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DE10359117A1 - Vorhangauftragswerk - Google Patents

Vorhangauftragswerk Download PDF

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DE10359117A1
DE10359117A1 DE2003159117 DE10359117A DE10359117A1 DE 10359117 A1 DE10359117 A1 DE 10359117A1 DE 2003159117 DE2003159117 DE 2003159117 DE 10359117 A DE10359117 A DE 10359117A DE 10359117 A1 DE10359117 A1 DE 10359117A1
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DE
Germany
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curtain applicator
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curtain
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Withdrawn
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DE2003159117
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English (en)
Inventor
Christoph Henninger
Martin Dr. Tietz
Volker Fäthke
Stefan Reich
Uwe Fröhlich
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
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Publication date
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    • D21H19/00Coated paper; Coating material
    • D21H19/80Paper comprising more than one coating

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  • Coating Apparatus (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Vorhangauftragswerk zum Auftragen von mindestens zwei Auftragsmedien. Bei den bisher bekannten Vorhangauftragswerken werden alle Auftragsmedien in einer gemeinsamen Wanne aufgefangen, sodass die Auftragsmedien für einen weiteren Strichauftrag nicht mehr verwendet werden können. Deshalb ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Vorhangauftragswerk zu schaffen, mit dem die aufgefangenen Auftragsmedien für einen weiteren Strichauftrag verwendet werden können. Aus diesem Grunde weist das Vorhangauftragswerk (10) erfindungsgemäß zwei verfahrbare Auffangeinrichtungen (16, 17) zum Auffangen der mindestens zwei Auftragsmedien (A, B) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Vorhangauftragswerk zum ein- oder beidseitigen Auftragen von mindestens zwei flüssigen oder pastösen Medien auf eine laufende Oberfläche, wobei das Vorhangauftragswerk die mindestens zwei Auftragsmedien in Form von sich im wesentlichen schwerkraftbedingt bewegenden Vorhängen an die laufende Oberfläche abgibt. Die Oberfläche kann bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes, beispielsweise eine Auftragswalze sein, welches das Auftragsmedium an die Oberfläche der Materialbahn abgibt.
  • Aus dem Stand der Technik sind derartige Vorhangauftragswerke bekannt. Auch sind bereits Auftragswerke bekannt, mit denen mehrere Auftragsmedien aufbringbar sind. Bei diesen bekannten Vorhangauftragswerken ist eine gemeinsame Wanne für das Auffangen der Auftragsmedien vorhanden.
  • Diese Auffangwanne dient dazu, um beim Anfahren oder Abstellen des Vorhangauftragswerkes oder zur Erreichung von strichfreien Rändern auf der laufenden Oberfläche, zu verhindern, dass die Streichmedien auf die zu bestreichende laufende Oberfläche (Übertragselement bei indirektem Auftrag, oder die Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, bei direktem Auftrag) gelangen und die Bauteile bzw. die Umgebung verschmutzen können.
  • Werden unterschiedliche Auftragsmedien verwendet, kommt es bei Anordnung einer gemeinsamen Auffangeinrichtung in ihr zu einer Vermischung der betreffenden Auftragsmedien. Die teuren Auftragsmedien können dadurch kaum mehr für einen weiteren Strichauftrag verwendet werden. Eine Trennung voneinander ist nur äußerst schwierig zu realisieren, sodass diese vermischten Medien entsorgt werden müssen. Außer den hohen Anschaffungspreisen sind auch die Entsorgungskosten für diese Medien sehr hoch.
  • Die Erfindung hat die Aufgabe ein Vorhangauftragswerk der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die Auftragsmedien zukünftig nach dem Auffangen jeweils wieder verwendet werden können, und nicht mehr entsorgt werden müssen.
  • Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch ein Vorhangauftragswerk der eingangs genannten Art, bei dem erfindungsgemäß mindestens zwei verfahrbare Auffangeinrichtungen zum Auffangen von mindestens zwei Auftragsmedien vorgesehen sind. Damit sind Medien einer Art, aber mit verschiedener Zusammensetzung oder komplett unterschiedliche Mediumsarten auffang- und wiederverwendbar. Mediumsarten sind beispielsweise pigmenthaltige Streichfarbe, Leim, Stärke, Imprägniermittel usw.
