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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1, d.h. eine Vorrichtung zum wasserdichten Verschließen eines
Teils einer Maueröffnung
in einem Gebäude, über welche
bei Hochwasser von außen
Wasser in das Gebäude
eindringen kann, mit einer zum teilweisen Verschließen der
Maueröffnung dienenden
Platte.
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Eine
solche Vorrichtung wird beispielsweise benötigt, damit bei Hochwasser über die
Türen und Fenster
eines Gebäudes
kein Wasser in das Gebäude
eindringen kann.
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Eine
Vorrichtung dieser Art ist beispielsweise aus der
DE 200 03 159 U1 bekannt.
Aus dieser Druckschrift es bekannt, die Tür- und Fensteröffnungen
eines Gebäudes
durch Befestigen einer diese Öffnungen
bedeckenden Platte am Gebäude
abzudichten. Diese Art von Hochwasserschutz ist aber nur bedingt
praxistauglich. Insbesondere ist dessen Montage und Demontage sehr
aufwendig. Darüber hinaus
ist fraglich, ob ein derartiger Hochwasserschutz unter allen Umständen den
gewünschten Schutz
bietet.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1 derart weiterzubilden, daß die Vorrichtung leicht und
einfach handhabbar ist und dennoch einen sicheren Schutz vor Eindringen
von Wasser in das Gebäude
bietet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
in Schutzanspruch 1 beanspruchte Vorrichtung gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, daß die
zum Verschließen
der Maueröffnung
dienende Platte dazu ausgelegt ist, innerhalb der Leibung der wasserdicht
zu verschließenden
Maueröffnung
aufgestellt zu werden, und daß die
Vorrichtung ferner eine Spannvorrichtung enthält, die dazu ausgelegt ist,
die Platte nach unten gegen den Boden zu drücken.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der
folgenden Beschreibung, und den Figuren entnehmbar.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Figuren näher
erläutert.
Es zeigen
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1 eine
Draufsicht auf eine durch eine erste Ausführungsform der im folgenden
beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Türöffnung,
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2 eine
Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 1 gezeigten Linie II-II),
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3 eine
weitere Schnittdarstellung der in der 1 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 1 gezeigten Linie III-III),
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4 eine
Draufsicht auf eine durch eine zweite Ausführungsform der im folgenden
beschriebenen Vorrichtung abgedichtete Fensteröffnung,
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5 eine
Schnittdarstellung der in der 4 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 4 gezeigten Linie V-V),
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6 eine
Draufsicht auf eine Vorrichtung zum teilweisen Verschließen einer
Maueröffnung, und
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7 eine
Schnittdarstellung der in der 6 gezeigten
Anordnung (Schnitt längs
der in der 6 gezeigten Linie VII-VII).
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Im
folgenden werden drei verschiedene Vorrichtungen zum wasserdichten
Verschließen
einer Maueröffnung
in einem Gebäude
beschrieben. Die erste, in den 1 bis 3 gezeigte
und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich
für die
vollständige
außenseitige
Abdichtung einer Tür- oder Fensteröffnung,
die zweite, in den 4 und 5 gezeigte
und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich
für die vollständige innenseitige
Abdichtung einer Tür-
oder Fensteröffnung,
und die dritte, in den 6 und 7 gezeigte
und unter Bezugnahme darauf beschriebene Vorrichtung eignet sich
für eine
nur teilweise Abdichtung einer Tür-
oder Fensteröffnung
und kann wahlweise innen oder außen montiert werden. Der Vollständigkeit
halber sei angemerkt, daß nur entweder
außenseitig
oder innenseitig abgedichtet werden muß. Eine beidseitige Abdichtung
ist nicht erforderlich und aufgrund der baulichen Gegebenheiten
häufig
auch gar nicht möglich.
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Die
erste und die dritte Vorrichtung werden im folgenden anhand der
Abdichtung einer Türöffnung beschrieben,
und die zweite Vorrichtung anhand der Abdichtung einer Fensteröffnung.
Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß sämtliche
Vorrichtungen sowohl zur Abdichtung von Türöffnungen als auch zur Abdichtung
von Fensteröffnungen
geeignet sind.
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Die
in den 1 bis 5 gezeigten Abdichtungs-Varianten
weisen eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Insbesondere stimmen
sie darin überein,
- – daß sie eine
Platte umfassen, die dazu ausgelegt ist, in einer die Maueröffnung bedeckenden Position
an der Mauer befestigt zu werden, und
- – daß sie eine
mit der Platte nicht zusammenhängende
und ebenfalls an der Mauer zu befestigende Stützvorrichtung umfassen, durch
welche ein Durchbiegen der Platte beschränkt oder verhindert wird.
