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Ständer für Verkehrszeichen Ständer für Verkehrszeichen, die auf Straßen
und Autobahnen zur Kennzeichnung der Gefahrenstellen, Umleitungen u. dgl. aufgestellt
werden, müssen im allgemeinen folgenden Anforderungen genügen: 1. Die Ständer dürfen
auch durch starken Sturm, der auf die Schilder auftrifft, oder den Sog infolge vorüberfahrender
Fahrzeuge nicht umgeworfen werden.
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2. Eine Berührung des Ständerfußes durch Fahrzeuge darf nicht ohne
weiteres ein Umstoßen des Ständers veranlassen.
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3. ber Ständer muß sich auch bei unebenem Boden an mindestens drei
weit auseinanderliegenden Stellen auf dem Boden abstützen.
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4. Die Ständersäule muß unabhängig von Neigungen des Bodens oder stufenförmigen
Absätzen und unabhängig von der Bodenbeschaffenheit stets lotrecht stehen.
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Bei den bekannten Ständern haben die beiden zuletzt genannten Forderungen
nur in geringem Umfange Berücksichtigung gefunden. Es sind unter anderem Dreibeine
bekannt, an deren Schnittpunkt sich die eigentliche Ständersäule, die das Verkehrsschild
trägt, aufwärts gerichtet anschließt. Damit ist zwar eine Dreipunktabstützung an
drei verhältnismäßig weit voneinander entfernt liegenden Aufstellpunkten gegeben,
doch gefährden die schräg aufwärts geneigten Beine ein etwa zu dicht vorbeifahrendes
Fahrzeug. Schon die geringste Berührung eines Beines durch das Fahrzeug führt zu
einem Umstürzen des Ständers. Der gleiche Nachteil ist bei den bekannten Ständern
gegeben, die sich aus einem Paar Spreizstreben zusammensetzen, die durch Querstreben
miteinander verbunden sind und das Schild tragen. Schräg aufwärts gerichtet ragen
auch bei dieser Ausführung die der Fahrbahn zugekehrten Spreizstreben in die Fahrbahn
vor, so daß der Ständer ebenso wie das vorbeifahrende Fahrzeug gefährdet sein kann.
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Zwar ist bei diesen bekannten Ständern die von dem Dreibein bzw. den
Spreizstreben getragene Ständersäule schwenkbar befestigt, um ein Aufrichten der
Ständersäule zu ermöglichen, wenn die Aufstellung auf einer geneigten Bodenfläche
erfolgt, doch ist die Lotrechtstellung der Ständersäule nur unter gewissen Voraussetzungen
erreichbar. Es muß nämlich die Neigungsebene der Aufstellfläche um eine Achse geneigt
sein, die zu der Schwenkachse der Ständersäule parallel liegt. Ist diese Parallelität
nicht gegeben, so steht die Ständersäule schief und ist nach einer Seite hin kopflastig,
so daß ein Umstürzen des Ständers insgesamt sehr leicht möglich ist. Ein weiterer
bekannter Ständer zeichnet sich durch seine besonders große Standsicherheit sowie
dadurch aus, daß der Ständerfuß vom Fahrzeug berührt, ja sogar überfahren werden
kann, ohne daß deshalb der Ständer umzustürzen droht. Dieser bekannte Ständer besteht
aus zwei mit Abstand voneinander, parallel zueinander angeordneten langgestreckten
Profilschienen mit je einer Auflagekante, die durch ein Querrohr miteinander verbunden
sind, das dazwischen, vorzugsweise auf halber Länge, die das Verkehrsschild tragende
Ständersäule trägt, die lotrecht zum Querrohr mit diesem verschweißt ist. Der eigentliche
Ständerfuß aus Profilschienen mit Verbindungsquerrohr erstreckt sich dicht über
der Aufstellfläche. Die Profilschienen können von Fahrzeugen ohne Gefährdung der
Standfestigkeit überfahren werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen solchen Ständer derart
auszugestalten, daß die Ständersäule völlig unabhängig von der Höhenlage der Abstützpunkte
der Profilschienen in eine lotrechte Lage verbracht werden kann. Es soll beispielsweise
möglich sein, den Ständer teils auf einem Bürgersteig, teils auf der Fahrbahn am
Rande aufsitzen zu lassen, wodurch bei dem bekannten Ständer die Ständersäule leicht
geneigt in den Fahrbahnbereich ragen und dicht vorbeifahrende Fahrzeuge gefährden
würde. Nach der Erfindung soll auch bei dieser Schrägstellung des Ständerfußes die
Ständersäule lotrecht ausgerichtet werden können, ohne daß, wie bei den bekannten
Ständern, die Lage der Schwenkachse der Ständersäule zu deren Verschwenkung in bezug
auf die Aufstellebene berücksichtigt werden muß.
