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DE10340244A1 - Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern, Verfahren zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern und Verfahren zum Warten und Instandsetzen einer Rücknahmevorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern, Verfahren zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern und Verfahren zum Warten und Instandsetzen einer Rücknahmevorrichtung Download PDF

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DE10340244A1
DE10340244A1 DE2003140244 DE10340244A DE10340244A1 DE 10340244 A1 DE10340244 A1 DE 10340244A1 DE 2003140244 DE2003140244 DE 2003140244 DE 10340244 A DE10340244 A DE 10340244A DE 10340244 A1 DE10340244 A1 DE 10340244A1
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DE
Germany
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cutting
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working
back device
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Withdrawn
Application number
DE2003140244
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English (en)
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Herbert Windelbandt
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Peltzer Werke Form & Praez In
Peltzer-Werke Form & Prazision In Metall GmbH
Original Assignee
Peltzer Werke Form & Praez In
Peltzer-Werke Form & Prazision In Metall GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

um Rücknahmeautomaten zur Rücknahme von pfandpflichtigen Einweg- oder Mehrwegverpackungen weiterzuentwickeln, schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern mit einer Ausbereitungseinrichtung vor, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel zum Aufbereiten der Bevorratungsbehälter aufweist, wobei die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel in Reihe geschaltet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft zum einen eine Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern mit einer Aufbereitungseinrichtung, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern aufweist. Zum anderen betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern sowie ein Verfahren zum Warten und/oder Instandsetzen einer Rücknahmevorrichtung für Bevorratungsbehälter.
  • Aus dem Stand der Technik sind Rücknahmeautomaten bekannt, die pfandpflichtige Getränkedosen, beispielsweise aus Blech, und pfandpflichtige Flaschen, beispielsweise aus einem Polyethylen, anhand von auf ihnen aufgebrachten Strichcodes erkennen, annehmen und entsprechend der jeweiligen Getränkedose oder Flasche eine Zahlungsanweisung herausgeben und gegebenenfalls eine Kopie der Zahlungsanweisung speichern. Je nachdem um welche Art von Getränkedosen bzw. Getränkeflaschen es sich handelt, werden diese entweder gesammelt und/oder das Volumen der Getränkedosen bzw. der Getränkeflaschen wird verdichtet. Ein Sammeln wird bevorzugt vorgenommen, wenn es sich um Mehrwegbehälter handelt. Hinsichtlich Einwegbehältern wird eine Volumenverdichtung bevorzugt.
  • Die bekannten Rücknahmeautomaten beinhalten zur Verdichtung meist eine Presse für Blechbehälter und einen Schredder zur Verdichtung von Kunststoffbehältern. Hierbei liegen die Presse und der Schredder in der Regel nebeneinander, haben durchgehende Antriebswellen und werden durch einen Getriebemotor angetrieben.
  • Da die herkömmlichen Systeme periodisch getaktet sind, besteht keine Synchronisation und somit auch kein kontinuierlicher Durchgang von einer Eingabe, einer Prüfung und einem Abwurf in eine Annahme oder in eine Nichtannahme. Eine Nichtannahme liegt beispielsweise bei nicht pfandpflichtigen Behältern vor.
  • Bei einer Annahme werden Dosen aus Blech in die dafür vorgesehene Presse und Flaschen aus Polyethylen oder einem sonstigen Kunststoff in den dafür vorgesehenen Schredder geleitet. Bekannte Rücknahmeautomaten bauen auf Grund ihrer konstruktionsbedingten Anordnung sehr groß, sodass sie hierdurch eine relativ große Aufstellungsfläche benötigen. Zudem eignen sich herkömmliche Rücknahmeautomaten, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt für einen Einsatz mit genormten Aufnahmebehältern für verdichtete pfandpflichtige Einwegverpackungen.
  • Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung bekannte Rücknahmeautomaten weiter zu entwickeln.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird von einer Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern mit einer Aufbereitungseinrichtung gelöst, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel zum Aufbereiten der Bevorratungsbehälter aufweist, wobei die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel in Reihe geschaltet sind.
  • Unter dem Begriff „Bevorratungsbehälter" versteht man jegliche Behälter, die dazu geeignet sind, ein Lebensmittel zu bevorraten. Insbesondere umfasst der Begriff „Bevorratungsbehälter" sowohl Dosen als auch Flaschen, die zur Bevorratung von Getränken vorgesehen sind. Derartige Bevorratungsbehälter können Mehrwegbehälter oder Einwegbehälter sein. Die Bevorratungsbehälter können hierbei nahezu aus jedem beliebigen Material hergestellt sein. Überwiegend handelt es sich vorliegend jedoch um Bevorratungsbehälter aus einem Metall oder aus einem Kunststoff. Derartige Bevorratungsbehälter gibt es in den unterschiedlichsten Größen. Sie unterscheiden sich beispielsweise in ihren Längen und/oder in ihren Durchmessern. Mit vorliegender Erfindung können insbesondere Bevorratungsbehälter mit einem Durchmesser von ca. 50 mm bis ca. 120 mm angenommen und vorselektiert werden. Es versteht sich, dass der Einsatz der vorliegenden Rücknahmevorrichtung jedoch nicht auf derartige Durchmessermasse der Bevorratungsbehälter beschränkt ist.
  • Mit der Angabe „Aufbereitungseinrichtung" sind im Sinne der vorliegenden Erfindung jegliche Einrichtungen erfasst, die dazu geeignet sind, Bevorratungsbehälter für eine Weiterverarbeitung in geeigneter Art und Weise aufzubereiten. Hierzu umfasst die Aufbereitungseinrichtung zumindest Schneidmittel und Verdichtungsmittel, mit denen die Bevorratungsbehälter sowohl zerkleinert als auch verdichtet werden.
  • Es hat sich gezeigt, dass die Rücknahmevorrichtung besonders kompakt gebaut werden kann, wenn die Schneidmittel und Verdichtungsmittel in Reihe geschaltet sind.
  • Der Begriff „in Reihe geschaltet" beschreibt im Sinne der Erfindung eine Anordnung, bei der die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel derart hintereinander angeordnet sind, dass deren bestimmungsgemäße Funktionen mittelbar oder unmittelbar aufeinander folgen. Demnach ist eine Entweder-Oder-Option für ein Zuführen der Bevorratungsbehälter zu Schneid- und Verdichtungsmitteln im Gegensatz zu herkömmlichen Aufbereitungseinrichtungen nicht vorgesehen. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass die Bevorratungsbehälter zuerst den Schneidmitteln zugeführt werden, wobei sie mittels der Schneidmittel zerkleinert werden und anschließend die zerkleinerten Bevorratungsbehälter den Verdichtungsmitteln zugeführt und von den Verdichtungsmitteln zum Bereitstellen für eine Weiterverarbeitung komprimiert werden.
