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DE20321499U1 - Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines Teils einer Maueröffnung in einem Gebäude - Google Patents

Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines Teils einer Maueröffnung in einem Gebäude Download PDF

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DE20321499U1
DE20321499U1 DE20321499U DE20321499U DE20321499U1 DE 20321499 U1 DE20321499 U1 DE 20321499U1 DE 20321499 U DE20321499 U DE 20321499U DE 20321499 U DE20321499 U DE 20321499U DE 20321499 U1 DE20321499 U1 DE 20321499U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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    • E06B2009/007Flood panels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines Teils einer Maueröffnung (TO) in einem Gebäude, über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das Gebäude eindringen kann, mit einer zum teilweisen Verschließen der Maueröffnung dienenden Platte (P3), dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) dazu ausgelegt ist, innerhalb der Leibung der wasserdicht zu verschließenden Maueröffnung (TO) aufgestellt zu werden, und daß die Vorrichtung ferner eine Spannvorrichtung enthält, die dazu ausgelegt ist, die Platte (P3) nach unten gegen den Boden zu drücken.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, d.h. eine Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines Teils einer Maueröffnung in einem Gebäude, über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das Gebäude eindringen kann, mit einer zum teilweisen Verschließen der Maueröffnung dienenden Platte.
  • Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise benötigt, damit bei Hochwasser über die Türen und Fenster eines Gebäudes kein Wasser in das Gebäude eindringen kann.
  • Eine Vorrichtung dieser Art ist beispielsweise aus der DE 200 03 159 U1 bekannt. Aus dieser Druckschrift es bekannt, die Tür- und Fensteröffnungen eines Gebäudes durch Befestigen einer diese Öffnungen bedeckenden Platte am Gebäude abzudichten. Diese Art von Hochwasserschutz ist aber nur bedingt praxistauglich. Insbesondere ist dessen Montage und Demontage sehr aufwendig. Darüber hinaus ist fraglich, ob ein derartiger Hochwasserschutz unter allen Umständen den gewünschten Schutz bietet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 derart weiterzubilden, daß die Vorrichtung leicht und einfach handhabbar ist und dennoch einen sicheren Schutz vor Eindringen von Wasser in das Gebäude bietet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Schutzanspruch 1 beanspruchte Vorrichtung gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß die zum Verschließen der Maueröffnung dienende Platte dazu ausgelegt ist, innerhalb der Leibung der wasserdicht zu verschließenden Maueröffnung aufgestellt zu werden, und daß die Vorrichtung ferner eine Spannvorrichtung enthält, die dazu ausgelegt ist, die Platte nach unten gegen den Boden zu drücken.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der folgenden Beschreibung, und den Figuren entnehmbar.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Draufsicht auf eine durch eine erste Ausführungsform der im folgenden beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Türöffnung,
  • 2 eine Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der 1 gezeigten Linie II-II),
  • 3 eine weitere Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der 1 gezeigten Linie III-III),
  • 4 eine Draufsicht auf eine durch eine zweite Ausführungsform der im folgenden beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Fensteröffnung,
  • 5 eine Schnittdarstellung der in der 4 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der 4 gezeigten Linie V-V),
  • 6 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum teilweisen Verschließen einer Maueröffnung, und
  • 7 eine Schnittdarstellung der in der 6 gezeigten Anordnung (Schnitt längs der in der 6 gezeigten Linie VII-VII).
  • Im folgenden werden drei verschiedene Vorrichtungen zum wasserdichten Verschließen einer Maueröffnung in einem Gebäude beschrieben. Die erste, in den 1 bis 3 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige außenseitige Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung, die zweite, in den 4 und 5 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für die vollständige innenseitige Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung, und die dritte, in den 6 und 7 gezeigte und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich für eine nur teilweise Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung und kann wahlweise innen oder außen montiert werden. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß nur entweder außenseitig oder innenseitig abgedichtet werden muß. Eine beidseitige Abdichtung ist nicht erforderlich und aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig auch gar nicht möglich.
  • Die erste und die dritte Vorrichtung werden im folgenden anhand der Abdichtung einer Türöffnung beschrieben, und die zweite Vorrichtung anhand der Abdichtung einer Fensteröffnung. Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß sämtliche Vorrichtungen sowohl zur Abdichtung von Türöffnungen als auch zur Abdichtung von Fensteröffnungen geeignet sind.
