DE1216736B - Zerfallgeschoss fuer Manoevermunition - Google Patents
Zerfallgeschoss fuer ManoevermunitionInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
F 42b
Deutsche KL: 72 d - 6
Nummer: 1216 736
Aktenzeichen: D 442481 c/72 d
Anmeldetag: 23. April 1964
Auslegetag: 12. Mai 1966
Es ist bekannt, für Manövermunition mit kleinstem Gefahrenbereich Geschosse zu verwenden, die
in einer insbesondere aus Kunststoff hergestellten mehr oder weniger flexiblen Hülle eine Füllung aus
Metallpulver oder Metallpulverpreßlingen aufweisen, wobei das Geschoßgewicht meist dem Gewicht eines
entsprechenden scharfen Geschosses angepaßt wird, damit auch beim Einsatz in halb- oder vollautomatischen
Waffen deren Funktion ohne besondere Maßnahmen sichergestellt ist. Um eine Gefährdung ι ο
von Personen oder auch Gegenständen, die sich in einiger Entfernung von der Mündung der Schußwaffe
befinden, zu verhindern, sollen diese Geschosse beim oder doch zumindest unmittelbar nach
Verlassen des Waffenrohres zerfallen bzw. zerplatzen. Zu diesem Zweck ist bei einer flexiblen Geschoßhülle
auch schon vorgeschlagen worden,, hinter der pulverförmigen Füllung einen festen Stopfen
anzuordnen, so daß dieser unter dem Einfluß der Treibgase auf die Metallpulvermasse einen entsprechenden
Druck ausübt und dadurch eine Zwangszerlegung des Geschosses in die Wege leitet.
Wie sich in der Praxis gezeigt hat, ist bei den vorstehend genannten bekannten Geschossen für
Manövermunition, den sogenannten Zerfallgeschossen, die zeitgerechte Zerlegung, nämlich die an sich
genau im Augenblick des Austritts aus der Waffenmündung erwünschte Zerlegung, nicht mit ausreichender
Sicherheit gewährleistet. Vielmehr kann es vorkommen, daß sich das Geschoß bereits im Rohr,
also noch vor dem Austritt aus diesem, zerlegt. Umgekehrt kann es ebenso aber auch vorkommen, daß
ein solches Geschoß, wenn es im Rohr noch nicht aufplatzt, auch an der Waffenmündung oder sogar
vor dieser ganz oder doch wenigstens teilweise unzerlegt bleibt. Sowohl das eine als auch das andere
ist von Nachteil und daher unerwünscht. Im ersteren Falle besteht nämlich die Gefahr, daß das Waffenrohr
durch das mit hoher Geschwindigkeit durch ihn hindurchgetriebene Füllungsmaterial ausgeschmirgelt
wird. In letzterem Falle besteht die Gefahr, daß mit großer Durchschlagsenergie behaftete
unzerstörte Geschoßteile über eine verhältnismäßig große Entfernung fliegen, so daß die von Manövermunition
verlangte Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Die Ursache für das unerwünschte Verhalten der Geschosse ist im wesentlichen auf einen in bezug auf
die Festigkeit der Geschoßhülle zu hohen Abschußdruck und einen entsprechenden zu geringen Rotationsdruck
zurückzuführen. Unter Abschußdruck wird hierbei der Druck verstanden, der von der Geschoßfüllung
unter der Wirkung des Druckes der Zerfallgeschoß für Manövermunition
Anmelder:
Dynamit Nobel Aktiengesellschaft, Troisdorf (Bez. Köln)
Als Erfinder benannt:
Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Hans Rudolph,
Egersdorf über Cadolzburg;
Dipl.-Phys. Dieter Menzel, Buchholz über Koblenz
Pulvergase der Treibladung auf das hintere Geschoßende und infolge der Druckverteilung in der
Geschoßfüllung auf die Geschoßhülle ausgeübt wird. Rotationsdruck ist dagegen der Druck, der von der
Geschoßfüllung infolge ihrer Rotation durch Zentrifugalkraft auf die Geschoßhülle ausgeübt wird.
Wie sich rechnerisch ermitteln läßt, ist der Abschußdruck größer als der Rotationsdruck. Der Abschußdruck,
der ausschließlich wirkt, solange sich das Geschoß noch im Rohr befindet, hat seinen
größten Wert unmittelbar nach der Inbewegungsetzung des Geschosses zeitgleich mit dem Maximum
des Druckes der Treibgase. Der Rotationsdruck ist wirksam, sobald das Geschoß durch den Drall in'
Rotation versetzt wird. Seinen größten Wert erreicht er an der Mündung der Waffe. Im Gegensatz zum
Abschußdruck wirkt er aber auch noch außerhalb des Rohres.
