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DE1158207B - Dental-Einheit - Google Patents

Dental-Einheit

Info

Publication number
DE1158207B
DE1158207B DEG31531A DEG0031531A DE1158207B DE 1158207 B DE1158207 B DE 1158207B DE G31531 A DEG31531 A DE G31531A DE G0031531 A DEG0031531 A DE G0031531A DE 1158207 B DE1158207 B DE 1158207B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stand
hollow
treatment chair
housed
dental
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG31531A
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang Goedicke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEG31531A priority Critical patent/DE1158207B/de
Publication of DE1158207B publication Critical patent/DE1158207B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/14Dental work stands; Accessories therefor

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

  • Dental«Einheit Als Dental-Einheit bezeichnet man eine Einrichtung, welche in erster Linie zur Bergung und Halterung sowie zur Ablage zahnärztlichen Instrumentariums dient. Vielfach schließt eine solche Dental-Einheit auch ein Speibecken für den Patienten ein, welches in anderen Fällen am Behandlungsstuhl montiert ist.
  • In den weitaus meisten Fällen bestehen bekannte Dental-Einheiten aus einer seitlich der Fußstütze des Behandlungsstuhles ortsfest montierten Säule, mit welcher ein als Arbeits- und Ablagetisch für den Behandler benötigter, sogenannter Schwebetisch durch einen langen Doppelgelenkarm derart verbunden ist, daß er in Griffnähe des auf der der Säule gegenüberliegenden Seite des Behandlungsstuhles arbeitenden Behandlers gerückt werden kann. Auf der Säule sind ferner weitere Mehrfachgelenkarme befestigt, an deren Enden Bohrmaschinen und Operationslampe montiert sind. Die Antriebsmotoren der Bohrmaschinen sind in der Säule selbst untergebracht, die außerdem Halterungen für die Aufnahme aller derjenigen Instrumente besitzt, welche schlauch- oder kabelgebunden sind.
  • Diese bekannten Dental-Einheiten haben verschiedene sehr wesentliche Nachteile. Einer dieser wesentlichen Nachteile besteht darin, daß der Schwebetisch dann nicht mehr in Griffnähe des Behandlers gerückt werden kann, wenn dieser Arbeiten vornimmt, bei denen er seitlich in Höhe des Kopfes des Patienten oder gar hinter dem Kopf des Patienten stehen muß.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil, der vor allem bei operativer Behandlung in Erscheinung tritt, besteht darin, daß auf der Seite des Behandlungsstuhles, auf welcher die Säule steht, nur ein sehr eng begrenzter Raum zur Verfügung steht, auf dem sich eine Assistenz des Behandelnden postieren kann. Weiterhin wird es als nachteilig befunden, daß die schlauch-und kabelgebundenen Instrumente nur durch einen Griff über den Patienten erreicht werden können, was besonders dann störend ist, wenn der Behandelnde in sitzender Position arbeitet. Es sind zwar auch einige andere Dental-Einheiten bekannt, bei denen in diesem Fall dadurch Abhilfe geschaffen wird, daß diese Instrumente oder nur die wichtigsten von ihnen mit Ausnahme der Bohrmaschinen in einem entsprechenden konstruierten Schwebetisch untergebracht werden. Bei einer bekannten Ausführung dieser Art ist der Schwebetisch auf einer links des Behandlungsstuhles in Höhe der Fußstütze ortsfest angebrachten Säule montiert und um diese als Drehpunkt schwenkbar. Bei einer anderen Ausführungsart hat die Dental-Einheit die Form eines Schreibtisches auf Rollen, in dessen rechtem Seitenteil und dessen Mittelteil Schubfächer für das Instrumentarium und Haltevorrichtungen für die schlauch- und kabelgebundenen Instrumente vorgesehen sind. Auf der Tischfläche, die als Arbeitstisch dient, sind auch die Gelenkträger für Bohrmaschine und Operationslampe befestigt. Die schreibtischartige Dental-Einheit ist um ein im Fußboden verankertes, links der Fußstütze des Behandlungsstuhles liegendes Zapfenlager schwenkbar, dessen senkrechte Drehachse in der Mitte des linken Seitenteiles der Dental-Einheit liegt. Die Zuführung der Schläuche und Kabel in die Dental-Einheit erfolgt über das Lager, dessen Zapfen zu diesem Zweck als Hohlzapfen ausgebildet ist. Diese bekannten Lösungen stellen aber nur einen Kompromiß dar, weil die Verstellungsmöglichkeit der Arbeitstische sehr begrenzt ist. Die schlauch- und kabelgebundenen Instrumente befinden sich zwar in Griffnähe, man benötigt aber größere Kabel- bzw.
