Bekannt
sind natürlich
eine ganze Anzahl von Tischen, in runder, rechteckiger oder quadratischer
Plattenform. Viele der Tische lassen sich in der Größe verändern, indem
man links oder rechts, unter der Platte, zusätzliche Plattenteile herausziehen kann.
Bei
anderen Tischen lassen sich Platten umklappen und verändern so
ihre Plattenform und Plattengröße. Es gibt
auch einen Tisch, bei dem die zuerst runde Platte, durch Umklappen
von Plattensegmenten, in eine quadratische Platte umgewandelt wird.
Bei
einem weiteren bekannten Tisch, Vergrößerungstisch, liegen zwei gleichgroße Platten
aufeinander, wobei durch Umklappen der oberen Platte, die gesamte
Plattenfläche
um 100% vergrößert wird.
Bekannt
ist auch ein Tisch, bei dem die Vergrößerungsplatten in der Mitte,
senkrecht nach unten hängen,
sind an Scharnierbändern
befestigt und werden durch Auseinanderziehen des Fußgestells
automatisch nach oben gehoben und vergrößern so die Plattenfläche.
Es
gibt auch einen Tisch, bei dem die Vergrößerungsplatte durch Auseinanderziehen
der oberen Tischplatte nach links und rechts, im Zwischenraum der
Tischzarge freigelegt wird. Hier muß dann die Vergrößerungsplatte
herausgenommen und, zwischen die auseinandergezogenen Plattenteile
eingestzt werden.
Nach
dem Einsetzen der Vergrößerungsplatte,
werden die ausgezogenen Plattenteile wieder zusammengeschoben.
Ein
weiterer bekannter Tisch ist so gestaltet, daß zwei Platten in gleicher
Größe aufeinander
liegen, wobei auch an der oberen Platte Tischfüße montiert sind. Diese Füße der obern
Platte, werden durch Ausschnitte in der unteren Platte, im unteren
Tisch, hindurchgesteckt. Es sind somit buchstäblich zwei Tische in Einem.
Wird der obere Tisch herausgehoben, so kann dieser direkt neben
dem unteren Tisch aufgestellt werden. Er hat die gleiche Höhe, Länge und Breite,
wie der untere Tisch.
Es
gibt auch einen Tisch, wobei die Platte in runder oder auch eckiger
Form sein kann, bei dem die Vergrößerungsplatte in Form eines
Rahmens, auf die Grundplatte aufgelegt und durch einen umlaufenden
Falz gehalten wird.
Die
meisten der beschriebenen Tische sind reine Vergrößerungstische,
werden also durch Hervorziehen oder Schwenken von Platten, in ihrer
Nutzungsfläche
vergrößert.
Dies
geschieht aber in den überwiegenden Fällen in
sehr aufwendiger und auch umständlicher Art.
Die bekannten Tische werden in der Herstellung oft sehr teuer.
Einige
der Tische sind in der Handhabung auch ungünstig und umständlich,
bei einigen Tischen sind sogar zwei Personen für eine Vergrößerung der Platte
erforderlich.
Oft
ist es auch so, daß verschiedene
Handgriffe unter der Platte ausgeführt werden müssen, in einem
Bereich der schwer einsehbar und, somit besonders umständlich ist.
Als Mangel wird auch angesehen, daß man den meisten der angeführten Tische sofort
ansieht, in welcher Art die Platten umgewandelt werden können, welche
Form dann daraus entsteht. Bei vielen der bekannten Tische, müssen zur Abstützung der
Vergrößerungsplatten,
oft aufwendig konstruierte Konsolen oder Auszugsmechanismen herausgezogen
werden, auf denen dann die Vergrößerungsplatten
aufliegen.
Diese
zusätzlichen
Teile verteuern oft den gesamten Tisch sehr wesentlich.
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Tisch, bzw. eine Tischplatte
zu entwickeln und so auszugestalten, daß der Tisch die vorher aufgezeigten
schlechten Merkmale nicht hat.
Der
Tisch soll optisch leicht sein, die Platte so schwach wie technisch
möglich,
ohne sichtbare zweite Platte oder sichtbare Zarge. Dieser Tisch braucht
flächenmäßig, bei
der Umgestaltung der Platte nicht größer werden, soll aber eine
absolut neue Veränderung
der Platte ermöglichen.
