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Die
Erfindung betrifft einen Aufsatz für Tuben, Kartuschen oder Dosen
zum Auftragen pastöser oder
geschäumter
Stoffe, insbesondere Silikone oder PUR-Schäume.
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Silikone
für den
Einsatz im Sanitär-
und Küchenbereich
sowie in den verschiedensten Montagebereichen sind zur einfachen
Handhabung in Kartuschen verpackt. Diese Kartuschen werden mit Ausgabetüllen vertrieben,
welche auf die Kartuschen aufschraubbar sind. Die Kartuschen werden
in spezielle Ausgabepistolen eingelegt. Diese Pistolen weisen einen
Stempel auf, der auf den Kartuschenboden drückt, wodurch das Silikon durch
die aufgeschraubte Ausgabetülle
gepresst wird. Der so erzeugte Silikonstrang wird von dem Benutzer
an dem Bestimmungsort aufgetragen, wobei die Strangdicke durch winkliges
Abschneiden der Tüllenspitze
einstellbar ist.
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PUR-Schäume sind
vorzugsweise für
den Einsatz als Montageschaum in mit Treibmitteln beaufschlagten
Dosen verpackt. Zur Dosierung verfügen diese Dosen über ein
Ventil, auf das zur Bedienung ein Ventilhebel aufgesteckt ist, welches
mit einem Ausgaberohr versehen ist. Bei Betätigung des Ventils wird der
Montageschaum mittels Treibmittel durch das Ausgaberohr gepresst.
Dabei ist die Dose derart zu halten, dass das Ventil nach unten
gerichtet ist.
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Die
vorgenannten Ausgabevorrichtungen erweisen sich insbesondere bei
Verfüllungen
schlecht zugänglicher
Stellen als nachteilig. Die starren Ausgabetüllen bzw. -rohre erfordern
hier oftmals „Verrenkungen" des Benutzers, was
unsaubere oder sogar fehlerhafte Arbeitsergebnisse zur Folge haben
kann. Darüber
hinaus werden hierdurch Ermüdungserscheinungen
des Benutzers hervorgerufen. Eine weitere Problematik besteht darin,
dass die bekannten Ausgabevorrichtungen nach erstmaligem Gebrauch durch
das Abbinden der in diesen befindlichen Stoffe oftmals verstopfen.
Da die Reinigung der Vorrichtung in der Regel nur schwer oder gar
nicht möglich
ist, wird für
einen nachgeschalteten Arbeitsgang eine neue Ausgabevorrichtung
erforderlich. Dasselbe gilt für
den Fall, dass der Stoff als solcher (r. B. gegen eine andere Farbe)
gewechselt werden soll.
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Aus
der
DE 200 00 035
U1 ist ein Ausgabeaufsatz für Kartuschen, Dosen oder Tuben
zur Aufbewahrung von Baustoffen und zu deren Ausgabe während der
Verarbeitung bekannt. Der Ausgabeaufsatz ist dabei mit Sollknickbereichen
versehen, wodurch die Positionierung der Austrittsöffnung bzw.
die Austrittsrichtung des Baumaterials flexibler gestaltet ist. Hierdurch
wird die Verarbeitung des Baumaterials bei schwer zugänglichen
Orten wie Eckbereichen oder unterhalb bestehender Kanten vereinfacht.
Bei diesem Ausgabeaufsatz erweist sich jedoch als nachteilig, dass
durch das Knicken des rohrförmigen
Ausgabeaufsatzes eine Verengung des Durchgangsdurchmessers hervorgerufen
ist. Gerade bei dem Einsatz pastöser
Stoffe wie Silikon kann dies zu Schwankungen der Ausgabemenge führen, was
wiederum Qualitätseinbußen in Bezug
auf das Arbeitsergebnis nach sich ziehen kann. Weiterhin ist der
Schwenkbereich des bekannten Ausgabeaufsatzes auf maximal 90° begrenzt.
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Hier
will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, die bekannten Aufsätze
für Tuben,
Kartuschen oder Dosen zum Auftragen pastöser oder geschäumter Stoffe,
insbesondere Silikone oder PUR-Schäume weiter zu verbessern. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
dass der Aufsatz mindestens einen flexiblen Bereich mit einem möglichen
Biegeradius von mindestens 135 ° aufweist.
