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Grubenausbau für Abbaubetriebe mittels Stempeln und Schwenkkappen
Die Erfindung betrifft einen Grubenausbau für Abbaubetriebe mittels Stempeln und
Schwenkkappen und geht vornehmlich davon aus, daß bei den bisher bekannten Ausbauformen
dieser Art der Einbau der vorzupfändenden Kappe insbesondere dann mit Schwierigkeiten
verbunden ist, wenn ein loser Gelenkbolzen Verwendung findet, welcher in Durchbohrungen
der Gelenkverbindung hindurchgesteckt werden muß, um die neu einzubauende Kappe
zunächst einzuhängen und dann gegen das Hangende hochzuschwenken und schließlich
durch den Anzug der Spannvorrichtung, beispielsweise einen Querkeil, fest zu verspannen.
Hierbei muß nämlich die neu einzubauende Kappe mit ihrem nicht unerheblichen Gewicht
angehoben und so geführt werden, daß die Durchbohrungen für den Gelenkbolzen in
Übereinstimmung gebracht werden und ein Einstecken des Bolzens möglich ist. Man
hat zwar schon versucht, die Arbeit des Einhängens und Hochschwenkens der neu einzubauenden
Kappe dadurch zu erleichtern, daß man einen besonderen Stift vorsah, mit dessen
Hilfe das Einhängen und Hochschwenken der Kappe durchgeführt wurde, um erst dann
den Gelenkbolzen in seine Durchbohrungen einzuführen. Hierbei mußte jedoch zum Einstecken
des Hilfsbolzens eine gleiche umständliche und schwierige Arbeit verrichtet werden,
wie sie ohne den Hilfsstift für die Einführung des Gelenkbolzens erforderlich ist.
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Man hat auch schon versucht, an der eingebauten Kappe einen losen,
wieder wegzunehmenden oder aber auch einen hier fest angeordneten Stift zu verwenden
und die vorzupfändende Kappe mit einem Haken an diesen Stift anzuhängen und dann
hochzuschwenken. Eine derartige Bauart beeinflußt jedoch in besonderer Weise das
Vorpfändsystem und ist nur zu verwenden, wenn der Stift zugleich als Gelenkteil
dient oder aber nach dem Durchstecken des Gelenkbolzens wieder entfernt wird. Häufig
hat sich auch ein derartiger Stift als zu schwach erwiesen und konnte leicht verlorengehen.
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Die Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Nachteile zu vermeiden
und ist insbesondere in einfacher Weise bei solchen Gelenkkappen anwendbar, bei
denen ein Gelenkkopf mit einer Gelenkgabel durch einen einsteckbaren Bolzen verbunden
wird. Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß die ineinandergreifen.den
Enden der Schaleisen mit Anschlägen oder Führungen versehen sind, welche beim Zusammenfügen
zweier benachbarter Kappen die Bohrungen für den Gelenkbolzen in der Höhe zwangläufig
in Übereinstimmung bringen. Diese Anschläge oder Führungen können auch vorteilhaft
so ausgebildet sein, daß die Bohrungen für den Gelenkbolzen beim Zusammenfügen der
Kappen auch in der Kappenlängsrichtung in Übereinstimmung gebracht werden. Bei dem
Ausbau nach der Erfindung können die Gelenkteile zweckmäßig neben den Durchbohrungen
für den Gelenkbolzen mit Vorsprüngen und Vertiefungen ineinandergreifen. Beispielsweise
kann nach der Erfindung der nach der Versatzseite hin zeigende Gelenkkopf der vorzupfändenden
Kappe mit seitlichen Lagerzapfen versehen. sein, welche sich auf besonderen Flächen
bzw. gegen besondere Anschläge oder Führungen an den am Ende der bereits eingebauten
Kappe bzw. an deren Gelenkwangen auf- und/oder anlegen und so eine genau übereinstimmende
Lage der Bohrungen im Gelenkkopf und in der Gelenkgabel gewährleisten. Vorteilhaft
kann gemäß der Erfindung also der nach der Versatzseite hin zeigende Gelenkkopf
der Schwenkkappe mit seitlichen Lagerzapfen und die nach dem Kohlenstoß hin zeigende
Gabel der eingebauten Kappe mit Auflagerflächen (und/oder Anschlägen für diese Lagerzapfen)
versehen sein. Die Anschläge dienen hierbei zur Begrenzung der Bewegung des Gelenkkopfes
beim Einführen in die Gabel bis zu einem Punkt, in welchem die Bohrungen für die
Gelenkbolzen genau übereinstimmen. Es ist selbstverständlich auch möglich, diese
Anschläge an dem nach dein Versatz hin zeigenden Ende der Kappe anzuordnen.
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Durch die Erfindung kann in dieser und ähnlicher Weise eine Gelenkverbindung
für Schwenkkappen geschaffen werden, bei welcher ohne lose oder leicht verformbare
Teile ein Einhängen der vorzupfändenden Kappe ohne Schwierigkeiten möglich ist und
hierbei gleichzeitig die Durchbohrungen für den Gelenkkopf in Übereinstimmung gebracht
werden, so daß
der Gelenkbolzen hindurchgesteckt und die Kappe um
den Gelenkbolzen hochgeschwenkt werden kann.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind aus der Zeichnung
ersichtlich, in welcher die Erfindung an einigen Ausführungsbeispielen erläutert
ist. Es zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht und
teilweisem Längsschnitt, Fig. 2 einen Querschnitt gemäß der Linie II-II, Fi.g.3
ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung, Fig. 4 einen Querschnitt gemäß der
Linie IV-IV der Fig. 3, Fig.5 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 6 einen Längsschnitt gemäß der Linie VI-VI der Fig. 5, Fig. 7 eine andere Ausführungsform
der Erfindung und Fig. 8 einen Längsschnitt gemäß der LinieVIII-VIII der Fig. 7.
