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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1, d.h. eine Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer
Maueröffnung
in einem Gebäude, über welche
bei Hochwasser von außen
Wasser in das Gebäude
eindringen kann, mit einer Platte, die dazu ausgelegt ist, in einer
die Maueröffnung
bedeckenden Position an der Mauer befestigt zu werden.
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Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise benötigt, damit
bei Hochwasser über
die Türen
und Fenster eines Gebäudes
kein Wasser in das Gebäude
eindringen kann.
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Eine Vorrichtung dieser Art ist beispielsweise aus
der
DE 200 03 159
U1 bekannt. Aus dieser Druckschrift es bekannt, die Tür- und Fensteröffnungen
eines Gebäudes
durch Befestigen einer diese Öffnungen
bedeckenden Platte am Gebäude
abzudichten. Diese Art von Hochwasserschutz ist aber nur bedingt
praxistauglich. Insbesondere ist es wegen der Größe und des Gewichtes der Platte
häufig
nicht möglich,
daß diese
durch eine einzelne Person montiert und demontiert werden kann;
vor allem bei einer zur Abdichtung einer Türöffnung vorgesehenen Platte
sind zur Montage und Demontage mindestens zwei bis drei Personen
erforderlich. Darüber
hinaus erweisen sich auch der Transport und die Lagerung von derart
großen
und schweren Platten als problematisch.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 derart weiterzubilden, daß die
Vorrichtung leicht und einfach handhabbar ist und dennoch einen
sicheren Schutz vor Eindringen von Wasser in das Gebäude bietet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
in Patentanspruch 1 beanspruchte Vorrichtung gelöst.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich
dadurch aus, daß sie
eine mit der Platte nicht zusammenhängende und ebenfalls an der
Mauer zu befestigende Stützvorrichtung
umfaßt,
durch welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
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Durch das Vorsehen einer solchen
Stützvorrichtung
kann die Platte, durch die die Maueröffnung abgedichtet wird, relativ
dünn und
dementsprechend leicht sein. Deshalb, und weil die Stützvorrichtung keine
mit der Platte zusammenhängende
Einheit ist, besteht die beanspruchte Vorrichtung aus lauter leicht
und einfach handhabbaren Komponenten, die durch eine einzige Person
montiert und demontiert werden können.
Da sowohl die Platte als auch die Stützvorrichtung an der Mauer
befestigt werden, ist die beanspruchte Vorrichtung aber dennoch
sehr stabil und verhindert das Eindringen von Wasser sogar zuverlässiger als
es bei herkömmlichen
Vorrichtungen der beanspruchten Art der Fall ist.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind den Unteransprüchen,
der folgenden Beschreibung, und den Figuren entnehmbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen
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1 eine
Draufsicht auf eine durch eine erste Ausführungsform der im folgenden
beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Türöffnung,
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2 eine
Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 1 gezeigten
Linie II-II),
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3 eine
weitere Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 1 gezeigten
Linie III-III),
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4 eine
Draufsicht auf eine durch eine zweite Ausführungsform der im folgenden
beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Fensteröffnung,
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5 eine
Schnittdarstellung der in der 4 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 4 gezeigten
Linie V-V),
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6 eine
Draufsicht auf eine Vorrichtung zum teilweisen Verschließen einer
Maueröffnung, und
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7 eine
Schnittdarstellung der in der 6 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 6 gezeigten
Linie VII-VII).
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Im folgenden werden drei verschiedene
Vorrichtungen zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in
einem Gebäude
beschrieben. Die erste, in den 1 bis 3 gezeigte und unter Bezugnahme
darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige außenseitige
Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung,
die zweite, in den 4 und 5 gezeigte und unter Bezugnahme
darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige innenseitige
Abdichtung einer Tür-
oder Fensteröffnung,
und die dritte, in den 6 und 7 gezeigte und unter Bezugnahme
darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für eine nur teilweise Abdichtung
einer Tür-
oder Fensteröffnung
und kann wahlweise innen oder außen montiert werden. Der Vollständigkeit halber
sei angemerkt, daß nur
entweder außenseitig oder
innenseitig abgedichtet werden muß. Eine beidseitige Abdichtung
ist nicht erforderlich und aufgrund der baulichen Gegebenheiten
häufig
auch gar nicht möglich.
