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Scheibenwischer Die Erfindung betrifft einen Scheibenwischer mit einem
pendelnden Wischarm, an dem das Wischblatt ansgelenkt ist an einem Teil, der um
die Längsachse des Wischarms gedreht werden kann.
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Bei einem bekannten Scheibenwischer dieser Art ist die Wischarmaufhängung
am freien Ende einer Schubstange angeordnet, die längs verschieblich im Wischarm
gelagert ist und durch eine Nut-und-Feder-Führung geführt ist. Die Nut ist dabei
an ihrem einen Ende um einen geringen Betrag abgewinkelt, so daß, wenn die Feder
in diesen abgewinkelten Bereich der Nut gerät, die Schubstange um ihre Längsachse
zum Wischarm gedreht wird. Die Führung der Feder in der Nut erfolgt zwangläufig
durch ein besonderes Führungsorgan periodisch im Takte der Wischbewegung, so daß
das Wischblatt eine bogenförmige Bewegung auf der Wischfläche beschreibt, deren
Zentrum nicht mit der Wischarmantriebsachse zusammenfällt. Das Wischblatt beschreibt
infolge des abgewinkelten Teils der Nut außerdem im äußeren Endbereich - an der
Stelle, an der die Windschutzscheibe üblicherweise eine starke Krümmung aufweist
- eine Schwenkbewegung um die Wischlängsachse, damit es der Wischfläche in diesem
gekrümmten Teil folgen kann.
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Bei diesem bekannten Scheibenwischer besteht der Nachteil, daß das
Wischblatt die äußeren unteren Teile der Windschutzscheibe nicht auswischen kann,
da seine Auswärtsbewegung durch die Begrenzung der Windschutzscheibe, mit der zuerst
der obere Teil des Wischblattes in Berührung gerät, begrenzt ist. Das Wischblatt
nimmt in dieser seiner äußersten Lage eine Stellung ein, in der es mit seinem oberen
Ende nahezu an dem entsprechend gelegenen Randstück der Windschutzscheibe anliegt
und von da aus im Winkel zur Begrenzung der Windschutzscheibe verläuft, so daß ein
dreieckiges Stück der Windschutzscheibe, das am Rande gelegen ist, nicht gewischt
wird. Dieses Randfeld ist aber von besonderer Wichtigkeit, wenn das Fahrzeug in
die Kurve gelenkt wird, und es ist Aufgabe der Erfindung, einen Scheibenwischer
so auszubilden, daß auch dieses Randstück mitgewischt wird.
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Dies wird hei Vorrichtungen der eingangs genannten Art erreicht, wenn
erfindungsgemäß das Wischblatt in an sich bekannter Weise um eine Achse senkrecht
zur Längsachse des Wischarms schwenkbar ist.
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Zwar sind Scheibenwischer bekannt, bei denen das Wischblatt durch
ein Gestänge zwangläufig im Takte der Wischbewegungen gegenüber dem Wischarm um
eine zum Wischarm senkrechte Achse geschwenkt wird; aber bei diesen bekannten Scheibenwischern
ist keine Schwenkung des Wischblattes um eine Achse in Richtung der Längsausdehnung
des Wischarms vorgesehen, so daß das Auswischen der abgewinkelten Teile einer gewölbten
Windschutzscheibe nicht unter dem günstigsten Ansatzwinkel der Wischlippe möglich
ist.
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Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sind beide Schwenkbewegungen
des Wischblattes - diejenige um eine Achse in Richtung der Wischarmlängsausdehnung
und diejenige um eine Achse senkrecht zur Wischarmlängsausdehnung -durch ein gemeinsames
Gestänge bewirkt, so daß diese beiden Schwenkbewegungen in einem zwangläufig durch
das Gestänge bestimmten Verhältnis zueinander stehen und nach einem bestimmten Programm,
das der Art der Windschutzscheibe angemessen sein kann, periodisch im Takte der
Wischbewegungen ablaufen. Die beiden Schwenkbewegungen können natürlich auch durch
je ein besonderes an sich bekanntes bzw. schon vorgeschlagenes Gestänge bewirkt
werden. Zur Bewirkung der Schwenkbewegung um die Achse in Richtung der Längsausdehnung
kann eine längs verschiebliche Schubstange vorgesehen sein, in die Führungselemente
derart eingreifen, daß bei Längsverschiebung der Schubstange die Wischblatthalterung
um die genannte Achse in Richtung der Wischarmlängsausdehnung geschwenkt wird. In
entsprechender Weise kann zur Bewirkung der Schwenkbewegung um eine Achse senkrecht
zur Wischarmlängsausdehnung eine längs verschiebliche Schubstange - gegebenenfalls
die gleiche - vorgesehen sein, die an ihrem vorderen Ende mit dem Wischblattlager
derart gekuppelt ist, daß bei Längsverschiebung der Schubstange die Wischblattlagerung
um die genannte, sich senkrecht zur Wiseharmlängsausdehnung erstreckende Achse geschwenkt
wird.
