DE10256543A1 - Evakuierungsvorrichtung für Gebäude - Google Patents
Evakuierungsvorrichtung für GebäudeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Evakuierungsvorrichtung für Gebäude. Um eine Evakuierungsvorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, welche einen geringen Raumbedarf aufweist und die auch für gebrechliche Personen und Kleinkinder in einfacher Weise benutzbar ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, ein Fluchtseil (3) zu verwenden, das sich in Vertikalrichtung längs eines Gebäudes (1) erstreckt und von untereinander bzw. übereinander angeordneten Fenstern des Gebäudes (1) aus erreichbar ist, mit zumindest einem Seilschlitten (12), der mit dem Fluchtseil (3) so in Eingriff bringbar ist, daß er unabhängig von dem an ihm angreifenden Gewicht mit einer konstanten Geschwindigkeit am Fluchtseil (3) abwärts bewegbar ist, und zumindest einem Verbindungsmittel (6), das einerseits an einer aus dem Gebäude (1) zu evakuierenden Person (7) und andererseits am Seilschlitten (12) befestigbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Evakuierungsvorrichtung für Gebäude. Mittels derartiger Evakuierungsvorrichtungen muß sichergestellt sein, daß die in dem Gebäude befindlichen Personen das Gebäude schnell und sicher verlassen können, wenn die üblicherweise für das Verlassen des Gebäudes vorgesehenen Treppenhäuser, Aufzüge ud. dgl. nicht mehr benutzbar sind, weil beispielsweise innerhalb des Gebäudes ein Brand ausgebrochen ist, der es nicht mehr zuläßt, daß die vorstehend erwähnten Treppenhäuser, Aufzüge ud. dgl. zum Verlassen des Gebäudes benutzt werden können. Bekannte derartige Evakuierungsvorrichtungen sind als Feuerleitern, Feuertreppen ud. dgl. ausgebildet. Derartige Feuerleitern bzw. Feuertreppen sind außerhalb des Gebäudes angeordnet und von Fenstern oder anderen Öffnungen des Gebäudes aus erreichbar. Abgesehen davon, daß derartige Feuerleitern und Feuertreppen einen nicht unbeträchtlichen baulichen Aufwand erfordern, benötigen sie auch vergleichsweise viel Raum. Darüber hinaus ist es insbesondere für gebrechliche Personen und für Kleinkinder vergleichsweise schwierig, derartige Feuertreppen und Feuerleitern zu benutzen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Evakuierungsvorrichtung für Gebäude zu schaffen, die einen geringeren Raumbedarf aufweist und die auch für gebrechliche Personen und Kleinkinder in einfacher Weise benutzbar ist.
- Diese Aufgabe wird durch eine Evakuierungsvorrichtung für Gebäude gelöst, zu der ein Fluchtseil, das sich in Vertikalrichtung längs eines Gebäudes erstreckt und von untereinander bzw. übereinander angeordneten Fenstern des Gebäudes aus erreichbar ist, zumindest ein Seilschlitten, der mit dem Fluchtseil so in Eingriff bringbar ist, daß er unabhängig von dem an ihm angreifenden Gewicht mit einer konstanten Geschwindigkeit am Fluchtseil abwärts bewegbar ist, und zumindest ein Verbindungsmittel gehört, das einerseits an einer aus dem Gebäude zu evakuierenden Person und andererseits am Seilschlitten befestigbar ist. Eine mit dem Verbindungsmittel verbundene Person braucht lediglich den Eingriff zwischen dem Seilschlitten und dem Fluchtseil herzustellen, woraufhin die Person mit einer konstanten Geschwindigkeit am Fluchtseil hinabgleitet, bis der Boden erreicht ist. Da die konstante Absinkgeschwindigkeit jedes Seilschlittens der Evakuierungsvorrichtung gleich hoch ist, können am Fluchtseil viele Personen gleichzeitig abwärts gleiten, ohne daß sie aneinander stoßen.
- Das Fluchtseil läßt sich an seinem oberen Ende zweckmäßigerweise an einem am Gebäude befestigbaren Ausleger anbringen, wohingegen das untere Ende des Fluchtseils an einem bodenfesten Spannpunkt anbringbar ist. Als personenseitige Verbindungsmittel kommen Gürtel, Westen, Bodys, Jacken, Hemden od. dgl. in Frage.
