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Ladeeinrichtung für Lastfahrzeuge Es sind Ladeeinrichtungen für Lastfahrzeuge
bekannt, die im wesentlichen aus z. B. einer Schaufel od. dgl. bestehen, welche
vor oder hinter dem Fahrzeug an verschwenkbaren Armen gelagert ist. Bei der Vor-
oder bei der Rückwärtsbewegung des Fahrzeugs wird dabei die Schaufel in das am Erdboden
lagernde und aufzuladende Gut eingedrückt, so daß sich die Schaufel füllt. Um nun
die Schaufel über die Ladefläche des Fahrzeugs zu bringen, sind die Schwenkarme
im allgemeinen in horizontalen Lagern am Fahrgestell gehalten. Befindet sich z.
B. die Schaufel vor dem Fahrzeug, so kann die Schaufel über das Fahrerhaus hinweg
in den Bereich über die Ladefläche geschwenkt werden (Überkopflader). Ist die Schaufel
hinter dem Fahrzeug angeordnet, so führt die Schwenkwelle mit der Schaufel eine
ähnliche Bewegung aus, um diese über die Ladefläche zu bringen.
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Während nun in dem ersten Fall, in dem die Schaufel vor dem Fahrzeug
angeordnet ist, die Schaufel verhältnismäßig hoch angehoben werden muß, um die Ladefläche
zu erreichen, besteht im zweiten Falle zudem noch der Nachteil, daß das Beladen
der Ladeschaufel vom Fahrersitz nur wenig oder auch gar nicht beobachtet werden
kann.
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Bei einer anderen bekannten Ladeeinrichtung für Lastfahrzeuge ist
neben dem Fahrersitz an einer waagerechten Achse ein senkrecht nach unten ragender
Ausleger vorgesehen, der an seinem unteren Ende eine Ladeschaufel trägt. Diese Ladeschaufel
wird zur Entleerung in den Ladegutbehälter auf dem Fahrzeug nach vorn hoch- und
über die Drehachse nach rückwärts geschwenkt. Die Auslegerlänge ist veränderlich,
ohne daß dadurch jedoch die große Hubarbeit für jeden Ladevorgang merklich vermindert
würde.
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Die Erfindung bezweckt nun die Schaffung einer Einrichtung, mit der
in erster Linie eine Verminderung der Hubarbeit bei jedem Ladevorgang erreicht werden
soll. Insbesondere soll vermieden werden, daß das Ladegerät, also die Schaufel od.
dgl., mehr angehoben wird, als dies für die Erreichung der Ladefläche erforderlich
ist. Die Erfindung geht dabei von einer Ladeeinrichtung für Lastfahrzeuge mit einer
am Fahrzeug angeordneten Schwenkwelle für einen an seinem äußeren Ende ein Ladegerät
tragenden Ausleger aus. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle,
an die der Ausleger etwa rechtwinklig angeschlossen ist, nach oben gerichtet ist
und daß zur Anhebung des Ladegerätes die Schwenkwelle entweder mit der Lotrechten
einen Winkel einschließt oder in ihrer Winkellage zur Lotrechten veränderlich ist.
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Während also die Schwenkwelle des Auslegers bisher immer im wesentlichen
waagerecht angeordnet ist, ist die Schwenkwelle bei der Erfindung nach oben gerichtet.
Bei der Verschwenkung des Ladegerätes um diese Schwenkwelle läßt sich ein Schaufelweg
erreichen, auf dem die Schaufel praktisch nur so viel angehoben wird, als zur Erreichung
der Stellung über der Ladefläche erforderlich ist.
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Es ist klar, daß durch eine derartige Ausbildung der Kraftbedarf zur
Bewegung der Ladeschaufel auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt; mit
anderen Worten, eine Antriebseinrichtung bestimmter Größe wird bei einer Ladeeinrichtung
nach der Erfindung ein schnelleres Arbeiten erreichen als bei einer bekannten Ladeeinrichtung.
