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[Technisches Gebiet]
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Die
Erfindung betrifft eine zusammenlegbare zweirädrige Golfkarre nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 mit einem zweifach faltbaren Rahmen aus einer unteren
Stange, die an ihrem unteren Ende einen unteren Taschenhalter für z.B. einen
Golfköcher hat,
einer als Lenker dienenden oberen Stange, die an ihrem unteren Ende über ein
oberes Gelenk mit der unteren Stange gelenkig verbunden ist, einem Paar
von Radträgern,
von denen jeder an seinem unteren Ende jeweils ein Rad trägt und an
seinem oberen Ende über
ein unteres Gelenk mit der unteren Stange gelenkig verbunden ist,
und einem Paar von Mitnahmen, von denen jede jeweils mit ihrem oberen Ende
am unteren Ende der oberen Stange und mit ihrem unteren Ende an
einem Radträger
angelenkt ist, und eine federbelastete Verriegelung zur Sicherung des
Rahmens in seiner herausgeklappten Bedienungsstellung, die durch
die Federkraft einer Rückstellfeder
in ihre verriegelte Stellung belastet wird.
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Bei
einem Golfspiel auf einem Golfplatz findet eine Golfkarre zum Tragen/Transport
z.B. eines Golfköchers
Verwendung, die auch als Trolley, Caddy, oder auch Golfwagen benannt
wird.
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Wie
aus 9 bis 11 hervorgeht, weist eine solche
typische zusammenlegbare zweirädrige
Golfkarre einen zweifach faltbaren Rahmen 10, 11, 13, 14 aus
einer unteren Stange 10, die an ihrem unteren Ende einen
unteren Taschenhalter für
z.B. einen Golfköcher
hat, eine als Lenker dienende obere Stange 13, die an ihrem
unteren Ende über
ein oberes Gelenk mit der unteren Stange 10 gelenkig verbunden
ist, ein Radträgerpaar 11,
von dem jeder Radträger 11 an
seinem unteren Ende jeweils ein Rad trägt und an seinem oberen Ende über ein
unteres Gelenk mit der unteren Stange 10 gelenkig verbunden
ist, un ein Paar von Mitnahmen 14, von denen jede mit ihrem
oberen Ende am unteren Ende der oberen Stange 13 und mit
ihrem unteren Ende am Radträger 11 angelenkt
ist, und eine federbelastete Verriegelung 15 zur Sicherung
des Rahmens 10, 11, 13, 14 in
seiner herausgeklappten Bedienungsstellung auf, die durch die Federkraft
einer Rückstellfeder 16 in
ihre verriegelte Stellung gemäß 10 belastet wird. Die Verriegelung 15 ist
in Form einer viereckigen Kappe ausgebildet, die beim in Bedienungsstellung
stehenden Rahmen mit der Innenwand ihrer Vorderseite an der unteren
Stange 10 angeschlagen wird, wodurch die beiden Stangen 10, 13,
die in dieser fahrbereiten Stellung (siehe insb. 10) verriegelt sind, gegen eine unerwünschte Zusammenklappung
gesichert werden. Zur Halterung eines Golfköchers ist am unteren Ende der
unteren Stange 10 ein unterer Taschenhalter und an der
oberen Stange 13 ein oberer Taschenhalter vorgesehen. In
der perspektivischen Ansicht in 9 ist
nur ein Radträger 11 und
eine Mitnahme 14 gezeigt.
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Zur
Zusammenklappung des Rahmens in seine zusammengelegte Ruhestellung
wird zuerst die Kappe 15 gegen die Federkraft der Feder 16 nach oben
verschoben, bis sie von dem oberen Ende der unteren Stange 10 entkoppelt
wird, wodurch eine Schwenkung der oberen Stange 13 relativ
zur unteren Stange 10 um das obere Gelenk erst möglich ist. Dann
wird durch eine Klappung der oberen Stange 13 nach unten
die Golfkarre in ihre zusammengelegte Ruhestellung gebracht.
