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DE10312783A1 - Lärmschutzwandsystem aus einem Sockel und einem transparenten Aufsatz - Google Patents

Lärmschutzwandsystem aus einem Sockel und einem transparenten Aufsatz Download PDF

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Publication number
DE10312783A1
DE10312783A1 DE10312783A DE10312783A DE10312783A1 DE 10312783 A1 DE10312783 A1 DE 10312783A1 DE 10312783 A DE10312783 A DE 10312783A DE 10312783 A DE10312783 A DE 10312783A DE 10312783 A1 DE10312783 A1 DE 10312783A1
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DE
Germany
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noise barrier
transparent
barrier system
noise
base
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10312783A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Wiebel
Klaus Lublow
Klaus Dr. Oberländer
Norbert Dr. Brand
Reiner Lingelbach
Peter Seelmann
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Roehm GmbH Darmstadt
Original Assignee
Roehm GmbH Darmstadt
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Publication date
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F8/00Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic
    • E01F8/0005Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic used in a wall type arrangement
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Abstract

Die Anmeldung beschreibt ein Lärmschutzwandsystem, bestehend aus einem Sockel und einem transparenten Aufsatz, wobei der mindestens zwei benachbarte transparente Lärmschutzwandelemente haltende Träger eine punktförmige Befestigung des transparenten Lärmschutzwandelements aufweist und wobei die Lage der oberen Haltepunkte des transparenten Elements in einer Höhe von zwischen 70 und 90 Prozent der Gesamthöhe des transparenten Lärmschutzwandelements und in einem Abstand zwischen der 3- und der 50fachen Dicke des transparenten Lärmschutzwandelements vom vertikalen Rand angeordnet ist, und das transparente Lärmschutzwandelement an der oberen Seite einen Knick aufweist, wobei der Knick in einem Winkel zwischen 30° und 90° zur Senkrechten ausgeführt ist und die Breite des abgeknickten Bereichs zwischen 5 cm und 50 cm beträgt und die Platte an der unteren Seite über die gesamte Länge in einer nutförmigen Vertiefung eingespannt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lärmschutzwandsystem bestehend aus einem Sockel und einer Lärmschutzplatte aus einem transparenten Kunststoff oder aus Silikatglas.
  • Plattensysteme der eingangs beschriebenen Art sind in der Regel aus mehreren quadratmetergroßen Platten, insbesondere aus transparenten Kunststoffplatten aufgebaut, wobei die Platten nebeneinander angeordnet sind und jeweils zwei benachbarte Platten von einem Träger zusammengehalten und am Boden oder am Sockel oder am Unterbau des Lärmschutzwandsystems fixiert werden. Neben Silikatglas werden bevorzugt transparente Kunststoffe wie beispielsweise Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Polycarbonat (PC) eingesetzt.
  • Diese Träger sind üblicherweise ein Doppel-T-Träger, auf dessen einem T die zwei benachbarten Platten in einem gewissen Abstand voneinander fixiert sind und mit einem Gummiprofil geschützt aufliegen. Gehalten werden diese Platten von einem Flachstahl, das auf den dem Doppel-T-Träger zugewandten Endbereichen der Platten aufliegt und das mittels mehrerer Befestigungsschrauben mit dem Doppel-T-Träger durch die Lücke zwischen den Platten mit einem Doppel-T-Träger verbunden ist.
  • Eine Lärmschutzwand dieser Art ist einfach aufzubauen, von den Trägerelementen her nicht kostspielig und sichert die Platten in akzeptabler Weise gegen die üblicherweise auftretenden Verkehrslasten ab. Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch, dass die Träger sehr breite Pfosten sind, damit die nötigen Einspannungslängen von jeweils mindestens 50 mm gewährleistet sind.
  • Stand der Technik
  • In der Veröffentlichung „Lärmschutzwände auf Brücken" (Verkehrsblatt-Verlag, 1995) werden die bis dahin bekannten Lärmschutzwand-Konstruktionen referiert. Bei den an Brücken vorherrschenden geringen Platzverhältnissen und in bereits bebauten Gebieten müssen die Lärmschutzwände erhöhten gestalterischen Anforderungen genügen.