  • Schlauchlängen. Es läßt sich dabei auch nicht vermeiden, daß die Bewegungsfreiheit des behandelnden Arztes stark eingeengt wird, weil die Schläuche und Kabel bei der Behandlung des Patienten von vorn unter oder über den rechten Arm des Arztes zu liegen kommen. Es sind weiterhin auch Dental-Einheiten bekannt, bei denen die das Instrumentarium bergende und den Schwebetisch tragende, ortsfest angebrachte Säule rechts neben der Fußstütze des Behandlungsstuhles steht und eine von der Einheit getrennte Speifontäne links des Patienten auf einer Säule angeordnet ist, welche mittels eines Auslegers befestigt und um einen Drehpunkt schwenkbar ist, der links der Fußstütze des Behandlungsstuhles liegt. Diese Lösung hat gegenüber den obenerwähnten zusätzlich den Vorteil, daß nach Zurückschwenken der Speifontäne auf der linken Seite genügender Platz für einen Assistenten vorhanden ist; sie hat im übrigen aber auch die gleichen Nachteile, wie oben beschrieben.
  • Eine andere ähnliche Lösung, nach welcher die Speifontäne mittels eines schwenkbaren Trägers links am Behandlungsstuhl befestigt ist, bringt auch keine weiteren Vorteile.
  • Eine weitere bekannte Dental-Einheit besteht aus einem den Arbeitstisch tragenden und mittels eines Auslegers in einem Drehpunkt unterhalb des Behandlungsstuhles schwenkbar gelagerten Ständer. Der zugleich die Dental-Geräte bergende Arbeitstisch bildet zusammen mit der Säule eine starr gekoppelte Baueinheit. Der die Säule zugleich haltende und führende Ausleger ist unterhalb des Behandlungsstuhles auf der rechten Seite des Stuhlsockels drehbar gelagert, und die Baueinheit selbst ist um einen Winkel von weniger als 450 schwenkbar. Diese Dental-Einheit weist ebenso wie die anderen erwähnten bekannten Anordnungen den Nachteil auf, daß Arbeitstische und Dental-Geräte für den Behandler nicht in jeder Position ohne weiteres erreicht werden können.
  • Schließlich sei aber auch noch darauf hingewiesen, daß alle diese bekannten Dental-Einheiten keine spiegelbildliche Aufstellung gestatten. Da diese Ausführungen auf Behandelnde zugeschnitten sind, die Rechtshänder sind, ist ein linkshändig arbeitender Behandler nicht in der Lage, diese Dental-Einheiten zu benutzen. Er muß sich in solchen Fällen entweder in seiner Arbeitsweise dem Rechtshänder anpassen oder sich eine sehr teure Sonderkonstruktion einer passenden Dental-Einheit anfertigen lassen. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Dental-Einheit, bestehend aus einem den Arbeitstisch tragenden und mittels eines Auslegers in einem Drehpunkt unterhalb des Behandlungsstuhles schwenkbar gelagerten Ständer, bei welcher die obenerwähnten Nachteile vollständig behoben sind. Bei dieser Einheit ist erfindungsgemäß der Ständer um die Fußstütze des Behandlungsstuhles symmetrisch in bezug auf die Längsachse des Behandlungsstuhles mit einem Zentriwinkel von vorzugsweise mehr als 1800 schwenkbar und der Arbeitstisch in bekannter Weise als Schwenktisch ausgebildet und mittels eines Drehgelenkträgers am Ständer befestigt. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Schwebetisch stets in eine Stellung gerückt werden kann, in der er für den Behandler in Griffweite liegt, solange dieser sich innerhalb seines Arbeitsfeldes bewegt. Durch entsprechende konstruktive Ausbildung des Schwebetisches ist die Möglichkeit geschaffen, das gesamte Instrumentarium auf dem Tisch oder in einem darunter befindlichen Raum unterzubringen, so daß damit auch sämtliche Instrumente in Griffnähe des Behandlers gebracht sind.
