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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Rettung von Personen, Gegenständen und
dergleichen aus Gebäuden
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 14 bzw. 17.
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Zur
Rettung von Personen aus Gebäuden sind
aufblasbare Rutschen als Rettungselemente bekannt, über die
beispielsweise bei einem Brand in einem Gebäude Personen gerettet werden
können. Solche
aufblasbaren Rutschen sind ab dem zweiten Stockwerk jedoch unsicher.
Auch Sprungtücher
als Rettungselemente sind bekannt, die jedoch ab dem dritten Stockwerk
unsicher sind. Zur Rettung von Personen aus größeren Höhen sind Drehleitern bekannt, die
in der Regel eine Steighöhe
von 30 m haben und maximal Bauhöhen
von 52 m erreichen. Die Evakuierung vor allem von älteren,
verletzten, bewußtlosen oder
unter Schock stehenden Personen aus Gebäuden über solche Steigleitern kann
nur einzeln erfolgen und ist darum zeitraubend. Da die Steigleiter
an ihrer Spitze je nach Windstärke
mehr oder weniger schwankt, ist die Rettung außerdem gefährlich.
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Zur
gleichzeitigen Rettung mehrerer Personen sind daher Gelenkbühnen entwickelt
worden, die jedoch zum Abschwenken sehr viel Platz benötigen, der
häufig
nicht zur Verfügung
steht. Feuertreppen an Gebäudeaußenwänden finden
sich nur an niedrigen Gebäuden.
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Aus
der
DE 82 36 927 U1 ist
eine Rettungseinrichtung bekannt, die auf dem Dach eines Gebäudes verfahrbar
angeordnet ist und Rettungsseile aufweist, die im Gefahrenfall bis
zum Boden abgelassen werden können.
Die unteren Enden der Rettungsseile sind auf Seiltrommeln gewickelt,
die drehfest so miteinander gekoppelt sind, daß sie sich gleichsinnig drehen.
Die beiden Gruppen von Seiltrommeln sind über ein Zahnradgetriebe miteinander
gekoppelt. Diese Einrichtung ist nicht unmittelbar als Rettungseinrichtung
vorgesehen, sondern unterstützt
die Rettungsarbeiten. Im Gefahrenfall wird zunächst der die Seiltrommel enthaltende
Behälter
so weit vom Dach abgeseilt, bis er am Boden angekommen ist. Erst dann
kann die eigentliche Rettungsarbeit beginnen, indem die Seile als
Rettungsseile eingesetzt werden. Befindet sich der Behälter am
Boden, sind die Seile maximal abgewickelt und können selbst nicht mehr bewegt
werden.
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Aus
der
DE 1 931 309 ist
eine Rettungseinrichtung bekannt, bei der ein endlos umlaufendes Seil
vorgesehen ist, das sich zwischen einem über dem Dachrand vorstehenden
Träger
und dem Boden erstreckt. Das Rettungsseil ist stationär am Gebäude vorgesehen.
Zusätzlich
zum umlaufenen Rettungsseil kann auch ein Vorseil vorgesehen sein,
das mit einem Geschütz über das
Gebäude
hinweg katapultiert werden muß.
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Die
Rettungseinrichtung nach der
DE 36 40 057 A1 ist ebenfalls stationär so angeordnet,
daß das endlos
umlaufende Rettungsseil sich vor der Gebäudewand befindet und sich zwischen
einem Stahlträger
auf dem Dach sowie einer Bodenplatte erstreckt. Das Endlosseil befindet
sich mit Abstand vor der Gebäudewand.
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Die
US 748 114 zeigt eine Rettungseinrichtung,
bei der sich das Endlosseil mit Abstand vor der Gebäudewand
befindet und stationär
angeordnet ist. Das Endlosseil erstreckt sich zwischen einer Umlenkrolle,
die mittels eines Bügels
am Gebäude
befestigt ist, und einer oberen Umlenkrolle, die über ein Schneckengetriebe
drehbar angetrieben wird. Das Endlosseil ist mit Abstand vor der
Gebäudewand
angeordnet.
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Die
US 1 162 679 zeigt eine
Rettungseinrichtung, die innerhalb eines Gebäuderaums angeordnet und im
Gefahrenfall zum Fenster verfahrbar ist. Tritt ein Gefahrenfall
ein, wird die Rettungseinrichtung mit den Rädern zum Fenster gefahren,
das Kabel von der Aufnahme entfernt und durch die Fen steröffnung nach
außen
bewegt. In dieser Stellung kann sich die zu rettende Person durch
die Fensteröffnung
nach außen
schwingen und das andere Trum des Kabels erfassen. Aufgrund des
Körpergewichtes
werden die Seilräder
drehbar angetrieben und auf diese Weise die zu rettende Person nach
unten bewegt.
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Die
US 4 466 507 zeigt eine
Rettungseinrichtung mit einer Kette, die über ihre Länge mit Augen versehen ist,
an denen sich eine Kugel am Ende eines Sicherungsgurtes beim Rettungsvorgang
abstützt.
Die Kette wird in einem Rohr geführt,
das sich mit Abstand vor der Gebäudewand
befindet.
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Bei
der Rettungseinrichtung nach der
DE 297 02 833 U1 ist in jeder Fensteröffnung des
Gebäudes
ein aufwickelbares Seil vorhanden, das durch eine Öffnung von
der Trommel abgezogen werden kann.
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Die
DE 26 55 562 A1 zeigt
eine Rettungseinrichtung mit einem endlos umlaufenden Rettungsseil, das
vom Dach des Gebäudes
herabgelassen werden kann. Für
den Fall, daß der
dachseitige Antrieb für das
endlos umlaufende Rettungsseil ausfallen sollte, wird ein Notantrieb
eingesetzt, der ein Umlenkrad drehbar antreibt, in das das Seil
eingehängt
wird.
