DE69709813T2 - Kraftfahrzeugscheibenwischer mit einer verbesserten Vorrichtung zur Orientierung der Wischerwelle - Google Patents
Kraftfahrzeugscheibenwischer mit einer verbesserten Vorrichtung zur Orientierung der WischerwelleInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Wischvorrichtung zum Wischen einer Kraftfahrzeugscheibe mit einer verbesserten Vorrichtung zur Ausrichtung einer Antriebswelle.
- Die Erfindung betrifft insbesondere eine Wischvorrichtung zum Wischen einer Kraftfahrzeugscheibe, bei der ein Scheibenwischer am oberen Ende einer Antriebswelle angebracht ist, die in einer Pendeldrehbewegung um ihre Achse durch eine Antriebsvorrichtung angetrieben wird, und bei der eine Vorrichtung vorgesehen ist, um die Neigung der Achse der Antriebswelle im Verhältnis zu einer zur Ebene der Scheibe in etwa senkrechten Bezugsachse zu verändern,
- In einer solchen Vorrichtung trägt der Scheibenwischer einen Wischergummi aus elastischem Elastomermaterial, den er an die zu wischende Scheibe andrückt und den er in einer Wischbewegung in Form einer Pendeldrehbewegung antreibt.
- Die Kraftfahrzeugscheiben, insbesondere die Windschutzscheiben, sind im allgemeinen gewölbt, so daß die Notwendigkeit besteht, daß der Scheibenwischer ein Scheibenwischerblatt mit einer Gelenkstruktur umfaßt, die den Wischergummi auf seiner ganzen Länge mit der Scheibe in Kontakt bringen kann. Die Gelenkstruktur ermöglicht es außerdem, sicherzustellen, daß der Anpreßdruck des Wischergummis an der Scheibe auf der gesamten Länge des Wischergummis in etwa einheitlich ausfällt, und dazu ist die Gelenkstruktur in einer Ebene verformbar, die in etwa senkrecht zu der zu wischenden Fläche verläuft, wobei sie den Wischergummi anhand von Krallen in dieser Verformungsebene hält.
- Wenn sich das Scheibenwischerblatt jedoch beim Wischen in seiner Pendeldrehbewegung über die Windschutzscheibe bewegt, bleibt die Verformungsebene seiner Gelenkstruktur aufgrund der Wölbung der Scheibe nicht genau senkrecht in der Ebene der zu wischenden Fläche, so daß der Wischergummi mit der Scheibe in einem Winkel in Kontakt kommt, der sich in Abhängigkeit von der Position des Scheibenwischers verändert.
- Es hat sich herausgestellt, daß durch eine solche Neigung des Wischergummis die Wischqualität des Scheibenwischerblatts erheblich beeinträchtigt wird.
- Ein besonders ungünstiger Fall ergibt sich dann, wenn der Scheibenwischer, insofern es sich um die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs handelt, konzipiert ist, um ein nach hinten gebogenes seitliches Ende der Windschutzscheibe zu wischen, wobei er in eine Position in etwa parallel zur seitlichen Windschutzscheibensäule gelangt. Der Neigungswinkel des Wischergumrnis im Verhältnis zur Scheibe ist dann groß und kann sich nachteilig auf die Wischleistung des Scheibenwischers in diesem Bereich auswirke n.
- Um eine Lösung für dieses Problem bereitzustellen, schlägt die Druckschrift DE-A-3.900.525 einen Scheibenwischer der vorgenannten Art gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vor, bei dem die Antriebswelle schwenkbar um wenigstens eine Achse gelagert ist, die senkrecht zur Achse der Antriebswelle verläuft, und bei dem eine Nockenvorrichtung vorgesehen ist, die die Schwenkbewegung der Antriebswelle betätigt, um die Neigung ihrer Achse im Verhältnis zur Bezugsachse in Abhängigkeit von der Position der Antriebswelle um ihre Drehachse zu verändern.
- Eine ähnliche Lösung wird in der Druckschrift GB-A-761.619 beschrieben und dargestellt.
- Bei diesen verschiedenen Gestaltungen nach dem Stand der Technik ist festzustellen, daß die Schwenkachse der Antriebswelle im Verhältnis zum Lagerkörper beweglich ist und daß sich daraus eine komplexe Bewegung der Antriebswelle im Raum, und zwar vor allem im Verhältnis zu der zu wischenden Scheibe, ergibt, was zu Veränderungen der durch den Scheibenwischer auf die zu wischende Scheibe ausgeübten Anpreßkraft führt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenwischervorrichtung vorzuschlagen, mit der diese Nachteile beseitigt werden, um die Wischvorgaben, insbesondere die Wischflächen, einzuhalten.