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Es
sind allerdings auch Unterschiede vorhanden. Diese bestehen vor
allem im unterschiedlichen Aufbau und der unterschiedlichen Montage
der Stützvorrichtung.
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1 zeigt
eine Draufsicht auf eine von außerhalb
des Gebäudes
abgedichtete Türöffnung.
Die Türöffnung ist
in der 1 mit dem Bezugszeichen TO bezeichnet. In der
Türöffnung TO
ist eine Tür
angeordnet, welche in den Figuren jedoch nicht gezeigt ist. Wie
aus der 1 ersichtlich ist, ist die abzudichtende
Türöffnung durch
eine von außerhalb
des Gebäudes
an der Gebäude-Außenwand
AW befestigte Platte P1 vollständig
bedeckt.
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Die
Platte P1 besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP)
mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15
mm dick. Es dürfte
jedoch einleuchten, daß die
Platte auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder eine
andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen
kann.
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Die
Befestigung der Platte P1 an der Gebäude-Außenwand AW erfolgt durch Schrauben
S1.
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Die
Platte P1 ist im betrachteten Beispiel aus zwei kleineren Platten
P11 und P12 zusammengesetzt. Die Platten P11 und P12 sind durch
eine wieder lösbare
Verbindung miteinander verbunden. Im betrachteten Beispiel weisen
die Platten P11 und P12 hierzu an den Stellen, an welchen sie zusammentreffen,
einen Randsteg R auf, und werden die Platten P11 und P12 durch ein Zusammenschrauben
der Randstege R miteinander verbunden. Die Schrauben zur Verbindung
der Randstege sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen S2 bezeichnet.
Zwischen benachbarten Platten, genauer gesagt zwischen den miteinander
zu verbindenden Randstegen R derselben ist eine Dichtung D1 vorgesehen,
vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. Die Ausbildung
der Randstege R, deren Verbindung durch die Schrauben S2, und die
zwischen den Randstegen R angeordnete Dichtung ist am besten aus
der 2 ersichtlich.
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Der
Vollständigkeit
halber sei angemerkt, daß die
Platte P1 aus beliebig vielen kleineren Platten zusammengesetzt
sein kann, und daß diese
Platten auch anders als vorstehend beschrieben miteinander verbunden
werden können.
Die Platte P1 kann auch einteilig ausgebildet sein.
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Die
Platte P1 weist an ihrer der Wand AW zugewandten Seite im äußeren Bereich
eine die Platte umlaufende Dichtung D2 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise
eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand
AW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere
in Umfangsrichtung der Platte P1 verlaufende Dichtlippen vorgesehen.
Die Dichtung D2 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6
mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein. Durch diese Dichtung
wird erreicht, daß zwischen
der Platte P1 und den Flächen,
auf welchen die Dichtung zu liegen kommt, kein Wasser hindurchgelangen
kann.
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Hinter
der Platte P1, genauer gesagt in der Türöffnung TO ist eine Stützvorrichtung
angeordnet, durch welche ein Durchbiegen der Platte P1 beschränkt oder
verhindert wird.
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Diese
Stützvorrichtung
umfaßt
eine Reihe von Stützelementen
und die Stützelemente
tragende Trägerelemente.
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Die
Stützelemente
sind im betrachteten Beispiel Querstreben Q, die sich im wesentlichen
horizontal zwischen den vertikalen Leibungs-Abschnitten der Türöffnung erstrecken.
Die Querstreben werden im betrachteten Beispiel durch Vierkant-Hohlprofilstangen
gebildet, könnten
aber auch beliebig anders ausgebildet sein.
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Die
Querstreben Q werden durch die bereits erwähnten Trägerelemente, die an der Leibung
der Türöffnung befestigbar
sind, in ihrer bestimmungsgemäßen Position
gehalten. Wie insbesondere aus der 3 ersichtlich
ist, bestehen die Trägerelemente
im betrachteten Beispiel aus zwei L-Profilen L, die einander gegenüberliegend
in vertikaler Ausrichtung an die vertikalen Leibungs-Abschnitte
der Türöffnung angeschraubt
werden, und an den L-Profilen L vorgesehenen Auflagerelementen zum
Auflegen der Querstreben Q.
