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Druckluftwaffe Die Erfindung bezieht sich auf eine Druckluftwaffe,
insbesondere auf ein Luftgewehr. Luftgewehre haben im allgemeinen den Vorteil, daß
ihre Munition wesentlich billiger ist als. die Munition bei Kleinkalibergewehren,
weshalb Luftgewehre gern zum übungsschießen verwendet werden. Die bekannten Luftgewehre
haben aber gegenüber den Kleinkalibergewehren den Nachteil, daß die Waffe beim Schuß
sehr unruhig ist, weil beim Luftgewehr eine sehr stark gespannte Feder ausgelöst
wird, die auf einen verhältnismäßig schweren Luftkolben wirkt. Der vom Schützen
verspürte Rückschlag der Waffe wird durch die beim Auslösen der Feder entstehende
Reaktionskraft verursacht.
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Bei bekannten Luftgewehren und Luftpistolen hat man versucht, diesen
Rückschlag der Waffe dadurch zu verringern oder ganz zu vermeiden, daß man Doppelkolben
verwendet, die beim Auslösen des Schusses in einander entgegengesetzten Richtungen
beschleunigt werden, so daß auf diese Weise die Reaktionskräfte ausgeglichen werden
sollten. Derartige Druckluftwaffen mit Doppelkolben weisen aber eine komplizierte
Auslösevorrichtung auf, die mehrere hochbeanspruchte Lager enthält, die mit der
Zeit ausgeschlagen werden. Außerdem ist es bei diesen Systemen erforderlich, die
Luft vor dem Eintritt in das Patronenlager umzulenken, wodurch ein Energieverlust
entsteht, der bei Systemen mit nur einem Kompressionskolben nicht auftritt.
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Die Erfindung besteht demgegenüber in der Verschiebbarlagerung von
mindestens Lauf und Verschluß der Druckluftwaffe in dem Schaft, wobei an den verschiebbaren
Teilen mindestens eine Vorholfeder angreift.
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Bei Feuerwaffen ist es bekannt, Lauf und Verschluß verschiebbar in
der Laffette oder dem Schaft zu lagern, um den durch die Ausdehnung der Pulvergase
verursachten Rückschlag der Waffe entweder zu mildern oder bei Maschinenwaffen zum
Auswerfen der alten und Einführen der neuen Patrone nutzbar zu machen. Die Erfindung
besteht daher in der übertragung eines bei Feuerwaffen bekannten Prinzips auf reine
übungswaffen, wie dies die Druckluftwaffen sind, wobei allerdings die Ursache des
Rückschlages bei den Druckluftwaffen eine andere ist als bei den Feuerwaffen.
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Die Erfindung hat zunächst den großen Vorteil, daß Druckluftgewehre
nach der Erfindung genauso ruhig, unter Umständen noch wesentlich ruhiger in der
Hand des Schützen liegen als Kleinkalibergewehre, so daß ein derartiges erfindungsgemäß
ausgebildetes Luftgewehr sowohl den Vorteil hat, daß seine Munition verhältnismäßig
billig ist, als auch dem bisher nur den Kleinkalibergewehren innewohnenden Vorteil
aufweist, nämlich daß die Waffe beim Schießen ruhig in der Hand liegt.
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Bei Ausführungsformen der Erfindung kann die Abzugsvorrichtung fest
im Schaft verankert sein und nur der Lauf und das Verschlußgehäuse, das Kompressionshülse,
Kompressionskolben, Feder und Spannvorrichtung aufweist, in dem Schaft verschiebbar
gelagert sein. Konstruktiv einfacher sind jedoch Ausführungsformen der Erfindung,
bei denen das, gesamte Waffensystem in dem Schaft verschiebbar gelagert ist.