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Mit
der Erfindung ist ein Aufsatz für
Tuben, Kartuschen oder Dosen zum Auftragen pastöser oder geschäumter Stoffe,
insbesondere Silikone oder PUR-Schäume geschaffen, der insbesondere
eine komfortable Verarbeitung auch an schwer zugänglichen Stellen gewährleistet
und gleichzeitig einen konstanten Stofffluss ermöglicht. Diese Eigenschaften
resultieren aus dem „Verbiegen" des Aufsatzes. Das
Biegen führt
nämlich
zu keiner Durchmesserverengung im Gegensatz zum Knicken, wie es
aus dem Stand der Technik bekannt ist, sodass der Stofffluss allein
von der Formgebung des Aufsatzes und nicht von der Biegestelle bestimmt
ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der flexible Bereich durch eine
Metallgeflecht gebildet, das in eine flexible Kunststoffschicht
eingebettet ist. Hierdurch wird eine Stabilisierung des jeweils
eingestellten Biegeradius bewirkt. Die Kunststoffschicht verhindert
dabei Verletzungen des Bedieners oder Kratzer des Bearbeitungsobjektes
durch das Metallgeflecht.
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In
Ausgestaltung der Erfindung sind die unflexiblen Bereiche des Aufsatzes
sowie das Adapterstück
aus Metall hergestellt. Hierdurch wird zum einen die Haltbarkeit
des Aufsatzes erhöht,
zum anderen wird durch die Metalloberfläche des Hohlraums Stoffanhaftungen
und dadurch hervorgerufenen Verstopfungen entgegengewirkt.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist der Aufsatz ein
im Durchmesser veränderbares Endstück auf.
Hierdurch wird eine bedarfsgerechte Einstellung des Stoffstrangdurchmessers
ermöglicht.
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Weiterhin
wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
in dem Aufsatz ein Einsatz angeordnet ist, der auswechselbar ist.
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Mit
der Erfindung ist ein Aufsatz für
Tuben, Kartuschen oder Dosen zum Auftragen pastöser oder geschäumter Stoffe,
insbesondere Silikone oder PUR-Schäume geschaffen, der insbesondere
eine einfache Reinigung des Aufsatzes nach Gebrauch ermöglicht.
Die Reinigung erfolgt dabei durch einfaches Tauschen des Einsatzes,
wonach der Aufsatz sofort wieder einsatzfähig ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist der Einsatz an seinen Enden mindestens
einen Stabilitätsring
auf, der in einer Aufnahme an der Innenseite des Aufsatzes gelagert
ist. Hierdurch ist der Einsatz in dem Aufsatz fixiert, sodass er
auch beim Durchströmen
eines Stoffes seine Lage nicht verändert.
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Vorteilhaft
ist die Aufnahme als Nut ausgeführt.
Diese ist fertigungstechnisch ohne erhöhten Aufwand in den Aufsatz
integrierbar und ermöglicht zugleich
ein einfaches Eingleiten des Stabilitätsrings.
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In
weiterer Ausbildung ist das Einsatz aus Latex hergestellt. Durch
diese Ausbildung ist eine Fertigung sehr dünnwandiger und gleichzeitig
flexibler Einsätze
bei sehr niedrigem Kostenaufwand ermöglicht, wodurch eine Beeinträchtigung
des Strangdurchmessers innerhalb des Aufsatzes vermieden wird. Weiterhin
ist das Material Latex sehr dicht, wodurch die Gefahr eines Diffundierens
des Stoffes durch den Einsatz und damit ein Verkleben des Einsatzs
mit der Aufsatzinnenwand vermieden wird.
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Vorteilhaft
liegt der Einsatz bündig
an dem Stoffaustritt der Tube, Kartusche bzw. Dose an. Dadurch ist
ein Eindringen des Stoffes zwischen Einsatz und Aufsatz, was wiederum
ein Verkleben zur Folge haben kann, verhindert.
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In
anderer Weiterbildung ist der Aufsatz aus zwei Hälften zusammengesetzt, die über ein
Scharnier an ihrer Längsseite
verbunden sind und die an ihrer freien Längsseite korrespondierende
Verschlusselemente aufweisen. Dadurch ist ein Aufklappen des Aufsatzes
ermöglicht,
wodurch der Wechsel des Einsatzes deutlich vereinfacht ist.
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In
anderer Ausbildung der Erfindung ist das Adapterstück mit der
Ausgabetülle
des Aufsatzes beispielsweise in Form eines Bajonettverschlusses lösbar verbunden.