  • Es wurde überraschender Weise befunden, dass es keine nennenswerten Nachteile mit sich bringt, wenn alle Bevorratungsbehälter zuerst Schneidmitteln und anschließend Verdichtungsmitteln zugeführt werden. Jedoch bringt ein derartiges Hintereinanderschalten von Schneidmitteln und Verdichtungsmitteln wesentliche Vorteile hinsichtlich einer Raumgewinnung, sodass die Aufbereitungseinrichtung und damit die gesamte Rücknahmevorrichtung wesentlich platzsparender realisierbar sind. Durch das Einsparen von Stellfläche ergeben sich zudem wirtschaftliche Vorteile bei der Anmietung eines Stellplatzes zum Aufstellen der Rücknahmevorrichtungen.
  • An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es alternativ ebenfalls möglich ist, die Bevorratungsbehälter erst zu verdichten und anschließend zu schneiden. Dementsprechend sind in einem derart gelagerten Fall, die Verdichtungsmittel den Schneidmitteln vorgeschaltet. Eine derartige Anordnung ist vorteilhaft, da die aufbereiteten Gestalt von Bevorratungsbehältern, die zuerst verdichtet und anschließend geschnitten werden, genauer vorbestimmt werden kann, als dies der Fall ist, wenn ein Bevorratungsbehälter zuerst geschnitten und anschließend irgendwie verdichtet wird.
  • Als Schneidmittel können jegliche Apparate vorgesehen werden, die dazu geeignet sind, die Bevorratungsbehälter zu zerkleinern. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Schneidmittel miteinander korrespondierende Einschneidwalzen aufweisen. Derartige Einschneidwalzen haben den Vorteil, dass sie die Bevorratungsbehälter nicht nur einschneiden, sondern zugleich auch quetschen. Dadurch wird zusätzlich eine Art Vorverdichtung der zuvor zerschnittenen Bevorratungsbehälter vorgenommen.
  • Ähnlich wie hinsichtlich der Schneidmittel eignen sich als Verdichtungsmittel jegliche Apparate, mit denen die Bevorratungsbehälter komprimiert werden können.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird darüber hinaus von einer Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern mit einer Aufbereitungseinrichtung gelöst, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel zum Bearbeiten der Bevorratungsbehälter aufweist, wobei die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel auf einer gemeinsamen Arbeitswelle angeordnet sind. Durch ein derartiges Anordnen der Schneidmittel und der Verdichtungsmittel ist alternativ ebenfalls eine vorteilhafte Raumgewinnung erzielt, sodass die Aufbereitungseinrichtung und damit die gesamte Rücknahmevorrichtung ebenfalls wesentlich platzsparender realisierbar sind. Hierdurch ergeben sich die bereits vorstehend erwähnten weiteren Vorteile.
  • Es hat sich hinsichtlich der Verdichtungsmittel gezeigt, dass es vorteilhaft ist, wenn die Verdichtungsmittel miteinander korrespondierende Glättungswalzen, vorzugsweise miteinander korrespondierende geriffelte Glättungswalzen, aufweisen. Die Glättungswalzen verdichten die zuvor geschnittenen Bevorratungsbehälter besonders gut. Eine Verdichtung der geschnittenen Bevorratungsbehälter kann demnach besonders vorteilhaft vorgenommen werden, wenn als Verdichtungsmittel geriffelte Glättungswalzen eingesetzt werden. Die geriffelten Glättungswalzen erhöhen nicht nur den Grad der Verdichtung, sondern drücken beispielsweise auch vorstehende Blecheinschnitte derart zurück, dass die Gefahr von Verletzungen durch die aufbereiteten Bevorratungsbehälter wesentlich reduziert ist.
  • Alternativ oder kumulativ ist es vorteilhaft, wenn die Verdichtungsmittel, insbesondere Glättungswalzen aufweisende Verdichtungsmittel, Schneid messer aufweisen. Durch die zusätzlichen Schneidmesser an den Glättungswalzen können zum einen gegebenenfalls bereits durch Schneidmittel zuvor zerkleinerte Bevorratungsbehälter während des Verdichtens durch die Glättungswalzen noch weiter zerkleinert werden.
  • Zum anderen könnte je nach Ausführungsvariante auf die vorstehend beschriebenen Schneidmittel vorteilhaft verzichtet werden, da die Bevorratungsbehälter durch die mit Schneidmessern ausgestatteten Verdichtungsmittel nicht nur verdichtet, sondern gleichzeitig auch geschnitten werden. Durch die schneidmesseraufweisenden Verdichtungsmittel wird bereits eine ausreichende Aufbereitung der Bevorratungsbehälter erzielt.
  • Es versteht sich, dass als Schneidmesser jegliche Einrichtungen genutzt werden können, die zum Zerschneidern bzw. zum Zerkleinern von Bevorratungsbehältern geeignet sind und an den vorstehend beschriebenen Verdichtungsmitteln, insbesondere an den Glättungswalzen der Verdichtungsmittel, anordenbar sind.
  • Um den Einschneidwalzen Bevorratungsbehälter vorteilhaft zuführen zu können, sieht eine Ausführungsvariante vor, dass vor den Einschneidwalzen Andrückmittel, vorzugsweise elastische Andrückflügel, angeordnet sind. Mittels dieser elastischen Andrückflügel ist gewährleistet, dass die Bevorratungsbehälter den Einschneidwalzen besonders zuverlässig zugeführt werden.
  • Hinsichtlich der elastischen Andrückflügel wird eine gute Elastizität erzielt, wenn die elastischen Andrückflügel aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt sind.
  • Die Aufbereitungseinrichtung der vorliegenden Rücknahmevorrichtung erhält einen besonders starren und kompakten Aufbau, wenn die Aufbereitungseinrichtung wenigstens zwei, vorzugsweise drei, in Reihe geschaltete Arbeitswellenpaare aufweist. Die hintereinander in Reihe geschalteten Arbeitswellenpaare eigenen sich besonders hervorragend dafür, eine Anordnung aus in Reihe geschalteten Einschneidwalzen und Glättungswalzen zu realisieren.
  • Einen besonders kompakten Aufbau weist die vorliegende Rücknahmevorrichtung auf, wenn die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel auf einer gemeinsamen Arbeitswelle angeordnet sind. Die Schneidmittel und Verdichtungsmittel sind selbst bei dieser Ausführungsvariante in Reihe geschaltet, da die Bevorratungsbehälter hierbei im Gegensatz zum Stand der Technik nicht entweder einem Schneidmittel oder einem Verdichtungsmittel zugeführt werden sondern einem Schneidmittel und einem Verdichtungsmitel. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Bevorratungsbehälter zuerst dem Schneidmittel und anschließend dem Verdichtungsmittel zugeführt werden, oder umgekehrt.
  • Um den Aufbau der Rücknahmevorrichtung weiter zu vereinfachen, ist es vorteilhaft, wenn wenigstens zwei Arbeitswellen der Antriebswellenpaare miteinander in Wirkkontakt stehen. Hierdurch können Antriebsdrehmomente zwischen den Arbeitswellen vorteilhaft übertragen werden, sodass idealerweise lediglich nur eine Antriebwelle von einem geeigneten Antriebsmittel direkt oder indirekt angetrieben wird.