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Die Längsverschiebung der Schubstange erfolgt zweckmäßigerweise über
eine Führung am Antriebsende des Wischarms, in die das antriebsnahe Ende der Schubstange
eingreift. Diese Führung kann in einer
gekrümmten Führungsnut bestehen,
die feststehend angeordnet ist und in die das genannte Ende der Schubstange eingreift,
derart, daß es beim Hin- und Herschwingen des Wischarms in dieser Führungsnut hin-
und herläuft und dabei in Richtung der Wischarmlängsachse periodisch verschoben
wird.
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Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
die Fig. 1 bis 3 die Anordnung des Wischers und die Fig.4a bis 5c dessen Schwenkeinrichtung.
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In der Zeichnung ist in Fig. 1 das Wischfeld 1 eines Scheibenwischers
2, 3 nach der Erfindung dargestellt, das in dem in der Figur obengelegenen äußeren
Teil von der Kreisringsegmentform abweicht infolge der Schwenkbewegung des Wischblattes
2 um die Achse senkrecht zur Längsachse des Wischarms 3. Mit 4 ist die abzuwischende
Windschutzscheibe bezeichnet, die, wie aus Fig. 3 ersichtlich, in dem fraglichen
Bereich stark gekrümmt ist. Damit das Wischblatt 2 auch in diesem Bereich gegenüber
der Scheibe eine senkrechte Eingriffsstellung einnimmt, wird das Wischblatt zusätzlich
um eine Achse in Längsrichtung des Wischarms 3 gedreht, so daß es aus der in der
Fig.3 mit A bezeichneten ungünstigen Lage in die durch den Strich B angedeutete
günstigere senkrechte Stellung geschwenkt wird.
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Fig.2 ist eine Übersichtsdarstellung des Gegenstandes der Erfindung.
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Die Ausbildung des Schwenkmechanismus nach der Erfindung ist an Hand
zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert, die in den Fig. 4 und 5 dargestellt
sind, und zwar in Fig. 4 a und 5 a in Draufsicht und in Fig. 4b, 5 b und 5 c im
Schnitt.
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In den Fig.4a und 4b ist mit 5 eine Schubstange bezeichnet, die in
dem hohl ausgebildeten Wischarm 3 längs verschieblich gelagert ist. Am freien Ende
des Wischarms 3 ist eine aus zwei Blechschalen 22 und 23 bestehende Hülse aufgesetzt.
Die Verbindungsstelle des Wischarms 3 mit der Hülse 22, 23 ist durch einen Gummiring
24 abgedichtet, damit keine Feuchtigkeit in den Innenraum der Hülse 22, 23 dringen
kann. Am freien Ende der Schubstange 5 ist eine Zahnstange 17 angeordnet, die in
einer Verlängerung 25 ausläuft. Diese Verlängerung weist einen Wulst 34 auf und
ist in eine Aufnahme 35 am freien Ende der Schubstange eingesetzt, die derart ausgebildet
ist, daß die Verlängerung 25 mit dem Wulst 34 formschlüssig in der Ausnehmung sitzt.