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Es ist bereits ein Auflader für Fördergut bekanntgeworden, bei dem
das Gut auf eine an einer Stelle den Boden berührenden Ringscheibe gebracht und
von dieser an der höchsten Stelle beispielsweise in einen Förderwagen abgeworfen
wird. Der Platzbedarf einer derartigen Einrichtung, die ebenfalls eine im wesentlichen
nach oben gerichtete und mit der Lotrechten einen Winkel einschließende Drehachse
für die Ringscheibe besitzt, ist aber derart groß, daß es unmöglich ist, diese Ladeeinrichtung
an einem Lastfahrzeug anzubringen, dessen zulässige Breite begrenzt ist. Andererseits
macht die Anordnung einer Ringscheibe mit den erforderlichen Abmessungen das Manövrieren
mit dem Fahrzeug praktisch unmöglich. Hinzu kommt noch, daß sich die bekannte Ringscheibe
nicht selbst belädt, sondern daß diese Ringscheibe nur die Funktion eines Förderbandes
besitzt, zu dessen Beladung zusätzliche Einrichtungen oder Maßnahmen not-. wendig
sind. Die Ladeeinrichtung nach der Erfindung kann demgegenüber in gleicher Weise
wie die bekannten, eine Ladeschaufel besitzenden Fahrzeuge beladen werden, nämlich
dadurch, daß das Fahrzeug bei seiner Fahrt die Ladeschaufel in das zu ladende Gut
eindrückt.
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Zur Erreichung der notwendigen Anhebung des Ladegerätes, also z. B.
der Schaufel, ist es möglich;
den Ausleger um die mit der Lotrechten
einen Winkel einschließende Schwenkwelle zu verdrehen, wobei die Ebene, welche die
Schaufel mit dem Ausleger bestreicht, einerseits den Ladeplatz berührt und andererseits
über der Ladefläche verläuft. Es ist aber auch möglich, den Ausleger mit der Schaufel
zuerst etwa senkrecht anzuheben und dann erst seitlich zu verschwenken. Diese Bewegung
des Auslegers bzw. der Schaufel kann dadurch erreicht werden, daß der Ausleger über
ein horizontales Gelenk mit der Schwenkwelle verbunden ist. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist jedoch die Schwenkwelle zur Einstellung ihrer
Schräglage um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert. Dabei kann insbesondere
vorgesehen sein, daß der Antrieb zum Verdrehen der Welle, z. B. druckmittelbeaufschlagte
Arbeitskolben, zusammen mit der Schwenkwelle auf einem auf der horizontalen Achse
verschwenkbar gelagerten Traggestell angeordnet ist.
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Da der Schwenkbereich der Welle um die horizontale Achse vorzugsweise
auch die Lotrechte mit einschließt, dann kann die beladene Schaufel einen gewissen
Betrag über diejenige horizontale Ebene angehoben werden, die durch die Ladefläche
gebildet ist, und es ist möglich, daß sich der Ausleger mit der Last durch sein
Gewicht allein um die entsprechend geneigte Achse der nach oben gerichteten Welle
dreht. In diesem Falle ist also z. B. nur Arbeit aufzuwenden, um die Schaufel anzuheben,
während dann die Bewegung der Schaufel von ihrer Stellung vor dem Fahrzeug zu der
Entladestellung über der Ladefläche von selbst verläuft.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß auf
den Ausleger eine Rückholkraft bzw. eine Feder oder ein Gegengewicht einwirkt, die
den Ausleger nach der Entladung über der Ladefläche in die Ausgangsstellung zurückbewegt.
Eine Rückstellbewegung des Auslegers wird sich auch ohne weiteres dadurch ergeben,
wenn die im wesentlichen nach oben gerichtete Schwenkwelle um die horizontale Achse
in entsprechender Weise verschwenkt wird, so daß die Bahn, die der Ausleger mit
der Schaufel beschreibt, wieder nach abwärts geneigt ist.
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Durch die vorstehend beschriebenen Merkmale lassen sich die notwendigen
Antriebe für die Einrichtung nach der Erfindung stark vereinfachen, wodurch auch
die Kosten einer derartigen Einrichtung vermindert werden.
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In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung besitzt die Schwenkwelle
einen abgewinkelten oberen Teil. Der Ausleger ist dabei an diesem abgewinkelten
Teil schwenkbar gelagert, während die Welle an ihrem unteren Teil am Fahrzeug drehbar
gelagert ist. Mit einer derartigen Einrichtung läßt sich nun im wesentlichen derselbe
Bewegungsablauf erzielen wie bei der vorerwähnten Einrichtung, bei der die Schwenkwelle
um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbar gelagert ist. Durch Verdrehen
der Schwenkwelle in ihrer Lagerung am Fahrgestell und in der Lagerung des Auslegers
ändert sich nämlich die für die Höhenlage der Schaufel maßgebende Stelle des abgeknickten
Teiles, so daß der Ausleger mit der Schaufel, allerdings unter unwesentlichen seitlichen
Kippbewegungen, eine senkrechte Bewegung ausführt. Insbesondere ist die Welle so
am Fahrzeug gelagert, daß der abgeknickte Wellenteil in mindestens einer Stellung
senkrecht steht.
