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Maschine zum kontinuierlichen Breitnaßbehandeln von Gewebebahnen Zum
kontinuierlichen Breitnaßbehandeln von Gewebebahnen sind Maschinen bekannt, bei
welchen die Bahn durch einen eine Behandlungsflüssigkeit enthaltenden Behälter in
aufeinanderfolgend angeordneten Schleifen hindurchgeführt wird, von denen jede an
einem Stab aufgehängt ist, der längs des Behandlungsbehälters gefördert wird, wobei
die Gewebebahn in den Behandlungsbehälter von oben durch einen im Boden eines Zuleitungsgefäßes
vorgesehenen Trichter eingebracht wird und von einem Strom der Behandlungsflüssigkeit
begleitet wird, der zusammen mit der Gewebebahn aus dem Zuleitungsgefäß in den die
Behandlungsflüssigkeit enthaltenden Behälter eintritt.
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Ferner ist es bei Maschinen zum Breitnaßbehandeln von Gewebebahnen
bekannt, einen Behälter zur Aufnahme der Behandlungsflüssigkeit mit zwei geneigten
Seitenwandungen zu verwenden, von denen eine fest, die andere in ihrem unteren Teil
nachgiebig ist und mit diesem Teil gegen den unteren Rand eines Prismas drückt,
um nur das zu behandelnde Gewebe durchzulassen und dabei zu verhindern, daß mit
dem Gewebe auch ein Film einer gewissen Dicke der Behandlungsflüssigkeit heraustritt.
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Schließlich ist es bekannt, einen Trichter mit zwei elastischen Seitenwandungen
zu verwenden, wobei der Unterteil des Trichters unterhalb des Spiegels der Behandlungsflüssigkeit
liegt, die sich in einem unter dem Trichter angeordneten Behälter befindet. Zweck
diser Anordnung ist es, zu vermeiden, daß das in die Behandlungsflüssigkeit eintretende
Textilgut durch an der Oberfläche der Behandlungsflüssigkeit schwimmenden Schmutz
verunreinigt wird. Das Gut läuft dabei, ähnlich wie bei der vorerwähnten, bekannten
Einrichtung, unter Reibung an den Seitenwandungen des Trichters, welche an ihrem
unteren Ende gerade um das zum Durchlaufen des Gutes erforderliche Maß voneinander
abstehen. Dieser Abstand ist konstant.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine der eingangs erwähnten,
bekannten Gattung und bezweckt. die Seitenwandungen des Auslaßtrichters und damit
dessen Querschnitt verändern zu können und zu erreichen, daß ein vollkommenes Ausbreiten
des Gewebes bei dessen Eintritt in den eigentlichen Behandlungsbehälter unter gleichzeitiger
Faltenbildung erfolgt, ohne daß das Gewebe die Wandungen des Auslaßtrichters berührt.
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Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß an dem unteren Ende des konischen
Trichters zwei elastische Längswände vorgesehen sind, die mit zwei starren Querwänden
verbunden sind, welche oberhalb des Bodens des Zuleitungsgefäßes angeordnet sind,
wobei an jeder der Längswände in der Nähe von deren Quermittelebene die divergierenden
Enden einer zu dieser Ebene symmetrischen Gabel befestigt sind, welche an ihren
entgegengesetzten Enden mit einem Block verbunden ist, der in seiner Höhenlage mit
Hilfe einer senkrechten, drehbaren, jedoch zu den festen Teilen des Zuleitungsgefäßes
axial nicht verschiebbaren und von diesen getragenen Schraube verschiebbar ist.
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Zweckmäßig ist die Anordnung so getroffen, daß die Schrauben, welche
die senkrechte Verlagerung der mit den Gabeln verbundenen Blöcke bestimmen, mit
Hilfe von Handrädern od. dgl. drehbar sind, die sich oberhalb des oberen Randes
des Zuleitungsgefäßes befinden und an den Enden senkrechter Stangen angeordnet sind,
welche mit den Schrauben fest verbunden sind, so daß die Einstellung der Blöcke
und damit der Gabeln und der Mittelteile der elastischen Längswände und des Querschnitts
der unteren Austrittsöffnung des Trichters während des Betriebes der Maschine vorgenommen
werden kann.
