DE102007021097A1 - Presse mit einer Beschickungseinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Presse (20) mit einer Beschickungseinrichtung (1), wobei die Presse (20) insbesondere zum Verpressen von Rest- oder Wertstoffe bildendem Pressgut (16), wie Altpapier, Kartonagen, Kunststoffflaschen, Folien und dergleichen ausgeführt ist und ein Pressengehäuse (21) mit einer Presskammer (22) darin, mit einer Beschickungsöffnung (24) zum Einfüllen des Pressgutes (16) und mit einem in der Presskammer (22) verfahrbaren Pressschild (23) aufweist. Die Presse (20) gemäß Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungseinrichtung (1) mindestens eine mit Förderzinken (3) besetzte, drehantreibbare Rotorwalze (4) umfasst, die vor und/oder in der Beschickungsöffnung (24) der Presse (20) angeordnet ist und mittels deren Drehung Pressgut (16) von außerhalb des Pressengehäuses (21) durch die Beschickungsöffnung (24) in die Presskammer (22) förderbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Presse mit einer Beschickungseinrichtung, wobei die Presse insbesondere zum Verpressen von Rest- oder Wertstoffe bildendem Pressgut, wie Altpapier, Kartonagen, Kunststoffflaschen, Folien und dergleichen ausgeführt ist und ein Pressengehäuse mit einer darin liegenden Presskammer, mit einer Beschickungsöffnung zum Einfüllen des Pressgutes und mit einem in der Presskammer verfahrbaren Pressschild aufweist.
- Zur Reduzierung des Transportvolumens von recyclingfähigen Materialien ist der Einsatz von Ballenpressen sehr verbreitet. Diese werden zum Beispiel eingesetzt, um Kartonagen, Folien oder ähnliches Verpackungsmaterial zu verpressen. In Handelsbetrieben werden häufig sogenannte vertikale Ballenpressen eingesetzt. Diese bestehen üblicherweise aus drei feststehenden Seitenwänden, die ihrerseits fest mit einer Bodenplatte verbunden sind; die vierte Seitenwand besitzt eine die Presskammer verschließende, untere Tür, die zur Ballenentnahme zu öffnen ist, und eine obere, eine Beschickungsöffnung wahlweise freigebende oder verschließende Tür. Im Betrieb der Presse sind die Türen verschlossen. Nach oben hin wird die Presskammer begrenzt durch das darin vertikal verstellbare Pressschild, das während der Befüllung der Presskammer in der oberen Endposition verharrt.
- Die Presskammer kann gedanklich in einen Press- und einen Einfüllbereich unterteilt werden. Zur Befüllung der Presse wird die obere, den Einfüllbereich verschließende Tür geöffnet und das zu verpressende Pressgut wird durch einen Bediener eingegeben. Diese Tür der Beschickungsöffnung kann auch Teil oder Abschnitt der unteren Tür für die Presskammer sein. Die obere Tür als Einfülltür ist entweder um eine horizontale oder um eine vertikale Achse schwenkbar.
- Bei vertikal arbeitenden Ballenpressen wird das zu verpressende Pressgut durch diese Einfülltür hindurch in die Presskammer eingegeben und auf schon in der Presskammer befindliches Pressgut so lange geschichtet, bis der Einfüllraum keinen Platz für weiteres Pressgut mehr bietet. Danach wird die obere Tür verschlossen und die Presse gestartet. Nach vollendetem Presszyklus kann der Bediener erneut Pressgut in den Pressraum eingeben. Sollte der Bediener Pressgut für mehr als einen Presszyklus einfüllen wollen, dann muss er jeweils den Presszyklus abwarten, um hiernach die Befüllung weiterführen zu können. Da immer nur geringere Mengen nachgefüllt werden können, zieht sich der Befüllungsvorgang mitunter längere Zeit hin, was zeit- und kostenaufwändig ist.
- Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass beim Schließen der oberen Tür noch über die Presskammer durch die Beschickungsöffnung nach außen hinausstehendes Pressgut entweder das Schließen der Einfülltür erschwert oder im schlimmsten Fall sogar verhindert, so dass überstehendes Pressgut wieder herausgenommen werden muss.
- Um diese Nachteile aufzuheben sind verschiedene technische Lösungen vorgeschlagen worden, um das Befüllen von Ballenpressen zu erleichtern. So ist in der älteren
deutschen Patentanmeldung Nr. 10 2007 013 382.2 der Anmelderin eine Vorrichtung zum Herstellen von Pressballen beschrieben, bei der zunächst ein außerhalb der Presse befindlicher Sammelraum befüllt wird, dessen Inhalt dann mittels des als Schwenkplatte ausgebildeten Bodens des Sammelraums in den Einfüllbereich der Ballenpresse hineingekippt und -gepresst wird. Die Schwenkplatte bildet dabei auch die obere Tür der Presskammer. - Diese Vorrichtung bietet zwar im Regelfall eine Erleichterung des Einfüllvorganges, in der Praxis kommt es bei Maschinen dieser Bauart aber immer wieder zu Problemen. Diese können einerseits auftreten, wenn der Sammelraum durch zu große Mengen von Pressgut überfüllt wird, denn dann ist die Schwenkplatte nicht mehr ganz zu schließen. Wenn jetzt das Pressschild herunterfährt, um das Pressgut zu verpressen, dann gerät möglicherweise durch die Beschickungsöffnung in die Presskammer hineinragendes Pressgut zwischen Pressschild und Tür, was zu einer übermäßigen Beanspruchung von Führungen und Antriebselementen des Pressschildes führen kann. Andererseits wirkt sich eine zu große Menge eingefüllten Pressgutes evtl. negativ auf die Ballendichte aus; bei praktischen Versuchen hat sich gezeigt, dass bei sonst gleichen Parametern eine positive Korrelation zwischen der Anzahl der Presshübe und der Gallendichte besteht.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb die Schaffung einer Presse, die die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und mit der eine Optimierung und Automatisierung des Befüllungsvorganges erreicht wird. Der personenabhängige Bedienaufwand soll minimiert werden bei gleichzeitiger Gewährleistung einer maximalen Betriebssicherheit.