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Die erste und die dritte Vorrichtung
werden im folgenden anhand der Abdichtung einer Türöffnung beschrieben,
und die zweite Vorrichtung anhand der Abdichtung einer Fensteröffnung.
Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß sämtliche
Vorrichtungen sowohl zur Abdichtung von Türöffnungen als auch zur Abdichtung
von Fensteröffnungen
geeignet sind.
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Die in den 1 bis 5 gezeigten
Abdichtungs-Varianten weisen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf.
Insbesondere stimmen sie darin überein,
– daß sie eine
Platte umfassen, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden
Position an der Mauer befestigt zu werden, und
– daß sie eine
mit der Platte nicht zusammenhängende
und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfassen, durch
welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
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Es sind allerdings auch Unterschiede
vorhanden. Diese bestehen vor allem im unterschiedlichen Aufbau
und der unterschiedlichen Montage der Stützvorrichtung.
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1 zeigt
eine Draufsicht auf eine von außerhalb
des Gebäudes
abgedichtete Türöffnung.
Die Türöffnung ist
in der 1 mit dem Bezugszeichen TO
bezeichnet. In der Türöffnung TO
ist eine Tür
angeordnet, welche in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie
aus der 1 ersichtlich
ist, ist die abzudichtende Türöffnung durch
eine von außerhalb
des Gebäudes
an der Gebäude-Außenwand
AW befestigte Platte P1 vollständig
bedeckt.
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Die Platte P1 besteht im betrachteten
Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch
einleuchten, daß die
Platte auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine
andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen
kann.
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Die Befestigung der Platte P1 an
der Gebäude-Außenwand
AW erfolgt durch Schrauben S1.
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Die Platte P1 ist im betrachteten
Beispiel aus zwei kleineren Platten P11 und P12 zusammengesetzt.
Die Platten P11 und P12 sind durch eine wieder lösbare Verbindung miteinander
verbunden. Im betrachteten Beispiel weisen die Platten P11 und P12 hierzu
an den Stellen, an welchen sie zusammentreffen, einen Randsteg R
auf, und werden die Platten P11 und P12 durch ein Zusammenschrauben
der Randstege R miteinander verbunden. Die Schrauben zur Verbindung
der Randstege sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S2 bezeichnet.
Zwischen benachbarten Platten, genauer gesagt zwischen den miteinander
zu verbindenden Randstegen R derselben ist eine Dichtung D1 vorgesehen,
vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Ausbildung
der Randstege R, deren Verbindung durch die Schrauben S2, und die
zwischen den Randstegen R angeordnete Dichtung ist am besten aus
der 2 ersichtlich.
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Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die Platte
P1 aus beliebig vielen kleineren Platten zusammengesetzt sein kann,
und daß diese
Platten auch anders als vorstehend beschrieben miteinander verbunden
werden können.
Die Platte P1 kann auch einteilig ausgebildet sein.
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Die Platte P1 weist an ihrer der
Wand AW zugewandten Seite im äußeren Bereich
eine die Platte umlaufende Dichtung D2 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise
eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand
AW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere
in Umfangs richtung der Platte P1 verlaufende Dichtlippen vorgesehen.
Die Dichtung D2 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6
mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein. Durch diese Dichtung
wird erreicht, daß zwischen
der Platte P1 und den Flächen,
auf welchen die Dichtung zu liegen kommt, kein Wasser hindurchgelangen
kann.
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Hinter der Platte P1, genauer gesagt
in der Türöffnung TO
ist eine Stützvorrichtung
angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte P1 beschränkt oder
verhindert wird.
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Diese Stützvorrichtung umfaßt eine
Reihe von Stützelementen
und die Stützelemente
tragende Trägerelemente.
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Die Stützelemente sind im betrachteten
Beispiel Querstreben Q, die sich im wesentlichen horizontal zwischen
den vertikalen Leibungs-Abschnitten der Türöffnung erstrecken. Die Querstreben
werden im betrachteten Beispiel durch Vierkant-Hohlprofilstangen
gebildet, könnten
aber auch beliebig anders ausgebildet sein.
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Die Querstreben Q werden durch die
bereits erwähnten
Trägerelemente,
die an der Leibung der Türöffnung befestigbar
sind, in ihrer bestimmungsgemäßen Position
gehalten. Wie insbesondere aus der 3 ersichtlich
ist, bestehen die Trägerelemente
im betrachteten Beispiel aus zwei L-Profilen L, die einander gegenüberliegend
in vertikaler Ausrichtung an die vertikalen Leibungs-Abschnitte
der Türöffnung angeschraubt
werden, und an den L-Profilen L vorgesehenen Auflagerelementen zum
Auflegen der Querstreben Q.