  • Sind Arbeitswellen, wie beispielsweise Arbeitswellen zweier in Reihe geschalteter Arbeitswellenpaare, relativ weit voneinander beanstandet oder sollen zwei Arbeitswellen unterschiedliche Arbeitsdrehzahlen aufweisen, ist es vorteilhaft, wenn wenigstens zwei Arbeitswellen der Antriebswellenpaare mittels Zahnrädern miteinander in Wirkkontakt stehen.
  • Um eine besonders stabile Konstruktion hinsichtlich der Aufbereitungseinrichtung zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn zumindest die Arbeitswellen der Antriebswellenpaare in zwei sich gegenüber liegenden Lagergestellen gelagert sind. In einer besonders robusten Ausführungsvariante sind diese Lagergestelle massive Metallplatten, in denen in geeigneter Weise Lagerungen derart vorgesehen sind, dass zumindest die Arbeitswellen drehbar gelagert sind.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Merkmale hinsichtlich der Arbeitswellenpaare bzw. der Arbeitswellen auch ohne die übrigen Merkmale der Erfindung vorteilhaft und erfindungswesentlich sind, da hierdurch die Rücknahmevorrichtung baulich weiter vereinfacht und damit platzsparender ausgelegt werden kann.
  • Es versteht sich, dass es vorteilhaft ist, wenn die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel einen einzigen Antriebsmotor aufweisen. Besonders kom pakt ist die Rücknahmevorrichtung konstruiert, wenn Andrückmittel, Schneidmittel und Verdichtungsmittel einen gemeinsamen Antriebsmotor aufweisen.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich erwiesen, dass es vorteilhaft ist, wenn oberhalb der Schneidmittel und der Verdichtungsmittel ein Antriebsmotor angeordnet ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein einziger Antriebsmotor lediglich die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel oder zusätzlich auch die Andrückmittel antreibt. Ein oberhalb der Schneidmittel und der Verdichtungsmittel und gegebenenfalls ein oberhalb der Andrückmittel angeordneter Antriebsmotor ist auch dann vorteilhaft, wenn für die Schneidmittel, die Verdichtungsmittel und die Andrückmittel jeweils ein Antriebsmotor oberhalb dieser Mittel angeordnet ist.
  • Durch eine derartige Anordnung wird der Bauraum einer Rücknahmevorrichtung auch in der Höhe optimal genutzt, sodass die vorliegende Rücknahmevorrichtung wesentlich schmaler baut als dies bei herkömmlichen Rücknahmeautomaten der Fall ist.
  • Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, dass an oder zumindest in der Nähe der Aufbereitungseinrichtung eine Vertikalfördereinrichtung angeordnet ist. Mittels der Vertikalfördereinrichtung können der Aufbereitungseinrichtung die Bevorratungsbehälter in einer nahezu beliebigen Höhe zugeführt werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Arbeitswellenpaare bzw. die Andrückmittel, die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel vertikal hintereinander angeordnet sind und dadurch bedingt, die Aufbereitungseinrichtung relativ hoch baut.
  • Einen besonders kompakten und robusten Aufbau erhält die Vertikalfördereinrichtung, wenn sie einen Kettenförderer aufweist.
  • Der Aufbau der Rücknahmevorrichtung vereinfacht sich in vorteilhafter Weise weiter, wenn die Vertikalfördereinrichtung durch Antriebsmittel der Aufbereitungseinrichtung angetrieben ist. Hierdurch kann auf einen separaten Antriebsmotor für die Vertikalfördereinrichtung verzichtet werden. Gegebenenfalls muss lediglich ein Getriebe vorgesehen werden, welches die Antriebsdrehzahl des Antriebsmotors für die Aufbereitungseinrichtung in eine geeignete Antriebsdrehzahl für die Vertikalfördereinrichtung umwandelt.
  • Weist die Rücknahmevorrichtung zusätzlich noch eine Separationseinrichtung zum Separieren in die Rücknahmevorrichtung eingelegter Bevorratungsbehälter auf, ist es vorteilhaft, wenn zwischen der Separationseinrichtung und der Aufbereitungseinrichtung die Vertikalfördereinrichtung angeordnet ist. Hierdurch ist es ermöglicht, dass eine Einlegeöffnung für Bevorratungsbehälter der Separationseinrichtung auf einer hierfür vorteilhaften Höhe an der Rücknahmevorrichtung angeordnet werden kann. Hierbei können die Bevorratungsbehälter von der Separationseinrichtung in die Vertikalfördereinrichtung geführt und mittels der Vertikalfördereinrichtung auf ein größeres Höhenniveau gefördert werden. Von diesem größeren Höhenniveau aus werden die Bevorratungsbehälter der Aufbereitungseinrichtung zugeführt.
  • Es versteht sich, dass die Merkmale der Vertikalfördereinrichtung auch ohne die übrigen Merkmale der Erfindung der Rücknahmevorrichtung vorteilhaft und erfindungswesentlich sind.
  • Um eventuell anfallende Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten vorteilhaft an der Rücknahmevorrichtung vornehmen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Aufbereitungseinrichtung um eine Anlenkstelle drehbar in der Rücknahmevorrichtung gelagert ist. Beispielsweise ist die Aufbereitungseinrichtung im unteren Bereich über eine Anlenkstelle mit der Rücknahmevorrichtung gelenkig verbunden, sodass bei Bedarf die Aufbereitungseinrichtung um diese Anlenkstelle geschwenkt werden kann.
  • Um in diesem Zusammenhang Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten weiter zu erleichtern, ist es vorteilhaft, wenn wenigstens zwei im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzungen, vorzugsweise Begrenzungswände, der Aufbereitungseinrichtung von angrenzenden Einrichtungen gebildet sind. Derartige Begrenzungen bilden vorteilhafter Weise die Kopfseite und die Rückseite der Aufbereitungseinrichtung, da die beiden Seitenbegrenzungen bereits von den gegenüberliegenden Lagergestellen, in welchen zumindest die Arbeitswellen gelagert sind, bereitgestellt sind.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine erste im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzung von einem Gehäusebereich der Rücknahmevorrichtung bereitgestellt ist. Hierzu ist die Aufbereitungseinrichtung vorteilhafter Weise derart in der Rücknahmevorrichtung angeordnet, dass die Aufbereitungseinrichtung mit ihrem hinteren Bereich an das Gehäuse reicht. Dementsprechend ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse der Rücknahmevorrichtung in diesem Bereich verstärkt ist.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn eine weitere im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzung von einem Leitblech der Vertikalfördereinrichtung bereitgestellt ist. Da die Vertikalfördereinrichtung idealerweise an der Vorderseite der Aufbereitungseinrichtung angeordnet ist, eignet sich ein Leitblech der Vertikalfördereinrichtung besonders gut dazu, eine Begrenzung der Vorderseite der Aufbereitungseinrichtung bereitzustellen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird auch von einem Verfahren zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern gelöst, bei welchem die Bevorratungsbehälter zuerst einem Schneidmittel und anschließend einem Verdichtungsmittel zugeführt werden. Es hat sich herausgestellt, dass die Bevorratungsbehälter besonders einfach aufbereitet werden können, wenn die Bevorratungsbehälter zuerst einem Schneidmittel und anschließend einem Verdichtungsmittel zugeführt werden. Vorteilhafter Weise wird durch dieses Verfahren eine Möglichkeit geschaffen, eine das Verfahren ausführende Rücknalunevorrichtung wesentlich kompakter zu bauen als herkömmliche Rücknahmeautomaten.