- Dazu schlägt die Erfindung eine Scheibenwischervorrichtung vor, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Antriebswelle schwenkbar um eine einzige ortsfeste Achse gelagert ist, die senkrecht zur Achse der Antriebswelle verläuft, und daß Mittel zur formschlüssigen Führung der Antriebswelle vorgesehen sind, die die Schwenkung der Antriebswelle im Lagerkörper auf eine Schwenkung in einer die Bezugsachse enthaltenden Ebene begrenzen.
- Nach andern Merkmalen der Erfindung ist folgendes vorgesehen:
- - Die Antriebswelle trägt ein Nockenfolgeelement, das im Verhältnis zur Antriebswelle drehbar um die Achse der Antriebswelle gelagert ist und das im Verhältnis zum Lagerkörper gegen Verdrehung um diese Achse gesichert ist, wobei das Nockenfolgeelement an einer Nockenfläche anliegt, die drehbeweglich im Lagerkörper ist und deren Bewegungen in Abhängigkeit von der Drehung der Antriebswelle um ihre Achse gesteuert werden.
- - Die Nockenfläche ist an einer Scheibe angebracht, die im Lagerkörper drehbar um die Bezugsachse gelagert ist.
- - Die Nockenfläche besitzt ein nach Maßgabe der Winkelposition um die Bezugsachse veränderliches Profil.
- - Das Nockenfolgeelement umfaßt einen Hebel, der drehbar am unteren Ende der Antriebswelle, senkrecht zur Achse der Antriebswelle gelagert ist, der im Lagerkörper entlang einer Bahn geführt ist, die in einer zur Bezugsachse parallelen Ebene enthalten ist, und von dem ein freies Ende an der Nockenfläche anliegt.
- - Die Antriebswelle umfaßt einen senkrechten Zapfen, an dessen freiem Ende ein Antriebsfinger angeordnet ist, der dazu bestimmt ist, in einem in radialer Richtung ausgeführten Schlitzloch der Trägerscheibe der Nockenfläche aufgenommen zu werden, um die Scheibe in Abhängigkeit von der Position der Antriebswelle um ihre Achse drehend um die Bezugsachse anzutreiben.
- - Die Nockenvorrichtung besitzt eine Nockenfläche, die am Lagerkörper angebracht ist, wobei sich ihr Profil entlang einer radialen Richtung im Verhältnis zur Bezugsachse verändert und die Antriebswelle ein Nockenfolgeelement trägt, das in wenigstens zwei Punkten auf der Nockenfläche anliegt.
- - Das Nockenfolgeelement umfaßt zwei im Verhältnis zur Drehachse der Antriebswelle diametral gegenüberliegende Auflagepunkte.
- - Die Vorrichtung umfaßt zwei im Verhältnis zur Bezugsachse diametral gegenüberliegende Rollen.
- Die Nockenvorrichtung besitzt eine Nockenfläche, die ortsfest auf der Antriebswelle angebracht ist, so daß sie sich mit dieser um ihre Achse dreht" wobei sich das Profil der Nockenfläche entlang der radialen Richtung der Antriebswelle in Abhängigkeit von der Winkelposition der betreffenden Nockenteilfläche um die Achse der Antriebswelle verändert und die Nockenfläche an wenigstens zwei im Verhältnis zum Lagerkörper ortsfesten Punkten anliegt.
- Die Nockenfläche liegt an Rollen an, die im Verhältnis zum Lagerkörper drehbar um eine zur Bezugsachse in etwa parallele Achse gelagert sind.
- - Wenigstens eine der Rollen ist entlang einer zur Nockenfläche in etwa senkrechten Richtung beweglich gelagert, während die Rolle durch elastische Rückstellmittel in Richtung der Nockenfläche zurückgestellt wird.
- Die Antriebswelle ist im Lagerkörper über eine Kugelgelenklagerung gelagert.
- - Die Antriebswelle ist im Lagerkörper über eine Drehzapfenverbindung um die besagte einzige ortsfeste Achse herum gelagert.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, zu deren Verständnis auf die beigefügten Zeichnungen verwiesen wird. Darin zeigen im einzelnen:
- - Fig. 1 eine Axialschnittansicht einer ersten Ausführungsart eines Mechanismus gemäß den Lehren der Erfindung zur Herbeiführung der Neigung einer Antriebswelle in Abhängigkeit von ihrer Winkelposition;
- - Fig. 2 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 1, wobei die Vorrichtung dargestellt ist, wenn die Antriebswelle eine zweite Winkelposition um ihre Achse einnimmt;
- - Fig. 3 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 1 zur Veranschaulichung einer zweiten Ausführungsart der Erfindung;
- - Fig. 4 eine auseinandergezogene und vergrößerte perspektivische Ansicht eines Details der zweiten Ausführungsart der Erfindung;
- - Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie 5-5 von Fig. 3;
- Fig. 6 eine Axialschnittansicht zur Veranschaulichung einer dritten Ausführungsart der Erfindung;
- Fig. 7 eine Schnittansicht entlang der Linie 7-7 von Fig. 6;
- Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie 8 = 8 von Fig. 6;
- - Fig. 9 eine Axialschnittansicht einer vierten Ausführungsart der Erfindung; und
- - Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie 10&supmin;¹&sup0; von Fig. 9. In Fig. 1 ist eine Antriebswelle 10 einer Wischvorrichtung zum Wischen einer (nicht dargestellten) Scheibe eines Kraftfahrzeugs dargestellt worden.