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Die Schrauben zur Befestigung der
L-Profile L an der Leibung sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen
S3 bezeichnet.
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Die Auflagerelemente sind so angeordnet, das
sie sich im bestimmungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung von den L-Profilen zu der Platte P1 hin erstrecken.
Im betrachteten Beispiel werden die Auflagerelemente durch in die
L-Profile L einschraubbare Schraubbolzen B gebildet. Sie könnten aber
auch durch beliebige andere Elemente gebildet werden.
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Im betrachteten Beispiel werden die
Querstreben Q einfach nur auf die Auflagerelemente aufgelegt. Die
Auflagerelemente könnten
die Querstreben jedoch auch auf beliebige andere Art und Weise halten.
Beispielsweise könnte
vorgesehen werden, die Querstreben Q auf die Auflagerelemente aufzustecken
oder an die Auflagerelemente anzuhängen.
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Im auf die Schraubbolzen B aufgelegten
Zustand der Querstreben Q bilden die L-Profile L einen hinteren
Anschlag für
die Querstreben, durch welchen verhindert wird, daß die Querstreben
nach hinten (weiter in die Türöffnung hinein)
verschoben werden.
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Die Stützvorrichtung ist vorzugsweise
so montiert, daß im
bis an den Anschlag zurückgeschobenen
Zustand der Querstreben Q die der Platte P1 zugewandten Seiten der
Querstreben bündig
mit der Gebäude-Außenwand
AW abschließen,
oder ein wenig über
die Gebäude-Außenwand
AW überstehen, so
daß die
Querstreben im an die Gebäude-Außenwand
montierten Zustand der Platte P1 mit der Platte in Berührung kommen
oder einen maximal wenige Millimeter betragenden Abstand zur Platte
P1 aufweisen.
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Die unterste Querstrebe Q ist, wie
insbesondere aus der 2 ersichtlich
ist, anders angeordnet als die restlichen Querstreben. Sie liegt
direkt auf dem Boden auf und wird im ordnungsgemäß montierten Zustand auf den
Boden gedrückt.
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Um die unterste Querstrebe Q auf
den Boden drücken
zu können,
ist im betrachteten Beispiel an den L-Profilen L knapp oberhalb
der untersten Querstrebe Q jeweils eine kleine Platte LP befestigt, wobei
diese Platten LP im wesentlichen rechtwinklig von den L-Profilen
L abgehen und sich im wesentlichen horizontal zur Platte P1 hin
erstrecken. In den Platten LP ist jeweils eine Gewindebohrung vorgesehen,
in welche von oben her eine Schraube eindrehbar ist. Diese Schrauben
sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S4 bezeichnet. Im ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung schlagen diese Schrauben von oben her an
der unterste Querstrebe Q an und drücken diese dadurch nach unten
gegen den Boden.
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An der Unterseite der untersten Querstrebe Q
ist eine Dichtung D3 vorgesehen, die verhindert, daß zwischen
der untersten Querstrebe Q und dem Boden Wasser hindurchgelangen
kann. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine der Dichtung D2 entsprechende
Dichtung.
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Die unterste Querstrebe weist darüber hinaus
an ihrer der Platte P1 zugewandten Seite Gewindebohrungen auf, in
welche sich Schrauben S5 zum Anschrauben der Platte P1 an die unterste
Querstrebe Q eindrehen lassen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt,
daß die
unterste Querstrebe Q und die Platte P1 auch auf andere Art und
Weise aneinander befestigt werden können. Unabhängig hiervon befindet sich
im ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung die vorstehend bereits erwähnte Dichtung
D2 zwischen der untersten Querstrebe Q und der Platte P1, so daß auch dort
kein Wasser hindurchgelangen kann.
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Im betrachteten Beispiel weisen die
Querstreben Q unterschiedlich große Abstände voneinander auf; der gegenseitige
Abstand benachbarter Querstreben ist im unteren Bereich der Türöffnung am
kleinsten und nimmt nach oben hin zu. Damit wird dem Umstand Rechnung
getragen, daß bei
Hochwasser in größeren Wassertiefen
höhere
Drücke herrschen.