  • Die in den 1 bis 5 gezeigten Abdichtungs-Varianten weisen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Insbesondere stimmen sie darin überein,
    • – daß sie eine Platte umfassen, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position an der Mauer befestigt zu werden, und
    • – daß sie eine mit der Platte nicht zusammenhängende und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfassen, durch welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
  • Es sind allerdings auch Unterschiede vorhanden. Diese bestehen vor allem im unterschiedlichen Aufbau und der unterschiedlichen Montage der Stützvorrichtung.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf eine von außerhalb des Gebäudes abgedichtete Türöffnung. Die Türöffnung ist in der 1 mit dem Bezugszeichen TO bezeichnet. In der Türöffnung TO ist eine Tür angeordnet, welche in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie aus der 1 ersichtlich ist, ist die abzudichtende Türöffnung durch eine von außerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Außenwand AW befestigte Platte P1 vollständig bedeckt.
  • Die Platte P1 besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch einleuchten, daß die Platte auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen kann.
  • Die Befestigung der Platte P1 an der Gebäude-Außenwand AW erfolgt durch Schrauben S1.
  • Die Platte P1 ist im betrachteten Beispiel aus zwei kleineren Platten P11 und P12 zusammengesetzt. Die Platten P11 und P12 sind durch eine wieder lösbare Verbindung miteinander verbunden. Im betrachteten Beispiel weisen die Platten P11 und P12 hierzu an den Stellen, an welchen sie zusammentreffen, einen Randsteg R auf, und werden die Platten P11 und P12 durch ein Zusammenschrauben der Randstege R miteinander verbunden. Die Schrauben zur Verbindung der Randstege sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S2 bezeichnet. Zwischen benachbarten Platten, genauer gesagt zwischen den miteinander zu verbindenden Randstegen R derselben ist eine Dichtung D1 vorgesehen, vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Ausbildung der Randstege R, deren Verbindung durch die Schrauben S2, und die zwischen den Randstegen R angeordnete Dichtung ist am besten aus der 2 ersichtlich.
  • Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die Platte P1 aus beliebig vielen kleineren Platten zusammengesetzt sein kann, und daß diese Platten auch anders als vorstehend beschrieben miteinander verbunden werden können. Die Platte P1 kann auch einteilig ausgebildet sein.
  • Die Platte P1 weist an ihrer der Wand AW zugewandten Seite im äußeren Bereich eine die Platte umlaufende Dichtung D2 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand AW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere in Umfangsrichtung der Platte P1 verlaufende Dichtlippen vorgesehen. Die Dichtung D2 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6 mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein. Durch diese Dichtung wird erreicht, daß zwischen der Platte P1 und den Flächen, auf welchen die Dichtung zu liegen kommt, kein Wasser hindurchgelangen kann.
  • Hinter der Platte P1, genauer gesagt in der Türöffnung TO ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte P1 beschränkt oder verhindert wird.
  • Diese Stützvorrichtung umfaßt eine Reihe von Stützelementen und die Stützelemente tragende Trägerelemente.
  • Die Stützelemente sind im betrachteten Beispiel Querstreben Q, die sich im wesentlichen horizontal zwischen den vertikalen Leibungs-Abschnitten der Türöffnung erstrecken. Die Querstreben werden im betrachteten Beispiel durch Vierkant-Hohlprofilstangen gebildet, könnten aber auch beliebig anders ausgebildet sein.
  • Die Querstreben Q werden durch die bereits erwähnten Trägerelemente, die an der Leibung der Türöffnung befestigbar sind, in ihrer bestimmungsgemäßen Position gehalten. Wie insbesondere aus der 3 ersichtlich ist, bestehen die Trägerelemente im betrachteten Beispiel aus zwei L-Profilen L, die einander gegenüberliegend in vertikaler Ausrichtung an die vertikalen Leibungs-Abschnitte der Türöffnung angeschraubt werden, und an den L-Profilen L vorgesehenen Auflagerelementen zum Auflegen der Querstreben Q.