  • Um die Gefahr zu verringen, dass die Bevorratungsbehälter dem Schneidmittel gegebenenfalls nur unzureichend zugeführt werden, ist es vorteilhaft, wenn die Bevorratungsbehälter mittels Andrückmitteln an bzw. in die Schneidmittel gedrückt werden. Hierdurch ist eine kontinuierliche Zuführung von Bevorratungsbehältern ohne nennenswerte Unterbrechung gewährleistet.
  • Das Verfahren zum Aufbreiten von Bevorratungsbehältern ist vorteilhaft weitergebildet, wenn die Bevorrattungsbehälter vor dem Bereitstellen für die Aufbereitungseinrichtung im Wesentlichen senkrecht nach oben geführt werden. Hierdurch werden die Bevorratungsbehälter relativ platzsparend zu der Aufbereitungseinrichtung geführt, deren Einlauföffnung für den Bevorratungsbehälter relativ hoch in der Rücknahmevorrichtung angeordnet ist.
  • Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn die Bevorratungsbehälter anschließend im Wesentlichen in entgegengesetzter Richtung, also senkrecht nach unten, durch die Aufbereitungseinrichtung geführt werden. Durch das senkrechte nach unten Führen der Bevorratungsbehälter durch die Aufbereitungseinrichtung werden die Bevorratungsbehälter nicht nur durch die Andrückmittel, die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel weiter gefördert sondern schon allein auf Grund der auf sie wirkende Schwerkraft.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird ebenfalls von einem Verfahren zum Warten und/oder in Instandsetzen einer Rücknahmevorrichtung für Bevorratungsbehälter gelöst, bei welchem eine Separationseinrichtung um eine erste Anlenkstelle gedreht wird.
  • Um weiteren Montageraum für ein Arbeiten an der Rücknahmevorrichtung, insbesondere an einer Aufbereitungsanlage der Rücknahmevorrichtung zu schaffen, ist es vorteilhaft, wenn eine Fördereinrichtung um eine zweite Anlenkstelle gedreht und gegebenenfalls aus der Rücknahmevorrichtung herausgenommen wird.
  • Um Arbeiten an einer Aufbereitungseinrichtung einer Rücknahmevorrichtung vornehmen zu können, sieht eine Verfahrensvariante vor, dass eine Aufbereitungseinrichtung um eine weitere Anlenkstelle gedreht wird.
  • Hierbei ist vorteilhaft, wenn die Separationseinrichtung um die erste Anlenkstelle nach oben geschwenkt wird. Dadurch wird der Zugang zu der Fördereinrichtung freigelegt, sodass entweder an der Fördereinrichtung gearbeitet oder die Fördereinrichtung komplett aus der Aufbereitungseinrichtung herausgenommen werden kann. Im letzteren Fall wird die Aufbereitungseinrichtung freigelegt, sodass an ihr zumindest im vorderen Bereich Arbeiten vorgenommen werden können.
  • Um auch an weiteren Bereichen der Aufbereitungseinrichtung arbeiten zu können, wird vorliegend vorgeschlagen, dass die Aufbereitungseinrichtung um die weitere Anlenkstelle nach unten geschwenkt wird.
  • Vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Fördereinrichtung mittels Schnellverschlüssen an der Aufbereitungseinrichtung gelagert und angeordnet ist. Klappt man eine vordere Gehäusetüre der Separationseinrichtung und die in der Separationseinrichtung angeordneten Bauteile, wie etwa eine Zellenradschleuse, eine Scannereinheit und gegebenenfalls einen leistungs- und/oder drehmomentgesteuerten Antriebsmotor, wie vorgeschlagen, nach oben, so ist sowohl die Separationseinrichtung als auch die Fördereinrichtung zugänglich. Nimmt man die Fördereinrichtung, etwa durch Lösen der Schnellverschlüsse ab, so steht die Aufbereitungseinrichtung offen zum Vornehmen von Arbeiten bereit. Gegebenenfalls wird die Aufbereitungseinrichtung um die weitere Anlenkstelle geschwenkt, sodass weitere Bereiche der Aufbereitungseinrichtung offengelegt sind.
  • Deshalb stellt das Verfahren einschließlich der vorteilhaften Weiterbildungen eine besondere Erleichterung der Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten an der Rücknahmevorrichtung dar.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand folgender Erläuterung anliegender Zeichnung beschrieben, in welcher beispielhaft verschiedene Darstellungen einer Rücknahmevorrichtung dargestellt sind.
  • Es zeigt
  • 1 schematisch eine geschnittene Gesamtansicht einer Rücknahmevorrichtung für pfandpflichtige Einwegbehälter,
  • 2 schematisch eine Draufsicht auf die Rücknahmevorrichtung aus der 1,
  • 3 schematisch eine geschnittene Detailansicht einer Zellenradschleuse mit einem Zellenrad und einem Außenmalteserkreuzgetriebe,
  • 4 schematisch eine geschnittene Detailansicht einer alternativen Aufbereitungseinrichtung und
  • 5 schematisch eine Detailansicht zweier miteinander im Eingriff befindlicher Schneidmesser.
  • Die in der 1 gezeigte Rücknahmevorrichtung 1 besteht im Wesentlichen aus einer Separationseinrichtung 2, einer Aufbereitungseinrichtung 3 und einer zwischen der Separationseinrichtung 2 und der Aufbereitungseinrichtung 3 angeordneten Vertikalfördereinrichtung 4. Sowohl die Separationseinrichtung 2 als auch die Aufbereitungseinrichtung 3 und die Vertikalfördereinrichtung 4 sind an einem Gehäuse 5 der Rücknahmevorrichtung 1 befestigt.
  • Die Separationseinrichtung 2 ist hierbei über ein erstes Drehgelenk 6 derart an dem Gehäuse 5 befestigt, dass die komplette Separationseinrichtung 2 in Pfeilrichtung 7 um das Drehgelenk 6 nach oben in einen oberen Bereich 1A geschwenkt werden kann. Durch geeignete Feststellmittel (hier nicht dargestellt) wird die nach oben geschwenkte Separationseinrichtung 2 festgelegt, sodass an der Separationseinrichtung 2 oder an der Vertikalfördereinrichtung 4 besonders vorteilhaft, einfach zugänglich, Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden können.