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Es dürfte einleuchten und bedarf
keiner näheren
Erläuterung,
daß die
das Durchbiegen der Platte P1 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung
auch anders realisiert werden kann als vorstehend beschrieben. Beispielsweise
kann vorgesehen werden, anstelle der Querstreben Q vertikal verlaufende Längsstreben,
oder rahmenförmige
oder gitterförmige
Elemente zu verwenden. Darüber
hinaus kann selbstverständlich
auch die Trägervorrichtung
beliebig modifiziert werden.
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Die beschriebene Vorrichtung kann
unabhängig
von den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten,
daß bei
Hochwasser kein Wasser über
die Türöffnung in
das Gebäude
eindringt. Die Türöffnung ist
durch die Platte P1 und die Dichtungen D1, D2 und D3 wasserdicht verschlossen,
und die Stützvorrichtung
sorgt dafür, daß die Platte
P1 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar
wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
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Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften
der beschriebenen Vorrichtung läßt sich
diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
- – die
Vorrichtung umfaßt
keine besonders großen und/oder
schweren Teile,
- – die
Platte P1 und die Stützvorrichtung
sind separat montierbare und demontierbare Teile,
- – die
Platte P1 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung
gestützt
wird, relativ dünn
und dementsprechend leicht sein, und
- – die
Platte P1 kann aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
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Die in den 4 und 5 gezeigte
Variante zur Abdichtung einer Maueröffnung ist für die innenseitige
Abdichtung einer Maueröffnung
konzipiert.
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Die 4 zeigt
eine Draufsicht auf eine von innerhalb des Gebäudes abgedichtete Fensteröffnung.
Die Fensteröffnung
ist in der 4 mit dem
Bezugszeichen FO bezeichnet. In der Fensteröffnung FO ist ein Fenster angeordnet,
welches in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie aus der 4 ersichtlich ist, ist die
abzudichtende Fensteröffnung durch
eine von innerhalb des Gebäudes
an der Gebäude-Innenwand
IW befestigte Platte P2 vollständig bedeckt.
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Die Eigenschaften der Platte P2 entsprechen den
Eigenschaften der Platte P1. D.h., die Platte P2 besteht im betrachteten
Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch
einleuchten, daß die
Platte P2 auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder
eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen
kann.
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Die Befestigung der Platte P2 an
der Gebäude-Innenwand
IW erfolgt durch Schrauben S6.
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Die Platte P2 ist im betrachteten
Beispiel einteilig ausgebildet. Sie könnte aber auch wie die Platte P1
der in den 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung aus mehreren
kleineren Platten zusammengesetzt sein.
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Die Platte P2 weist an ihrer der
Wand IW zugewandten Seite im äußeren Bereich
eine die Platte umlaufende Dichtung D4 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise
eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand
IW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere
in Umfangsrichtung der Platte P2 verlaufende Dichtlippen vorgesehen.
Die Dichtung D4 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6
mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein.
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Vor der Platte P2, genauer gesagt
an der von der Fensteröffnung
FO abgewandten Seite der Platte P2 ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch
welche ein Durchbiegen der Platte P2 beschränkt oder verhindert wird.
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Die Stützvorrichtung umfaßt im betrachteten Beispiel
ein oder mehrere Stützelemente,
die auf der Platte P2 anliegend über
dieser montiert sind. Vorliegend werden die Stützelemente durch zwei Stützrahmen
SR1 und SR2 gebildet. Die Anzahl der Stützrahmen kann aber auch größer oder
kleiner sein.
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Die Stützrahmen SR1 und SR2 sind im
betrachteten Beispiel, wie insbesondere aus 5 ersichtlich ist, aus U-Profilen gefertigt,
wobei hierauf jedoch keine Einschränkung besteht.
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Im betrachteten Beispiel sind die
Stützrahmen
SR1 und SR2 durch die Schrauben S6 an der Wand IW befestigt, durch
die auch die Platte P2 an der Wand IW befestigt ist. Allerdings
sind, wie aus der 4 ersichtlich
ist, nicht alle Schrauben S6 zur Befestigung der Stützrahmen
SR1 und SR2 erforderlich. Die Schrauben S6 dienen zum Teil ausschließlich der
Befestigung der Platte P2 an der Wand IW. Dadurch ist es möglich, zunächst die
Platte P2 an der Wand IW zu befestigen, und erst dann die Stützrahmen
SR1 und SR2 anzubringen.