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Die
bekannte Golfkarre weist die folgenden Nachteile auf:
- 1) Wie aus 10 ersichtlich,
besteht zwischen der Kappe 15 und der unteren Stange 10 in
dieser verriegelten Stellung noch ein gewisses Spiel, das mit dem
zunehmenden Verschleiß ihrer
Berührungsflächen stets
vergrößert wird,
was eine locker werdende Verriegelung und damit ein erhöhtes Geräuschniveau
zur Folge hat.
- 2) Bei jeder Entriegelung der Kappe 15 von der unteren
Stange 10, bei der diese Kappe nach oben verschoben wird,
wird die schräg
eingespannte Feder einer vertikalen Kraft unterworfen, die mit ihrer
federnden Verformung nicht übereinstimmend
gerichtet wird. Mit anderen Worten wird die Feder bei jeder Zusammenklappung/Herausklappung
durch eine erhebliche Scherkraft-Komponente belastet. Infolgedessen
neigt die Feder zu elastischer Materialermüdung, was zur Verkürzung ihrer
Standzeit führt.
- 3) Zur Zusammenklappung/Herausklappung muss man mit seiner einen
Hand die Kappe gegen die Federkraft verschieben und mit seiner anderen Hand
den Rahmen halten. Demzufolge ist keine bequeme einhändige Bedienung
bei der Zusammenklappung/Herausklappung einer Golfkarre möglich.
- 4) Eine solche Golfkarre besteht aus einer relativ hohen Anzahl
von Bauteilen, was die Ästhetik
ihres Aussehens negativ beeinflusst und einen erhöhten Aufwand
für ihren
Zusammenbau erfordert.
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Aus
EP 009333 A1 ist
eine zusammenlegbare Golfkarre bekannt, die ein federbelastete Verriegelung
mit einer schwenkbar gelagerten Sperrklinke und einen Sperrzapfen
aufweist. Bei der Golfkarre nach
GB 2 370 018 A wird als Rückstellfeder für die Verriegelung
eine Torsionsfeder verwendet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Golfkarre der o.g.
Gattung zu schaffen, mit der die vorbeschriebenen Nachteile weitgehend vermieden
werden können.
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Dementsprechend
wird die o.g. Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
eine Torsionsfeder als Rückstellfeder
verwendet wird und die Verriegelung durch ein dem Federmoment der
Torsionsfeder entgegenwirkendes Gegenmoment gelöst wird. Hierdurch wird eine
Scherkraft ausgeschlossen. Dabei ist wichtig, dass das Federmoment/das
Gegenmoment in einer Ebene wirkt, die senkrecht zur vertikalen Schwenkebene
der oberen Stange liegt. Dadurch wird erreicht, dass die Entriegelungs-
oder Federungsbewegung und die Schwenkungsbewegung (d.h. die Zusammen-
oder Herausklappungsbewegung) unabhängig voneinander erfolgen können, da sie
zwei voneinander unabhängigen
Bewegungsfreiheitsgraden zugehörig
sind. Mit anderen Worten enthält
die Entriegelungsbewegung in der Schwenkungsebene der oberen Stange
keine Scherkraft-Komponente, und umgekehrt. Vorzugsweise wird die
Schwenkachse an der oberen Stange angeordnet. Dies hat den Vorteil,
dass nach erfolgter Entriegelung der Rahmen mit der gleichen Hand
durch eine Schwenkungsbewegung der oberen Stange zusammegelegt werden
kann. Demzufolge können
dabei die Entriegelung des Verriegelungselements und die Schwenkung
der oberen Stange mit einer einzigen Hand durchgeführt werden,
wodurch eine bequeme einhändige
Bedienung ermöglicht
wird.
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Die
Erfindung wird anhand einer in der Zeichnung dargestellten bevorzugten
Ausführungsform näher erläutert.