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Die Figuren erläutern die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel.
Es stellt dar Fig. 1 einen Längsschnitt der Maschine gemäß der Erfindung, Fig. 2
eine Draufsicht zu Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht im Querschnitt nach der Linie III-III
der Fig.2. Fig. 4 in vergrößertem Maßstab und in schematischer Darstellung einen
Querschnitt der Vorrichtung für das Eintragen des Gewebes in den Behandlungsbehälter,
Fig.
5 eine Ansicht von unten, teilweise im Schnitt, Fig. 6 eine der Fig. 4 ähnliche
Schnittansicht einer anderen Betriebsstellung der Vorrichtung, Fig.7 in verkleinertem
Maßstab eine Ansicht der in Fig. 6 gezeigten Vorrichtung von unten, Fig. 8 in schematischer
Darstellung und im Schnitt eine andere Ausführungsform des in Fig. 4 bis 7 dargestellten
Zuleitungsgefäßes, Fig.9 in verkleinertem Maßstab eine Ansicht der in Fig. 8 dargestellten
Vorrichtung von unten, Fig. 10 und 11 der Fig. 9 ähnliche Ansichten verschiedener
Betriebsstellungen der Vorrichtungen, Fig. 12, 13 und 14 im vergrößerten Maßstab
und im Querschnitt eine konstruktive Einzelheit der in Fig. 8 dargestellten Vorrichtung,
Fig. 15 im vergrößerten Maßstab einen Schnitt durch eine konstruktive Einzelheit
der in Fig. 1 bis 3 dargestellten Maschine, Fig. 16 einen Schnitt nach der Linie
XVI-XVI der Fig. 15.
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Fig. 17 eine Draufsicht der in Fig. 15 dargestellten, konstruktiven
Einzelheit, Fig. 18 eine Teilansicht einer Führung, gesehen nach der Linie XVIII-XVIII
der Fig. 17, Fig. 19 eine Ansicht im Längsschnitt einer der in Fig. 1 dargestellten
ähnlichen Maschine gemäß einer anderen Ausführungsform der Maschine, Fig. 20 eine
Draufsicht der in Fig. 19 dargestellten Maschine, Fig.21 in schematischer Darstellung
eine Seitenansicht der Vorrichtung für das Austragen des Gewebes aus dem Behandlungsbehälter,
Fig. 22 eine Draufsicht, Fig. 23 einen Schnitt durch eine konstruktive Einzelheit
der in Fig. 21 und 22 dargestellten Maschine.
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In den Zeichnungen bezeichnet 1 einen die Behandlungsflüssigkeit enthaltenden
Behälter, in den das Gewebe T in voller Breite über das in Fig. 1 und 22 allgemein
mit A bezeichnete Zuleitungsgefäß eintritt und in Schleifen angeordnet wird, die
im Innern des Behälters 1 von einem nicht dargestellten System von Kettenförderern
an sich bekannten Art gefördert werden. Das in zueinander parallelen Schleifen angeordnete
Gewebe wird in dem Behandlungsbehälter in Richtung des Pfeiles E fortbewegt und
aus dem Behandlungsbad über die in Fig. 1 und 19 allgemein mit E bezeichnete Austragvorrichtung
mit Hilfe von Zugwalzen 2 und 3 herausgezogen. Die Vorrichtung zum Zuleiten des
Gewebes in die Maschine wird nachfolgend in Verbindung mit Fig.4 bis 1-1 näher beschrieben.
