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Vorrichtung zum Entladen von Blattfilmkassetten Zur Identifizierung
von insbesondere Röntgenfilmblättern ist es üblich, auf photographischem Wege, also
durch eine Belichtung mit sichtbarem Licht, Markierungen auf den Blättern anzubringen.
Eine derartige photographische Kennzeichnungsmethode wird unter anderem in der USA.-Patentschrift
2036682 und in einem Artikel von Äke Akerlund in Acta Radiologica, Vol. XII, 1931,
S. 95 bis 99, beschrieben. Nach diesen beiden Literaturstellen wird im Anschluß
an die Belichtung mit Röntgenstrahlen eine kleine Karte oder ein Negativ mit den
Identifizierungsgaben auf das Filmblatt projiziert.
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Wenn auch die genannten Methoden schon erheblich besser sind als
jene, nach denen das Bild durch Markierungen aus Blei oder anderen strahlungsabsorbierenden
Substanzen oder durch direktes Be schriften des Filmblattes gekennzeichnet wird,
sind sie noch ziemlich kompliziert und zeitraubend. Dies wirkt sich besonders störend
aus, wenn man mit automatischen Maschinen arbeitet, z. B. mit einer Vorrichtung
nach der deutschen Patentschrift 1 123 191, bei der nach Belichtung die Röntgenfilmkassette
automatisch entladen und das Filmblatt zu einem Entwickel- und Fixierapparat geleitet
wird. Wenn nun die Markierung von Hand aufgebracht wird, werden die Vorteile des
ganzen automatischen Prozesses, d. h.
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Entladung der Filmblattkassette, Entwickeln, Fixieren und Spülen des
Filmblattes, in Frage gestellt.
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Hier schafft die Erfindung Abhilfe.
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Erfindungsgemäß ist in einer Vorrichtung zum automatischen Entladen
von Röntgenblattfilmkassetten eine bekannte Anordnung zum Aufprojizieren von Merkzeichen
auf Röntgenfilme derart angeordnet, daß Mittel vorgesehen sind, um automatisch jeden
Film nach seiner Entnahme aus der Kassette in die Bildebene und gleichzeitig einen
der jeweiligen Kassette zugeordneten Aufzeichnungsträger in die Objektebene eines
Projektionssystems zu bringen.
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Weil die Kennzeichnung während des Entladens der Kassette automatisch
erfolgt, ist sichergestellt, daß jedes Filmblatt seine richtige Markierung erhält
Die Erfindung ist im nachstehenden an Hand der Zeichnungen beispielsweise erläutert
und dargestellt.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines automatischen Kassetten-Entladegerätes,
wobei ein Teil der Seitenwand weggelassen ist; Fig. 2 ist eine schematische Draufsicht
auf die erfindungsgemäße Vorrichtung; Fig. 3 ist eine schematische Seitenansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 4 ist eine geänderte Ausführung des Belichtungssystems
dieser Vorrichtung; Fig. 5 zeigt die elektrische Schaltung der in Fig. 4 dargestellten
Vorrichtung.
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Wie man aus Fig. 1 ersieht, ist ein Kassettenmagazin 2 derart an
einem lichtdicht abgeschlossenen Gehäuse 1 angebracht, daß es sich in senkrechter
Richtung bewegen kann, und zwar in einem Kasten 3, der sich an das Gehäuse 1 anschließt.
Im Gehäuse 1 ist der Antriebsmechanismus für die gesamte Apparatur untergebracht.
Fig. 1 zeigt das Magazin in seiner obersten Stellung.
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Das Magazin ist durch horizontale Böden 4 in mehrere Fächer unterteilt.
In jedes Fach kann eine Kassette gelegt werden. Die Fig. 1 zeigt eine Kassette 5
im obersten Fach des Magazins.
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Die Kassetten in den verschiedenen Fächern des Magazins werden entladen,
sobald das betreffende Fach unter die Oberfläche des Kastens 3 gerückt ist.
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Nun ist das betreffende Fach lichtdicht abgeschlossen, und die Kassette
dieses Faches liegt genau gegenüber dem Entlademechanismus des Gehäuses 1.