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Die
Schrauben zur Befestigung der L-Profile L an der Leibung sind in
den Figuren mit dem Bezugszeichen S3 bezeichnet.
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Die
Auflagerelemente sind so angeordnet, das sie sich im bestimmungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung von den L-Profilen zu der Platte P1 hin erstrecken.
Im betrachteten Beispiel werden die Auflagerelemente durch in die
L-Profile L einschraubbare Schraubbolzen B gebildet. Sie könnten aber
auch durch beliebige andere Elemente gebildet werden.
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Im
betrachteten Beispiel werden die Querstreben Q einfach nur auf die
Auflagerelemente aufgelegt. Die Auflagerelemente könnten die
Querstreben jedoch auch auf beliebige andere Art und Weise halten.
Beispielsweise könnte
vorgesehen werden, die Querstreben Q auf die Auflagerelemente aufzustecken
oder an die Auflagerelemente anzuhängen.
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Im
auf die Schraubbolzen B aufgelegten Zustand der Querstreben Q bilden
die L-Profile L einen hinteren Anschlag für die Querstreben, durch welchen
verhindert wird, daß die
Quer streben nach hinten (weiter in die Türöffnung hinein) verschoben werden.
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Die
Stützvorrichtung
ist vorzugsweise so montiert, daß im bis an den Anschlag zurückgeschobenen
Zustand der Querstreben Q die der Platte P1 zugewandten Seiten der
Querstreben bündig
mit der Gebäude-Außenwand
AW abschließen,
oder ein wenig über
die Gebäude-Außenwand
AW überstehen, so
daß die
Querstreben im an die Gebäude-Außenwand
montierten Zustand der Platte P1 mit der Platte in Berührung kommen
oder einen maximal wenige Millimeter betragenden Abstand zur Platte
P1 aufweisen.
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Die
unterste Querstrebe Q ist, wie insbesondere aus der 2 ersichtlich
ist, anders angeordnet als die restlichen Querstreben. Sie liegt
direkt auf dem Boden auf und wird im ordnungsgemäß montierten Zustand auf den
Boden gedrückt.
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Um
die unterste Querstrebe Q auf den Boden drücken zu können, ist im betrachteten Beispiel an
den L-Profilen L knapp oberhalb der untersten Querstrebe Q jeweils
eine kleine Platte LP befestigt, wobei diese Platten LP im wesentlichen
rechtwinklig von den L-Profilen L abgehen und sich im wesentlichen
horizontal zur Platte P1 hin erstrecken. In den Platten LP ist jeweils
eine Gewindebohrung vorgesehen, in welche von oben her eine Schraube
eindrehbar ist. Diese Schrauben sind in den Figuren mit dem Bezugszeichen
S4 bezeichnet. Im ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung schlagen diese Schrauben von oben her an
der unterste Querstrebe Q an und drücken diese dadurch nach unten
gegen den Boden.
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An
der Unterseite der untersten Querstrebe Q ist eine Dichtung D3 vorgesehen,
die verhindert, daß zwischen
der untersten Querstrebe Q und dem Boden Wasser hindurchgelangen
kann. Diese Dichtung ist vorzugsweise eine der Dichtung D2 entsprechende
Dichtung.
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Die
unterste Querstrebe weist darüber
hinaus an ihrer der Platte P1 zugewandten Seite Gewindebohrungen
auf, in welche sich Schrauben S5 zum Anschrauben der Platte P1 an
die unterste Querstrebe Q eindrehen lassen. Der Vollständigkeit
halber sei angemerkt, daß die
unterste Querstrebe Q und die Platte P1 auch auf andere Art und
Weise aneinander befestigt werden können. Unabhängig hiervon befindet sich
im ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung die vorstehend bereits erwähnte Dichtung
D2 zwischen der untersten Querstrebe Q und der Platte P1, so daß auch dort
kein Wasser hindurchgelangen kann.
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Im
betrachteten Beispiel weisen die Querstreben Q unterschiedlich große Abstände voneinander
auf; der gegenseitige Abstand benachbarter Querstreben ist im unteren
Bereich der Türöffnung am
kleinsten und nimmt nach oben hin zu. Damit wird dem Umstand Rechnung
getragen, daß bei
Hochwasser in größeren Wassertiefen
höhere
Drücke herrschen.