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Für die Bewegung des Auslegers in dessen vierschwenkbarer Lagerung
an dem abgewinkelten Teil der Schwenkwelle sieht die Erfindung einen Antrieb vor,
der vorzugsweise am oder auch im Ausleger angeordnet ist. Ein derartiger Antrieb
kann z. B. aus einem druckmittelbeaufschlagten, insbesondere einem druckluft- oder
hydraulisch beaufschlagten Arbeitszylinder bestehen. Auch für den Antrieb zur Verdrehung
der Schwenkwelle selbst und auch zur Verschwenkung der Schwenkwelle um die horizontale
Achse kann bei der Einrichtung nach der Erfindung eine derartige Einrichtung vorgesehen
sein. Auch ist es möglich, hierfür eine Windeneinrichtung zu verwenden.
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Der Ausleger bei der Einrichtung nach der Erfindung kann ferner nach
einem weiteren Merkmal ein oder mehrere Gelenke aufweisen. Die Achsen der Gelenke
am Ausleger können senkrecht oder geneigt angeordnet sein. Der Ausleger ist somit
in sich beweglich, wodurch die Bestreichung der ganzen Ladefläche und eine gleichmäßige
Verteilung des abzuladenden Gutes erleichtert wird. Auch diese Gelenke können mit
Antrieben, beispielsweise Druckmittel-, mechanischen, Hand- oder motorischen Antrieben,
versehen sein.
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Zur Erreichung eines ähnlichen Zweckes ist es bei der Einrichtung
der Erfindung auch möglich, den Ausleger in an sich bekannter Weise teleskopartig
ausziehbar auszubilden. Dabei ist im Inneren des Auslegers ein druckmittelbeaufschlagter
Arbeitskolben vorgesehen, der die gegenseitige Verschiebung der Auslegerteile bewirkt.
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Da bei der Ladeeinrichtung nach der Erfindung das Ladegerät bzw. die
Schaufel durch eine seitliche Schwenkbewegung über die Ladefläche gelangt, so wird
sich das Ladegerät über der Ladefläche nicht ohne weiteres entleeren. Die Entleerung
kann z. B. durch eine Verdrehung des Ladegerätes um eine im wesentlichen der Längsachse
des Auslegers entsprechende Achse oder auch durch einen Bodenschieber erreicht werden,
dessen Bewegungsrichtung nach einem besonderen Merkmal der Erfindung in Richtung
des Auslegers verläuft, derart, daß bei abwärts gerichtetem Ausleger der Schwerpunkt
des Bodenschiebers bei dessen Schließbewegung absinkt. Es ist somit nur ein Antrieb
zur Öffnung des Bodenschiebers erforderlich, während sich der Bodenschieber in der
geeigneten Stellung des Auslegers von selbst schließt.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele schematisch dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht eines Lastfahrzeugs mit einer Einrichtung nach
der Erfindung in Beladestellung der Schaufel, Fig. 2 die Einrichtung nach Fig. 1
mit hochgehobener Schaufel, Fig.3 die Draufsicht auf die Einrichtung nach Fig. 1
und 2 in der Entladestellung der Schaufel über der Ladefläche, Fig.4 die perspektivische
Darstellung einer ähnliche Einrichtung, Fig.5 ein anderes Ausführungsbeispiel der
Einrichtung nach der Erfindung, Fig.6 eine Teildarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels,
Fig. 7 die schematische Seitenansicht der Einrichtung nach der Erfindung in einer
besonderen Stellung der Schwenkwelle, Fig.8 einen Schnitt, entsprechend der Schnittlinie
IX-IX der Fig. 5, Fig. 9 einen Schnitt, entsprechend der Schnittlinie IX-IX durch
die Einzeldarstellung der Fig.8, bzw. eine Ansicht entlang der Linie IX-IX der Fig.
5,
Fig.10 einen Schnitt durch eine Einzelheit der Darstellung Fig.
2, entsprechend der Schnittlinie X-X, Fig. 11 einen Schnitt durch eine Einzelheit
der Darstellung der Fig. 5, entsprechend der Schnittlinie XI-XI.
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Fig. 12 eine Einzelheit eines teleskopartig ausziehbaren Auslegers.