- Ein (nicht dargestellter) Scheibenwischer ist dazu bestimmt, am oberen Ende 12 der Antriebswelle 10 angebracht zu werden, um in einer Wischbewegung in Form einer Pendeldrehbewegung um die Achse A1 der Antriebswelle 10 angetrieben zu werden, die in einem Lagerkörper 14 geführt ist, der dazu bestimmt ist, in der Nähe der zu wischen den Scheibe auf der Innenseite einer (nicht dargestellten) Karosseriewand angeordnet zu werden, durch die nur das obere Ende 12 der Antriebswelle 10 hindurchgeht.
- Um ihren Drehantrieb um ihre Achse A1 herbeizuführen, umfaßt die Antriebswelle 10 eine Antriebskurbel 16, die sich in etwa senkrecht zur Achse A1 erstreckt und die an der Antriebswelle 10 oberhalb eines unteren Teils 32 der Antriebswelle befestigt ist, der sich im Innern des Lagerkörpers 14 erstreckt. Die Antriebskurbel 16 umfaßt bekannterweise an ihrem freien Ende ein Verbindungskugelgelenk 18, das über ein (nicht dargestelltes) Gestänge mit einer Wischerantriebseinheit verbunden ist, die für den Antrieb der Wischvorrichtung sorgt.
- Gemäß den Lehren der Erfindung umschließt der Lagerkörper 14 einen - Mechanismus, der die Führung der Weile 10 bei ihrer Drehung um ihre Achse A1 übernimmt und der eine Veränderung der Neigung der Achse A1 der Antriebswelle 10 bezogen auf eine im Verhältnis zum Lagerkörper 14 und damit im Verhältnis zur Scheibe des Fahrzeugs ortsfesten Bezugsachse A0 in Abhängigkeit von der Winkelposition der Antriebswelle 10 um ihre Achse A1 bewirkt, wobei diese Position durch die Wischerantriebseinheit, die auf die Antriebskurbel 16 einwirkt, bestimmt wird.
- Der Lagerkörper 14 umfaßt ein unteres Gehäuse 20 und ein oberes Gehäuse 22, die dazu bestimmt sind, entlang einer in etwa mittleren und zur Bezugsachse A0 senkrechten Ebene aneinandergefügt zu werden.
- Das obere Gehäuse 22 weist in etwa die Form einer umgekehrten Schale auf, und sein oberes Ende trägt eine rohrförmige Muffe 24 mit der Achse A0, durch die hindurch die Antriebswelle 10 über ein Kugelgelenk 26 eingebaut wird, dessen Außenring 28 in der Muffe 24 befestigt ist und dessen Innenring 28 fest mit der Antriebswelle 10, in etwa in deren Mitte entlang der Richtung ihrer Achse A1, verbunden ist.
- Das Kugelgelenk 26 sorgt daher für eine schwenkbare Lagerung der Antriebswelle 10 im Verhältnis zum Lagerkörper 14 um den Mittelpunkt des Gelenks 26 herum, bei dem es sich um den Schnittpunkt der Bezugsachse A0 und der Achse A1 der Antriebswelle 10 handelt.
- Der untere Teil 32 der Antriebswelle 10, der sich unterhalb des Schwenkpunkts C erstreckt, verläuft daher im Innern des Lagerkörpers 14.
- Gemäß den Lehren der Erfindung ermöglicht eine Nockenvorrichtung die Regelung der Neigung der Achse A1 der Antriebswelle 10 im Verhältnis zur Bezugsachse A0 durch Schwenkung der Antriebswelle 10 um den Punkt C, den Mittelpunkt des Kugelgelenks 26.
- Bei diesem ersten Ausführungsbeispiel wirkt ein bewegliches Nockenprofil 34 mit einem Nockenfolgeelement 36 zusammen, das fest mit dem unteren Ende 38 der Antriebswelle 10 verbunden ist.
- Im einzelnen ist eine Nockenträgerscheibe 40 drehbar um die Bezugsachse A0 im Lagerkörper 14 gelagert. Dazu ist die Trägerscheibe 40 axial zwischen zwei Antifriktionsringen 42, 44 eingespannt, die am unteren Gehäuse 20 bzw. arn oberen Gehäuse 22 angebracht sind.
- Der untere Antifriktionsring 42 ist ringförmig ausgebildet und sorgt für das Halten der Trägerscheibe 40 axial nach unten. Der obere Antüfriktionsring 44 weist im Radialschnitt eine Winkelform auf, um die Trägerscheibe 40 sowohl radial als auch axial nach oben zu führen. Die Trägerscheibe 40 wird zwischen den Antifriktionsringen 42, 44 gehalten, wenn das untere Gehäuse 20 und das obere Gehäuse 22 zusammengefügt werden.
