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Patienten stuhl Die Erfindung betrifft einen höhenverstellbaren zahnärztlichen
Patientenstuhl. Beim Platznehmen im Stuhl und beim Verlassen des Stuhles darf der
Patient nicht durch zahnärztliche Geräte und Einrichtungsgegenstände behindert werden.
Im allgemeinen sind deshalb an solchen Stühlen keine zahnärztlichen Hilfsgeräte
angeordnet, sondern es ist links neben der Fußstütze des Stuhls eine Standsäule
aufgestellt, die den zahnärztlichen Instrumententisch, zahnärztliche Handstücke,
eine Speifontäne und gegebenenfalls eine Dentalleuchte und ein Röntgengerät trägt.
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Es ist jedoch ein Erfordernis der Praxis, daß die für die zahnärztliche
Behandlung notwendigen Gerätschaften während der Behandlung möglichst nahe am Arbeitsfeld,
dem Mund des Patienten, konzentriert werden und daß sie gleichzeitig im Griffbereich
des Arztes und der Helferin liegen. Bei einer bekannten zahnärztlichen Einrichtung
ist zwischen den beiden wiederstrebenden Forderungen - keine Geräte am Stuhl und
Konzentration der Geräte am Arbeitsfeld - insofern ein Kompromiß geschlossen, als
die für den Arzt bestimmten Geräteteile, wie Instrumententisch und Spritz- und Bohrhandstücke,
rechts neben dem Stuhl aufgestellt sind und die Speifontäne links neben dem Stuhl,
wobei die Speifontäne aus dem Zu- und Abgangsweg des Patienten (zum und vom Stuhl)
wegschwenkbar ist.
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Die in neuerer Zeit häufiger angewandte vollindirekte Arbeitsweise
(im neueren Sprachgebrauch die sogenannte »12Oo-Stellung«), bei welcher der Arzt
hinter dem Kopf des Patienten steht oder sitzt, verlangt nun, daß der Instrumentenablegetisch
auch von der linken Hand des Arztes und von der links neben dem Patienten stehenden
Assistentin erreichbar ist, während die Bohr- und Spritzhandstücke weiterhin von
der rechten Hand des Arztes greifbar sein sollen. Die bekannten Dentalgeräte tragen
diesem Umstand nicht in ausreichender Weise Rechnung. Bei einer bekannten Einrichtung
sind z. B. die Handstücke in einem Schwebetisch (Instrumententisch) untergebracht;
wird dieser Tisch so eingestellt, daß die Handstücke für den vollindirekt (»1200-Arbeitsstellung«)
arbeitenden Arzt gut greifbar sind, so ist der Tisch für die linke Hand des Arztes
nur schlecht erreichbar. Auch von der links neben dem Patienten stehenden Assistentin
ist dieser Tisch dann so weit entfernt, daß sie die Instrumente nicht auf dem Tisch
für den Arzt bereitlegen kann, ohne über den Patienten hinwegzugreifen. Außerdem
wird beim Verlassen des Stuhles der Patient durch den Tisch behindert.
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Diese Nachteile sind, ausgehend von einem höhenverstellbaren Patientenstuhl,
erfindungsgemäß durch einen Instrumententisch behoben, der getragen wird über einen
an sich bekannten, am höhenverstellbaren Teil des Stuhles angeordneten, horizontal
schwenkbaren Ausleger, an dessen freiem Ende eine von einem Gerät für zahnärztliche
Bohr- und Spritzhandstücke getrennte zahnärztliche Speifontäne angeordnet ist, und
von einem am Speifontänengehäuse gehalterten Tragarm, der in bekannter Weise aus
einer Schwenkhebelkette mit einem als Parallelogrammarm mit Federgewichtsausgleich
ausgebildeten Glied besteht.
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Durch die Erfindung ist erreicht, daß der Instrumententisch unabhängig
von dem Gerät für die Handstücke auch für die linke Hand des Arztes und für die
Assistenz gut erreichbar (links vor den Patienten) einstellbar ist und daß bei Höhenkorrekturen
des Stuhles nicht nur die (Speischale der) Speifontäne relativ zum Patienten in
der gleichen Lage bleibt (was wichtig ist, weil nur dann der Patient gut ausspucken
kann), sondern auch der Instrumentenablegetisch, daß also ein Nachstellen des Tisches
nicht erforderlich ist. Nach Beendigung der Behandlung wird beim Wegschwenken der
Speifontäne vom Stuhl gleichzeitig auch der Tisch aus dem Abgangsweg des Patienten
mitweggeschwenkt. Nach dem Patientenwechsel wird der Instrumententisch zusammen
mit der Speifontäne wieder in die Arbeitsstellung gebracht.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden an Hand der Figur erläutert,
die ein Ausführungsbeispiel in einer zahnärztlichen Praxis darstellt.
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Am Behandlungsstuhl 1 ist auf der vom Patienten aus gesehen linken
Seite der Ausleger 2 horizontal schwenkbar angeordnet. Von dem freien Ende dieses
Auslegers wird die Speifontäne 3 mit dem daran gehalterten
Speibecken
4 und mit dem Mundspülglas 5 getragen. An einem Absatz 3' des Speifontänengehäuses
ist um die vertikale Achse 6 schwenkbar das Schwenkhebelglied 7 angelenkt. Das freie
Ende dieses Schwenkhebelgliedes ist mit der vertikalen Achslagerung 8 für das Schwenkhebelglied
9 versehen.
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Dieses Glied ist als federgewichtsausgeglichener Parallelogrammarm
ausgebildet, der an seinen beiden Enden um die horizontalen Achsen 10 und 11 schwenkbar
ist. Von dem freien Ende des als Schwenkhebelkette 7, 9 ausgebildeten Tragarms wird
höhenverstellbar und um die vertikale Achse 12 schwenkbar der Instrumentenablegetisch
13 mit dem Teller 14 getragen. Auf der rechten Stuhlseite vom Patienten aus gesehen
ist - getrennt von den Speifontäne 3 - auf dem Schwenkarm 15 der Geräteständer 16
mit den Bohr- und Spritzhandstücken 17 angeordnet, dem die Nische 18 in dem Wandschrank
19 zugeordnet ist. Bei Nichtgebrauch des Geräteständers kann der Geräteständer in
dieser Nische geschützt untergebracht werden.
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Der Tragarm 7, 9 mit dem Instrumentenablegetisch 13 kann auch, wie
in der Figur gestrichelt angedeutet ist, an dem freien Ende des am Absatz 3' des
Speifontänengehäuses befestigten und über die Speifontäne nach oben hinausragenden
Rohrstutzens 20 horizontal schwenkbar angelenkt sein. Bei dieser
Ausführung ist es
möglich, den Instrumentenablegetisch - bei liegendem Patieien - auch in die von
vielen Zahnärzten bevorzugte Lage über der linken Patientenschulter zu bringen.