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Aufwickelvorrichtung für bandförmiges Gut, insbesondere für Registrierstreifen
Es ist eine Aufwickelvorrichtung für Registrierstreifen od. dgl. bekanntgeworden,
die das Einstecken des Bandendes in den Kern der Aufwickelspule überflüssig macht.
Diese Aufwickelvorrichtung besteht aus einem feststehenden Führungsblech, das den
einlaufenden Streifen schleifenförmig umlenkt, und einer innerhalb dieses Führungsbleches
gelagerten Aufwickelspule, die eine Vorrichtung zum selbsttätigen Festspannen des
Streifens auf dem Spulenkern besitzt. Die Aufwickelspule besteht aus zwei Kernhälften,
die auf eine Achse aufgeschoben sind. Seitlich sind an den Kernhälften Flansche
vorgesehen, die eine Führung für den Streifenrand darstellen und eine gleichmäßige
Aufwicklung bewirken. Zwischen den beiden Kernhälften ist auf der Achse ein gewisser
Abstand frei gelassen, der zur Aufnahme eines federnden Fühlhebels aus Gummi od.
dgl. dient. Dieser Fühlhebel ist so lang, daß er bei der Drehung der Aufwickelspule
an dem feststehenden Führungsblech entlangstreift. Hierdurch wird der einlaufende
Papierstreifen erfaßt und das Streifenende wird zwischen dem Fühlhebel und dem Spulenkern
festgeklemmt. Der im Verlaufe des Registriervorganges entstehende Bandwickel sitzt
fest auf dem Kern der Aufwickelspule. Zum Herausnehmen des Wickels aus der Spule
wird die eine Spulenhälfte abgezogen. Allerdings bereitet die Entfernung des zweiten
Teiles der Aufwickelspule aus dem Bandwickel Schwierigkeiten, weil das Bandende
von dem federnden Fühlhebel festgehalten wird. Es besteht die Gefahr, daß der Bandwickel
beim Versuch des Abziehens von der zweiten Hälfte des Vfickelkörpers seine Form
verliert und das Band reißt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine derartige Aufwickelvorrichtung
so umzugestalten, daß die Entfernung des Bandwickels in allen Fällen schnell und
ohne Schwierigkeiten vonstatten geht.
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Die Erfindung betrifft eine Aufwickelvorrichtung für bandförmiges
Gut, insbesondere für Registrierstreifen, mit feststehenden Führungsmitteln, die
das einlaufende Band schleifenförmig umlenken, und einer aus zwei Kernhälften mit
angesetzten Flanschen sowie einer durchgehenden Welle bestehenden Aufwickelspule,
zwischen deren Kernhälften mindestens ein elastischer Fühlhebel auf der Welle befestigt
ist, der bei Drehung der Aufwickelrolle an der Innenseite der einlaufenden Bandschleife
vorbeistreift und hierbei das Bandende selbsttätig auf dem Wickelkern festklemmt.
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Gemäß der Erfindung ist der beim Aufwickelvorgang angetriebene Flansch
einschließlich der zugehörigen Kernhälfte verdrehungssicher auf die Welle aufschiebbar
und die mit dem nichtangetriebenen Flansch verbundene zweite Kernhälfte ist auf
der Welle verschiebungssicher drehbar gelagert. Die zweite Kernhälfte trägt an ihrer
dem Fühlhebel zugekehrten Stirnseite mindestens eine exzentrische Führung, auf welche
das Bandende beim Aufwickelvorgang durch den elastischen Fühlhebel aufgepreßt wird,
während nach Beendigung des Aufwickelvorganges und zwecks Abnahme des Wickels von
der Aufwickelspule durch gegenseitige Verdrehung der Flansche der elastische Fühlhebel
auf die Welle aufspulbar ist, wodurch eine Entkupplung zwischen Fühlhebel und Bandwickel
stattfindet.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand eines Ausführungsbeispieles
gemäß Fig. 1 bis 8 der Zeichnung erläutert: Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht der
Schreibstreifenführung eines Registriergerätes.
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In Fig. 2 ist die Aufwickelrolle von vorn zu sehen. Die Fig. 3 bis
8 stellen Schnittbilder der Aufwickelrolle gemäß der Erfindung dar, die sich voneinander
dadurch unterscheiden, daß der elastische Fühlhebel verschiedene Lagen einnimmt.
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Einander entsprechende Teile sind in den einzelnen Figuren mit den
gleichen Bezugszeichen versehen. In Fig. 1 ist mit 1 eine Platine bezeichnet, die
zusammen mit einer zweiten nicht dargestellten Platine die Vorratsrolle 2, die Transportwalze
3, die Papierunterlage 4 und die Aufwickelrolle 5 trägt. Der Registrierstreifen
6 läuft von der Vorratsrolle 2 auf die von einem Uhrwerk angetriebene Transportwalze
3 und wird von hier aus über die Registrierunterlage 4 zu einem Schlitz 7 geführt.
Dieser Schlitz erweitert sich zu dem ungefähr hohlzylindrischen Führungsblech B.