  • Die Schrauben zur Befestigung der L-Profile L an der Leibung sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S3 bezeichnet.
  • Die Auflagerelemente sind so angeordnet, das sie sich im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung von den L-Profilen zu der Platte P1 hin erstrecken. Im betrachteten Beispiel werden die Auflagerelemente durch in die L-Profile L einschraubbare Schraubbolzen B gebildet. Sie könnten aber auch durch beliebige andere Elemente gebildet werden.
  • Im betrachteten Beispiel werden die Querstreben Q einfach nur auf die Auflagerelemente aufgelegt. Die Auflagerelemente könnten die Querstreben jedoch auch auf beliebige andere Art und Weise halten. Beispielsweise könnte vorgesehen werden, die Querstreben Q auf die Auflagerelemente aufzustecken oder an die Auflagerelemente anzuhängen.
  • Im auf die Schraubbolzen B aufgelegten Zustand der Querstreben Q bilden die L-Profile L einen hinteren Anschlag für die Querstreben, durch welchen verhindert wird, daß die Quer streben nach hinten (weiter in die Türöffnung hinein) verschoben werden.
  • Die Stützvorrichtung ist vorzugsweise so montiert, daß im bis an den Anschlag zurückgeschobenen Zustand der Querstreben Q die der Platte P1 zugewandten Seiten der Querstreben bündig mit der Gebäude-Außenwand AW abschließen, oder ein wenig über die Gebäude-Außenwand AW überstehen, so daß die Querstreben im an die Gebäude-Außenwand montierten Zustand der Platte P1 mit der Platte in Berührung kommen oder einen maximal wenige Millimeter betragenden Abstand zur Platte P1 aufweisen.
  • Die unterste Querstrebe Q ist, wie insbesondere aus der 2 ersichtlich ist, anders angeordnet als die restlichen Querstreben. Sie liegt direkt auf dem Boden auf und wird im ordnungsgemäß montierten Zustand auf den Boden gedrückt.
  • Um die unterste Querstrebe Q auf den Boden drücken zu können, ist im betrachteten Beispiel an den L-Profilen L knapp oberhalb der untersten Querstrebe Q jeweils eine kleine Platte LP befestigt, wobei diese Platten LP im wesentlichen rechtwinklig von den L-Profilen L abgehen und sich im wesentlichen horizontal zur Platte P1 hin erstrecken. In den Platten LP ist jeweils eine Gewindebohrung vorgesehen, in welche von oben her eine Schraube eindrehbar ist. Diese Schrauben sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S4 bezeichnet. Im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung schlagen diese Schrauben von oben her an der unterste Querstrebe Q an und drücken diese dadurch nach unten gegen den Boden.
  • An der Unterseite der untersten Querstrebe Q ist eine Dichtung D3 vorgesehen, die verhindert, daß zwischen der untersten Querstrebe Q und dem Boden Wasser hindurchgelangen kann. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine der Dichtung D2 entsprechende Dichtung.
  • Die unterste Querstrebe weist darüber hinaus an ihrer der Platte P1 zugewandten Seite Gewindebohrungen auf, in welche sich Schrauben S5 zum Anschrauben der Platte P1 an die unterste Querstrebe Q eindrehen lassen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die unterste Querstrebe Q und die Platte P1 auch auf andere Art und Weise aneinander befestigt werden können. Unabhängig hiervon befindet sich im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung die vorstehend bereits erwähnte Dichtung D2 zwischen der untersten Querstrebe Q und der Platte P1, so daß auch dort kein Wasser hindurchgelangen kann.
  • Im betrachteten Beispiel weisen die Querstreben Q unterschiedlich große Abstände voneinander auf; der gegenseitige Abstand benachbarter Querstreben ist im unteren Bereich der Türöffnung am kleinsten und nimmt nach oben hin zu. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß bei Hochwasser in größeren Wassertiefen höhere Drücke herrschen.
  • Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die das Durchbiegen der Platte P1 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung auch anders realisiert werden kann als vorstehend beschrieben. Beispielsweise kann vorgesehen werden, anstelle der Querstreben Q vertikal verlaufende Längsstreben, oder rahmenförmige oder gitterförmige Elemente zu verwenden. Darüber hinaus kann selbstverständlich auch die Trägervorrichtung beliebig modifiziert werden.