- Zur Lösung dieser Aufgabenstellung schlägt die vorliegende Erfindung eine Presse der eingangs genannten Art vor, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Beschickungseinrichtung mindestens eine mit Förderzinken besetzte, drehantreibbare Rotorwalze umfasst, die vor und/oder in der Beschickungsöffnung der Presse angeordnet ist und mittels deren Drehung Pressgut von außerhalb des Pressengehäuses durch die Beschickungsöffnung in die Presskammer förderbar ist.
- Bei der erfindungsgemäßen Presse wird also vorteilhaft anstelle der Einfülltür oder Einfüllklappe zur Befüllung der Presskammer eine mit Förderzinken besetzte Rotorwalze verwendet. Diese ist zweckmäßig beiderseits der Beschickungsöffnung der Presse gelagert. Die Förderzinken erfassen das einzubringende Pressgut und fördern es zwangsweise in die Presskammer, wobei vorteilhaft schon eine Vorverdichtung des Pressguts durch die Rotorwalze bewirkt wird. Die Vorverdichtung erlaubt eine größere Füllmenge an Pressgut beim Einbringen in die Presskammer und erleichtert das nachfolgende Pressen des Pressgutes in der Presskammer.
- Bevorzugt ist weiter vorgesehen, dass die Beschickungseinrichtung einen der Rotorwalze vorgeschalteten Einfüllraum aufweist, in den das zu verpressende Pressgut einlegbar oder einwerfbar ist und aus dem das Pressgut von der Rotorwalze in die Presskammer förderbar ist. Hiermit wird das Zuführen von Pressgut zur Presse für den Bediener erleichtert und besonders sicher.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass der Einfüllraum durch einen Kasten gebildet ist, der oben offen ist und der an seiner der Beschickungsöffnung der Presse zu gewandten Seite eine Öffnung zur Rotorwalze hin aufweist. Damit wird erreicht, dass einmal in den Einfüllraum eingebrachtes Pressgut diesen nicht mehr ungewollt nach außen verlassen kann, sondern sicher zur Rotorwalze gelangt und von dieser in die Presskammer gefördert wird. Bei schütt- und rieselfähigem Pressgut ist zweckmäßig die Rotorwalze im unteren Teil des Einfüllraums angeordnet. Das Pressgut fällt hier durch seine eigene Gewichtskraft in den Arbeitsbereich der Förderzinken der Rotorwalze und wird dann von diesen mitgenommen.
- Bei nicht schütt- oder rieselfähigem Pressgut ist es angebracht, die Pressgutzuführung zur Rotorwalze zu unterstützen bzw. zwangsweise vorzunehmen. Dazu und um besonders zuverlässig zu gewährleisten, dass alles in den Einfüllraum eingebrachte Pressgut auch bei größeren Einfüllräumen in den Arbeitsbereich des Rotorwalze gelangt, schlägt die Erfindung vor, dass im Einfüllraum eine Fördereinrichtung angeordnet ist, mit der in den Einfüllraum eingebrachtes Pressgut einem Pressgutannahmebereich der Rotorwalze zuführbar ist.
- Der Einfüllraum und die Fördereinrichtung darin können unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine erste Ausführung sieht vor, dass der Einfüllraum einen flachen Boden hat und dass die Fördereinrichtung durch ein im Einfüllraum mittels eines Kraftantriebes linear verfahrbares Förderschild gebildet ist.
- Alternativ wird vorgeschlagen, dass der Einfüllraum einen in Form eines Zylindermantelabschnitts gebogenen Boden hat und dass die Fördereinrichtung durch ein im Einfüllraum mittels eines Kraftantriebes verschwenkbares Förderschild gebildet ist, dessen Schwenkachse mit einer Mittelachse des Zylindermantelabschnitts zusammenfällt.
- Gemäß einer weiteren Alternative besteht die Fördereinrichtung aus einer Anordnung einer oder mehrerer antreibbarer Förderketten.
- Zur Erhöhung der Förderwirkung können die Förderketten zumindest teilweise mit Mitnahmewerkzeugen besetzt sein.
- Denkbar ist auch, dass die Fördereinrichtung aus einem antreibbaren Kratzbodenförderer besteht.
- Schließlich kann die Fördereinrichtung auch aus antreibbaren Förderschnecken bestehen.
- Hinsichtlich des Antriebes der Fördereinrichtung ist in einer ersten, technisch einfacheren Ausgestaltung vorgesehen, dass die Fördereinrichtung im Einfüllraum unabhängig von der Rotorwalze oder deren Drehantrieb zu- und abschaltbar ist.
- Eine alternative Ausgestaltung sieht vor, dass die Fördereinrichtung im Einfüllraum in Abhängigkeit von einer Leistungsaufnahme des Rotorwalzenantriebes oder in Abhängigkeit von einem Drehmoment der Rotorwalze zu- und abschaltbar ist. Damit liefert die Belastung der Rotorwalze ein Kriterium für das Zu- und Abschalten der Fördereinrichtung, wobei bei hoher Belastung der Rotorwalze die Fördereinrichtung abgeschaltet oder alternativ ihre Leistung reduziert wird, während bei geringer Belastung der Rotorwalze die Fördereinrichtung zugeschaltet oder ihre Leistung erhöht wird. So kann die Belastung der Rotorwalze automatisch in einem optimalen Bereich gehalten werden.
- Zwecks zuverlässiger Förderung des Pressgutes und zur Vermeidung eines störenden Festsetzens von Pressgut an der Rotorwalze wird vorgeschlagen, dass in einem Arbeitsbereich der Rotorwalze mit deren Förderzinken zusammenwirkend mindestens eine Leitfläche und mindestens eine Abstreiferanordnung vorgesehen sind, zwischen denen das Pressgut mittels der Förderzinken hindurchförderbar ist. Die Abstreiferanordnung dient insbesondere dazu, das geförderte Pressgut im Bereich der Beschickungsöffnung der Ballenpresse von den Förderzinken abzustreifen und es in die Presskammer hineinzuleiten. Von nachfolgendem Pressgut wird das im unmittelbaren Bereich der Beschickungsöffnung von der Rotorwalze abgestreifte Pressgut dann weiter in die Presskammer unterhalb des Pressschildes hineingedrückt.