- Das Verbindungsmittel weist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung seilschlittenseitig einen Karabinerhaken od. dgl. auf, der mittels eines Sicherheitsgurts, vorzugsweise mittels zweier Sicherheitsgurte, mit dem Gürtel, der Weste, dem Body, der Jacke, dem Hemd od. dgl. verbunden ist und der mit einer seilschlittenseitigen Karabineröse in Eingriff bringbar ist. Hierdurch läßt sich eine stabile und belastbare Verbindung zwischen der Person und dem Seilschlitten bzw. dem Fluchtseil herstellen.
- Der Sicherheitsgurt bzw. die Sicherheitsgurte sind vorteilhaft mit der Weste, dem Body, der Jacke, dem Hemd od. dgl. verwoben.
- Vorteilhaft ist der Seilschlitten aus seiner Offenstellung, in der er mit dem Fluchtseil in Eingriff bringbar ist, automatisch in seine Funktionsstellung umstellbar, in der er in Vertikalrichtung bewegbar am Fluchtseil fixiert ist.
- Zweckmäßigerweise wird die Verstellung des Seilschlittens aus dessen Offen- in dessen Funktionsstellung bewirkt, sobald beim Aufschieben des Seilschlittens auf das Fluchtseil letzteres in Anlage an ein oder mehrere Einbauteile des Seilschlittens gerät.
- Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Seilschlittens für Evakuierungsmaßnahmen ist es vorteilhaft, wenn der Seilschlitten mittels einer Verriegelung in seiner Offenstellung blockierbar ist, solange das Fluchtseil nicht in Anlage an ein oder mehrere Einbauteile des Seilschlittens gerät.
- Die Verriegelung läßt sich vorteilhaft als Exzenterverriegelung ausbilden.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des Seilschlittens der erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung weist dieser zwei mittels eines Scharniers zueinander verschwenkbare Gehäuseabschnitte auf, die in Offenstellung des Seilschlittens an ihrer dem Scharnier abgewandten Seite eine Einführöffnung für das Fluchtseil bilden.
- In jedem Gehäuseabschnitt des Seilschlittens ist vorteilhaft ein um eine Rollenanordnung geführtes Zugglied angeordnet, das auf seiner Außenfläche eine halbkreisförmige Aufnahmerinne aufweist, so daß das in Offenstellung des Seilschlittens durch die Einführöffnung zwischen die beiden Gehäuseabschnitte eingeführte Fluchtseil bei der Verstellung des Seilschlittens in dessen Funktionsstellung zwischen den beiden Zuggliedern in deren Aufnahmerinnen einklemmbar ist.
- Um irgendwelche Rutschungen des Seilschlittens zuverlässig zu vermeiden ist es vorteilhaft, wenn das Fluchtseil in Funktionsstellung des Seilschlittens schlupffrei zwischen dessen Zuggliedern angeordnet bzw. eingeklemmt ist.
- Die Rollenanordnungen des Seilschlittens weisen gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung eine obere Endrolle, eine Mittelrolle und eine untere Endrolle auf, um die sich das der jeweiligen Rollenanordnung zugeordnete Zugglied bei einer Abwärtsbewegung des Seilschlittens am Fluchtseil dreht.
- Rutschungen werden des weiteren dadurch vermieden, daß die Zugglieder in Hafteingriff mit den die Rollenanordnungen bildenden Rollen stehen, wobei vorteilhaft die Zugglieder hierfür jeweils eine Haftrippe aufweisen, die in einer Haftrille der Rollen aufgenommen ist.
- Zur Vermeidung zu hoher Geschwindigkeiten des Seilschlittens am Fluchtseil ist die Drehzahl der die Rollenanordnungen des Seilschlittens bildenden Rollen mittels einer Verzögerungseinrichtung entsprechend der angestrebten Absinkgeschwindigkeit des Seilschlittens am Fluchtseil begrenzbar.
- Hierzu kann in der Verzögerungseinrichtung des Seilschlittens vorteilhaft ein Fluid gespeichert sein, das bei einer Drehung der Rollen des Seilschlittens komprimiert wird und dessen Austreten aus der Verzögerungseinrichtung mittels Auslauföffnungen derselben regelbar ist.