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Ausgehend
vom Stand der Technik nach der
DE 82 36 927 U1 liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, die gattungsgemäße Einrichtung
so auszubilden, daß im
Gefahrenfall eine große
Zahl von Personen, Gegenständen
und dergleichen innerhalb kürzester
Zeit aus dem Gefahrenbereich evakuiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Einrichtung
erfindungsgemäß mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 bzw. 14 bzw. 17 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Einrichtung
gemäß Anspruch
1 ist das Rettungsseil als endlos umlaufendes Seil ausgebildet.
Während
der Rettungsarbeiten wird dieses Seil umtaufend bewegt. In das Rettungsseil
ist die Um lenkeinheit eingehängt,
die das Antriebsrad aufweist, über
die das Rettungsseil geführt
ist. Das Antriebsrad der Umlenkeinheit wird mit dem Antriebsaggregat
gekoppelt, das auf dem Boden oder in der Gebäudewand vorgesehen ist. Auf diese
Weise kann das Rettungsseil vom Antriebsaggregat aus stetig umlaufend
bewegt werden, so daß die
zu rettenden Personen kontinuierlich in das Rettungsseil eingehängt und
nach unten gefördert
werden können.
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Bei
der Rettungseinrichtung gemäß Anspruch
14 befindet sich das Rettungsseil benachbart zu den Fenstern in
der Gebäudewand.
Das eine Trum des endlos umlaufenden Rettungsseiles befindet sich
in der rohrförmigen
Führung,
während
das andere Trum im Kanal verläuft.
In ihm liegen die Positionierelemente, die über die Länge des Kanales verteilt sind
und an den einander gegenüberliegenden
Seiten des Trums unter Kraft anliegen.
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Bei
der Rettungseinrichtung gemäß Anspruch
17 ist das endlos umlaufende Rettungsseil in einer Ebene senkrecht
zur Außenseite
der Gebäudewand
angeordnet. Das benachbart zur Außenseite liegende Trum des
Rettungsseiles verläuft
in der Führung,
die im Bereich des Fensters mit dem Einführkanal verbunden ist. Er verläuft aus
dem Gebäudeinneren
durch die Fensteröffnung
nach außen und
ist über
den schräg
verlaufenden Einfädelkanal mit
der Führung
verbunden. Auf diese Weise kann die zu rettende Person gefahrlos
und dennoch sicher mit dem in der Führung befindlichen Trum des
Rettungsseiles verbunden werden. Im unteren Umlenkbereich des Rettungsseiles
schließt
an die Führung der
Ausschleusbereich an, der einen schräg nach außen bis zur Außenseite
der Gebäudewand
sich erstreckenden Ausschleuskanal aufweist.
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Die
im Rettungsseil angehängten
Personen werden auf diese Weise zuverlässig und innerhalb kürzester
Zeit gerettet. Die Fördergeschwindigkeit kann über mechanische,
fluidische oder elektrische Bremsen geregelt werden. Die Umlaufgeschwindigkeit
des Rettungsseiles ist so gewählt,
daß die
zu rettenden Personen ohne Verletzungsgefahr zuverlässig bis
zum Boden abgesenkt werden können.
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Die
erfindungsgemäße Rettungseinrichtung ist
hervorragend für
Wolkenkratzer geeignet, kann aber selbstverständlich auch für niedrigere
Gebäude, wie
Wohnhäuser,
Türme und
dergleichen, eingesetzt werden. Mit der Rettungseinrichtung werden
bevorzugt Personen gerettet; es können aber auch Gegenstände mit
dem Rettungsseil nach unten transportiert werden.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die
Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen
näher erläutert. Es
zeigen
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1 in
schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Rettungseinrichtung in eingezogener
Ruhestellung,
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2 die
Rettungseinrichtung gemäß 1 in
ausgefahrener Betriebsstellung,
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3 ein
flexibles Rettungsseil der erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
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4 verschiedene
Stadien beim Aufwickeln des Rettungsseiles gemäß 3 auf eine
Wickeltrommel,
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5 in
Seitenansicht eine Umlenkeinheit der erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
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6 eine
Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in 5,
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7 eine
Umlenkrolle für
das flexible Zugelement,
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8 einen
Rettungsgurt zum Einhängen
in das flexible Rettungsseil der Rettungseinrichtung,
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9 in
einer Darstellung entsprechend 1 eine zweite
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
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10 im
Längsschnitt
einen oberen Teil einer Fassade eines Gebäudes,
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11 einen
Schnitt längs
der Linie XI-XI in 10,
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12 eine
dritte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung
in Ausgangslage,
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13 Rettungseinrichtung
gemäß 12 in
einer teilweise abgesenkten Lage,
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14 in
schematischer Darstellung und in Seitenansicht eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Rettungseinrichtung,
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15 in
vergrößerter Darstellung
und im Schnitt eine in die Rettungseinrichtung eingehängte, zu
rettende Person,
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16 einen
Schnitt längs
der Linie XVI-XVI in 15,
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17 einen
Längsschnitt
durch eine Gebäudewand,
in der ein Teil der Rettungseinrichtung angeordnet ist,
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18 teilweise
in Ansicht und teilweise im Schnitt den in 17 dargestellten
Bereich der Rettungseinrichtung,
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19 in
schematischer Darstellung einen Ausschleusbereich am unteren Ende
der Rettungseinrichtung.