  • Die beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten, daß bei Hochwasser kein Wasser über die Türöffnung in das Gebäude eindringt. Die Türöffnung ist durch die Platte P1 und die Dichtungen D1, D2 und D3 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung sorgt dafür, daß die Platte P1 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
  • Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
    • – die Vorrichtung umfaßt keine besonders großen und/oder schweren Teile,
    • – die Platte P1 und die Stützvorrichtung sind separat montierbare und demontierbare Teile,
    • – die Platte P1 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung gestützt wird, relativ dünn und dementsprechend leicht sein, und
    • – die Platte P1 kann aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
  • Die in den 4 und 5 gezeigte Variante zur Abdichtung einer Maueröffnung ist für die innenseitige Abdichtung einer Maueröffnung konzipiert.
  • Die 4 zeigt eine Draufsicht auf eine von innerhalb des Gebäudes abgedichtete Fensteröffnung. Die Fensteröffnung ist in der 4 mit dem Bezugszeichen FO bezeichnet. In der Fensteröffnung FO ist ein Fenster angeordnet, welches in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie aus der 4 ersichtlich ist, ist die abzudichtende Fensteröffnung durch eine von innerhalb des Gebäudes an der Gebäude-Innenwand IW befestigte Platte P2 vollständig bedeckt.
  • Die Eigenschaften der Platte P2 entsprechen den Eigenschaften der Platte P1. D.h., die Platte P2 besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP) mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15 mm dick. Es dürfte jedoch einleuchten, daß die Platte P2 auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen kann.
  • Die Befestigung der Platte P2 an der Gebäude-Innenwand IW erfolgt durch Schrauben S6.
  • Die Platte P2 ist im betrachteten Beispiel einteilig ausgebildet. Sie könnte aber auch wie die Platte P1 der in den 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt sein.
  • Die Platte P2 weist an ihrer der Wand IW zugewandten Seite im äußeren Bereich eine die Platte umlaufende Dichtung D4 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand IW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere in Umfangsrichtung der Platte P2 verlaufende Dichtlippen vorgesehen. Die Dichtung D4 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6 mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein.
  • Vor der Platte P2, genauer gesagt an der von der Fensteröffnung FO abgewandten Seite der Platte P2 ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte P2 beschränkt oder verhindert wird.
  • Die Stützvorrichtung umfaßt im betrachteten Beispiel ein oder mehrere Stützelemente, die auf der Platte P2 anliegend über dieser montiert sind. Vorliegend werden die Stützelemente durch zwei Stützrahmen SR1 und SR2 gebildet. Die Anzahl der Stützrahmen kann aber auch größer oder kleiner sein.
  • Die Stützrahmen SR1 und SR2 sind im betrachteten Beispiel, wie insbesondere aus 5 ersichtlich ist, aus U-Profilen gefertigt, wobei hierauf jedoch keine Einschränkung besteht.
  • Im betrachteten Beispiel sind die Stützrahmen SR1 und SR2 durch die Schrauben S6 an der Wand IW befestigt, durch die auch die Platte P2 an der Wand IW befestigt ist. Allerdings sind, wie aus der 4 ersichtlich ist, nicht alle Schrauben S6 zur Befestigung der Stützrahmen SR1 und SR2 erforderlich. Die Schrauben S6 dienen zum Teil ausschließlich der Befestigung der Platte P2 an der Wand IW. Dadurch ist es möglich, zunächst die Platte P2 an der Wand IW zu befestigen, und erst dann die Stützrahmen SR1 und SR2 anzubringen.
  • Es wäre aber auch denkbar, die Stützrahmen SR1 und SR2 so auszubilden, daß sie die Platte P2 seitlich und/oder nach oben und unten überragen, und diese Rahmen dann durch eigene Befestigungsmittel, beispielsweise durch nur zur Befestigung der Stützrahmen dienende Schrauben an der Wand IW zu befestigen. Auch in diesem Fall wäre es möglich, die Platte P2 und die Stützrahmen SR1 und SR2 nacheinander einzeln an der Wand IW zu befestigen.
  • Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß die das Durchbiegen der Platte P2 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung auch anders realisiert sein kann als durch die Stützrahmen SR1 und SR2, beispielsweise durch an die Wand IW anschraubbare Längsstreben oder Querstreben, eine an die Wand IW anschraubbare gitterförmige Struktur, oder sonstige Stützelemente, die das Durchbiegen der Platte P2 beschränken oder verhindern können.
  • Die unter Bezugnahme auf die 4 und 5 beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten, daß bei Hochwasser kein Wasser über die Fensteröffnung in das Gebäude eindringt. Die Fensteröffnung ist durch die Platte P2 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung sorgt dafür, daß die Platte P2 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
  • Trotz der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
    • – die Vorrichtung umfaßt keine besonders großen und/oder schweren Teile,
    • – die Platte P2 und die Stützvorrichtung sind einzeln montierbare und demontierbare Teile,
    • – die Platte P2 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung gestützt wird, relativ dünn und dementsprechend leicht sein, und
    • – die Platte aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
  • Die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen dienen insbesondere dazu, um Kellertüren und Kellerfenster gegen Hochwasser abzudichten. Bei Hochwasser kann jeoch auch ein Bedarf bestehen, im Ergeschoß eines Gebäudes vorhandene Türen gegen das Hochwasser abzudichten. Hierfür eignen sich die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen nur bedingt, denn wenn auch die im Erdgeschoß vorhandenen Maueröffnungen komplett abgedichtet werden, besteht die Gefahr, daß das Haus durch das Hochwasser hochgehoben wird. Hierdurch würden am Gebäude größere Schäden entstehen als durch eindringendes Hochwasser.
  • Um dies zu vermeiden, werden im Erggeschoß keine Fenster abgedichtet, und im Erdgeschoß vorhandene Türen nur bis zu einer bestimmten Höhe, beispielsweise bis zu einer Höhe von 1 m abgedichtet.
  • Eine zur nur teilweisen Abdichtung von Türen geeignete Vorrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschrieben.
  • Die beschriebene Vorrichtung wird im betrachteten Beispiel außen am Gebäude vor der Tür montiert. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich die Vorrichtung innerhalb des Gebäudes (hinter der Tür) zu montieren.
  • Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei angemerkt, daß der Bezugspunkt für Angaben wie "vor", "hinter", "rechts", "links" etc. eine außerhalb des Gebäudes stehende Person ist.
  • Die Vorrichtung besteht im wesentlichen zwei U-Profile U, einer zwischen die U-Profile eingesetzten Platte P3, einer Spannvorrichtung zum Drücken der Platte P3 gegen den Boden, und einer Stützvorrichtung, die das Durchbiegen der Platte P3 beschränkt oder verhindert.
  • Die U-Profile U werden einander gegenüberliegend in vertikaler Ausrichtung an den vertikalen Abschnitten der Leibung der abzudichtenden Türöffnung TO befestigt. Die U-Profile sind so angeordnet, daß ihre offenen Seiten einander zugewandt sind, und erstrecken sich vom Boden bis in eine Höhe von beispielsweise 1 m. Die Befestigung der U-Profile an der Leibung erfolgt durch in den Figuren nicht gezeigte Schrauben.
  • Zwischen die U-Profile U wird von oben her die Platte P3 eingeschoben. Im eingeschobenen Zustand kommt die Platte P3 auf dem Boden zu stehen. An der dem Boden zugewandten Seite der Platte P3 ist eine Dichtung D5 vorgesehen, und zwar vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Dichtung ist im betrachteten Beispiel 6 mm dick und weist an ihrer dem Boden zugewandten Seite in Längsrichtung verlaufende Dichtlippen auf. Es dürfte jedoch einleuchten, daß keine zwingende Notwendigkeit besteht, die Dichtung genau so auszubilden. Die Platte P3 ist so bemessen, daß sie im auf dem Boden stehenden Zustand die U-Profile U nach oben überragt. Der Überstand beträgt im betrachteten Beispiel ca. 2 cm.