- Zur Steigerung der Förderwirkung und zur Erzielung einer Vorverdichtung sind zweckmäßig in der Leitfläche Schlitze vorgesehen, in welche bei der Drehung der Rotorwalze die Förderzinken zumindest über einen Teil ihrer Länge eintauchen.
- Um die Fertigung der Leitfläche einfach zu halten und um bei Bedarf Reparaturen günstig ausführen zu können, besteht die Leitfläche vorzugsweise aus einzelnen auf Abstand voneinander gesetzten Leitblechen.
- Im Sinne einer guten Vorverdichtung des Pressgutes ist es günstig, wenn die Leitfläche gebogen ist und der Biegeradius der Leitfläche, zumindest in einem Pressgutabgabebereich, dem Biegeradius eines Zentralrohres der Rotorwalze angenähert ist.
- Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der Biegeradius der Leitfläche in Pressgutförderrichtung gesehen vom Beginn der Leitbleche bis zu deren Ende sich stetig verringert. Hiermit wird ein Spalt zwischen der Rotorwalze und der Leitfläche in Förderrichtung des Pressgutes gesehen gleichmäßig enger, was die Vorverdichtung des Pressgutes begünstigt und die Belastung des Rotorwalze und ihres Antriebes vorteilhaft vergleichmäßigt.
- Damit das in die Presskammer geförderte Pressgut dort zuverlässig von der Rotorwalze abgegeben oder abgeworfen wird, ist vorgesehen, dass die Abstreiferanordnung einen Käfig um die Rotorwalze bildet und dass die Rotorwalze mit ihren Förderzinken über einen im Pressgutabgabebereich liegenden, vorzugsweise 40 bis 60% ihres Umfangs umfassenden, Umfangsbereich innerhalb dieses Käfigs verläuft. So wird erreicht, dass im Pressgutabgabebereich die Förderzinken innerhalb des Käfigs liegen und nicht mehr in Eingriff mit dem Pressgut gelangen können; das Pressgut wird also hier durch die Abstreiferanordnung zwangsweise von den Förderzinken getrennt. Im Pressgutannahmebereich liegen dagegen die Förderzinken frei und können dort wirksam mit dem Pressgut in Eingriff treten.
- Um auch im Hinblick auf die Abstreiferanordnung die Fertigung einfach zu halten und um bei Bedarf Reparaturen günstig ausführen zu können, besteht die Abstreiferanordnung bevorzugt aus einzelnen auf Abstand gesetzten Abstreifern.
- Eine alternative Ausführung schlägt vor, dass die Abstreiferanordnung durch auf die Rotorwalze zugehende, an einer Haltevorrichtung befestigte Abstreifzinken gebildet ist, die mit den Förderzinken zusammenwirken, wobei die Oberfläche der Förderzinken und die Oberfläche der Abstreifzinken miteinander einen Winkel von vorzugsweise 90° bilden. Diese Ausführung hat insbesondere den Vor teil, dass die Rotorwalze in ihrer Umfangsrichtung gesehen einen besonders großen Arbeitsbereich hat und das zu fördernde Pressgut besonders aggressiv und damit besonders wirksam erfasst und fördert. Außerdem ist die Abstreiferanordnung in Form der Abstreifzinken vorteilhaft einfach zu montieren.
- Um die Beschickungseinrichtung an unterschiedliche Pressgüter mit unterschiedlichen Eigenschaften anpassen zu können, schlägt die Erfindung vor, dass die Leitfläche und die Abstreiferanordnung in ihrem Abstand zueinander und/oder in ihrem Abstand von der Rotorwalze veränderbar sind. Z. B. besteht die Möglichkeit, die Lagerstellen der Rotorwalze nicht ortfest am Pressenrahmen anzubringen, sondern sie über einen vorgebbaren Bereich vertikal höhenverstellbar oder vertikal schwenkbar anzuordnen, sodass hierdurch der Abstand zwischen der Rotorwalze und der Leitfläche vergrößert oder verringert werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass ein maximaler Abstand zwischen der Leitfläche und der Rotorwalze so groß ist, das die Förderzinken der Rotorwalze gerade noch in die Schlitze eintauchen. Somit ist auch beim größten einstellbaren Abstand noch ein sicheres Fördern des Pressgutes mittels der Rotorwalze und ihrer Förderzinken gewährleistet und Störungen in der Pressgutförderung werden vermieden.
- In der anderen Richtung ist vorgesehen, dass ein minimaler Abstand zwischen Leitfläche und Abstreiferanordnung im Pressgutabgabebereich gegen Null geht. Auf diese Weise kann eine maximale Vorverdichtung des Pressgutes erzielt werden. Als vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, die Beschickungseinrichtung so auszuführen, dass bei der minimalen Abstandseinstellung die eine zylindrische Zent ralwalze der Rotorwalze umgebenden Abstreifer unmittelbar auf der Leitfläche aufliegen. Da die Leitfläche im Bewegungsbereich der Förderzinken geschlitzt ist, können die Förderzinken nach unten durch das Leitblech durchstechen.
- Wenn neben dem Fördern und Vorverdichten auch noch ein Zerkleinern des Pressgutes in der Beschickungseinrichtung gewünscht wird, dann können an der Leitfläche und/oder an der Abstreiferanordnung feststehende, mit den Förderzinken schneidend zusammenwirkende Schneidmesser angeordnet sein, mittels denen das Pressgut auf- oder zerschneidbar ist.
- Zur Verstärkung der zuvor erwähnten Schneidwirkung kann zumindest ein Teil der Förderzinken als Schneidmesser ausgebildet sein oder es können zusätzlich zu den Förderzinken Schneidmesser an der Rotorwalze vorgesehen sein, die mit den feststehenden Schneidmessern zusammenwirken.