Die so gegebene Kupplung zwischen der Zahnstange 17 und der Schubstange 5 gestattet
eine Verdrehung der beiden Teile gegeneinander um ihre Längsachse, verhindert jedoch
eine Längsverschiebung der Teile gegeneinander. In der Hülse 22, 23 ist senkrecht
zur Wischarmlängsachse drehbar die Welle 31 gelagert, die an ihrem freien Ende eine
in an sich bekannter Weise ausgebildete Wischblatthalterung 30 trägt. Auf die Welle
31 aufgesetzt ist ein Zahnrad 18, das, wie im vorliegenden Beispiel vorgesehen,
auch als Zahnsegment ausgebildet sein kann. Dieses Zahnrad steht mit der Verzahnung
der Zahnstange 17 derart im Eingriff, daß bei Bewegung der Zahnstange infolge Verschiebung
der Schubstange 5 in Wischarmlängsrichtung das Zahnrad 18 und mit ihm die Welle
31 und die Wischblatthalterung 30 um die -Achse der Welle 31 geschwenkt wird. Die
Hülse 22, 23 ist auf den Wischarm 3 drehbar um dessen Längsachse aufgesetzt. Sie
wird in ihrer jeweiligen Winkellage gehalten durch einen Stift 26, der in zwei Nuten
27 des Wischarms eingreift. Diese beiden Nuten sind, wie aus Fig. 4b ersichtlich,
gekrümmt, so daß die durch den Stift und die Nut gegebene Führung bei Längsverschiebung
der Zahnstange infolge Längsverschiebung der Schubstange eine Drehung der Hülse
auf dem Arm um dessen Längsachse bewirkt. Die Teile 30, 31 und 18 folgen dieser
Drehbewegung und damit auch das an der Wischblatthalterung 30 in an sich bekannter
Weise aufgehängte, aber in der Figur nicht dargestellte Wischblatt.
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Durch das geschilderte Getriebe wird erreicht, daß bei einer Längsverschiebung
der Schubstange 5 der Wischblatthalter 30 eine Schwenkbewegung um die Achse der
Welle 31 und gleichzeitig eine Schwenkbewegung um die Längachse des Wischarms ausführt,
wobei das Verhältnis, in dem diese beiden Bewegungen zueinander und im Verhältnis
zur Bewegung der Schubstange ablaufen, durch konstruktive Maßnahmen bestimmt ist
und den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden kann. Die Steuerung der Schubstange,
die vorzugsweise periodisch im Takte der Wischbewegung erfolgt, ist in der Figur
nicht dargestellt. Sie erfolgt in an sich bekannter Weise durch eine Kurvenführung,
die feststehend in der Nähe des Wischarmlagers angeordnet ist und in die ein Führungsstift
am unteren freien Ende der Schubstange eingreift, so daß die Schubstange bei den
Pendelbewegungen des Wischarms Längsverschiebungen vollführt in dem Maße, wie die
Führungskurve von der Bahn eines Kreises um den unteren Drehpunkt des Wischarms
abweicht.
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In den Fig. 5 a bis 5 d ist ein zweites ähnliches Ausführungsbeispiel
dargestellt, das nur in der Lagerung der Hülse 22, 23 und in der Führung und Lagerung
der Zahnstange von dem in den Fig. 4 a und 4 b dargestellten Ausführungsbeispiel
abweicht. Die übrigen Teile sind genau so ausgebildet wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
und haben die gleiche Funktion. Diese Teile sind der Einfachheit halber mit den
gleichen Bezugszeichen versehen. Die gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel unterschiedlichen
Teile sind wie folgt ausgebildet. Die Schubstange 5 weist an ihrem oberen freien
Ende, wie auch aus dem in Fig. 5 c dargestellten Querschnitt ersichtlich, eine quadratische
Durchführung auf, in die eine Verdrallung 28 von ebenfalls quadratischem Querschnitt
am unteren Ende der Zahnstange 17 eingreift. Diese Kulissenführung 28, 29 bewirkt,
daß bei Längsverschiebung der Schubstange 5 die Zahnstange 17 und mit ihr die Teile
22, 23, 30 um die Wischarmlängsachse in einer Weise geschwenkt werden, wie es durch
die Konstruktion der Kulissenführung vorgegeben ist. Der obere äußere Rand des Wischarms
weist bei dem in Fig.5 dargestellten Ausführungsbeispiel zur Lagerung der Hülse
22, 23 zwei Ringnuten 34, 35 auf, in die entsprechende Wülste der Hülse eingreifen,
die durch Ringe 36, 37 in das Material der Hülse, nachdem diese auf das Wischarmende
aufgeschoben ist, eingeprägt sind.