Hierdurch ist eine Anpassung des Aufsatzes an unterschiedlichste
Tuben, Kartuschen oder Dosen durch Austausch des Adapterstücks ermöglicht.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist an dem Adapterstück ein flexibles Gerüst angeordnet,
das den Einsatz aufnimmt und in der Aufsatzspitze mündet. Hierdurch
wird ein komfortables Auswechseln des Einsatzes ermöglicht,
wobei der Einsatz bereits vor dem Aufbringen der Ausgabetülle ordnungsgemäß positionierbar
ist.
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Vorteilhaft
weist das Metallgerüst
ein Gewindestück
auf, das durch die Aufsatzspitze hindurchtritt. Hierdurch ist das
Anbringen von wechselbaren Endstücken
ermöglicht.
Durch das angebrachte Endstück
wird die Aufsatzspitze außerdem
zusätzlich stabilisiert.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 einen erfindungsgemäßen Aufsatz ohne
Biegung;
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2 den in 1 dargestellten Aufsatz in gebogenem
Zustand;
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3 einen Aufsatz in anderer
Ausbildung in aufgeklapptem Zustand;
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4 den Einsatz eines erfindungsgemäßen Aufsatzes;
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5 den in 3 dargestellten Aufsatz in zugeklapptem
Zustand;
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6 einen Aufsatz in einer
weiteren Ausbildung in der Darstellung ohne Ausgabetülle und
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7 den in 6 dargestellten Aufsatz mit aufgesetzter
Ausgabetülle.
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Der
als Ausführungsbeispiel
gewählte
Aufsatz 1 weist ein Adapterstück 2 und eine Ausgabetülle 3 auf.
In dem Aufsatz 1 ist ein Einsatz 4 angeordnet.
Mit Hilfe des Adaperstücks 2 ist
der Aufsatz 1 an einer Kartusche 5 anbringbar.
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Das
Adapterstück 2 ist
als Hohlzylinder ausgeführt
und weist ein Innengewinde 21 auf. Das Innengewinde 21 dient
zum Anschrauben des Aufsatzes 1 an der Kartusche 5,
an der ein – nicht
dargestelltes – Außengewinde
angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel
ist das Adapterstück 2 aus
Metall hergestellt.
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Die
Ausgabetülle 3 ist
als spitz zulaufender, langgestreckter Hohlkegel ausgeführt. Sie
ist gebildet durch abwechselnd angeordnete starre Bereiche 31 und
flexible Bereiche 32. Die starren Bereiche 31 sind
aus Kunststoff oder Metall hergestellte Hohlkegelabschnitte, welche
durch jeweils einen flexiblen Bereich 32 miteinander verbunden
sind. Die flexiblen Bereiche 32 weisen jeweils ein Metallgeflecht 321 auf,
das mit einer Kunststoffschicht 322 versehen ist. Die Metallgeflechte 321 sind
im Ausführungsbeispiel in
die Kunststoffschicht 322 eingegossen; die Geflechte sind
vollständig
von Kunststoff umgeben, sodass die flexiblen Bereiche 32 eine
glatte Oberfläche aufweisen.
Alternativ können
die flexiblen Bereiche 32 auch als biegsame Schläuche ausgebildet
sein. Nach dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Metallgeflecht 321 mit
der umgebenden Kunststoffschicht 322 über die gesamte Länge der
Ausgabetülle 3 durchgehend,
sodass der Hohlkegel von diesen gebildet ist. Auf dem Kegel sind
zueinander beabstandet die starren Bereiche 31 angeordnet.
In Abwandlung besteht die Möglichkeit,
die flexiblen Bereiche 32 als Hohlkegelabschnitte auszubilden
und diese zwischen den starren Bereichen 31 anzuordnen
und nicht lösbar
mit diesen zu verbinden. Unabhängig
davon bilden die in eine flexible Kunststoffschicht 322 eingebetteten
Metallgeflechte 321 die flexiblen Bereiche 32.
An dem der Kartusche 5 abgewandten Ende ist eine Aufsatzspitze 311 angeordnet.
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Durch
die Anordnung von abwechselnd starren und flexiblen Bereichen 31, 32 weist
der Aufsatz eine hohe Flexibilität
auf. Jeder flexible Bereich 32 fungiert quasi als Gelenk
und weist einen möglichen Biegeradius
von mindestens 135° auf.
Mit zunehmender Anzahl flexibler Bereiche erhält der Aufsatz mehr Freiheitsgrade,
sodass beispielsweise auch S- oder schwanenhalsförmige Biegungen möglich sind. Die
zwischengeschalteten starren Bereiche 31 bewirken dabei
im Zusammenspiel mit den Drahtgeflechten stabile Biegepositionen.