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Fig. 13 die Darstellung des vorderen Endes eines Auslegers mit einer
Schaufel und einem Bodenschieber an dieser Schaufel, Fig. 14 die Anordnung einer
Stückgutplattform am vorderen Ende eines Auslegers und Fig. 15 die Vorderansicht
der Darstellung nach der Fig. 14.
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In Fig. 1 ist die Einrichtung nach der Erfindung in einer Stellung
gezeigt, in der sich die Schaufel 3 am Boden befindet. Die Einrichtung besteht im
wesentlichen aus der Welle 1, dem Ausleger 2, der aus den beiden Teilen 2' und 2"
zusammengesetzt ist, und der Schaufel 3, die am vorderen Ende des Auslegers
befestigt ist. Wie Fig. 1 erkennen läßt, steht die Welle 1 aufrecht und ist nach
vorn geneigt, so daß sie mit der Lotrechten einen Winkel einschließt. Die Welle
1 ist in dem Lager 29 drehbar gelagert. Das Lager 29 ist zusammen mit einer weiteren
Führung bzw. Lagerung der Welle 1 auf einem Traggestell 28 befestigt, das plattenartig
ausgebildet und zusammen mit der Welle 1 um die Achse 16 schwenkbar ist. Der Antrieb
der Welle 1 zur Verdrehung um ihre Längsachse besteht in dem Ausführungsbeispiel
aus einer Doppelzylinderanordnung mit den Zylindern 24 und 25. In diesen Zylindern
ist je Kalben 22 und 23 vorgesehen, die über eine Zahnstange 21 miteinander verbunden
sind. Die Zahnstange 21 wirkt auf ein Zahnrad 27, das beispielsweise auf der Welle
1 festgekeilt ist. Die Druckmittelzufuhr, beispielsweise die Zufuhr von Druckluft,
erfolgt zu den Zylindern 24 und 25 über eine Zufuhrleitung 26. Durch Beaufschlagung
der Zylinder 24 und 25 kann eine Verschwenkung der Welle 1 erreicht werden, welche
dann den Ausleger 2 der Schaufel 3 mitnimmt. Die Schaufel 3 beschreibt dabei mit
dem Ausleger 2 eine Kreisbahn, und zwar in einer Ebene, die entsprechend der Neigung
der Welle 1 geneigt ist. Auf dieser Kreisbahn gelangt bei einer Verdrehung der Welle
1 im Uhrzeigersinn die Schaufel über die Ladefläche 6 des Fahrzeugs. Der höchste
Punkt dieser Kreisbahn liegt also über der Ladefläche, während der tiefste Punkt
der Kreisbahn auf dem Erdboden entsprechend der Darstellung der Fig.1 liegt. Dies
ist eine Anwendungsform der Einrichtung nach der Erfindung. Durch eine entsprechende
gegenseitige Lage der Welle 1 und des Auslegers 2 sowie eine entsprechende Neigung
der Welle 1 gegenüber der Lotrechten, die sehr gering sein kann, läßt sich ohne
weiteres erreichen, daß die Schaufel 3 nur jeweils knapp bis zu der Höhe angehoben
wird, die für eine Beladung der Ladefläche 6 erforderlich ist. An dem Traggestell
28 ist hierzu ein Zahnsegment 30 befestigt, dessen Mittelpunkt der Achse 16 entspricht.
Dieses Zahnsegment 30 wirkt mit einer Zahnstange 31 zusammen, die von dem Zylinder
32 angetrieben wird. Die Druckmittelzufuhr zum Zylinder 32 ist ebenfalls mit 26
bezeichnet. Verschiebt sich nun der Kolben in dem Zylinder 32 der Darstellung der
Fig. 1 nach rechts, so wird das Traggerüst 28 mit der Welle 1 eine Schwenkbewegung
um die horizontale Achse 16 ausführen. Die Welle 1 nimmt dabei den Ausleger 2 mit
der Schaufel 3 mit, so daß die Stellung der Fig. 2 erreicht wird. Dies ist eine
andere Anwendungsmöglichkeit der Einrichtung nach der Erfindung.
