DE20203970U1 - Abseilvorrichtung - Google Patents
AbseilvorrichtungInfo
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Description
PATENTANWALT
DIPL-ING. P. MENTSCHEL
Hohenzollernstr. 21, Tel. 0261-34333 56068 KOBLENZ
Koblenz, den 13.02.2002 p-al-me
Gebrauchsmuster-Anmeldung
Christoph Baum
Chlodwigstraße 29
56068 Koblenz
Abseilvorrichtung
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Abseilvorrichtung zur Beförderung mindestens einer Person.
Es ist bekannt, dass sich Bergsteiger mittels eines mitgeführten Seiles nach vorheriger Befestigung des Seilendes an einem in den Fels eingeschlagenen Hakens oder dergl. abseilen können. Wird das freie Seilende vom Bergsteiger zum Zwecke des Abseilens nach unten geworfen, kann es passieren, dass das Seil nicht frei nach unten hängt, sondern sich irgendwo am Berg verhakt und/oder sich verheddert, was das freie Abseilen erschweren, ja sogar unmöglich machen kann. -
Das Abseilen mittels eines mitgeführten Seils aus großen Höhen kann aber auch zu beruflichen Zwecken erforderlich sein. So müssen sich beispielsweise Personen, die einen nicht frei zugänglichen Baum fällen sollen, diesen erklettern und den Baum - beginnend mit seiner Krone - Stück für Stück kontinuierlich verkürzen. Auch bei diesen Arbeiten ist ein sicheres und problemloses Abseilen unerlässlich, was aber bisher die Beherrschung bergsteigerischer Fähigkeiten erfordert hat. -
Des weiteren ist aber auch denkbar, dass sich die Insassen von Hochhäusern oder dergl. aus großen Höhen durch Abseilen retten. Zu diesem Zweck wäre es möglich, ein Seil im Gebäude zu befestigen, aus dem Fenster zu werfen und daran mit bergsteigerischen Techniken nach unten zu gelangen. Dies setzt aber eine Beherrschung dieser Techniken voraus. Ferner muss das Seil bereits vom Gebäude abgelassen werden, bevor die eigentliche Flucht beginnt. Die Gefahr ist groß, dass sich andere, rettungsbedürftige Personen inzwischen an das Seil anhängen, so dass das Seil überlastet wird und Schaden nimmt. Auch besteht die Gefahr, dass das Seil durch eine Brandentwicklung Schaden nimmt, die beim Abwerfen des Seiles noch nicht erkennbar war.
Ausgehend von dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abseilvorrichtung zu schaffen, die gleichermaßen sowohl für sportliche als auch berufliche Zwecke und vor allem zur Rettung von Personen aus hohen Gebäude geeignet ist. Diese soll sowohl sicher als auch zuverlässig und universell einsetzbar sein. Insbesondere soll sie die Verwendung eines recht dünnen und damit leichten Drahtseils gestatten, das temperaturbeständiger ist als ein Textilseil, aber mit bergsteigerischer Technik in der Regel nicht beherrschbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Abseilvorrichtung mit einem von einem Seilvorrat abziehbaren Seil ausgestattet ist, das an seinem Ende eine Befestigungseinrichtung zum Einhängen in einer stationären Gegeneinrichtung aufweist, und bevorzugt mit einer dem Seil zugeordneten Bremse versehen ist, wobei das Seil von einem Seilvorrat abziehbar ist, dem eine Schnell-Halterung für mindestens eine Person zugeordnet ist.
Vorteilhaft ist, dass der Seilvorrat bei der abseilenden Person verbleibt, die an der Schnell-Halterung rasch Halt finden kann. Das Gewicht von Seil, Person und Schnellhalterung, das auf Befestigungseinrichtung und Gegeneinrichtung einwirkt, ändert sich also nicht, gleichgültig, wie groß die Höhe ist, aus der sich die Person abseilt. Ferner wird das Seil erst zusammen mit der sich abseilenden Person abgelassen.
Bevorzugt soll die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Rettung von Personen aus einem Hochhaus einsetzbar sein.