  • Die Separationseinrichtung 2 bildet hierbei zumindest teilweise die Frontseite 8 der Rücknahmevorrichtung 1. An der Frontseite 8 befindet sich eine Eingabeöffnung 9, durch welche Bevorratungsbehälter, wie beispielsweise eine relativ großvolumige Einwegflasche 10 oder eine relativ kleinvolumige Einwegdose 11, in die Rücknahmevorrichtung 1, insbesondere in die Separationseinrichtung 2 eingebracht werden. Im Allgemeinen eignet sich die Rücknahmevorrichtung 1 für die Annahme von jeglichen pfandpflichtigen Einweg- oder Mehrwegbelhältern. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die vorliegende Rücknahmevorrichtung 1 in speziellen Anwendungsfällen auch zur Annahme von pfandfreien Einweg- oder Mehrwegbehältern genutzt werden kann. Die Rücknahmevorrichtung 1 eignet sich dazu nahezu alle derartigen Bevorratungsbehälter anzunehmen. Insbesondere auch Bevorratungsbehälter mit einem Durchmesser zwischen 50 mm und 120 mm.
  • Die Eingabeöffnung 9 ist mittels einer Klappe 12 verschlossen, sodass ein unbeabsichtigtes Einlegen eines Gegenstandes oder ein unbeabsichtigtes Eingreifen durch die Eingabeöffnung 9 weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die Klappe 12 reicht in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen von einer Oberkante 9A bis zu einer Unterkante 9B der Eingabeöffnung 9 und ist im Bereich der Oberkante 9A schwenkbar an der Separationseinrichtung angebracht.
  • Die Separationseinrichtung 2 weist zum Einlegen, zum Selektieren und zum Weitertransportieren von Bevorratungsbehältern eine Zellenradschleuse 13 auf. Die Bevorratungsbehälter werden im Wesentlichen in Richtung einer Längsachse 160 der Rücknahmevorrichtung 1 durch die Rücknahmevorrichtung 1 transportiert. Die Zellenradschleuse 13 weist ein vierteiliges Zellenrad 13A mit vier Zellenwänden 14 (hier nur exemplarisch beziffert) auf. Das Zellenrad 13A ist an einer Zellenradachse 15, die eine Vielzahl an Reibrädern 16 (nur exemplarisch beziffert, siehe auch 2) antreibt, gelagert. Das Zellenrad 13A selbst wird über ein Außenmalteserkreuzgetriebe 109 (siehe 3) angetrieben. Die Antriebswelle 15 mit ihrer daran angeordneten Vielzahl an Reibrädern 16 rotiert in diesem Ausführungsbeispiel in einer Rotationsrichtung 17, welche der Drehrichtung 18 des Zellenrades 13A entgegengesetzt gerichtet ist.
  • Die einzelnen Reibräder 16 haben in diesem Ausführungsbeispiel einen Raddurchmesser von ca. 60 mm. Eingelegte Bevorratungsbehälter berühren wenigstens einige der rotierenden Reibräder 16, die hierbei den eingelegten Bevorratungsbehälter in Drehung versetzten.
  • Das Zellenrad 13A befindet sich vorliegend in einer Beladungsposition, in welcher eine der vier Zellenwände 14 in einem unteren Bereich 19 der Eingabeöffnung 9 – genauer gesagt, auf Höhe der Unterkante 9B der Eingabeöffnung 9 – positioniert ist. Somit schließt diese Zellenwand in etwa bündig mit der Unterkante 9B ab. Hierdurch bildet eine erste Seite 20 der so positionierten Zellenwand 14 eine Art abfallende Einlaufschräge, auf der ein Bevorratungsbehälter bis an die Reibräder 16 heranrollt. Eine der ersten Seite 20 gegenüberliegende Seite 21 der Zellenwand 14 bildet dagegen eine abfallende Ablaufschräge, über welche ein Bevorratungsbehälter aus einer Zelle 22 (hier nur exemplarisch beziffert) der vier Zellen 22 der Zellenradschleuse 13 von der Separationseinrichtung 2 in die Vertikalfördereinrichtung 4 gelangt.
  • In der hier gezeigten Beladungsposition des Zellenrades 13A weist die in der Nähe der Einfüllöffnung 9 positionierte Zellenwand 14 gegenüber einer horizontal verlaufenden Ebene 23 einen Anstellwinkel 24 mit einem Wert von 15° auf. Ein derart eingestellter Anstellwinkel 24 ermöglicht es, dass ein durch die Eingabeöffnung 9 in die Zelle 22 eingelegter Bevorratungsbehälter besonders leicht in Richtung der Zellenradachse 15 rollt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel weist die Oberkante 9A der Einfüllöffnung 9 einen Abstand 9C von 1500 mm zu einer Unterkante 5A des Gehäuses 5 der Rücknalunevorrichtung 1 auf. Da die Unterkante 5A im Wesentlichen dem Niveau des Bodens entspricht, auf welchem die Rücknahmevorrichtung 1 angeordnet ist, ergibt sich in etwa eine Einlegehöhe die geringer ist als der Abstand 9C zwischen der Oberkante 9A und der Unterkante 5A des Gehäuses 5. Eine derartige Einlegehöhe ist besonders vorteilhaft für einen bequemen Einwurf von Bevorratungsbehältern in die Rücknahmevorrichtung 1.
  • Oberhalb des Zellenrades 13A bzw. der Zellenradschleuse 13 ist eine Scannereinheit 25 angeordnet, die einen Code eines Bevorratungsbehälters, welcher in der Zelle 22 des Zellenrades 13 rotiert, ermittelt. Die Scannereinheit 25 umfasst einen Scanner 26 (siehe 2), der sich in Richtungen des Doppelpfeils 27 parallel zu der Zellenradachse 15 hin und her bewegt. In diesem Ausführungsbeispiel wird der Scanner 26 der Scannereinheit 25 von einem doppelten Kettenantrieb (hier nicht dargestellt), welches als Changiergetriebe ausgebildet ist, oszillierend über dem Zellenrad 13A bewegt.
  • Erkennt der Scanner 26 der Scannereinheit 25, dass es sich bei einem in die Separationseinrichtung 2 eingelegten Bevorratungsbehälter um einen pfandpflichtigen Bevorratungsbehälter handelt, führt das Zellenrad 13A um die Zellenradachse 15 in Drehrichtung 18 eine 90° Drehung aus, sodass der pfandpflichtige Bevorratungsbehälter durch die Drehung des Zellenrades 13A in die Vertikalfördereinrichtung 4 gelangt. Ermittelt die Scannereinheit 25 einen pfandpflichtigen Bevorratungsbehälter so gibt sie zusätzlich eine entsprechende Zahlungsanweisung aus.
