DE20303295U1 - Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude - Google Patents
Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem GebäudeInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B9/00—Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
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PATENTANWÄLTE JANNIG & REPKOW · KLAUSENBERG 20 ■ D-86199 AUGSBURG
Deutsche Gebrauchsmusteranmeldung
& REPKOW
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
DIPL.-ING. (UNIV.) PETER JANNIG DR.-ING. DIPL.-ING. INES REPKOW
KLAUSENBERG 20, D-86199 AUGSBURG DEUTSCHLAND · GERMANY
TEL. 08 21/9 8193 TELEX 210 352 JUR D
FAX 08 21/9 81 95 EMAIL J-U-R@T-ONLINE.DE
AUGSBURG. 27. Feb. 2003
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Anmelder:
DE/G
Reinhard WEBER
Anton-Baur-Str. 7
D-89331 Burgau
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D-89331 Burgau
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Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung
in einem Gebäude
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, d.h. eine Vorrichtung zum
wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude,
über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das
Gebäude eindringen kann, mit einer Platte, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position an der
Mauer befestigt zu werden.
wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude,
über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das
Gebäude eindringen kann, mit einer Platte, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position an der
Mauer befestigt zu werden.
Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise benötigt, damit
bei Hochwasser über die Türen und Fenster eines Gebäudes kein Wasser in das Gebäude eindringen kann.
bei Hochwasser über die Türen und Fenster eines Gebäudes kein Wasser in das Gebäude eindringen kann.
Eine Vorrichtung dieser Art ist beispielsweise aus der DE 200 03 159 Ul bekannt. Aus dieser Druckschrift es bekannt, die
Tür- und Fensteröffnungen eines Gebäudes durch Befestigen
einer diese Öffnungen bedeckenden Platte am Gebäude abzudichten. Diese Art von Hochwasserschutz ist aber nur bedingt
praxistauglich. Insbesondere ist es wegen der Größe und des
Gewichtes der Platte häufig nicht möglich, daß diese durch
praxistauglich. Insbesondere ist es wegen der Größe und des
Gewichtes der Platte häufig nicht möglich, daß diese durch
eine einzelne Person montiert und demontiert werden kann; vor allem bei einer zur Abdichtung einer Türöffnung vorgesehenen
Platte sind zur Montage und Demontage mindestens zwei bis
drei Personen erforderlich. Darüber hinaus erweisen sich auch der Transport und die Lagerung von derart großen und schweren Platten als problematisch.
Platte sind zur Montage und Demontage mindestens zwei bis
drei Personen erforderlich. Darüber hinaus erweisen sich auch der Transport und die Lagerung von derart großen und schweren Platten als problematisch.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
die Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1
derart weiterzubilden, daß die Vorrichtung leicht und einfach handhabbar ist und dennoch einen sicheren Schutz vor Eindringen von Wasser in das Gebäude bietet.
die Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1
derart weiterzubilden, daß die Vorrichtung leicht und einfach handhabbar ist und dennoch einen sicheren Schutz vor Eindringen von Wasser in das Gebäude bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Schutzanspruch 1 beanspruchte Vorrichtung gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine mit der Platte nicht zusammenhängende und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfaßt, durch welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
Durch das Vorsehen einer solchen Stützvorrichtung kann die Platte, durch die die Maueröffnung abgedichtet wird, relativ dünn und dementsprechend leicht sein. Deshalb, und weil die Stützvorrichtung keine mit der Platte zusammenhängende Einheit ist, besteht die beanspruchte Vorrichtung aus lauter leicht und einfach handhabbaren Komponenten, die durch eine einzige Person montiert und demontiert werden können. Da sowohl die Platte als auch die Stützvorrichtung an der Mauer befestigt werden, ist die beanspruchte Vorrichtung aber dennoch sehr stabil und verhindert das Eindringen von Wasser sogar zuverlässiger als es bei herkömmlichen Vorrichtungen der beanspruchten Art der Fall ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der folgenden Beschreibung, und den Figuren entnehmbar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen
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Figur 1 eine Draufsicht auf eine durch eine erste Ausführungsform der im folgenden beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Türöffnung,
Figur 2 eine Schnittdarstellung der in der Figur 1 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der Figur 1 gezeigten Linie II-II),
Figur 3 eine weitere Schnittdarstellung der in der Figur 1
gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der Figur 1 gezeigten Linie III-III),
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Figur 4 eine Draufsicht auf eine durch eine zweite Ausführungsform der im folgenden beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Fensteröffnung,
Figur 5 eine Schnittdarstellung der in der Figur 4 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der Figur 4 gezeigten Linie V-V),
Figur 6 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum teilweisen Verschließen einer Maueröffnung, und
Figur 7 eine Schnittdarstellung der in der Figur 6 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der Figur 6 gezeigten Linie VII-VII).