- Der untere Teil 32 der Antriebswelle 10 geht durch die Trägerscheibe 40 mittels einer kreisförmigen Öffnung 41 mit der Achse A0 hindurch, die in die Trägerscheibe 40 eingearbeitet ist, so daß sich das untere Encle 38 der Antriebswelle 10 unterhalb der Trägerscheibe 40 erstreckt.
- Die Trägerscheibe 40 umfaßt an ihrer Unterseite 4·6 einen Nocken 48, der sich entlang einem Ringabschnitt mit der Achse A0 erstreckt und von dem eine Unterseite das Nockenprofil 34 bildet.
- Das Nockenfolgeelement 36 besteht im wesentlichen aus einem Hebel 50, der sich in etwa senkrecht zur Achse A1 der Antriebswelle 10 erstreckt, an deren unterem Ende 38 er durch seinen mittleren Teil drehbar gelagert ist.
- Der insgesamt prismaförmige Hebel 50 ist entlang einer die Bezugsachse A0 enthaltenden vertikalen Ebene durch vier Sockel 52 geführt, die sich von einer Bodenquerwand 54 des unteren Gehäuses 20 aus vertikal nach oben erstrecken.
- Das untere Ende 38 der Antriebswelle 10 kann sich deshalb nur in der vertikalen Ebene verschieben, die die Bezugsachse A0 enthält und die durch das Zusammenwirken des Hebels 50 und der vier Sockel 52 definiert ist. Die Achse A1 der Welle 10 verschiebt sich daher in einer vertikalen Ebene durch Schwenkung um eine ortsfeste Achse A3, die senkrecht zur Bezugsachse A0 und zu der durch das Zusammenwirken des Hebels 50 und der vier Sockel 52 definierten vertikalen Ebene verläuft und die durch den Mittelpunkt C des Kugelgelenks 26 hindurchgeht.
- Dadurch werden Veränderungen der durch den Scheibenwischer auf die zu wischende Scheibe ausgeübten Anpreßkraft verhindert, wobei die Wischvorgaben, insbesondere die Wischflächen, eingehalten werden.
- Ein freies Ende 56 des Hebels 50 trägt eine Rolle 58, die drehbar um eine Achse gelagert ist, die in etwa parallel zur Gesamtrichtung A2 des Hebels 50 verläuft, und die am Nockenprofil 34 zur Anlage kommt.
- Es kann vorgesehen sein, daß das freie Ende 56 des Hebels 50 gegen das Nockenprofil 34 durch (nicht dargestellte) Rückstellmittel beaufschlagt wird, die beispielsweise zwischen dem Hebel 50 und der Bodenquerwand 54 des unteren Gehäuses 20 eingefügt sind.
- In Abhängigkeit von der Höhe des Nockens 48, das heißt in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen der ein Nockenprofil 34 bildenden unteren Fläche und der unteren Fläche 46 der Trägerscheibe 40 verändert sich die vertikale Position des freien Endes 56 des Hebels 50, wodurch eine Schwenkung um die Achse A3 des Hebels 60 und der Antriebswelle 10 herbeigeführt wird.
- Daraus ergibt sich folglich eine Veränderung des Neigungswinkels α der Achse A1 der Antriebswelle 10 im Verhältnis zur Bezugsachse A0.
- Damit die Veränderung des Neigungswinkels α der Antriebswelle 10 von der Winkelposition der Welle 10 um ihre Achse A1 abhängig ist, ist es dlaher notwendig, daß sich der Nocken 48 und seine Trägerscheibe 40 gleichzeitig mit der Welle 10 drehen.
- Die Trägerscheibe 40 ist jedoch drehbar um die Bezugsachse A0 gelagert, während sich die Welle 10 um ihre Achse A1 dreht, die nicht notwendigerweise mit der Bezugsachse A0 zusammenfällt. Die Drehverbindung der Antriebswelle 10 und der Trägerscheibe 40 erfolgt über einen Verbindungsfinger 60, der sich parallel zur Achse A1 nach unten vom freien Ende eines Zapfens 62 aus erstreckt, der fest mit der Antriebswelle 10 oberhalb der Trägerscheibe 40, aber unterhalb des Kugelgelenks 26 verbunden ist.
- Der Verbindungsfinger 60 ist in einem radial ausgerichteten Schlitzloch 64 aufgenommen, das in der Trägerscheibe 40 angeordnet ist, um eine Bewegung des Verbindungsfingers 60 im Schlitzloch 64 entlang der radialen Richtung zu ermöglichen, wobei jedoch jede Bewegung des Verbindungsfingers 60 entlang einer im Verhältnis zur Achse A0 tangentialen Richtung verhindert werden soll.
