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DE10318301B4 - Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenstände und dergleichen aus Gebäuden - Google Patents

Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenstände und dergleichen aus Gebäuden Download PDF

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DE10318301B4
DE10318301B4 DE10318301A DE10318301A DE10318301B4 DE 10318301 B4 DE10318301 B4 DE 10318301B4 DE 10318301 A DE10318301 A DE 10318301A DE 10318301 A DE10318301 A DE 10318301A DE 10318301 B4 DE10318301 B4 DE 10318301B4
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rescue rope
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building wall
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Sabine Hirsch
Frank Thaller
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Tores-Rescue-Systems & Cokg 72636 Fric De GmbH
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    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B1/00Devices for lowering persons from buildings or the like
    • A62B1/06Devices for lowering persons from buildings or the like by making use of rope-lowering devices
    • A62B1/08Devices for lowering persons from buildings or the like by making use of rope-lowering devices with brake mechanisms for the winches or pulleys
    • A62B1/10Devices for lowering persons from buildings or the like by making use of rope-lowering devices with brake mechanisms for the winches or pulleys mechanically operated

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Abstract

Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und dergleichen aus Gebäuden, mit wenigstens einem Rettungsseil, das auf dem Dach des Gebäudes gelagert ist und im Gefahrenfalle bis zum Boden herabgelassen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) endlos umlaufend ausgebildet ist, daß in das Rettungsseil (7) eine Umlenkeinheit (9) eingehängt ist, die ein Antriebsrad (26) aufweist, über das das Rettungsseil (7) geführt ist und das mit wenigstens einem Antriebselement (27) eines Antriebsaggregates (29) koppelbar ist, das auf dem Boden (30) oder in einer Gebäudewand angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und dergleichen aus Gebäuden nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 14 bzw. 17.
  • Zur Rettung von Personen aus Gebäuden sind aufblasbare Rutschen als Rettungselemente bekannt, über die beispielsweise bei einem Brand in einem Gebäude Personen gerettet werden können. Solche aufblasbaren Rutschen sind ab dem zweiten Stockwerk jedoch unsicher. Auch Sprungtücher als Rettungselemente sind bekannt, die jedoch ab dem dritten Stockwerk unsicher sind. Zur Rettung von Personen aus größeren Höhen sind Drehleitern bekannt, die in der Regel eine Steighöhe von 30 m haben und maximal Bauhöhen von 52 m erreichen. Die Evakuierung vor allem von älteren, verletzten, bewußtlosen oder unter Schock stehenden Personen aus Gebäuden über solche Steigleitern kann nur einzeln erfolgen und ist darum zeitraubend. Da die Steigleiter an ihrer Spitze je nach Windstärke mehr oder weniger schwankt, ist die Rettung außerdem gefährlich.
  • Zur gleichzeitigen Rettung mehrerer Personen sind daher Gelenkbühnen entwickelt worden, die jedoch zum Abschwenken sehr viel Platz benötigen, der häufig nicht zur Verfügung steht. Feuertreppen an Gebäudeaußenwänden finden sich nur an niedrigen Gebäuden.
  • Aus der DE 82 36 927 U1 ist eine Rettungseinrichtung bekannt, die auf dem Dach eines Gebäudes verfahrbar angeordnet ist und Rettungsseile aufweist, die im Gefahrenfall bis zum Boden abgelassen werden können. Die unteren Enden der Rettungsseile sind auf Seiltrommeln gewickelt, die drehfest so miteinander gekoppelt sind, daß sie sich gleichsinnig drehen. Die beiden Gruppen von Seiltrommeln sind über ein Zahnradgetriebe miteinander gekoppelt. Diese Einrichtung ist nicht unmittelbar als Rettungseinrichtung vorgesehen, sondern unterstützt die Rettungsarbeiten. Im Gefahrenfall wird zunächst der die Seiltrommel enthaltende Behälter so weit vom Dach abgeseilt, bis er am Boden angekommen ist. Erst dann kann die eigentliche Rettungsarbeit beginnen, indem die Seile als Rettungsseile eingesetzt werden. Befindet sich der Behälter am Boden, sind die Seile maximal abgewickelt und können selbst nicht mehr bewegt werden.
  • Aus der DE 1 931 309 ist eine Rettungseinrichtung bekannt, bei der ein endlos umlaufendes Seil vorgesehen ist, das sich zwischen einem über dem Dachrand vorstehenden Träger und dem Boden erstreckt. Das Rettungsseil ist stationär am Gebäude vorgesehen. Zusätzlich zum umlaufenen Rettungsseil kann auch ein Vorseil vorgesehen sein, das mit einem Geschütz über das Gebäude hinweg katapultiert werden muß.
  • Die Rettungseinrichtung nach der DE 36 40 057 A1 ist ebenfalls stationär so angeordnet, daß das endlos umlaufende Rettungsseil sich vor der Gebäudewand befindet und sich zwischen einem Stahlträger auf dem Dach sowie einer Bodenplatte erstreckt. Das Endlosseil befindet sich mit Abstand vor der Gebäudewand.
  • Die US 748 114 zeigt eine Rettungseinrichtung, bei der sich das Endlosseil mit Abstand vor der Gebäudewand befindet und stationär angeordnet ist. Das Endlosseil erstreckt sich zwischen einer Umlenkrolle, die mittels eines Bügels am Gebäude befestigt ist, und einer oberen Umlenkrolle, die über ein Schneckengetriebe drehbar angetrieben wird. Das Endlosseil ist mit Abstand vor der Gebäudewand angeordnet.
  • Die US 1 162 679 zeigt eine Rettungseinrichtung, die innerhalb eines Gebäuderaums angeordnet und im Gefahrenfall zum Fenster verfahrbar ist. Tritt ein Gefahrenfall ein, wird die Rettungseinrichtung mit den Rädern zum Fenster gefahren, das Kabel von der Aufnahme entfernt und durch die Fen steröffnung nach außen bewegt. In dieser Stellung kann sich die zu rettende Person durch die Fensteröffnung nach außen schwingen und das andere Trum des Kabels erfassen. Aufgrund des Körpergewichtes werden die Seilräder drehbar angetrieben und auf diese Weise die zu rettende Person nach unten bewegt.