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Im folgenden werden drei verschiedene Vorrichtungen zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude beschrieben. Die erste, in den Figuren 1 bis 3 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige außenseitige Abdichtung einer Türoder Fensteröffnung, die zweite, in den Figuren 4 und 5 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige innenseitige Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung, und die dritte, in den Figuren 6 und 7 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für eine nur teilweise Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung und kann wahlweise innen oder außen montiert werden. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß nur entweder außenseitig oder innenseitig abgedichtet werden muß. Eine beidseitige Abdichtung ist nicht
erforderlich und aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig auch gar nicht möglich.
Die erste und die dritte Vorrichtung werden im folgenden anhand der Abdichtung einer Türöffnung beschrieben, und die zweite Vorrichtung anhand der Abdichtung einer Fensteröffnung. Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß sämtliche Vorrichtungen sowohl zur Abdichtung von Türöffnungen als auch zur Abdichtung von Fensteröffnungen geeignet sind.
Die in den Figuren 1 bis 5 gezeigten Abdichtungs-Varianten weisen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Insbesondere stimmen sie darin überein,
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- daß sie eine Platte umfassen, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position an der Mauer befestigt zu werden, und
- daß sie eine mit der Platte nicht zusammenhängende und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfassen, durch welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
Es sind allerdings auch Unterschiede vorhanden. Diese bestehen vor allem im unterschiedlichen Aufbau und der unterschiedlichen Montage der Stützvorrichtung.
Figur 1 zeigt eine Draufsicht auf eine von außerhalb des Gebäudes abgedichtete Türöffnung. Die Türöffnung ist in der Figur 1 mit dem Bezugszeichen TO bezeichnet. In der Türöffnung TO ist eine Tür angeordnet, welche in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie aus der Figur 1 ersichtlich ist, ist die abzudichtende Türöffnung durch eine von außerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Außenwand AW befestigte Platte Pl vollständig bedeckt.
Die Platte Pl besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von lg/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch einleuchten, daß die Platte auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen kann.
Die Befestigung der Platte Pl an der Gebäude-Außenwand AW erfolgt durch Schrauben Sl.
Die Platte Pl ist im betrachteten Beispiel aus zwei kleineren Platten PIl und P12 zusammengesetzt. Die Platten PIl und P12 sind durch eine wieder lösbare Verbindung miteinander verbunden. Im betrachteten Beispiel weisen die Platten PIl und P12 hierzu an den Stellen, an welchen sie zusammentreffen, einen Randsteg R auf, und werden die Platten PIl und P12 durch ein Zusammenschrauben der Randstege R miteinander verbunden. Die Schrauben zur Verbindung der Randstege sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S2 bezeichnet. Zwischen benachbarten Platten, genauer gesagt zwischen den miteinander zu verbindenden Randstegen R derselben ist eine Dichtung Dl vorgesehen, vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Ausbildung der Randstege R, deren Verbindung durch die Schrauben S2, und die zwischen den Randstegen R angeordnete Dichtung ist am besten aus der Figur 2 ersichtlich.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die Platte Pl aus beliebig vielen kleineren Platten zusammengesetzt sein kann, und daß diese Platten auch anders als vorstehend beschrieben miteinander verbunden werden können. Die Platte Pl kann auch einteilig ausgebildet sein.
Die Platte Pl weist an ihrer der Wand AW zugewandten Seite im äußeren Bereich eine die Platte umlaufende Dichtung D2 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand AW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere in Umfangs-
richtung der Platte Pl verlaufende Dichtlippen vorgesehen. Die Dichtung D2 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6 mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein. Durch diese Dichtung wird erreicht, daß zwischen der Platte Pl und den Flächen, auf welchen die Dichtung zu liegen kommt, kein Wasser hindurchgelangen kann.