Während des Durchgangs des Geschosses durch das Rohr wird der Rotationsdruck dadurch abgefangen,
daß sich die Geschoßhülle an der Laufwandung abstützt. Durch den höheren Abschußdruck besteht
jedoch die Tendenz, daß sich die Spitze der Geschoßhülle bereits im Rohr deformiert und dabei
zerlegt bzw. aufplatzt, so daß auch die Geschoßfüllung frei, wird, wodurch sich aber der bereits erwähnte
Nachteil ergibt, daß die mit hoher Geschwindigkeit durch das Rohr hindurchgetriebenen Teilchen
der pulverförmigen Geschoßfüllung an der Innenwand des Rohres entlangstreichen und durch
die dabei auftretende Reibung das Laufprofil ausschmirgeln. Sofern sich eine solche vorzeitige Zerlegung
der Geschoßhülle unter der Wirkung des Abschußdruckes nicht einstellt, kann es andererseits
aber vorkommen, daß sich das Geschoß beim bzw. unmittelbar nach Verlassen des Rohres überhaupt
nicht mehr oder doch nur noch ungenügend zerlegt. Dies hat seine Ursache u. a. darin, daß die beim
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Abschuß durch den Drall der Züge des Laufs bewirkte Rotationsbeschleunigung der Geschoßhülle
von deren glatter Innenfläche nicht vollkommen auf die pulverförmige Geschoßfüllung übertragen wird.
Es ergibt sich ein Schlupf zwischen Hülle und Füllung, so daß der von letzterer auf die Geschoßhülle
ausgeübte Rotationsdruck nicht die gewünschte und für die Geschoßzerlegung erforderliche Höhe erreicht.
Zweck der Erfindung ist es, die genannten Nachteile zu beseitigen, d. h. die Geschoßhülle so auszubilden,
daß sie einerseits durch den starken Abschußdruck nicht beschädigt oder deformiert wird,
andererseits durch den geringeren Rotationsdruck (Zentrifugalkraft) vor der Mündung in kleine flugunfähige
Teile zerlegt wird. Für ein Zerfallgeschoß für Manövermunition mit einer Hülle aus thermoplastischem
Kunststoff und einer sich leicht zerlegenden pulverförmigen Füllung wird gemäß der
Erfindung daher vorgeschlagen, die Wand der Hülle zumindest in ihrem die Geschoßspitze bildenden
vordersten Teil, vorzugsweise innenseitig, durch in Längsrichtung verlaufende, über den Umfang verteilt
angeordnete Rippen zu verstärken.
Die Wirkung dieser Maßnahme kann noch gesteigert werden, wenn gemäß einem weiteren Vorschlag
der Erfindung zwischen den Verstärkungsrippen Schwächungsnuten bzw. Zwischenräume zwischen
nebeneinanderliegenden Verstärkungsrippen vorgesehen sind. In diesen Schwächungsnuten wird das
Material der Hülle vom Rotationsdruck besonders leicht über seine Zerreißfestigkeit hinaus beansprucht,
so daß der Rotationsdruck in diesen Bereichen der Hülle nach dem Verlassen des Abschußrohres
ein Aufplatzen bewirkt. In gleichem Sinne wirkt es sich aber auch aus, wenn der an die Geschoßspitze
anschließende Teil der Hülle innenseitig mit einer in Längsrichtung verlaufenden Riffelung
versehen wird. Eine solche Riffelung bewirkt nämlich, daß die Rotationsbeschleunigung der Hülle
beim Abschuß in verstärktem Maße auf die Geschoßfüllung übertragen wird, so daß diese beim
Ankommen des Geschosses an der Laufmündung mit einer im wesentlichen dem Drall des Geschosses
bzw. Rotatipnsgeschwindigkeit der Hülle entsprechenden Geschwindigkeit rotiert und damit einen
verstärkten Rotationsdruck auf die Hülle ausübt.
