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Dental«Einheit Als Dental-Einheit bezeichnet man eine Einrichtung,
welche in erster Linie zur Bergung und Halterung sowie zur Ablage zahnärztlichen
Instrumentariums dient. Vielfach schließt eine solche Dental-Einheit auch ein Speibecken
für den Patienten ein, welches in anderen Fällen am Behandlungsstuhl montiert ist.
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In den weitaus meisten Fällen bestehen bekannte Dental-Einheiten aus
einer seitlich der Fußstütze des Behandlungsstuhles ortsfest montierten Säule, mit
welcher ein als Arbeits- und Ablagetisch für den Behandler benötigter, sogenannter
Schwebetisch durch einen langen Doppelgelenkarm derart verbunden ist, daß er in
Griffnähe des auf der der Säule gegenüberliegenden Seite des Behandlungsstuhles
arbeitenden Behandlers gerückt werden kann. Auf der Säule sind ferner weitere Mehrfachgelenkarme
befestigt, an deren Enden Bohrmaschinen und Operationslampe montiert sind. Die Antriebsmotoren
der Bohrmaschinen sind in der Säule selbst untergebracht, die außerdem Halterungen
für die Aufnahme aller derjenigen Instrumente besitzt, welche schlauch- oder kabelgebunden
sind.
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Diese bekannten Dental-Einheiten haben verschiedene sehr wesentliche
Nachteile. Einer dieser wesentlichen Nachteile besteht darin, daß der Schwebetisch
dann nicht mehr in Griffnähe des Behandlers gerückt werden kann, wenn dieser Arbeiten
vornimmt, bei denen er seitlich in Höhe des Kopfes des Patienten oder gar hinter
dem Kopf des Patienten stehen muß.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil, der vor allem bei operativer Behandlung
in Erscheinung tritt, besteht darin, daß auf der Seite des Behandlungsstuhles, auf
welcher die Säule steht, nur ein sehr eng begrenzter Raum zur Verfügung steht, auf
dem sich eine Assistenz des Behandelnden postieren kann. Weiterhin wird es als nachteilig
befunden, daß die schlauch-und kabelgebundenen Instrumente nur durch einen Griff
über den Patienten erreicht werden können, was besonders dann störend ist, wenn
der Behandelnde in sitzender Position arbeitet. Es sind zwar auch einige andere
Dental-Einheiten bekannt, bei denen in diesem Fall dadurch Abhilfe geschaffen wird,
daß diese Instrumente oder nur die wichtigsten von ihnen mit Ausnahme der Bohrmaschinen
in einem entsprechenden konstruierten Schwebetisch untergebracht werden. Bei einer
bekannten Ausführung dieser Art ist der Schwebetisch auf einer links des Behandlungsstuhles
in Höhe der Fußstütze ortsfest angebrachten Säule montiert und um diese als Drehpunkt
schwenkbar. Bei einer anderen Ausführungsart hat die Dental-Einheit die Form eines
Schreibtisches auf Rollen, in dessen rechtem Seitenteil und dessen Mittelteil Schubfächer
für das Instrumentarium und Haltevorrichtungen für die schlauch- und kabelgebundenen
Instrumente vorgesehen sind. Auf der Tischfläche, die als Arbeitstisch dient, sind
auch die Gelenkträger für Bohrmaschine und Operationslampe befestigt. Die schreibtischartige
Dental-Einheit ist um ein im Fußboden verankertes, links der Fußstütze des Behandlungsstuhles
liegendes Zapfenlager schwenkbar, dessen senkrechte Drehachse in der Mitte des linken
Seitenteiles der Dental-Einheit liegt. Die Zuführung der Schläuche und Kabel in
die Dental-Einheit erfolgt über das Lager, dessen Zapfen zu diesem Zweck als Hohlzapfen
ausgebildet ist. Diese bekannten Lösungen stellen aber nur einen Kompromiß dar,
weil die Verstellungsmöglichkeit der Arbeitstische sehr begrenzt ist. Die schlauch-
und kabelgebundenen Instrumente befinden sich zwar in Griffnähe, man benötigt aber
größere Kabel- bzw.