• C
Wenn die erfindungsgemäße Abseilvorrichtung zur Rettung von Personen aus Hochhäusern eingesetzt wird, können zur Befestigung des Seiles an der Gegeneinrichtung je nach deren Aufbau die verschiedensten Einrichtungen möglich sein. Es ist aber bevorzugt, dass die Befestigungseinrichtung ein einfacher Karabinerhaken ist. Die Gegeneinrichtung kann beliebig gewählt werden, zum Beispiel ein Rohr an der Zentralheizung. Bevorzugt sind als Gegeneinrichtung feste Ösen oder Augen in bequemer Höhe in das Gebäude nahe Fenstern eingelassen. Bevorzugt sind diese Ösen oder Augen an tragenden Elementen befestigt oder ausgebildet, so dass sie auch hohen Belastungen standhalten. Mit einem Karabinerhaken können auch mehrere Abseilvorrichtungen an ein und derselben Öse angebracht werden.
Der Abwickelvorgang vom Seilvorrat kann durch Art des Aufwickeins derart beeinflusst sein, dass das Abwickeln eine geeignete Geschwindigkeit nicht übersteigen kann. Insoweit kann man die Art des Aufwickelns als Bremse bezeichnen. Bevorzugt ist jedoch, dass der Schnell-Halterung eine Seilbremse zugeordnet ist. Eine solche Seilbremse, die mittelbar (Seiltrommelbremse) oder unmittelbar (Seilklemmung) auf das Seil einwirkt, besonders aber eine dosierbare Seilbremse, kann für eine adäquate Abwärtsgeschwindigkeit sorgen, und zwar möglichst schnell, aber ohne Gefährdung der sich rettenden Person.
Das Seil kann als Schlaufenpaket oder Wickel angeordnet sein, ähnlich dem Seil einer Walfangharpune, so dass ein besonders rasches und widerstandsloses Abziehen gewährleistet ist. Bevorzugt wird aber, dass das Seil auf einer Seiltrommel aufgewickelt ist. Je nach Größe hat eine solche Seiltrommel die Eigenschaft, mit zunehmender Geschwindigkeit auch in
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zunehmendem Maße zu bremsen. Auf eine eigene Bremse kann dabei gegebenenfalls sogar verzichtet werden. Die Seiltrommel selbst wird bevorzugt im Leichtbau hergestellt, vorzugsweise aus Kunststoff, wobei im Falle der Nutzung der Vorrichtung zur Rettung wesentlich ist, dass sie letztlich nur dem einmaligen Abspulen des Seiles standhalten muss. Die notwendigen Sicherheiten können aber auch so gewählt werden, dass sie ein mehrfaches Abspulen ermöglichen, so dass von Zeit zu Zeit ein Übungseinsatz des Rettungsgerätes möglich ist.
Wenn aber eine Bremse vorgesehen ist, kann sie etwa auf das Seil einwirken, zum Beispiel durch mehr oder weniger starkes Einklemmen des Seils. Es ist im Rahmen der Erfindung jedoch, ohne eine Einschränkung zu bieten, bevorzugt, dass die Bremse hemmend auf die Drehung der Seiltrommel einwirkt. So können Überbelastungen vermieden werden.
Die Schnellhalterung könnte als eine Art Rucksack ausgebildet sein, der den Seilvorrat aufnimmt und an Gurten die zu rettende Person trägt. Da aber gewiss das Verlassen eines Gebäudes in beträchtlicher Höhe eine gewisse Überwindung verlangt und somit Zeit beansprucht, ist bevorzugt, dass dem Seil eine Stand- oder Sitz-Plattform als Schnell-Halterung zugeordnet ist. Die Standoder Sitz-Plattform verleiht dem Benutzer den Eindruck, auf einen festen Untergrund umzusteigen, und erleichtert somit die Benutzung der erfindungsgemäßen Abseilvorrichtung als Rettungsgerät.
Die Stand- oder Sitz-Plattform könnte mit einem Geländer versehen sein und gewissermaßen einen Korb bilden. Da dadurch aber ihre Abmessungen und ihr Gewicht vergrößert würden und demnach die Unterbringung und der Transport der Abseilvorrichtung erschwert wären, wird erfindungsgemäß vorgezogen, dass der Stand- oder Sitz-Plattform mindestens ein Handgriff zugeordnet ist. Zwei Handgriffe sind bevorzugt, da sie dem Benutzer die erforderliche Sicherheit verleihen, ohne übermäßig Raum und Gewicht zu beanspruchen.