- Die Absinkgeschwindigkeit des Seilschlittens am Fluchtseil kann für den Gewichtsbereich zwischen 5 Kilogramm und 150 Kilogramm auf einen Fixwert, der vorzugsweise zwischen 1 m/s und 3 m/s liegt, eingestellt werden.
- Zur Erleichterung der Handhabung ist es vorteilhaft, wenn der Seilschlitten mit einem Handgriff versehen ist.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung für Gebäude;
- Fig. 2 eine Darstellung eines als Body ausgebildeten Verbindungsmittels der in Fig. 1 gezeigten Evakuierungsvorrichtung;
- Fig. 3 in Prinzipdarstellung eine teilweise aufgeschnittene Vorderansicht eines Seilschlittens der erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung;
- Fig. 4 eine Querschnittdarstellung des in Fig. 3 gezeigten Seilschlittens in seiner geschlossenen bzw. Funktionsstellung; und
- Fig. 5 eine Querschnittsdarstellung des in den Fig. 3 und 4 gezeigten Seilschlittens in seiner Offenstellung.
- Ein in Fig. 1 im Prinzip dargestelltes Gebäude 1 ist mit einer anhand der Fig. 1 bis 5 näher beschriebenen erfindungsgemäßen Evakuierungsvorrichtung 2 ausgerüstet.
- Zu der Evakuierungsvorrichtung 2 gehört ein Fluchtseil 3, welches sich in Vertikalrichtung des Gebäudes 1 von dessen oberem Ende bzw. von dessen Dachbereich bis zum Boden erstreckt.
- Die Anordnung des Fluchtseils 3 in Bezug auf das Gebäude 1 ist so gewählt, daß sich das Fluchtseil in einem für Personen erreichbaren Abstand vor über- bzw. untereinander angeordneten Fenstern des Gebäudes erstreckt. Der Abstand zwischen dem Fluchtseil 3 und den Fenstern ist so gewählt, daß von den Fenstern aus das Fluchtseil 3 ohne großen Aufwand mit den Armen erreichbar ist.
- Das Fluchtseil 3 ist an seinem oberen Ende an einem Ausleger 4 befestigt, der in geeigneter Weise am Dachbereich des Gebäudes 1 angebracht ist. Vom freien Ende des Auslegers 4 erstreckt sich das Fluchtseil 3 in abwärtiger Richtung bis zum Boden, an dem das Fluchtseil 3 mittels eines bodenfesten Spannpunktes 5 befestigt ist.
- Zu der Evakuierungsvorrichtung 2 gehört des weiteren ein in Fig. 2 gezeigtes Verbindungsmittel, welches in der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform als Body 6 ausgebildet ist. In den Body 6 kann eine Person 7 hineinschlüpfen, wenn aus irgendwelchen Gründen, z. B. wegen des Ausbrechens eines Brandes, das Gebäude 1 evakuiert werden muß und wenn der übliche Weg durch das Treppenhaus oder mit dem Fahrstuhl, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr offensteht.
- Am Body 6 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Sicherheitsgurte 8, 9 angewebt, die an ihren freien Enden mittels eines Karabinerhakens 10 miteinander verbunden sind.
- Es sei darauf hingewiesen, daß als Verbindungsmittel anstelle des Bodys 6 auch andere mit einem menschlichen Körper verbindbare Kleidungsstücke dienen können, z. B. ein Gürtel, eine Weste, eine Jacke, ein Hemd od. dgl.
- Der am freien Ende der beiden mit dem Body 6 verwobenen Sicherheitsgurte 8, 9 vorgesehene Karabinerhaken 10 ist mit einer Karabineröse 11 in Eingriff bringbar, die an einem Seilschlitten 12 der Evakuierungsvorrichtung ausgebildet ist, wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt.
- Es sei darauf hingewiesen, daß zu der Evakuierungsvorrichtung eine Anzahl von Verbindungsmitteln 6 und Seilschlitten 12 gehört, die der Anzahl der im Gebäude 1 wohnenden bzw. befindlichen Personen 7 entspricht. Des weiteren ist es möglich, daß zu der Evakuierungsvorrichtung 2 mehr als ein Fluchtseil 3 gehört.