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Die
Rettungseinrichtung dient dazu, in einem Gefahrenfalle, beispielsweise
bei einem Brand in einem Gebäude,
Personen rasch und zuverlässig
sichern zu können.
Das Gebäude 1 hat
ein Dach 2, auf dem die Rettungseinrichtung angeordnet
ist. Sie hat einen Tragkörper 3,
der auf dem Dach 2 befestigt und auf dem eine Antriebseinheit 4 zum
Aufwickeln eines Rettungsseiles 7 gelagert ist. Sie kann
aus der in 1 dargestellten Ruhestellung
in die in 2 dargestellte Arbeitsstellung
auf dem Tragkörper 3 verschoben
werden. Er hat vorteilhaft eine schräg nach unten geneigt verlaufende
Führungsbahn 5,
längs der
die Antriebseinheit 4 verschiebbar ist. In der Antriebseinheit 4 ist
ein (nicht dargestellter) Antrieb vorgesehen, mit dem die Antriebseinheit 4 längs der Führungsbahn 5 in
der jeweiligen Richtung verfahren werden kann. Der Tragkörper 3 kann
Zahnstangen aufweisen, in die die Antriebseinheit 4 mit
entsprechenden Zahnrädern
eingreift. Selbstverständlich sind
auch andere Antriebe zum Verfahren der Antriebseinheit 4 längs der
Führungsbahn 5 möglich. Da die
Führungsbahn 5 geneigt
verläuft,
kann auch das Eigengewicht der Antriebseinheit 4 zum Verfahren ausgenutzt
werden. Dabei kann die Antriebseinheit 4 durch eine Federeinrichtung
belastet sein, so daß sie nach
Freigabe längs
der Führungsbahn 5 nach
unten bewegt wird.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Führungsbahn 5 auch
horizontal verlaufen. In diesem Fall ist ein Antrieb zum Verfahren
der Antriebseinheit 4 notwendig.
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Auf
der Antriebseinheit 4 befindet sich eine Aufwickeleinheit 6 für das Rettungsseil 7.
Die Aufwickeleinheit 6 wird in noch zu beschreibender Weise drehbar
angetrieben, um das Rettungsseil aufzuwickeln oder abzuwickeln.
Vorteilhaft ist es, wenn das Rettungsseil 7 aufgrund seines
Eigengewichtes abgewickelt wird. Dann ist für die Aufwickeleinheit 6 ein eigener
Antrieb zum Abwickeln nicht notwendig. Für das Rettungsseil 7 sind
Führungsrollen 8 vorgesehen,
zwischen denen das Rettungsseil 7 verläuft und die das Rettungsseil
um 90° nach
unten umlenken. Die Führungsrollen 8 sind
mit der Antriebseinheit 4 verbunden. Die Führungsrollen 8 können in
bekannter Weise mit der Antriebseinheit 4 verbunden sein.
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Am
freien Ende des Rettungsseiles 7 ist eine Umlenkeinheit 9 vorgesehen,
mit der das Rettungsseil 7 an seinem von der Aufwickeleinheit 6 abgewandten
Ende umgelenkt wird. Das Rettungsseil 7 ist endlos ausgebildet
und wird an der Umlenkeinheit 9 sowie an der Aufwickeleinheit 6 jeweils
umgelenkt.
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Die
Aufwickeleinheit 6 hat eine vertikale Antriebswelle 10,
die nach oben über
die Antriebseinheit 4 ragt und mit einem (nicht dargestellten)
Antrieb, der in der Antriebseinheit 4 untergebracht ist,
drehbar angetrieben wird. Auf der Antriebswelle 10 sitzt
drehfest eine Führung 11 für das Rettungsseil 7.
Die Führung 11 besteht
aus zwei einander mit Abstand gegenüberliegenden Scheiben 12, 13,
zwischen denen das Rettungsseil 7 verläuft.
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Mit
Abstand zur Antriebswelle 10 ist die Antriebseinheit 4 mit
einer Achse 14 versehen, die parallel zu Antriebswelle 10 verläuft und
am oberen Ende über
einen Querträger 15 mit
der Antriebswelle 10 verbunden ist. Wird die Antriebswelle 10 um
ihre Achse gedreht, wird über
den Querträger 15 die
Achse 14 mitgenommen, so daß sie um die Antriebswelle 10 umläuft.
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Wie 4 zeigt,
wird das Rettungsseil 7 an der Antriebswelle 10 um
180° umgelenkt.
Wird die Antriebswelle 10 entgegen dem Uhrzeigersinn in Pfeilrichtung 17 gedreht,
läuft die
Achse 14 in Drehrichtung 17 um die Achse der Antriebswelle 10 um, bis
sie auf das Rettungsseil 7 trifft (mittlere Darstellung
in 4). Beim weiteren Drehen nimmt die Achse 14 die
beiden Trums des Rettungsseiles 7 mit, das dadurch aufgewickelt
wird. Vorteilhaft werden die beiden Trums des Rettungsseiles 7 mit
Abstand von einer Grundplatte 16 der Aufwickeleinheit 16 zwischen zwei
vertikalen Führungsrollen 18, 19 geführt, so
daß das
Rettungsseil 7 zuverlässig
auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt werden kann.
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Es
ist möglich,
nicht die Antriebswelle 10 unmittelbar anzutreiben, sondern
die kreisförmige Grundplatte 16.
In diesem Falle sitzen die Antriebswelle 10 und die Achse 14 fest
auf der Grundplatte 16 und werden von ihr mitgenommen,
wenn sie um ihre Achse drehbar angetrieben wird.
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In
der Ausgangsstellung ist die Antriebseinheit 4 in ihre
in 1 dargestellte Ausgangslage zurückgefahren.