  • Die US 4 466 507 zeigt eine Rettungseinrichtung mit einer Kette, die über ihre Länge mit Augen versehen ist, an denen sich eine Kugel am Ende eines Sicherungsgurtes beim Rettungsvorgang abstützt. Die Kette wird in einem Rohr geführt, das sich mit Abstand vor der Gebäudewand befindet.
  • Bei der Rettungseinrichtung nach der DE 297 02 833 U1 ist in jeder Fensteröffnung des Gebäudes ein aufwickelbares Seil vorhanden, das durch eine Öffnung von der Trommel abgezogen werden kann.
  • Die DE 26 55 562 A1 zeigt eine Rettungseinrichtung mit einem endlos umlaufenden Rettungsseil, das vom Dach des Gebäudes herabgelassen werden kann. Für den Fall, daß der dachseitige Antrieb für das endlos umlaufende Rettungsseil ausfallen sollte, wird ein Notantrieb eingesetzt, der ein Umlenkrad drehbar antreibt, in das das Seil eingehängt wird.
  • Ausgehend vom Stand der Technik nach der DE 82 36 927 U1 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Einrichtung so auszubilden, daß im Gefahrenfall eine große Zahl von Personen, Gegenständen und dergleichen innerhalb kürzester Zeit aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Einrichtung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 bzw. 14 bzw. 17 gelöst.
  • Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung gemäß Anspruch 1 ist das Rettungsseil als endlos umlaufendes Seil ausgebildet. Während der Rettungsarbeiten wird dieses Seil umtaufend bewegt. In das Rettungsseil ist die Um lenkeinheit eingehängt, die das Antriebsrad aufweist, über die das Rettungsseil geführt ist. Das Antriebsrad der Umlenkeinheit wird mit dem Antriebsaggregat gekoppelt, das auf dem Boden oder in der Gebäudewand vorgesehen ist. Auf diese Weise kann das Rettungsseil vom Antriebsaggregat aus stetig umlaufend bewegt werden, so daß die zu rettenden Personen kontinuierlich in das Rettungsseil eingehängt und nach unten gefördert werden können.
  • Bei der Rettungseinrichtung gemäß Anspruch 14 befindet sich das Rettungsseil benachbart zu den Fenstern in der Gebäudewand. Das eine Trum des endlos umlaufenden Rettungsseiles befindet sich in der rohrförmigen Führung, während das andere Trum im Kanal verläuft. In ihm liegen die Positionierelemente, die über die Länge des Kanales verteilt sind und an den einander gegenüberliegenden Seiten des Trums unter Kraft anliegen.
  • Bei der Rettungseinrichtung gemäß Anspruch 17 ist das endlos umlaufende Rettungsseil in einer Ebene senkrecht zur Außenseite der Gebäudewand angeordnet. Das benachbart zur Außenseite liegende Trum des Rettungsseiles verläuft in der Führung, die im Bereich des Fensters mit dem Einführkanal verbunden ist. Er verläuft aus dem Gebäudeinneren durch die Fensteröffnung nach außen und ist über den schräg verlaufenden Einfädelkanal mit der Führung verbunden. Auf diese Weise kann die zu rettende Person gefahrlos und dennoch sicher mit dem in der Führung befindlichen Trum des Rettungsseiles verbunden werden. Im unteren Umlenkbereich des Rettungsseiles schließt an die Führung der Ausschleusbereich an, der einen schräg nach außen bis zur Außenseite der Gebäudewand sich erstreckenden Ausschleuskanal aufweist.
  • Die im Rettungsseil angehängten Personen werden auf diese Weise zuverlässig und innerhalb kürzester Zeit gerettet. Die Fördergeschwindigkeit kann über mechanische, fluidische oder elektrische Bremsen geregelt werden. Die Umlaufgeschwindigkeit des Rettungsseiles ist so gewählt, daß die zu rettenden Personen ohne Verletzungsgefahr zuverlässig bis zum Boden abgesenkt werden können.
  • Die erfindungsgemäße Rettungseinrichtung ist hervorragend für Wolkenkratzer geeignet, kann aber selbstverständlich auch für niedrigere Gebäude, wie Wohnhäuser, Türme und dergleichen, eingesetzt werden. Mit der Rettungseinrichtung werden bevorzugt Personen gerettet; es können aber auch Gegenstände mit dem Rettungsseil nach unten transportiert werden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Die Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Rettungseinrichtung in eingezogener Ruhestellung,
  • 2 die Rettungseinrichtung gemäß 1 in ausgefahrener Betriebsstellung,
  • 3 ein flexibles Rettungsseil der erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
  • 4 verschiedene Stadien beim Aufwickeln des Rettungsseiles gemäß 3 auf eine Wickeltrommel,
  • 5 in Seitenansicht eine Umlenkeinheit der erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
  • 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in 5,
  • 7 eine Umlenkrolle für das flexible Zugelement,
  • 8 einen Rettungsgurt zum Einhängen in das flexible Rettungsseil der Rettungseinrichtung,
  • 9 in einer Darstellung entsprechend 1 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
  • 10 im Längsschnitt einen oberen Teil einer Fassade eines Gebäudes,
  • 11 einen Schnitt längs der Linie XI-XI in 10,
  • 12 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung in Ausgangslage,
  • 13 Rettungseinrichtung gemäß 12 in einer teilweise abgesenkten Lage,
  • 14 in schematischer Darstellung und in Seitenansicht eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
  • 15 in vergrößerter Darstellung und im Schnitt eine in die Rettungseinrichtung eingehängte, zu rettende Person,
  • 16 einen Schnitt längs der Linie XVI-XVI in 15,
  • 17 einen Längsschnitt durch eine Gebäudewand, in der ein Teil der Rettungseinrichtung angeordnet ist,
  • 18 teilweise in Ansicht und teilweise im Schnitt den in 17 dargestellten Bereich der Rettungseinrichtung,
  • 19 in schematischer Darstellung einen Ausschleusbereich am unteren Ende der Rettungseinrichtung.