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Die verschiebbare Lagerung wiederum kann auf sehr verschiedene Art
ausgebildet sein. Je geringer die Reibung ist, mit der das Waffensystem gelagert
ist, desto schwächer kann die Vorholfeder bemessen sein. Die Größe des auf einen
kleinen Bruchteil des Rückstoßes bei bekannten Druckluftwaffen verringerten Rückstoßes,
den der Schütze bei der erfindungsgemäßen Waffe noch aufnehmen muß, hängt ebenfalls
von der Lagerreibung der verschiebbaren Teile und von der Stärke der Vorholfeder
ab.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind die durch den Rückstoß
verschiebbaren Teile der Waffe auf Rollenlagern gelagert. Es können jedoch auch
Gleitlager zur Lagerung dieser Teile vorgesehen sein. Eine konstruktiv besonders
einfache Lagerung ist bei einer Ausführungsform der Erfindung dadurch verwirklicht,
d'aß die verschiebbaren Teile von zwei im wesentlichen etwa senkrecht zur Verschieberichtung
verlaufenden Blattfedern gehalten und geführt sind. Dadurch erübrigen sich teure
Wälzlager.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den Ansprüchen
und der Zeichnung.
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In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt .die zum Verständnis der Erfindung notwendigen Teile
einer ersten Ausführungsform eines -erfindungsgemäßen Druckluftgewehres; Fig. 2
zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gewehres; Fig. 3 zeigt eine
Einzelheit der Fig. 2 in größerem Maßstab und im Schnitt III-III in Fig. 2; Fig.4
zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung.
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Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung weist
das Waffensystem einen Lauf 1 und ein Verschlußgehäuse 2 auf, in dem ein Kompressionszylinder
3 verschiebbar angeordnet ist, in dem wiederum ein Kompressionskolben 4 geführt
ist, der an einer Stange 5 befestigt ist, die an ihrem hinteren Ende eine Nase 6
aufweist, mit der sie sich beim Spannen der Waffe in einem Anschlag der als Ganzes
mit 7 bezeichneten Abzugsvorrichtung fängt. Der Kolben 4 steht unter Wirkung
einer nicht gezeichneten Kompressionsfeder. Der Lauf 1, das Verschlußgehäuse 2 und
die Abzugsvorrichtung 7 sind in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet und bilden
das Waffensystem. Dieses Waffensystem ist in dem Schaft verschiebbar gelagert und
mit dem Schaft durch zwei Blattfedern 8 und 9 verankert. Die Feder 8 ist an ihrem
unteren Ende mit Hilfe einer Schraube 10 in dem Vorderschaft 11 des Gewehres befestigt.
Sie verläuft auf einem wesentlichen Teil ihrer Länge in einer Aussparung des. Schaftes
senkrecht zur Verschieberichtung des Waffensystems beim Rückschlag. An diesen senkrecht
zur Verschieberichtung verlaufenden Abschnitt 12 schließt sich wieder ein abgebogenes
Ende 13 der Feder an, das an dem Waffensystem befestigt ist. Am hinteren Teil des
Waffensystems greift die Feder 9 an, deren abgebogenes Ende 14 ebenfalls mit Hilfe
einer Schraube 15 an dem Schaft befestigt ist. Auch diese Feder weist einen in einer
Aussparung des Schaftes senkrecht nach oben, also senkrecht zur Verschieberichtung
verlaufenden Abschnitt 16 auf, auf den wiederum ein abgebogenes Ende 17 folgt, das,
am Waffensystem befestigt ist.
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Der Abzugsbügel 18 kann an dem bis an die Unterkante des Abzugsbügels
heruntergezogenen Vorderschaft 19 befestigt sein, so daß sich beim Schuß der Drücker
20 relativ zu dem Bügel 18 bewegt. Es kann aber auch der Bügel 18 mit dem Waffensystem
starr verbunden sein, so daß auch der Bügel sich mitbewegt.
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Die Blattfedern 8 und 9 sind so gestaltet, vorzugsweise durch geeignete
Wahl ihrer Breite, daß sie keinerlei seitliche Schwingung quer zur Seelenachse erlauben,
sondern nur eine Schwingung in Längsrichtung der Waffe, also in Richtung der Seelenachse
gestatten. Die Federn 8 und 9 dienen sowohl als Lagerung des Waffensystems als auch
als Vorholfedern für das Waffensystem nach dem Schuß.