Der
Tisch soll so einfach wie möglich
in der Herstellung sein, ohne teure Auszugmechanismen.
Die
Umänderung
der Platte soll auf einfache Weise geschehen und von nur einer Person
zu handhaben sein, ohne eine zusätzliche
Verwendung von Klappen oder Stützen.
Diese
Aufgabe wird durch die gekennzeichneten Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Bei
der erfindungsmäßigen Ausgestaltung des
Tisches, bzw. der Tischplatte, wird die Umwandlung der Tischplatte
wie nachfolgend beschrieben vorgenommen.
Erst
einmal liegt die Tischplatte auf einem Untergestell, im bevorzugten
Ausführungsbeispiel aus
Metall gefertigt. Dieses Untergestell hat vier quadratische Beine,
die jeweils auf der Schmalseite des Tisches, mit einer waagrechten
Zarge verbunden sind. Diese waagrechte Zarge, ist von der Oberkante der
Tischfüße, um die
Stärke
der Tisch-Grundplatte nach unten versetzt, da diese Grundplatte
auf der waagrechten Zarge aufliegt. Zur Stabilisierung der Tischfüße links
und rechts, an der Schmalseite des Tisches, werden zwei quadratische
Verbindungsstege, an die waagrechten Zargen angeschweißt, oder angeschraubt.
Diese Verbindungsstege liegen im mittleren Bereich unter der Grundplatte
des Tisches und sind somit von außen nicht zu sehen, stabilisieren
aber das Fußgestell
und dienen als Auflage für die
Tischplatte.
Als
zusätzliche
Version für
das Fußgestell,
ist auch vorgesehen, die seitlichen Fußpaare klappbar zu gestalten.
Hier werden die seitlichen Fußpaare
in gleicher Art gearbeitet, lediglich die beschriebenen Verbindungsstege
werden hier vorzugsweise aus einem T-Material gefertigt, bei dem
der untere Flansch, links und rechts im Anschluß an die Fußgestelle, an die waagrechten
Zargen, ausgeklinkt ist. Die seitlichen Fußgestelle werden nun mit starken
Scharnieren an die beiden T-förmigen
Verbindungsstege angeschraubt, oder angeschweißt.
In
dieser Weise montiert, können
die beiden seitlichen Fußpaare
nach innen, unter die Grundplatte geklappt werden. Die klappbaren
Tischbeine werden stabilisiert, durch das Arretierungsgestänge und die
handelsübliche
Gelenkstrebe. Das Arretierungsgestänge ist beweglich in die senkrechten
Tischfüße verankert,
die Gelenkstrebe wird an der Unterseite der Grundplatte, zwischen
den beiden T-förmigen Verbindungsstegen
montiert.
Die
Platte besteht aus zwei Schichten, die Tisch-Grundplatte als tragendes Element und
die darüberliegende,
sichtbare Tischplatte.
Die
Grundplatte ist von der Dimension her stärker wie die eigentliche, sichtbare
Tischplatte. Diese Grundplatte liegt links und rechts auf den Fußgestellen,
auf den waagrechten Zargen auf, und auf den beiden Verbindungsstegen
zwischen den beiden Gestellteilen links und rechts. An den beiden
Schmalseiten, steht diese Grundplatte gegenüber den waagrechten Zargen
etwas zurück.
An den beiden Längsseiten
des Tisches, steht diese Grundplatte sehr weit, gegenüber der
oberen, sichtbaren Tischplatte zurück. Diese Grundplatte ist praktisch,
bei der Ansicht des Tisches nicht zu sehen.
Auf
diese Grundplatte aufgelegt, werden dann im bevorzugten Ausführungsbeispiel,
insgesamt sechs Einzelplatten von gleicher Größe. In dieser Ausgestaltung
sind von der Größe her,
jeweils zwei Platten für
einen Sitzplatz gedacht, sodaß an der
Längsseite
des Tisches drei Sitzplätze
entstehen.
Diese
Anordnung und die Anzahl der Platten, kann natürlich auch in anderer Größe und anderer Zahl
der Platten abgeändert
werden. Die einzelnen Platten können
auch breiter oder schmäler
sein.
In
der erfindungsmäßigen Ausgestaltung
ist vorgesehen, daß die
beiden Platten, links und rechts am Tisch, die beiden Außenplatten,
fest montiert werden, aufgedübelt
und aufgeleimt auf der Grundplatte.
