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Vorrichtung zum gleichzeitigen Herstellen einer Mehrzahl von mit Flüssigkeiten
oder Pasten gefüllten Einzelbehältern aus einem gefüllten Schlauch Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum gleichzeitigen Herstellen einer Mehrzahl von mit Flüssigkeiten
oder Pasten gefüllten Einzelbehältern aus einem gefüllten Schlauch, bestehend aus
zwei der Formung und Verschweißung dienenden Matrizen mit einige formten Behälterumrissen.
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Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art ergibt sich während des
Zusammendrückens bestimmter Schlauch stellen zum Zwecke der Verschweißung vor dem
endgültigen Verschweißen eine Aufwärtsverdrängung der Flüssigkeit. Ein Teil der
Flüssigkeit wird zwar nicht aufwärts verdrängt, sondern in der beabsichtigten Weise
von den Einzelbehältern eingeschlossen. Es hat sich aber gezeigt, daß infolge der
Aufwärtsverdrängung einerseits die Einzelbehälter nicht prall gefüllt sind und daß
andererseits ihr Füllungsgrad nicht gleichmäßig ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung so auszubilden,
daß die vorbeschriebenen Nachteile vermieden werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung erfindungsgemäß gekennzeichnet
durch ein den Matrizen vorgeschaltetes Abquetschwerkzeug, das gegebenenfalls als
Schweißwerkzeug ausgebildet ist, und durch Mittel zum Zusammenführen der Abquetschwerkzeugbacken
jeweils vor dem Zusammenpressen der Matrizen.
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Durch ein solches Querabquetschen des Schlauches jeweils vor dem
Zusammenpressen der Matrizen wird jeweils eine große Tasche gebildet, und die Flüssigkeit
oder Paste verbleibt beim Zusammenpressen der Matrizen in der Tasche und kann nicht
in einen höheren Teil des gebildeten Schlauches zurückfließen, während die Teilungswände
des unteren Werkzeugteiles sich zusammenschließen, um die Einzelbehälter zu formen.
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Die gesamte in der Tasche befindliche Masse wird in die Einzelbehälter
gedrückt. Beim Unterteilen in die Einzelbehälter erfolgt ein Spannen des Schlauchmaterials,
so daß jeder kleine Einzelbehälter prall gefüllt wird.
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Es hat sich gezeigt, daß diese pralle Füllung der Einzelbehälter
zugleich einen sehr gleichmäßigen Füllungsgrad der verschiedenen Einzelbehälter
bewirkt.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist auch kein Nachformen zur
Erzielung einer prallen Füllung, wie es bei den bekannten Vorrichtungen vorgesehen
ist, erforderlich.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist gekennzeichnet durch eine Ausbildung des Abquetschwerkzeuges mit einer unter
Federwirkung stehenden Preßschiene.
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Durch die Federwirkung ist erreicht, daß das Ab-
quetschwerkzeug zuverlässig
vor dem Zusammenpressen der Matrizen auf die Schlauchwandung einwirken kann, ohne
daß beim endgültigen Zusammenpressen der Matrizen das Abquetschwerkzeug störend
wirken oder beschädigt werden kann.
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Eine weitere vorteilhafte Ausbildung der Vorrichtung ist erfindungsgemäß
gekennzeichnet durch eine federnde Verbindung der zur Herstellung des Schlauches
dienenden Kantenschweißelektroden mit dem übrigen Teil der Matrize.
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Auch hier dient die federnde Verbindung grundsätzlich dem gleichen
Zweck. Die Verbindung der Kantenschweißelektroden mit dem übrigen Teil der Matrize
hat im übrigen den Vorteil, daß sich auf diese Weise leicht ein Arbeitsgang an den
anderen anschließen kann, was für eine kontinuierliche Verarbeitung besonders günstig
ist.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Vorrichtung ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die Matrizen in ihrer Ausgangsstellung vor dem Zusammenpressen
in einem solchen Abstand voneinander gehalten sind, daß die Schlauchwände beim Füllen
des Schlauches sich an die Matrizen anlegen.
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Auf diese Weise wird die Wandung des großen Schlauchabschnittes insbesondere
in ihrem unteren Teil, wenn dieser gefüllt ist, abgestützt, und es wird dadurch
ein Strecken der Schlauchwandung unter dem Gewicht der Flüssigkeit verhindert. Auf
diese Weise
wird durch eine weitere Maßnahme vermieden, daß die
Einzelbehälter sich möglicherweise mit unterschiedlichen Mengen Flüssigkeit oder
Paste füllen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt einen Aufriß der Vorrichtung teilweise im Schnitt und
Fig. 2 ist eine Ansicht der bei der Vorrichtung verwendeten Matrize.
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In den Zeichnungen sind zwei Walzen 1 und 2 dargestellt, von denen
Streifen 3 und 4 eines thermoplastischen Materials abgezogen werden können, wobei
die Streifen 3 und 4 zwischen zwei der Formung und Schweißung dienenden Matrizen
18 und 19 hindurchlaufen. Die Matrizen 18 und 19 bewegen sich hin- und hergehend
aufeinander zu und voneinander weg, wobei diese Bewegung durch Druckwerkzeuge 5
und 6 bewirkt wird. Die Matrizen 18 und 19 besitzen in ihren unteren Teilen Form-
und Schweißteile 9 und 10 und ihren oberen Teilen Schweißteile 20 und 21, wobei
die unteren Teile 9 und 10 mit Mulden 11 und 12, die oberen Teile 20 und 21 mit
federnd angeordnetenKantenschweißelektroden 7 und 8 versehen sind.
