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Gelenkige Kappenverbindung Die Erfindung bezieht sich auf eine gelenkige
Kappenverbindung aus Gabel und Zunge und einteiligem Bolzen und Keil mit unter dem
Kappenprofil vorspringenden lageveränderlichen Keilwiderlagern für niedrige Flöze.
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Es ist bekannt, den Spannkeil, der die Winkeleinstellung der vorgepfändeten
Kappe bestimmt, unterhalb der Kappenprofile und des Gelenkpunktes an Vorsprüngen
angreifen zu lassen. Es ist ferner bekannt, einen Bügel, der um eine Achse etwa
in der Mittelachse der Kappe schwenkbar ist, wechselweise beim Wenden der Kappen
um 180° als Auflager für den unteren Teil der vorzupfändenden Kappe zu verwenden.
Auch ist es bekannt, zwischen zwei durch Laschen verbundene Kappen um die Laschen
einen losen Ring, dessen oberer Teil verjüngt ist, anzuordnen. Gegen den unteren
Teil des Ringes legen sich beide Kappen an, so daß ein Drehpunkt entsteht. Der Nachteil
des genannten Bügels ist einmal, daß er außen an der Kappe angeordnet ist und zum
anderen, daß, um eine gleichmäßige Auflage zu erhalten, an jeder Seite der Kappe
ein Bügel angeordnet sein muß, ohne daß beide Bügel verbunden sind.
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Die Erfindung beseitigt diese Nachteile und schafft eine Gelenkverbindung,
die es erlaubt, die Kappenverbindung mit einteiligem Gelenkbolzen und Spannkeil
auch für niedrige Flöze, d. h. für sehr niedrige Profile auszunutzen.
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Bisher war die Gelenkausbildung zu raumeinnehmend, und bei kleinerer
Ausführung- wurden die Kräfte am Gelenk sehr groß.
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So ist z. B. eine Kappengelenkverbindung für niedrige Flöze bekannt,
die sich die Aufgabe gestellt hat, möglichst an Länge einzusparen. Der Hebelarm
der Verriegelung des Gelenkes ist hier sehr kurz; die auftretenden Momente können
daher nicht in genügendem Maße abgefangen werden. Durch Verlegung der Verriegelung
nach außerhalb des Profils ist erfindungsgemäß durch einen größeren Hebelarm die
Gelenksteifigkeit erhöht. Da bei der bekannten Verbindung auch die Auflage des Keiles
auf dem einen Gabelzinken zu klein wird, ist auf diesem eine nach außen vorstehende
Verstärkung, die die Keilauflage vergrößert, angesetzt worden. Dadurch wird jedoch
eine Asymmetrie in die Verbindung hineingebracht, die zur Erzeugung von Drehmomenten
quer zur Kappenlängsachse Anlaß gibt, als deren Folge wiederum Verwindungen in der
Kappe unterstützt werden. Hinzu kommt, daß zur sicheren Verriegelung ein Füllkeil
in den Gelenkkeil eingeschoben werden muß.
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Durch die Erfindung werden diese Nachteile beseitigt und eine Gelenkverbindung
geschaffen, deren Tragfähigkeit für diese Verbindung genügend groß ist.
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Zu diesem Zweck wird im Grunde der Gabel ein T-förmiger Fallriegel
eingesetzt, der etwa um die Spannkeildicke länger ist, als die Kappenhöhe, und um
die Zunge wird an ihrem festen Ende ein in seiner Höhe dem Fallriegel entsprechender
Fallrahmen gelegt. Die oberen anliegenden Teile des Fallriegels und -rahmens sind
in Aussparungen an den Gabelzinken und der Zunge versenkt, während die jeweils unteren,
unter das Kappenprofil vorstehenden inneren Seitenflächen als Anlageflächen für
den Spannkeil ausgebildet sind. Der Fallriegel und der Fallrahmen können durch Stifte
gegen Verlust gesichert sein.
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Der Fallriegel kann auch durch eine schwenkbare Klinke -ersetzt werden,
die um eine mittig in der Gabel angeordnete -Achse schwenkbar ist. Sie weist einen
über das Kappenprofil unten vorstehenden Teil auf, der- als Widerlager für den Spannkeil
ausgebildet ist.
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Zwei Ausführungsbeispiele sind in der Zeichnung wiedergegeben. Es
zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung, Fig.
