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Ausbauanordnung am Übergang vom Streb zur Abbaustrecke Gegenstand
der Patentanmeldung R 24034 VI a% S c ist eine Ausbauanordnung am Übergang vom Streb
zur Abbaustrecke, bei welcher an dem Streckenaus-bau in Streblängsrichtung
verlegte und im Streb abgestützte Kappen mittels Verbindungselementen befestigt
sind. Die Kappen sind so lang, daß der Eingang des Strebs und gegebenenfalls die
in diesem Bereich liegenden Antriebseinrichtungen für einen Strebförderer, eine
Gewinnungsmaschine u. dgl. wirkungsvoll geschützt sind. Die Verbindungselemente
sind so ausgebildet, daß sie mit dem Streckenausbau mittels Schrauben, Keile, Exzenter
od. dgl. leicht lösbar, gegebenenfalls auch an dem Streckenausbau gleitbar verbunden
werden können. Ferner ist vorgesehen, den Ausbau im Strebeingang so einzubringen,
daß die mit dem Streckenausbau verbundenen Kappen den in üblicher Weise streichend
verlegten Kappenausbau als Unterzug unterfangen.
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Auf diese Weise wird ein sehr standfester und tragfähiger Ausbau im
Strebeingang, d. h. an einer Stelle geschaffen, die auf Grund der Überlagerungen
der durch das Auffahren der Strecke und den Abbau im Streb hervorgerufenen Druckeinwirkungen
und der von der Schließarbeit beim Auffahren der Strecke herrührenden Erschütterungen
und Auflockerungen der Hangend- und Liegendschichten bekanntlich besonders schwierig
abzusichern ist. Dadurch, daß der am Strebeingang im Einfallen verlegte Kappenausbau
an dem Streckenausbau fest verankert ist. wird ein durchgehend tragender Ausbau
zwischen Streb und Strecke erzielt, der ein Aufreißen und Aufblättern der Hangendschichten
am Strebmundloch sowie ein Hereinbrechen der Schichten weitgehend verhindert. Außerdem
wird verhindert. daß der Ausbau durch etwaige Schubbewegungen des zur Abbaustrecke
hin geneigten Hangenden umgeworfen und in die Strecke hineingeschoben wird. Zugleich
wird andererseits aber die Möglichkeit geschaffen, die Stempel, welche die im Einfallen
verlegten Kappen unterstützen, einige Meter hinter dem Strebeingang, und zwar dort
unter die Kappen zu setzen, wo das Liegende durch das Auffahren der Strecke nicht
in Mitleidenschaft gezogen worden ist und daher eine hinreichend große Tragfähigkeit
besitzt.
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Die Zusatzerfindung bezweckt vor allem eine weitere Verbesserung des
durch das ältere Patent geschützten Ausbaus. Sie bezweckt insbesondere, das Einbringen
von Unterzügen - sei es in einer solchen Anordnung, bei der die am Streckenausbau
angeschlossenen Kappen den streichenden Ausbau als Unterzüge unterfangen, oder aber
in einer solchen Anordnung, bei der umgekehrt der streichende Ausbau als Unterzug
unter die mit dem Streckenausbau verbundenen Kappen gesetzt wird - möglichst zu
vermeiden, da hierdurch der zur Verfügung stehende, für die Unterbringung der Antriebsmaschinen
u. dgl. erforderliche Strebraum oft in unerträglichem Maße eingeschränkt und beengt
wird.
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Gemäß der Erfindung sind die in Streblängsrichtung verlegten und im
Streb abgestützten Kappen auch strebseitig über ein Verbindungselement an den in
Richtung des Abbaufortschritts (streichend) verlegten Kappen angeschlossen, welches
in einem Stück eine Klemmvorrichtung zur lösbaren Verbindung mit diesen Kappen und
ferner eine Anschlußvorrichtung für die mit diesen Kappen querverbundenen, am Streckenausbau
befestigten Kappen aufweist. die als ein Verbindungsende der für den Strebausbau
üblichen Gelenkvorpfändkappen ausgebildet ist.
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Dic Klemmvorrichtung des genannten Verbindungselements besitzt zweckmäßig
einen unter Einwirkung von Spannmitteln beweglichen Klemmacken und außerdem einen
festen Klemmbacken, der an der Anschlußvorrichtung angebracht oder von dieser gebildet
ist. Die Anschlußvorrichtung kann beispielsweise als Gabelende, zweckmäßigerweise
jedoch als ein Zungenende ausgebildet sein, wobei dieses ein Gelenkbolzenloch und
eine oder mehrere Keilanlageflächen aufweist. Die Klemmvorrichtung ist vorzugsweise
als rückwärtiger Ansatz der Anschlußvorrichtung, d. h. des Zungenendes, ausgebildet.