  • Handelt es sich bei dem in die Zelle 22 des Zellenrades 13A eingelegten Bevorratungsbehälter nicht um einen pfandpflichtigen Behälter, so führt das Zellenrad 13A keine Drehung aus. Vielmehr erhält ein Benutzer die Aufforderung, den nicht pfandpflichtigen Bevorratungsbehälter aus der Zelle 22 zu nehmen.
  • Die Vertikalfördereinrichtung 4 weist einen Kettenförderer 40 auf, der die zu ihm gelangten Bevorratungsbehälter entgegen der Schwerkraft in Richtung 41 nach oben fördert, um diese dann anschließend der Aufbereitungseinrichtung 2 zuzuführen. Der Kettenförderer 40 weist eine Antriebswalze 42 und eine Umlenkwalze 43 auf, die eine Kette 44 mit daran befestigten Mitnehmern 45 umlaufen lassen. Die Antriebswalze 42 der Vertikalfördereinrichtung 4 wird über einen Kettentrieb 46 durch die Aufbereitungseinrichtung 3 angetrieben.
  • Die Vertikalfördereinrichtung 4 ist mittels Schnellverschlüssen (hier nicht dargestellt) an die Aufbereitungseinrichtung 3 in der Rücknahmevorrichtung 1 angeordnet und kann bei hochgeklappter Separationseinrichtung 2 idealerweise komplett aus der Rücknahmevorrichtung 1 entnommen werden.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 3 weist ein erstes Arbeitswellenpaar 60, ein zweites Arbeitswellenpaar 61 und ein drittes Arbeitswellenpaar 62 auf. Das erste Arbeitswellenpaar 60 hat eine erste Arbeitswelle 63 und eine zweite Arbeitswelle 64. Dementsprechend hat sowohl das zweite Arbeitswellenpaar 61 eine erste Arbeitswelle 65 und eine zweite Arbeitswelle 66 als auch das dritte Arbeitswellenpaar 62 eine erste Arbeitswelle 67 und eine zweite Arbeitswelle 68. Hierbei arbeiten die ersten Arbeitswellen 63, 65 und 67 gegensinnig zu den Arbeitswellen 64, 66 und 68, sodass ein aus der Vertikalfördereinrichtung 4 abgeworfener Bevorratungsbehälter zwangsläufig im Wesentlichen in eine Beförderungsrichtung 69 von einem Einlaufbereich 70 zu einem Auslaufbereich 71 gefördert wird.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist die erste Arbeitswelle 65 des zweiten Arbeitswellenpaars 61 über einen Kettenantrieb 72 durch einen Getriebemotor 73 angetrieben. Der Getriebemotor 73 ist oberhalb der unterschiedlichen Antriebswellenpaare 60, 61 und 62 der Aufbereitungseinrichtung 3 angeordnet. Der Getriebemotor 73 ist hierbei derart stark dimensioniert, dass er ein ausreichendes Drehmoment für die Verdichtungsarbeit der Aufbereitungseinrichtung 3 einleiten kann. Hierfür sind die erste Arbeitswelle 65 und die zweite Arbeitswelle 66 mittels entsprechender Zahnräder (hier nicht dargestellt) untereinander verbunden, sodass das von dem Getriebemotor 73 auf die erste Arbeitswelle 65 des zweiten Arbeitswellenpaares 61 eingeleitete Drehmoment auf die zweite Arbeitswelle 66 des zweiten Arbeitswellenpaares 61 übertragen wird. Die erste Arbeitswelle 65 ist über ein erstes Zwischenzahnrad 74 mit der ersten Arbeitswelle 63 des ersten Arbeitswellenpaars 60 und über ein zweites Zwischenzahnrad 75 mit der ersten Arbeitswelle 67 des dritten Arbeitswellenpaares 62 verbunden. Dementsprechend ist die zweite Arbeitswelle 66 des zweiten Arbeitswellenpaares 61 über ein erstes Zwischenzahnrad 76 mit der zweiten Arbeitswelle 64 des ersten Arbeitswellenpaares 60 und über ein zweites Zwischenzahnrad 77 mit der zweiten Arbeitswelle 68 des dritten Arbeitswellenpaares 62 verbunden.
  • Sowohl die erste Arbeitswelle 63 als auch die zweite Arbeitswelle 64 des ersten Arbeitswellenpaares 60 sind jeweils mit elastischen Andrückflügeln 78 bzw. 79 ausgerüstet, welche die Bevorratungsbehälter in nachgeschaltete Einschneidwalzen 80 bzw. 81 des zweiten Arbeitswellenpaares 61 drücken. Hierbei werden die Bevorratungsbehälter, unabhängig davon, ob es sich um Dosen aus einem Metall oder Flaschen aus einem Kunststoff handelt, mittels der beiden Einschneidwalzen 80 und 81 eingeschnitten und zusätzlich gequetscht.
  • Das dritte Arbeitswellenpaar 62 ist mit Glättungswalzen 82 und 83 bestückt, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Riffelwalzen ausgebildet sind. Mittels der Glättungswalzen 82 und 83 werden die eingeschnittenen Bevorratungsbehälter weiter verdichtet. Die Riffelwalzen verbessern die Quetschung und drücken insbesondere vorstehende Blecheinschnitte zurück.
  • Aus den Glättungswalzen 82, 83 heraus gelangen die geschnittenen und verdichteten Bevorratungsbehälter in eine dafür geeignete Auffangeinrichtung 84. Damit Reste der geschnittenen und verdichteten Bevorratungsbehälter nicht an den Glättungswalzen 82, 83 haften bleiben und mit diesen umlaufen, sind insbesondere im Bereich der Glättungswalzen 82, 83 Abstreifer 85 und 86 angeordnet. Diese streifen anhaftende Rückstände von den Glättungswalzen 82 und 83 ab, sodass die Rückstände in die Auffangeinrichtung 84 geleitet werden.
  • Um die Mechanik der Aufbereitungseinrichtung 3 in der vorstehend beschriebenen Anordnung besonders einfach ausführen zu können, weist die Aufbereitungseinrichtung 3 eine erste Endplatte 90 und eine zweite Endplatte 91 (siehe 2) auf. In den beiden Endplatten 90 und 91 sind die entsprechenden Lagerungen der Arbeitswellen 63 bis 68 der Arbeitswellenpaare 60, 61 und 72 angeordnet. Die erste Endplatte 90 und die zweite Endplatte 91 werden durch Distanzachsen 92, 93, 94 und 95 beabstandet gehalten. Die Distanzachsen 92, 93, 94 und 95 nehmen die Zwischenzahnräder 74 bis 77 auf.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 3 weist außer den beiden Endplatten 90 und 91 selbst keine weiteren Wände auf. Die Rückwand der Aufbereitungseinrichtung 3 wird durch die Gehäuserückwand 100 des Gehäuses 5 der Rücknahmevorrichtung 1 gebildet. Dementsprechend ist die Gehäuserückwand 100 verstärkt. Die vordere Abdeckung der Aufbereitungseinrichtung 3 wird durch ein Leitblech 101 (siehe 1) der Vertikalfördereinrichtung 4 ge bildet. Die Aufbereitungseinrichhmg 3 kann um ein Drehgelenk 102 in Pfeilrichtung 103 gedreht werden. Hierzu muss lediglich die Separationseinrichtung 2 gemäß Pfeilrichtung 7 nach oben geklappt und die Vertikalfördereinrichtung 4 aus der Rücknahmevorrichtung 1 herausgenommen sein. Die vorstehend beschriebene Möglichkeit die einzelnen Einrichtungen der Rücknahmevorrichtung 1 derart zu bewegen und zu verlagern, stellt eine besonders vorteilhafte Erleichterung hinsichtlich Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten dar.