Das Rettungsseil 7 ist vollständig auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt.
Lediglich die Umlenkeinheit 9 befindet sich im Bereich
vor der Fassade 20 des Gebäudes 1.
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Die
Umlenkeinheit 9 (5 und 6)
hat eine Tragplatte 21, durch welche die beiden Trums des
Rettungsseiles 7 ragen. Im Durchtrittsbe reich des Rettungsseiles 7 stehen
von der Oberseite der Tragplatte 21 Hülsen 22, 23 ab,
durch welche die beiden Trums des Rettungsseiles 7 verlaufen
und deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser des Rettungsseiles 7 entspricht.
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Im
Bereich neben den beiden Hülsen 22, 23 ragen
durch die Tragplatte 21 zwei Arme 24, die am unteren
Ende eine horizontale Achse 25 tragen. Das Rettungsseil 7 wird
an der Achse 25 um 180° umgelenkt.
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Auf
der Achse 25 sitzt drehfest ein Zahnrad 26, das
mit einem Zahnrad 27 in Eingriff gebracht werden kann.
Das Zahnrad 27 sitzt auf einer Antriebswelle 28 eines
Antriebsaggregates 29, das auf dem Untergrund 30 angeordnet
ist.
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Da
die Umlenkeinheit 9 lediglich durch das Rettungsseil 7 gehalten
ist, ist zur einwandfreien Drehmomentübertragung vom Antriebsaggregat 29 auf
das Zahnrad 26 eine Kupplung 31 vorgesehen, die
beispielhaft durch wenigstens einen Schwenkarm gebildet ist, der
mit einem Ende drehbar auf der Antriebswelle 28 sitzt und
mit seinem freien Ende in die Achse 25 eingehängt ist.
Auf diese Weise werden die beiden Zahnräder 26, 27 zuverlässig in
Eingriff gehalten. Dadurch wird auch ein Pendeln der Umlenkeinheit 9 verhindert.
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Wie 6 zeigt,
befindet sich das Zahnrad 26 unmittelbar neben dem einen
Arm 24. Auf der Achse 25 sitzen im Bereich zwischen
den beiden Armen 24 drehfest zwei Scheiben 32, 33,
zwischen denen das Rettungsseil 7 bei seiner Umlenkung
einwandfrei lagegesichert ist.
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Am
oberen Ende der beiden parallel zueinander liegenden und gleich
ausgebildeten Arme 24 ist ein Bügel 34 schwenkbar
gelagert, der eine Spannrolle 35 für das Rettungsseil 7 trägt. Sie
sitzt frei drehbar auf einer Achse 36, die mit ihren Enden in
den freien Enden von zu einander parallelen Schenkeln 37, 38 des
Bügels 34 befestigt
ist. Der Bügel 34 ist
mit einem die Schenkel 37, 38 verbindenden Quersteg 39 in
den freien Enden der Arme 24 mit einer Rastierung bzw.
(Feder-)Kraftspannung schwenkbar gelagert. Die Spannrolle 35 sitzt
frei drehbar auf der Achse 36 und ist mit einer Umfangsnut 40 versehen,
durch welche das Rettungsseil 7 verläuft.
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Auf
der Tragplatte 21 ist ein aufwärts gerichteter Träger 41 befestigt,
der am freien Ende eine frei drehbare Umlenkrolle 42 für das Rettungsseil 7 trägt.
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Wie 5 zeigt,
wird das eine Trum des Rettungsseiles 7 an der Spannrolle 35 um
bis zu 90° zur Umlenkrolle 42 umgelenkt.
An ihr wird das Trum um 90° nach
unten in die Hülse 23 umgelenkt.
An der Achse 25, die sich mit Abstand unterhalb der Tragplatte 21 befindet,
wird das Rettungsseil 7 um 180° nach oben so umgelenkt, daß es durch
die Hülse 22 nach
oben zur Aufwickeleinheit 6 verläuft.
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Da
das Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet ist, können mit
ihm in der Arbeitsstellung der Rettungseinrichtung Personen aus
dem Gebäude 1 in
noch zu beschreibender Weise gerettet werden, wobei die Zahl der
zu rettenden Personen nicht durch die Länge des Rettungsseiles 7 begrenzt
ist.
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Damit
das Rettungsseil 7 unter ausreichender Spannung gehalten
werden kann, ist der Bügel 34 vorteilhaft
in Richtung auf die Spannstellung belastet. Es ist auch möglich, den
Bügel 34 an
den oberen Enden der Arme 24 starr zu befestigen, so daß der Bügel 34 nicht
gegenüber
den Armen 24 schwenken kann. In diesem Falle ist eine Einstellung
der Spannkraft nicht möglich.
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Die
Länge des
Rettungsseiles 7 ist so gewählt, daß es in vollständig von
der Aufwickeleinheit 6 abgewickelten Zustand so weit bis
zum Untergrund 30 reicht, daß die Umlenkeinheit 9 in
der beschriebenen Weise mit dem Antriebsaggregat 29 gekuppelt werden
kann.
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Das
Rettungsseil 7 besteht aus einem feuerfesten und bruchsicherem
Material, wie hochwarmfesten Stahl und dergleichen. Die Hitzebeständigkeit des
Rettungsseiles 7 ist dann von Vorteil, wenn Personen aus
einem brennenden Gebäude 1 gerettet werden
sollen. Dann ist gewährleistet,
daß das
Rettungsseil 7 seine Funktion zuverlässig erfüllen kann. Das Rettungsseil 7 ist
so flexibel ausgebildet, daß es an
den verschiedenen Rollen 8, 25, 42, 35 umgelenkt und
auf die Aufwickeleinheit 6 aufgewickelt werden kann. Es
kann auch als Kette ausgebildet sein.