Sobald das Ende des Registrierstreifens innerhalb des Führungsbleches 8 in den Drehbereich
des
elastischen Fühlhebels 9 gelangt, wird es von diesem mitgenommen
und schleifenförmig herumgeführt. Dieser Fühlhebel, der hier etwa S-förmig gebogen
ist, sitzt auf der Welle 10 der Aufwickelrolle. Um die technischen Einzelheiten
besser darstellen zu können, wurde ein Teil der Aufwickelrolle entfernt. Die Zeichnung
zeigt also lediglich einen Flansch 11 der Aufwickelrolle, der mit der einen Wickelkernhälfte
12 fest verbunden ist. Dieser Teil des Wickelkernes trägt zwei exzentrische Führungen
13 und 14, die beim Ausführungsbeispiel als Teile eines Hohlzylindermantels ausgebildet
sind. Der elastische Fihlhebel 9 liegt zwischen diesen beiden: Führungen. Vor dem
Einlegen der Aufwickelspule wird die Welle 10 gegenüber dem Kernteil 12 so weit
verdreht, daß der Fühlhebel in seinem inneren Bereich gegen die Führungen anstößt.
Hierdurch wird er so verformt, daß er etwa die gezeichnete Lage einnimmt.
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Die Zeichnung hält den Aufwickelvorgang in einem Zeitpunkt fest, in
dem das Registrierstreifenende 15 bereits den höchsten Punkt 16 der Führung passiert
hat und infolge seines Eigengewichtes nach unten durchhängt. Da die Umfangsgeschwindigkeit
des Wikkelkerns 12 mindestens ebenso groß sein muß wie die Vorschubgeschwindigkeit
des Registrierstreifens, haben die Enden des Fühlhebels 9 eine größere Geschwindigkeit
als der Registrierstreifen. Die Enden des Fühlhebels 9 überholen also das mitbewegte
Ende 15 des Registrierstreifens mehrmals, bis schließlich ein lockerer Registrierstreifenwickel
entstanden ist. Dabei werden die Enden des Fühlhebels 9 immer mehr umgebogen, bis
das Registrierstreifenende 15 zwischen einer der Führungen 13, 14 und einem der
Enden des Fühlhebels festgeklemmt wird.
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Da man zweckmäßig die Aufwickelrolle so schnell antreibt, daß die
Umfangsgeschwindigkeit des Wikkelkerns 12 größer ist als die Papiervorschubgeschwindigkeit,
wird von dem Augenblick an, in dem das Registrierstreifenende festgeklemmt ist,
das lose in der Aufwickelvorrichtung liegende Papier zu einem festen . Wickel aufgedreht.
Sobald der Registrierstreifen straff gespannt ist, läuft er über die Umlenkfläche
17 direkt zum Wickelkern. Da die Aufwickelrolle über eine Rutschkupplung angetrieben
wird, verlangsamt sie von diesem Zeitpunkt an ihre Geschwindigkeit. Das Führungsblech
8 tritt also nur so lange in Funktion, bis der Registrierstreifen auf der Aufwickelrolle
festgespannt ist und die losen Papierschleifen fest aufgewickelt sind. Für die Übertragung
des Antriebsmomentes kann ein Reibrad benutzt werden, das an einem der Flansche
angreift.
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Fig. 2 zeigt die Aufwickelrolle von vorn. Auf der durchgehenden Welle
10 sitzt der Flansch 11 mit der einen Kernhälfte 12, sowie der Flansch 18 mit der
anderen Kernhälfte 19. Die Welle 10 ist in der Kernhälfte 12 drehbar und verschiebungssicher
gelagert, während die Kernhälfte 19 von der Welle 10 abziehbar ist
und zumindest im zusammengesteckten Zustand nicht gegenüber der Welle drehbar ist.
Der Fühlhebel 9 ist etwa so breit wie die Lücke zwischen den beiden Kernhälften.
Mit der Kernhälfte 12 ist die Führung 13 sowie die verdeckte Führung 14 fest verbunden.
Da diese Führungen einen kleineren Abstand von der Welle haben als die Oberfläche
der Kernhälften 12 und 19, ist nach dem Aufwickeln des Fühlhebels 9 auf die Führungen
13 und 14 der Durchmesser im mittleren Bereich der Spule ungefähr ebenso groß wie
der des übrigen Wickelkerns. Der Registrierstreifenwickel liegt also ebenso auf
den Kernhälften 12 und 19 wie auf dem umgebogenen Fühlhebel 9 auf.
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Dieser Fühlhebel besteht aus einem elastischen Material mit großem
Haftreibungskoeffizienten, während die Oberflächen der Kernhälften 12 und 19 relativ
glatt sind. Um nun die Kernhälfte 12 mit dem Fühlhebel 9 leicht aus dem Registrierstreifenwickel
herausziehen zu können, ist gemäß der Erfindung der elastische Fühlhebel auf die
Welle 10 aufwickelbar, indem diese Welle gegenüber der Kernhälfte 12 und den Führungen
13 und 14 verdreht wird. Als Kupplung zwischen Welle und Kernhälfte 19 dient ein
durch die Welle 10 hindurchgesteckter Stift 20, der in einen entsprechenden Schlitz
der Kernhälfte 19 eingreift. Man kann natürlich auch die eine Hälfte der Welle mit
einem eckigen Profil versehen und die axiale Öffnung der Kernhälfte 19 entsprechend
ausbilden. Da die Welle 10 in der Kernhälfte 12 drehbar und verschiebungssicher
gelagert ist, erreicht man durch Verdrehen der beiden Flansche gegeneinander, daß
die Verbindung zwischen dem Registrierstreifenwickel und dem Fühlhebel gelöst wird.