Das Drahtgeflecht ist dabei bevorzugt spiralförmig ausgeführt, sodass ein Einknicken
des flexiblen Bereichs 32 zusätzlich vermieden wird. Die
als kegelförmige
Kunststoffringe ausgeführten
starren Bereiche 31 gewährleisten
dabei einen konstanten Innendurchmesser des Aufsatzes.
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Die
als starrer Bereich ausgeführte
Aufsatzspitze 311 kann durch winkliges Anschneiden im Durchmesser
verändert
werden, wodurch die Stoffstrangdicke variiert wird. Alternativ ist
hier ein wechselbar ausgeführtes
Endstück 7 möglich. Dabei kommen
je nach Einsatzgebiet Endstücke
mit unterschiedlichen Abschrägungen
bzw. Ausgabedurchmessern zum Einsatz. Diese können beispielsweise auf die
Aufsatzspitze 311 aufschraubbar sein. Für diesen Fall ist die Aufsatzspitze 311 mit
einem Gewinde versehen.
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An
den Enden des Aufsatzes 1 ist innen jeweils eine Aufnahme 22, 312 vorgesehen,
die im Ausführungsbeispiel
in Form von Nuten ausgebildet sind. Die Nuten 22, 312 nehmen
Stabilitätsringe 41 des
als Hohlkegel ausgebildeten Einsatzes 4 auf. Die Stabilitätsringe 41 sind
an den Enden des Einsatzes 4 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel
ist der Einsatz 4 aus Latex hergestellt. Die Herstellung
aus Kunststoff ist ebenso möglich.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung des Ausführungsbeispiels ist der Aufsatz 1 aus
zwei Halbschalen 10 zusammengesetzt, welche über ein
Scharnier 11 miteinander verbunden sind (vgl. 3 und 5). Im Ausführungsbeispiel ist das Scharnier
nach Art eines Filmscharniers ausgebildet. An den freien Längsseiten
der Halbschalen 10 sind auf der dem Scharnier 11 abgewandten
Seite Verschlusselemente vorgesehen, die in Form von Verschlussleisten 12 ausgebildet
sind, in denen Schließknöpfe 121 angeordnet sind. Über die
Verschlussleiste 12 ist der Aufsatz 1 im zugeklappten
Zustand verschließbar.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß den 6 und 7 ist die Ausgabetülle 3 mit dem Adapterstück 2 über einen
Bajonettverschluss verbunden. Hierzu ist an dem Adapterstück 2 ein
Bajonettgewinde 23 angeordnet, welches mit einem Bajonettgewinde 33 der Ausgabetülle 3 korrespondiert.
Auf der Oberseite des Adapterstücks 2 ist
ein flexibles Gerüst 6 angeordnet. Das
Gerüst 6 besteht
im Wesentlichen aus einem flexiblen Stab 61, der in einem
Gewindestück 62 mündet. Im
Ausführungsbeispiel
ist das Gerüst 6 aus
flexiblem Metallwerkstoff hergestellt, es sind jedoch auch andere
Werkstoffe wie zum Beispiel Kunststoffe denkbar. An seiner dem Adapterstück 2 zugewandten
Seite ist an dem Gewindestück 62 eine
Nut 621 vorgesehen.
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Zwischen
dem Adapterstück 2 und
dem Gewindestück 62 ist
ein Einsatz 4 angeordnet, dessen Stabilitätsringe 41 in
die Nut 22 des Adapterstücks 2 sowie in die
Nut 621 des Gewindestücks 62 eingreifen.
Der Einsatz 4 bildet eine Art Beutel, soweit er aus weichem
Material hergestellt ist; findet festes Material Anwendung hat der
Einsatz 4 eine rohrartige Gestalt. Der Einsatz 4 ist
so zwischen dem Adapterstück 2 und
dem Gewindestück 62 eingespannt,
dass der zu verarbeitende Stoff aus der Kartusche 5 direkt
in den Einsatz 4 gelangt und über das Gewindestück 62 austritt. Über diese
Anordnung ist die Ausgabetülle 3 geschoben,
sodass das Bajonettgewinde 33 der Ausgabetülle 3 in
das Bajonettgewinde 23 des Adapterstücks 2 eingreift und
das Gewindestück 62 des
flexiblen Gerüsts 6 durch
die Aufsatzspitze 311 der Ausgabetülle 3 hindurchtritt.
Auf dem Gewindestück 62 ist
ein wechselbares Endstück 7 angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel
ist das Endstück 7 aus
Metall hergestellt.