- Um das Einfüllen von Pressgut in die Presskammer unabhängig davon, ob im Einfüllraum noch Pressgut liegt oder nicht, definiert beenden zu können, ist gemäß Erfindung ein Rückhalteelement vorgesehen, das zwischen einer den Einfüllraum vom Pressgutannahmebereich der Rotorwalze trennenden Sperrstellung und einer den Einfüllraum mit dem Pressgutannahmebereich der Rotorwalze verbindenden Freigabestellung verstellbar ist. In der Sperrstellung wird ein weiterer Nachschub von Pressgut zur Rotorwalze unterbunden, sodass die Rotorwalze das noch in ihrem Annahmebereich befindliche Pressgut vollständig in den Pressraum befördern kann, bevor die Drehung der Rotorwalze abgeschaltet wird. Auf diese Weise können keine Teile des Pressgutes in der Beschickungsöffnung verbleiben und den Pressvorgang der Presse stören.
- In konkreter Ausführung ist das Rückhalteelement bevorzugt eine Rückhalteplatte oder ein Rückhaltegitter oder ein Rückhaltekamm und vor die Rotorwalze schiebbar oder schwenkbar oder klappbar ist.
- Zum Verstellen des Rückhalteelementes ist diese zweckmäßig mit einem Kraftantrieb versehen, z. B. mit einem Hydraulikzylinder.
- Die Presse an sich kann unterschiedlich ausgeführt sein; bevorzugt ist sie eine Ballenpresse oder eine Brikettierpresse oder Teil eines Presscontainers.
- Neben der vorstehend erläuterten Presse betrifft die Erfindung eine Einrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28 angegebene Merkmale der Beschickungseinrichtung aufweist und dass sie als von einer Presse unabhängig einsetzbare Einrichtung zum Öffnen und Entleeren von zerschneidbaren gefüllten Gebinden, insbesondere Kunststoffflaschen oder -becher, oder zum Zerkleinern und/oder Vorpressen von sonstigen Rest- oder Wertstoffen ausgebildet ist. Diese Einrichtung stellt mit anderen Worten eine als Maschine für sich eingesetzte Beschickungseinrichtung dar, die ohne eine zugeordnete Presse für z. B. die in diesem Absatz genannten oder auch andere Einsatzzwecke vorteilhaft verwendbar ist. Der Unterschied besteht dann nur darin, dass die Vorrichtung nun allein aufgestellt und eingesetzt wird und nicht in Verbindung mit einer Presse. Die technische Ausführung kann dabei in beiden Fällen praktisch gleich sein, was günstige Fertigungskosten ergibt.
- Für eine Weiterbildung der vorgenannten Einrichtung ist vorgesehen, dass einer Gutabgabeseite der Rotorwalze ein Gutführungskanal, z. B. ein passend dimensioniertes und geführtes Rohr, nachgeordnet ist, durch den das Gut einem Sammel- oder Transportbehälter zuführbar ist.
- Wenn diese Einrichtung für ein öffnen und Entleeren von zerschneidbaren gefüllten Gebinden eingesetzt werden soll, dann ist zweckmäßig unterhalb der Rotorwalze eine Auffangwanne, vorzugsweise mit einem daran angeschlossenen Ableitungsrohr oder Sammelbehälter, angeordnet, wobei in der Auffangwanne bei dem öffnen der gefüllten Gebinde austretende und abfließende fließfähige Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, auffangbar sind.
- Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
-
1 eine Ballenpresse mit einer Beschickungseinrichtung mit einer vorgeschalteten Fördereinrichtung, in vertikal geschnittener Gesamtansicht, -
2 die Ballenpresse mit der Beschickungseinrichtung mit einer alternativen Fördereinrichtung, im Vertikalschnitt, -
3a die Beschickungseinrichtung aus1 und2 für sich in einer ersten Ansicht, -
3b die Beschickungseinrichtung aus1 und2 für sich in einer zweiten Ansicht, -
4a die Beschickungseinrichtung aus1 und2 für sich in einem ersten Betriebszustand im Querschnitt, -
4b die Beschickungseinrichtung in gleicher Darstellungsweise wie in4a in einer geänderten Ausführung, -
5 die Beschickungseinrichtung aus4a in einem zweiten Betriebszustand im Querschnitt, -
6 die Beschickungseinrichtung mit vorgeschalteter Fördereinrichtung in geänderter Ausführung in einem ersten Betriebszustand, im Vertikalschnitt, -
7 die Beschickungseinrichtung mit vorgeschalteter Fördereinrichtung aus6 in einem zweiten Betriebszustand, im Vertikalschnitt, und -
8 die Beschickungseinrichtung mit vorgeschalteter Fördereinrichtung in einer Ausführung als für sich allein einsetzbare Vorrichtung, im Vertikalschnitt. -
1 zeigt eine vertikale Ballenpresse20 mit einer vorgebauten Beschickungseinrichtung1 . Zu verdichtendes Pressgut16 in Form von Pressgutstücken, wie leere Kartonagen oder ähnliches, werden in einen durch Seitenwände2' begrenzten Einfüllraum2 eingefüllt. Am Boden11 dieses Einfüllraumes2 ist eine Fördereinrichtung5 vorgesehen, welche die eingefüllten Pressgutstücke in Richtung auf eine mit Förderzinken3 besetzte Rotorwalze4 fördert. Die Fördereinrichtung5 des Einfüllraumes2 ist durch einen Kraftantrieb, der als Hydraulik- oder Elektromotor ausgeführt werden kann und der gegebenenfalls mit einem Getriebe zusammenwirkt, antreibbar und zu- und abschaltbar ausgeführt. Das Zu- und Abschalten kann eigenständig erfolgen; vorzugsweise erfolgt aber die Zu- und Abschaltung der Fördereinrichtung5 des Einfüllraumes2 je nach Drehmoment oder Stromaufnahme eines die Rotorwalze4 antreibenden Kraftantriebes. - Im in