- Wenn daher die Antriebswelle 10 unter dem Einfluß des Zusammenwirkens des Nockenprofils 34 und des Nockenfolgeelements 36 um die Achse A3 schwenkt, verschiebt sich der Finger 60 entlang der radialen Richtung im Schlitzloch 64; wenn jedoch die Antriebswelle 10 durch die Antriebskurbel 16 drehend um ihre Achse A1 angetrieben wird, bewirkt der Verbindungszapfen 62 eine gleichzeitige Drehung des Fingers 40 um die Bezugsachse A0 durch das Zusammenwirken des Fingers 60 mit dem Schlitzloch 64.
- Das untere Ende des Verbindungsfingers 60 ist vorzugsweise in Form einer Kugel ausgeführt.
- Im übrigen ist der Durchmesser der kreisförm6gen Öffnung 41 der Trägerscheibe 40 größer als der Durchmesser der Antriebswelle 10, um eine Bewegung der Antriebswelle 10 um den Mittelpunkt C des Kugelgelenks 26 ohne Überschneidung mit der Öffnung 41 zu ermöglichen.
- Wie in den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, umfaßt die Trägerscheibe 40 eine in ihre Oberseite 68 eingearbeitete Ausnehmung 66, außer um das Schlitzloch 64 herum, das sich auf der gesamten Höhe der Trägerscheibe 40 erstreckt, und außer auf dem Umfang der · Trägerscheibe, der mit den Antifriktionsringen 42, 44 zusammenwirkt.
- In Fig. 2 ist die Vorrichtung von Fig. 1 dargestellt, wenn die Antriebswelle 10 durch die Antriebskurbel 16 um etwa eine Vierteldrehung um ihre Achse A1 geschwenkt worden ist.
- Fig. 2 zeigt eine Axialschnittansicht entlang der gleichen Schnittebene wie Fig. 1, wobei diese Ebene durch die Position der Führungssockel 52 zur Führung des Hebels 50 im Lagerkörper 14 definiert ist.
- Der Verbindungsfinger 60 des Zapfens 62 hat daher eine gleichzeitige Drehung der Trägerscheibe 40 und des Nockens 48 um die Bezugsachse A0 bewirkt, so daß ein anderer Teil des Nockens 48 mit der Rolle 58 des Hebels 50 zusammenwirkt, der im Verhältnis zum Lagerkörper 14 in der gleichen Ebene geblieben ist.
- Wie man in Fig. 2 erkennen kann, ist die Höhe des Nockens 48 in diesem Teil größer, so daß die Rolle 58 nach unten gedrückt wurde und der Hebel 50 und die Antriebswelle 10 um die Achse A3 geschwenkt sind, bis die Antriebswelle 10 eine Position erreicht hat, in der ihre Achse A1 in etwa mit der Bezugsachse A0 zusammenfällt.
- Das Profil 34 des Nockens 48 ist vorteilhafterweise so gestaltet, daß es die Ausrichtungsänderungen des Wischerblatts im Verhältnis zur Scheibe in Abhängigkeit von deren Wölbung bestmöglich ausgleichen kann. Die Höhenänderung des Nockenprofils ist daher nicht notwendigerweise proportional zur Drehung des Nockens um die Achse A0.
- In den Fig. 3 bis 5 ist eine zweite Ausführungsart der Erfindung dargestellt worden. In diesen Figuren werden gleichartige oder identische Elemente, wie sie in den Fig. 1 und 2 beschrieben und dargestellt wurden, jeweils durch die gleichen Bezugsnummern bezeichnet.
- In dieser zweiten Ausführungsart der Erfindung ist im Unterschied zur ersten Ausführungsart festzustellen, daß der Nocken 48 im Innern des Lagerkörpers 14 ortsfest ist und daß das Nockenfolgeelement 36 vollständig fest mit der Antriebswelle 10, auch drehfest um deren Achse A1, verbunden ist.
- Ebenso wie in der ersten Ausführungsart der Erfindung ist die Antriebswelle 10 schwenkbar um den Mittelpunkt C einer Kugelgelenkverbindung 26 gelagert, die in einer zylindrischen Muffe 24 am oberen Ende eines oberen Gehäuses 22 des Lagerkörpers 14 angeordnet ist.
- Die Bewegung der Äntriebswelle 10 im Verhältnis zum Lagerkörper 14 wird jedoch durch eine ebene Bewegung in einer die Bezugsachse A0 enthaltenden vertikalen Ebene begrenzt. Dazu ist ein Drehring 70 drehbar um die Achse A1 der Antriebswelle 10 an deren unterem Ende 38 gelagert, wobei er zwischen zwei gegenüberliegenden parallelen Flächen 72 von zwei Führungssockeln 74 aufgenommen ist, die an der Bodenquerwand 54 des unteren Gehäuses 20 des Lagerkörpers 14 angebracht sind.