  • Durch den hier erläuterten Aufbau der Rücknahmevorrichtung 1 mit der ein Zellenrad 13A aufweisenden Separationseinrichtung 2, die im gesamten in Pfeilrichtung 7 um das Drehgelenk 6 aufgeklappt werden kann, und dem Kettenförderer 40 der Vertikalfördereinrichtung 4, der an dem Verdichter angeordnet ist und zur Beschickung der Aufbereitungseinrichtung 3 dient, ist ein sehr kompaktes mechanisches System geschaffen, welches in seiner Breite gegenüber herkömmlichen Rücknahmeautomaten außerordentlich platzsparend und schmal baut und darüber hinaus auch leicht zugänglich ist.
  • Weiterhin vorteilhaft ist es, dass die Eingabehöhe sehr niedrig gehalten wird, sodass zur Aufnahme des verdichteten Abfallmaterials höhere Normbehälter verwendet werden können.
  • Vorteilhaft ist es auch, dass durch die enorme Breitenreduzierung Platzkosten hinsichtlich eines Aufstellens der Rücknahmevorrichtung 1 eingespart werden. Die Reduzierung der Breite ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass die Rücknahmevorrichtung 1 eine Vertikalfördereinrichtung 4 aufweist, die einen selektierten Bevorratungsbehälter nicht wie herkömmlich im Wesentlichen waagerecht sondern senkrecht transportiert. Durch diesen Höhengewinn ist es möglich, die vorbeschriebenen Arbeitswellenpaare 60, 61 und 62 übereinander und in Reihe geschaltet anzuordnen, sodass ein von der Vertikalfördereinrichtung 4 abgeworfener Bevorratungsbehälter zum einen geschreddert und vorkomprimiert wird und zum anderen anschließend endverdichtet wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Bevorratungsbehältern um Metallbehälter oder Kunststoffbehälter handelt.
  • Die hier erzielte Breitenreduzierung kann darüber hinaus vorteilhaft genutzt werden, um beispielsweise in einem freien Raum 104 neben der Aufbereitungseinrichtung 3, neben der Vertikalfördereinrichtung 4 oder neben der Separationseinrichtung 2 weitere elektronische Bauteile 105 anzuordnen.
  • An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die vorliegende Separationseinrichtung 2 mit dem Zellenrad 13A nicht nur in der hier beispielhaft beschriebenen Ausführungsvariante eingesetzt werden kann. Vielmehr eignet sich die Separationseinrichtung 2 neben dem Vorschalten vor eine Vertikalfördereinrichtung 4 und eine Aufbereitungseinrichtung 3 auch zum Anordnen vor anderen Folgesystemen. Somit ist die beschriebene Separationseinrichtung 2 beispielsweise auch hinsichtlich einer Annahme oder einer Nichtannahme von Mehrwegbehältern vorteilhaft einsetzbar.
  • Das in der 3 gezeigte Außenmalteserkreuzgetriebe 109 weist vier Schaltschlitze 110, 111, 112 und 113 auf, in welche je nach Stellung des Außenmalteserkreuzgetriebes 109 vier Treiber 114, 115, 116 und 117 grei fen. Die Treiber 114, 115, 116 und 117 sind an einer Treiberscheibe 118 angeordnet, die an einer Antriebswelle 119 eines leistungs- und drehmomentgesteuerten und reibungsarmen Getriebemotors 120 angeordnet ist. Mittels des Außenmalteserkreuzgetriebes 109 wird das Zellenrad 13 jeweils in 90° Schritten getaktet gedreht.
  • Die in der 4 illustrierte Aufbereitungseinrichtung 1003 weist ein Aufbereitungseinrichtungsgestell 1300 auf, welches mittels einem Drehgelenk 1102 drehbar an einem Gehäuse 1005 einer Rücknahmevorrichtung 1 (siehe 1) angeordnet ist.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 1003 weist ein erstes Arbeitswellenpaar 1060 und ein zweites Arbeitswellenpaar 1061 auf, wobei beide Arbeitswellenpaare 1060 und 1061 in dem Aufbereitungseinrichtungsgestell 1003 gelagert sind. Das erste Arbeitswellenpaar 1060 hat eine erste Arbeitswelle 1063 und eine zweite Arbeitswelle 1064. Ebenfalls hat das zweite Arbeitswellenpaar 1061 eine erste Arbeitswelle 1065 und eine zweite Arbeitswelle 1066. Hierbei arbeiten die ersten Arbeitswellen 1063 und 1065 gegensinnig zu den Arbeitswellen 1064 und 1066, sodass ein Bevorratungsbehälter zwangsläufig im Wesentlichen in eine Beförderungsrichtung 1069 von einem Einlaufbereich 1070 zu einem Auslaufbereich 1071 durch die Aufbereitungseinrichtung 1003 gefördert wird.
  • Die erste Arbeitswelle 1063 des ersten Arbeitswellenpaares 1060 ist über einen ersten Zahnkranz 1301 mit der ersten Arbeitswelle 1065 des zweiten Arbeitswellenpaares 1061 wirkverbunden. Dementsprechend ist die zweite Arbeitswelle 1064 des ersten Arbeitswellenpaares 1060 über einen zweiten Zahnkranz 1302 mit der zweiten Arbeitswelle 1066 des zweiten Arbeitswellenpaares 1061 wirkverbunden.
  • Die erste Arbeitswelle 1063 und die zweite Arbeitswelle 1064 sind jeweils mit elastischen Andrückflügeln 1078 bzw. 1079 ausgerüstet.
  • Demgegenüber sind sowohl die Arbeitswelle 1065 und die Arbeitswelle 1066 mit -Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 ausgerüstet. Hierbei besteht die erste Schneid-Press-Kombiwalze 1303 aus einer Glättungswalze 1082 und die zweite Schneid-Press-Kombiwalze 1304 ebenfalls aus einer Glättungswalze 1083. Sowohl die Glättungswalze 1082 als auch die Glättungswalze 1083 weisen zusätzlich eine Vielzahl an Schneidmessern 1305 (hier nur exemplarisch beziffert) auf.