  • Jede der mindestens zwei verfahrbaren Auffangeinrichtungen kann eines der mindestens zwei Auftragsmedien aufnehmen. Dadurch werden also die mindestens zwei Auftragsmedien durch die mindestens zwei verfahrbaren Auffangeinrichtungen separat aufgefangen, und können folglich im Kreislauf zum Auftragswerk zurückgeführt und für einen anderen Strichauftrag wieder verwendet werden. Die bisher hohen Entsorgungskosten und auch Anschaffungskosten für neue Auftragsmedien entfallen also bzw. lassen sich stark minimieren.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung können die mindestens zwei Auffangeinrichtungen separat verfahren werden. Auf diese Weise ist es möglich ausgewählte Auftragsmedien auf eine laufende Oberfläche aufzubringen und die anderen Auftragsmedien mit einer der Auffangeinrichtungen aufzunehmen.
  • Separate Auftragsmedien können damit auch zu unterschiedlichen Zeiten gestartet und gestoppt werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann das Vorhangauftragswerk mit mindestens zwei Düsen zum Auftragen der mindestens zwei Auftragsmedien versehen sein, wobei die mindestens zwei Düsen in einem gemeinsamen Gehäuse, beabstandet zueinander, zusammengefasst sind. Die Zusammenfassung mehrerer Düsen in einem gemeinsamen Gehäuse verhindert eine Vermischung der Auftragsmedien unmittelbar nach ihrem Austritt aus den jeweiligen Düsen. Außerdem kann eine solche beabstandete Anordnung der Düsen eine Vermischung der aufgetragenen unterschiedlichen Auftragsmedien verhindern.
  • In einer anderen Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, dass eine einzige Düse mit mindestens einem Trennelement zur Trennung der aus der einzigen Düse austretenden mindestens zwei Auftragsmedien versehen ist. Durch diese Ausführungsform ist ein geringerer konstruktiver Aufwand möglich. Außerdem können dadurch auf engstem Raum mehrere Medien aufgetragen werden. Diese Konstruktion ermöglicht außerdem eine bessere Haftung bzw. Vernetzung der aufgetragenen Medien untereinander.
  • Das Trennelement zur Trennung der mindestens zwei Auftragsmedien in der einzigen Düse lässt sich besonders einfach und preiswert realisieren, wenn es z.B. ein dünnes Trennblech, eine Kunststofffolie o.ä. ist.
  • Bei besonders eng aneinander angrenzenden von den Auftragsmedien gebildeten Vorhängen ist es unvermeidlich, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen miteinander kollidieren. Um eine solche Kollision zu vermeiden, können die mindestens zwei Auffangeinrichtungen auf verschiedenen Höhen angebracht sein.
  • Als besonders zweckmäßig zum separaten Bewegen der mindestens zwei Auffangeinrichtungen haben sich Bewegungseinrichtungen, wie Kolben-Zylinder-Anordnungen und/oder Linearführungen und/oder Spindelantriebe und dergleichen erwiesen.
  • Damit die durch die Auftragsmedien gebildeten flüssigen Vorhänge nicht auf die laufende Oberfläche gelangen können, wenn die Auffangeinrichtungen unter den Vorhängen platziert sind, können die mindestens zwei Auffangeinrichtungen mindestens so breit sein, wie die durch die aus den mindestens zwei Düsen austretenden gebildeten Vorhänge.
  • Um die Auftragsmedien optimal auffangen zu können, können die mindestens zwei Auffangeinrichtungen wannen- und/oder rinnenförmig ausgebildet sein.
  • Wenn die mindestens zwei Auffangeinrichtungen mindestens eine schräge Seitenwand besitzen, können die aufzufangenden Auftragsmedien optimal von den mindestens zwei Auffangeinrichtungen aufgenommen werden und ohne dass eine Teilmenge der Streichmedien am äußeren Rand der Auffangeinrichtungen herunterläuft.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht auf eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vorhangauftragswerks;
  • 2 eine Seitenansicht auf eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vorhangauftragswerks.
  • Gleiche Bezugszeichen in beiden Figuren, bedeuten gleiche Bauteile.
  • 1 zeigt ein Vorhangauftragswerk 10 zum Auftragen von flüssige Vorhänge 11 und 12 bildenden unterschiedlichen Auftragsmedien A und B, bestehend aus beispielsweise Streichfarbe, Leim oder Imprägniermittel usw. Das Vorhangauftragswerk 10 weist zwei Düsen 13 und 14 auf, aus denen die unterschiedlichen Auftragsmedien A und B austreten, um im Wesentlichen schwerkraftbedingt auf eine laufende Oberfläche 15, die bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes, beispielsweise eine Auftragswalze ist, welches das Auftragsmedium an die Oberfläche der Materialbahn abgibt, aufgebracht zu werden.