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Wie 3 zeigt,
ist das Rettungsseil 7 über seine
Länge mit
vorteilhaft in gleichem Abstand voneinander angeordneten Verdickungen 43 versehen. Sie
sind fest mit dem Rettungsseil 7 verbunden und dienen als
Rutschsicherung für
in das Rettungsseil 7 eingehängte Personen.
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Die
aus dem Gebäude 1 zu
rettenden Personen sind mit einem Sicherungsgurt 44 versehen (8),
der im Gebäude 1 für die Personen
im Gefahrenfalle leicht zugänglich
aufbewahrt wird. Der Rettungsgurt 44 ist mit einem Karabinerhaken 45 versehen,
der in das Rettungsseil 2 im Bereich zwischen zwei Verdickungen 43 eingehängt werden
kann. Der Karabinerhaken 45 hat ein erweitertes Einführende 46,
so daß der
Karabinerhaken 45 auch im Gefahrenfalle rasch und zuverlässig in
das Rettungsseil 7 eingehängt werden kann. Die Sperrklinke 47 verhindert, daß während einer
Rettungsaktion der Karabinerhaken 45 unbeabsichtigt vom
Rettungsseil 7 gelöst wird.
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Die
Achse 25 ist, wie 7 zeigt,
in dem Bereich, in dem sie vom Rettungsseil 7 umschlungen ist,
am Umfang mit teilkreisförmigen
Vertiefungen 48 versehen, die an die Umrissform der Verdickungen 43 des
Rettungsseiles 7 angepaßt sind. Das Rettungsseil 7 greift somit
bei der Umlenkung an der Achse 25 in deren Vertiefungen 48 ein.
Aufgrund dieses Formschlusses zwischen der Achse 25 und
dem Rettungsseil 7 ist sichergestellt, daß das Rettungsseil 7 einwandfrei
umlaufend angetrieben wird. Auch die anderen Rollen und Wellen, über die
das Rettungsseil 7 geführt
wird, sind mit entsprechenden Aufnahmen für die Verdickungen 43 versehen.
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Tritt
im Gebäude 1 ein
Gefahrenfall ein, beispielsweise ein Brand, wird vorteilhaft automatisch die
Rettungseinrichtung in Gang gesetzt. Es ist selbstverständlich möglich, die
Rettungseinrichtung von Hand einzuschalten. Zunächst fährt die Antriebseinheit 4 aus
ihrer Ausgangslage gemäß 1 längs der
Führungsbahn 5 in
die Arbeitslage gemäß 2. Da
die Führungsbahn 5 im
Ausführungsbeispiel schräg verläuft, geht
sie an ihrem unteren Ende in einen horizontalen Abschnitt 5a über. Dadurch
wird erreicht, daß die
Antriebseinheit 4 in der Arbeitsstellung gemäß 2 zuverlässig auf
dem Tragkörper 3 abgestützt ist.
Die Antriebseinheit 4 steht in der Arbeitsstellung gemäß 2 über die
Außenseite
des Gebäudes 1 vor,
so daß das
Rettungsseil 7 zuverlässig abgewickelt
werden kann. Vorteilhaft wird die Antriebswelle 10 selbsttätig in Abwickelrichtung
gedreht, wenn die Antriebseinheit 4 ihre Arbeitsstellung gemäß 2 erreicht
hat. Es ist aber auch möglich, die
Antriebswelle 10 gesondert einzuschalten. Die Führungsrollen 8,
die längs
eines Kreisbogens angeordnet und zwischen denen das Rettungsseil 7 geführt ist,
stellen sicher, daß das
Rettungsseil 7 ausreichend weit von der Fassade 20 des
Gebäudes 1 entfernt
ist, wenn es vom Dach 2 des Gebäudes aus herabgelassen wird.
Da das Rettungsseil 7 die Umlenkeinheit 9 trägt, lässt sich
das Rettungsseil 7 zuverlässig abwickeln. Sobald die
Umlenkeinheit 9 bis zum Boden 30 abgelassen worden
ist, wird es an das dort befindliche Antriebsaggregat 29 angekoppelt.
Nunmehr kann das Rettungsseil 9 sowohl durch die Antriebseinheit 4 als
auch durch das Antriebsaggregat 29 angetrieben werden.
Die beiden Antriebe sind so miteinander synchronisiert, daß das Rettungsseil 7 einwandfrei
um laufend bewegt wird. Es ist aber auch möglich, das Rettungsseil 7 zunächst nur
mit der Antriebseinheit 4 abzuwickeln und anschließend umlaufend
zu bewegen. Das Antriebsaggregat 29 steht dann als Ersatzantrieb
zur Verfügung,
falls der Antrieb für
die Antriebswelle 10 in der Antriebseinheit 4 ausfallen
sollte. Es ist auch möglich,
den Antrieb nur über
das Antriebsaggregat 29 zu betätigen. Der Strom für das Antriebsaggregat 29 kann
von einem Notstromaggregat, wie es beispielsweise in Feuerwehr-Kraftfahrzeugen
zur Verfügung
steht, geliefert werden. Das Rettungsseil 7 ist mit einem
solchen Abstand von der Gebäudefassade 20 angeordnet,
daß im
Gebäude 1 befindliche
gefährdete
Personen durch ein Fenster 49 (1) bequem
zum Rettungsseil 7 gelangen und sich dort nach Anlegen
des Rettungsgurtes 44 mit dem Karabinerhaken 45 in
das Rettungsseil 7 einhängen
können.