Die
in der erfindungsmäßigen Ausgestaltung des
Tisches, vorgesehenen vier weiteren Platten, zwischen den fest montierten
beiden Außenplatten, können nun
nach der Montage, willkürlich
nach links und rechts verschoben werden.
Auf
diese Art entstehen vollkommen unterschiedliche Plattenformen, die
rechteckige Grundform kann dadurch, durch das Verschieben der Einzelplatten
vollkommen aufgelöst
werden. Die sechs Einzelplatten sollten aber in Längsrichtung,
also quer zurrechteckigen Grundform der oberen Platte furniert werden,
da auf diese Art die erforderlichen Fugen nicht auffallen. Diese
Fugen müssen
und können,
absolut paßgenau
gearbeitet werden.
Die
Plattenkante in Längsrichtung
der rechteckigen Grundform sollte abgeschrägt werden, also immer die schmale
Seite der sechs Einzelplatten.
In
der erfindungsmäßigen Ausgestaltung
der Tischplatte, ist wie folgt zu verfahren.
Die
beiden Einzelplatten links und rechts an der Platte sind wie schon
beschrieben fest zu montieren. Für
die restlichen vier Einzelplatten, die nach links und rechts verschiebbar
sein müssen,
ist unter jeder Platte, in der Grundplatte eine Nut einzufräßen, quer
zur Grundplatte, in die dann eine Metall-Nutschiene eingearbeitet
ist. In der bevorzugten Ausgestaltung ist hier daran gedacht, für jede Schiebeplatte zwei
Nutschienen einzuarbeiten, die mit der Oberkante bündig sein
müssen,
mit der Oberfläche
der Grundplatte.
Passend
zu diesen Nutschienen, werden dann an der Unterfläche der
einzelnen Schiebeplatten, dazu passende Metall-Schiebewinkel montiert. Diese Schiebewinkel
können
einfach auf die Unterfläche
der Platten aufmontiert werden, brauchen nicht eingelassen zu werden,
um ein Verformen der Platten zu verhintern.
Wenn
auf die Unterflächen
der Schiebeplatten, diese Schiebewinkel aufmontiert sind, können die
Platten dann in die Nutschienen eingeschoben werden. Die Schiebewinkel
müssen
sehr paßgenau in
die Nutschienen eingesetzt werden und verhindern beim Verschieben
nach links und rechts, ein Kippen der Platten nach unten. Nutschiene
und Schiebewinkel können
auch aus einem anderen Material wie Metall gefertigt sein, z.B.
ein stabiler Kunststoff.
Um
zu verhindern, dass die Schiebeplatten nach der Montage nach links
oder rechts ganz durchgeschoben werden können, ist eine Arretierung
erforderlich. Zu diesem Zweck ist in der Grundplatte, zwischen den
Schiebenuten, ein durchgehender Schlitz eingearbeitet, parallel
zu den Schiebenuten, exakt in der Mitte der einzelnen Platten. Wenn
nun die einzelnen Schiebeplatten in die Nuten eingeschoben sind, wird
von unten, durch den Schlitz in der Grundplatte, ein Arretierungsbolzen
eingeschraubt, in eine Schraubenmuffe, die genau im Zentrum der
einzelnen Schiebeplatten montiert ist. Die Länge des Schlitzes in der Grundplatte,
bestimmt die Länge
der Auszugsmöglichkeit
der einzelnen Schiebeplatten.
Die
einzelnen Schiebeplatten liegen nicht auf den Schiebewinkeln und
den Nutschienen auf, sondern laufen auf Laufleisten aus Holz, Hartholz,
oder Kunststoff, Stärke
ca 4–6
mm, richtet sich nach der Stärke
der Schiebewinkel.
Aus
diesem Grund ist auch zwischen der Grundplatte und den seitlichen,
fest montierten Platten, eine schwache Aufdopplung zu montieren,
die genau in der Stärke
der Laufleisten sein muß.
Die Tischplatte, die oberen Schiebeplatten können furniert sein, aber auch
eine lackierte Oberfläche, Kunststoff
oder eine Ausführung
in Glaskonstruktion ist möglich.
Der
Tisch ist für
den Ess- und Wohnbereich gedacht, aber auch im Büro- und Besprechungsbereich
einsetzbar, oder als Couchtisch.
Nachfolgend
wird die Erfindung, anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen und Zeichnungen
näher erläutert.