Hinter der Platte Pl, genauer gesagt in der Türöffnung TO ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte Pl beschränkt oder verhindert wird.
Diese Stützvorrichtung umfaßt eine Reihe von Stützelementen und die Stützelemente tragende Trägerelemente.
Die Stützelemente sind im betrachteten Beispiel Querstreben Q, die sich im wesentlichen horizontal zwischen den vertikalen Leibungs-Abschnitten der Türöffnung erstrecken. Die Querstreben werden im betrachteten Beispiel durch Vierkant-Hohlprofilstangen gebildet, könnten aber auch beliebig anders ausgebildet sein.
Die Querstreben Q werden durch die bereits erwähnten Trägerelemente, die an der Leibung der Türöffnung befestigbar sind, in ihrer bestimmungsgemäßen Position gehalten. Wie insbesondere aus der Figur 3 ersichtlich ist, bestehen die Trägerelemente im betrachteten Beispiel aus zwei L-Profilen L, die einander gegenüberliegend in vertikaler Ausrichtung an die vertikalen Leibungs-Abschnitte der Türöffnung angeschraubt werden, und an den L-Profilen L vorgesehenen Auflagerelementen zum Auflegen der Querstreben Q.
Die Schrauben zur Befestigung der L-Profile L an der Leibung sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S3 bezeichnet.
Die Auflagerelemente sind so angeordnet, das sie sich im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung von den L-Profilen zu der Platte Pl hin erstrecken. Im betrachteten
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Beispiel werden die Auflagerelemente durch in die L-Profile L einschraubbare Schraubbolzen B gebildet. Sie könnten aber auch durch beliebige andere Elemente gebildet werden.
Im betrachteten Beispiel werden die Querstreben Q einfach nur auf die Auflagerelemente aufgelegt. Die Auflagerelemente könnten die Querstreben jedoch auch auf beliebige andere Art und Weise halten. Beispielsweise könnte vorgesehen werden, die Querstreben Q auf die Auflagerelemente aufzustecken oder an die Auflagerelemente anzuhängen.
Im auf die Schraubbolzen B aufgelegten Zustand der Querstreben Q bilden die L-Profile L einen hinteren Anschlag für die Querstreben, durch welchen verhindert wird, daß die Querstreben nach hinten (weiter in die Türöffnung hinein) verschoben werden.
Die Stützvorrichtung ist vorzugsweise so montiert, daß im bis an den Anschlag zurückgeschobenen Zustand der Querstreben Q die der Platte Pl zugewandten Seiten der Querstreben bündig mit der Gebäude-Außenwand AW abschließen, oder ein wenig über die Gebäude-Außenwand AW überstehen, so daß die Querstreben im an die Gebäude-Außenwand montierten Zustand der Platte Pl mit der Platte in Berührung kommen oder einen maximal wenige Millimeter betragenden Abstand zur Platte Pl aufweisen.
Die unterste Querstrebe Q ist, wie insbesondere aus der Figur 2 ersichtlich ist, anders angeordnet als die restlichen Querstreben. Sie liegt direkt auf dem Boden auf und wird im ordnungsgemäß montierten Zustand auf den Boden gedrückt.
Um die unterste Querstrebe Q auf den Boden drücken zu können, ist im betrachteten Beispiel an den L-Profilen L knapp oberhalb der untersten Querstrebe Q jeweils eine kleine Platte LP befestigt, wobei diese Platten LP im wesentlichen rechtwinklig von den L-Profilen L abgehen und sich im wesentlichen horizontal zur Platte Pl hin erstrecken. In den Platten LP
ist jeweils eine Gewindebohrung vorgesehen, in welche von oben her eine Schraube eindrehbar ist. Diese Schrauben sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S4 bezeichnet. Im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung schlagen diese Schrauben von oben her an der unterste Querstrebe Q an und drücken diese dadurch nach unten gegen den Boden.