  • Die Rettungseinrichtung dient dazu, in einem Gefahrenfalle, beispielsweise bei einem Brand in einem Gebäude, Personen rasch und zuverlässig sichern zu können. Das Gebäude 1 hat ein Dach 2, auf dem die Rettungseinrichtung angeordnet ist. Sie hat einen Tragkörper 3, der auf dem Dach 2 befestigt und auf dem eine Antriebseinheit 4 zum Aufwickeln eines Rettungsseiles 7 gelagert ist. Sie kann aus der in 1 dargestellten Ruhestellung in die in 2 dargestellte Arbeitsstellung auf dem Tragkörper 3 verschoben werden. Er hat vorteilhaft eine schräg nach unten geneigt verlaufende Führungsbahn 5, längs der die Antriebseinheit 4 verschiebbar ist. In der Antriebseinheit 4 ist ein (nicht dargestellter) Antrieb vorgesehen, mit dem die Antriebseinheit 4 längs der Führungsbahn 5 in der jeweiligen Richtung verfahren werden kann. Der Tragkörper 3 kann Zahnstangen aufweisen, in die die Antriebseinheit 4 mit entsprechenden Zahnrädern eingreift. Selbstverständlich sind auch andere Antriebe zum Verfahren der Antriebseinheit 4 längs der Führungsbahn 5 möglich. Da die Führungsbahn 5 geneigt verläuft, kann auch das Eigengewicht der Antriebseinheit 4 zum Verfahren ausgenutzt werden. Dabei kann die Antriebseinheit 4 durch eine Federeinrichtung belastet sein, so daß sie nach Freigabe längs der Führungsbahn 5 nach unten bewegt wird.
  • Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Führungsbahn 5 auch horizontal verlaufen. In diesem Fall ist ein Antrieb zum Verfahren der Antriebseinheit 4 notwendig.
  • Auf der Antriebseinheit 4 befindet sich eine Aufwickeleinheit 6 für das Rettungsseil 7. Die Aufwickeleinheit 6 wird in noch zu beschreibender Weise drehbar angetrieben, um das Rettungsseil aufzuwickeln oder abzuwickeln. Vorteilhaft ist es, wenn das Rettungsseil 7 aufgrund seines Eigengewichtes abgewickelt wird. Dann ist für die Aufwickeleinheit 6 ein eigener Antrieb zum Abwickeln nicht notwendig. Für das Rettungsseil 7 sind Führungsrollen 8 vorgesehen, zwischen denen das Rettungsseil 7 verläuft und die das Rettungsseil um 90° nach unten umlenken. Die Führungsrollen 8 sind mit der Antriebseinheit 4 verbunden. Die Führungsrollen 8 können in bekannter Weise mit der Antriebseinheit 4 verbunden sein.
  • Am freien Ende des Rettungsseiles 7 ist eine Umlenkeinheit 9 vorgesehen, mit der das Rettungsseil 7 an seinem von der Aufwickeleinheit 6 abgewandten Ende umgelenkt wird. Das Rettungsseil 7 ist endlos ausgebildet und wird an der Umlenkeinheit 9 sowie an der Aufwickeleinheit 6 jeweils umgelenkt.
  • Die Aufwickeleinheit 6 hat eine vertikale Antriebswelle 10, die nach oben über die Antriebseinheit 4 ragt und mit einem (nicht dargestellten) Antrieb, der in der Antriebseinheit 4 untergebracht ist, drehbar angetrieben wird. Auf der Antriebswelle 10 sitzt drehfest eine Führung 11 für das Rettungsseil 7. Die Führung 11 besteht aus zwei einander mit Abstand gegenüberliegenden Scheiben 12, 13, zwischen denen das Rettungsseil 7 verläuft.
  • Mit Abstand zur Antriebswelle 10 ist die Antriebseinheit 4 mit einer Achse 14 versehen, die parallel zu Antriebswelle 10 verläuft und am oberen Ende über einen Querträger 15 mit der Antriebswelle 10 verbunden ist. Wird die Antriebswelle 10 um ihre Achse gedreht, wird über den Querträger 15 die Achse 14 mitgenommen, so daß sie um die Antriebswelle 10 umläuft.
  • Wie 4 zeigt, wird das Rettungsseil 7 an der Antriebswelle 10 um 180° umgelenkt. Wird die Antriebswelle 10 entgegen dem Uhrzeigersinn in Pfeilrichtung 17 gedreht, läuft die Achse 14 in Drehrichtung 17 um die Achse der Antriebswelle 10 um, bis sie auf das Rettungsseil 7 trifft (mittlere Darstellung in 4). Beim weiteren Drehen nimmt die Achse 14 die beiden Trums des Rettungsseiles 7 mit, das dadurch aufgewickelt wird. Vorteilhaft werden die beiden Trums des Rettungsseiles 7 mit Abstand von einer Grundplatte 16 der Aufwickeleinheit 16 zwischen zwei vertikalen Führungsrollen 18, 19 geführt, so daß das Rettungsseil 7 zuverlässig auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt werden kann.
  • Es ist möglich, nicht die Antriebswelle 10 unmittelbar anzutreiben, sondern die kreisförmige Grundplatte 16. In diesem Falle sitzen die Antriebswelle 10 und die Achse 14 fest auf der Grundplatte 16 und werden von ihr mitgenommen, wenn sie um ihre Achse drehbar angetrieben wird.
  • In der Ausgangsstellung ist die Antriebseinheit 4 in ihre in 1 dargestellte Ausgangslage zurückgefahren. Das Rettungsseil 7 ist vollständig auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt. Lediglich die Umlenkeinheit 9 befindet sich im Bereich vor der Fassade 20 des Gebäudes 1.
  • Die Umlenkeinheit 9 (5 und 6) hat eine Tragplatte 21, durch welche die beiden Trums des Rettungsseiles 7 ragen. Im Durchtrittsbe reich des Rettungsseiles 7 stehen von der Oberseite der Tragplatte 21 Hülsen 22, 23 ab, durch welche die beiden Trums des Rettungsseiles 7 verlaufen und deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser des Rettungsseiles 7 entspricht.