  • An Hand der Zeichnung wird nachfolgend die erfindungsgemäße Dental-Einheit näher erläutert.
  • In der Zeichnung ist der Grundriß eines zahnärztlichen Arbeitsplatzes, bestehend aus dem mit 1 bezeichneten Behandlungsstuhl und der erfindungsgemäßen Dental-Einheit, dargestellt. Diese Einheit besteht im wesentlichen aus dem mit 2 bezeichneten Schwebetisch, der gegebenenfalls höhenverstellbar ist, damit er auch bequem von solchen Behandlern erreicht wird, die ein Arbeiten in sitzender Position vorziehen. Der Schwebetisch ist gemäß dem Ausführungsbeispiel der Zeichnung unter Zwischenschaltung eines Drehgelenkträgers 3, der aus später noch näher erläuterten Gründen hohl ist, auf einem mit 4 bezeichneten Hohlständer befestigt. Dieser Hohlständer seinerseits ist in senkrechter Stellung auf einem hohlen. Ausleger 5 befestigt, der in einem mit 6 be- zeichneten Punkt, welcher unterhalb der Fußstütze des Behandlungsstuhles 1 liegt, derart gelagert ist, daß er um eine senkrecht auf dem Boden stehende und die Längsachse 7 des Behandlungsstuhles schneidende Achse schwenkbar ist. Die Längen des Auslegers 5 und des Drehgelenkträgers 3 werden zweckmäßigerweise so bemessen, daß der Schwenkbereich des Tisches 2 noch im Raum über der Fußstütze und der Sitzfläche des Behandlungsstuhles 1 bleibt, daß andererseits aber der Tisch seitlich noch im Griffbereich des Behandlers ist, wenn dieser hinter dem Behandlungsstuhl steht. Diese Bedingungen sind um so leichter zu erfüllen, je größer die Länge der Träger 3 und 5 bemessen ist. In der Regel ist diesen Längen aber durch die Größe und Ausstattung des Behandlungsraumes eine Grenze gesetzt. Um bei begrenzter Länge dieser Träger die genannten Bedingungen zu erfüllen, ist deshalb Sorge getragen, daß eine Schwenkung des Trägers 5 um einen Winkel von mehr als 1800 möglich ist. Bei den in der Zeichnung gewählten Längen der Träger 3 und 5 und bei dem dort gewählten Schwenkwinkel a des Trägers 5 wird der Stellbereich des Tisches dann durch die strichpunktierte Linie 8 begrenzt, die die Grenzbahn einer Tischecke ist, wenn der Hohlständer 4 von der Längsachse 7 aus im Uhrzeigersinn um den Winkel a/2 geschwenkt wird und in seiner Endlage der Tisch 2 um den Drehpunkt des Drehgelenkträgers 3 im Hohlständer4. Es ist aus der Zeichnung ohne weiteres zu ersehen, daß ein hinter dem Stuhll im Punkt 9 stehender oder sitzender Behandler, dessen Griffweite durch den gestrichelten Kreisbogen 10 angedeutet ist, den Tisch 2 noch ohne weiteres erreichen kann.
  • Der Schwebetisch 2 ist derart konstruiert, daß auch alle kabel- und schlauchgebundenen Instrumente in einem Raum unter der Tischflä&e leicht zugänglich untergebracht sind. Die Schläuche und Kabel zu diesen Instrumenten sind alle innerhalb der Träger 3 und 5 und des Hohlständers 4 verlegt. Die Einführung der aus einem Raum unterhalb des Behandlungszimmers kommenden Kabel und Schläuche in den Ausleger 5 erfolgt in an sich bekannter Weise z. B. durch einen über der Bodenöffnung stehenden Hohlzapfen eines als Lager für den Ausleger 5 verwendeten Zapfenlagers.
  • Die Drebgelenkarme der Bohrmaschinen niederen Drehzahlbereiches und/oder der Operationslampe können wahlweise entweder auf dem Hohlständer 4 oder auf dem Schwebetisch 2 montiert sein. Der Antriebsmotor für diese Bohrmaschine wird im letzteren Fall im Raum unter dem Schwebetisch 2 untergebracht, im anderen Fall in einem am Hohlständer 4 angeflanschten Gehäuse, auf welchem auch der Drehgelenkarm befestigt ist, oder - soweit das möglich ist - innerhalb des Hohlständers.
  • Um das Schwenklager des Auslegers 5 teilweise zu entlasten, ist es zweckmäßig, den Hohlständer 4 noch gegen den Boden hin abzustützen. Hierzu kann eine Rolle aus Kunststoff, eine Rolle mit Gummibelag oder auch ein Luftreifen verwendet werden.

