine Düse zum Erzeugen eines kegelmantelförmigen Gas- oller Luftstroms, der
die Optik frei von Staub- und Rußteilchen hält, gebildet ist.
-
Bei einer bereits vorgeschlagenen Vorrichtung besteht die Düse aus
einem kegelstumpfförmigen Mantel, der das gleichfalls kegelförmige mit einer Schauöffnung
versehene Ende des wassergekühlten Gehäuses koaxial so umgibt, daß zwischen den
beiden kegelförmigen Teilen ein kegelmantelförmiger Raum vorhanden ist, durch den
Luft hindurchgeblasen werden kann, die durch das offene Ende am Scheitel des Metallmantels
austritt. Zum wirksamen Schutz der Linse vor umherfliegenden Staubteilchen ist bei
dieser Vorrichtung eine verhältnismäßig große Luftmenge in der Stunde erforderlich,
die selbstverständlich in den Feuerraum gelangt. Es stellt sich heraus, daß die
auf diese Weise in den Feuerraum eingeblasene falsche Luft den Wirkungsgrad der
Verbrennung herabsetzt. Die Erfindung bezweckt, eine Vorrichtung zu schaffen, bei
der dieser Nachteil dadurch praktisch nicht auftritt, daß eine erheblich kleinere
Luftmenge je Stunde erforderlich ist.
-
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß die Düse innerhalb
des Wassermantels angebracht ist. Vorzugsweise wird die Düse vom innen kegelstumpfförmigen
vorderen Ende des Wassermantels des zylindrischen Gehäuses und von einer auf der
Innenseite hinter diesem Ende angebrachten kegelstumpfförmigen Kappe gebildet und
über einen Kanal gespeist, der vom Raum getrennt ist, in dem der Träger des Objektivs
angebracht ist.
-
Es sei bemerkt, d'aß eine Vorrichtung der betreffenden Art bekannt
ist, bei der zum Freihalten des Objektivs von Staubteilchen Luft durch den Raum
im wassergekühlten Gehäuse, in dem sich das Objektiv befindet, hindurchgeblasen
wird, die durch die Schauöffnung austritt. Eine Düse zum Erzeugen eines kegelmantelförmigen
Luftstromes am Ende des wassergekühlten Gehäuses ist bei dieser Vorrichtung nicht
vorhanden, wodurch der Schutz des Objektivs vor der Absetzung von Staubteilchen
mangelhaft ist. Außerdem kann die Buchse, in, der das Objektiv angeordnet ist, durch
den längsstreifenden Luftstrom auf unerwünschte Weise in mechanische Schwingung
versetzt werden.
-
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert,
in der die F i g. 1 und 2 ein Ausführungsbeispiel im Axialschnitt bzw. im Querschnitt
darstellen.
-
Die dargestellte Vorrichtung enthält eine Fernsehkamera mit einem
Objektiv, die beide vom üblichen Bau sein können und gemeinsam in einem hülsenförmigen
Metallträger 1 angebracht sind. Das Objektiv befindet sich im vorderen - in F i
g. 1 im linken - Teil der Hülse 1, während die Kamera hinter ihr angebracht ist.
Der besseren Übersicht halber sind nur die vordere Linse 3 des Objektivs mit verhältnismäßig
großem Durchmesser und eine im Vorderende der Hülse angebrachte Blende 5 mit einer
Öffnung 7, deren Durchmesser viel kleiner als derjenige der Linse 3 ist, dargestellt.
-
Die Hülse 1 mit Kamera und Objektiv ist in einem doppelwandigen Gehäuse
9 angebracht, das im wesentlichen aus zwei zueinander koaxialen Metallrohren, z.
B. Stahlrohren 11 und 13, besteht, die am vorderen Ende mit angeschweißten Metallkappen
15 und 17 versehen sind. Die Kappe 17 schließt das Vorderende des Rohres 13 bis
auf eine mittlere Öffnung 19 völlig ab. Die Kappe 15 ist im wesentlichen kegelstumpfförmig
mit
einer zur Öffnung 19 koaxialen mittleren Öffnung 21, hat jedoch außerdem einen erweiterten
Teil 23, der sich an einen ringförmigen Metallteil 25 anschließt (s. auch F i g.
2), der im Raum zwischen den beiden koaxialen Rohren 11 und 13 parallel zu ihrer
Achse angebracht ist. Die Ränder der Rinne 25 sind auf der ganzen Länge an die Außenseite
des Rohres 11 angeschweißt, so daß zwischen diesen zwei Teilen ein Kanal 27 gebildet
ist. Hinter dem kegelstumpfförmigen Teil der Kappe 15 befindet sich eine zweite,
gleichfalls kegelstumpfförmige, an der Spitze offene Kappe 29, deren Durchmesser
etwas kleiner als derjenige der Kappe 15 ist und die gleichfalls an das Vorderende
des Rohres 11 angeschweißt ist. Zwischen den miteinander verschweißten Rändern der
Öffnungen 19 und 21 und dem zu ihnen koaxialen Rand der Öffnung 31 an der Spitze
der Kappe 29 verbleibt eine ringförmige Öffnung 33, die die Ausströmungsöffnung
einer Düse bildet, die durch die kegelstumpfförmigen Teile der Kappen 15 und 29
gebildet wird und mit deren Hilfe vor der Öffnung 31 ein kegelmantelförmiger Luftstrom
erzeugt werden kann. Die Düse schließt sich zu diesem Zweck an das Ende des Kanals
21 an, der seinerseits am hinteren Ende mit einem Rohrstutzen 35 in Verbindung steht,
der an eine Preßluftleitung angeschlossen werden kann..