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Dieser Entlademechanismus entriegelt und öffnet die Kassette, nimmt
das Filmblatt heraus, schließt die Kassette und transportiert das Filmblatt mittels
der Walzenpaare 6 und 7 durch einen lichtdichten
Gang 8 zur anschließenden
Behandlungsstufe, z. B. einer Entwicklungs- und Fixiervorrichtung.
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Wenn das Magazin 2 stufenweise bis in die unterste Stellung abgesenkt
worden ist, wobei die Fächer eines nach dem anderen vor den Entlademechanismus rücken,
wird durch Umschaltung des Antriebsmechanismus dem Magazin 2 eine aufwärts gerichtete
Bewegung erteilt. Im Gegensatz zu der Senkbewegung verläuft die aufwärts gerichtete
Bewegung kontinuierlich; sie dient nur dazu, das Magazin wieder in seine oberste
Stellung zu bringen. Anschließend wird der Eniladevorgang wiederholt, nachdem die
entladenen Kassetten aus den verschiedenen Fächern entfernt und durch neue, zu entladene
Kassetten, die belichtete Filmblätter enthalten, ersetzt worden sind.
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Ein geeigneter Apparat zum automatischen Entladen von Blattfilmkassetten
wird im einzelnen in der deutschen Patentschrift 1 123 191 beschrieben.
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In dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist eine
der Seitenwände des Magazins 2 in Höhe des Bodens jedes Faches mit U-förmigen Klemmelementen
9 versehen. In diese Klemmelemente 9 wird jeweils eine Karte 10 eingeklemmt, die
die Identifizierungsangaben für die in dem betreffenden Fach befindliche Kassette
enthält. Durch einen Spalt am Rand des Deckels von Kasten 3, der das Magazin 2 umschließt,
können die Karten 10 während der Senkbewegung des Magazins in den Kasten 3 treten.
Wenn ein Fach des Magazins 2 gegenüber dem Entlademechanismus des Gehäuses 1 liegt,
befindet sich die zur Kassette dieses Faches gehörende Karte mit den Identifizierungsangaben
immer m der richtigen Höhe, um auf das Filmblatt projiziert werden zu können. Diese
Projektion verläuft wie folgt: Die Identifizierungskarte 10 wird von der Lichtquelle
12 beleuchtet und mittels des Linsensatzes 13 auf einen ersten Spiegel 14 projiziert.
Durch diesen Spiegel wird das Lichtbündel auf den Spiegel 15 gerichtet, der seinerseits
die Lichtstrahlen auf den Spiegel 16 wirft, bis schließlich ein lesbares Bild der
Karte 10 auf dem Teil 17 des Filmblattes 18 erzeugt wird.
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Die Lichtquelle 12 besteht aus einem elektronischen Blitzgerät und
einem kurzen zylindrischen Reflektor, der die Strahlen des Blitzgerätes bündelt
und auf die Karte 10 richtet. Man belichtet nur kurz, weil die Karte auf das Filmblatt
projiziert wird, während dieses zwischen den Walzenpaaren 6 und 7 transportiert
wird. Der Filmtransport verläuft mit konstanter Geschwindigkeit, sobald das herausgenommene
Filmblatt mit dem Vorderrand in das Walzenpaar 6 eingeführt worden ist. Für das
angegebene Ausführungsbeispiel ist die Geschwindigkeit des Filmblattes 80 mm/Sek.
Wenn die Karte mittels einer Blitzgerätbelichtung auf das laufende Filmblatt projiziert
wird, erhält man ein scharfes Bild der Identifizierungsangaben trotzdem auf dem
Filmblatt.
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Die Zündung des- Blitzgerätes wird vorzugsweise durch das weiterlaufende
Filmblatt gesteuert. Zu diesem Zweck kann man unmittelbar nach dem Walzenpaar 7
einen Mikroschalter 19 anordnen.
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Wenn der Vorderrand des Filmblattes gerade hinter diesem Walzenpaar
angekommen ist, wird durch das Filmblatt der Schalterhebel des Mikroschalters weggedrückt,
so daß ein Kontakt geschlossen wird, wodurch eine elektrische Zündung in dem Blitzgerät
erfolgt. Auf diese Weise ist sicher-
gestellt, daß die Identifiziernngsangaben sich
genau auf der richtigen Stelle des Filmblattes befinden. Der Mikroschalter 19 kann
auch vor dem Walzenpaar 7 angeordnet sein; in diesem Fall können die Identifizierungsangaben
auf dem Fümrand angebracht werden.