Eine besonders einfache, kostengünstige und gleichzeitig stabile Ausgestaltung besteht darin, dass der Handgriff oder zwei Handgriffe an einer Mittelsäule angebracht ist bzw. sind. Diese Mittelsäule kann teleskopartig ausziehbar sein. Dabei verleiht diese Mittelsäule dem sich rettenden Benutzer einen besonders sicheren Stand bzw. Sitz.
Das Seil braucht nicht nur aus einem Strang zu bestehen, sondern kann mehrere Stränge aufweisen, die an verschiedenen Stellen der Stand- oder Sitz-Plattform so nach oben laufen, dass diese horizontal bleibt. Eine besonders einfache und kostengünstige Lösung besteht gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung darin, dass die Mittelsäule als Rohr ausgebildet ist, innerhalb dessen das abgezogene Einzelseil läuft. So läuft das Seil mittig ab, ohne dass die auf der Plattform stehende oder sitzende Person oder das Seil irgendwie in Mitleidenschaft gezogen wird. Sollte die Plattform ins Pendeln kommen, dann pendelt sie um das obere Ende des Führungsrohres, ohne dass sie Winkellagen erreicht, die für die sich rettende Person gefährlich werden könnten oder deren sicheren Stand beeinträchtigen könnten.
Die Bremse kann aber auch über ein Pedal betätigt werden, was den Vorteil hat, dass dann eine große Bremskraft zur Verfügung steht. Es müsste die sich abseilende Person jedoch zu diesem Zweck ihren sicheren Stand oder Sitz aufgeben. Auch ein gesonderter Hand-Bedienungshebel würde die Gefahr in sich bergen, dass die sich rettende Person zu dessen Bedienung ihren festen Griff an den Handgriffen aufheben müsste. Um aber dennoch, ohne Gefährdung des Haltes, die Bremse betätigen zu können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Handgriff oder einer der Handgriffe als Bedienungseinrichtung für die Bremse ausgebildet ist. Dieser Handgriff ist bevorzugt als
Drehgriff die der Gasgriff eines Motorrades ausgebildet. Dies gewährleistet die zuverlässige Bedienung der Bremse, ohne dass der Griff gelockert werden müsste. Dabei ist durch den Drehgriff die Bremse nicht nur ein- und ausschaltbar, sondern auch dosierbar.
Dem Drehgriff kann bevorzugt, wie bei modernen Motorrädern, eine Rückstellfeder zugeordnet werden, so dass die Stand-Plattform stoppt, wenn die abzuseilende Person die Hand vom Drehgriff nimmt, um etwa an einer sicheren Gebäudeausbildung Halt zu finden.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung für eine Seilbremse besteht darin, dass ein Klemmkörper vorgesehen ist, der unmittelbar am Seil angreift und dieses festklemmt oder abbremst. Der Klemmkörper ist bevorzugt als Exzenter ausgebildet, der fest auf einer drehbaren Achse sitzt, deren beide Enden als Handgriffe ausgebildet sind. Das zwischen dem Exzenter und einem Gegenkörper laufende Seil wird somit durch Drehung der Handgriffe abgebremst.
Der Gegenkörper kann ein Teil des Führungsrohres für das Seil sein, so dass der Exzenter an einer Stelle angeordnet ist, an der die Handgriffe ohnehin sitzen müssen. Diese Ausbildung ist äußerst einfach und benötigt auch keine Seiltrommel, sondern das Seil kann in vorteilhafter Weise in einem Vorratsraum abziehbar lagern.
Um ein Abstürzen durch Fehlbedienung zu vermeiden, ist es bevorzugt, dass die maximale Abziehgeschwindigkeit des Seiles selbsttätig regulierbar ist. Dabei ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung das Abstoppen der Schnell-Halterung selbsttätig dosierbar, wenn die Bremse voll betätigt wird, so dass es vermieden wird, dass das Seil durch einen zu kräftigen
Ruck beschädigt wird. Die gilt nicht nur für das Loslassen oder Zurückdrehen des Drehgriffs, sondern auch für jede andere Brems-Bedienungseinrichtung.