  • Im Bereich neben den beiden Hülsen 22, 23 ragen durch die Tragplatte 21 zwei Arme 24, die am unteren Ende eine horizontale Achse 25 tragen. Das Rettungsseil 7 wird an der Achse 25 um 180° umgelenkt.
  • Auf der Achse 25 sitzt drehfest ein Zahnrad 26, das mit einem Zahnrad 27 in Eingriff gebracht werden kann. Das Zahnrad 27 sitzt auf einer Antriebswelle 28 eines Antriebsaggregates 29, das auf dem Untergrund 30 angeordnet ist.
  • Da die Umlenkeinheit 9 lediglich durch das Rettungsseil 7 gehalten ist, ist zur einwandfreien Drehmomentübertragung vom Antriebsaggregat 29 auf das Zahnrad 26 eine Kupplung 31 vorgesehen, die beispielhaft durch wenigstens einen Schwenkarm gebildet ist, der mit einem Ende drehbar auf der Antriebswelle 28 sitzt und mit seinem freien Ende in die Achse 25 eingehängt ist. Auf diese Weise werden die beiden Zahnräder 26, 27 zuverlässig in Eingriff gehalten. Dadurch wird auch ein Pendeln der Umlenkeinheit 9 verhindert.
  • Wie 6 zeigt, befindet sich das Zahnrad 26 unmittelbar neben dem einen Arm 24. Auf der Achse 25 sitzen im Bereich zwischen den beiden Armen 24 drehfest zwei Scheiben 32, 33, zwischen denen das Rettungsseil 7 bei seiner Umlenkung einwandfrei lagegesichert ist.
  • Am oberen Ende der beiden parallel zueinander liegenden und gleich ausgebildeten Arme 24 ist ein Bügel 34 schwenkbar gelagert, der eine Spannrolle 35 für das Rettungsseil 7 trägt. Sie sitzt frei drehbar auf einer Achse 36, die mit ihren Enden in den freien Enden von zu einander parallelen Schenkeln 37, 38 des Bügels 34 befestigt ist. Der Bügel 34 ist mit einem die Schenkel 37, 38 verbindenden Quersteg 39 in den freien Enden der Arme 24 mit einer Rastierung bzw. (Feder-)Kraftspannung schwenkbar gelagert. Die Spannrolle 35 sitzt frei drehbar auf der Achse 36 und ist mit einer Umfangsnut 40 versehen, durch welche das Rettungsseil 7 verläuft.
  • Auf der Tragplatte 21 ist ein aufwärts gerichteter Träger 41 befestigt, der am freien Ende eine frei drehbare Umlenkrolle 42 für das Rettungsseil 7 trägt.
  • Wie 5 zeigt, wird das eine Trum des Rettungsseiles 7 an der Spannrolle 35 um bis zu 90° zur Umlenkrolle 42 umgelenkt. An ihr wird das Trum um 90° nach unten in die Hülse 23 umgelenkt. An der Achse 25, die sich mit Abstand unterhalb der Tragplatte 21 befindet, wird das Rettungsseil 7 um 180° nach oben so umgelenkt, daß es durch die Hülse 22 nach oben zur Aufwickeleinheit 6 verläuft.
  • Da das Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet ist, können mit ihm in der Arbeitsstellung der Rettungseinrichtung Personen aus dem Gebäude 1 in noch zu beschreibender Weise gerettet werden, wobei die Zahl der zu rettenden Personen nicht durch die Länge des Rettungsseiles 7 begrenzt ist.
  • Damit das Rettungsseil 7 unter ausreichender Spannung gehalten werden kann, ist der Bügel 34 vorteilhaft in Richtung auf die Spannstellung belastet. Es ist auch möglich, den Bügel 34 an den oberen Enden der Arme 24 starr zu befestigen, so daß der Bügel 34 nicht gegenüber den Armen 24 schwenken kann. In diesem Falle ist eine Einstellung der Spannkraft nicht möglich.
  • Die Länge des Rettungsseiles 7 ist so gewählt, daß es in vollständig von der Aufwickeleinheit 6 abgewickelten Zustand so weit bis zum Untergrund 30 reicht, daß die Umlenkeinheit 9 in der beschriebenen Weise mit dem Antriebsaggregat 29 gekuppelt werden kann.
  • Das Rettungsseil 7 besteht aus einem feuerfesten und bruchsicherem Material, wie hochwarmfesten Stahl und dergleichen. Die Hitzebeständigkeit des Rettungsseiles 7 ist dann von Vorteil, wenn Personen aus einem brennenden Gebäude 1 gerettet werden sollen. Dann ist gewährleistet, daß das Rettungsseil 7 seine Funktion zuverlässig erfüllen kann. Das Rettungsseil 7 ist so flexibel ausgebildet, daß es an den verschiedenen Rollen 8, 25, 42, 35 umgelenkt und auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt werden kann. Es kann auch als Kette ausgebildet sein.
  • Wie 3 zeigt, ist das Rettungsseil 7 über seine Länge mit vorteilhaft in gleichem Abstand voneinander angeordneten Verdickungen 43 versehen. Sie sind fest mit dem Rettungsseil 7 verbunden und dienen als Rutschsicherung für in das Rettungsseil 7 eingehängte Personen.
  • Die aus dem Gebäude 1 zu rettenden Personen sind mit einem Sicherungsgurt 44 versehen (8), der im Gebäude 1 für die Personen im Gefahrenfalle leicht zugänglich aufbewahrt wird. Der Rettungsgurt 44 ist mit einem Karabinerhaken 45 versehen, der in das Rettungsseil 2 im Bereich zwischen zwei Verdickungen 43 eingehängt werden kann. Der Karabinerhaken 45 hat ein erweitertes Einführende 46, so daß der Karabinerhaken 45 auch im Gefahrenfalle rasch und zuverlässig in das Rettungsseil 7 eingehängt werden kann. Die Sperrklinke 47 verhindert, daß während einer Rettungsaktion der Karabinerhaken 45 unbeabsichtigt vom Rettungsseil 7 gelöst wird.