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Es
dürfte
einleuchten und bedarf keiner näheren
Erläuterung,
daß die
das Durchbiegen der Platte P1 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung
auch anders realisiert werden kann als vorstehend beschrieben. Beispielsweise
kann vorgesehen werden, anstelle der Querstreben Q vertikal verlaufende
Längsstreben,
oder rahmenförmige
oder gitterförmige
Elemente zu verwenden. Darüber
hinaus kann selbstverständlich
auch die Trägervorrichtung
beliebig modifiziert werden.
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Die
beschriebene Vorrichtung kann unabhängig von den Einzelheiten der
praktischen Realisierung zuverlässig
gewährleisten,
daß bei
Hochwasser kein Wasser über
die Türöffnung in
das Gebäude
eindringt. Die Türöffnung ist
durch die Platte P1 und die Dichtungen D1, D2 und D3 wasserdicht verschlossen,
und die Stützvorrichtung
sorgt dafür, daß die Platte
P1 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar
wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden kann.
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Trotz
der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich
diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
- – die
Vorrichtung umfaßt
keine besonders großen und/oder
schweren Teile,
- – die
Platte P1 und die Stützvorrichtung
sind separat montierbare und demontierbare Teile,
- – die
Platte P1 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung
gestützt
wird, relativ dünn
und dementsprechend leicht sein, und
- – die
Platte P1 kann aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
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Die
in den 4 und 5 gezeigte Variante zur Abdichtung
einer Maueröffnung
ist für
die innenseitige Abdichtung einer Maueröffnung konzipiert.
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Die 4 zeigt
eine Draufsicht auf eine von innerhalb des Gebäudes abgedichtete Fensteröffnung.
Die Fensteröffnung
ist in der 4 mit dem Bezugszeichen FO bezeichnet.
In der Fensteröffnung FO
ist ein Fenster angeordnet, welches in den Figuren jedoch nicht
gezeigt ist. Wie aus der 4 ersichtlich ist, ist die abzudichtende
Fensteröffnung durch
eine von innerhalb des Gebäudes
an der Gebäude-Innenwand
IW befestigte Platte P2 vollständig bedeckt.
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Die
Eigenschaften der Platte P2 entsprechen den Eigenschaften der Platte
P1. D.h., die Platte P2 besteht im betrachteten Beispiel aus Polypropylen (PP)
mit einer Dichte von 1g/cm3, und ist 15
mm dick. Es dürfte
jedoch einleuchten, daß die
Platte P2 auch aus einem anderen Material bestehen kann, und/oder
eine andere Dichte aufweisen kann, und/oder eine andere Dicke aufweisen
kann.
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Die
Befestigung der Platte P2 an der Gebäude-Innenwand IW erfolgt durch
Schrauben S6.
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Die
Platte P2 ist im betrachteten Beispiel einteilig ausgebildet. Sie
könnte
aber auch wie die Platte P1 der in den 1 bis 3 gezeigten
Vorrichtung aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt sein.
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Die
Platte P2 weist an ihrer der Wand IW zugewandten Seite im äußeren Bereich
eine die Platte umlaufende Dichtung D4 auf. Diese Dichtung ist vorzugsweise
eine Gummi-Dichtung oder eine Quellgummi-Dichtung. An der der Wand
IW zugewandten Seite der Dichtung D2 sind vorzugsweise eine oder mehrere
in Umfangsrichtung der Platte P2 verlaufende Dichtlippen vorgesehen.
Die Dichtung D4 weist im betrachteten Beispiel eine Dicke von 6
mm auf, kann aber auch dicker oder dünner sein.
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Vor
der Platte P2, genauer gesagt an der von der Fensteröffnung FO
abgewandten Seite der Platte P2 ist eine Stützvorrichtung angeordnet, durch
welche ein Durchbiegen der Platte P2 beschränkt oder verhindert wird.
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Die
Stützvorrichtung
umfaßt
im betrachteten Beispiel ein oder mehrere Stützelemente, die auf der Platte
P2 anliegend über
dieser montiert sind. Vorliegend werden die Stützelemente durch zwei Stützrahmen
SR1 und SR2 gebildet. Die Anzahl der Stützrahmen kann aber auch größer oder
kleiner sein.
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Die
Stützrahmen
SR1 und SR2 sind im betrachteten Beispiel, wie insbesondere aus 5 ersichtlich
ist, aus U-Profilen gefertigt, wobei hierauf jedoch keine Einschränkung besteht.