Der Seilvorrat, bevorzugt die Seiltrommel, ist bevorzugt in einer Kapsel angeordnet. So ist gewährleistet, dass der Seilvorrat selbst über einen sehr langen Zeitraum hinweg nicht verschmutzt oder sonst wie Schaden nimmt.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert. In dieser zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgeinäße Abseilvorrichtung mit Stand-Plattform im Einsatz,
Fig. 2 einen vergrößerten Längsschnitt durch das in Fig. 1 gezeigte Seil-Führungsrohr mit Schnitt durch die drehbare Verbindungsachse der Handgriffe mit Exzenter zur Seilbremsung und
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abseilvorrichtung mit Sitz-Plattform im Einsatz von seiner Schmalseite her gesehen.
In der Zeichnung Fig. 1 ist eine Stand-Plattform 7 zu sehen, die im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Auf der Plattform 7 steht eine sich abseilende Person 3. Von der Plattform 7 erstreckt sich mittig nach oben bis etwa in Kopfhöhe der Person 3 eine hohle Mittelsäule 4, die als Seilführungsrohr dient. Seitlich einander gegenüberliegend sind am Seilführungsrohr 4 in Ellbogenhöhe der Person 3 zwei horizontale Handgriffe 5, 6 angebracht, von denen mindestens der eine als Drehgriff ausgebildet ist. Die Person 3, hat, wenn sie sich an den Drehgriffen 5, 6 festhält, auf der Plattform 7 einen sicheren Stand, selbst wenn diese erheblich schwanken sollte.
Die Plattform 7 bildet die obere Außenwand einer Kapsel 8, in der eine Seiltrommel 9 mit horizontaler Achse 10 beidseitig gelagert ist. Eine Bremseinrichtung 11 ist an der Kapsel 8 angebracht und der Achse 10 oder unmittelbar der Seiltrommel 9 zugeordnet. Ein Seil 2 ist auf dieser Seiltrommel 9 aufgewickelt.
Die Innenoberfläche der Kapsel 8 ist so ausgebildet, dass das Seil 2 völlig glatt und hindernisfrei von der Seiltrommel 9 herab durch die Mittelsäule 4 hindurch nach oben läuft. Am oberen Ende des Seiles 2 ist ein Karabinerhaken 1 angebracht, mit dem dieses Seil z. B. in ein gebäudefestes Auge eingehakt werden kann.
Die Bremseinrichtung 11 kann über einen Bowdenzug o. dgl. mit dem Drehgriff 5, 6 verbunden. Befindet sich dieser Drehgriff 5, 6 in Ruhelage, dann blockiert die Bremse 11 die Drehung der Seiltrommel 9. Eine Sicherheitslasche kann den Drehgriff 5, 6 in seiner Lage festhalten.
Bei Nutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Gerät zur Rettung von Personen aus hohen Häusern kann der Karabinerhaken in das gebäudefeste Auge, das gegebenenfalls ausfahrbar oder ( ausschwenkbar ist, angehängt werden. Die Person 3 betritt nun die Plattform 7, und - gegebenenfalls unter Mithilfe einer Schwenkeinrichtung oder einer weiteren Person - die Plattform wird zur Außenseite des Gebäudes verbracht. Nun verdreht die Person vorsichtig den Handgriff und die Seiltrommel 9 beginnt, sich zu drehen und Seil 2 auszugeben. Die Geschwindigkeit kann nun durch weiteres Verdrehen des Drehgriffs 5, 6 auf ein gewünschtes Maß gebracht werden, und die Person 3 bewegt sich zusammen mit dem abnehmenden Seilvorrat (Seiltrommel 9) und der Plattform 7 (die die Kapsel 8 umfasst) nach unten, bis der Drehgriff 5, 6 zurückgedreht oder losgelassen wird. Dann greift die Bremse 11 wieder ein und die Plattform 7 bleibt stehen.
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Bevorzugt soll jedoch eine Seilbremse Anwendung finden, bei der - wie in Fig. 2 dargestellt - ein Klemmkörper 12 am Seil 2 angreift und dieses festklemmt bzw. abbremst.
Die Fig. 2 zeigt vergrößert einen Längsschnitt durch das in Fig. 1 gezeigte Seil-Führungsrohr 4 mit einer Seilbremse der vorgenannten Art. Der einen Rohrwand gegenüberliegend ist drehbar ein Exzenter 12 angeordnet. Die Verdrehung des Exzenters 12 klemmt das Seil 2 in dosierter Weise gegen diese Rohrwand. Auf der beiderseits verlängerten Achse 13 des Exzenters 12 ist jeweils ein Handgriff 5 bzw. 6 fixiert, die aber zusammen mit dieser Achse 13 und damit dem Exzenter 12 drehbar sind. Diese Achse 13 ist in einem Gehäuse gelagert, das fest am Seil-Führungsrohr 4 angeordnet ist.