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Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verbindungselements können sowohl
die in streichender Richtung als auch die in fallender Richtung verlegten
Kappen
nunmehr in unmittelbare Anlage an das Hangende gebracht werden. Ein Unterbauen des
Ausbaus ist daher nicht mehr erforderlich. Die in den genannten Richtungen verlegten
Kappen stützen sich über das Verbindungselement aneinander ab. Es können dabei für
beide Zwecke, also für die streichend eingebrachten Kappen und für die mit dem Streckenausbau
in Verbindung stehenden Kappen, die fallend angeordnet sind, gleichartige Vorpfändkappen
verwendet werden, wobei das Verbindungselement in der Ausgestaltung seiner Verbindungsmittel
diesen Kappen angepaßt ist. Der in üblicher Weise eingebrachte Ausbau kann unter
Umständen mehrere Meter weit in den Streb zurückgesetzt werden, wo das Liegende
hinreichend fest ist und dem Ausbau eine hohe Standfestigkeit bietet. Die an dem
streichenden Ausbau gelenkig oder zweckmäßiger starr angekuppelten Kappen können
an dem Streckenausbau gleichfalls starr, vorzugsweise. aber beweglich und/oder gelenkig
angeschlossen sein. Zur Verbindung mit dem Strekkenausbau kann ein dem erfindungsgemäßen
Verbindungselement entsprechendes oder ähnliches Element verwendet werden. Die Anordnung
kann dabei so getroffen sein, daß gegebenenfalls Relativbewegungen zwischen den
Teilen des Streckenausbaus und den hiermit verbundenen Kappen stattfinden können.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Es zeigt
Fig. 1 den Ausbau am Übergang zwischen einem Streb und der Abbaustrecke unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Verbindungselements, Fig.2 in Seitenansicht, teilweise im
Schnitt, das erfindungsgemäße Verbindungselement gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung.
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Ein Streb 1 ist in üblicher Weise durch einen Kappen- und Stempelausbau
4, 5 ausgebaut. Die Kappen sind in streichender Richtung, d. h. in Richtung
des Abbaufortschritts verlegt. Sie bestehen aus Gelenkvorpfändkappen der bekannten
Ausführungen.
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Die Abbaustrecke 2 des Strebs 1 ist in bekannter Weise mittels mehrteiliger
Ausbaubögen 3 ausgebaut, die in Senkstützen 3 a an den Streckenstößen nachgiebig
einschiebbar sind. Den Streckenausbau 3 und den streichenden Ausbau 4, 5
im Streb 1 verbinden Kappen 6, die einerseits am Streckenausbau 3 und andererseits
an den Kappen 5 des Strebausbaus angeschlossen sind.
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Zum Anschluß der Kappen 6 an die Kappen 5 dient ein Verbindungselement
7, welches in erfindungsgemäßer Weise so ausgebildet ist, daß mit ihm zwei Kappen
quer zueinander und etwa in ein und derselben Höhenlage miteinander verbunden werden
können (Fig. 2). Das Verbindungselement 7 umfaßt ein Stegende 8, welches
mit einem Loch für einen Gelenkbolzen 9 und zwei dachförmig übereinanderliegenden
Keilanlageflächen 8 a, 8 b versehen ist, und ferner ein Befestigungselement für
den Anschluß an die Strebausbaukappe 5. Dieses besteht aus einem am Stegende rückwärts
befindlichen Ansatz 10, der eine Auflagefläche 10 a für die Kappe 5 bildet
und einen Gewindeteil 11 aufweist, auf dem ein beweglicher Klemmbacken
12 verschiebbar und unter Einwirkung einer handbetätigten Spannmutter
14 gegen die Kappe 5 verspannbar ist. Die beschriebene Ausführung des Verbindungselements
ermöglicht es, die Kappe 5 zwischen dem beweglichen Klemmbacken 12 und dem Rücken
13 des Stegs 8 einzuspannen. An ci:m üuf diese weise an der Kappe 5 befestigten
`v:rbindungselement kann dann die Kappe 6 angechlossen werden. Die Kappe 6 besitzt
ein gabelförmiges Verbindungsende 15. in dessen Gabelwangen sich eb,-nfalls
Löcher für den Gelenkbolzen 9 befinden. Außerdem ist die Gabel 15 mit Löchern 16
für einen Keil 17 versehen, die hier als senkrechte Langlöcher ausgebildet sind.
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Zur Verbindung der Kappe 6 an dem Steg 8 wird die Gabel 15 über den
Steg geschoben und dann der Bolzen 9 in die Löcher des Stegs und der Gabel eingesetzt.
Dann kann die Kappe 6 gegen das Hangende geschwenkt und am oder im Bereich ihres
anderen Endes am Streckenausbau 3 befestigt werden. Für diesen Zweck können Verbindungselemente
Verwendung finden, die gleichartig oder ähnlich ausgebildet sind wie das beschriebene
Verbindungselement 7. Das in Fig. 1 schematisch angedeutete Verbindungselement 18
besteht aus einer Klemmvorrichtung, die am Streckenausbau 3 angeklemmt werden kann.
Die Kappe 6 ruht lose oder beweglich auf der Klemmvorrichtung. Sie kann auch fest
oder in der vertikalen Ebene drehbar in der Klemmvorrichtung eingespannt sein.
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Nachdem die Kappe 6 an das Hangende angeschwenkt worden ist, kann
der Keil 17 in den Gabellöchern 16 gegen die untere Keilfläche 86 des Stegendes
8 angetreiben werden. Auf diese Weise wird die Gelenkverbindung gegen Ausrücken
nach unten starr gesetzt. Der zwischen dem Streckenausbau 3 und dem Strebausbau
4, 5 befindliche Teil des Hangenden wird daher starr, d. h. nur im Umfang der Nachgiebigkeit
der Stempel 4 und des Streckenausbaues 3 nachgiebig abgefangen.
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An Stelle der Kappe 6, die nur einseitig mit einem Verbindungsende
versehen ist, welches den Anschluß an den Steg des Verbindungselements ermöglicht,
können auch eine oder mehrere miteinander gekuppelte Vorpfändkappen der üblichen
Ausführungen, beispielsweise mit Gabel- und Zungenenden, verwendet werden, die in
ihrer Ausbildung den Kappen 5 entsprechen. Für die beschriebene Ausbauanordnung
sind dabei nur die Verbindungselemente 7 und 18 als zusätzliche Ausbauteile zu verwenden.