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Es
zeigen:
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[Zeichnung]
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1 in Seitenansicht eine
erfindungsgemäße zweifach
faltbare zweirädrige
Golfkarre,
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2 in vergrößertem Maßstab ein
perspektivische Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Golfkarre
im Bereich des oberen Gelenks mit der Verriegelung,
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3 in Vorderansicht den in 2 gezeigten Bereich in verriegeltem
Zustand,
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4 entsprechend 3 eine geschnittene Seitenansicht
des Bereiches,
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5 entsprechend 3 eine Hinteransicht in
entriegeltem Zustand, aber mit zueinander fluchtend bleibenden oberen
und unteren Stangen,
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6 entsprechend 4 eine geschnitte Seitenansicht
von der entgegengesetzten Seite in entriegeltem Zustand und mit
zusammengeklappten oberen und unteren Stangen,
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7 eine Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Golfkarre
in zusammengeklappter Stellung,
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8 in vergrößertem Maßstab eine
Vordersicht des Bereiches mit tiefgedrücktem Verriegelungselement,
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9 in perspektivischer Ansicht
eine bekannte Golfkarre,
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10 eine Seitenansicht der
in 9 gezeigten bekannten
Golfkarre im Bereich des oberen Gelenks in entriegeltem Zustand,
und
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11 eine Seitenansicht der
in 9 gezeigten Golfkarre;
in verriegeltem Zustand.
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[Erläuterung der bevorzugten Ausführungsform]
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Wie
aus 1 und 2 ersichtlich ist, weist eine
erfindungsgemäße Golfkarre
wie beim Stand der Technik einen zweifach faltbaren Rahmen 2, 3, 4, 5 aus
einer unteren Stange 2, einer als Lenker dienenden oberen
Stange 4, die an ihrem unteren Ende über ein oberes Gelenk 21, 41, 42 mit
der unteren Stange 2 gelenkig verbunden ist, einem Paar
von Radträgern 3,
von denen jeder an seinem unteren Ende jeweils ein Rad 31 trägt und an
seinem oberen Ende über
ein unteres Gelenk mit der unteren Stange 2 gelenkig verbunden
ist, und einem Paar von Mitnahmen 5, von denen jede jeweils
mit ihrem oberen Ende am unteren Ende der oberen Stange 4 und
mit ihrem unteren Ende an einem Radträger angelenkt ist, und eine
federbelastete Verriegelung 6, 22 zur Sicherung
des Rahmens in seiner herausgeklappten Bedienungsstellung auf, die
durch die Federkraft einer Rückstellfeder 7 in
ihre verriegelte Stellung belastet wird. Im Unterschied zum Stand
der Technik wird als Rückstellfeder
eine Torsionsfeder 7 verwendet, und die Verriegelung besteht
aus einer einstückig
aus einem Blech ausgestanzten Sperrklinke 6, die über einen
Gelenkbolzen 44 schwenkbar am unteren Ende der oberen Stange 4 gelagert
wird, und einem am oberen Ende der unteren Stange 2 angeformten Sperrzapfen 22,
an dem die Sperrklinke 6 mit einem an seinem freien Ende
ausgebildeten Haken 66 angreift und durch die Federkraft
der Torsionsfeder 7 in dieser verriegelten Stellung gehalten
wird.
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Dadurch,
dass die Torsionsfeder 7 am Gelenkbolzen 44 koaxial
dazu gelagert wird, erfolgt die Drehbewegung der Sperrklinke 6 gerade
in der Gegenrichtung ihrer Federkraft. Deshalb wird eine Scherkraft
ausgeschlossen.
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Dadurch,
dass der Gelenkbolzen 44 als Schwenkachse für die Sperrklinke
in der oberen Stangen 4 gelagert wird, wird eine einhändige Bedienungsmöglichkeit
erreicht, indem die obere Stange 4 nach erfolgter Entriegelung
mit der gleichen (oft der rechten) Hand in ihre zusammengelegte
Ruhestellung geschwenkt wird.
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Hierzu
ist am unteren Ende der oberen Stange 4 eine durchgehende
Bohrung 43 vorgesehen. Der Gelenkbolzen 44 wird
in üblicher
Weise durch eine nicht bezifferte erste Zwischenlagscheibe, die Feder 7,
eine ebenfalls nicht bezifferte Buchse, eine Bohrung 64 der
Sperrklinke 6, und eine zweite Zwischenlagscheibe hindurch
in die Bohrung 43 eingeschraubt, und an seiner Spitze 441 mit
einer Mutter 442 in der oberen Stange 4 festgehalten.
