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Verfahren zum Verschließen dünnwandiger zylindrischer übungspatronenhülsen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verschließen dünnwandiger Übungspatronenhülsen,
bei denen am Ende der Hülse eine Anzahl von Innen-und Außenfalten erzeugt werden,
die progressiv in Richtung der Längsachse eingeschlagen werden.
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Bei einem bekannten Verfahren erfolgt das Einschlagen der Falten derart,
daß eine im wesentlichen ebene Verschlußfiäche erhalten wird, an deren Außenseite
einen Kegelstumpf beschreibende Rippen stehenbleiben. Diese bilden scharfe Kanten,
die sich an verschiedenen Stellen, die die Patrone vor dem Einschieben in den Lauf
passieren muß, einhaken und dadurch eine Ladehemmung verursachen können.
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Es sind aber auch bereits in der oben beschriebenen Weise hergestellte
Verschlüsse bekannt, die eine ebene oder leicht gewölbte Verschlußfläche besitzen,
wobei sich die Rippen in das Hülseninnere erstrecken. Dies wird dadurch erreicht,
daß zunächst mittels eines Stößels, der auf das Ende der Hülse aufschiebbar ist
und mit in Umfangsabständen verteilt angeordneten Rippen versehen ist, Längsfalten
in das Hülsenende eingedrückt und diese dann mittels einer schwach kugelschalenförmig
konkaven Matrize zur Hülsenachse hin umgebogen werden. Dabei wird allerdings nur
dann gegenüber dem anderen bekannten Verschluß ein verhältnismäßig glatter Außenabschluß
erhalten, wenn eine größere Anzahl von Falten vorgesehen wird, da die sich sonst
bildenden Kreissegmente die Form von krummlinigen Dreiecken aufweisen, was Vorsprünge
auf der Außenseite bedeuten würde.
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Dieser als auch der erst genannte Verschluß ist für Übungspatronen
ungeeignet. Übungspatronen sollen für automatische Waffen verwendbar sein, wobei
für die Begrenzung des Gasdurchtrittsquerschnittes außer einer Einrichtung am Ende
des Laufs keine weiteren Einrichtungen erforderlich sein sollen. Die bekannten Verschlüsse
bilden aber eine zu große im wesentlichen flache Abschlußfiäche, die ein sicheres
Führen der Patronen vom Magazin zum Lauf erschwert, und erfordern zum Öffnen einen
zu hohen Gasdruck.
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Um ein einwandfreies Funktionieren in jedem Falle zu sichern, muß
der Patronenverschluß der Form eines scharfen Geschosses so ähnlich wie möglich
sein, damit er die Patrone vom Magazin zum Lauf führt. Auch muß der Schwerpunkt
so liegen, daß im Augenblick des Auswurfs die Patrone die gleichen Bewegungen ausführt,
wie eine echte Patronenhülse. Schließlich soll der Gasdruck zum Öffnen des Verschlusses
niedrig sein.
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Ziel der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art
zu schaffen, welches einen Verschluß für eine Patronenhülse liefert, der den dargelegten
Anforderungen genügt.
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Dies wird dadurch erreicht, daß in einem ersten Arbeitsgang die Innenfalten
in die Form einander berührender Kreisbögen gebracht und in einem zweiten Arbeitsgang
anschließend die Außenfalten mittels einer spitzbogenförmig konkaven Matrize unter
Anwendung axialen Drucks abgeflacht, seitlich ausgebreitet und zusammengedrückt
werden, derart, daß aus jeder Außenfalte zwei im Querschnitt den Teil eines Kreisbogens
beschreibende seitliche Falten entstehen, die sich alle unter gemeinsamer Bildung
eines Spitzbogens zum Ende hin verjüngen.