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Aus der Stellung der Fig. 2 kann nun der Ausleger mit der Schaufel
wiederum durch Verdrehung der Welle 1 über die Ladefläche 6 gebracht werden. Auf
diesem Wege haben der Ausleger und auch die Schaufel mit der Last keine Höhenunterschiede
zu überwinden, so daß der Antrieb, der in diesem Falle ebenfalls durch die Kolben
24 und 25 gebildet ist, verhältnismäßig gering ausgelegt werden kann. Es ist sogar
möglich, bei einer Anwendung der Erfindung entsprechend diesem zweiten Beispiel
auf einen Antrieb zur Verdrehung der Welle 1 ganz zu verzichten. Die Einrichtung
nach der Erfindung wird dann sehr einfach, da zur Anhebung der Last dann nur ein
Antrieb, nämlich der Hilfszylinder 32, erforderlich ist.
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Wenn nun der Kolben des Hilfszylinders 32 aus der Stellung noch weiter
nach rechts bewegt wird, so daß die Welle i mit dem Traggestell 28 noch eine weitere
Schwenkbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn ausführt, erreicht der Ausleger 2 mit
der Schaufel 3 die Stellung der Fig.7. In diesem Falle liegt die Schaufel höher,
als für die Entladestellung über der Ladefläche 6 erforderlich ist. Auf dem Wege
aus der Stellung der Schaufel in der Fig. 7, die mit ausgezogenen Linien gezeichnet
ist, zur Stellung über der Ladefläche 6, die in der Fig. 7 mit strichpunktierten
Linien dargestellt ist, ist nunmehr nicht einmal mehr ein Handantrieb erforderlich,
sondern die Schaufel 3 wird sich - nach Lösung geeigneter Verdrehsperren - mit dem
Ausleger unter der Wirkung ihres Eigengewichtes in die Stellung über der Ladefläche
6 bewegen. Es ist nun ohne weiteres möglich, daß die Schaufel 3 mit dem Ausleger
2 auf diesem Wege gegen eine Rückstellkraft arbeiten. Diese Rückstellkraft kann
z. B. durch eine Feder gebildet sein, oder der Ausleger 2 ist über seinen Befestigungspunkt
an der Welle 1 hinaus verlängert und trägt dort ein Gegengewicht. Trotzdem wird
jedoch unter der Wirkung der Last auf der Schaufel der Ausleger die erwähnte Bahn
beschreiben. Wird nun die Last aus der Schaufel 3 auf die Ladefläche 6 entleert,
so wird die Rückstellkraft überwiegen und die Schaufel mit dem Ausleger wieder zurücktreiben.
Dieser Vorgang kann noch durch eine geeignete Verstellung der Lage der Welle 1 um
die Achse 16 unterstützt werden bzw. durch eine derartige Verstellung allein ohne
Rückstellkraft gesteuert werden. Wie insbesondere die Fig. 7 erkennen läßt, wurde
durch die Einrichtung nach der Erfindung die übermäßige Anhebung der Last bei den
bekannten Überkopfladern vermieden. Aus diesem Grunde kann auch der Antrieb, beispielsweise
die Hilfszylinder 32, eine geringere Dimensionierung aufweisen, wie dies bei den
bekannten Überkopfladern der Fall ist.
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Der Ausleger, beispielsweise der Fig. 1 bis 4, bestekt in dem gezeigten
Beispiel im wesentlichen aus zwei Teilen, nämlich dem Teil 2' und Teil 2". Beide
Teile sind über ein Gelenk 18 miteinander verbunden, dessen Achse beispielsweise
im wesentlichen senkrecht verläuft. Das Gelenk 18 ist derart angeordnet, daß es
bei der Stellung des Auslegers über der Ladefläche senkrecht verläuft. Durch das
Gelenk 18 wird erreicht, daß die Schaufel an den Auslegerteilen 2" die ganze Ladefläche
bestreichen kann. Dadurch wird eine gleichmäßige Beladung der Ladefläche erreicht.
Außerdem dient diese Einrichtung weiter dem Hauptzweck der Erfindung, der darin
besteht, daß die zu ladende Last nicht übermäßig hoch angehoben werden muß, was
dadurch erreicht wird, daß die Last auf der
Ladefläche 6 gleichmäßig
verteilt wird und überhohe Anhäufungen vermieden werden.
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Das Gelenk 18 besitzt nun ebenfalls einen Antrieb, beispielsweise
den Hilfszylinder 36 mit dem Kolben 35. An den Kolben ist eine Zahnstange 34 angesetzt,
die mit einem Zahnrad an dem Gelenkbolzen 18 zusammenwirkt. Ist nun, wie in der
Fig. 1 zu erkennen ist, der Hilfszylinder 36 in dem Auslegerteil 2' vorgesehen,
während der Gelenkbolzen mit dem Auslegerteil 2" fest verbunden ist, so läßt sich
mit dem Hilfszylinder eine Verschwenkung des Gelenkes 18 bewirken. Dies ist insbesondere
in der Fig. 10 dargestellt.