  • Im Beispiel ist eine Materialbahn 15 aus Papier gewählt, welche hier in Pfeilrichtung L über Leitwalzen 30 mit einer Betriebsgschwindigkeit in einer Maschine zu ihrer Herstellung und/oder Veredelung läuft und im direkten Verfahren beschichtet wird. Die Betriebs- bzw. Bahngeschwindigkeit beträgt ca. 2000m/min.
  • In Laufrichtung L vor dem Auftragswerk 10 ist in 1 ein sogenannter Aircut 40 platziert und deshalb der Vollständigkeit halber eingezeichnet. Mit dieser Einrichtung, bzw. Aircut 40 wird eine unerwünschte Luftgrenzschicht, die mit der schnell laufenden Materialbahn 15 mit eingetragen wird und die sich auf die Mediumsvorhänge negativ auswirken würde, durch Abstreifen und/oder Absaugen und/oder durch Wirkung elektrostatischer Kräfte entfernt.
  • Oberhalb der Materialbahn 15 sind wannenförmige Auffangeinrichtungen 16 und 17 angeordnet, um zu verhindern, dass beim Anfahren oder Abstellen des Vorhangauftragswerkes 10 die Auftragsmedien auf die Materialbahn 15 gelangen können. Durch die separaten Wannen 16 und 17 können die die Vorhänge 11 und 12 erzeugenden Medien A und B separat aufgefangen werden, um sie später für einen anderen Strichauftrag wieder verwenden zu können. Jede der Wannen 16 und 17 ist mit einer separaten Bewegungseinrichtung 18 und 19 versehen (im Beispiel sind Kolben-Zylinder-Einheiten gezeigt), um sie individuell antreiben und wie mit Doppelpfeil angegeben, verfahren zu können. Somit ist es möglich, die Wanne 16 beispielsweise unter den Vorhang 11 zu bewegen, wodurch beispielsweise ein Strichauftrag mit Medium B auf die Materialbahn 15 aus der Düse 13 verhindert wird, während ein Strichauftrag aus der Düse 14 mit Medium A weiterhin möglich ist, da die der Düse 14 zugeordnete Wanne 17 dann nicht unter dem Vorhang 12 platziert sein kann.
  • Die Düsen 13 und 14 sind in einem gemeinsamen Gehäuse 100 zusammengefasst. Die Zusammenfassung der Düsen 13 und 14 in einem gemeinsamen Gehäuse 100 verhindert eine Vermischung der Vorhänge 11 und 12 unmittelbar nach ihrem Austritt aus den Düsen 13 und 14. Durch den relativ großen Abstand der Düsen 13 und 14 zueinander kann außerdem eine Vermischung der auf die Materialbahn 15 aufgetragenen Auftragsmedien A und B verhindert werden, wobei zuerst das Medium A aufgebracht wird, und ggf. antrocknen kann, bevor das nächste Medium B oder ggf. weitere Medien aufgetragen werden.
  • 2 zeigt ein Vorhangauftragswerk 20, bei dem die Auftragsmedien A und B nach ihrem Austritt aus einer Düse 21 flüssige Vorhänge 22 und 23 bilden. Die Vorhänge 22 und 23 können von wannenförmigen Auffangeinrichtungen 24 und 25 aufgefangen werden, wobei die Wannen 24 und 25 durch die Bewegungseinrichtungen 18 und 19 unter die Vorhänge 22 und 23 oder von ihnen wie der eingezeichnete Doppelpfeil andeutet, weg bewegt werden können.
  • Die Düse 21 ist mit einem Trennelement 26, beispielsweise einem dünnen Blech oder einer Folie aus Kunststoff, versehen, um die die Vorhänge 22 und 23 bildenden Medien A und B innerhalb der Düse und bei ihrem Austritt aus der Düse 21 voneinander zu trennen. Folglich kann durch das Trennelement 26 eine Vermischung der beiden Streichmedien A und B in der Düse 21 und bei ihrem Austritt aus der Düse 21 vermieden werden.
  • Da die beiden Auftragsmedien mit der Düse 21 auf engstem Raum auf die Materialbahn 15 aufgetragen werden können, ist mit der Düse 21 eine bessere Haftung der aufgetragenen Auftragsmedien untereinander möglich. Da mit der Düse 21 mehrere Auftragsmedien gleichzeitig aufgetragen werden können, ist diese Konstruktion preiswerter als solche Konstruktionen, die mehrere Düsen erfordern.