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Im
betrachteten Beispiel sind die Stützrahmen SR1 und SR2 durch
die Schrauben S6 an der Wand IW befestigt, durch die auch die Platte
P2 an der Wand IW befestigt ist. Allerdings sind, wie aus der 4 ersichtlich
ist, nicht alle Schrauben S6 zur Befestigung der Stützrahmen
SR1 und SR2 erforderlich. Die Schrauben S6 dienen zum Teil ausschließlich der
Befestigung der Platte P2 an der Wand IW. Dadurch ist es möglich, zunächst die
Platte P2 an der Wand IW zu befestigen, und erst dann die Stützrahmen
SR1 und SR2 anzubringen.
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Es
wäre aber
auch denkbar, die Stützrahmen SR1
und SR2 so auszubilden, daß sie
die Platte P2 seitlich und/oder nach oben und unten überragen, und
diese Rahmen dann durch eigene Befestigungsmittel, beispielsweise
durch nur zur Befestigung der Stützrahmen
dienende Schrauben an der Wand IW zu befestigen. Auch in diesem
Fall wäre
es möglich, die
Platte P2 und die Stützrahmen
SR1 und SR2 nacheinander einzeln an der Wand IW zu befestigen.
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Es
dürfte
einleuchten und bedarf keiner näheren
Erläuterung,
daß die
das Durchbiegen der Platte P2 beschränkende oder verhindernde Stützvorrichtung
auch anders realisiert sein kann als durch die Stützrahmen
SR1 und SR2, beispielsweise durch an die Wand IW anschraubbare Längsstreben
oder Querstreben, eine an die Wand IW anschraubbare gitterförmige Struktur,
oder sonstige Stützelemente, die
das Durchbiegen der Platte P2 beschränken oder verhindern können.
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Die
unter Bezugnahme auf die 4 und 5 beschriebene
Vorrichtung kann unabhängig von
den Einzelheiten der praktischen Realisierung zuverlässig gewährleisten,
daß bei
Hochwasser kein Wasser über
die Fensteröffnung
in das Gebäude
eindringt. Die Fensteröffnung
ist durch die Platte P2 wasserdicht verschlossen, und die Stützvorrichtung sorgt
dafür,
daß die
Platte P2 auch bei leichter Bauweise nicht oder nur vernachlässigbar
wenig durch den vom Hochwasser erzeugten Druck deformiert werden
kann.
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Trotz
der guten Abdicht-Eigenschaften der beschriebenen Vorrichtung läßt sich
diese schnell und einfach montieren und demontieren, denn
- – die
Vorrichtung umfaßt
keine besonders großen und/oder
schweren Teile,
- – die
Platte P2 und die Stützvorrichtung
sind einzeln montierbare und demontierbare Teile,
- – die
Platte P2 kann aufgrund der Tatsache, daß sie durch die Stützvorrichtung
gestützt
wird, relativ dünn
und dementsprechend leicht sein, und
- – die
Platte aus mehreren kleineren Platten zusammengesetzt werden.
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Die
vorstehend beschriebenen Vorrichtungen dienen insbesondere dazu,
um Kellertüren
und Kellerfenster gegen Hochwasser abzudichten. Bei Hochwasser kann
jeoch auch ein Bedarf bestehen, im Ergeschoß eines Gebäudes vorhandene Türen gegen
das Hochwasser abzudichten. Hierfür eignen sich die vorstehend
beschriebenen Vorrichtungen nur bedingt, denn wenn auch die im Erdgeschoß vorhandenen
Maueröffnungen
komplett abgedichtet werden, besteht die Gefahr, daß das Haus
durch das Hochwasser hochgehoben wird. Hierdurch würden am
Gebäude
größere Schäden entstehen
als durch eindringendes Hochwasser.
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Um
dies zu vermeiden, werden im Erggeschoß keine Fenster abgedichtet,
und im Erdgeschoß vorhandene
Türen nur
bis zu einer bestimmten Höhe,
beispielsweise bis zu einer Höhe
von 1 m abgedichtet.
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Eine
zur nur teilweisen Abdichtung von Türen geeignete Vorrichtung wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschrieben.
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Die
beschriebene Vorrichtung wird im betrachteten Beispiel außen am Gebäude vor
der Tür montiert.
Prinzipiell wäre
es jedoch auch möglich
die Vorrichtung innerhalb des Gebäudes (hinter der Tür) zu montieren.
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Zur
Vermeidung von Mißverständnissen
sei angemerkt, daß der
Bezugspunkt für
Angaben wie "vor", "hinter", "rechts", "links" etc. eine außerhalb des
Gebäudes
stehende Person ist.