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Die Fig. 5 zeigt nun ein anderes Ausführungsbeispiel der Einrichtung
nach der Erfindung. Die Welle 1 ist hierbei in dem Lager 40 fest am Fahrgestell
des Lastfahrzeugs gelagert, und auf eine Verschwenkbarkeit um eine horizontale Achse
16 kann unter Umständen verzichtet werden, wenn auch diese Verschwenkeinrichtung
hier anbringbar ist. Über das Zahnrad 41 kann die Welle 1, deren Achse 4 gegenüber
der Vertikalen um den Winkel a geneigt ist, verdreht werden. Hierfür greift die
Zahnstange 42 in das Zahnrad 41 ein, wie dies beispielsweise in der Fig. 11 dargestellt
ist. Ein Widerlager 44 führt die Zahnstange 42, die ihrerseits von dem Hilfszylinder
43 bewegt wird. Die Zuleitung zum Hilfszylinder 43 ist wieder mit 26 bezeichnet.
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Das obere Ende der Welle 1 ist abgeknickt und mit 37 bezeichnet. An
diesem Wellenteil 37 ist nun der Ausleger 2 verschwenkbar befestigt. Im Gegensatz
zu den Ausführungsbeispielen der Fig.l bis 4 ist also in diesem Falle der Ausleger
2 gegenüber der Welle 1 bzw. deren Wellenteilen 37 verdrehbar, wenn es auch möglich
ist, bei einer Anordnung entsprechend den Fig. 1 bis 4 ebenfalls eine verdrehbare
Lagerung des Auslegers 2 an der Welle 1 vorzusehen, z. B. um hier den Verdrehantrieb
des Auslegers 2 um die Welle 1 anzubringen.
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Zur Bewirkung der Verdrehung des Auslegers 2 um den Wellenteil 37
in der Fig. 5 kann ein weiterer Hilfszylinder 50 vorgesehen sein, der im Inneren
des Auslegers 2 angebracht ist. In dem Hilfszylinder ist in an sich bekannter Weise
ein Kolben beweglich, dessen Kolbenstange 51 mit einer Zahnstange 48 verbunden ist.
Die Zahnstange 48 greift in ein Zahnrad 47 in dem Wellenteil 37, wie dies in den
Fig. 8 und 9 verdeutlicht worden ist.
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Die Beladestellung der Schaufel 3 der Einrichtung nach der Fig. 5
ist in dieser Figur mit ausgezogenen Linien dargestellt. Dabei ist der Wellenteil
37 um den Winkel 2a nach vorn geneigt. Wird nun die Welle 1 durch Betätigung des
Hilfszylinders 43 verdreht, so gelangt der Wellenteil 37 in die strichpunktierte
Stellung der Fig. 5, so daß die Achse 38 dieses Wellenteiles im wesentlichen senkrecht
steht. Während dieser Bewegung kann nun beispielsweise das Gelenk zwischen dem Auslegerteil
2' und dem Wellenteil 37
verriegelt sein, so daß der Wellenteil 37 den Ausleger
mitnimmt. Der Ausleger gelangt somit in gleicher Weise wie in dem eingangs beschriebenen
Beispiel (Fig. 1) in die Stellung über der Ladefläche 6. Es ist aber auch möglich,
das Gelenk zwischen dem Wellenteil 37 und dem Auslegerteil 2' zu lösen bzw.
den Hilfszylinder 50 zur Betätigung dieses Gelenkes derart zu beaufschlagen, daß
der Arm 2 keine Schwenkbewegung ausführt, sondern nur eine im wesentlichen vertikale
Bewegung durchführt. Auf diese Weise gelangt durch Verdrehung der Welle 1 der Ausleger
mit der Schaufel in eine hochgehobene Stellung vor dem Fahrzeug, wie die rechte
Darstellung in strichpunktierten Linien in der Fig. 5 zeigt. Aus dieser Stellung
ist es nun möglich, in ähnlicher Weise wie aus der Stellung der Fig. 2 mit der Schaufel
3 über die Ladefläche zu kommen, und zwar durch Betätigung des Hilfszylinders 50
oder auch ohne einen derartigen Hilfszylinder, beispielsweise durch Handbetätigung
des Auslegers 2 oder auch dadurch, daß die Achse 4 der Welle 1 eine derartige Neigung
besitzt, daß die Schaufel in der hochgehobenen Stellung vor dem Fahrzeug höher liegt
als über der Ladefläche, wie dies in der Fig. 7 dargestellt ist.