  • Mittels der beiden Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 sowie 1304 des zweiten Arbeitswellenpaares 1061 werden der Aufbereitungseinrichtung 1003 zugeführte Bevorratungsbehälter in einem Arbeitsgang sowohl zerkleinert als auch verdichtet. Durch die hier beschriebenen Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 werden die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel der Aufbereitungseinrichtung 1003 zusammen sowohl an der Arbeitswelle 1065 als auch an der Arbeitswelle 1066 angeordnet, sodass das Arbeitswellenpaar 1061 sowohl Schneidmittel als auch Verdichtungsmittel aufweist. Hierdurch ist eine baulich sehr kompakte Konstruktion der Aufbereitungseinrichtung 1003 erzielt.
  • Um an den beiden Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 gegebenenfalls anhaftende Reste von geschnittenen und verdichteten Bevorratungsbehältern abzustreifen, sodass diese Reste nicht mit den beiden Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 umlaufen, sind im Auslaufbereich 1071 ein Abstreifer 1085 und ein Abstreifer 1086 angeordnet.
  • Um dem Aufbereitungseinrichtungsgestell 1300 eine hohe Steifigkeit zu verleihen, umfasst die Aufbereitungseinrichtung 1003 zusätzliche Distanzstäbe 1306, 1307, 1308 und 1309, die insbesondere Endplatten 90 und 91 (siehe 2) der Aufbereitungseinrichtung 1003 distanziert hält.
  • Das in der 5 gezeigte erste Schneidmesser 1310 und das zweite Schneidmesser 1311 sind im Hauptschneidbereich 1312 an ihren unmittelbar gegenüberliegenden Seiten derart geformt, dass die beiden Schneidmittel 1310 und 1311 ineinander eingreifen können. Durch dieses Ineinandereingreifen werden Bevorratungsbehälter, die den Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 zugeführt werden, besonders intensiv zerkleinert. Es versteht sich, dass derart ineinandergreifende Schneidmesser 1310 und 1311 nicht nur hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Schneid-Press-Kombiwalzen 1303 und 1304 vorteilhaft sind, sondern auch hinsichtlich der bereits eingangs beschriebenen Einschneidwalzen 80 und 81 (siehe 1) vorteilhaft eingesetzt werden können.

Claims (30)

  1. Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehältern mit einer Aufbereitungseinrichtung, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel zum Aufarbeiten der Bevorratungsbehälter aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel in Reihe geschaltet sind.
  2. Vorrichtung zur Rücknahme von Bevorratungsbehälter mit einer Aufbereitungseinrichtung, die Schneidmittel und Verdichtungsmittel der Bevorratungsbehälter aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidmittel und die Verdichtungsmittel auf einer gemeinsamen Arbeitswelle angeordnet sind.
  3. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidmittel miteinander korrespondierende Einschneidwalzen (80, 81) aufweisen.
  4. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdichtungsmittel miteinander korrespondierende Glättungswalzen (82, 83), vorzugsweise miteinander korrespondierende geriffelte Glättungswalzen, aufweisen.
  5. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdichtungsmittel, insbesondere Glättungswalzen aufweisende Verdichtungsmittel, Schneidmesser aufweisen.
  6. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass vor den Einschneidwalzen (80, 81) Andrückmittel, vorzugsweise elastische Andrückflügel (78, 79), angeordnet sind.
  7. Rücknahmevorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Andrückflügel (78, 79) aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt sind.
  8. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungseinrichtung (3) wenigstens zwei, vorzugsweise drei, in Reihe geschaltete Arbeitswellenpaare (60, 61, 62) aufweist.
  9. Rücknahmevorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Arbeitswellen (63, 64, 65, 66, 67, 68) der Arbeitswellenpaare (60, 61, 62) miteinander in Wirkkontakt stehen.
  10. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Arbeitswellen (63, 64, 65, 66, 67, 68) der Arbeitswellenpaare (60, 61, 62) mittels Zahnrädern (74, 75, 76, 77) miteinander in Wirkkontakt stehen.
  11. Rücknalunevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Arbeitswellen (63, 64, 65, 66, 67, 68) der Arbeitswellenpaare (60, 61, 62) in zwei sich gegenüberliegenden Lagergestellen gelagert sind.
  12. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Andrückmittel, Schneidmittel und Verdichtungsmittel einen gemeinsamen Antriebsmotor (73) aufweisen.
  13. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Schneidmittel und der Verdichtungsmittel ein Antriebsmotor (73) angeordnet ist.
  14. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an oder in der Nähe der Aufbereitungseinrichtung (3) eine Vertikalfördereinrichtung (4) angeordnet ist.
  15. Rücknahmevorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertikalfördereinrichtung (4) einen Kettenförderer (44) aufweist.
  16. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertikalfördereinrichtung (4) durch Antriebsmittel der Aufbereitungseinrichtung (3) angetrieben ist.
  17. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine Separationseinrichtung (2), wobei zwischen der Separationseinrichtung (2) und der Aufbereitungseinrichtung (3) eine Vertikalfördereinrichtung (4) angeordnet ist.
  18. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungseinrichtung (3) um eine Anlenkstelle (102) drehbar in der Rücknahmevorrichtung (1) gelagert ist.
  19. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzungen, vorzugsweise Begrenzungswände, der Aufbereitungseinrichtung (3) von angrenzenden Einrichtungen bereitgestellt sind.
  20. Rücknahmevorrichtung (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzung von einem Gehäusebereich der Rücknahmevorrichtung (1) bereitgestellt ist.
  21. Rücknahmevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere im Wesentlichen vertikal verlaufende Begrenzung von einem Leitblech (101) der Vertikalfördereinrichtung (4) bereitgestellt ist.
  22. Verfahren zum Aufbereiten von Bevorratungsbehältern, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorratungsbehälter zuerst einem Schneidmittel und anschließend einem Verdichtungsmittel zugeführt werden.
  23. Aufbereitungsverfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorratungsbehälter mittels Andrückmitteln an bzw. in die Schneidmittel gedrückt werden.
  24. Aufbereitungsverfahren nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorratungsbehälter vor einem Bereitstellen für die Aufbereitungseinrichtung (3) im Wesentlichen senkrecht nach oben geführt werden.
  25. Aufbereitungsverfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Bevorratungsbehälter anschließend im Wesentlichen in entgegengesetzter Richtung, also senkrecht nach unten, durch die Aufbereitungseinrichtung (3) geführt werden.
  26. Verfahren zum Warten und/oder Instandsetzen einer Rücknahmevorrichtung (1) für Bevorratungsbehälter, dadurch gekennzeichnet, dass eine Separationseinrichtung (2) um eine erste Anlenkstelle (6) gedreht wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vertikalfördereinrichtung (4) um eine zweite Anlenkstelle gedreht und gegebenenfalls aus der Rücknahmevorrichtung (1) heraus genommen wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufbereitungseinrichtung (3) um eine weitere Anlenkstelle (102) gedreht wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Separationseinrichtung (2) um die erste Anlenkstelle (6) nach oben geschwenkt wird.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungseinrichtung (3) um die weitere Anlenkstelle (102) nach unten geschwenkt wird.
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