Aufgrund der Verdickungen 43 im Rettungsseil 7,
die breiter sind als die Durchführöffnung 50 (8)
des Karabinerhakens 45, ist sichergestellt, daß die am
Rettungsseil 7 eingehängte
Person nicht längs
des Rettungsseiles 7 nach unten rutscht, sondern zwischen
den Verdickungen 43 des Rettungsseiles 7 gehalten
wird. Da das Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet
ist, wird die zu rettende Person zuverlässig nach unten transportiert.
Die endlos umlaufende Ausbildung des Rettungsseiles 7 hat
insbesondere den Vorteil, daß die
zu rettenden Personen nacheinander in das Rettungsseil 7 in
der beschriebenen Weise eingehängt werden
können.
Dadurch lässt
sich eine große
Zahl von Personen innerhalb kürzester
Zeit zuverlässig aus
dem Gebäude 1 retten.
Die Personen können aus
jedem Stockwerk über
das entsprechende Fenster an das Rettungsseil gelangen und sich
einhängen.
Aufgrund der Verdickungen 43 wird verhindert, daß die im
Rettungsseil 7 hängenden
Personen einander behindern. Der Abstand zwischen den Verdickungen 43 ist
nur so groß,
daß die
zu rettende Person den Karabinerhaken 45 einfach und schnell
in das Rettungsseil 7 einhängen kann. Aufgrund des entsprechend
kleinen Abstandes zwischen den Verdickungen 43 ist gewährleistet,
daß nahezu
an jeder Stelle des Rettungsseiles 7 sich die zu rettenden
Personen einhängen
können,
so daß sie
innerhalb kürzester
Zeit über
das Rettungsseil 7 aus dem Gebäude gerettet werden können.
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Es
ist selbstverständlich
möglich,
daß auf dem
Dach 2 des Gebäudes 1 mehrere
Rettungseinrichtungen vorhanden sind, so daß im Gefahrenfall ausreichende
Rettungseinrichtungen und damit Rettungsseile 7 zur Verfügung stehen,
um eine große Zahl
von Personen innerhalb kürzester
Zeit aus dem Gebäude 1 zu
retten. Die Rettungseinrichtungen sind so angeordnet, daß die zu
rettenden Personen über die
Gebäudefenster 49 an
die Rettungsseile 7 gelangen können.
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9 zeigt
eine Ausführungsform,
bei der die Antriebseinheit 4 stationär auf dem Gebäudedach 2 angeordnet
ist. Die Führungsrollen 8 sind
so mit der Antriebseinheit 4 verbunden, daß das Rettungsseil 7 in
einem solchen Abstand vor den Gebäudefenstern 49 verläuft, daß sich die
zu rettenden Personen mit dem Karabinerhaken 45 ihres Rettungsgurtes 44 einfach
in das Rettungsseil 7 einhängen können. Im Unterschied zur vorigen
Ausführungsform
wird das Rettungsseil auf eine horizontale Trommel 51 aufgewickelt,
die drehbar angetrieben ist. Im Unterschied zum vorigen Ausführungsbeispiel
ist das Rettungsseil 7 nicht endlos umlaufend ausgebildet.
Vielmehr wird das Rettungsseil 7 in Einsatz so weit von
der Trommel 51 abgewickelt, daß es bis zum Boden reicht.
Am unteren Ende des Rettungsseiles 7 kann ein Gewicht befestigt
sein, damit das Rettungsseil 7 zuverlässig abgewickelt werden kann.
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Im
Unterschied zur vorigen Ausführungsform hat
das Rettungsseil 7 keine Verdickungen. Dafür ist der
Rettungsgurt 44 mit einem (nicht dargestellten) Einhängehaken
versehen, mit dem sich die Rettungsperson so in das Rettungsseil 7 einhängen kann,
daß der
Einhängehaken
nicht längs
des Rettungsseiles 7 rutscht. Solche Einhängehaken
sind beispielsweise beim Bergsteigen bekannt und werden darum nicht
näher erläutert. Diese
Einhängehaken
haben eine Seilbremse, die von der zu rettenden Person betätigt werden
kann, um mit einer geringen oder auch größeren Geschwindigkeit am Rettungsseil 7 nach
unten zu rutschen.
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Die 10 und 11 zeigen
die Möglichkeit,
die Rettungseinrichtung auch bei solchen Gebäuden einzusetzen, die im Bereich
der Fensterfront einen Vorbau 52 aufweisen. Damit das Rettungsseil 7 auch
in diesem Falle vom Dach 2 des Gebäudes 1 aus nach unten
abgewickelt werden kann, werden die beiden Trums des Rettungsseiles 7 in
Kanälen 53, 54 geführt, die
unmittelbar neben den Fenstern 49 in der Gebäudewand 55 vorgesehen
sind. Der Kanal 53 hat kreisförmigen Querschnitt und kann
durch ein in die Gebäudewand 55 eingelegtes
Rohr gebildet sein. Der andere Kanal 54 wird durch ein
C-Profil 56 begrenzt, das in die Gebäudewand 55 eingebaut ist
und sich über
die Höhe
des Gebäudes 1 erstreckt. Das
C-Profil 56 liegt benachbart zum Fenster 49 und hat
in der Außenseite 57 der
Gebäudewand 55 liegende
Schenkel 58, 59, die fluchtend zueinander liegen
und zwischen ihren Enden eine Einführöffnung 60 begrenzen,
hinter der sich das nach unten laufende Trum des Rettungsseiles 7 befindet. Über diese Einführöffnung 60 kann
der Rettungsgurt 64 in das Rettungsseil 7 eingehängt werden.