An der Unterseite der untersten Querstrebe Q ist eine Dichtung D3 vorgesehen, die verhindert, daß zwischen der untersten Querstrebe Q und dem Boden Wasser hindurchgelangen kann. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine der Dichtung D2 entsprechende Dichtung.
Die unterste Querstrebe weist darüber hinaus an ihrer der Platte Pl zugewandten Seite Gewindebohrungen auf, in welche sich Schrauben S5 zum Anschrauben der Platte Pl an die unterste Querstrebe Q eindrehen lassen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die unterste Querstrebe Q und die Platte Pl auch auf andere Art und Weise aneinander befestigt werden können. Unabhängig hiervon befindet sich im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung die vorstehend bereits erwähnte Dichtung D2 zwischen der untersten Querstrebe Q und der Platte Pl, so daß auch dort kein Wasser hindurchgelangen kann.
Im betrachteten Beispiel weisen die Querstreben Q unterschiedlich große Abstände voneinander auf; der gegenseitige Abstand benachbarter Querstreben ist im unteren Bereich der Türöffnung am kleinsten und nimmt nach oben hin zu. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß bei Hochwasser in größeren Wassertiefen höhere Drücke herrschen.
Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die das Durchbiegen der Platte Pl beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung auch anders realisiert werden kann als vorstehend beschrieben. Beispielsweise kann vorgesehen werden, anstelle der Querstreben Q vertikal verlaufende
Längsstreben, oder rahmenförmige oder gitterförmige Elemente zu verwenden. Darüber hinaus kann selbstverständlich auch die Trägervorrichtung beliebig modifiziert werden.
Die beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten, daß bei Hochwasser kein Wasser über die Türöffnung in das Gebäude eindringt. Die Türöffnung ist durch die Platte Pl und die Dichtungen Dl, D2 und D3 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung sorgt dafür, daß die Platte Pl auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
- die Vorrichtung umfaßt keine besonders großen und/oder schweren Teile,
- die Platte Pl und die Stützvorrichtung sind separat montierbare und demontierbare Teile,
- die Platte Pl kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung gestützt wird, relativ dünn und dementsprechend leicht sein, und
- die Platte Pl kann aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
Die in den Figuren 4 und 5 gezeigte Variante zur Abdichtung einer Maueröffnung ist für die innenseitige Abdichtung einer Maueröffnung konzipiert.
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Die Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf eine von innerhalb des Gebäudes abgedichtete Fensteröffnung. Die Fensteröffnung ist ·· ···; .··. ···! ··. .*·. :··· : : .:
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in der Figur 4 mit dem Bezugszeichen FO bezeichnet. In der Fensteröffnung FO ist ein Fenster angeordnet, welches in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie aus der Figur 4 ersichtlich ist, ist die abzudichtende Fensteröffnung durch eine von innerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Innenwand IW befestigte Platte P2 vollständig bedeckt.
Die Eigenschaften der Platte P2 entsprechen den Eigenschaften der Platte Pl. D.h., die Platte P2 besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von lg/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch einleuchten, daß die Platte P2 auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen kann.
Die Befestigung der Platte P2 an der Gebäude-Innenwand IW erfolgt durch Schrauben S6.
Die Platte P2 ist im betrachteten Beispiel einteilig ausgebildet. Sie könnte aber auch wie die Platte Pl der in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt sein.
Die Platte P2 weist an ihrer der Wand IW zugewandten Seite im äußeren Bereich eine die Platte umlaufende Dichtung D4 auf.
Diese Dichtung ist vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand IW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere in Umfangsrichtung der Platte P2 verlaufende Dichtlippen vorgesehen. Die Dichtung D4 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6 mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein.
Vor der Platte P2, genauer gesagt an der von der Fensteröffnung FO abgewandten Seite der Platte P2 ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte P2 beschränkt oder verhindert wird.
Die Stützvorrichtung umfaßt im betrachteten Beispiel ein oder mehrere Stützelemente, die auf der Platte P2 anliegend über dieser montiert sind. Vorliegend werden die Stützelemente durch zwei Stützrahmen SRI und SR2 gebildet. Die Anzahl der Stützrahmen kann aber auch größer oder kleiner sein.
Die Stützrahmen SRI und SR2 sind im betrachteten Beispiel, wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich ist, aus U-Profilen gefertigt, wobei hierauf jedoch keine Einschränkung besteht.