Sie umfaßt ein kleines Gefäß 4, das oben offen und in seinem Innern mit einem Trichter
5, 6 versehen ist, der sich über einer im Boden des Gefäßes 4 vorgesehenen Öffnung
7 erstreckt. Unter der Öffnung 7 sind zwei elastische Längswände 8 und 9 aus Blech
vorgesehen, welche nach unten konvergieren und an ihrem unteren Ende mit Ansätzen
8a und 9a versehen sind, die zueinander parallel und symmetrisch zur Längsmittelebene
X-X (Fig. 4) des Gefäßes 4 angeordnet sind. Die Flüssigkeit wird in dem Gefäß 4
durch einen Anschlußstutzen 10 (Fig. 5) eingeleitet, von dem aus sie zu einem Regelschieber
11 gelangt und von diesem durch Öffnungen 12 und 13 in Kammern 14 und 15 eintritt,
die sich auf beiden Seiten der Trichterwände 5 und 6 befinden. In diesen Kammern
steigt die Flüssigkeit nach oben, wobei sie durch Gitter 16 und
17 hindurchtritt und schließlich am oberen Rand des Trichters 5, 6 übertritt
und in das Innere des letzteren gelangt, von wo aus sie nach unten durch den engen
und länglichen Schlitz austritt, der seitlich durch die Ansätze 8a, 9a der Wände
8 und 9 (Fig. 4) begrenzt ist. Das Gewebe T wird durch das Gefäß 4 so hindurchgeführt,
daß es sich in dessen Längsmittelebene X-X befindet. Bei seiner Abwärtsbewegung
in Richtung zum Behandlungsbehälter befindet sich das Gewebe daher in einer Art
»Flüssigkeitsschicht«. Dies trägt zu einer guten Anfeuchtung des Gewebes bei und
verhindert, daß dieses auf dem Spiegel der im Behälter enthaltenen Behandlungsflüssigkeit
schwimmt. Die stark verengte und längliche Form des Austritts für die Flüssigkeit
und das Gewebe aus dem Zuleitungsgefäß 4 gewährleistet, daß die Flüssigkeitsströmung,
welche das Gewebe fördert, einen ziemlich regelmäßigen Verlauf nimmt, jedoch keineswegs
das Auftreten von Wirbeln in der das Gewebe begleitenden Wasserschicht verhindert.
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Aus zahlreichen Versuchen hat sich ergeben, daß das Wirbeln der Flüssigkeitsschicht,
in welcher sich das Gewebe beim Austritt aus dem Zuleitungsgefäß 4 befindet, zur
Bildung von in der Förderrichtung verlaufenden Falten im Gewebe beiträgt. Das auf
den Stäben des Förderers, welcher die Schleifen durch den Behälter bewegt, aufliegende
Gewebe behält dann diese Falten bei, so daß sie in diesem bestehenbleiben. Das Zuleitungsgefäß
gemäß der Erfindung vermeidet die Gefahr der Bildung solcher Falten, da Mittel vorgesehen
sind, welche der Wasserschicht eine von der Mitte des Zuleitungsgefäßes 4 zu dessen
entgegengesetzten Seiten divergierende Form verleihen. Für diesen Zweck sind an
den gegenüberliegenden Seitenwänden 8 und 9 des »Austrittskonus« der Flüssigkeit
und des Gewebes des Zuleitungsgefäßes 4 zwei Gabeln 19 und 20 befestigt. Die Arme
jeder der Gabeln sind an ihren divergierenden Enden an den gegenüberliegenden, geneigten
Wänden 8 und 9 des »Austrittskonus« befestigt und an ihren konvergierenden Enden
an einem zylindrischen Block 21 bzw. 22, der mit einer Gewindebohrung versehen ist,
in die eine Schraube 23 bzw. 24 eingeschraubt ist. Die Schrauben 23 und 24 sind
drehbar, jedoch zu den festen Teilen des Zuleitungsgefäßes 4 axial unverschieblich
angeordnet und mit einer Stange 25 verbunden, die an ihrem über den oberen Rand
des Zuleitungsgefäßes 4 hinausragenden Ende mit einem Handrad 25a versehen ist,
das auch während des Betriebes der Maschine verstellbar ist. Die Lage des zylindrischen
Blockes 21 und damit der Gabel 19 ist mit Hilfe von Muttern 26 und 27 regelbar.