-
Die geschilderte Vorrichtung kann in einer öffnung in der Wand eines
Ofens mit Blick auf den Feuerraum angebracht werden. Der Raum zwischen den Rohren
11 und 13 bildet einen Wassermantel zum Kühlen des Objektivs und der Kamera in der
Hülse 1 und ist zu diesem Zweck durch zwei zur Achse der Hülse 9 parallele radiale
Trennwände 37 und 39 in einen schmaleren Teil 49 für das einfließende und in einen
breiteren Teil 43 für das ausfließende Kühlwasser unterteilt, welche Teile am vorderen
Ende des Gehäuses zusammenkommen und am hinteren Ende mit einem Anschlußrohr 45
bzw. 47 in Verbindung stehen (weitere Trennwände 49 dienen nur zur Zentrierung des
Rohres 11 im Rohr 13). Wie F i g. 2 zeigt, ist der Luftkanal 27 so im Raum zwischen
den Rohren 11 und 13 im Teil 43 angebracht, daß er auf der Außenseite vom zwischen
diesen Rohren vorhandenen Wassermantel umgeben und gegen die ganze Ofenwand abgeschirmt
ist. Dies ist leicht dadurch erzielbar, daß die Rohre 11 und 13 auf der ganzen Länge
einen konstanten Durchmesser aufweisen, wodurch die Notwendigkeit eines Luftkanals
mit komplizierter Gestalt vermieden wird. Dadurch, daß der Kanal 27, durch den die
Düse 15, 29 gespeist wird, völlig vom Raum innerhalb des Rohres Il getrennt ist,
ist es ausgeschlossen, daß der Träger 1 des Objektivs vom Luftstrom in mechanische
Schwingung versetzt wird. Die Anschlüsse für die Blasluft und für das Kühlwasser
35, bzw. 45 und 47 sind vorzugsweise, wie F i g. 1 darstellt auf einem hohlen Ring
51 angebracht, der an das Hinterende der Rohre 1.1 und 13 und der Rinne 25 angeschweißt
ist.
-
Die Begrenzung des Bildwinkels, d. h. des Winkels, innerhalb dessen
der von dem Objektiv abgebildete Teil des betrachteten Gegenstandes liegt, ist in
F i g. 1 durch zwei gestrichelte Linien 53 angegeben; diese schneiden sich etwa
im Mittelpunkt der Öffnung 7 in der Blende 5. Dadurch, daß die Düse 15, 29 auf der
Innenseite gegen das vordere Ende des Wassermantels angebracht ist, kann, wie F
i g. 1 zeigt, die Öffnung 31 der Kappe 29, die die Düse begrenzt, möglichst nahe
bei der Öffnung 7 der Blende 5 liegen. Infolgedessen kann die Öffnung 31 bei gegebenem
Bildwinkel möglichst klein sein, ohne daß auf unerwünschte Weise Strahlen abgefangen
werden, die zum Erzeugen des Bildes in der Fernsehkamera erforderlich sind; es dürfte
einleuchten, daß, wenn die Kappe 29 an der Außenseite des Wassermantels angebracht
wäre, die Öffnung 31 beträchtlich größer sein müßte. Weil der Durchmesser der Ausströmungsöffnung
der Düse die zum Aufrechterhalten der gewünschten Ausströmungsgeschwindigkeit erforderliche
stündliche Luftmenge bestimmt, ist klar, daß beim kleineren Düsendurchmesser, der
dadurch erhalten wird, daß die Düse auf der Innenseite angebracht ist, weniger falsche
Luft in den Feuerraum eingeblasen zu werden braucht, als wenn die Düse auf der Außenseite
des Gehäuses angebracht wäre.
-
Um das Gehäuse 9 ist ein verschiebbarer Befestigungsflansch 55 angebracht,
der mittels einer Befestigungsvorrichtung auf der ganzen Länge des Gehäuses an jeder
beliebigen Stelle festgesetzt werden kann. Dies kann z. B. mittels einer mit dem
Flansch 55 einheitlichen, axial eingesägten Hülse 57 erfolgen, die mit Hilfe eines
Bandes 59 um das Gehäuse 9 geklemmt werden kann. Wenn das Gehäuse 9 in einer passenden
Öffnung in der Wand des Ofens angebracht wird, dessen Inneres untersucht werden
soll, kann der Flansch 55 an der Außenseite der Ofenwand befestigt werden und kann
nach Lösen des Bandes 59 die Länge, auf der das Gehäuse 9 in den Ofen hineinragt,
auf den gewünschten Wert eingestellt werden.