  • Die Platte P3 weist an ihrer Rückseite entlang des rechten und linken Randes Dichtungen D6 auf, die im ordnungsgemäß montierten Zustand der Vorrichtung gegen die hinteren Schenkel der U-Profile U drücken. Um sicherzustellen, daß der Druck so groß ist, daß zwischen diesen Komponenten kein Wasser hindurchgelangen kann, wird zwischen den vorderen Schenkeln der U-Profile und die Platte P3 jeweils ein Keil K geschoben. Damit der Keil nicht herausfallen kann, sind am vorderen Schenkel der U-Profile U und an der gegenüberliegenden Stelle der Platte P3 Rastnasen vorgesehen, die bei ordnungsgemäßer Montage der Vorrichtung hinter dem Keil K zu liegen kommen.
  • Am oberen Ende der hinteren Schenkel der U-Profile U ist jeweils eine um ein Scharnier US schwenkbare Platte UP angebracht, an deren vorderen Ende ein Bügel einhängbar ist. Ferner ist an den Vorderseiten der vorderen Schenkel der U-Profile jeweils ein Hebelmechanismus H vorgesehen. Dieser Hebelmechanismus H umfaßt einen Hebel HH und einen am vorderen Ende der Platte UP einhängbaren Bügel HB, wobei der Bügel HB durch den Hebel HH nach oben und nach unten bewegbar ist, und wobei der Hebel HH in der nach unten gezogenen Stellung des Bügels HB eine selbstsperrende Stellung einnimmt. Durch diese Elemente ist es möglich die Platte P3 nach unten gegen den Boden zu drücken; im durch den Bügel HB nach unten gezogenen Zustand der Platte UP nimmt diese eine horizontale Stellung ein und drückt dabei die vorher über das obere Ende der U-Profile U überstehende Platte P3 so weit nach unten, daß ihre Oberkante im wesentlichen bündig mit der Oberkante der U-Profile abschließt. Beim Nachuntendrücken der Platte P3 wird die Dichtung D5 elastisch zusammengedrückt. Eine Durchbiegung der Platte P3 erfolgt nicht. Die schwenkbare Platte UP und der Hebelmechanismus H bilden die vorstehend erwähnte Spannvorrichtung.
  • An der Rückseite der hinteren Schenkel der U-Profile sind Winkel W ausgebildet, in welche Querstreben Q eingelegt wer den können. Die Querstreben Q entsprechen den Querstreben Q der in den 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung. Diese Querstreben dienen als Stützvorrichtung und sorgen dafür, daß ein Durchbiegen der Platte P3 beschränkt oder verhindert wird.
  • Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschriebene Vorrichtung prinzipiell auch zur Teilabdichtung von Fensteröffnungen geeignet ist.
  • Durch die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen lassen sich sämtliche Arten von Maueröffnungen schnell, einfach und zuverlässig vor dem Eindringen von Hochwasser schützen.
  • AW
    Gebäude-Außenwand
    B
    Schraubbolzen
    Dx
    Dichtung
    FO
    Fensteröffnung
    H
    Hebelmechanismus
    HB
    Bügel
    HH
    Hebel
    IW
    Gebäude-Innenwand
    K
    Keil
    L
    L-Profil
    LP
    Platte
    P1
    Platte
    P2
    Platte
    P3
    Platte
    P11
    Platte
    P12
    Platte
    Q
    Querstrebe
    R
    Randsteg
    Sx
    Schraube
    SR
    Stützrahmen
    TO
    Türöffnung
    U
    U-Profil
    UP
    Platte
    US
    Scharnier
    W
    Winkel

Claims (37)

  1. Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines Teils einer Maueröffnung (TO) in einem Gebäude, über welche bei Hochwasser von außen Wasser in das Gebäude eindringen kann, mit einer zum teilweisen Verschließen der Maueröffnung dienenden Platte (P3), dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) dazu ausgelegt ist, innerhalb der Leibung der wasserdicht zu verschließenden Maueröffnung (TO) aufgestellt zu werden, und daß die Vorrichtung ferner eine Spannvorrichtung enthält, die dazu ausgelegt ist, die Platte (P3) nach unten gegen den Boden zu drücken.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu verschließende Maueröffnung (TO) eine Türöffnung ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) niedriger als die Maueröffnung ist, so daß durch die Platte (P3) ein Verschließen der Maueröffnung (TO) nur bis zu einer bestimmten Höhe derselben erfolgt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) eine etwa der Breite der Maueröffnung (TO) entsprechende Breite aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Platte (P3) im ordnungsgemäß montierten Zustand auf dem Boden aufsitzt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) an der dem Boden zugewandten Seite mit einer Dichtung (D5) versehen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (D5) eine Gummi-Dichtung ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (D5) eine Quellgummi-Dichtung ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (D5) an ihrer dem Boden zugewandten Seite in Längsrichtung verlaufende Dichtlippen aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) im ordnungsgemäß montierten Zustand derselben so angeordnet ist, daß der rechte und der linke Randbereich derselben an an der Leibung der zur verschließenden Maueröffnung (TO) befestigten vertikalen Profilschienen (U) anschlagen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (U) gegenüberliegend an den vertikalen Abschnitten der Leibung der zur verschließenden Maueröffnung befestigt sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (U) an der Leibung angeschraubt sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) im ordnungsgemäß montierten Zustand derselben so angeordnet ist, daß der rechte und der linke Randbereich der Platte (P3) gegen die Profilschienen (U) drücken.