In der Zeichnung Fig. 3 ist die erfindungsgemäße Abseilvorrichtung mit einer Sitz-Plattform 7' ausgestaltet. Im übrigen ist diese Ausführungsform in gleicher Weise wie die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform ausgebildet. Lediglich das Seilführungsrohr 4 endet in etwa in Brusthöhe der sich abseilenden Person 3.
Der Schutzumfang der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr stellen diese besonders vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Erfindungsgedankens dar.
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Bezugszeichenliste
1 Karabinerhaken
2 Seil
3 sich abseilende Person
4 hohle Mittelsäule = Seilführungsrohr 5, 6 Drehgriff zum Festhalten und zur Bremsdosierung
7, 7' Schnellhalterung in Form einer Sitzoder Standplattform
8 Kapsel
9 Seiltrommel
10 Trommelachse
11, II1 Bremseinrichtung
12 Exzenter
13 Achse zur Verbindung der Handgriffe und 6
Claims (20)
1. Abseilvorrichtung mit einem von einem Seilvorrat (9) abziehbaren Seil (2), das an seinem Ende eine Befestigungseinrichtung (1) zum Einhängen in einer stationären Gegeneinrichtung aufweist, und bevorzugt mit einer dem Seil (2) zugeordneten Bremse (11, 11'), wobei das Seil (2) von einem Seilvorrat (9) abziehbar ist, dem eine Schnell-Halterung (7, 7') für mindestens eine Person (3) zugeordnet ist.
2. Abseilvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung ein Karabinerhaken (1) ist.
3. Abseilvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnell-Halterung (7) die als Seilbremse (11, 11') ausgebildete Bremse zugeordnet ist.
4. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (2) auf einer Seiltrommel (9) aufgewickelt ist.
5. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse (11) hemmend auf die Drehung der Seiltrommel (9) einwirkt.
6. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Seil (2) eine Stand-Plattform (7) als Schnell-Halterung zugeordnet ist.
7. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (2) eine Sitz-Plattform (7') als Schnell-Halterung zugeordnet ist.
8. Abseilvorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stand- bzw. Sitz-Plattform (7, 7') mindestens ein Handgriff (5, 6) zugeordnet ist.
9. Abseilvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff oder zwei Handgriffe (5, 6) an einer Mittelsäule (4) angebracht ist bzw. sind.
10. Abseilvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelsäule (4) hohl ist bzw. als Rohr ausgebildet ist, innerhalb dessen das abgezogene Seil (2) läuft.
11. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff oder einer der Handgriffe (5, 6) als Bedienungseinrichtung für eine Bremse (11 bzw. 11') ausgebildet ist.
12. Abseilvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungseinrichtung als Drehgriff (5, 6) ausgebildet ist.
13. Abseilvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass dem Drehgriff (5, 6) eine Rückstellfeder zugeordnet ist.
14. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Drehgriff (5, 6) die Bremse (11 bzw. 11') nicht nur ein- und ausschaltbar, sondern auch dosierbar ist.
15. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilbremse (11') einen Klemmkörper (12) aufweist, der unmittelbar am Seil (2) angreift.
16. Abseilvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Handgriff(e) (5 und 6) am Ende einer drehbaren Stange (13) angebracht ist bzw. sind, der bzw. die einen als Klemmkörper ausgebildeten Exzenter (12) trägt bzw. tragen, an dem das Seil (2) vorbeiläuft.
17. Abseilvorrichtung nach Anspruch 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Exzenter (12) einer Wandung des Führungsrohres (4) für das Seil (2) gegenüberliegend angeordnet ist.
18. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die maximale Abziehgeschwindigkeit des Seiles (2) selbsttätig regulierbar ist.
19. Abseilvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstoppen der Schnell-Halterung (7) selbsttätig dosierbar ist.
20. Abseilvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Seilvorrat (9) in einer Kapsel (8) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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| DE20203970U DE20203970U1 (de) | 2002-03-12 | 2002-03-12 | Abseilvorrichtung |
Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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2002
- 2002-03-12 DE DE20203970U patent/DE20203970U1/de not_active Expired - Lifetime
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