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Als Lösung sieht die Erfindung vor, daß die Profilschienen, in an
sich bekannter Weise unabhängig voneinander um die Querrohrachse verschwenkbar,
mittels eines sich längs im Querrohr erstreckenden
Verbindungsmittels,
vorzugsweise einer Zugschraube, unter Verwendung von an sich bekannten, zwischengeschalteten
Federelementen gegen die zugeordnete Stirnfläche des Querrohres verspannbar sind,
und daß die Ständersäule mit Reibungsschluß in einer sich längs durch die Querrohrachse
erstreckenden Ebene am Querrohr verschwenkbar befestigt ist.
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Hierdurch ist einmal erreicht, daß die Profilschienen zueinander und
die Ständersäule zum Querrohr derart verschwenkt werden können, daß sich die Profilschienen
auf Unterlageflächen verschiedener Neigung abstützen können, wobei gleichzeitig
das Ständerrohr in die lotrechte Lage verbracht werden kann. Ein Hineinragen der
Ständersäule mit Schild in die Fahrbahn ist ausgeschlossen, wenn der Ständer etwa
am Rande eines zur Fahrbahn hin abfallenden Bürgersteiges aufgestellt ist. Die Verschwenkbarkeit
des Querrohres mit der Ständersäule gegenüber den Profilschienen bringt außerdem
den Vorteil mit sich, daß die Ständersäule in die Ebene der Profilschienen verschwenkt
werden kann, so daß Ständer nach der Erfindung in dieser Lage in großer Zahl auf
engem Raum gestapelt werden können. Es ist daher die Möglichkeit gegeben, Ständer
auf verhältnismäßig kleinen Fahrzeugen an den Ort ihrer Aufstellung zu schaffen.
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Zur Vergrößerung der Reibungsflächen an den Enden des Querrohres können
an deren Enden Muffen mit Ringflanschen eingesetzt sein.
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Die Verschwenkbarkeit der Ständersäule gegenüber dem Querrohr kann
gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung dadurch erzielt sein, daß am
Querrohr ein diesen von unten umfassender Bügel befestigt ist, zwischen dessen Schenkeln
die Ständersäule festgespannt ist.
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In weiterer Ausgestaltung kann die Ständersäule am unteren Ende mit
einer Querbüchse versehen sein, welche zwischen den Bügelschenkeln in an sich bekannter
Weise unter Verwendung von Federelementen eingespannt ist. Durch die Länge der Ständersäule
steht ein Hebelarm zur Verfügung, so daß die Reibungskräfte beim Verschwenken überwunden
werden können.