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Komponente (K) enthält, die dazu ausgelegt ist, die Platte (P3) gegen die Profilschienen (U) zu drücken.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite der Platte (P3) entlang des rechten und linken Randes derselben Dichtungen (D6) angebracht sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen (D6) im ordnungsgemäß montierten Zustand der Platte (P3) zwischen der Platte (P3) und den Profilschienen (U) zu liegen kommen.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung einen Hebelmechanismus (H) enthält.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelmechanismus (H) derart angeordnet und ausgebildet ist, daß dessen Betätigung ein Drücken der Platte (P3) nach unten gegen den Boden bewirkt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung an einer der zur Vorrichtung gehörenden anderen Komponenten befestigt ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Stützvorrichtung enthält, die dazu ausgelegt ist, das Durchbiegen der Platte (P3) zu beschränken oder zu verhindern.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung ein oder mehrere Stützelemente umfaßt.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente durch Querstreben (Q) gebildet werden, die sich zwischen den vertikalen Leibungs-Abschnitten der Maueröffnung erstrecken.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstreben (Q) durch Vierkant-Hohlprofilstangen gebildet werden.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) und die Stützvorrichtung separate Vorrichtungskomponenten sind.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung eine mit der Platte (P3) nicht verbundene Vorrichtungskomponente ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschienen (U) U-Profile sind.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Profile so angeordnet sind, daß ihre offenen Seiten einander zugewandt sind.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (P3) im ordnungsgemäß montierten Zustand derselben zwischen den U-Profilen eingeschoben ist.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß Platte (P3) im noch nicht durch die Spannvorrichtung nach unten gedrückten Zustand die U-Profile nach oben hin überragt.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 26 in Verbindung mit Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die Platte (P3) gegen die Profilschienen (U) drückende Komponente (K) der Vorrichtung durch zwischen den vorderen Schenkeln der U-Profile und der Platte (P3) einzuschiebende Keile gebildet werden.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß Stützvorrichtung an den Profilschienen (U) befestigt ist.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die die Stützvorrichtung bildenden Komponenten in an den Profilschienen (U) vorgesehenen Winkel eingelegt sind.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung an den Profilschienen (U) befestigt ist.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 33 in Verbindung mit Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung an den oberen Enden der hinteren Schenkel der U-Profile angebrachte und um ein Scharnier (US) schwenkbare Platten (UP) umfaßt.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 33 in Verbindung mit den Ansprüchen 17 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelmechanismus (H) an den vorderen Schenkeln der U-Profile befestigt ist.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 35 in Verbindung mit Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelmechanismus einen Hebel (HH) und einen am vorderen Ende der am U-Profil befestigten Platte (UP) einhängbaren Bügel (HB) umfaßt.
  37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (HH), der Bügel (HB), und die Platte (UP) so angeordnet und bemessen sind, daß eine Bewegung des Hebels ein Nachuntenschwenken der am U-Profil befestigten Platte (UP) und damit einhergehend ein Nachuntendrücken der zum Verschließen der Maueröffnung (TO) dienenden Platte (P3) bewirkt.
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