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Es ist noch hinzuzufügen, daß bei dem Ausführungsbeispiel nach der
Fig.5 die Schaufel 3 mit dem Ausleger 2 dann eine geringfügige Schaukelbewegung
um die Längsachse des Auslegers ausführt, wenn die Schaufel im wesentlichen senkrecht
hochgehoben wird. Diese Schaukelbewegung ist jedoch von untergeordneter Bedeutung.
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Die beiden jeweils geschilderten Bewegungsmöglichkeiten bei der Einrichtung
nach der Erfindung, und zwar einmal die Bewegung des Auslegers mit der Schaufel
zunächst senkrecht nach oben, an die sich eine Bewegung in einer im wesentlichen
horizontalen Ebene anschließt, oder zum anderen eine Kreisbewegung direkt vom Beladeplatz
der Schaufel über die Ladefläche 6, schließen den Vorteil ein, daß je nach den örtlichen
Gegebenheiten die eine oder andere Bewegungsmöglichkeit gewählt werden kann. Dies
ist dann von Vorteil, wenn beispielsweise bei der einen oder anderen Bewegung Hindernisse
im Wege sind.
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Bei der Anordnung der Einrichtung nach der Erfindung bei einem Lastfahrzeug
kann darauf geachtet werden, daß die Ladefläche 6 trotz des Anbaues der Vorrichtung
kippbar bleibt. Hierfür kann z. B. in einer Ecke der Ladefläche eine Ausnehmung
vorgesehen sein, die der Aufnahme der Welle und der zugehörigen Einrichtung dient.
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An Stelle des Gelenkes 18 kann auch eine Einrichtung entsprechend
der Fig. 12 vorgesehen sein. Hierbei sind die beiden Auslegerteile 2' und 2" teleskopartig
ineinander verschiebbar. Mit dieser Einrichtung läßt sich durch entsprechende Verlängerung
bzw. Verkürzung des Auslegers 2 mit der Shaufel 3 ebenfalls die ganze Ladefläche
6 bestreichen. Die Einrichtung nach der Fig. 12 besteht im wesentlichen aus einem
druckmittelbeaufschlagten Zylinder 54, in dem ein Kolben 55 bewegbar ist. Dieser
Kolben 55 ist an einer Kolbenstange 56 befestigt und über ein Gelenk 57 mit dem
Auslegerteil 2" verbunden.
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Die Einrichtung nach der Fig. 12 bzw. das Gelenk 18 entsprechend der
Fig. 10 haben auch den Vorteil, daß es immer möglich ist, die Schaufel 3 in Ruhestellung
am vorderen Ende der Ladefläche abzulegen. Dadurch wird ein anderweitiger Gebrauch
des Lastfahrzeugs durch die Ladeeinrichtung nicht behindert.
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Werden mehrere Gelenke ähnlich dem Gelenk 18 vorgesehen, so kann der
Ausleger mehrfach zusammengelegt werden. Der Schwenkradius für die Schaufel bzw.
das Ladegut läßt sich hierdurch verändern, bzw. es ist möglich, die Hubbewegung
mit einem kleineren Schwenkradius durchzuführen als das Beladen der Schaufel. Die
Achsen der Gelenke können dabei im wesentlichen senkrecht oder auch geneigt angeordnet
sein. Auch ist es möglich, daß je zwei über ein Gelenk miteinander verbundene Teile
einen stumpfen Winkel bilden, wobei beispielswiese der schaufelseitige Teil in der
Beladestellung der Schaufel stärker gegen die Horizontale geneigt ist als der andere
Teil.
Bei der Einrichtung nach der Erfindung ist ferner vorgesehen,
daß das Ladegerät, z. B. die Schaufel, um eine Achse verdrehbar ist, die im wesentlichen
der Längsachse des Auslegers entspricht. Durch eine derartige, nicht näher gezeigte
Verdrehbarkeit kann die Schaufel in jeder Stellung umgekippt und z. B. entleert
werden.
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Zu der Fig.6 ist noch auszuführen, daß dort der Hilfszylinder 32 nicht
mittels einer Zahnstange und eines Zahnesegments auf das Traggerüst 28 einwirkt,
sondern mit seiner Kolbenstange 45, die bei 46 am Traggestell angelenkt ist. Der
Hilfszylinder 32' ist dabei in den Zapfen 32" verschwenkbar gelagert.