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Nach einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß auf der Oberfläche mindestens der einen Profilschiene an deren Außenrand Rollenblöcke
derart angebracht sind, daß sie beim Kippen des Ständers diesen vom Boden abheben
und ein Rollen des Ständers ermöglichen. Wird der Ständer insgesamt um die Außenkante
der mit Rollenböcken versehenen Profilschiene etwa um 94° verschwenkt, so berühren
die Rollen den Erdboden, und der Ständer kann auf diesem gefahren werden. Dabei
erfolgt das Fortrollen ähnlich wie bei einer Schubkarre, wozu die Ständersäule als
Deichsel in einer durch die Längsachse des Querrohrs gehenden Ebene verschwenkt
werden kann.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele nach der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen aufgestellten Ständer; Fig.2 einen Ständer mit um 90° verschwenkter
Ständersäule, der an eine Wand angelehnt ist, Fig. 3 einen Ständer mit um etwa 90°
verschwenkter Ständersäule bei seinem Transport auf den Rollen, Fig. 4 die Befestigung
des Querrohrendes an der mit Rollen versehenen Profilschiene, Fig.5 die schwenkbare
Befestigung der Ständersäule am Querrohr und Fig. 6 die Profilschienen mit Querrohr
und Ständersäule des Ständers nach Fig. 1 in der Ansicht, teilweise im Schnitt.
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In den Figuren sind mit 1 und 2 die beiden Profilschienen bezeichnet,
die mit ihren Längskanten 3 bei aufgestelltem Ständer auf dem Boden aufsitzen. Die
beiden Profilschienen 1 und 2 sind durch das Querrohr 4 miteinander verbunden. Die
Verbindung ist im einzelnen aus der Fig. 4 ersichtlich. In die Enden des Querrohres
4 sind jeweils Muffen 5 eingesetzt und mit dem Rohr verschweißt. Die Muffen 5 sind
mit dem Ringflansch 6 versehen, so daß eine verhältnismäßig große Stirnfläche zur
Verfügung steht, gegen welche die Profilschienen 1 bzw. 2 mittels der Schraube 7
und der Muttern 7' festgezogen sind. Zwischen dem Schraubenkopf und der zugekehrten
Fläche der Profilschiene 1 bzw. 2 befindet sich das Federpaket 8, durch dessen
mehr oder weniger starkes Zusammendrücken die Kraft einstellbar ist, welche zum
Verschwenken des Querrohres 4 gegenüber den Profilschienen 1 und 2 erforderlich
ist. Aus der Oberfläche der Profilschiene 1 sind auf deren Außenrand die Rollenböcke
9 befestigt, in welchen die Rollen 10 gelagert sind. Mit deren Hilfe ist der Ständer
fahrbar, wie es die Fig. 3 veranschaulicht. Die Ständersäule 14 ist zwischen den
Profilschienen 1 und 2, in dem Ausführungsbeispiel auf halber Länge, mit ihrem unteren
Ende am Querrohr 4 schwenkbar befestigt. An der Ständersäule 14 sind Verkehrsschilder
11 und 12 (Fig. 1) befestigt. Zur Anpassung der Befestigungsmittel für die Schilder
an deren Höhe ist das Verlängerungsrohr 13 in die Ständersäule 14 eingesteckt.
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Die Art der schwenkbaren Befestigung der Ständersäule 14 am Querrohr
4 erlaubt das Verschwenken der Ständersäule 14 in einer Ebene, welche sich durch
die Längsachse des Querrohres 4 erstreckt. Hierzu umfaßt der Bügel 15 das
Querrohr 4. Der Bügel 15 ist, wie die Fig. 5 erkennen läßt, mit dem
Querrohr 4 verschweißt. Zwischen den Schenkeln 16 sitzt eingespannt die Querbüchse
17 mit den Ringflanschen 18, durch welche große Stirnflächen zur Erhöhung der Reibung
erzielt sind. Das Festspannen erfolgt mittels der Schraube 19 und der Muttern
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unter Zwischenschaltung des Federpaketes 21. Die Querbüchse 17 ist am unteren
Ende der Ständersäule 14 durch Schweißen befestigt. Die Querbüchse kann gegebenenfalls
auch mit Innengewinde versehen sein, so daß von beiden Seiten her Schrauben unter
Zwischenschaltung eines Federpaketes einschraubbar sind.
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Wie die Figuren erkennen lassen, läßt sich die Ständersäule 14 mit
dem Querrohr 4 um dessen Achse sowie um die Achse der Schraube 19 verschwenken,
so daß sich die Ständersäule 14 völlig unabhängig von den Auflageebenen der Profilschienen
1. und 2 in die lotrechte Lage bringen läßt.