  • Die Achse 25 ist, wie 7 zeigt, in dem Bereich, in dem sie vom Rettungsseil 7 umschlungen ist, am Umfang mit teilkreisförmigen Vertiefungen 48 versehen, die an die Umrissform der Verdickungen 43 des Rettungsseiles 7 angepaßt sind. Das Rettungsseil 7 greift somit bei der Umlenkung an der Achse 25 in deren Vertiefungen 48 ein. Aufgrund dieses Formschlusses zwischen der Achse 25 und dem Rettungsseil 7 ist sichergestellt, daß das Rettungsseil 7 einwandfrei umlaufend angetrieben wird. Auch die anderen Rollen und Wellen, über die das Rettungsseil 7 geführt wird, sind mit entsprechenden Aufnahmen für die Verdickungen 43 versehen.
  • Tritt im Gebäude 1 ein Gefahrenfall ein, beispielsweise ein Brand, wird vorteilhaft automatisch die Rettungseinrichtung in Gang gesetzt. Es ist selbstverständlich möglich, die Rettungseinrichtung von Hand einzuschalten. Zunächst fährt die Antriebseinheit 4 aus ihrer Ausgangslage gemäß 1 längs der Führungsbahn 5 in die Arbeitslage gemäß 2. Da die Führungsbahn 5 im Ausführungsbeispiel schräg verläuft, geht sie an ihrem unteren Ende in einen horizontalen Abschnitt 5a über. Dadurch wird erreicht, daß die Antriebseinheit 4 in der Arbeitsstellung gemäß 2 zuverlässig auf dem Tragkörper 3 abgestützt ist. Die Antriebseinheit 4 steht in der Arbeitsstellung gemäß 2 über die Außenseite des Gebäudes 1 vor, so daß das Rettungsseil 7 zuverlässig abgewickelt werden kann. Vorteilhaft wird die Antriebswelle 10 selbsttätig in Abwickelrichtung gedreht, wenn die Antriebseinheit 4 ihre Arbeitsstellung gemäß 2 erreicht hat. Es ist aber auch möglich, die Antriebswelle 10 gesondert einzuschalten. Die Führungsrollen 8, die längs eines Kreisbogens angeordnet und zwischen denen das Rettungsseil 7 geführt ist, stellen sicher, daß das Rettungsseil 7 ausreichend weit von der Fassade 20 des Gebäudes 1 entfernt ist, wenn es vom Dach 2 des Gebäudes aus herabgelassen wird. Da das Rettungsseil 7 die Umlenkeinheit 9 trägt, lässt sich das Rettungsseil 7 zuverlässig abwickeln. Sobald die Umlenkeinheit 9 bis zum Boden 30 abgelassen worden ist, wird es an das dort befindliche Antriebsaggregat 29 angekoppelt. Nunmehr kann das Rettungsseil 9 sowohl durch die Antriebseinheit 4 als auch durch das Antriebsaggregat 29 angetrieben werden. Die beiden Antriebe sind so miteinander synchronisiert, daß das Rettungsseil 7 einwandfrei um laufend bewegt wird. Es ist aber auch möglich, das Rettungsseil 7 zunächst nur mit der Antriebseinheit 4 abzuwickeln und anschließend umlaufend zu bewegen. Das Antriebsaggregat 29 steht dann als Ersatzantrieb zur Verfügung, falls der Antrieb für die Antriebswelle 10 in der Antriebseinheit 4 ausfallen sollte. Es ist auch möglich, den Antrieb nur über das Antriebsaggregat 29 zu betätigen. Der Strom für das Antriebsaggregat 29 kann von einem Notstromaggregat, wie es beispielsweise in Feuerwehr-Kraftfahrzeugen zur Verfügung steht, geliefert werden. Das Rettungsseil 7 ist mit einem solchen Abstand von der Gebäudefassade 20 angeordnet, daß im Gebäude 1 befindliche gefährdete Personen durch ein Fenster 49 (1) bequem zum Rettungsseil 7 gelangen und sich dort nach Anlegen des Rettungsgurtes 44 mit dem Karabinerhaken 45 in das Rettungsseil 7 einhängen können. Aufgrund der Verdickungen 43 im Rettungsseil 7, die breiter sind als die Durchführöffnung 50 (8) des Karabinerhakens 45, ist sichergestellt, daß die am Rettungsseil 7 eingehängte Person nicht längs des Rettungsseiles 7 nach unten rutscht, sondern zwischen den Verdickungen 43 des Rettungsseiles 7 gehalten wird. Da das Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet ist, wird die zu rettende Person zuverlässig nach unten transportiert. Die endlos umlaufende Ausbildung des Rettungsseiles 7 hat insbesondere den Vorteil, daß die zu rettenden Personen nacheinander in das Rettungsseil 7 in der beschriebenen Weise eingehängt werden können. Dadurch lässt sich eine große Zahl von Personen innerhalb kürzester Zeit zuverlässig aus dem Gebäude 1 retten. Die Personen können aus jedem Stockwerk über das entsprechende Fenster an das Rettungsseil gelangen und sich einhängen. Aufgrund der Verdickungen 43 wird verhindert, daß die im Rettungsseil 7 hängenden Personen einander behindern. Der Abstand zwischen den Verdickungen 43 ist nur so groß, daß die zu rettende Person den Karabinerhaken 45 einfach und schnell in das Rettungsseil 7 einhängen kann. Aufgrund des entsprechend kleinen Abstandes zwischen den Verdickungen 43 ist gewährleistet, daß nahezu an jeder Stelle des Rettungsseiles 7 sich die zu rettenden Personen einhängen können, so daß sie innerhalb kürzester Zeit über das Rettungsseil 7 aus dem Gebäude gerettet werden können.
  • Es ist selbstverständlich möglich, daß auf dem Dach 2 des Gebäudes 1 mehrere Rettungseinrichtungen vorhanden sind, so daß im Gefahrenfall ausreichende Rettungseinrichtungen und damit Rettungsseile 7 zur Verfügung stehen, um eine große Zahl von Personen innerhalb kürzester Zeit aus dem Gebäude 1 zu retten. Die Rettungseinrichtungen sind so angeordnet, daß die zu rettenden Personen über die Gebäudefenster 49 an die Rettungsseile 7 gelangen können.