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Es wäre aber auch denkbar, die Stützrahmen SR1
und SR2 so auszubilden, daß sie
die Platte P2 seitlich und/oder nach oben und unten überragen, und
diese Rahmen dann durch eigene Befestigungsmittel, beispielsweise
durch nur zur Befestigung der Stützrahmen
dienende Schrauben an der Wand IW zu befestigen. Auch in diesem
Fall wäre
es möglich, die
Platte P2 und die Stützrahmen
SR1 und SR2 nacheinander einzeln an der Wand IW zu befestigen.
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Es dürfte einleuchten und bedarf
keiner näheren
Erläuterung,
daß die
das Durchbiegen der Platte P2 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung
auch anders realisiert sein kann als durch die Stützrahmen
SR1 und SR2, beispielsweise durch an die Wand IW anschraubbare Längsstreben
oder Querstreben, eine an die Wand IW anschraubbare gitterförmige Struktur,
oder sonstige Stützelemente, die
das Durchbiegen der Platte P2 beschränken oder verhindern können.
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Die unter Bezugnahme auf die 4 und 5 beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von
den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten,
daß bei
Hochwasser kein Wasser über
die Fensteröffnung
in das Gebäude
eindringt. Die Fensteröffnung
ist durch die Platte P2 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung
sorgt dafür,
daß die
Platte P2 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar
wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
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Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften
der beschriebenen Vorrichtung läßt sich
diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
- – die
Vorrichtung umfaßt
keine besonders großen und/oder
schweren Teile,
- – die
Platte P2 und die Stützvorrichtung
sind einzeln montierbare und demontierbare Teile,
- – die
Platte P2 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung
gestützt
wird, relativ dünn
und dementsprechend leicht sein, und
- – die
Platte aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
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Die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen
dienen insbesondere dazu, um Kellertüren und Kellerfenster gegen
Hochwasser abzudichten. Bei Hochwasser kann jeoch auch ein Bedarf
bestehen, im Ergeschoß eines
Gebäudes
vorhandene Türen gegen
das Hochwasser abzudichten. Hierfür eignen sich die vorstehend
beschriebenen Vorrichtungen nur bedingt, denn wenn auch die im Erdgeschoß vorhandenen
Maueröffnungen
komplett abgedichtet werden, besteht die Gefahr, daß das Haus
durch das Hochwasser hochgehoben wird. Hierdurch würden am
Gebäude
größere Schäden entstehen
als durch eindringendes Hochwasser.
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Um dies zu vermeiden, werden im Erggeschoß keine
Fenster abgedichtet, und im Erdgeschoß vorhandene Türen nur
bis zu einer bestimmten Höhe,
beispielsweise bis zu einer Höhe
von 1 m abgedichtet.
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Eine zur nur teilweisen Abdichtung
von Türen
geeignete Vorrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschrieben.
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Die beschriebene Vorrichtung wird
im betrachteten Beispiel außen
am Gebäude
vor der Tür montiert.
Prinzipiell wäre
es jedoch auch möglich
die Vorrichtung innerhalb des Gebäudes (hinter der Tür) zu montieren.
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Zur Vermeidung von Mißverständnissen
sei angemerkt, daß der
Bezugspunkt für
Angaben wie "vor", "hinter", "rechts", "links" etc. eine außerhalb des
Gebäudes
stehende Person ist.
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Die Vorrichtung besteht im wesentlichen zwei
U-Profile U, einer zwischen die U-Profile eingesetzten Platte P3,
einer Spannvorrichtung zum Drücken
der Platte P3 gegen den Boden, und einer Stützvorrichtung, die das Durchbiegen
der Platte P3 beschränkt
oder verhindert.
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Die U-Profile U werden einander gegenüberliegend
in vertikaler Ausrichtung an den vertikalen Abschnitten der Leibung
der abzudichtenden Türöffnung TO
befestigt. Die U-Profile sind so angeordnet, daß ihre offenen Seiten einander
zugewandt sind, und erstrecken sich vom Boden bis in eine Höhe von beispielsweise
1 m. Die Befestigung der U-Profile an der Leibung erfolgt durch
in den Figuren nicht gezeigte Schrauben.