- Die gegenüberliegenden Flächen 72 der Sockel 74 erstrecken sich in einer vertikalen Ebene, wobei sie durch einen Abstand voneinander getrennt sind, der etwa gleich dem Durchmesser des Drehrings 70 ist, so daß für diesen eine ebene Bahn entlang einer Richtung A2 um den Schwenkpunkt C vorgegeben ist.
- Wie in der ersten Ausführungsart der Erfindung ist die Antriebswelle 10 auf eine Schwenkbewegung im Verhältnis zum Lagerkörper 14 um die ortsfeste Achse A3 herum begrenzt, wie sie vorstehend definiert wurde. Wie man im einzelnen in den Fig. 3 und 5 erkennen kann, besitzt der Nocken 48, der im Verhältnis zum unteren Gehäuse 20 ortsfest ist, ein Profil 34, das durch eine zylindrische Fläche gebildet wird, die nicht rotationssymmetrisch ist, wobei das Nockenprofil durch eine mehr oder weniger große Entfernung dieser Seitenfläche 76 im Verhältnis zur Bezugsachse A0 entlang einer, bezogen auf die Achse A1, radialen Richtung in Abhängigkeit von der Winkelposition des betreffenden Teils der Seitenfläche 76 um diese Achse bestimmt wird.
- Das fest mit der Antriebswelle 10 verbundene Nockenfolgeelement 36 umfaßt im wesentlichen eine rohrförmige Hülse 78, die den unteren Teil 32 der Antriebswelle 10 umgibt, und zwei Querarme 80, die sich senkrecht zur Achse A1 am unteren Ende der Hülse 78 erstrecken. Die Querarme 80 sind, bezogen auf die Achse A1, diametral gegenüberliegend angeordnet und tragen an ihrem freien Ende jeweils eine Rolle 82, die dazu bestimmt ist, mit der Seitenfläche 76 des das Nockenprofil 34 bildenden Nockens 48 in Kontakt zu kommen.
- Diese Seitenfläche 76 ist so definiert, daß zwei, bezogen auf die Achse A1 der Fläche 76, diametral gegenüberliegende Punkte durch einen konstanten Abstand getrennt sind, wobei sie jedoch nicht notwendigerweise symmetrisch im Verhältnis zur Bezugsachse A0 angeordnet sind.
- Die Rollen 82, die in gleichen Abständen von der Achse A1 der Antriebswelle 10 angeordnet sind, bewirken daher, wenn sie der Seitenfläche 76 folgen, eine Verschiebung des unteren Endes 38 der Antriebswelle 10, wobei diese Verschiebung natürlich nur in der durch die gegenüberliegenden Flächen 72 der Führungssockel 74 definierten Ebene erfolgen kann.
- Die Benutzung eines Nockens 48, dessen Profil nicht kreisförmig ist, ermöglicht eine präzise Definition des Verlaufs der Neigungsänderung der Achse A1 der Antriebswelle 10 in Abhängigkeit von ihrer Winkelposition um ihre Achse A1. Dieser Änderungsverlauf kann daher so angepaßt werden, daß man einen optimalen Ausgleich der Ausrichtung der Wischleiste im Verhältnis zur Scheibe in Abhängigkeit von deren Wölbung erhält.
- Um die Betriebsspiele nachstellen zu können und um etwaige geometrische Fehler der Nockenfläche 76 auszugleichen, ist wenigstens einer der Querarme 80 zweiteilig ausgeführt, mit einem inneren radialen Teil 80A und einem äußeren radialen Teil 80B, wobei eine Federscheibe 85 zwischen beiden Teilen eingefügt ist, um eine leichte Anpassung der Länge des Arms 80 entlang der radialen Richtung im Verhältnis zur Achse A1 zu ermöglichen.
- Dazu umfaßt der äußere radiale Teil 80B des Arms 80 einen zylindrischen Stift 86, der sich radial nach innen erstreckt und der dazu bestimmt ist, in einer formschlüssigen Bohrung 88 des inneren radialen r - Teils 80A des Arms 80 aufgenommen zu werden. Eine Klemmschraube 90 ist dazu bestimmt, in eine entsprechende Öffnung 92 des Stifts 86 eingeschraubt zu werden, wobei der Kopf der Schraube 90 außerhalb des Stifts 86 übersteht und im Innern eines Schlitzlochs 94 des inneren radialen Teils 80A des Querarms 80 aufgenommen ist, um jede relative Schwenkung der beiden Teile 80A, 80B des Querarms zu verhindern, wobei gleichzeitig eine gleitende Verschiebung entlang der Querrichtung des Arms 80 ermöglicht wird.
- Wie in den Fig. 3 bis 5 zu erkennen ist, sind die Rollen 82 um zur Achse A1 der Antriebswelle 10 parallele Achsen angelenkt, wobei ihre Seitenfläche 84 gewölbt ist.