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In der Fig. 13 ist eine weitere Einzelheit der Einrichtung nach der
Erfindung dargestellt. Die Schaufel 3 besitzt einen starren Bodenteil 6 und einen
Bodenschieber 9, der in einer Führung 9' verschiebbar ist. Über die Stange 11 ist
der Bodenschieber 9 mit dem Kolben 13 im Hilfszylinder 15' verbunden, so daß durch
Beaufschlagung des Hilfszylinders 15' der Bodenschieber betätigt werden kann. In
der Darstellung der Fig. 1 bzw. 2 ist ebenfalls eine etwas abgewandelte Bodenschieberbetätigung
vorgesehen, wobei der Hilfszylinder 15 im Inneren der Auslegerteile 2" angeordnet
ist. Der Bodenschieber ist bei der Einrichtung der Erfindung insbesondere derart
angeordnet, daß er bei seiner Schließbewegung sich nach unten bewegt, also durch
sein Gewicht seine Eigenbewegung unterstützt. In der Entladestellung über der Ladefläche
6 ist im allgemeinen der Ausleger nach oben gerichtet, so daß dabei der Bodenschieber
9 bei seiner Öffnungsbewegung ebenfalls durch sein Eigengewicht unterstützt ist.
Es ist daher möglich, auf eine besondere Betätigung der Schiebers unter Umständen
ganz zu verzichten und ihn lediglich durch Arretierungen zu steuern.
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In den Fig. 14 und 15 ist dargestellt, wie an Stelle einer Schaufel
8 eine Plattform für Stückgut vorgesehen werden kann. Diese Plattform besitzt eine
Rückwand 58 und seitliche Gitter 59, die um Gelenke 60 am Boden der Plattform verschwenkbar
sind. Die Gitter sind durch die Halterungen 61 gesichert. Mit dieser Plattform an
der Ladeeinrichtung nach der Erfindung wird das Aufladen von Stückgütern auf die
Ladefläche 6 wesentlich erleichtert.
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Für den Antrieb der einzelnen Einrichtungen der Erfindung ist es möglich,
druckluftbeaufschlagte Kolben vorzusehen. Die Druckluft wird dabei beispielsweise
von dem Bremsluftkompressor des Lastfahrzeugs geliefert. Auch hydraulisch beaufschlagte
Hilfszylinder sind möglich. Außer diesen vorbeschriebenen Möglichkeiten für den
Antrieb der einzelnen Einrichtungen können auch andere Mittel verwandt werden, so
z. B. Windeneinrichtungen, Seilzüge oder auch ein Antrieb von einer Zapfwelle des
Getriebes des Lastfahrzeugs. Der letztgenannte Antrieb kann vor allem an Stelle
der Hilfszylinder 32 und 43 treten und kann als selbsthemmender Schneckenantrieb
ausgebildet sein. Auch sind elektrische Antriebe, z. B. elektromotorische oder elektromagnetische
Antriebe, möglich.
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An den verschiedenen bewegten Teilen, wie z. B. in den Lagerungen
der Welle 1 bzw. in dem Gelenk des Auslegers 2' an dem Wellenteil 37 und auch an
dem Zapfen 16 und an dem Gelenk 18, sind jeweils Sperren, Gelenke, Endanschläge
und/oder Bremsen zur Abbremsung oder Hemmung der Bewegung vorzusehen. Eine derartige
Einrichtung an dem Gelenk zwischen dem Ausleger und dem Wellenteil 37 ist in der
Fig. 9 dargestellt, dabei greifen Klinken 52 und 53 in Rasten des Wellenteiles 37
ein. Bei der Lösung beispielsweise der Klinke 52 ist nur eine Drehung des Auslegers
2 um den Wellenteil 37 in der einen Richtung und bei der Lösung der
anderen Klinke 53 nur in der anderen Richtung möglich. Bei Eingriff beider Klinken
ist das Gelenk arretiert.
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Die Schaufel bei der Einrichtung nach der Erfindung kann bei entsprechender
Stellung der Welle 1 und des Auslegers 2 bzw. des Auslegerteiles 2' auch während
der Rückwärtsfahrt gefüllt werden, wodurch sich eine weitere Verwendungsmöglichkeit
der Einrichtung nach der Erfindung ergibt.