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Zwischen die U-Profile U wird von
oben her die Platte P3 eingeschoben. Im eingeschobenen Zustand kommt
die Platte P3 auf dem Boden zu stehen. An der dem Boden zugewandten
Seite der Platte P3 ist eine Dichtung D5 vorgesehen, und zwar vorzugsweise
eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Dichtung
ist im betrachteten Beispiel 6 mm dick und weist an ihrer dem Boden
zugewandten Seite in Längsrichtung
verlaufende Dichtlippen auf. Es dürfte jedoch einleuchten, daß keine zwingende
Notwendigkeit besteht, die Dichtung genau so auszubilden. Die Platte
P3 ist so bemessen, daß sie
im auf dem Boden stehenden Zustand die U-Profile U nach oben überragt.
Der Überstand
beträgt
im betrachteten Beispiel ca. 2 cm.
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Die Platte P3 weist an ihrer Rückseite
entlang des rechten und linken Randes Dichtungen D6 auf, die im
ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung gegen die hinteren Schenkel der U-Profile
U drücken.
Um sicherzustellen, daß der
Druck so groß ist,
daß zwischen
diesen Komponenten kein Wasser hindurchgelangen kann, wird zwischen
den vorderen Schenkeln der U-Profile und die Platte P3 jeweils ein
Keil K geschoben. Damit der Keil nicht herausfallen kann, sind am
vorderen Schenkel der U-Profile U und an der gegenüberliegenden
Stelle der Platte P3 Rastnasen vorgesehen, die bei ordnungsgemäßer Montage
der Vorrichtung hinter dem Keil K zu liegen kommen.
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Am oberen Ende der hinteren Schenkel
der U-Profile U ist jeweils eine um ein Scharnier US schwenkbare
Platte UP angebracht, an deren vorderen Ende ein Bügel einhängbar ist.
Ferner ist an den Vorderseiten der vorderen Schenkel der U-Profile jeweils ein
Hebelmechanismus H vorgesehen. Dieser Hebelmechanismus H umfaßt einen
Hebel HH und einen am vorderen Ende der Platte UP einhängbaren Bügel HB,
wobei der Bügel
HB durch den Hebel HH nach oben und nach unten bewegbar ist, und
wobei der Hebel HH in der nach unten gezogenen Stellung des Bügels HB
eine selbstsperrende Stellung einnimmt. Durch diese Elemente ist
es möglich
die Platte P3 nach unten gegen den Boden zu drüchen; im durch den Bügel HB nach unten
gezogenen Zustand der Platte UP nimmt diese eine horizontale Stellung ein
und drückt
dabei die vorher über
das obere Ende der U-Profile U überstehende
Platte P3 so weit nach unten, daß ihre Oberkante im wesentlichen
bündig mit
der Oberkante der U-Profile abschließt. Beim Nachuntendrücken der
Platte P3 wird die Dichtung D5 elastisch zusammengedrückt. Eine
Durchbiegung der Platte P3 erfolgt nicht. Die schwenkbare Platte UP
und der Hebelmechanismus H bilden die vorstehend erwähnte Spannvorrichtung.
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An der Rückseite der hinteren Schenkel
der U-Profile sind Winkel W ausgebildet, in welche Querstreben Q
eingelegt werden können.
Die Querstreben Q entsprechen den Querstreben Q der in den 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung. Diese Querstreben
dienen als Stützvorrichtung
und sorgen dafür, daß ein Durchbiegen
der Platte P3 beschränkt
oder verhindert wird.
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Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die unter
Bezugnahme auf die 6 und 7 beschriebene Vorrichtung
prinzipiell auch zur Teilabdichtung von Fensteröffnungen geeignet ist.
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Durch die vorstehend beschriebenen
Vorrichtungen lassen sich sämtliche
Arten von Maueröffnungen
schnell, einfach und zuverlässig
vor dem Eindringen von Hochwasser schützen.
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- AW
- Gebäude-Außenwand
- B
- Schraubbolzen
- Dx
- Dichtung
- FO
- Fensteröffnung
- H
- Hebelmechanismus
- HB
- Bügel
- HH
- Hebel
- IW
- Gebäude-Innenwand
- K
- Keil
- L
- L-Profil
- LP
- Platte
- P1
- Platte
- P2
- Platte
- P3
- Platte
- P11
- Platte
- P12
- Platte
- Q
- Querstrebe
- R
- Randsteg
- Sx
- Schraube
- SR
- Stützrahmen
- TO
- Türöffnung
- U
- U-Profil
- UP
- Platte
- US
- Scharnier
- W
- Winkel