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Um stets ein genügend scharfes Bild der Identifizierungsangaben auf
dem Filmblatt zu erzeugen, kann man genötigt sein, entweder an jeder Kassette oder
in der Einrichtung zum Erregen der Röntgenstrahlung einen strahlungsabsorbierenden
Schirm anzubringen, der verhindert, daß Röntgenstrahlen auf jede Stelle des Filmblattes
fallen, auf welche in der Kassetten-Entladevorrichtung die Identifizierungsangaben
projiziert werden.
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Nach einer besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist ein Greifermechanismus 20 vorgesehen, der jede Identifizierungskarte, jedesmal
wenn sie in der richtigen Höhe zum Projizieren angekommen ist, aus den U-förmigen
Klemmelementen 9 herausrimmt und sie einige Zentimeter in der Richtung auf die Lichtquelle
verschiebt (Fig. 4). Der Greifermechanismus umfaßt ein Klemmsystem, das nicht im
einzelnen veranschaulicht ist; es ist aus zwei rahmenförmigen Elementen zum Greifen
und Festhalten der Ideritifizierungskarte zusammengesetzt. Die Betätigung des Greifermechanismus
wird durch einen Elektromagnet Kt gesteuert. Ein solches System wie der oben beschriebene
Greifermechanismus hat den Vorteil, daß die Identifizierungskarten zum Projizieren
immer in dieselbe Höhe und auf dieselbe Stelle gebracht werden. Dadurch wird ein
scharfes und richtig eingestelltes Bild erhalten, was nicht immer der Fall ist,
wenn die Karten 10 in den Klemmen 9 bleiben. Wenn nämlich die Karte ungenau eingestellt
oder geknickt bzw. gebogen ist, wird sie nicht lesbar auf das Filmblatt projiziert.
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Als weiterer Vorteil der obenerwähnten Vorrichtung sei noch erwähnt,
daß es möglich ist, mehrere Kassetten mit derselben Identifizierungskarte zu kennzeichnen.
In der Praxis muß man sehr häufig mehrere Röntgenbilder desselben Patienten oder
desselben Gegenstandes erzeugen, deren Kassetten man nacheinander in die Entladevorrichtung
einbringen wird.
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Um nun diese verschiedenen Röntgenbilder mit derselben Identifizierungskarte
kennzeichnen zu können, sind ein Fach höher als der Greifermechanismus eine Lichtquelle
21 und ein photographisches Element 22 angeordnet. Mit diesen beiden Elementen kann
man die An- oder Abwesenheit einer Identifizierungskarte kontrollieren.
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Unter Hinweis auf das in Fig. 4 und 5 veranschaulichte Beispiel wird
nachfolgend die Arbeitsweise einer Vorrichtung gemäß einer solchen Ausführungsform
erläutert.
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Wenn drei zueinander gehörende Kassetten entladen und durch ein und
dieselbe Identifizierungskarte gekennzeichnet werden sollen, wird die erste Kassette
in ein Fach des Magazins 2 gelegt, und die Identifizierungskarte wird neben diesem
Fach angebracht. In die beiden darüberliegenden Fächer legt man die beiden anderen
Kassetten. Nun läßt man die Vorrichtung laufen, wobei sich das Magazin stufen weise
nach unten bewegt. Jedesmal wenn sich das Magazin um ein Fach senkt, wird der Mikroschalter
24 durch eine mit Einkerbungen versehene Stange 23 geschlossen, die an dem Magazin
2 befestigt ist. Dadurch wird das Relais K2 und ebenso der Elektromagnet Kt
über
den Kontakt k2 erregt. Der Elektromagnet Kt veranlaßt die Bewegung des Greifermechanismus
20, bis dieser die in Fig. 4 gezeigte Lage erreicht hat.
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Es schließt sich der Entladevorgang an, und in dem Augenblick, wo
das herausgenommene Filmblatt den Mikroschalter 19 (Fig. 3) schließt, findet die
Belichtung statt. Nachdem das Filmblatt das Walzenpaar 6 verlassen hat, wird das
Magazin wieder abgesenkt, bis das folgende Fach vor dem Entlademechanismus liegt.
Unmittelbar nach Beginn der Magazinbewegung wird der Mikroschalter 24 wieder geöffnet,
und der Greifermechanismus 20 kehrt in seine Ruhestellung zurück.