Im betrachteten Beispiel sind die Stützrahmen SRI und SR2 durch die Schrauben S6 an der Wand IW befestigt, durch die auch die Platte P2 an der Wand IW befestigt ist. Allerdings sind, wie aus der Figur 4 ersichtlich ist, nicht alle Schrauben S6 zur Befestigung der Stützrahmen SRI und SR2 erforderlich. Die Schrauben S6 dienen zum Teil ausschließlich der Befestigung der Platte P2 an der Wand IW. Dadurch ist es möglich, zunächst die Platte P2 an der Wand IW zu befestigen, und erst dann die Stützrahmen SRI und SR2 anzubringen.
Es wäre aber auch denkbar, die Stützrahmen SRI und SR2 so auszubilden, daß sie die Platte P2 seitlich und/oder nach oben und unten überragen, und diese Rahmen dann durch eigene Befestigungsmittel, beispielsweise durch nur zur Befestigung der Stützrahmen dienende Schrauben an der Wand IW zu befestigen. Auch in diesem Fall wäre es möglich, die Platte P2 und die Stützrahmen SRI und SR2 nacheinander einzeln an der Wand IW zu befestigen.
Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die das Durchbiegen der Platte P2 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung auch anders realisiert sein kann als durch die Stützrahmen SRI und SR2, beispielsweise durch an die Wand IW anschraubbare Längsstreben oder Querstreben, eine an die Wand IW anschraubbare gitterförmige Struktur, oder sonstige Stützelemente, die das Durchbiegen der Platte P2 beschränken oder verhindern können.
Die unter Bezugnahme auf die Figuren 4 und 5 beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten, daß bei Hochwasser kein Wasser über die Fensteröffnung in das Gebäude eindringt. Die Fensteröffnung ist durch die Platte P2 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung sorgt dafür, daß die Platte P2 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
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- die Vorrichtung umfaßt keine besonders großen und/oder schweren Teile,
- die Platte P2 und die Stützvorrichtung sind einzeln montierbare und demontierbare Teile,
- die Platte P2 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung gestützt wird, relativ dünn und dementsprechend leicht sein, und
- die Platte aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
Die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen dienen insbesondere dazu, um Kellertüren und Kellerfenster gegen Hochwasser abzudichten. Bei Hochwasser kann jeoch auch ein Bedarf bestehen, im Ergeschoß eines Gebäudes vorhandene Türen gegen das Hochwasser abzudichten. Hierfür eignen sich die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen nur bedingt, denn wenn auch die im Erdgeschoß vorhandenen Maueröffnungen komplett abgedichtet werden, besteht die Gefahr, daß das Haus durch
*« »Mf
das Hochwasser hochgehoben wird. Hierdurch würden am Gebäude größere Schäden entstehen als durch eindringendes Hochwasser.
Um dies zu vermeiden, werden im Erggeschoß keine Fenster abgedichtet, und im Erdgeschoß vorhandene Türen nur bis zu einer bestimmten Höhe, beispielsweise bis zu einer Höhe von 1 m abgedichtet.
Eine zur nur teilweisen Abdichtung von Türen geeignete Vorrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren 6 und 7 beschrieben.
Die beschriebene Vorrichtung wird im betrachteten Beispiel außen am Gebäude vor der Tür montiert. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich die Vorrichtung innerhalb des Gebäudes (hinter der Tür) zu montieren.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei angemerkt, daß der Bezugspunkt für Angaben wie "vor", "hinter", "rechts", "links" etc. eine außerhalb des Gebäudes stehende Person ist.
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen zwei U-Profile U, einer zwischen die U-Profile eingesetzten Platte P3, einer Spannvorrichtung zum Drücken der Platte P3 gegen den Boden, und einer Stützvorrichtung, die das Durchbiegen der Platte P3 beschränkt oder verhindert.
Die U-Profile U werden einander gegenüberliegend in vertikaler Ausrichtung an den vertikalen Abschnitten der Leibung der abzudichtenden Türöffnung TO befestigt. Die U-Profile sind so angeordnet, daß ihre offenen Seiten einander zugewandt sind, und erstrecken sich vom Boden bis in eine Höhe von beispielsweise 1 m. Die Befestigung der U-Profile an der Leibung erfolgt durch in den Figuren nicht gezeigte Schrauben.