Diese Regelung wird ein für allemal durch das Einstellen der unteren Öffnung des
»Austrittskonus« 8, 9 vorgenommen. Das Gewinde der Schrauben 23 und 24 ist mikrometrisch,
so daß die Regelung mit großer Genauigkeit vorgenommen werden kann. Durch Drehen
der Schraube 24 wird der Block 22 und damit die Gabel 20 zwangläufig angehoben bzw.
abgesenkt, wodurch die Öffnung des :>Austrittskonus« 8, 9, welche durch die Ansätze
8a und 9a begrenzt ist, erweitert oder verengt wird. Aus Fig. 6 und 7 ergibt sich
am besten, wie durch die Abwärtsbewegung des Blockes 22 und der Gabel 20 der Ansatz
9a der Wand 9 des »Austrittskonus« der Längsmittelebene X-X des Zuleitungsgefäßes
4 angenähert und die Austrittsöffnung des in Fig. 7 mit 28 bezeichneten Konus in
der -Mitte des Zuleitungsgefäßes verengt wird und an ihren entgegengesetzten Enden
eine divergierende Form erhält. Diese Formgebung der Austrittsöffnung 28 bewirkt,
daß die Flüssigkeit auf das Gewebe eine glättende Wirkung ausübt, so daß es praktisch
unmöglich ist, daß sich im Gewebe Falten in Förderrichtung bilden. Um eine
sich
über einen größeren Bereich der Öffnung des Austrittskonus erstreckende Regelung
zu ermöglichen, kann statt der Muttern 26 und 27 eine Regelanordnung verwendet «-erden,
die ähnlich der ist, wie sie für die Regelung der Stellung des Blockes 22 und der
Gabel 20 verwendet wird. Ein Beispiel einer solchen Ausführungsform ist in Fig.
8 gezeigt.
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Aus Fig. 9 bis 14 ergeben sich die Vorteile dieser Konstruktion, welche
während des Betriebes der Maschine nicht nur die Regelung des Grades der Divergenz
der Austrittsöffnung an deren der Mitte des Zuleitungsgefäßes 4 entgegengesetzten
Enden ermöglicht, sondern auch daß dem Querschnitt der Austrittsöffnung -#Terlagerungen
zur Längsmittelachse des Zuleitungsgefäßes mitgeteilt werden, durch das das dem
Behandlungsbehälter 1 zugeführte Gewebe hindurchgeführt wird.
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Aus Fig. 12 und 14 ergibt sich, wie, um den gegenüberliegenden Wänden
8 und 9 des »Austrittskonus« eine größere Biegsamkeit und damit eine größere Schwingungsmöglichkeit
zu verleihen, diese an den Rändern, an denen diese am Boden des Zuleitungsgefäßes
4 befestigte, waagerechte Flansche anschließen, mit sich in Längsrichtung erstreckenden
Einschnitten versehen sind. Um zu vermeiden, daß das Gewebe an der Austragvorrichtung
E gegenüber seiner Fortbewegungsrichtung im Behälter in Querrichtung stark verschoben
ankommt, sind im Behälter Mittel vorgesehen, welche dazu beitragen, das Gewebe,
das in Schleifen durch den Behälter gefördert wird, zur Längsmittelebene des Behälters
zu zentrieren. Diese Mittel bestehen im wesentlichen aus zwei beweglichen Wänden
aus Blech, welche benachbart den gegenüberliegenden Längswänden 1 a und 1 b (Fig.
1 bis 3 und 19, 20) des Behälters und symmetrisch zur Längsmittelebene Y-Y der Vorrichtung
angeordnet sind. Diese beweglichen Wände 30 und 31 (Fig. 1 bis 3) sind auf Trägern
32 und 33 von C-förmigem Profil angeordnet und je bei 34 und 35 an den gegenüberliegenden
Seitenwänden 1 a und 1 b des Behandlungsbehälters 1 in der Nähe der Zone angelenkt,
in der sich das Zuleitungsgefäß 4 befindet. Die entgegengesetzten Enden der Träger
sind je mittels eines Universalgelenkes an einem Block 36 bzw. 37 aufgehängt, welche
je die Mutter für die Gewindeabschnitte 38 und 39 einer Welle 40 bilden, die drehbar
in den gegenüberliegenden Wänden l a, 1 b des Behälters (Fig. 15)
gelagert ist. Die Gewinde der Abschnitte 38 und 39 der Welle 40 haben gleiche, jedoch
entgegengesetzt gerichtete Steigung, so daß beim Drehen der Welle 40 die Blöcke
36 und 37 und mit diesen die Träger 32 und 33 sowie die Wände 30 und 31 in entgegengesetzten
Richtungen verlagert werden können. Mit 41 ist ein Handrad bezeichnet, durch das
die Welle 40 gedreht werden kann, wodurch die Blöcke 36 und 37 synchron zueinander
und so verlagert werden können, daß die Lage und die Neigung der beweglichen Wände
30 und 31 zur Längsmittelebene Y-I' des Behandlungsbehälters verändert werden können,
wobei sie um die Zapfen 34 und 35 verschwenkt werden. Auf diese Weise kann die Maschine
der Behandlung von Geweben verschiedener Breite angepaßt und die Gewebeschleifen
können in der Nähe der Zone, in welcher das Gewebe den Behälter verläßt, zur Ebene
Y-Y zentriert werden.