Es
zeigt:
1 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, in der Seitenansicht.
2 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht von oben, Draufsicht.
3 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, in der Seitenansicht, Schmalseite.
4 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Vertikalschnitt.
5 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht von oben, Draufsicht auf die Grundplatte, ohne obere
Platte.
6 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht von oben, Draufsicht auf das Fußgestell.
7 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht von oben, Draufsicht auf die Grundplatte, mit den
zwei seitlichen, fest montierten Platten.
8 Detail, Schnitt zu 7
9 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht von oben, Draufsicht, mit nach links und rechts verschobenen
Schiebeplatten.
10 Sechs verschiedene Varianten,
im verkleinerten Masstab, zu 9,
wie die Tischplatte gestaltet werden kann.
11 Detail im größeren Masstab,
Schnitt durch eine Schiebeplatte.
12 Größeres Detail zu 11, Schnitt durch eine Schiebeplatte
13 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht ansicht des Fußgestells,
in der zusammenklappbaren Version.
14 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht des Fußgestells,
Schmalseite, in der zusammenklappbaren Version.
15 Einen erfindungsmäßig ausgestalteten
Tisch, Ansicht des Fußgestells
von unten, in der zusammenklappbaren Version.
16 Detailpunkt, Schnitt
durch Platte und Fußgestell
wie 8, jedoch in der
zusammenklappbaren Version
Der
erfindungsmäßig ausgestaltete
Tisch, bzw. die Platte des Tisches, liegt auf einem Fußgestell
auf, ist darauf befestigt, das im bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus Metall gefertigt ist.
Die
vier senkrechten Füße 1,
sind im bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus einem Quadratrohr gefertigt, je zwei Stück dieser Füße 1, werden auf der Schmalseite
des Tisches, mit einer waagrechten Zarge 2 verbunden. Diese
Zarge 2 steht gegenüber
der Oberkante des Fußes,
um die Stärke
der Grundplatte 4 zurück.
Diese Grundplatte 4 liegt dann links und rechts auf der
waagrechten Zarge 2 auf, sh. 8 und 16 Die beiden seitlichen
Fußpaare,
mit je zwei senkrechten Füßen 1,
werden in der Länge,
unter der Grundplatte 4, mit zwei Verbindungsstegen 3 zusammengehalten.
Diese
beiden Verbindungsstege 3, sind soweit wie technisch vertretbar,
in der Mitte des Gesamt-Fußgestells
zu montieren, damit sie von außen weitgehend
unbemerkt bleiben, sh. dazu 4 und 6
In
der erfindungsmäßigen Ausgestaltung
ist auch daran gedacht, die beiden Fußteile links und rechts nach
innen umklappen zu können,
sh. dazu die 13, 14, 15 und 16 Bei
dieser Version werden anstelle der beiden Verbindungsstege 3,
zwei T-förmige
Verbindungsstege 20 montiert, auf denen dann die Grundplatte 4 aufliegt.
Diese
Verbindungsstege 20, werden von oben her, links und rechts,
auf die beiden waagrechten Zargen 2 aufgelegt, sh. 16
Die
waagrechten Zargen 2, werden mit den beiden T-förmigen Verbindungsstegen 20,
mittels starker Scharnierbänder 23 verbunden
und können so
nach innen, in Richtung Grundplatte 4 geklappt werden.
Zur
Stabilisierung des Fußgestells,
wird ein Arretierungsgestänge 21,
beweglich von innen her, in der senkrechten Füßen 1 befestigt. Dieses
Arretierungsgestänge 21,
wird zwischen den beiden T-förmigen
Verbindungsstegen 20, mittels einer handelsüblichen
Gelenkstrebe 22 gehalten und arretiert. Diese Gelenkstrebe 22 wird
auf der Grundplatte 4 von unten her aufgeschraubt.
Bei
der erfindungsmäßigen Ausgestaltung der
Tischplatte, wird zuerst eine Grundplatte 4, auf die Verbindungsstege 3 oder 20 aufmontiert,
aufgeschraubt.