  • Bisher standen funktionale Merkmale, wie beispielsweise Schallabsorption, Standsicherheit und Konstruktion im Vordergrund, zunehmend spielen ästhetische Gesichtspunkte eine Rolle.
  • Transparente Lärmschutzwände haben den Vorteil des freien Blicks in die Landschaft und lassen den Verkehrsweg für den Betrachter von außen weniger wallartig erscheinen. Außerdem wird auf Brücken deren Silhouette nicht nachteilig verändert.
  • Wenn die Konstruktion eine Kombination von einem nicht transparentem Sockel und einem transparentem Aufsatz ist, vermittelt dies dem Verkehrsteilnehmer ein gewisses Sicherheitsgefühl, vor allem auf Brücken.
  • Werden in diese Träger Kunststoffscheiben eingespannt, dann kann diese Verlegetechnik zur Ausbildung einer freien Auflagerung führen, welche durch Zulassung einer geringen Winkelbewegung zwischen Pfosten und Kunststoffscheibe eine negative Auswirkung auf die Erfüllung der Forderung der zusätzlichen technischen Vorschrift Lärmschutzwand 1988 (ZDV LSW 88) nach maximaler Durchbiegung unter Verkehrslast von 175 hat.
  • Aus dem DE-U 85 24 319.1 bzw. EP-A-0 213 521 sind Verglasungssprossen zur Errichtung von Lärmschutzwänden, die großflächige Scheiben aus durchsichtigem Kunststoff zwischen senkrechten Pfosten enthalten, bekannt geworden, die in etwa den Eingangs genannten Trägern entsprechen. Anstelle eines Doppel-T-Trägers kann bei diesen Systemen auch ein Vierkantrohr verwendet werden, das hinsichtlich seiner Abmessungen dem Doppel-T-Träger entspricht. Die einzelnen Platten werden mit Abstand voneinander auf eine der Seitenflächen des Vierkantrohres aufgelegt und mittels einer Klemmschiene und einer entsprechenden Anzahl von Schrauben durch die Lücke zwischen den einzelnen Platten gegen das Vierkantrohr geklemmt. Die Konstruktion ist hinreichend windstabil, benötigt jedoch hierfür verhältnismäßig breite Vierkantrohre.
  • Abhilfe hierfür liefert beispielsweise die EP-A-0 530 512 . Hierin wird ein Plattensystem offenbart, in welchem Kunststoffplatten nicht im Abstand auf Stoß, sondern einander teilweise überlappend durch die Überlappung und die Auflagefläche am Träger hindurch mit dem Träger verankert sind. Hierdurch kann die erforderliche Trägerbreite ohne Beeinträchtigung der Stabilität in etwa halbiert werden. Obwohl dies insbesondere für Wandsysteme und speziell bei durchsichtigen Lärmschutzwänden einen optisch gefälligeren Eindruck ergibt, da die Träger schlank sind und nicht mehr wie bisher plump wirken, macht die aus der EP-A-0 530 512 bekannte Technik immer noch relativ geringe Pfostenabstände von etwa 2 Metern sowie eine Führung der Platten über die gesamte Höhe von bis zu 3 Metern notwendig.
  • Es hat nun bereits Vorschläge gegeben, wie sowohl der Pfostenabstand als auch der freie Überstand vergrößert werden können. Einen Vorschlag hierzu entnimmt man beispielsweise der DE-A 42 30 786 . Die dort offenbarten Lärmschutzwandsegmente weisen einen im wesentlichen rechteckigen Rahmen auf, welcher randseitig in das Profil von 2 senkrechten Tragpfosten einschiebbar und in diesen verriegelbar ist. In den Rahmen selbst, welcher aus 2 vertikalen Rahmenholmen, einem unteren Rahmenholmen sowie einem zweigeteilten oberen horizontalen Rahmenholmen besteht, sind Schallschluckplatten aus Kunststoff eingeschoben und lösbar gehalten. Dabei muss der Rahmen lediglich eine Höhe haben, die nur etwa 2/3 der Höhe der Schallschluckplatte beträgt, so dass ein Überstand von bis zu 50% realisierbar ist. Obwohl durch den Überstand und die Vergrößerung des Pfostenabstandes auf bis zu 6 Meter die ansonsten durch eine kurze Pfostenfolge bei bekannten Lärmschutzwänden stark beeinträchtigte Sicht erheblich verbessert ist, ist insbesondere der optische Eindruck einer solchen Lärmschutzwand immer noch schwer und drückend.