- Wie vorstehend bereits erwähnt, ist der anhand der Fig. 3 bis 5 näher beschriebene Seilschlitten 12 über seine Karabineröse 11 mit dem am Body 6 über die Sicherheitsgurte 8, 9 befestigten Karabinerhaken 10 verbindbar.
- Der Seilschlitten 12 wird üblicherweise in seiner in Fig. 5 gezeigten Offenstellung aufbewahrt. Wie aus den Fig. 3 bis 5 hervorgeht, weist der Seilschlitten 12 zwei gleichgeartete Gehäuseabschnitte 13, 14 auf, die mittels eines Scharniers 15 zueinander verschwenkbar sind. Bei der in Fig. 5 gezeigten Offenstellung des Seilschlittens 12 sind die beiden Gehäuseabschnitte 13, 14 so zueinander verschwenkt, daß sie an ihrer dem Scharnier 15 abgewandten Seite eine Einführöffnung 16 für das Fluchtseil 3 ausbilden.
- Wie sich aus einer Zusammenschau der Fig. 3 und der Fig. 5 ergibt, ist in jedem Gehäuseabschnitt 13, 14 eine Rollenanordnung 17 aufgenommen. Zu jeder Rollenanordnung 17 gehört eine obere Endrolle 18, eine Mittelrolle 19 und eine untere Endrolle 20. Bei anderen Ausführungen können mehr oder weniger Rollen für eine Rollenanordnung 17 vorgesehen sein.
- Die Rollen sind jeweils um eine Achse 21 drehbar innerhalb des Gehäuseabschnitts 13 bzw. 14 aufgenommen. Die Achsen 21 sind in Vertikalrichtung über- bzw. untereinander und parallel zueinander angeordnet.
- Um die obere Endrolle 18, die Mittelrolle 19 und die untere Endrolle 20 jeder Rollenanordnung 17 läuft ein Zugglied 22.
- Zwischen dem Zugglied 22 und den Rollen 18, 19, 20 jeder Rollenanordnung 17 besteht eine haftende Anlage, so daß Rutschungen des Zugglieds 22 in Bezug auf die Rollen 18, 19, 20 nicht auftreten. Hierzu weist das Zugglied 22 auf seiner den Rollen 18, 19, 20 der Rollenanordnung 17 zugewandten Mantelfläche eine Haftrippe 23 auf, die in auf den Außenmantelflächen der Rollen 18, 19, 20 ausgebildeten Haftrillen 24 aufgenommen ist.
- Die Rollenanordnungen 17 in den Gehäuseabschnitten 13 bzw. 14 entsprechen einander, so daß anhand der Fig. 3 bis 5 lediglich eine Rollenanordnung 17 beschrieben wurde.
- Die beiden Zugglieder 22 weisen auf ihrer den Rollen 18, 19, 20 abgewandten Außenmantelfläche jeweils eine halbkreisförmige Aufnahmerinne 25 auf.
- Der Seilschlitten 12 ist mittels einer Exzenterverriegelung 26 in seiner in Fig. 5 gezeigten Offenstellung fixiert.
- Wenn eine Person 7, die das Gebäude 1 verlassen will, den Seilschlitten 12 über dessen Karabineröse 11 mit dem Karabinerhaken 10, der mit dem von der Person 7 getragenen Body 6 verbunden ist, mit dem Body und damit mit sich selbst verbunden hat, kann sie den Seilschlitten durch ein dem Fluchtseil 3 nahes Fenster in Richtung auf das Fluchtseil 3 bewegen, wobei die Orientierung des Seilschlittens 12 so zu wählen ist, daß das Fluchtseil 3 durch die Einführöffnung 16 zwischen den beiden Gehäuseabschnitten 13, 14 des Seilschlittens 12 in letzteren hineingeführt wird. Sobald die Außenmantelfläche des Fluchtseils 3 mit einem in den Gehäuseabschnitten 13, 14 vorgesehenen Einbauteil, beispielsweise mit der Außenmantelfläche der Zugglieder 22 in Berührung gerät, wird die Exzenterriegelung 26 des Seilschlittens aufgehoben, so daß der Seilschlitten unmittelbar nach dem Beginn der Berührung zwischen Fluchtseil 3 und Einbauteil des Seilschlittens 12 aus seiner in Fig. 5 gezeigten Offenstellung in seine in Fig. 4 gezeigte Funktionsstellung gerät.