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Dieser Vorgang wiederholt sich, solange die Fächer mit Identifizierungskarten
versehen sind. Ist nun aber die erste der zueinander gehörenden Kassetten entladen,
so liegt keine Karte mehr zwischen der Lichtquelle 21 und dem photoelektrischen
Element 22, weil sich in jenem Fach jetzt ja die zweite Kassette befindet, die zusammen
mit der dritten Kassette durch dieselbe Identifizierungskarte wie die erste Kassette
gekennzeichnet werden muß. Das Lichtbündel der Lichtquelle 21 wird also nicht unterbrochen,
so daß es auf das photoelektrische Element 22 fällt und dessen ohmschen Widerstand
erheblich ermäßigt. Dadurch wird das Relais K3 erregt, wodurch der Kontakt k3 geschlossen
wird.
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Nachdem die Kassette entladen und der herausgenommene Film belichtet
worden ist, wird das Magazin weiter nach unten bewegt, so daß der Mikroschalter
24 wieder geöffnet wird. Weil jedoch der Kontakt des Mikroschalters 24 durch den
geschlossenen Kontakt k3 überbrückt ist, wird das Relais KL nicht abfallen, und
der Elektromagnet K1 bleibt erregt. Dadurch geht der Greifermechanismus 20 nicht
wieder in seine Ruhestellung zurück, und die Identifizierungskarte verbleibt genau
in ihrer Lage. Infolgedessen wird auf das Filmblatt dieser zweiten Kassette dieselbe
Identifizierungskarte kopiert werden, desgleichen auf das Filmblatt der dritten
Kassette.
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In dem Augenblick, wo sich diese dritte Kassette vor dem Entlademechanismus
befindet, wird das Lichtbündel der Lichtquelle 21 durch die Identifizierungskarte
der folgenden Kassette unterbrochen. Das Relais3 wird abgeschaltet, und wenn der
Schalter 24 sich durch die Absenkung des Magazins öffnet wird auch das Relais, abgeschaltet,
wodurch der Stromkreis des Elektromagnetes Kt unterbrochen wird. Der Greifermechanismus
wird dadurch wieder in seine Ruhestellung gebracht, während die dreimal projizierte
Identifizierungskarte von den Klemmelementen freigegeben wird. Bei der weiteren
Absenkung des Magazins wird dann die folgende Identifizierungskarte ergriffen.
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Selbstverständlich ist die oben beschriebene Vorrichtung nur als
eine mögliche Ausführungsform zu betrachten, und es können auch andere Mittel benutzt
werden,
um die Identifizierungskarten zeitweilig festzuhalten und nach Wunsch auf mehrere
Filmblätter zu projizieren.
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Es ist nicht erforderlich, daß die kurze Belichtung mit einem elektronischen
Blitzgerät ausgeführt wird, sondern man kann auch eine Glühbirne zusammen mit einem
geeigneten Verschlußmechanismus verwenden. In diesem Fall ist es jedoch erwünscht,
den Impuls, der den Verschlußmechanismus steuert, zu verzögern, bis die Glühbirne
nach der Einschaltung die richtige Temperatur erreicht hat; alternativ kann man
auch die Glühbirne dauernd brennen lassen.
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Ein automatisches Kassettenentladegerät, wie es in Fig. 1 veranschaulicht
ist, eignet sich, mit einer erfindungsgemäßen Identifizierungsvorrichtung ausgerüstet,
besonders für die gemeinsame Verwendung mit einem automatischen Entwickel-, Fixier-
und Trockenapparat. Es ist also möglich, die Behandlung des Filmblattes nach Belichtung
der Kassette und ihrer Entladung in der Entladevorrichtung vollautomatisch auszuführen.
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I'ATENTANSPROCH E: 1. Vorrichtung zum automatischen Entladen von
Röntgenblattfilmkassetten, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine an sich bekannte
Anordnung zum Aufprojizieren von Merkzeichen auf Röntgenfilme dergestalt enthält,
daß Mittel vorgesehen sind, um automatisch jeden Film nach der Entnahme aus der
Kassette in die Bildebene und gleichzeitig einen der jeweiligen Kassette zugeordneten
Aufzeichnungsträger in die Objektebene eines Projektionssystems zu bringen.