  • EP 908563 beschreibt Lärmschutzwandsegmente aus Kunststoff, die an einem Träger befestigt sind, wobei die Platte gelenkig punkförmig so gelagert ist, dass eine unter der Last resultierende Biegelinie der Platte durch das Befestigungsmittel begleitbar ist. Die Lösung führt zu einem recht filigran aussehenden Befestigungsmittel der Platte, die notwendigen Pfostenbreiten werden dadurch aber nicht verringert.
  • DE 19906989 betrifft ein Lärmschutzwandsegment für Strassen-, Autobahn- oder Schienenwege, wobei das Lärmschutzwandsegment aus transparenten Platten, beispielsweise transparenten Kunststoffplatten und den plattenfixierenden Mitteln besteht. Die transparente Platte ist um eine senkrechte zur Aufstellungsfläche der montierten Lärmschutzwand geformt, wobei unter der Formung eine Wölbung und/oder eine Faltung zu verstehen ist. Das Lärmschutzwandsegment erreicht durch diese Formung eine Eigenstabilität. Eine aus diesen Segmenten zusammengesetzte Lärmschutzwand ist über deren gesamte Länge und Höhe transparent, da keine Haltepfosten oder Tragwerke zwischen den einzelnen Segmenten notwendig sind.
  • Im eingebauten Zustand stützen sich die vorzugsweise vorgespannten Segmente seitlich gegeneinander und an den Enden der Wand oder in frei wählbaren Abständen gegen Haltepfosten ab. Nachteilig bei dieser Lösung ist die erforderliche Einbautiefe durch die Biegung der Lärmschutzwandsegmente. In vielen Bausituationen steht die zusätzliche Breite einfach nicht zur Verfügung.
  • Ein weiteres System beschreibt EP 589 346 . Die Erfindung betrifft ein Lärmschutzwandsegment bestehend aus zwei randseitigen senkrechten Tragpfosten und einem im wesentlichen rechteckigen Rahmen der randseitig an den senkrechten Tragpfosten angebracht ist, wobei der Rahmen zwei vertikale Rahmholme und einen unteren horizontalen Rahmenholm aufweist. Diese Lösung verzichtet auf einen Tragpfosten im oberen transparenten Bereich der Lärmschutzwand, allerdings benötigt die Lärmschutzwand eine unverhältnismäßig hohe Einspanntiefe.
  • Aufgabe
  • Fährt man mit dem Verkehrsmittel an einer nach dem Stand der Technik aufgebauten Lärmschutzwand entlang, so entsteht durch den Wechsel aus transparenter Lärmschutzwand und massiven Befestigungspfosten ein unschöner Stakkatoeffekt durch den hell/dunkel Wechsel. Es bestand also die Aufgabe, eine transparente Lärmschutzwand so auszubilden, dass dieser unschöne Stakkatoeffekt möglichst vermieden wird und der transparente Eindruck möglichst ungestört den Verkehrsteilnehmer erreicht. Die Befestigung muss die üblichen Verkehrslasten aufnehmen und darf, besonders auf Brücken, nicht all zu viel Raum beanspruchen.
  • Lösung
  • Die Aufgabe wird durch eine Anordnung der Befestigungspunkte des transparenten Lärmschutzwandsegments gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Als Technik für den Befestigungspunkt wird die in der EP 908 563 , 1 und in der Beschreibung S. 1, Abschnitt 009 bis S. 54, Abschnitt 035 beschriebene Methode angewandt. Mit dieser Befestigungstechnik gelingt es, Lärmschutzwandsegmente in der Größe von 2 × 3 Metern und in Dicken von etwa 20 mm zu befestigen, so dass die üblichen statischen Anforderungen (Eigenlast, Windlast) erfüllt sind.
  • Längere Einspannbreiten wurden mit dem Befestigungssystem bisher nicht realisiert.