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Die
Torsionsfeder 7 wird auf übliche Weise an ihrem einen
Schenkel in eine Kerbe 63 der Sperrklinke 6 eingehakt
und mit ihrem anderen Schenkel an einer am oberen Ende angeformten
Stift 45 angehängt,
wodurch die Sperrklinke durch die Federkraft in ihre verriegelte
Stellung in 3 belastet
wird.
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Um
die Sperrklinke 6 mit der Hand sicher und bequem halten
zu können,
wird eine diese ummantelnde Schale 8 vorgesehen, die einstückig aus
einem eingespritzten Gussteil ausgebildet ist, in dem die Sperrklinke 6 mit
zwei Schrauben 83 befestigt wird, die jeweils durch eine
daran angebrachte Bohrung 65 hindurch in ein in der Schale 8 geformtes
Gewindeloch 82 eingeschraubt werden. Die Schale 8 kann
innen entsprechend dem Haken 66 eine einstückig eingeformte
Profilierung 81 zur Versteifung der Verriegelung aufweisen.
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Die
gelenkige Verbindung der beiden Stangen 2, 4 miteinander
erfolgt durch eine Gelenkschraube 42, die durch die jeweils
am unteren Ende der oberen Stange 4 und am oberen Ende
der unteren Stange 2 angeformten Lagerungsösen 41, 21 hindurchgeführt und
an ihrem vom Kopf abgewandten Ende mit einer weiteren nicht bezifferten
Mutter festgelegt wird.
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In
Bedienungsstellung greift die Sperrklinke 6 mit ihrem Haken 66 an
dem Sperrzapfen 22 an. Da der Gelenkbolzen 44 und
die Gelenkschraube 42 quer zueinander angeordnet sind,
können
die Verriegelungs-/Entriegelungsbewegung der Sperrklinke 6 und
die Zusammenklappungs-/Herausklappungsbewegung der oberen Stange 4 unabhängig voneinander
störungsfrei
erfolgen.
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Zur
Zusammenklappung der Golfkarre wird zuerst die Schale 8 mit
der rechten Hand gegen die Federkraft der Torsionsfeder 7 in
die entriegelte Stellung in 5 gedreht,
wodurch eine Schwenkung der oberen Stange 4 relativ zur
unteren Stange 2 erst möglich
ist. Dann wird bei entriegelter Sperrklinke 6 die obere
Stange 4 mit der rechten Hand um nahezu 180° in die Ruhestellung
in 6 geschwenkt.
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Wird
die zusammengeklappte Golfkarre in einen Kasten verpackt, kann diese
hinsichtlich ihrer Höhe
noch kürzer
kompaktiert werden, indem die Schale 8 gegen die Federkraft
noch weiter in die Stellung in 8 gedreht
wird, wo sie mit ihrer einen Ecke 62 durch die geringe
elastische Verformung des Stifts 45 stabilisiert werden
kann. Hierdurch wird wegen der liegenden Stellung der Schale 8 die
Höhe der zusammengelegten
Golfkarre auf ein Minimum verringert. Die Schale 8 wird
durch die Ausübung
einer Gegenkraft vom verformten Stift 45 befreit.
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Die
Erfindung hat gegenüber
dem Stand der Technik die folgenden Vorteile:
- 1)
Die obere Stange 4 und die untere Stange 2 sind
immer spielfrei in ihrer Lagerung gehalten. Deshalb wird eine Geräuschbildung
infolge der locker werdenden Gelenkverbindung der Stangen vermieden.
- 2) Da die Entriegelungs-/Verriegelungsbewegung gerade in Gegenrichtung
der Federkraft stattfindet, wird eine unerwünschte Scherbeanspruchung ausgeschlossen.
- 3) Die Entriegelungsweise und die Anordnung der Schwenkachse 44 an
der oberen Stange 4 ermöglicht
eine einfache einhändige
Bedienung bei Zusammenklappung der Golfkarre.
- 4) Die erfindungsgemäße Golfkarre
lässt sich
aus weniger Bauteilen als der Stand der Technik herstellen. Infolgedessen
werden der Aufwand und die Kosten zu ihrer Herstellung reduziert.