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Bei der in Fig. 19 und 20 gezeigten abgeänderten Ausführungsform kann
die Regelung des Abstandes zwischen den Enden der beweglichen Wände 30 und 31 nicht
nur auf der Austrittsseite des Behandlungsbehälters, sondern auch auf dessen Eintrittsseite
geschehen. In diesem Falle sind die Träger 32 und 33, an denen die beweglichen Wände
30 und 31 befestigt sind, an ihrem dem Eintritt des Gewebes in den Behälter benachbarten
Ende an den den Blöcken 35 und 37 ähnlichen Blöcken aufgehängt, welche an den entgegengesetzten
Gewindeabschnitten einer Welle 42, die durch ein außerhalb des Behälters befindliches
Handrad 43 verdrehbar ist, Gewindeeingriff haben. Die Handräder 41 und 43, welche
zur Verstellung der Lage der Enden der beweglichen Wände 30 und 31 dienen, sind
je mit einer Vorrichtung zur Anzeige der Stellung der Wände im Behälter versehen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Behälter mit einer undurchsichtigen Behandlungsflüssigkeit
gefüllt oder oben geschlossen ist. Die Anzeigevorrichtung (Fig. 15 und. 17) weist
eine Mutter 44 auf, welche als Spindelmutter auf dem Gewindeabschnitt 45 des Teiles
46 der Welle wirkt, die aus dem Behälter herausragt und an ihrem Ende das Verstellhandrad
trägt. Die Mutter 44 ist oben mit einem Ansatz 47 versehen, der in einem Schlitz
48 eines Armes 49 geführt ist, welcher an der Wand 1 b des Behälters befestigt ist.
Die Oberseite des Ansatzes 47 ist eben und befindet sich annähernd in gleicher Höhe
wie die Ränder des Schlitzes 48, welche mit einer Bezugsskala versehen sind. Die
ebene Oberseite des Ansatzes 47 ist ihrerseits mit einem Zeiger versehen, aus dessen
Stellung zu der in den Rändern des Schlitzes 48 eingekerbten Gradeinteilung die
Stellung der beweglichen Wände 30 und 31 der Schleifen des Gewebes im Innern des
Behandlungsbehälters leicht festgestellt werden kann.
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Die Vorrichtung E für das Austragen des Gewebes aus dem Behandlungsbehälter
an dem Ende desselben, das dem entgegengesetzt ist, an dem die Vorrichtung A für
das Eintragen des Gewebes angeordnet ist, umfaßt einen Rahmen mit zwei Ständern
50 und 51 (Fig. 21 und 22), die senkrecht angeordnet und an den gegenüberliegenden
Seitenwänden 1 a und 1 b des Behandlungsbehälters 1 befestigt sind. Das Gewebe
T. das aus dem Behälter austritt und von der Walze 52 abgezogen wird, ist über drei
Querstücke gelegt, die durch ebensoviel gekrümmte Stäbe 53, 54 und 59 gebildet werden,
und ist dann im Zickzack durch eine Gruppe von drei Walzen 56, 57 und 58 geführt,
die drehbar auf einem Halter 59 gelagert sind, welcher bei 60 um eine zur Ebene,
in der sich der Rahmen befindet, senkrechte Achse Z-Z schwenkbar ist. Nach dem Austritt
aus- der Walzengruppe 56, 57, 58 wird das Gewebe um einen Zylinder 61 von größerem
Krümmungsdurchmesser geführt, der an seinen Enden durch die Ständer 50 und 51 gelagert
ist. Mit 62 und 63 (Fig.21) sind zwei weitere, ebenfalls gekrümmte Führungsstäbe
bezeichnet, von denen aus das Gewebe schließlich über eine Umlenkwalze 65 geführt
ist, die drehbar in an den Ständern 50 und 51 vorgesehenen Lagern gelagert ist.