Zwischen die U-Profile U wird von oben her die Platte P3 eingeschoben. Im eingeschobenen Zustand kommt die Platte P3
auf dem Boden zu stehen. An der dem Boden zugewandten Seite der Platte P3 ist eine Dichtung D5 vorgesehen, und zwar vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Dichtung ist im betrachteten Beispiel 6 mm dick und weist an ihrer dem Boden zugewandten Seite in Längsrichtung verlaufende Dichtlippen auf. Es dürfte jedoch einleuchten, daß keine zwingende Notwendigkeit besteht, die Dichtung genau so auszubilden. Die Platte P3 ist so bemessen, daß sie im auf dem Boden stehenden Zustand die U-Profile U nach oben überragt. Der Überstand beträgt im betrachteten Beispiel ca. 2 cm.
Die Platte P3 weist an ihrer Rückseite entlang des rechten und linken Randes Dichtungen D6 auf, die im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung gegen die hinteren Schenkel der U-Profile U drücken. Um sicherzustellen, daß der Druck so groß ist, daß zwischen diesen Komponenten kein Wasser hindurchgelangen kann, wird zwischen den vorderen Schenkeln der U-Profile und die Platte P3 jeweils ein Keil K geschoben. Damit der Keil nicht herausfallen kann, sind am vorderen Schenkel der U-Profile U und an der gegenüberliegenden Stelle der Platte P3 Rastnasen vorgesehen, die bei ordnungsgemäßer Montage der Vorrichtung hinter dem Keil K zu liegen kommen.
Am oberen Ende der hinteren Schenkel der U-Profile U ist jeweils eine um ein Scharnier US schwenkbare Platte UP angebracht, an deren vorderen Ende ein Bügel einhängbar ist. Ferner ist an den Vorderseiten der vorderen Schenkel der U-Profile jeweils ein Hebelmechanismus H vorgesehen. Dieser Hebelmechanismus H umfaßt einen Hebel HH und einen am vorderen Ende der Platte UP einhängbaren Bügel HB, wobei der Bügel HB durch den Hebel HH nach oben und nach unten bewegbar ist, und wobei der Hebel HH in der nach unten gezogenen Stellung des Bügels HB eine selbstsperrende Stellung einnimmt. Durch diese Elemente ist es möglich die Platte P3 nach unten gegen den Boden zu drüchen; im durch den Bügel HB nach
unten gezogenen Zustand der Platte UP nimmt diese eine horizontale Stellung ein und drückt dabei die vorher über das obere Ende der U-Profile U überstehende Platte P3 so weit nach unten, daß ihre Oberkante im wesentlichen bündig mit der Oberkante der U-Profile abschließt. Beim Nachuntendrücken der Platte P3 wird die Dichtung D5 elastisch zusammengedrückt. Eine Durchbiegung der Platte P3 erfolgt nicht.Die schwenkbare Platte UP und der Hebelmechanismus H bilden die vorstehend erwähnte Spannvorrichtung.
An der Rückseite der hinteren Schenkel der U-Profile sind Winkel W ausgebildet, in welche Querstreben Q eingelegt werden können. Die Querstreben Q entsprechen den Querstreben Q der in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung. Diese Querstreben dienen als Stützvorrichtung und sorgen dafür, daß ein Durchbiegen der Platte P3 beschränkt oder verhindert wird.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die unter Bezugnahme auf die Figuren 6 und 7 beschriebene Vorrichtung prinzipiell auch zur Teilabdichtung von Fensteröffnungen geeignet ist.
Durch die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen lassen sich sämtliche Arten von Maueröffnungen schnell, einfach und zuverlässig vor dem Eindringen von Hochwasser schützen.