  • Es wurde nun gefunden, dass man die Länge der einzuspannenden transparenten Lärmschutzwandsegmente mehr als verdoppeln kann, wenn man die Befestigungspunkte so anordnet, dass die oberen Haltepunkte des transparenten Lärmschutzwandsegments in einer Höhe zwischen 70 und 90 der Gesamthöhe des transparenten Lärmschutzwandsegments angeordnet sind.
  • Die oberen Haltepunkte des transparenten Lärmschutzwandsegments werden gemäß der Erfindung in einem Abstand zwischen der 3 und der 50-fachen Dicke des transparenten Lärmschutzwandelements vom vertikalen Rand der Platte angeordnet. Bei einem beispielsweise 20 mm dicken Lärmschutzwandelement müssten die oberen Haltepunkte also einen Abstand zum vertikalen Rand der Platte zwischen 60 und 1000 mm besitzen.
  • Die Platten werden an der unteren Seite über die gesamte Länge in einer nutförmigen Vertiefung eingespannt. Hierbei beträgt die Tiefe dieser Nut von 2 cm bis 25 cm, bevorzugt von 3 bis 15 cm und besonders bevorzugt von 4 bis 10 cm.
  • Der Abstand zwischen den Pfosten kann bis zu 5 m betragen. Der Abstand kann auch bis zu 10 m betragen, wenn etwa mittig eine weitere punktförmige Befestigung angeordnet ist. Bevorzugt beträgt der Abstand der Pfosten 5 m oder 10 m.
  • Durch die erfindungsgemäße Befestigung erreichten größeren Pfostenabstände wird der störende Stakkato-Effekt deutlich vermindert.
  • Der Sockel des Lärmschutzwandsystems kann transparent oder nicht transparent sein. Nicht transparente Sockel können gegebenenfalls zusätzlich lärmabsorbierend ausgelegt sein, dem Fachmann sind hier entsprechende Materialien wie zum Beispiel lärmabsorbierender Beton bekannt.
  • Die Lärmschutzplatte besteht aus Kunststoff oder aus Silikatglas und ist bevorzugt transparent und reflektiert den Schall.
  • Als transparente Kunststoffe können Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat (PC) oder Polyethylenterephthalat (PET) verwendet werden.
  • Das Polymethylmethacrylat (PMMA) kann durch Gusspolymerisation oder durch Extrusionspolymerisation hergestellt werden. Die transparenten PMMA-Platten können durch Gusspolymerisation oder durch Extrusion hergestellt werden, wobei Polyamidfäden zur Splitterbindung eingebettet werden können. Beide Herstellungsverfahren sind dem Fachmann bekannt. (Ullmann 6. Auflage, B. 28, S. 377 ff). Die PMMA-Platten können verstärkt sein, wie in der EP-A 407 852 oder der EP-A 531 982 beschrieben.
  • Die Höhe der transparenten Lärmschutzwand bewegt sich zwischen 1 m und 4 m. Diese Höhe kann erreicht werden, indem die transparente Lärmschutzwand einstückig ausgeführt ist oder indem sie aus mehreren übereinander gestellten Platten besteht, wobei in diesem Fall geeignete Verbindungselemente zu verwenden sind.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil des Lärmschutzwandsegments abgeknickt ist.
  • Die Breite des abgeknickten Bereichs kann, je nach Erfordernissen, zwischen 5 und 50 cm liegen. Abknickungen zwischen 10 und 20 cm sind bevorzugt. Der Winkel, den der abgeknickte Bereich des Lärmschutzwandelements mit der Senkrechten bildet, liegt zwischen 30° und 90°, bevorzugt zwischen 45 und 60°. Der Knick ist freitragend ausgeführt. Der Knick in dem transparenten Lärmschutzwandsegment kann durch Abkanten des Elements ausgeführt sein, es kann aber auch eine separate transparente Platte mittels Klebeverbindung angesetzt werden.
  • Die Dicke des transparenten Lärmschutzwandelements kann in weiteren Grenzen variieren, es hat sich bewährt, Plattendicken zwischen 10 und 50 mm einzusetzen.
  • Das Verhältnis zwischen der transparenten Lärmschutzplatte und dem Sockel der Lärmschutzwand kann sich zwischen 1 : 10 und 10 : 1, bevorzugt zwischen 1 : 5 und 5 : 1 und besonders bevorzugt zwischen 1 : 2 und 2 : 1 bewegen.