Die Art und Weise, in welcher der die Walzen 56, 57 und 58 tragende Halter
59 im Rahmen gelagert ist, ergibt sich am besten aus Fig. 23. Der Halter 59 ist
fest mit einem Zapfen 66 verbunden, der unter Zwischenschaltung von Kugellagern
67 und 68 drehbar durch einen Rohrkörper 69 gelagert ist, welcher seinerseits durch
Schrauben 70 fest mit einem Querstück 71 verbunden ist, das an seinen Enden an den
Ständern 50 und 51 befestigt ist.
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Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist wie folgt: Das Gewebe T, das
die Breite 1 (Fig. 22) hat, läuft über die Walzen 56, 57 und 58 und übt in der in
der Zeichnung dargestellten Stellung eine Mitnahmewirkung auf die Walzengruppe 56,
57 und 58 und auf deren Halter 59 aus, der in diesem Falle als Schwinghebel
wirkt,
welcher sich entsprechend zwei parallelen Kräften F einstellen kann, die an den
Rändern des Gewebes angreifen. Wenn das Gewebe aus der Mitte des durch die Walzengruppe
gebildeten Schwinghebels 59 verlagert wird, üben diese beiden Kräfte auf den Drehzapfen
der Walzengruppe zwei Drehmomente F - b 1, F - b2 aus, die voneinander verschieden
sind und eine Verlagerung des Schwinghebels 59 um den Winkel a bewirken. Das sich
mit der Geschwindigkeit v bewegende Gewebe erhält daher bei seinem Durchtritt senkrecht
zur Achse der Walzen 56, 57 und 58 eine Geschwindigkeitskomponente v - sin a, durch
die es in die Mitte zurückgeführt wird. Hierdurch werden die beiden Drehmomente
einander angeglichen, da b 1 = b 2 wird, so daß das System stabil ist, bis eine
neue seitliche Verlagerung des Gewebes eintritt.
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Wie sich aus Fig.22 ergibt, ist jede der Walzen 56, 57 und 58 in Abschnitte
unterteilt, welche von kleinen Einzelwalzen gebildet werden, die zueinander gleichachsig
und unabhängig voneinander auf einer gemeinsamen Achse drehbar sind. Die Unterteilung
der Walzen in kleine Einzelwalzen ist so getroffen, daß die Zwischenräume, welche
die aufeinanderfolgenden kleinen Einzelwalzen jedes Zylinders voneinander trennen,
in Richtung der Walzenachsen zueinander versetzt sind. Die Unterteilung der Walzen
56, 57, 58 in kleinere Abschnitte dient dem Zweck, die Verlagerung des Schwinghebels
59 bei einer seitlichen Verlagerung des Gewebes zu beschleunigen. In der Tat müssen
während der Verlagerung die von der Mitte 60 der Walzen 56, 57 und 58 weiter entfernt
liegenden Bereiche zunehmen, um jeweils ihre Drehgeschwindigkeit in genauem Verhältnis
zum Betrag der Winkelverlagerung des Schwinghebels 59 und deren Schnelligkeit zu
verringern. Wenn die Walzen nicht in Abschnitte unterteilt wären, würde sich aus
denn Gegensatz, der durch die vorerwähnten, einander entgegengesetzten Notwendigkeiten
bedingt ist, eine Bremswirkung ergeben, die, wie die Erfahrung zeigt, die Verlagerung
erschweren würde. Die axiale Versetzung der Berührungszonen an den entgegengesetzten
Enden der kleinen Einzelwalzen ist vorgesehen, um zu ermöglichen, daß auch kleine
Verlagerungen des Gewebes Änderungen in den Gleichgewichtsbedingungen der Anordnung
hervorrufen, so daß sich eine erhöhte Empfindlichkeit ergibt.