- In der Funktionsstellung des Seilschlittens 12 wird das Fluchtseil 3 zwischen den beiden Zuggliedern 22 des Seilschlittens 12 eingeklemmt. Die Werkstoffauswahl der Zugglieder 22 ist derart, daß ein Rutschen der Zugglieder 22 in Bezug auf das Fluchtseil 3 ausgeschlossen ist.
- Eine Abwärtsbewegung des Seilschlittens 12 am Fluchtseil 3 entsteht dadurch, daß sich aufgrund der am Seilschlitten 12 angreifenden Gewichtskraft die Rollen 18, 19, 20 der beiden Rollenanordnungen 17 drehen.
- Um sicherzustellen, daß die zu einer Evakuierungsvorrichtung 2 gehörenden Seilschlitten 12 unabhängig vom Gewicht der an ihnen hängenden Personen 7 mit der gleichen Absinkgeschwindigkeit am Fluchtseil 3 abwärts gleiten, ist in jedem Seilschlitten 12 eine Verzögerungseinrichtung vorgesehen, zu der ein durch die Drehung der Rollen komprimierbares Fluid gehört, welches in geregelter Weise durch Auslauföffnungen der Verzögerungseinrichtung austritt. Mittels einer derartigen Verzögerungseinrichtung wird - unabhängig vom Gewicht - für sämtliche zur Evakuierungsvorrichtung 2 gehörenden Seilschlitten 12 eine Absinkgeschwindigkeit eingestellt, die zwischen einem Meter pro Sekunde und drei Metern pro Sekunde betragen kann. Hierdurch ist es möglich, daß eine Vielzahl von von Personen gleichzeitig am Fluchtseil 3 zum Boden absinken können, ohne daß die Personen aneinander stoßen.
- Zur Erleichterung der Handhabung des Seilschlittens 12 ist dieser mit einem Handgriff 27 ausgerüstet.
Claims (20)
1. Evakuierungsvorrichtung für Gebäude, gekennzeichnet durch
ein Fluchtseil (3), das sich in Vertikalrichtung längs
eines Gebäudes (1) erstreckt und von untereinander bzw.
übereinander angeordneten Fenstern des Gebäudes (1) aus
erreichbar ist, zumindest einen Seilschlitten (12), der
mit dem Fluchtseil (3) so in Eingriff bringbar ist, daß
er unabhängig von dem an ihm angreifenden Gewicht mit
einer konstanten Geschwindigkeit am Fluchtseil (3) abwärts
bewegbar ist, und zumindest ein Verbindungsmittel (6),
das einerseits an einer aus dem Gebäude (1) zu
evakuierenden Person (7) und andererseits am Seilschlitten (12)
befestigbar ist.
2. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 1, deren Fluchtseil
(3) an seinem oberen Ende an einem am Gebäude (1)
befestigten Ausleger (4) angebracht ist.
3. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, deren
Fluchtseil (3) an seinem unteren Ende an einem
bodenfesten Spannpunkt (5) angebracht ist.
4. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
deren Verbindungsmittel personenseitig einen Gürtel, eine
Weste, einen Body (6), eine Jacke, ein Hemd od. dgl.
aufweist.
5. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 4, deren
Verbindungsmittel seilschlittenseitig einen Karabinerhaken (10)
od. dgl. aufweist, der mittels zumindest eines
Sicherheitsgurts, vorzugsweise zweier Sicherheitsgurte (8, 9),
mit dem Gürtel, der Weste, dem Body (6), der Jacke, dem
Hemd od. dgl. verbunden ist und der mit einer
selischlittenseitigen Karabineröse (11) in Eingriff bringbar ist.
6. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 5, bei der die
Weste, der Body (6), die Jacke, das Hemd od. dgl. mit dem
Sicherheitsgurt bzw. den Sicherheitsgurten (8, 9) verwoben
ist.
7. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
deren Seilschlitten (12) aus seiner Offenstellung, in der
er mit dem Fluchtseil (3) in Eingriff bringbar ist,
automatisch in seine Funktionsstellung umstellbar ist, in der
er in Vertikalrichtung bewegbar am Fluchtseil (3) fixiert
ist.
8. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 7, bei deren
Seilschlitten (12) die Verstellung aus der Offen- in die
Funktionsstellung bewirkt wird, sobald beim Aufschieben
des Seilschlittens (12) auf das Fluchtseil (3) letzteres
in Anlage an ein oder mehrere Einbauteile des
Seilschlittens (12) gerät.
9. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 8, deren
Seilschlitten (12) mittels einer Verriegelung (26) in seiner
Offenstellung blockierbar ist, solange das Fluchtseil (3)
nicht in Anlage an ein oder mehrere Einbauteile des
Seilschlittens (12) gerät.
10. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 9, bei der die den
Seilschlitten (12) in seiner Offenstellung blockierende
Verriegelung als Exzenterverriegelung (26) ausgebildet
ist.
11. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis
10, deren Seilschlitten (12) zwei mittels eines
Scharniers (15) zueinander verschwenkbare Gehäuseabschnitte
(13, 14) aufweist, die in Offenstellung des
Seilschlittens (12) an ihrer dem Scharnier (15) abgewandten Seite
eine Einführöffnung (16) für das Fluchtseil (3) bilden.
12. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 11, bei der in
jedem Gehäuseabschnitt (13, 149) des Seilschlittens (12) ein
um eine Rollenanordnung (17) geführtes Zugglied (22)
angeordnet ist, das auf seiner Außenfläche eine
halbkreisförmige Aufnahmerinne (15) aufweist, so daß das in
Offenstellung des Seilschlittens (12) durch die Einführöffnung
(16) zwischen die beiden Gehäuseabschnitte (13, 14)
eingeführte Fluchtseil (3) bei der Verstellung des
Seilschlittens (12) in dessen Funktionsstellung zwischen den
beiden Zuggliedern (22) in deren Aufnahmerinnen (25)
einklemmbar ist.
13. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 12, bei der das
Fluchtseil (3) in Funktionsstellung des Seilschlittens
(12) schlupffrei zwischen dessen Zuggliedern (22)
angeordnet ist.
14. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, bei
deren Seilschlitten (12) jede Rollenanordnung (17) eine
obere Endrolle (18), eine Mittelrolle (19) und eine
untere Endrolle (20) aufweist, um die sich das der
Rollenanordnung (17) zugeordnete Zugglied (22) bei einer
Abwärtsbewegung des Seilschlittens (12) am Fluchtseil (3) dreht.
15. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 14, bei der die
Zugglieder (229) in Hafteingriff mit den die
Rollenanordnungen (17) bildenden Rollen (18, 19, 20) stehen.
16. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 15, bei der die
Zugglieder (22) jeweils eine Haftrippe (23) aufweisen,
die in einer Haftrille (24) der Rollen (18, 19, 20)
aufgenommen ist.
17. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
16, bei der die Drehzahl der die Rollenanordnungen (17)
des Seilschlittens (12) bildenden Rollen (18, 19, 20)
mittels einer Verzögerungseinrichtung entsprechend der
angestrebten Absinkgeschwindigkeit des Seilschlittens
(12) am Fluchtseil (3) begrenzbar ist.
18. Evakuierungsvorrichtung nach Anspruch 17, bei der in der
Verzögerungseinrichtung des Seilschlittens (12) ein Fluid
gespeichert ist, das bei einer Drehung der Rollen (18,
19, 20) des Seilschlittens (12) komprimiert wird und
dessen Austreten aus der Verzögerungseinrichtung mittels
Auslauföffnugnen derselben regelbar ist.
19. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18, bei der die Absinkgeschwindigkeit des Seilschlittens
(12) am Fluchtseil (3) für den Gewichtsbereich zwischen 5
und 150 Kilogramm auf einen Fixwert, der vorzugsweise
zwischen 1 m/s und 3 m/s liegt, eingestellt ist.
20. Evakuierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
19, deren Seilschlitten (12) mit einem Handgriff (27)
versehen ist bzw. sind.
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