- Wenn daher die Rollen 82 dem Nockenprofil 34 in Abhängigkeit von ihrer Winkelposition um die Achse A1 folgen, neigt sich diese fortschreitend um einen Winkel α im Verhältnis zur Bezugsachse A0. In clen Fig. 6 bis 8 ist eine dritte Ausführungsart der Erfindung dargestellt worden, die sich von der zweiten dadurch unterscheidet, daß der Nocken 48 an der Antriebswelle 10 angebracht ist und sich zusammen mit dieser um ihre Achse A1 dreht, während die Rollen 84 am Lagerkörper 14 angebracht sind.
- Wie man in diesen Figuren erkennen kann, ist der Nocken 48 am unteren Teil 32 der Antriebswelle 10 angebracht, wobei er eine zylindrische, aber nicht rotationssymmetrische äußere Seitenfläche 96 umfaßt, die das Nockenprofil 34 bildet. Dieses nicht kreisförmige Nochenprofil 34 ist außerdem so definiert, daß zwei diametral gegenüberliegende Punkte im Verhältnis zur Achse A1 der äußeren Seitenfläche 96 um einen konstanten Abstand voneinander entfernt sindl, wobei sie jedoch nicht notwendigerweise symmetrisch im Verhältnis zur Achse A1 sind.
- Wie bei der zweiten Ausführungsart der Erfindung, die vorstehend beschrieben wurde, trägt das untere Ende 38 der Antriebswelle 10 einen Drehring 70, der entlang einer Querrichtung A2 geführt ist, um die Bewegung der Antriebswelle 10 im Verhältnis zum Lagerkörper 14 auf eine ebene Schwenkbewegung um die durch den Mittelpunkt C des Kugelgelenks 26 verlaufende ortsfeste Achse A3 zu begrenzen.
- Die äußere Seitenfläche 96 des Nockens 48 kommt an zwei olivenförmigen Rollen 82 zur Anlage, die im oberen Gehäuse 22 drehbar um zur Bezugsachse A0 parallele Achsen gelagert sind und die in der Verschiebeachse der Antriebswelle 10 gelagert sind. Um die Betriebsspiele nachzustellen und um etwaige geometrische Fehler des Nockenprofils 34 auszugleichen, ist eine der Rollen 82 in einem Gabelkopf 98 gelagert, der entlang der Richtung A2 beweglich gelagert ist und der durch elastische Rückstellmittel 100 in Richtung des Nockens 48 beaufschlagt wird.
- Dazu umfaßt der Gabelkopf 98 einen Stift 102, der parallel zur Richtung A2 verläuft und der in einer entsprechenden Bohrung 104 geführt ist, die im oberen Gehäuse 22 ausgebildet ist.
- In den Fig. 9 und 10 ist eine vierte Ausführungsart der Erfindung dargestellt, die sich von der dritten durch die Führungsmittel zur Führung der Antriebswelle 10 unterscheidet, die jedoch die gleiche Nockenvorrichtung verwendet, um die Neigung der Antriebswelle 10 zu bestimmen.
- Bei dieser vierten Ausführungsart ist die Antriebswelle 10 nicht durch ein Kugelgelenk in Verbindung mit einer ebenen Führung, sondern durch eine einfache Zapfenverbindung 106 mit der Achse A3 im Lagerkörper 14 gelagert.
- Dazu ist die Antriebswelle 10 drehbar um ihre Achse A1 im Innern der Hülse 108, ebenfalls mit der Achse A1, gelagert, wobei die Hülse 108 zwei diametral gegenüberliegende Querstifte 110 mit der Achse A3 umfaßt, die über Antifriktionsbuchsen 112 in formschlüssigen Aufnahmen 114 des Lagerkörpers 14 gelagert sind, um die schwenkbare Lagerung der Antriebswelle 10 herbeizuführen.
- Eine solche Lagerung erfordert jedoch die zweiteilige Ausführung des oberen Gehäuses 22 des Lagerkörpers 14 mit den zwei Teilen 22A, 22B, die entlang einer durch die Achse A3 verlaufenden vertikalen Ebene getrennt sind.
Claims (14)
1. Wischvorrichtung zum Wischen einer Kraftfahrzeugscheibe, bei der
ein Scheibenwischer am oberen Ende (12) einer Antriebswelle (10)
angebracht ist, die in einem Lagerkörper (14) in einer
Pendeldrehbewegung um ihre Achse (A1) durch eine
Antriebsvorrichtung angetrieben wird, und bei der eine Vorrichtung (34,
36) vorgesehen ist, um die Neigung (α) der Achse der Antriebswelle
(10) im Verhältnis zu einer zur Ebene der Scheibe in etwa senkrechten
Bezugsachse (A0) zu verändern, wobei die Antriebswelle (10)
schwenkbar um wenigstens eine Achse (A3) gelagert ist, die senkrecht
zur Achse (A1) der Antriebswelle (10) verläuft, und wobei eine
Nockenvorrichtung (34, 36) vorgesehen ist, die die Schwenkbewegung
der Antriebswelle (10) betätigt, um die Neigung (cx) der Achse (A1) der
Antriebswelle (10) im Verhältnis zur Bezugsachse (,53) in Abhängigkeit
von der Position der Antriebswelle (10) um ihre Drehachse (A1) zu
verändern,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Antriebswelle (10) schwenkbar um eine einzige ortsfeste Achse (A3)
gelagert ist, die senkrecht zur Achse (A1) der Antriebswelle (10)
verläuft, und daß Mittel (52, 70) zur formschlüssigen Führung der
Antriebswelle (10) vorgesehen sind, die die Schwenkung der
Antriebswelle (10) im Lagerkörper (14) auf eine Schwenkung in einer
die Bezugsachse (A0) enthaltenden Ebene begrenzen.
2. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (10) ein
Nockenfolgeelement (36) trägt, das im Verhältnis zur Antriebswelle (10)
drehbar um die Achse (A1) der Antriebswelle (10) gelagert ist und das
im Verhältnis zum Lagerkörper (14) gegen Verdrehung um diese Achse
(A1) gesichert ist, und daß das Nockenfolgeelement (36) an einer
Nockenfläche (34) anliegt, die drehbeweglich im Lagerkörper (14) ist
und deren Bewegungen in Abhängigkeit von der Drehung der
Antriebswelle (10) um ihre Achse (A1) gesteuert werden.
3. Wischvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nockenfläche (34) an einer
Scheibe (40) angebracht ist, die im Lagerkörper (14) drehbar um die
Bezugsachse (A0) gelagert ist.
4. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Nockenfläche (34) ein nach Maßgabe der Winkelposition um die
Bezugsachse (A0) veränderliches Profil besitzt.
5. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Nockenfolgeelement (36) einen Hebel (50) umfaßt, der drehbar am
unteren Ende (38) der Antriebswelle (10), senkrecht zur Achse (A1) der
Antriebswelle (10) gelagert ist, der im Lagerkörper (14) entlang einer
Bahn geführt ist, die in einer zur Bezugsachse (A0) parallelen Ebene
enthalten ist, und von dem ein freies Ende (56) an der Nockenfläche
(34) anliegt.
6. Wischvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (10) einen
senkrechten Zapfen (62) umfaßt, an dessen freiem Ende ein
Antriebsfinger (60) angeordnet ist, der dazu bestimmt ist, in einem in
radialer Richtung ausgeführten Schlitzloch (64) der Trägerscheibe (40)
der Nockenfläche (34) aufgenommen zu werden, um die Scheibe (40)
in Abhängigkeit von der Position der Antriebswelle (10) um ihre Achse
(A11) drehend um die Bezugsachse (A0) anzutreiben.
7. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nockenvorrichtung eine
Nockenfläche (34) besitzt, die am Lagerkörper (14) angebracht ist, daß
sich ihr Profil entlang einer radialen Richtung im Verhältnis zur
Bezugsachse (A0) verändert und daß die Antriebswelle (10) ein
Nockenfolgeelement (36) trägt, das in wenigstens zwei Punkten (82)
auf der Nockenfläche (34) anliegt.
8. Wischvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Nockenfolgeelement (36)
zwei im Verhältnis zur Drehachse (A1) der Antriebswelle (10) diametral
gegenüberliegende Auflagepunkte (82) umfaßt.
9. Wischvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zwei im Verhältnis zur
Bezugsachse (A0) diametral gegenüberliegende Rollen (82) umfaßt.
10. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nockenvorrichtung eine
Nockenfläche (34) besitzt, die ortsfest auf der Antriebswelle (10)
angebracht ist, so daß sie sich mit dieser um ihre Achse (A1) dreht,
daß sich das Profil der Nockenfläche (34) entlang der radialen Richtung
der Antriebswelle (10) in Abhängigkeit von der Winkelposition der
betreffenden Nockenteilfläche (34) um die Achse (A1) der Antriebswelle
(10) verändert und daß die Nockenfläche (34) an wenigstens zwei irrt
Verhältnis zum Lagerkörper (14) ortsfesten Punkten (14) anliegt.
11. Wischvorrichtung nach Anspruch 110, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nockenfläche (34) an Rollen
(82) zur Anlage kommt, die im Verhältnis zum Lagerkörper (14) drehbar
um eine zur Bezugsachse (A0) in etwa parallele Achse gelagert sind.
12. Wischvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der Rollen (82) entlang einer zur Nockenfläche (34) in etwa
senkrechten Richtung beweglich gelagert ist und daß die Rolle (82)
durch elastische Rückstefimittel (85, 100) in Richtung der Nockenfläche
(34) 1 zurückgestellt wird.
13. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (10) im
Lagerkörper (14) über ein Kugelgelenk (26) gelagert ist.
14. Wischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (10) im
Lagerkörper (14) über eine Drehzapfenverbindung (106) um die
besagte einzige ortsfeste Achse (A3) herum gelagert ist.
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