Claims (5)

  1. PATENTANSPRUCHE 1. Dental-Einheit, bestehend aus einem den Arbeitstisch tragenden und mittels eines Auslegers in einem Drehpunkt unterhalb des Behandlungsstuhles schwenkbar gelagerten Ständer, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) um die Fußstütze des Behandlungsstuhles symmetrisch in bezug auf die Längsachse (7) des Behandlungsstuhles (1) mit einem Zentriwinkel (a) von vorzugsweise mehr als 1800 schwenkbar ist und der Arbeitstisch in bekannter Weise als Schwebetisch (2) ausgebildet und mittels eines Drehgelenkträgers (3) am Ständer schwenkbar befestigt ist.
  2. 2. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem unter der Tischfläche liegenden Raum alle schlauch- und kabelgebundenen Instrumente untergebracht sind.
  3. 3. Einrichtung nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkträger für die Bohrmaschine niedrigen Drehzahlbereiches und/oder der Gelenkträger für die Operationslampe auf dem Schwebetisch (2) befestigt und der Bohrmaschinenmotor im Raum unterhalb des Schwebetisches untergebracht ist.
  4. 4. Einrichtung nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenk- träger für die Bohrmaschine niedrigen Drehzahlbereiches und/oder der Gelenkträger für die Operationslampe auf dem Hohlständer (4) befestigt und der Bohimaschinenmotor im Hohlständer untergebracht ist.
  5. 5. Einrichtung nach den Patentansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise sämtliche Schläuche und Kabel innerhalb des hohlen Auslegers (5), des Hohlständers (4) und gegebenenfalls zwischengeschalteter hohler Drehgelenkträger verlegt sind, wobei die Einführung der Kabel und Schläuche in den Ausleger (5) beispielsweise über ein Hohlzapfenlager erfolgt. ~~~~~~~~ In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 966455, 1 058205; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 804 410; französische Patentschrift Nr. 1 052 103; USA.-Patentschriften Nr. 2419 370, 2424729.
DEG31531A 1961-02-03 1961-02-03 Dental-Einheit Pending DE1158207B (de)

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Cited By (3)

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DE1287252B (de) * 1965-02-20 1969-01-16 Siemens Ag Zahnaerztlicher Geraetestaender
DE1289618B (de) * 1964-04-30 1969-02-20 Kaltenbach & Voigt Anordnung eines mittels einen Schwenkarmes horizontal verschwenkbaren, langgestreckten zahnaerztlichen Instrumententisches
DE3016846A1 (de) * 1980-05-02 1981-11-12 E M D A Fabrik elektro-medizinischer und dentaler Apparate Georg Hartmann GmbH & Co KG, 6000 Frankfurt Zahnaerztliches geraet mit instrumententisch-staender

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FR1052103A (fr) * 1952-03-05 1954-01-21 Tabouret pour dentiste
DE966455C (de) * 1953-09-20 1957-08-08 Siemens Reiniger Werke Ag Dental-Einheit
DE1058205B (de) 1957-10-08 1959-05-27 Kaltenbach & Voigt Anordnung einer Speifontaene fuer ein, in Blickrichtung des Patienten gesehen, rechts vom Behandlungsstuhl aufgestelltes zahnaerztliches Einheitsgeraet
DE1804410U (de) * 1959-05-23 1960-01-21 Siemens Reiniger Werke Ag Mit dem behandlungsstuhl verbundene zahnaerztliche einrichtung.

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