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In den zeichnerischen Ausführungsbeispielen ist jeweils mit 1 die
bereits eingebaute und mit 2 die vorzupfänden.de Schwenkkappe bezeichnet, welche
durch einen Gelenkbolzen 3 herausnehmbar miteinander verbunden sind. Ein Querkeil
4 dient jeweils zum Feststellen der vorzupfändenden Kappe 3 und zur Anwinkelung
an das Hangende. Allen Ausführungsbeispielen der Erfindung liegt dabei eine Gelenkverbindung
zugrunde, bei der das eine Ende jeder Kappe als Gelenkkopf ausgebildet ist und beim
Einbau in das gabelförmig ausgebildete Ende der anderen Kappe eingreift, um durch
den Gelenkbolzen verbunden zu werden. Jede Kappe hat also an einem Ende einen Gelenkkopf
und am anderen Ende eine Gelenkgabel.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 ist der Gelenkkopf 5
der vorzupfändenden Kappe 2 auf jeder Seite mit lagerzapfenartigen Ansätzen 6 versehen,
während die beiden Gabelwangen 8 der Gelenkgabel der Kappe 1 mit Leisten 7 versehen
sind, welche auch noch Anschläge 7a aufweisen können. In dieser Weise kann also
die vorzupfändende Kappe 2 mit den seitlichen Zapfenansätzen 6 ihres Gelenkkopfes
5 zunächst zwischen die beiden Gabelwangen 8 der Kappe 1 eingeführt werden, so daß
die Ansätze 6 auf den Leisten 7 aufruhen. Hierdurch ist die Kappe 2 bereits in die
Kappe 1 eingehängt. Es ist nunmehr lediglich erforderlich, den Gelenkkopf 5 so weit
in die Gabel einzuschieben, bis die Zapfen 6 an den Anschlägen 7a. zur Anlage kommen.
Dann sind die Bohrungen in den Gabelwangen 8 und dem Gelenkkopf 5 in Übereinstimmung,
so daß es ohne Schwierigkeiten möglich ist, den Gelenkbolzen 3 in diese Bohrungen
einzuführen. Hierauf kann die Kappe 2 in den Gelenkbolzen 3 hochgeschwenkt werden
und durch den schräg angeordneten Keil 4 in dieser Lage festgehalten bzw. gegen
das Hangende verspannt werden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 und 4 ist der Querkeil 4 derart
angeordnet, daß er an. der Stirnseite des entsprechend ausgebildeten Gelenkkopfes
5 anliegt und also in seiner Anzugsrichtwig in der Mittelachse der Sckwenkkappe
1/2 wirkt. Als Anschlag beim Einhängen der Schwenkkappe 2 dient bei diesem Ausführungsbeispiel
der am Gelenkkopf 5 befindliche und später am Keil 4 anliegende Ansatz 12 des Gelenkkopfes
5, so daß bei dieser Ausführung die Ansätze 7a auch fehlen können.
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Die Fig. 5 und 6 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
welchem die Gelenkwangen 8 durch einen unter dem Profil der Schwenkkappe 1 angeordneten
Steg 9, welcher in Fig. 5 im Längsschnitt dargestellt ist. zu einem Schuh vereinigt
sind, der in Längsrichtung der Kappe l zwischen den beiden Anschlägen 10 verschiebbar
ist. Durch eine derartige Bauart wird das Rauben der Kappe l erleichtert, da beim
Herausschlagen des Keiles 4 sich der aus den Wangen 8 und dem Steg 9 gebildete Schuh
von dem rechten Anschlag 10 bis zum linken Anschlag 10 auf der Kappe 1 verschieben
kann und daher auch von dem Gelenkkopf 5 abgleitet, nachdem vorher lediglich der
Gelenkbolzen 3 entfernt ist. In den Fig. 7 und 8 ist eine Ausführungsform der Erfindung
veranschaulicht, bei der die Gelenkwangen 8 durch einen in der Mittelebene der Kappe
1 angeordneten Steg 11 verbunden sind und in einer Schlitzführung der Kappe 1 in
Längsrichtung verschiebbar sind. Bei dieser Ausführungsform sind außerdem die Leisten
7 in den Wangen 8 der Kappe 1 oben und unten angeordnet. Die Kappen 1 und 2 können
daher auch in einer um 180° gedrehten Stellung miteinander verbunden werden, wenn
die entsprechenden Widerlager für den Querkeil 4 zu beiden Seiten des Gelenkbolzens
angeordnet werden, wie dies aus der Zeichnung der Fig. 7 ersichtlich ist. Wenn den
zeichnerischen Darstellungen auch jeweils ein Grubenausbau zugrunde liegt, bei dem
das gabelförmig ausgebildete Ende der Schwenkkappen nach dem Kohlenstoß zeigt und
der Gelenkkopf nach dem Versatz, so ist die Erfindung jedoch hieran nicht gebunden.
In Fällen, in denen sich der Gelenkkopf am kohlensto.ßseitigen Ende der Kappe befindet,
kann die Erfindung vorteilhaft in der Weise verwirklicht werden, daß der Gelenkkopf
mit Auflagerflächen und die Gabelteile mit nach innen zeigenden Lagerzapfen versehen
werden.