1 dargestellten Beispiel besteht die Fördereinrichtung5 aus umlaufenden Förderketten, die ihrerseits noch ganz oder teilweise mit Mitnahmewerkzeugen, z. B. den an einer Stelle in1 angedeuteten Zinken6 , besetzt sein können. Diese Förderketten und die auf ihnen montierten Mitnahmewerkzeuge erfassen die eingefüllten Pressgutstücke. Diese Pressgutstücke werden im Betrieb der Fördereinrichtung5 in Richtung auf die mit den Förderzinken3 besetzte Rotorwalze4 gefördert. Sobald die Pressgutstücke in den Bewegungsbereich der Förderzinken3 der Rotorwalze4 geraten, werden diese von den Förderzinken erfasst und in Drehrichtung D der Rotorwalze4 mitgenommen. - Wenn die Förderzinken
3 das Pressgut16 erfasst haben, dann nehmen sie es in Förderrichtung mit. Der Bereich, in dem das Pressgut16 durch die Rotorwalze4 weitergefördert wird, kann, wie durch entsprechende Bezugsziffern in4a angedeutet, funktional in einen Pressgutannahmebereich7 , einen Förderkanal8 und einen Pressgutabgabebereich9 eingeteilt werden. Im Pressgutannahmebereich7 drücken die Förderzinken3 das Pressgut16 zunächst in Richtung auf eine unterhalb der Rotorwalze4 angeordnete Leitfläche10 , z. B. ein Leitblech. Das Pressgut16 wird in diesem Bereich zwischen den Förderzinken3 und der Leitfläche10 eingeklemmt und in Förderrichtung D mitgenommen. Die Förderzinken3 sind jeweils mit einer scharfen Spitze versehen, damit sie sich besser in das zu fördernde Pressgut16 eindrücken können. - Die Leitfläche
10 schließt im Pressgutannahmebereich7 unmittelbar an den Boden11 des Einfüllraumes2 an. Damit es nicht zu einem Pressgutstau kommt, liegt die Leitfläche10 etwas tiefer als der Boden11 des Einfüllraumes2 . Während die Leitfläche10 im Pressgutannahmebereich7 noch eine vom Radius R, den die Spitzen der Zinken3 beschreiben, abweichende Kontur aufweist, nähert sich der Radius der Leitfläche10 im Verlauf des Förderkanals8 zunächst dem Bewegungsradius R der Zinkenspitzen an. Im weiteren Verlauf des Förderkanals8 , insbesondere im Pressgutabgabebereich9 , wird dagegen der Radius der Leitfläche10 kleiner als der Bewegungsradius R der Zinkenspitzen3 . - Im Bereich, in dem der Bewegungsradius R der Spitzen der Zinken
3 größer ist als der Radius der Leitfläche10 , ist die Leitfläche10 mit Schlitzen12 versehen, in die die Zinken3 eintauchen können. - Der Antrieb der Rotorwalze
4 erfolgt durch einen Kraftantrieb, wie Hydraulikmotor, der seinerseits ein Untersetzungsgetriebe antreibt, das mit einer Zentralwelle13 der Rotorwalze4 formschlüssig verbunden ist. Statt hydraulisch kann die Rotorwalze4 auch durch einen elektrischen Getriebemotor angetrieben werden. - In der Ballenpresse
20 wird das zugeführte Pressgut16 in an sich bekannter Weise zu einem Pressballen verdichtet, der abgebunden und dann aus der Ballenpresse20 entnommen wird. -
2 zeigt wieder die Presse20 mit Beschickungseinrichtung1 , nun jedoch mit einer alternativen Fördereinrichtung5 im Einfüllraum2 . Diese alternative Fördereinrichtung5 besteht aus zwei Förderbändern14 und15 . Die zu verpressenden Pressgutstücke werden hier auf das untere Förderband15 aufgelegt. Wenn es sich um flache Pressgutstücke handelt, dann werden diese direkt dem Pressgutannahmebereich7 der Rotorwalze4 zugeführt, von deren Förderzinken3 erfasst und in den Einfüllbereich26 der Ballenpresse20 gefördert. - Räumlich weiter ausgedehnte Pressgutstücke, wie z. B. große Kartons, werden von dem oberhalb des unteren Förderbandes
15 angebrachten oberen Förderband14 , das in einem beliebigen Winkel, vorzugsweise jedoch in einem spitzen Winkel, auf das untere Förderband15 zuläuft, erfasst und durch die engste Stelle zwischen beiden Förderbändern14 ,15 hindurchgefördert. Dabei werden auch größere Kartons flachgedrückt und eigenen sich so besser für eine Annahme durch die Förderzinken3 der Rotorwalze4 . - Anstelle der Förderbänder
14 ,15 sind auch andere Fördermittel denkbar, z. B. Schneckenwalzen oder Kratzleistenförderer, die hier jedoch nicht gesondert dargestellt sind. - Die
3a und3b zeigen die Beschickungseinrichtung1 jeweils für sich in vergrößerter Darstellung. Deren zentrales Element bildet die Rotorwalze4 , die aus dem zentralen Rohr17 besteht, das beidseitig mit Lagerzapfen versehen ist. Ein Lagerzapfen ist zur formschlüssigen Verbindung mit dem Kraftantrieb noch mit einem Keilnutenschlitz versehen. Das zentrale Rohr17 ist an seinem Außenumfang mit den Förderzinken3 besetzt. Diese Förderzinken3 sind ihrerseits entweder an den äußeren Konturen von auf das zentrale Rohr17 aufgeschweißten Scheiben17' ausgebildet oder sie sind, wie in4b dargestellt, als eigenständige Zinkenbauteile18 auf das zentrale Rohr17 aufgesetzt, z. B. aufgeschweißt. - Die Rotorwalze
4 läuft ihrerseits in einem Käfig, der aus einer Abstreiferanordnung19 gebildet wird. Der Käfig ist hier aus einzelnen streifenförmigen, auf Abstand nebeneinandergesetzten Abstreifern19 gebildet. Im Pressgutannahmebereich7 verläuft der äußere Bewegungsradius R der Zinken3 außerhalb des Käfigs, d. h. hier ragen die Förderzinken nach außen aus diesem Käfig heraus und ergreifen das Pressgut16 . - In Pressgutabgabebereich
9 ist die Abstreiferanordnung19 so geformt, das der äußere Bewegungsradius R der Zinken3 in den inneren Bereich des Käfigs hinein verläuft. Im Pressgutabgabebereich9 streift deshalb die Abstreiferanordnung19 das Pressgut16 von den Förderzinken3 ab. -