  • Erläuterung der Zeichnungen
  • Die 1 und 2 zeigen – ohne dass hierdurch eine Beschränkung erfolgen soll – ein Lärmschutzwandsystem bestehend aus einem nicht transparenten Sockel und einem transparenten Aufsatz. 1 zeigt ein Lärmschutzwandsystem mit einem Abstand zwischen den Pfosten bis zu 5 m, wobei die Platten des transparenten Aufsatzes mittels Pfosten (4) befestigt sind.
  • 2 zeigt ein Lärmschutzwandsystem mit einem Abstand zwischen den Pfosten bis zu 10 m, wobei die Platten des transparenten Aufsatzes mittels Pfosten (4) und einer etwa mittig angeordneten weiteren punktförmigen Befestigung (6) des Pfostens (5) befestigt sind.
  • 1
    Sockel
    2
    transparenter Aufsatz
    3
    abgeknickter oberer Teil des transparenten Lärmschutzwandelements
    4
    Pfosten (Träger), wie z.B. in EP 908 563 , 1 beschrieben
    5
    Pfosten (Träger) für zusätzliche, etwa mittige Befestigung
    6
    punktförmige Befestigung des transparenten Lärmschutzwandelements

Claims (18)

  1. Lärmschutzwandsystem bestehend aus einem Sockel und einem transparenten Aufsatz, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens zwei benachbarte transparente Lärmschutzwandelemente haltende Träger eine punktförmige Befestigung des transparenten Lärmschutzwandelements aufweist und dass die Lage der oberen Haltepunkte des transparenten Elements in einer Höhe von zwischen 70 und 90 Prozent der Gesamthöhe des transparenten Lärmschutzwandelements und in einem Abstand zwischen der 3 und der 50-fachen Dicke des transparenten Lärmschutzwandelements vom vertikalen Rand angeordnet ist, und dass das transparente Lärmschutzwandelement an der oberen Seite einen Knick aufweist, wobei der Knick in einem Winkel zwischen 30° und 90° zur Senkrechten ausgeführt ist und die Breite des abgeknickten Bereichs zwischen 5 cm und 50 cm beträgt und dass die Platte an der unteren Seite über die gesamte Länge in einer nutförmigen Vertiefung eingespannt ist.
  2. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel transparent ist.
  3. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel nicht transparent ist.
  4. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel zusätzlich lärmabsorbierend ausgelegt ist.
  5. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel des abgeknickten Bereichs zwischen 45° und 60° zur Senkrechten beträgt.
  6. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des transparenten Lärmschutzwandelements zwischen 10 mm und 50 mm beträgt.
  7. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Knicks zwischen 10 und 20 cm beträgt.
  8. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Trägerpfosten bis zu 5 m beträgt.
  9. Lärmschutzwandsystem nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Pfosten bis zu 10 m beträgt und dass etwa mittig eine weitere punktförmige Befestigung angeordnet ist.
  10. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Höhe der gegebenenfalls aus mehreren übereinander gestellten Platten bestehenden transparenten Lärmschutzwand zwischen 1 und 4 m bewegt.
  11. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verhältnis zwischen der transparenten Lärmschutzplatte und dem Sockel der Lärmschutzwand zwischen 1 : 10 und 10 : 1 bewegt.
  12. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Teil des Lärmschutzwandsystems eine reflektierende Schallschutzfunktion erfüllt.
  13. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Knick zur Schallquelle hin angerichtet ist.
  14. Lärmschutzwandsystem nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Knick von der Schallquelle weg gerichtet ist.
  15. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Teil aus Mineralglas oder transparenten Kunststoffen besteht.
  16. Lärmschutzwandsystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als transparente Kunststoffe Polymethylmethacrylat (PMMA), Polycarbonat (PC) oder Polyethylenterephthalat (PET) verwendet werden.
  17. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das PMMA durch Gusspolymerisation oder durch Extrusionspolymerisation herstellbar ist.
  18. Lärmschutzwandsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente PMMA-Platte durch Gusspolymerisation oder durch Extrusion hergestellt wird und dabei Polyamidfäden zur Splitterbindung eingebettet werden.
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