Diese
Grundplatte 4 ist stärker
gearbeitet, wie die eigentliche obere Tischplatte 14 und 16 und ist
mit den oberen Kanten, den senkrechten Füße 1 bündig, sh. 8 und 16 Die Grundplatte 4, hat gegenüber der
waagrechten Zargen 2 einen gewissen Rückstand 9, bei 8 und 16. Auch in der Breite, hat diese Grundplatte 4,
einen großen
Rückstand 19, zur
Außenkante
der oberen Platte 14 und 16 Rückstand 19 gekennzeichnet
bei 5 und 7 Die Grundplatte 4,
ist in der Breite so zu arbeiten, daß sie im rechteckigen, geschlossenen
Zustand der oberen Platte nicht zu sehen ist.
Die
obere Tischplatte besteht in der erfindungsmäßigen Ausgestaltung der Platte,
aus sechs Einzelteilen, gekennzeichnet mit 14 und 16,
wobei die beiden seitlichen Platten 14, fest mit der Grundplatte 4,
mittels Dübel 15 und
Leim verbunden sind.
Die
vier mittleren Platten, Schiebeplatten 16, haben exakt
die gleiche Größe wie die
Platten 14. Nach der bevorzugten Darstellung, werden die Schiebeplatten 16 wie
folgt montiert. In die untere Grundplatte 4, sind je Schiebeplatte 16 je
zwei Metall-Schiebenuten 6 eingearbeitet, eingeleimt, die quer über die
ganze Breite der Grundplatte 4 verlaufen.
Als
Gegenstück
dazu, werden paßgenau
an der Unterfläche
der Schiebeplatten 16, je zwei Metall-Schiebewinkel 7 anmontiert,
sh. 11 und 12
Diese
Metall-Schiebewinkel nicht in die Schiebeplatten 16 einlassen,
sondern nur aufmontieren, damit sich die Schiebeplatten 16 nicht
verziehen.
Schiebenut 6 und
Schiebewinkel 7, müssen nicht
unbedingt aus Metall sein, können
auch aus einem Kunststoff gefertigt sein. Diese Schiebenut 6 und
Schiebewinkel 7, dienen nur zur exakten Führung der
Schiebeplatten 16 und sollen auch das Kippen der Platten
verhindern, wenn diese herausgezogen sind nach 9 Die Schiebewinkel 7, werden mit
Schrauben 8, auf die Unterseite der Schiebeplatten 16 aufgeschraubt.
Diese
Schiebeplatten 16 liegen nicht auf der Schiebenut 6 und
dem Schiebewinkel 7 auf, sondern liegen vom Gewicht her,
auf einer Laufleiste 10 auf, die aus Hartholz oder auch
Kunststoff gefertigt ist. Diese Laufleiste 10 richtet sich
in der Stärke
nach dem Laufwinkel 7
Hier
muß daran
gedacht werden, um die Oberflächen
der Platten 14 und 16 bündig zu halten, daß zwischen
der Grundplatte 4 und den beiden fest montierten seitlichen
Platten 14, eine schwache Aufdopplung 5 einzuarbeiten
ist, in gleicher Stärke
wie die Laufleisten 10
Um
die Schiebeplatten 16 beim Herausschieben nach links und
rechts zu arretieren, ist daran gedacht, jeweils zwischen den Schiebenuten 6,
einen durchgehenden Schlitz 11 in die Grundplatte 4 einzuarbeiten.
Nach Einschieben der Schiebeplatten 16, in die Schiebenuten 6,
wird von unten her, durch den Schlitz 11 hindurch, ein
Arretierungsbolzen 12, in eine Schraubmuffe 13 eingeschraubt.
Diese Schraubmuffe 13 ist von unten her, exakt im Zentrum der
Schiebeplatten 16 eingeleimt. Die Fugen 17 zwischen
den einzelnen Schiebeplatten 16 und den beiden Außenplatten 14,
ist absolut paßgenau
zu arbeiten, alle sechs Platten zusammen ergeben die Gesamt-Tischplatte 18,
mit der rechteckigen Form.
Durch
seitliches Verschieben der Schiebeplatten 16, nach links
oder rechts, wird diese rechteckige Form aufgelöst und es entstehen ganz andere Plattenformen
mit vielerlei Möglichkeiten,
siehe dazu 10 mit sechs
verschiedenen Versionen.
Dieser
erfindungsmäßig ausgestaltete
Tisch, ist von der Größe her,
nicht an die gezeichneten sechs Platten gebunden. Es können in
dieser Art, Tische mit drei oder 4 Platten, aber auch mit viel mehr Platten
gearbeitet werden. Auch die Breite der einzelnen Platten kann frei
gewählt
werden.