4a und4b zeigen jeweils einen Schnitt durch zwei verschiedene Ausführungen der Beschickungseinrichtung1 . Die Förderzinken sind in4a am äußeren Rand von aufzuschweißenden Scheiben17' ausgebildet, die auf das zentrale Rohr17 geschweißt werden. Alternativ ist gemäß4b auch denkbar, dass die Förderzinken3 als einzelne Zinkenbauteile18 , die auf das zentrale Rohr17 aufgeschweißt sind, ausgebildet sind. -
4b zeigt außerdem, wie die Zinken3 mit ihren Spitzen in ihnen jeweils zugeordneten Schlitze12 oder Aussparungen der Leitfläche10 eintauchen können. Ebenfalls erkennbar ist, wie die Spitzen der Zinken3 sich bei der Drehung der Rotorwalze4 aus der Abstreiferanordnung19 zurückziehen, wodurch das von ihnen mitgenommene Pressgut16 abgestreift wird. - In
5 wird ein weiteres konstruktives Merkmal der Beschickungseinrichtung1 deutlich. Dieses besteht darin, dass der Abstand zwischen den Spitzen3' der Förderzinken3 und der Leitfläche10 soweit verringert werden kann, dass die Zinkenspitzen3' in die Leitfläche10 ganz eintauchen. - Gegen Ende eines Befüllungsvorganges, wenn die Rotorwalze das Pressgut
16 in den Einfüllbereich26 der Ballenpresse20 hinein pressen muss, steigt das Drehmoment des Kraftantriebes der Rotorwalze4 . Zweckmäßig ist eine Steuerung der Ballenpresse20 so ausgelegt, dass sie dieses registriert und dann die Fördereinrichtung5 des Einfüllraumes2 abschaltet. Um die Pressgutzufuhr zur Rotorwalze4 jetzt vollständig zu unterbrechen, wird ein in Förderrichtung gesehen vor der Rotorwalze4 liegendes Rückhalteelement19' , z. B. ein Rückhaltekamm, mittels eines zugeordneten Kraftantriebes in Richtung auf den Einfüllraum2 hin ausgeklappt. - Das Rückhalteelement
19' wird so weit ausgeklappt, dass es außerhalb des Bewegungsradius R liegt, den die äußersten Zinkenspitzen3' bei ihrer Drehbewegung beschreiben. Das Rückhalteelement19' steht dann so weit vor, dass die Zinken3 der Rotorwalze4 nicht mehr in Eingriff mit vor dem Rückhalteelement19' , gemäß5 links von diesem, liegenden Pressgut16 gelangen können. - Nachdem das Rückhalteelement
19' ausgeklappt ist, wird jetzt die Rotorwalze4 mit der sie umgebenden Abstreiferanordnung19 durch geeignete Mittel, z. B. durch einen hier nicht dargestellten Hydraulikzylinder, in eine untere Ruheposition verfahren. In dieser unteren Ruheposition liegt die Abstreiferanordnung19 zumindest im Pressgutabgabebereich9 auf der Leitfläche10 auf; hierdurch wird die Beschickungseinrichtung1 ganz verschlossen. Da der Abstand zwischen Leitfläche10 und Abstreiferanordnung19 jetzt minimal wird, wird kein Pressgut16 mehr gefördert. Durch einige Drehungen der Rotorwalze4 wird jetzt nur noch im Förderkanal8 befindliches restliches Pressgut16 aus dem Förderkanal8 heraus in den Einfüllbereich26 der Presse20 gefördert. - Für das im nächsten Schritt erfolgende Pressen des Pressguts
16 in der Ballenpresse20 wird somit vorteilhaft erreicht, dass kein Pressgut16 mehr aus der Beschickungseinrichtung1 in den Einfüllbereich26 der Ballenpresse20 übersteht. Dadurch verursachte Störungen des Pressvorganges sowie eine unerwünschte hohe mechanische Belastung der beweglichen Teile der Ballenpresse20 werden so sicher vermieden. - Die
6 und7 zeigen eine andere Ausführung der Beschickungseinrichtung1 jeweils im Querschnitt in zwei Betriebszuständen. Die Beschickungseinrichtung1 umfasst auch hier einen oben offenen Einfüllraum2 mit einer darin angeordneten Fördereinrichtung5 , die hier als verschwenkbares Förderschild mit einem Kraftantrieb5 in Form eines Hydraulikzylinders ausgeführt ist. Der Boden11 des Einfüllraums2 hat die Form eines liegenden Zylindermantelabschnitts, dessen horizontale Mittelachse mit der Schwenkachse5'' des Förderschildes zusammenfällt. In6 ist das Förderschild zurückgeschwenkt und gibt den Einfüllraum2 für eine Beschickung mit dem Pressgut16 frei. - Links in
6 und7 sind die Rotorwalze4 mit den Förderzinken3 , die Leitfläche10 und die Abstreiferanordnung19 erkennbar. De Abstreiferanordnung19 ist hier durch auf die Rotorwalze4 zugehende, an einer Haltevorrichtung befestigte Abstreifzinken gebildet ist, die zwischen die Förderzinken3 ragen und mit den Förderzinken3 zusammenwirken, wobei die Oberfläche der Förderzinken3 und die Oberfläche der Abstreifzinken miteinander einen Winkel von vorzugsweise 90° bilden. Weiter nach links schließt sich die hier nicht dargestellte Presse an. - In dem in
7 gezeigten Zustand ist das Förderschild der Fördereinrichtung5 mittels das Kraftantriebes5' in Richtung zur Rotorwalze4 verschwenkt. Durch diese Schwenkbewegung wird das Pressgut16 im Einfüllraum2 der Rotorwalze4 zwangsweise zugeführt, sodass es von den Förderzinken3 sicher erfasst und in die Presse gefördert werden kann. - Wie die
6 und7 verdeutlichen, liegen hier die Zinken3 in dem gesamten dem Einfüllraum2 zugewandten Umfangsbereich der Rotorwalze4 frei, was ein aggressives Zupacken der Zinken3 am Pressgut16 gewährleistet. Die Abstreiferanordnung19 liegt auf der vom Einfüllraum2 abgewandten Seite der Rotorwalze4 und sorgt dafür, dass das Pressgut16 sicher von den Förderzinken3 gelöst und in den Pressraum der Presse übergeben wird. - Zusätzlich sind in den