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Die in Fig. 2 und 3 dargestellte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet
sich von der Ausführungsform nach Fig. 1 dadurch, daß das Waffensystem nicht auf
Blattfedern gelagert ist, sondern auf Gleit- und Wälzlagern. Ein Rollenlager 21
befindet sich in der Nähe des hinteren Laufendes. Wie aus Fig.3 im einzelnen ersichtlich
ist, sind Laufrollen 22 auf Lagerbolzen 23 im Waffensystem drehbar gelagert. Die
Rollen 22 stützen sich auf Schrägflächen 24 ab, die an einem Lagerteil 25 vorgesehen
sind, dessen genaue Lage durch eine Schraube 26 eingestellt werden kann, die zugleich
das Lagerteil 25 im Schaft fest verankert.
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An Lagerohren 27 des Waffensystems sind wiederum auf Lagerbolzen 28
Laufrollen 29 drehbar gelagert. Diese Laufrollen 29 sind in einem Abstand voneinander
in Längsrichtung der Waffe angeordnet. Auf den Laufrollen 29 liegt ein Druckstück
30 auf, das im Bereich der Laufrollen 29 Laufflächen 31 aufweist. Das Druckstück
30 weist Aussparungen 32 auf, in die eine Blattfeder 33 eingesetzt ist, die durch
eine Schraube 34 in dem Vorderschaft 35 verankert ist. Mit Hilfe der Schraube 34
kann auch die Federkraft eingestellt werden, mit der das Druckstück auf die Rollen
29 drückt und damit das System nach unten gegen den Schaft hält.
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Am hinteren Ende des Systemes befindet sich noch ein weiteres Lager
36, das als einfaches Gleitlager oder aber als Wälzlager ausgebildet sein kann.
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Bei dieser Ausführungsform der Erfindung dient als Vorholfeder eine
Schraubenfeder 37, die sich auf einer Platte 38 abstützt, die die eine Stirnfläche
eines die Feder aufnehmenden Hohlraumes 39 bildet. Eine diesen Hohlraum 39 auf der
anderen Seite abschließende Platte 40 ist durch in dem Vorderschaft 35 befestigte
Seitenwände starr mit der Platte 38 verbunden. Der Hohlraum 39 ist oben und unten
offen, und durch ihn führt ein Zapfen 41 hindurch, der an dem Lauf 1 durch eine
Schraube 42 befestigt ist. An diesem Zapfen 41 ist innerhalb des Hohlraumes 39 ein
Trägerstück 43 befestigt, an dessen Schulter 44 das bewegliche Ende der Vorholfeder
37 angreift und das zu beiden Seiten über den Zapfen 41 hinaussteht und an seinen
Enden Puffer 45 und 46 aus elastischem Werkstoff trägt, die die Verschiebebewegung
des Waffensystems durch Anschlag an die Platten 38 und 40 begrenzen. Das unten aus
dem Hohlraum 39 hinausragende Ende des Zapfens 41 ist in einer U-förmigen Führung
47 geführt, die unerwünschte seitliche Schwingungen des Laufes während der Verschiebebewegung
verhindert.
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Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von
der in Fig.2 dargestellten Ausführungsfarm lediglich dadurch, daß die Vorholfeder
an einer anderen Stelle angeordnet ist und die damit zusammenhängende Vorrichtung
einfacher ausgebildet ist. Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 stützt sich die Vorholfeder
48 auf der Stirnfläche 49 einer Aussparung 50 ab und drückt auf eine Platte 51,
die an dem System der Waffe befestigt ist. In dem Hohlraum 50 befindet sich noch
ein Federführungskörper 52. Bei der in Fig.2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung
bildet das Teil 43 den Federführungskörper.
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Allen drei beschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß das
Luftgewehr beim Schuß praktisch keinen Rückstoß zeigt.