In zweckmäßiger weiterer Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, die Hülle am Übergang
von der Spitze zum hinteren im wesentlichen zylindrischen Teil innenseitig mit einem oder mehreren
über den ganzen Umfang verlaufenden stufenförmigen Absätzen auszubilden, so daß sich der Innenraum
der Hülle in diesem Abschnitt nach hinten zu absatzweise erweitert. Mit dieser Maßnahme wird
bezweckt und auch erreicht, daß der Schub, der vom Füllmaterial des Geschosses infolge des Druckes der
Treibgase auf das hintere Geschoßende auf die Hülle ausgeübt wird, zu einem erheblichen Teil von diesen
Absätzen aufgefangen und entsprechend die empfindliche Geschoßspitze zu einem wesentlichen
Teü vom Abschußdruck entlastet wird, was noch dadurch begünstigt werden kann, daß auf einem der
Absätze, vorzugsweise auf dem hintersten ein den ganzen lichten Hüllenquerschnitt überspannender
Zwischenboden angeordnet wird.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann auch noch vorgesehen werden, .die Spitze der
Geschoßhülle mit einer mantelartigen Einlage aus Material hoher Dehnung, insbesondere aus thermoplastischem
Kunststoff, auszukleiden. Mit dieser Maßnahme, bei deren Anwendung die Hülle selbstverständlich
entsprechend schwächer bemessen werden kann, wird bezweckt und auch erreicht, daß
auch bei einem Aufplatzen der Hülle innerhalb des Rohres der Waffe ein Kontakt zwischen Füllung
und Rohrwandung sicher vermieden wird.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in Ausführungsbeispielen dargestellt und wird an Hand dieser
im folgenden noch näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Geschoßhülle mit durch Rippen verstärkter Spitze,
F i g. 1 a einen Schnitt nach Linie A-A der F i g. 1
F i g. 2 eine Geschoßhülle mit zusätzlicher Riffelung der Innenfläche des hinteren Teils,
Fi g. 2 a einen Schnitt nach Linie B-B der F i g. 2,
F i g. 3 eine Geschoßhülle mit Rippenverstärkung und stufenförmig abgesetztem Übergang zwischen
Spitze und Zylinderteil und
Fig. 4 eine Geschoßhülle mit rippenverstärkter
mantelartiger Auskleidung der Spitze.
Nach den Fig. 1 und 1 a ist die mit zylindrischem hinterem Teil 3 ausgebildete Hülle 1 im Bereich der
ogival geformten Spitze 2 innenseitig mit sechs Rippen 4 versehen, so daß die Spitze einen gleichsam
sternförmigen lichten Querschnitt aufweist, Außer einer Versteifung der Hüllenspitze gegen den Abschußdruck
wird mit den Rippen 4 dadurch gleichzeitig auch eine verbesserte Übertragung der Rotationsgeschwindigkeit
der Hülle 1 auf die nicht dargestellte pulverförmige Füllung erzielt, was umgekehrt
wieder zur Folge hat, daß die Füllung auf die Hülle 1 einen erhöhten Rotationsdruck ausübt,
so daß dieser dann, wenn er an der Laufmündung seinen maximalen Wert erreicht, die Hülle 1 sehr
sicher zum Platzen bringt und entsprechend die einwandfreie Zerlegung des Geschosses bewirkt. Dieser
Vorgang wird noch dadurch begünstigt, daß zwischen den einzelnen Rippen 4 Schwächungszonen 5
geschaffen sind, deren Ausbildung zur Folge hat, daß die Dehnung des Materials unter der Wirkung
des Rotationsdruckes auf diese Bereiche lokalisiert wird, dementsprechend aber auch die Zerreißfestigkeit
des Materials in diesen Bereichen zuerst überschritten wird und folglich das Aufplatzen
der Hülle von diesen genau definierten Bereichen ausgeht.
Form, Abmessungen und Zahl der Rippen 4 sind selbstverständlich nur beispielhaft aufzufassen. Es
könnte beispielsweise auch vorgesehen werden, die Rippen 4 über einen mehr oder weniger großen
Bereich des zylindrischen Teils 3 hinweg zu verlängern. Es ist ebenso möglich, die Rippen außen an
der Hülle anzubringen.
Nach den F i g. 2 und 2 a ist die Spitze 2 der Hülle 1 wieder mit den Rippen 4 ausgebildet, wogegen
der anschließende zylindrische Teil 3 mit einer in Längsrichtung verlaufenden Riffelung 6 versehen
ist. Da der Außendurchmesser des zylindrischen Teils 3 der Hülle 1 sehr genau auf den Innendurchmesser
des Rohres der Waffe abgestimmt ist, dieser Teil der Hülle beim Durchgang des Geschosses durch
das Rohr gegen die Wirkung des Rotationsdruckes demnach von der Rohrwandung gut abgestützt wird,
kann die Wandstärke des zylindrischen Teils 3 verhältnismäßig gering gehalten werden, d. h. die
Riffelung kann in Form einer Vielzahl verhältnismäßig tiefer nutenartiger Einschnitte ausgeführt
werden, wodurch einerseits eine günstige Übertragung der Rotationsgeschwindigkeit der Hülle 1 auf
die wiederum nicht dargestellte Füllung, andererseits eine vorteilhafte Beeinflussung der beabsichtigten
Zerlegung des Geschosses durch den Rotationsdruck beim Austritt aus dem Rohr erreicht
wird.