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Schlauchlängen. Es läßt sich dabei auch nicht vermeiden, daß die Bewegungsfreiheit
des behandelnden Arztes stark eingeengt wird, weil die Schläuche und Kabel bei der
Behandlung des Patienten von vorn unter oder über den rechten Arm des Arztes zu
liegen kommen. Es sind weiterhin auch Dental-Einheiten bekannt, bei denen die das
Instrumentarium bergende und den Schwebetisch tragende, ortsfest angebrachte Säule
rechts neben der Fußstütze des Behandlungsstuhles steht und eine von der Einheit
getrennte Speifontäne links des Patienten auf einer Säule angeordnet ist, welche
mittels eines Auslegers befestigt und um einen Drehpunkt schwenkbar ist, der links
der Fußstütze des Behandlungsstuhles liegt. Diese Lösung hat gegenüber den obenerwähnten
zusätzlich den Vorteil, daß nach Zurückschwenken der Speifontäne auf der linken
Seite genügender Platz für einen Assistenten vorhanden ist; sie hat im übrigen aber
auch die gleichen Nachteile, wie oben beschrieben.
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Eine andere ähnliche Lösung, nach welcher die Speifontäne mittels
eines schwenkbaren Trägers links am Behandlungsstuhl befestigt ist, bringt auch
keine weiteren Vorteile.
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Eine weitere bekannte Dental-Einheit besteht aus einem den Arbeitstisch
tragenden und mittels eines Auslegers in einem Drehpunkt unterhalb des Behandlungsstuhles
schwenkbar gelagerten Ständer. Der zugleich die Dental-Geräte bergende Arbeitstisch
bildet zusammen mit der Säule eine starr gekoppelte Baueinheit. Der die Säule zugleich
haltende und führende Ausleger ist unterhalb des Behandlungsstuhles auf der rechten
Seite des Stuhlsockels drehbar gelagert, und die Baueinheit selbst ist um einen
Winkel von weniger als 450 schwenkbar. Diese Dental-Einheit weist ebenso wie die
anderen erwähnten bekannten Anordnungen den Nachteil auf, daß Arbeitstische und
Dental-Geräte für den Behandler nicht in jeder Position ohne weiteres erreicht werden
können.
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Schließlich sei aber auch noch darauf hingewiesen, daß alle diese
bekannten Dental-Einheiten keine spiegelbildliche Aufstellung gestatten. Da diese
Ausführungen auf Behandelnde zugeschnitten sind, die Rechtshänder sind, ist ein
linkshändig arbeitender Behandler nicht in der Lage, diese Dental-Einheiten zu benutzen.
Er muß sich in solchen Fällen entweder in seiner Arbeitsweise dem Rechtshänder anpassen
oder sich eine sehr teure Sonderkonstruktion einer passenden Dental-Einheit anfertigen
lassen. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Dental-Einheit, bestehend
aus einem den Arbeitstisch tragenden und mittels eines Auslegers in einem Drehpunkt
unterhalb des Behandlungsstuhles schwenkbar gelagerten Ständer, bei welcher die
obenerwähnten Nachteile vollständig behoben sind. Bei dieser Einheit ist erfindungsgemäß
der Ständer um die Fußstütze des Behandlungsstuhles symmetrisch in bezug auf die
Längsachse des Behandlungsstuhles mit einem Zentriwinkel von vorzugsweise mehr als
1800 schwenkbar und der Arbeitstisch in bekannter Weise als Schwenktisch ausgebildet
und mittels eines Drehgelenkträgers am Ständer befestigt. Auf diese Weise wird erreicht,
daß der Schwebetisch stets in eine Stellung gerückt werden kann, in der er für den
Behandler in Griffweite liegt, solange dieser sich innerhalb seines Arbeitsfeldes
bewegt. Durch entsprechende konstruktive Ausbildung des Schwebetisches ist die Möglichkeit
geschaffen, das gesamte Instrumentarium auf dem Tisch oder in einem darunter befindlichen
Raum unterzubringen, so daß damit auch sämtliche Instrumente in Griffnähe des Behandlers
gebracht sind.
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An Hand der Zeichnung wird nachfolgend die erfindungsgemäße Dental-Einheit
näher erläutert.