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Im
Kanal 54 befinden sich Positionierelemente 61, 62,
die unter der Kraft jeweils wenigstens einer Druckfeder 63, 64 am
Rettungsseil 7 anliegen. Vorteilhaft sind mehrere solcher
Positionierelemente 61, 62 über die Höhe des nach unten laufenden Trums
des Rettungsseiles 7 vorgesehen. Es ist möglich, diese
Positioniereinrichtung so auszubilden, daß die Anpreßkraft der Positionierelemente 61, 62 eingestellt
werden kann. Damit das Rettungsseil sich nicht zu schnell nach unten
bewegt, übt
das Antriebsaggregat 29 eine Bremskraft aus. Dadurch ist
sichergestellt, daß das
Rettungsseil im Gefahrenfalle nicht zu schnell nach unten verschoben
wird.
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Die
Einführöffnung 60 ist
so nahe benachbart zum Fenster 49 vorgesehen, daß die zu
rettenden Personen den Karabinerhaken 45 ihres Rettungsgurtes 44 bequem
in das ablaufende Trum des Rettungsseiles 7 einhängen können.
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Die 12 und 13 zeigen
die Möglichkeit,
das Rettungsseil 7 als Teil eines Flaschenzuges 65 vorzusehen,
mit dem bei geringem Kraftaufwand in das Rettungsseil 7 eingehängte Personen
aus Gebäuden
gerettet werden können.
Im Ausführungsbeispiel
hat der Flaschenzug 65 zwei feste Rollen 66, 67 sowie
zwei lose Rollen 68 und 69. Der Flaschenzug kann
selbstverständlich
auch eine andere Ausbildung haben. Eine solche Ausbildung ist für niedrige Gebäude geeignet.
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Die 14 bis 19 zeigen
eine Rettungseinrichtung, deren Rettungsseil 7 endlos umlaufend ausgebildet
und in einer Ebene senkrecht zur Außenseite 80 der Gebäudewand 55 angeordnet
ist. Im oberen Bereich des Gebäudes
ist das Rettungsseil 7 über
eine Seilscheibe 70 geführt,
die am Umfang mit Vertiefungen 71 versehen ist. Sie sind über den
Umfang der Seilscheibe 70 gleichmäßig verteilt angeordnet und
an die Umrißform
der Verdickungen 43 des Rettungsseiles 7 angepaßt. Beim
Umlauf des Rettungsseiles 7 gelangen die Verdickungen 43 in
die Vertiefungen 71, so daß das Rettungsseil 7 im
oberen Umlenkbereich von der Seilscheibe 70 zuverlässig mitgenommen
wird. Damit die Verdickungen 43 im Umlenkbereich nicht
aus den Vertiefungen 71 der Seilscheibe 70 gelangen,
wird die Seilscheibe in ihrer oberen Hälfte von einer Abdeckung 72 umgeben,
deren Abstand von der Seilscheibe 70 so groß ist, daß die Verdickungen 43 nicht
von den Vertiefungen 71 freikommen können.
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Im
Bereich außerhalb
der Seilscheibe 70 liegt das Rettungsseil 7 in
einer Führung 73,
die innerhalb der Gebäudewand 55 verläuft. Die
Führung 73 wird
vorteilhaft durch ein Rohr gebildet, das in die Ge bäudewand 55 eingelassen
ist. Die Führung 73 hat
einen Innendurchmesser, der dem Außendurchmesser der etwa kugelförmig ausgebildeten
Verdickung 43 entspricht (15 und 16).
Die Verdickungen 43 dienen somit nicht nur zur Lagesicherung der
eingehängten
zu rettenden Personen, sondern auch zur Führung des Rettungsseiles 7 bei
seinem Umlauf. Die Innenwand der Führung 73 und/oder
die Verdickung 43 bestehen aus einem reibungsarmen Werkstoff,
so daß der
Umlauf des Rettungsseiles 7 zuverlässig gewährleistet ist.
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Anstelle
von Rohren zur Bildung der Führung 73 ist
es beispielsweise auch möglich,
die Innenwand 74 des Kanales 53 in der Gebäudewand 55 mit
einer entsprechend reibungsarmen Beschichtung zu versehen.
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Damit
die zu rettenden Personen sich mit ihrem Rettungsgurt 44 (15)
einhängen
können,
ist im Bereich der Fenster des Gebäudes, in deren Nähe das Rettungsseil 7 verläuft, jeweils
eine Einführschleuse 75 (18)
vorgesehen. Die zu rettende Person kann sich darum nach Anlegen
des Rettungsgurtes 44 innerhalb des Raumes in die Einführschleuse 75 einhängen. Der
Rettungsgurt 44 ist zu diesem Zweck mit einem formsteifen
Gurtteil 76 versehen, an dessen freiem Ende sich ein Sicherungselement 77 befindet,
das im Ausführungsbeispiel
kugelförmig
ausgebildet ist. Ist die zu rettende Person, wie in 15 beispielhaft
dargestellt, in das Rettungsseil 7 eingehängt, dann
liegt das Sicherungselement 77 unter der Gewichtskraft
der zu rettenden Person auf der Verdickung 43 des Rettungsseiles 7 auf.