Es ist zweckmäßig, die Lage der Kernhälfte 19 auf der Welle 10 durch eine Rastvorrichtung
zu sichern, um eine zufällige Verschiebung in Achsrichtung auszuschließen. Eine
einfache Rastvorrichtung ergibt sich dadurch, daß man auf der Kernhälfte eine Ringnut
vorsieht, in der eine umgebogene Blattfeder liegt, die auf einen in einer Radialbohrung
liegenden Stift drückt. Dieser Stift rastet in eine auf der Welle 10 vorhandene
Ringnut ein.
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Nach dem gleichen Prinzip arbeitet die Rastvorrichtung zwischen der
Welle und der Kernhälfte 12. Der einzige Unterschied besteht darin, daß der Stift
in eine auf der Welle angebrachte Längsrille oder kegelstumpfartige Vertiefung einrastet.
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Die Fig. 3 bis 8 zeigen die einzelnen Phasen der beschriebenen Vorgänge.
In Fig. 3 ist die Welle 10
gegenüber dem Flansch 11 und dem Kernteil 12 so
verdreht, daß der Fühlhebel 9 durch die Führungen 13 und 14 leicht abgebogen ist.
In dieser Form wird die Aufwickelspule so in das Registriergerät eingelegt, daß
der Flansch 18 angetrieben wird. Nach der Aufwicklung des Registrierstreifens hat
der Fühlhebel 9 die aus Fig. 4 ersichtliche Form. Die Dicke des Materials wird so
gewählt, daß der gleiche Durchmesser zustande kommt, wie ihn der Kernteil 12 besitzt.
Durch Verdrehung des Flansches 11 in Pfeilrichtung (Fig. 5) erreicht man jetzt,
daß nach etwa einer Umdrehung der Fühlhebel 9 zwischen den Führungen 13 und 14 und
der Welle 10 aufgewickelt ist. Es ist zweckmäßig, eine hörbar einrastende Feder
vorzusehen, damit man die Verdrehung der beiden Flansche gegeneinander in der richtigen
Stellung beenden kann. Der Durchmesser der Welle 10; die Dicke des Materials für
den Fühlhebel und die Länge dieses Hebels werden so aufeinander abgestimmt, daß
nach einer Verdrehung um 360° der gewünschte Effekt eingetreten ist. Die Länge des
Fühlhebels kann so gewählt werden, daß er nach einer vollen Umdrehung entweder die
in Fig. 2 oder die in Fig. 6 dargestellte Lage einnimmt. Man benötigt dann
lediglich eine einzige Rastvorrichtung, die aus einer Vertiefung auf der Welle 10
und einem in der Kernhälfte 19 untergebrachten federnden Stift bestehen kann.
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Die Raststellung kann zusätzlich durch Markierung an den sichtbaren
Teilen der Flansche gekennzeichnet
werden. Da der Fühlhebel in der
Stellung gemäß Fig. 5 oder 6 keinerlei Berührung mehr mit dem Registrierstreifenwickel
hat, kann man die Teile der Aufwickelspule leicht aus diesem Wickel herausziehen.
Um nun den Fühlhebel wiederum in die Normallage zu bringen, kann man die unter den
Führungen 13 und 14 liegenden oder etwas hervorstehenden Enden von Hand herausziehen
und die Teile wiederum so zusammensetzen, daß die in den Fig. 3 und 8 dargestellte
Lage des Fühlhebels gegeben ist.
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Wenn in der Raststellung die Fühlhebelenden nicht frei liegen (Fig.
5), besteht die Möglichkeit, nach dem Abnehmen des Wickels und dem Zusammenstecken
der Spulenhälften den Flansch 11 (Fig. 6) in Pfeilrichtung so lange zu verdrehen,
bis die Enden des Fühlhebels 9 nicht mehr von den Führungen 13 und 14 verdeckt sind.
Anschließend werden diese Enden auseinandergezogen, bis die Abwicklung von der Welle
10 (Fig. 7) beendet ist. Hierbei verdreht sich die Welle 10 gegenüber den Führungen
13 und 14.
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An Stelle des gezeichneten Fühlhebels ist auch ein solcher mit nur
einem oder mehr als zwei beweglichen Lappen denkbar. Auch können mehrere Fühlhebel
nebeneinander angeordnet sein. Bei Fühlhebeln mit mehr als zwei Lappen ist die Zahl
der an der Kernhälfte 12 befestigten Führungen entsprechend zu vergrößern. Als Führungen
sind auch achsparallele Stifte von passender Länge verwendbar.