Die in Fig. 3 dargestellte Hülle 1 weist an der Spitze 2 etwas anders ausgebildete Rippen 4 auf, von
denen nur zwei — und zwar im Schnitt — gezeigt sind, wobei die Tiefe der rippenförmigen Verstärkung
4 durch die in die Zylinderfläche 7 übergehenden gestrichelten Linien 8 angedeutet ist. Im Bereich
des Übergangs von der Spitze 2 zum hinteren zylindrischen Teil 3, der auch hier wieder mit einer Riffelung
versehen werden kann, ist die Wandstärke der Hülle 1 stufenförmig abgesetzt. Auf dem dadurch
gebildeten ringförmigen Absatz 9 ist der Zwischenboden 10 angeordnet, der den durch die Treibgase
auf die nicht gezeigte Füllung des zylindrischen Teils 3 ausgeübten Druck aufnimmt und über den
Absatz 9 in die Spitze 2 der Hülle 1 einleitet, wodurch die Füllung der Geschoßspitze 2 im wesentliehen
vom Gasdruck der Treibladung entlastet ist, die Füllung der Geschoßspitze 2 somit aber auch
keinen nennenswerten von den Treibgasen herrührenden Druck mehr auf die empfindliche Spitze 2
der Hülle 1 ausüben kann.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 4 ist die Spitze 2 der Hülle 1 mit dem Mantel 11 ausgekleidet,
der seinerseits mit Rippen 4 versehen ist, von denen die eine zum besseren Verständnis im Schnitt
dargestellt ist. Ebensogut könnten die rippenförmigen Verstärkungen 4 selbstverständlich auch an
der Spitze 2 angeformt und der Mantel 11 mit gleichmäßiger Wandstärke in einer den lichten Abmessungen
der rippenverstärkten Spitze 2 entsprechenden Form ausgebildet sein. Um in dem gezeigten Falle
die einwandfreie Übertragung der durch den Drall verursachten Rotationsgeschwindigkeit der Hülle auf
den aus Material hoher Dehnbarkeit, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff hergestellten Mantel
11 und über diesen auf die nicht gezeigte Füllung sicherzustellen, wird der Mantel 11 zweckmäßig in
die Spitze 2 eingeklebt, es könnten aber auch die Innenfläche der Spitze 2 sowie die Außenfläche des
Mantels 11 mehr oder weniger rauh ausgebildet werden. Selbstverständlich könnte auch hier am hinteren
Ende des Mantels ein Zwischenboden vorgesehen werden, wobei sich die Ausbildung eines
stufenförmigen Absatzes erübrigen würde, da sich ein solcher durch die hintere Stirnfläche des Mantels
von selbst ergibt. Schließlich könnten auch bei diesem Ausführungsbeispiel außen an der Spitze 2 rippenförmige
Verstärkungen und könnte im zylindrischen Teil 3 wieder eine Riffelung vorgesehen sein.
Claims (7)
1. Zerfallgeschoß für Manövermunition mit einer Hülle aus thermoplastischem Kunststoff
oder einem Werkstoff vergleichbarer Materialeigenschaften sowie mit einer sich leicht zerlegenden
pulverförmigen Füllung, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wand der Hülle (1) zumindest in ihrem die Geschoßspitze (2) bildenden
vordersten Teil — vorzugsweise innenseitig — durch in Längsrichtung verlaufende,
über den Umfang verteilt angeordnete Rippen (4) verstärkt ist.
2. Zerfallgeschoß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Verstärkungsrippen Schwächungsnuten (5) bzw. Zwischenräume
zwischen nebeneinanderliegenden Verstärkungsrippen vorgesehen sind.
3. Zerfallgeschoß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der an die Geschoßspitze anschließende zylindrische Teil (3) der
Hülle innenseitig mit einer in Längsrichtung verlaufenden Riffelung (6) versehen ist.
4. Zerfallgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
Innenraum der Hülle am Übergang von der Geschoßspitze zum hinteren im wesentlichen zylindrischen
Teil mittels einer oder mehrerer über den ganzen Umfang verlaufender stufenförmiger
Absätze erweitert.
5. Zerfallgeschoß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem der stufenförmigen
Absätze, vorzugsweise auf dem hintersten, ein den ganzen lichten Hüllenquerschnitt überspannender
Zwischenboden (10) angeordnet ist.
6. Zerfallgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßspitze mit einem aus Material hoher Dehnbarkeit,
insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff, hergestellten Mantel (11) ausgekleidet ist,
der in einer der rippenverstärkten Spitze entsprechenden Form ausgebildet ist.
7. Zerfallgeschoß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßspitze mit einem aus Material hoher Dehnbarkeit,
insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff, hergestellten und in die Geschoßspitze eingeklebten,
an semer Innenfläche mit den Verstärkungsrippen (4) versehenen Mantel (11) ausgekleidet
ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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