6 und7 noch feststehende Schneidmesser10' dargestellt, die hier mit der Leitfläche10 verbunden, z. B. verschraubt, sind und die mit den Förderzinken3 schneidend zusammenwirken. Damit kann in der Beschickungseinrichtung1 das Pressgut16 nicht nur gefördert und vorgepresst, sondern auch auf- und/oder zerschnitten werden, falls diese weitere Funktion benötigt oder gewünscht wird. Wenn diese Funktion nicht benötigt wird, kann man die Schneidmesser10' von vornherein weglassen oder demontieren. - Die
8 schließlich zeigt die Beschickungseinrichtung1 in einer Ausführung und Verwendung als allein einsetz bare Maschine ohne eine zugeordnete Presse. Dabei dient die Einrichtung1 hier zum Zerkleinern und/oder Entleeren und/oder Vorpressen von Pressgut16 , z. B. von gefüllten Kunststoffgebinden, wie Plastikflaschen. Die technischen Einzelheiten entsprechen der Beschickungseinrichtung1 gemäß den6 und7 , auf deren Beschreibung verwiesen wird. - Dem Pressgutabgabebereich
9 ist hier ein Pressgutkanal27 in Form eines gebogenen Rohres nachgeschaltet, durch den das zerkleinerte und/oder entleerte und/oder vorgepresste Pressgut16 einem Sammel- oder Transportbehälter28 , z. B. dem in der Zeichnungsfigur8 angedeuteten Wagen mit Rädern, zugeführt werden kann. Bezugzeichenliste:Zeichen Bezeichnung 1 Beschickungseinrichtung 2 Einfüllraum 2' Seitenwände von 2 3 Förderzinken an 4 3' Spitzen von 3 4 Rotorwalze 5 Fördereinrichtung in 2 5' Kraftantrieb von 5 5'' Schwenkachse 6 Zinken an 5 7 Pressgutannahmebereich 8 Förderkanal 9 Pressgutabgabebereich 10 Leitfläche 10' Schneidmesser 11 Boden von 2 12 Schlitze in 10 13 Zentralwelle von 4 14 oberes Förderband von 5 15 unteres Förderband von 5 16 Pressgut 17 zentrales Rohr von 4 17' Scheiben auf 17 18 Zinkenbauteile 19 Abstreiferanordnung 19' Rückhalteelement 20 Presse 21 Pressengehäuse 22 Presskammer 23 Pressschild 24 Beschickungsöffnung von 20 26 Einfüllbereich von 20 27 Pressgutkanal 28 Sammel- oder Transportbehälter - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102007013382 [0006]
Claims (32)
- Presse (
20 ) mit einer Beschickungseinrichtung (1 ), wobei die Presse (20 ) insbesondere zum Verpressen von Rest- oder Wertstoffe bildendem Pressgut (16 ), wie Altpapier, Kartonagen, Kunststoffflaschen, Folien und dergleichen ausgeführt ist und ein Pressengehäuse (21 ) mit einer Presskammer (22 ) darin, mit einer Beschickungsöffnung (24 ) zum Einfüllen des Pressgutes (16 ) und mit einem in der Presskammer (22 ) verfahrbaren Pressschild (23 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungseinrichtung (1 ) mindestens eine mit Förderzinken (3 ) besetzte, drehantreibbare Rotorwalze (4 ) umfasst, die vor und/oder in der Beschickungsöffnung (24 ) der Presse (20 ) angeordnet ist und mittels deren Drehung Pressgut (16 ) von außerhalb des Pressengehäuses (21 ) durch die Beschickungsöffnung (24 ) in die Presskammer (22 ) förderbar ist. - Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungseinrichtung (
1 ) einen der Rotorwalze (4 ) vorgeschalteten Einfüllraum (2 ) aufweist, in den das zu verpressende Pressgut (16 ) einlegbar oder einwerfbar ist und aus dem das Pressgut (16 ) von der Rotorwalze (4 ) in die Presskammer (22 ) förderbar ist. - Presse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfüllraum (
2 ) durch einen Kasten gebildet ist, der oben offen ist und der an seiner der Beschickungsöffnung (24 ) der Presse (20 ) zugewandten Seite eine Öffnung zur Rotorwalze (4 ) hin aufweist. - Presse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Einfüllraum (
2 ) eine Fördereinrichtung (5 ) angeordnet ist, mit der in den Einfüllraum (2 ) eingebrachtes Pressgut (16 ) einem Pressgutannahmebereich (7 ) der Rotorwalze (4 ) zuführbar ist. - Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfüllraum (
2 ) einen flachen Boden hat und dass die Fördereinrichtung (5 ) durch ein im Einfüllraum (2 ) mittels eines Kraftantriebes linear verfahrbares Förderschild gebildet ist. - Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einfüllraum (
2 ) einen in Form eines Zylindermantelabschnitts gebogenen Boden (11 ) hat und dass die Fördereinrichtung (5 ) durch ein im Einfüllraum (2 ) mittels eines Kraftantriebes (5' ) verschwenkbares Förderschild gebildet ist, dessen Schwenkachse (5'' ) mit einer Mittelachse des Zylindermantelabschnitts zusammenfällt. - Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
5 ) aus einer Anordnung einer oder mehrerer antreibbarer Förderketten besteht. - Presse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderketten zumindest teilweise mit Mitnahmewerkzeugen, vorzugsweise Zinken (
6 ), besetzt sind. - Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
5 ) aus einem antreibbaren Kratzbodenförderer besteht. - Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
5 ) aus antreibbaren Förderschnecken bestehen. - Presse nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
5 ) im Einfüllraum (2 ) unabhängig von der Rotorwalze (4 ) oder deren Drehantrieb zu- und abschaltbar ist. - Presse nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (
5 ) im Einfüllraum (2 ) in Abhängigkeit von einer Leistungsaufnahme des Rotorwalzenantriebes oder in Abhängigkeit von einem Drehmoment der Rotorwalze (4 ) zu- und abschaltbar ist. - Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Arbeitsbereich der Rotorwalze (