  • 9 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Antriebseinheit 4 stationär auf dem Gebäudedach 2 angeordnet ist. Die Führungsrollen 8 sind so mit der Antriebseinheit 4 verbunden, daß das Rettungsseil 7 in einem solchen Abstand vor den Gebäudefenstern 49 verläuft, daß sich die zu rettenden Personen mit dem Karabinerhaken 45 ihres Rettungsgurtes 44 einfach in das Rettungsseil 7 einhängen können. Im Unterschied zur vorigen Ausführungsform wird das Rettungsseil auf eine horizontale Trommel 51 aufgewickelt, die drehbar angetrieben ist. Im Unterschied zum vorigen Ausführungsbeispiel ist das Rettungsseil 7 nicht endlos umlaufend ausgebildet. Vielmehr wird das Rettungsseil 7 in Einsatz so weit von der Trommel 51 abgewickelt, daß es bis zum Boden reicht. Am unteren Ende des Rettungsseiles 7 kann ein Gewicht befestigt sein, damit das Rettungsseil 7 zuverlässig abgewickelt werden kann.
  • Im Unterschied zur vorigen Ausführungsform hat das Rettungsseil 7 keine Verdickungen. Dafür ist der Rettungsgurt 44 mit einem (nicht dargestellten) Einhängehaken versehen, mit dem sich die Rettungsperson so in das Rettungsseil 7 einhängen kann, daß der Einhängehaken nicht längs des Rettungsseiles 7 rutscht. Solche Einhängehaken sind beispielsweise beim Bergsteigen bekannt und werden darum nicht näher erläutert. Diese Einhängehaken haben eine Seilbremse, die von der zu rettenden Person betätigt werden kann, um mit einer geringen oder auch größeren Geschwindigkeit am Rettungsseil 7 nach unten zu rutschen.
  • Die 10 und 11 zeigen die Möglichkeit, die Rettungseinrichtung auch bei solchen Gebäuden einzusetzen, die im Bereich der Fensterfront einen Vorbau 52 aufweisen. Damit das Rettungsseil 7 auch in diesem Falle vom Dach 2 des Gebäudes 1 aus nach unten abgewickelt werden kann, werden die beiden Trums des Rettungsseiles 7 in Kanälen 53, 54 geführt, die unmittelbar neben den Fenstern 49 in der Gebäudewand 55 vorgesehen sind. Der Kanal 53 hat kreisförmigen Querschnitt und kann durch ein in die Gebäudewand 55 eingelegtes Rohr gebildet sein. Der andere Kanal 54 wird durch ein C-Profil 56 begrenzt, das in die Gebäudewand 55 eingebaut ist und sich über die Höhe des Gebäudes 1 erstreckt. Das C-Profil 56 liegt benachbart zum Fenster 49 und hat in der Außenseite 57 der Gebäudewand 55 liegende Schenkel 58, 59, die fluchtend zueinander liegen und zwischen ihren Enden eine Einführöffnung 60 begrenzen, hinter der sich das nach unten laufende Trum des Rettungsseiles 7 befindet. Über diese Einführöffnung 60 kann der Rettungsgurt 64 in das Rettungsseil 7 eingehängt werden.
  • Im Kanal 54 befinden sich Positionierelemente 61, 62, die unter der Kraft jeweils wenigstens einer Druckfeder 63, 64 am Rettungsseil 7 anliegen. Vorteilhaft sind mehrere solcher Positionierelemente 61, 62 über die Höhe des nach unten laufenden Trums des Rettungsseiles 7 vorgesehen. Es ist möglich, diese Positioniereinrichtung so auszubilden, daß die Anpreßkraft der Positionierelemente 61, 62 eingestellt werden kann. Damit das Rettungsseil sich nicht zu schnell nach unten bewegt, übt das Antriebsaggregat 29 eine Bremskraft aus. Dadurch ist sichergestellt, daß das Rettungsseil im Gefahrenfalle nicht zu schnell nach unten verschoben wird.
  • Die Einführöffnung 60 ist so nahe benachbart zum Fenster 49 vorgesehen, daß die zu rettenden Personen den Karabinerhaken 45 ihres Rettungsgurtes 44 bequem in das ablaufende Trum des Rettungsseiles 7 einhängen können.
  • Die 12 und 13 zeigen die Möglichkeit, das Rettungsseil 7 als Teil eines Flaschenzuges 65 vorzusehen, mit dem bei geringem Kraftaufwand in das Rettungsseil 7 eingehängte Personen aus Gebäuden gerettet werden können. Im Ausführungsbeispiel hat der Flaschenzug 65 zwei feste Rollen 66, 67 sowie zwei lose Rollen 68 und 69. Der Flaschenzug kann selbstverständlich auch eine andere Ausbildung haben. Eine solche Ausbildung ist für niedrige Gebäude geeignet.
  • Die 14 bis 19 zeigen eine Rettungseinrichtung, deren Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet und in einer Ebene senkrecht zur Außenseite 80 der Gebäudewand 55 angeordnet ist. Im oberen Bereich des Gebäudes ist das Rettungsseil 7 über eine Seilscheibe 70 geführt, die am Umfang mit Vertiefungen 71 versehen ist. Sie sind über den Umfang der Seilscheibe 70 gleichmäßig verteilt angeordnet und an die Umrißform der Verdickungen 43 des Rettungsseiles 7 angepaßt. Beim Umlauf des Rettungsseiles 7 gelangen die Verdickungen 43 in die Vertiefungen 71, so daß das Rettungsseil 7 im oberen Umlenkbereich von der Seilscheibe 70 zuverlässig mitgenommen wird. Damit die Verdickungen 43 im Umlenkbereich nicht aus den Vertiefungen 71 der Seilscheibe 70 gelangen, wird die Seilscheibe in ihrer oberen Hälfte von einer Abdeckung 72 umgeben, deren Abstand von der Seilscheibe 70 so groß ist, daß die Verdickungen 43 nicht von den Vertiefungen 71 freikommen können.