AW Gebäude-Außenwand
B Schraubbolzen
Dx Dichtung
FO Fensteröffnung
H Hebelmechanismus
HB Bügel
HH Hebel
IW Gebäude-Innenwand
K Keil
L L-Profil
LP Platte
Pl Platte
P2 Platte
P3 Platte
PIl Platte
P12 Platte
Q Querstrebe
R Randsteg
Sx Schraube
SR Stützrahmen
TO Türöffnung
U U-Profil
UP Platte
US Scharnier
W Winkel
Claims (40)
1. Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude, über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das Gebäude eindringen kann, mit einer Platte, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position an der Mauer befestigt zu werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine mit der Platte nicht zusammenhängende und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfaßt, durch welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte eine von außerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Außenwand zu befestigende Platte ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte dazu ausgelegt ist, an die Gebäude-Außenwand angeschraubt zu werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte und die Stützvorrichtung separat an der Mauer befestigbare Komponenten sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung eine in der Maueröffnung anzuordnende Stützvorrichtung ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung Querstreben umfaßt, die sich im wesentlichen horizontal zwischen den vertikalen Leibungs- Abschnitten der Maueröffnung erstrecken.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstreben durch Vierkant-Hohlprofilstangen gebildet werden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstreben durch Trägerelemente gehalten werden, die an der Leibung der Maueröffnung befestigbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente dazu ausgelegt sind, an die Leibung angeschraubt zu werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente Profilschienen umfassen, die einander gegenüberliegend an den vertikalen Leibungs-Abschnitten zu befestigen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente Auflagerelemente zum Auflegen der Querstreben umfassen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagerelemente so angeordnet sind, daß sie sich im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung von dem die Auflagerelemente tragenden Teil der Trägerelemente zu der Platte hin erstrecken.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagerelemente durch Schraubbolzen gebildet werden.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente so beschaffen sind, daß sie einen Anschlag für die auf die Auflagerelemente aufgelegten Querstreben umfassen, durch welchen verhindert wird, daß die Querstreben über eine bestimmte Position hinaus weiter in die Maueröffnung hinein geschoben werden können.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Stützvorrichtung und im an den Anschlag zurückgeschoben Zustand der Querstreben die der Platte zugewandte Seite der Querstreben bündig mit der Gebäude-Außenwand ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Querstreben unterschiedlich große Abstände voneinander haben.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände von unten nach oben hin zunehmen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die unterste Querstrebe auf dem Boden aufliegt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung vorgesehen ist, die die unterste Querstrebe gegen den Boden drückt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die unterste Querstrebe an ihrer dem Boden zugewandten Seite mit einer Dichtung versehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die unterste Querstrebe und die Platte miteinander verbindbar sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte eine von innerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Innenwand zu befestigende Platte ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte dazu ausgelegt ist, an die Gebäude-Innenwand angeschraubt zu werden.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung durch ein oder mehrere Stützelemente gebildet wird, die in einer auf der Platte liegenden Stellung von innerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Innenwand zu befestigen sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Stützelement dazu ausgelegt ist, an die Gebäude-Innenwand angeschraubt zu werden.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte und die Stützvorrichtung separat an der Mauer befestigbare Komponenten sind.
27. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte und die Stützvorrichtung zusammen an der Mauer zu befestigende Komponenten sind.
28. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Stützelement durch einen oder mehrere Stützrahmen gebildet wird.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrahmen ein U-förmiges Profil aufweisen.
30. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung aus Metall besteht.
31. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte aus Kunststoff besteht.
32. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte an der der Mauer zugewandten Seite im äußeren Bereich von einer Dichtung umlaufen wird.
33. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung eine Gummi-Dichtung ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung eine Quellgummi-Dichtung ist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung an ihrer der Mauer zugewandten Seite eine oder mehrere im Umfangsrichtung der Platte verlaufende Dichtlippen aufweist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte aus mehreren nebeneinander und/oder übereinander angeordneten kleineren Platten zusammengesetzt ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Platten an denjenigen Stellen, an welchen sie zusammentreffen, einen Randsteg aufweisen, und daß die Platten über ihre Randstege miteinander verbunden sind.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Randstege benachbarter Platten mittels einer Schraubverbindung miteinander verbunden sind.
39. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Randstegen benachbarter Platten eine Gummi- Dichtung vorgesehen ist.
40. Vorrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung eine Quellgummi-Dichtung ist.
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| DE20303295U DE20303295U1 (de) | 2003-02-27 | 2003-02-27 | Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude |
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