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In der Zeichnung ist der Grundriß eines zahnärztlichen Arbeitsplatzes,
bestehend aus dem mit 1 bezeichneten Behandlungsstuhl und der erfindungsgemäßen
Dental-Einheit, dargestellt. Diese Einheit besteht im wesentlichen aus dem mit 2
bezeichneten Schwebetisch, der gegebenenfalls höhenverstellbar ist, damit er auch
bequem von solchen Behandlern erreicht wird, die ein Arbeiten in sitzender Position
vorziehen. Der Schwebetisch ist gemäß dem Ausführungsbeispiel der Zeichnung unter
Zwischenschaltung eines Drehgelenkträgers 3, der aus später noch näher erläuterten
Gründen hohl ist, auf einem mit 4 bezeichneten Hohlständer befestigt. Dieser Hohlständer
seinerseits ist in senkrechter Stellung auf einem hohlen. Ausleger 5 befestigt,
der in einem mit 6 be-
zeichneten Punkt, welcher unterhalb der Fußstütze des Behandlungsstuhles
1 liegt, derart gelagert ist, daß er um eine senkrecht auf dem Boden stehende und
die Längsachse 7 des Behandlungsstuhles schneidende Achse schwenkbar ist. Die Längen
des Auslegers 5 und des Drehgelenkträgers 3 werden zweckmäßigerweise so bemessen,
daß der Schwenkbereich des Tisches 2 noch im Raum über der Fußstütze und der Sitzfläche
des Behandlungsstuhles 1 bleibt, daß andererseits aber der Tisch seitlich noch im
Griffbereich des Behandlers ist, wenn dieser hinter dem Behandlungsstuhl steht.
Diese Bedingungen sind um so leichter zu erfüllen, je größer die Länge der Träger
3 und 5 bemessen ist. In der Regel ist diesen Längen aber durch die Größe und Ausstattung
des Behandlungsraumes eine Grenze gesetzt. Um bei begrenzter Länge dieser Träger
die genannten Bedingungen zu erfüllen, ist deshalb Sorge getragen, daß eine Schwenkung
des Trägers 5 um einen Winkel von mehr als 1800 möglich ist. Bei den in der Zeichnung
gewählten Längen der Träger 3 und 5 und bei dem dort gewählten Schwenkwinkel a des
Trägers 5 wird der Stellbereich des Tisches dann durch die strichpunktierte Linie
8 begrenzt, die die Grenzbahn einer Tischecke ist, wenn der Hohlständer 4 von der
Längsachse 7 aus im Uhrzeigersinn um den Winkel a/2 geschwenkt wird und in seiner
Endlage der Tisch 2 um den Drehpunkt des Drehgelenkträgers 3 im Hohlständer4. Es
ist aus der Zeichnung ohne weiteres zu ersehen, daß ein hinter dem Stuhll im Punkt
9 stehender oder sitzender Behandler, dessen Griffweite durch den gestrichelten
Kreisbogen 10 angedeutet ist, den Tisch 2 noch ohne weiteres erreichen kann.
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Der Schwebetisch 2 ist derart konstruiert, daß auch alle kabel- und
schlauchgebundenen Instrumente in einem Raum unter der Tischflä&e leicht zugänglich
untergebracht sind. Die Schläuche und Kabel zu diesen Instrumenten sind alle innerhalb
der Träger 3 und 5 und des Hohlständers 4 verlegt. Die Einführung der aus einem
Raum unterhalb des Behandlungszimmers kommenden Kabel und Schläuche in den Ausleger
5 erfolgt in an sich bekannter Weise z. B. durch einen über der Bodenöffnung stehenden
Hohlzapfen eines als Lager für den Ausleger 5 verwendeten Zapfenlagers.
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Die Drebgelenkarme der Bohrmaschinen niederen Drehzahlbereiches und/oder
der Operationslampe können wahlweise entweder auf dem Hohlständer 4 oder auf dem
Schwebetisch 2 montiert sein. Der Antriebsmotor für diese Bohrmaschine wird im letzteren
Fall im Raum unter dem Schwebetisch 2 untergebracht, im anderen Fall in einem am
Hohlständer 4 angeflanschten Gehäuse, auf welchem auch der Drehgelenkarm befestigt
ist, oder - soweit das möglich ist - innerhalb des Hohlständers.
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Um das Schwenklager des Auslegers 5 teilweise zu entlasten, ist es
zweckmäßig, den Hohlständer 4 noch gegen den Boden hin abzustützen. Hierzu kann
eine Rolle aus Kunststoff, eine Rolle mit Gummibelag oder auch ein Luftreifen verwendet
werden.