4 ) mit deren Förderzinken (3 ) zusammenwirkend mindestens eine Leitfläche (10 ) und mindestens eine Abstreiferanordnung (19 ) vorgesehen sind, zwischen denen das Pressgut (16 ) mittels der Förderzinken (3 ) hindurchförderbar ist. - Presse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in der Leitfläche (
10 ) Schlitze (12 ) vorgesehen sind, in welche bei der Drehung der Rotorwalze (4 ) die Förderzinken (3 ) zumindest über einen Teil ihrer Länge eintauchen. - Presse nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfläche (
10 ) aus einzelnen auf Abstand voneinander gesetzten Leitblechen besteht. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfläche (
10 ) gebogen ist und dass der Biegeradius der Leitfläche (10 ), zumindest in einem Pressgutabgabebereich (9 ), dem Biegeradius eines Zentralrohres (17 ) der Rotorwalze (4 ) angenähert ist. - Presse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Biegeradius der Leitfläche (
10 ) in Pressgutförderrichtung (F) gesehen vom Beginn der Leitfläche (10 ) bis zu deren Ende sich stetig verringert. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiferanordnung (
19 ) einen Käfig um die Rotorwalze (4 ) bildet und dass die Rotorwalze (4 ) partiell, vorzugsweise über einen 40 bis 60% ihres Umfangs umfassenden, im Pressgutabgabebereich (9 ) liegenden Umfangsbereich, innerhalb dieses Käfigs verläuft. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiferanordnung (
19 ) aus einzelnen auf Abstand gesetzten Abstreifern besteht. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiferanordnung (
19 ) durch auf die Rotorwalze (4 ) zugehende, an einer Haltevorrichtung befestigte Abstreifzinken gebildet ist, die mit den Förderzinken (3 ) zusammenwirken, wobei die Oberfläche der Förderzinken (3 ) und die Oberfläche der Abstreifzinken miteinander einen Winkel von vorzugsweise 90° bilden. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitfläche (
10 ) und die Abstreiferanordnung (19 ) in ihrem Abstand zueinander und/oder in ihrem Abstand von der Rotorwalze (4 ) veränderbar sind. - Presse nach einem der Ansprüche 14 bis 21 und nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein maximaler Abstand zwischen der Leitfläche (
10 ) und der Rotorwalze (4 ) so groß ist, das die Förderzinken (3 ) der Rotorwalze (4 ) gerade noch in die Schlitze (12 ) eintauchen. - Presse nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein minimaler Abstand zwischen der Leitfläche (
10 ) und der Abstreiferanordnung (19 ) im Pressgutabgabebereich (9 ) gegen Null geht. - Presse nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass an der Leitfläche (
10 ) und/oder an der Abstreiferanordnung (19 ) feststehende, mit den Förderzinken (3 ) schneidend zusammenwirkende Schneidmesser (10' ) angeordnet sind, mittels welchen das Pressgut (16 ) auf- oder zerschneidbar ist. - Presse nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Förderzinken (
3 ) als Schneidmesser ausgebildet ist oder dass zusätzlich zu den Förderzinken (3 ) Schneidmesser an der Rotorwalze (4 ) vorgesehen sind, die mit den feststehenden Schneidmessern (10' ) zusammenwirken. - Presse nach einem der Ansprüche 4 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rückhalteelement (
19' ) vorgesehen ist, das zwischen einer den Einfüllraum (2 ) vom Pressgutannahmebereich (7 ) der Rotorwalze (4 ) trennenden Sperrstellung und einer den Einfüllraum (2 ) mit dem Pressgutannahmebereich (7 ) der Rotorwalze (4 ) verbindenden Freigabestellung verstellbar ist. - Presse nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückhalteelement (
19' ) eine Rückhalteplatte oder ein Rückhaltegitter oder ein Rückhaltekamm ist und vor die Rotorwalze (4 ) schiebbar oder schwenkbar oder klappbar ist. - Presse nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückhalteelement (
19' ) mit einem Kraftantrieb versehen ist. - Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Ballenpresse oder eine Brikettierpresse oder Teil eines Presscontainers ist.
- Einrichtung (
1 ), dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29 angegebene Merkmale der Beschickungseinrichtung (1 ) aufweist und dass sie als von einer Presse (20 ) unabhängig einsetzbare Einrichtung (1 ) zum Öffnen und Entleeren von Gutstücken in Form von zerschneidbaren gefüllten Gebinden, insbesondere Kunststoffflaschen oder -becher, oder zum Zerkleinern und/oder Vorpressen von sonstigen Rest- oder Wertstoffen ausgebildet ist. - Einrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass einer Gutabgabeseite der Rotorwalze (
4 ) ein Pressgutkanal (27 ) nachgeordnet ist, durch den das Gut (16 ) einem Sammel- oder Transportbehälter (28 ) zuführbar ist. - Einrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Rotorwalze (
4 ) eine Auffangwanne, vorzugsweise mit einem daran angeschlossenen Ableitungsrohr oder Sammelbehälter, angeordnet ist, wobei in der Auffangwanne bei dem Öffnen der gefüllten Gebinde austretende und abfließende fließfähige Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, auffangbar sind.
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