  • Im Bereich außerhalb der Seilscheibe 70 liegt das Rettungsseil 7 in einer Führung 73, die innerhalb der Gebäudewand 55 verläuft. Die Führung 73 wird vorteilhaft durch ein Rohr gebildet, das in die Ge bäudewand 55 eingelassen ist. Die Führung 73 hat einen Innendurchmesser, der dem Außendurchmesser der etwa kugelförmig ausgebildeten Verdickung 43 entspricht (15 und 16). Die Verdickungen 43 dienen somit nicht nur zur Lagesicherung der eingehängten zu rettenden Personen, sondern auch zur Führung des Rettungsseiles 7 bei seinem Umlauf. Die Innenwand der Führung 73 und/oder die Verdickung 43 bestehen aus einem reibungsarmen Werkstoff, so daß der Umlauf des Rettungsseiles 7 zuverlässig gewährleistet ist.
  • Anstelle von Rohren zur Bildung der Führung 73 ist es beispielsweise auch möglich, die Innenwand 74 des Kanales 53 in der Gebäudewand 55 mit einer entsprechend reibungsarmen Beschichtung zu versehen.
  • Damit die zu rettenden Personen sich mit ihrem Rettungsgurt 44 (15) einhängen können, ist im Bereich der Fenster des Gebäudes, in deren Nähe das Rettungsseil 7 verläuft, jeweils eine Einführschleuse 75 (18) vorgesehen. Die zu rettende Person kann sich darum nach Anlegen des Rettungsgurtes 44 innerhalb des Raumes in die Einführschleuse 75 einhängen. Der Rettungsgurt 44 ist zu diesem Zweck mit einem formsteifen Gurtteil 76 versehen, an dessen freiem Ende sich ein Sicherungselement 77 befindet, das im Ausführungsbeispiel kugelförmig ausgebildet ist. Ist die zu rettende Person, wie in 15 beispielhaft dargestellt, in das Rettungsseil 7 eingehängt, dann liegt das Sicherungselement 77 unter der Gewichtskraft der zu rettenden Person auf der Verdickung 43 des Rettungsseiles 7 auf. Da der Durchmesser der Verdickung 43 dem Innendurchmesser der Führung 73 entspricht, wird verhindert, daß das Sicherungselement 77 zwischen der Verdickung 43 und der Innenwand der Führung 73 nach unten durchrutschen kann. Die Person hängt darum während des Rettungsvorganges sicher im Rettungsseil 7. Der Gurtteil 76 ist zwar formstabil, läßt sich jedoch elastisch biegen, so daß das Sicherungselement 77 in noch zu beschreibender Weise einfach über die Ein führschleuse 75 einfädeln läßt. Der Gurtteil 76 kann selbstverständlich auch flexibel ausgebildet sein, beispielsweise durch ein Gurtbandteil oder dergleichen gebildet sein.
  • Der Einführbereich 75 (17 und 18) hat einen Einführkanal 78, der innerhalb des Gebäuderaumes vorgesehen ist und beispielsweise horizontal verläuft. Im Zimmer kann sich die zu rettende Person einfach mit ihrem Gurtteil 76 in den Einführkanal 78 einfädeln. Er ist an seinem freien Ende offen und über seine Länge mit einem Schlitz 79 versehen, dessen Breite kleiner ist als der Durchmesser des Sicherungselementes 77. Der Rettungsgurt 44 wird so in den Einführkanal 78 eingefädelt, daß sich das Sicherungselement 77 innerhalb des Einführkanales 78 befindet und sich der an das Sicherungselement 77 anschließende Gurtteil 76 durch den Schlitz 79 nach außen ragt. Sobald die zu rettende Person ihren Rettungsgurt 44 eingefädelt hat, ist sie bereits gegen Lösen gesichert. Der Einführkanal 78 verläuft aus dem Raum durch die Fensteröffnung nach außen. Der Einführkanal 78 ist im Bereich neben der Fensteröffnung so abgebogen, daß er an die Außenseite 80 der Gebäudewand 55 anschließt. Im Anschlußbereich des Einführkanales 78 mündet ein schräg nach unten verlaufender Einfädelkanal 81, der in der Gebäudewand 55 vorgesehen ist und in die vertikale Führung 73 mündet. Damit der Gurtteil 76 stets nach außen sich erstrecken kann, sind der Einfädelkanal 81 sowie die Führung 73 mit einem über ihre jeweilige Länge durchgehenden Schlitz 82 versehen, der sich bis zur Außenseite 80 der Gebäudewand 55 erstreckt und dessen Breite kleiner ist als der Durchmesser des Sicherungselementes 77. In dem schräg nach unten verlaufenden Einfädelkanal 81 rutscht das Sicherungselement 77 mühelos in die Führung 73.
  • Da der Einstieg in die Rettungseinrichtung noch innerhalb des Gebäuderaumes vorgenommen werden kann, kann der Einfädelvorgang durch die zu rettende Person auch in Gefahrensituationen mühelos vorgenommen werden. Da sie nach dem Einfädelvorgang sicher mit dem Einführkanal 78 verbunden ist, besteht nicht die Gefahr, daß die zu rettende Person unbeabsichtigt wieder vom Einführkanal 78 freikommt.
  • Wie 15 schematisch zeigt, kann sich die zu rettende Person während des Rettungsvorganges mit den Beinen an der Außenseite 80 der Gebäudewand 55 abstützen.
  • Sobald die zu rettende Person in einen Ausschleusbereich 83 (19) gelangt, wird der Rettungsgurt 44 dieser Person automatisch freigegeben. Der Ausschleusbereich 83 ist im Bereich der unteren Umlenkung des Rettungsseiles 7 vorgesehen. In diesem Bereich erfolgt die Umlenkung des Rettungsseiles 7 dadurch, daß die Führung 73 einen entsprechenden Verlauf hat. Der Ausschleusbereich 83 hat einen schräg nach unten bis zur Außenseite 80 der Gebäudewand 55 sich erstreckenden Ausschleuskanal 84, der einen solchen Querschnitt hat, daß das Sicherungselement 77 und der Gurtteil 76 nach außen rutschen können. Der Querschnitt des Ausschleuskanales 84 ist im Vergleich zur Verdickung 43 sehr klein, so daß nicht die Gefahr besteht, daß die Verdickung 43 am Ausschleuskanal 84 hängen bleibt. Die Mündung des Ausschleuskanales 84 befindet sich in Bodennähe, so daß sich die Person nach dem Ausschleusen auf dem Boden abstützen kann.