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Hierdurch wird ein mehr oder weniger langgestreckter, beliebig kegelstumpf-
oder spitzbogenförmiger Verschluß erzielt, der in seiner Form einem scharfen Geschoß
weitgehendst angepaßt ist und bei einem Minimum an Vertiefungen oder Hohlräumen
eine im wesentlichen glatte Außenhaut aufweist. Außerdem ist er durch seine Ausbildung
mit nur geringem Innendruck zu öffnen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn
die Kartusche im Schloß der Waffe nicht richtig liegt und dann durch den Schlagbolzen
beaufschlagt wird. Sie würde sich in diesem Falle, wenn wie bei den bekannten Übungspatronen
ein starker Öffnungsdruck erforderlich wäre, verformen.
Bei dem
Verfahren nach der Erfindung werden vorzugsweise drei im Abstand von 120° voneinander
liegende Innen- und Außenfalten gebildet.
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Übungspatronen mit einem der scharfen Geschoßform angeglichenen Ende
sind bekannt und werden gegenwärtig bei 1Jbungen vielfach benutzt. Bei diesen Übungspatronen
besteht in einem Fall das Geschoß aus einem Stück Holz, das in die Patronenhülse
eingesetzt ist. Beim Abfeuern von mit derartigen Patronen geladenen Schußwaffen
werden Holzsplitter aus dem Lauf herausgeschleudert, die bei sich nahe gegenüberstehenden
Gegnern empfindliche Verletzungen hervorrufen können.
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In einem anderen Falle ist der Hülsenkörper der Patrone aus Kunststoff
gebildet und in Form eines blinden Geschosses verlängert. Diese Patronen, bei denen
das aus Kunststoff bestehende Geschoß mit der Hülse fest verbunden bleibt, verhalten
sich jedoch infolge der Unterschiede des Materials, der spezifischen Gewichte, der
Ausdehnungskoeffizienten, der Schmelztemperaturen und der mechanischen Festigkeit
anders als die scharfen Patronen und sind daher im Gebrauch nicht voll zufriedenstellend.
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Gemäß der Erfindung soll min ein Verfahren zum Verschließen zylindrischer
dünnwandiger Hohlkörper vorgeschlagen werden, das die Herstellung von Patronen ermöglicht,
die die angegebenen Nachteile nicht mehr aufweisen.
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Gemäß dem Verfahren der Erfindung wird am Ende des Hohlkörpers eine
geringe Anzahl von Falten erzeugt, und die Außenkanten der Falten werden durch Einschlagen
derselben in Richtung der Längsachse gerundet und durch gleichzeitiges seitliches
Ausbreiten in Spitzbogenform gebracht.
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Vorzugsweise werden im ersten Arbeitsgang zuerst die Innenfalten miteinander
in Berührung gebracht, wobei dieselben ungefähr kreisbogenförmig sind; im zweiten
Arbeitsgang werden die Kanten der Außenfalten abgeflacht, indem sie in Achsrichtung
eingeschlagen und mit Hilfe einer konkaven, spitzbogenförmigen Matrize, die auf
den Körper einen axialen Druck ausübt, seitlich ausgebreitet werden, so daß aus
jeder ursprünglichen Außenfalte zwei seitliche Falten entstehen.
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Die Zeichnungen dienen der weiteren Erläuterung des Verfahrens der
Erfindung. Es zeigt Fig.1 eine perspektivische Teilansicht in vergrößertem Maßstab
des Endstückes einer Übungspatrone nach dem ersten Arbeitsgang des Verfahrens gemäß
der Erfindung, jedoch vor dem endgültigen Verschließen desselben, Fig.2 eine Seitenansicht
des fertigen Spitzbogenendes in vergrößertem Maßstab, Fig.3 einen Schnitt nach der
Linie III-111 von Fig. 2, Fig. 4 eine schematische Draufsicht in noch stärker vergrößertem
Maßstab, die das Ende des Spitzbogens und die Verformung der Falten zur Bildung
desselben darstellt, Fig.5 eine Seitenansicht einer fertigen übungspatrone.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, wird der Hülsenkörper 1 durch einen rohrförmigen
zylindrischen Endteil 2 verlängert; dieser Teil t wird für Kleinkalibermunition
mit dem Körper 1 einstückig hergestellt. Für Munition großen Kalibers können der
Hülsenkörper und der rohrförmige Endteil getrennt hergestellt werden; in diesem
Fall wird letzterer an die Hülse angeschweißt. Auf das kreisrunde Ende des Teils
2 wird eine Matrize aufgebracht, die innen mit drei Dornen im Abstand von je 120°
versehen ist; unter dem durch die Matrize ausgeübten Druck wird das besagte Ende
verformt und erhält drei jeweils 120° voneinander entfernte Innenfalten 3 und drei
Außenfalten 4 im gleichen Abstand, wie aus Fig. 1 bis 4 ersichtlich. Die Innenfalten
3 weisen hierbei die Form einander berührender Kreisbögen auf.