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Eine federnd angeordnete Preßmaschine 10a ist an der Matrize 19 vorgesehen
und verläuft oberhalb des unteren Teils 10 und quer zu dem Teil 10 der Matrize 19.
Ein Füllrohr 13 erstreckt sich zwischen die oberen Teile 20 und 21 der Matrizen.
Drehbare Transportwalzen 16 und 17 werden von einem Motor od. dgl. angetrieben und
bewirken den Vorschub der Streifen 3 und 4.
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Die Vorrichtung arbeitet wie folgt: Ein Abschnitt des Streifens 3
und ein entsprechender Abschnitt des Streifens 4 werden gleichzeitig von den Walzen
1 bzw.
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2 den oberen Teilen 20 und 21 der Matrizen 18 und 19 zugeführt. Die
Matrizen 18 und 19 bewegen sich in Richtung der PfeileA-A unter dem Einfluß der
Druckwerkzeuge 5 und 6 aufeinander zu, und die übereinanderliegenden Enden und Seitenkanten
der beiden Streifenabschnitte werden mittels zugeführter elektrischer Hochfrequenzströme
miteinander verschweißt, wodurch ein großer Behälter geformt wird.
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Alsdann werden die Matrizen 18 und 19 voneinander weg bewegt, und
der große Behälter wird teilweise mittels des Füllrohres 13 mit einer zu verpackenden
Flüssigkeit oder Paste gefüllt, wobei die Flüssigkeit oder Paste in Richtung des
Pfeiles B in das Füllrohr eintritt. Der so gefüllte große Behälter wird alsdann
nach unten bewegt, so daß er zwischen den unteren Teilen 9 und 10 der Matrizen 18
und 19 zu liegen kommt, während ein nächster Abschnitt eines jeden Streifens 3 und
4 von den Walzen 1 und 2 abgezogen wird und gleichzeitig zwischen die oberen Teile
20 und 21 der Matrizen gelangt, die alsdann wiederum in Richtung der PfeileA-A aufeinander
zu bewegt werden, wobei die federnd gelagerte Preßschiene 10 a durch den von ihr
ausgeübten Druck den großen Behälter quer zu seiner Längsrichtung abschnürt, und
zwar etwas unterhalb des Standes der Flüssigkeit oder Paste in dem großen Behälter,
ehe die unteren Teile 9 und 10 der Matrizen 18 und 19 voll wirksam werden.
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Wenn nunmehr die Matrizen noch weiter aufeinander zu bewegt werden,
verursacht der durch sie ausgeübte Druck die Bildung einer Anzahl kleinerer Behälter,
deren Gestalt den Mulden 11 und 12 entspricht und von diesen bestimmt wird. Dabei
wird die in dem großen Behälter vorhandene Flüssigkeit oder Paste durch den ausgeübten
Druck in die kleineren Behälter
während deren Bildung gezwungen. Hierauf werden die
Streifen 3 und 4 um die kleineren Behälter herum unter Einfluß der den Matrizen
18 und 19 zugeführten elektrischen Hochfrequenzströme unter Hitze miteinander verschweißt.
Gleichzeitig verschweißen die oberen Teile 20 und 21 der Matrizen die übereinanderliegenden
Kanten des nächsten Abschnittes eines jeden der Streifen 3 und 4, wodurch der nächste
große Behälter gebildet wird.
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Die Matrizen werden nun voneinander weg bewegt, und der nächste große
Behälter wird mittels des Füllrohres 13 teilweise gefüllt, worauf dieser Behälter
nach unten bewegt und den unteren Teilen 9 und 10 der Matrizen zugeführt wird. Hierauf
wird in der oben beschriebenen Weise eine weitere Anzahl kleinerer Behälter gebildet,
während die im vorhergehenden Arbeitsgang hergestellten kleineren Behälter 14 durch
die sich drehenden Transportwalzen 16 und 17 aus dem Bereich der Form- und Schweißwerkzeuge
entfernt werden.
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Im Betrieb ist es vorteilhaft, jedesmal, wenn die Matrizen 18 und
19 in Tätigkeit treten, eine größere Länge der übereinanderliegenden Kanten der
Streifein 3 und 4 miteinander zu verschweißen, als zur Bildung der kleineren Behälter
während eines Verfahrenschrittes erforderlich ist, da bei Betätigung der Preßschiene
10 a eine gewisse Menge Flüssigkeit oder Paste oberhalb der Preßschiene 10 a während
der Bildung der kleineren Behälter verbleibt.
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Mannigfache Abwandlungen sind möglich. Beispielsweise kann die Preßschiene
10 a anstatt die Streifen durch Pressung flüssigkeitsdicht zusammenzuhalten, diese
auch mittels Hochfrequenzströme unter Hitze miteinander verschweißen; andererseits
kann man auch die übereinanderliegenden Streifenkanten lediglich durch mechanischen
Druck flüssigkeitsdicht zusammenhalten, anstatt sie zu verschweißen.
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Die Streifen 3 und 4 können aus einem Vinylkunststoff bestehen, beispielsweise
aus plastiziertem oder nichtplastiziertem Polyvinylchlorid. Die Verschweißung kann
anstatt mittels elektrischer Hochfrequenzströme auch durch Anwendung von Hitze,
beispielsweise mittels elektrisch geheizter Werkzeuge, erfolgen.