  • Die Verdickungen 43 haben längs des Rettungsseiles 7 einen solchen Abstand voneinander (14), daß die an den Verdickungen 43 hängenden Personen einander nicht behindern.
  • Es ist möglich, wie 14 zeigt, daß mehrere Personen an einer Verdickung 43 des Rettungsseiles 7 gehalten sind. In diesem Falle liegen die Sicherungselemente 77 der Rettungsgurte 44 unmittelbar aufeinander, wobei das unterste Sicherungselement 77 auf der Verdickung 43 abgestützt ist.
  • Die Seilscheibe 70 im oberen Umlenkbereich kann drehbar angetrieben sein, so daß das Rettungsseil 7 endlos umlaufend angetrieben wird. Es ist auch möglich, die Rettungseinrichtung so auszubilden, daß das Rettungsseil 7 unter dem Gewicht der an ihm hängenden Personen nach unten verschoben wird.
  • Die Mündung des Ausschleuskanales 84 muß nicht im Bodenbereich vorgesehen sein. Es ist ohne weiteres möglich, den Ausschleusbereich 83 so an der Gebäudewand vorzusehen, daß die über den Ausschleusbereich 83 herausgeführten Personen beispielsweise auf eine Rutsche gelangen, auf der sie nach unten in Richtung auf den Boden rutschen.

Claims (20)

  1. Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und dergleichen aus Gebäuden, mit wenigstens einem Rettungsseil, das auf dem Dach des Gebäudes gelagert ist und im Gefahrenfalle bis zum Boden herabgelassen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) endlos umlaufend ausgebildet ist, daß in das Rettungsseil (7) eine Umlenkeinheit (9) eingehängt ist, die ein Antriebsrad (26) aufweist, über das das Rettungsseil (7) geführt ist und das mit wenigstens einem Antriebselement (27) eines Antriebsaggregates (29) koppelbar ist, das auf dem Boden (30) oder in einer Gebäudewand angeordnet ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) auf eine Aufwickeleinheit (6, 51) aufwickelbar ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufwickeleinheit (6, 51) wenigstens ein Aufwickelelement (10, 14; 51) aufweist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickelelement (51) eine Trommel ist.
  5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufwickelement (10, 14) eine Welle (10) und eine Achse (14) aufweist, die mit der Welle (10) verbunden ist und um deren Achse umläuft.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (10) eine Umlenkung für das Rettungsseil (7) bildet.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) am Antriebsrad (26) um 180° umgelenkt ist.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkeinheit (9) eine Spanneinrichtung (35) für das Rettungsseil (7) aufweist.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) mit über seine Länge verteilt angeordneten Stopelementen (43) für das Sicherungselement (45, 77) versehen ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stopelemente (43) Verdickungen des Rettungsseiles (7) sind.
  11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (25) der Umlenkeinheit (9) Vertiefungen (48) zur Aufnahme der Stopelemente (43) des Rettungsseiles (7) aufweist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung Umlenk/Führungsrollen (8) für das Rettungsseil (7) aufweist.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) im Griffbereich von an Gebäudenfenstern (49) befindlichen zu rettenden Personen verläuft.
  14. Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und dergleichen aus Gebäuden, mit wenigstens einem Rettungsseil, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) umlaufend ausgebildet und innerhalb einer Gebäudewand (55) benachbart zu Fenstern (49) in der Gebäudewand (55) angeordnet ist, daß das eine Trum des Rettungsseiles (7) in einer rohrförmigen Führung (53) und das andere Trum des Rettungsseiles (7) in einem Kanal (54) verläuft, in dem Positionierelemente (61, 62) über die Länge des Kanals (54) verteilt angeordnet sind, die an einander gegenüberliegenden Seiten des Trums des Rettungsseiles (7) unter Kraft anliegen.
  15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierelemente (61, 62) federbelastet sind.
  16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Stopelement (43) des Rettungsseiles (7) ein Führungselement ist.
  17. Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und dergleichen aus Gebäuden, mit wenigstens einem Rettungsseil, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsseil (7) endlos umlaufend ausgebildet und in einer Ebene senkrecht zu einer Außenseite (80) einer Gebäudewand (55) angeordnet ist, daß das benachbart zur Gebäudewandaußenseite (80) liegende Trum des Rettungsseiles (7) in einer Führung (73) verläuft, die in der Gebäudewand (55) angeordnet und im Bereich des Fensters mit einem Einführkanal (78) verbunden ist, der aus einem Gebäuderaum durch die Fensteröffnung nach außen verläuft und über einen in der Gebäudewand (55) schräg verlaufenden Einfädelkanal (81) mit der Führung (73) verbunden ist, daß der Einführkanal (78) und der Einfädelkanal (81) über ihre Länge jeweils einen Schlitz (79) aufweisen, durch den ein Gurtteil (76) ragt, der am freien Ende mit einem Sicherungselement (77) versehen ist, und daß an die Führung (73) im unteren Umlenkbereich des Rettungsseiles (7) ein Ausschleus bereich (83) anschließt, der einen schräg nach außen bis zur Außenseite (80) der Gebäudewand (55) sich erstreckenden Ausschleuskanal (84) aufweist.
  18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Stopelement (43) des Rettungsseiles (7) an der Innenwand der Führung (73) anliegt.
  19. Einrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß in die Führung (73) im Rettungsbereich ein Schlitz (82) mündet, der sich bis zur Außenseite (80) der Gebäudewand (55) erstreckt.
  20. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (77) eine Verdickung am freien Ende des Rettungsgurtteiles (76) ist.
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Inventor name: HIRSCH, SABINE, 73269 HOCHDORF, DE

Inventor name: THALLER, FRANK, 72636 FRICKENHAUSEN, DE

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