2 eine Draufsicht auf Fig. 1, Fig. 3 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
gemäß der Erfindung, Fig. 4 eine Draufsicht auf Fig. 3.
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In den Figuren bezeichnet 1 die bereits eingebaute Kappe, an welcher
die vorzupfändende Kappe 1' angelenkt, hochgeschwenkt und verspannt wird. Am vorderen
Kappenende sind die beiden Gabelzinken 2
befestigt, z. B. angeschweißt, während
am hinteren Kappenende die Zunge 3 angebracht ist. Nachdem die Bohrungen in den
Gabelzinken und der Zunge zur Deckung gebracht worden sind, wird der mit dem Spannkeil
aus einem Stück bestehende Bolzen 4 eingeschoben, um den die vorzupfändende Kappe
hochgeschwenkt
wird. Zwischen den beiden Gabelzinken
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ist der Fallriegel 5 im Grunde der Gabel angeordnet. Der Fallriegel ist
etwa um die Keildicke länger als das Kappenprofil hoch ist, so daß er immer etwa
um Keildicke unter der Kappe hervorragt und eine Widerlagerfläche für den Spannkeil
bildet. Damit der Fallriegel nicht durchfallen kann, ist er V-förmig gestaltet,
und in den Gabelzinken sind Aussparungen vorgesehen, in die die Flansche des Fallriegels
abgesenkt werden, so daß er gegen die Firste nicht über das Kappenprofil übersteht.
Während die Rückenfläche des Fallriegels 5 sich gegen den Gabelgrund bzw. gegen
die Kappe abstützt, ist die dem Spannkeil zugewandte Fläche bzw. seine Anlagefläche
mit einer dem Keil entsprechenden Schräge versehen.
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über die Zunge ist ein Fallrahmen 6 von gleicher Höhe wie der Fallriegel
5 geschoben und stützt sich gegen die Kappe oder z. B. einen Zungenbund ab, während
die dem Keil zugewandte Fläche bzw. seine Anlagefläche unterteilt ist und die Schräge
des Keiles dachförmig aneinandergereiht aufweist. Vor den Fallrahmen 6 ist ein Fixier-
oder Arretierbolzen 7 durch das Zungenstück geführt, um den Fallrahmen vor dem Verlorengehen
zu sichern.
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Der Fallriegel 5 und der Fallrahmen 6 bilden an dem jeweils nach unten
liegenden Teil der Kappe das Widerlager für den Spannkeil. Dadurch kann der Hebelarm
von Bolzen bis Keilmitte groß genug gehalten werden, so daß die Gelenkkräfte einwandfrei
zu übertragen sind. Das Spiel zum Fallriegel 5 und den Gabelhälften 2 bzw. zum Fallrahmen
6 und dem Zungenstück 3 muß so groß bemessen sein, daß durch normale Verschmutzung
keine Behinderung des Fallens der Teile 5 und 6 beim Umwenden der Kappe entsteht.
Bei allen - vor allem auch bei niedrigen -Profilen kann auf diese Weise erreicht
werden, daß zur Firste hin eine völlig glatte Kappenanlagefläche entsteht. Bei hohen
Profilen kann durch dieses System die Gelenktragfähigkeit wesentlich erhöht werden.
Ein weiterer besonderer Vorteil liegt darin, daß der Keil des Keilbolzens relativ
wesentlich breiter ausgeführt wird als bisher, der Keil selbst nicht mehr auf Biegung
belastet wird und somit bei entsprechender Ausbildung von Keil und Bolzen an diesem
Teil auch kaum noch Beschädigungen auftreten können. Als Verschleißelement kämen
in diesem Fall lediglich die Teile 5 und 6 (Fallriegel und Fallrahmen) in Betracht,
die relativ billig sind und eine Gelenkreparatur unter Tage ohne weiteres ermöglichen.
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Auch der Fallriegel kann durch einen Arretierstift (nicht dargestellt)
in beliebiger Form gegen Verlorengehen gesichert werden.
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Die Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von der
vorstehend beschriebenen dadurch, daß an Stelle des Fallriegels 5 eine schwenkbare
Klinke S', die mit einem Bolzen 8 befestigt ist, zwischen die Gabelzinken eingebaut
wird. Diese Ausführung gestattet ein müheloses Auswechseln und bringt außerdem die
Sicherheit mit sich, daß die Klinke immer, auch wenn sie nicht ganz nach unten durchgeschwenkt
ist, von dem Keil in die richtige Lage gebracht wird.