  • Beim Vorhangauftragswerk 20 sind die Wannen 24 und 25 auf verschiedenen Höhen angebracht, um die Auftragsmedien A und B trotz des geringen Abstandes der Vorhänge 22 und 23 zueinander sicher aufnehmen zu können, und um eine Kollision der Wannen 24 und 25 auszuschließen.
  • Die Bewegungseinrichtungen 18 und 19 zum Verfahren der Wannen 16, 17, 24 und 25 sind wie bei 1 erläutert, als Kolben-Zylinder-Anordnungen ausgeführt. Die Wannen 16, 17, 24 und 25 sind mindestens so breit wie die aufzunehmenden Vorhänge 11, 12, 22 und 23. Dadurch können die Auftragsmedien nicht auf die Materialbahn 15 gelangen, wenn die Wannen 16, 17, 24 und 25 unter den Vorhängen 11, 12, 22 und 23 platziert sind.
  • Die Wannen 16, 17, 24 und 25 weisen mindestens eine schräge Seitenwand auf, um das Einlaufen und Sammeln des Mediums zu verbessern, aber auch um zu verhindern, dass eine Teilmenge der Auftragsmedien am äußeren Rand der Wannen 16, 17, 24 und 25 herunterläuft und zu Verschmutzungen führt.
  • A
    Auftragsmedium
    B
    Auftragsmedium
    L
    Laufrichtüng
    10
    Vorhangauftragswerk
    20
    Vorhangauftragswerk
    11
    Vorhang
    12
    Vorhang
    13
    Düse
    14
    Düse
    15
    laufende Oberfläche
    16
    Auffangeinrichtung
    17
    Auffangeinrichtung
    18
    Bewegungseinrichtung
    19
    Bewegungseinrichtung
    21
    Düse
    22
    Vorhang
    23
    Vorhang
    24
    Auffangeinrichtung
    25
    Auffangeinrichtung
    26
    Trennelement
    30
    Leitwalzen
    100
    Gehäuse

Claims (11)

  1. Vorhangauftragswerk (10, 20) zum ein- oder beidseitigen Auftragen von mindestens zwei flüssigen oder pastösen Medien auf eine laufende Oberfläche (15), wobei das Vorhangauftragswerk (10, 20) die mindestens zwei Auftragsmedien (A, B) in Form von sich im wesentlichen schwerkraftbedingt bewegenden Vorhängen (11, 12) an die laufende Oberfläche (15) abgibt, wobei die Oberfläche (15) bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes, beispielsweise eine Auftragswalze ist, welches das Auftragsmedium (A, B) an die Oberfläche der Materialbahn abgibt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei verfahrbare Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) zum Auffangen der mindestens zwei Auftragsmedien (A, B) vorgesehen sind.
  2. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) separat verfahrbar sind.
  3. Vorhangauftragswerk (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens zwei Düsen (13, 14) zum Auftragen der mindestens zwei Auftragsmedien (A, B) aufweist, und die mindestens zwei Düsen (13, 14) in einem gemeinsamen Gehäuse (100) zusammengefasst sind.
  4. Vorhangauftragswerk (20) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es eine einzige Düse (21) mit mindestens einem Trennelement (26) zur Trennung der aus der einzigen Düse (21) austretenden mindestens zwei Auftragsmedien (A, B) aufweist.
  5. Vorhangauftragswerk (20) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (26) ein dünnes Trennblech, eine Kunststofffolie o.ä. ist.
  6. Vorhangauftragswerk (20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (24, 25), die jeweils einem der mindestens zwei Auftragsmedien zugeordnet sind, auf verschiedenen Höhen angebracht sind.
  7. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es Bewegungseinrichtungen (18, 19), beispielsweise Kolben-Zylinder-Anordnungen und/oder Linearführungen und/oder Spindelantriebe und dergleichen zum separaten Antrieb der mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) aufweist.
  8. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) mindestens so breit sind, wie die durch die aus den mindestens zwei Düsen (13, 14, 21) austretenden Auftragsmedien gebildeten Vorhänge (11, 12, 22, 23).
  9. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) wannen- und/oder rinnenförmig ausgebildet sind.
  10. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) mindestens eine schräge Seitenwand aufweisen.
  11. Vorhangauftragswerk (10, 20) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Auffangeinrichtungen (16, 17, 24, 25) zu Beginn und/oder zum Ende des Betreibens desselben und/oder an Seitenrändern oberhalb der laufenden Oberfläche (15) einsetzbar sind.
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