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Im folgenden Arbeitsgang wird auf das gefaltete Ende eine spitzbogenförmige
Matrize aufgebracht, die in Richtung des Hülsenkörpers einen axialen Druck ausübt.
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Die Innenfalten 3 behalten hierbei ungefähr ihre Form; am Anfang dieser
Phase werden die ursprünglichen Außenfalten 4 abgeflacht, um die in Fig. 4 strichpunktiert
gezeigte Stellung 4' einzunehmen, wobei sie in Richtung der Achse 5 eingeschlagen
werden. Die ursprünglichen Außenfalten 4 werden dann zusammengedrückt und seitlich
ausgebreitet, bis sie die endgültigen Seitenfalten, wie 4 a, ergeben, deren Ränder
4 b und 4 c aneinander anliegen. An der Spitze 6 des Bogens bilden die Außenränder
4 b eine fast völlig kreisrunde Fläche (Fig.4), da an dieser Stelle die Seitenfalten
4 a einander berühren. Mit zunehmender Entfernung von der Spitze 6 gehen die Falten
4 a mehr und mehr auseinander, wie auch in den Fig. 2 und 3 dargestellt.
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Die fertige Munition erhält die in Fig.5 gezeigte endgültige Form.
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Durch das beschriebene Verfahren kann eine praktisch kontinuierliche,
ringförmige Verschlußfläche erzielt werden; die nach innen führenden Zwischenräume
sind fast völlig geschlossen, und der Verschlußbogen kann den jeweiligen Erfordernissen
entsprechend verschiedene Radien aufweisen.
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Bei Verwendung als übungsmunition trennt sich der das blinde Geschoß
darstellende Endteil nicht mehr von der Hülse. Er wird nicht herausgeschleudert
und kann daher auch bei Nahbeschuß keine Unfälle verursachen; überdies weist die
Patrone bezüglich Form und mechanischer Eigenschaften die größtmögliche Ähnlichkeit
mit einer scharfen Patrone auf.
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Die obige Beschreibung und die Zeichnungen beziehen sich auf einen
Verschluß mit drei Falten. Die Erfindung beschränkt sich selbstverständlich nicht
auf diese Faltenzahl, da man nötigenfalls auch eine größere Anzahl von Falten anbringen
kann. Berechnungen haben jedoch ergeben, daß ein Vergrößern der Faltenzahl im Hinblick
auf einen möglichst kleinen Durchmesser des Verschlußteils nicht wünschenswert ist.
Die Verwendung von drei Falten bildet übrigens ein besonderes Merkmal dieser Verschlußart.
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Da die Pulverladung einer gemäß dem vorliegenden Verfahren hergestellten
Übungspatrone gering ist, muß sie mit Hilfe eines geeigneten Füllmaterials in der
Nähe des Zündhütchens gehalten werden. Dieses Füllmaterial besteht aus Zündpapier
oder einem anderen praktisch sofort brennbaren Stoff, so daß auf diese Weise jedes
gefahrenbringende Herausschleudern von festen Bruchstücken aus dem Lauf vermieden
wird.