Da der Durchmesser der Verdickung 43 dem Innendurchmesser
der Führung 73 entspricht,
wird verhindert, daß das
Sicherungselement 77 zwischen der Verdickung 43 und
der Innenwand der Führung 73 nach
unten durchrutschen kann. Die Person hängt darum während des Rettungsvorganges
sicher im Rettungsseil 7. Der Gurtteil 76 ist
zwar formstabil, läßt sich
jedoch elastisch biegen, so daß das
Sicherungselement 77 in noch zu beschreibender Weise einfach über die
Ein führschleuse 75 einfädeln läßt. Der
Gurtteil 76 kann selbstverständlich auch flexibel ausgebildet
sein, beispielsweise durch ein Gurtbandteil oder dergleichen gebildet
sein.
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Der
Einführbereich 75 (17 und 18) hat
einen Einführkanal 78,
der innerhalb des Gebäuderaumes
vorgesehen ist und beispielsweise horizontal verläuft. Im
Zimmer kann sich die zu rettende Person einfach mit ihrem Gurtteil 76 in
den Einführkanal 78 einfädeln. Er
ist an seinem freien Ende offen und über seine Länge mit einem Schlitz 79 versehen, dessen
Breite kleiner ist als der Durchmesser des Sicherungselementes 77.
Der Rettungsgurt 44 wird so in den Einführkanal 78 eingefädelt, daß sich das
Sicherungselement 77 innerhalb des Einführkanales 78 befindet
und sich der an das Sicherungselement 77 anschließende Gurtteil 76 durch
den Schlitz 79 nach außen
ragt. Sobald die zu rettende Person ihren Rettungsgurt 44 eingefädelt hat,
ist sie bereits gegen Lösen
gesichert. Der Einführkanal 78 verläuft aus dem
Raum durch die Fensteröffnung
nach außen. Der
Einführkanal 78 ist
im Bereich neben der Fensteröffnung
so abgebogen, daß er
an die Außenseite 80 der
Gebäudewand 55 anschließt. Im Anschlußbereich
des Einführkanales 78 mündet ein
schräg
nach unten verlaufender Einfädelkanal 81,
der in der Gebäudewand 55 vorgesehen
ist und in die vertikale Führung 73 mündet. Damit
der Gurtteil 76 stets nach außen sich erstrecken kann, sind
der Einfädelkanal 81 sowie
die Führung 73 mit
einem über
ihre jeweilige Länge
durchgehenden Schlitz 82 versehen, der sich bis zur Außenseite 80 der
Gebäudewand 55 erstreckt
und dessen Breite kleiner ist als der Durchmesser des Sicherungselementes 77.
In dem schräg nach
unten verlaufenden Einfädelkanal 81 rutscht das
Sicherungselement 77 mühelos
in die Führung 73.
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Da
der Einstieg in die Rettungseinrichtung noch innerhalb des Gebäuderaumes
vorgenommen werden kann, kann der Einfädelvorgang durch die zu rettende
Person auch in Gefahrensituationen mühelos vorgenommen werden. Da
sie nach dem Einfädelvorgang
sicher mit dem Einführkanal 78 verbunden
ist, besteht nicht die Gefahr, daß die zu rettende Person unbeabsichtigt
wieder vom Einführkanal 78 freikommt.
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Wie 15 schematisch
zeigt, kann sich die zu rettende Person während des Rettungsvorganges mit
den Beinen an der Außenseite 80 der
Gebäudewand 55 abstützen.
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Sobald
die zu rettende Person in einen Ausschleusbereich 83 (19)
gelangt, wird der Rettungsgurt 44 dieser Person automatisch
freigegeben. Der Ausschleusbereich 83 ist im Bereich der
unteren Umlenkung des Rettungsseiles 7 vorgesehen. In diesem
Bereich erfolgt die Umlenkung des Rettungsseiles 7 dadurch,
daß die
Führung 73 einen
entsprechenden Verlauf hat. Der Ausschleusbereich 83 hat einen
schräg
nach unten bis zur Außenseite 80 der Gebäudewand 55 sich
erstreckenden Ausschleuskanal 84, der einen solchen Querschnitt
hat, daß das Sicherungselement 77 und
der Gurtteil 76 nach außen rutschen können. Der
Querschnitt des Ausschleuskanales 84 ist im Vergleich zur
Verdickung 43 sehr klein, so daß nicht die Gefahr besteht,
daß die Verdickung 43 am
Ausschleuskanal 84 hängen bleibt.
Die Mündung
des Ausschleuskanales 84 befindet sich in Bodennähe, so daß sich die
Person nach dem Ausschleusen auf dem Boden abstützen kann.
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Die
Verdickungen 43 haben längs
des Rettungsseiles 7 einen solchen Abstand voneinander (14),
daß die
an den Verdickungen 43 hängenden Personen einander nicht
behindern.
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Es
ist möglich,
wie 14 zeigt, daß mehrere
Personen an einer Verdickung 43 des Rettungsseiles 7 gehalten
sind. In diesem Falle liegen die Sicherungselemente 77 der
Rettungsgurte 44 unmittelbar aufeinander, wobei das unterste
Sicherungselement 77 auf der Verdickung 43 abgestützt ist.
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Die
Seilscheibe 70 im oberen Umlenkbereich kann drehbar angetrieben
sein, so daß das
Rettungsseil 7 endlos umlaufend angetrieben wird. Es ist
auch möglich,
die Rettungseinrichtung so auszubilden, daß das Rettungsseil 7 unter
dem Gewicht der an ihm hängenden
Personen nach unten verschoben wird.
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Die
Mündung
des Ausschleuskanales 84 muß nicht im Bodenbereich vorgesehen
sein. Es ist ohne weiteres möglich,
den Ausschleusbereich 83 so an der Gebäudewand vorzusehen, daß die über den Ausschleusbereich 83 herausgeführten Personen beispielsweise
auf eine Rutsche gelangen, auf der sie nach unten in Richtung auf
den Boden rutschen.