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Die
Vorrichtung besteht im wesentlichen zwei U-Profile U, einer zwischen
die U-Profile eingesetzten Platte P3, einer Spannvorrichtung zum
Drücken
der Platte P3 gegen den Boden, und einer Stützvorrichtung, die das Durchbiegen
der Platte P3 beschränkt
oder verhindert.
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Die
U-Profile U werden einander gegenüberliegend in vertikaler Ausrichtung
an den vertikalen Abschnitten der Leibung der abzudichtenden Türöffnung TO
befestigt. Die U-Profile sind so angeordnet, daß ihre offenen Seiten einander
zugewandt sind, und erstrecken sich vom Boden bis in eine Höhe von beispielsweise
1 m. Die Befestigung der U-Profile an der Leibung erfolgt durch
in den Figuren nicht gezeigte Schrauben.
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Zwischen
die U-Profile U wird von oben her die Platte P3 eingeschoben. Im
eingeschobenen Zustand kommt die Platte P3 auf dem Boden zu stehen. An
der dem Boden zugewandten Seite der Platte P3 ist eine Dichtung
D5 vorgesehen, und zwar vorzugsweise eine Gummi-Dichtung oder eine
Quellgummi-Dichtung. Die Dichtung ist im betrachteten Beispiel 6
mm dick und weist an ihrer dem Boden zugewandten Seite in Längsrichtung
verlaufende Dichtlippen auf. Es dürfte jedoch einleuchten, daß keine zwingende
Notwendigkeit besteht, die Dichtung genau so auszubilden. Die Platte
P3 ist so bemessen, daß sie
im auf dem Boden stehenden Zustand die U-Profile U nach oben überragt.
Der Überstand
beträgt
im betrachteten Beispiel ca. 2 cm.
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Die
Platte P3 weist an ihrer Rückseite
entlang des rechten und linken Randes Dichtungen D6 auf, die im
ordnungsgemäß montierten
Zustand der Vorrichtung gegen die hinteren Schenkel der U-Profile
U drücken.
Um sicherzustellen, daß der
Druck so groß ist,
daß zwischen
diesen Komponenten kein Wasser hindurchgelangen kann, wird zwischen
den vorderen Schenkeln der U-Profile und die Platte P3 jeweils ein
Keil K geschoben. Damit der Keil nicht herausfallen kann, sind am
vorderen Schenkel der U-Profile U und an der gegenüberliegenden
Stelle der Platte P3 Rastnasen vorgesehen, die bei ordnungsgemäßer Montage
der Vorrichtung hinter dem Keil K zu liegen kommen.
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Am
oberen Ende der hinteren Schenkel der U-Profile U ist jeweils eine
um ein Scharnier US schwenkbare Platte UP angebracht, an deren vorderen
Ende ein Bügel
einhängbar
ist. Ferner ist an den Vorderseiten der vorderen Schenkel der U-Profile jeweils ein
Hebelmechanismus H vorgesehen. Dieser Hebelmechanismus H umfaßt einen
Hebel HH und einen am vorderen Ende der Platte UP einhängbaren Bügel HB,
wobei der Bügel
HB durch den Hebel HH nach oben und nach unten bewegbar ist, und
wobei der Hebel HH in der nach unten gezogenen Stellung des Bügels HB
eine selbstsperrende Stellung einnimmt. Durch diese Elemente ist
es möglich
die Platte P3 nach unten gegen den Boden zu drücken; im durch den Bügel HB nach
unten gezogenen Zustand der Platte UP nimmt diese eine horizontale
Stellung ein und drückt
dabei die vorher über
das obere Ende der U-Profile U überstehende
Platte P3 so weit nach unten, daß ihre Oberkante im wesentlichen
bündig mit
der Oberkante der U-Profile abschließt. Beim Nachuntendrücken der
Platte P3 wird die Dichtung D5 elastisch zusammengedrückt. Eine
Durchbiegung der Platte P3 erfolgt nicht. Die schwenkbare Platte UP
und der Hebelmechanismus H bilden die vorstehend erwähnte Spannvorrichtung.
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An
der Rückseite
der hinteren Schenkel der U-Profile sind Winkel W ausgebildet, in
welche Querstreben Q eingelegt wer den können. Die Querstreben Q entsprechen
den Querstreben Q der in den 1 bis 3 gezeigten
Vorrichtung. Diese Querstreben dienen als Stützvorrichtung und sorgen dafür, daß ein Durchbiegen
der Platte P3 beschränkt oder
verhindert wird.
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Der
Vollständigkeit
halber sei angemerkt, daß die
unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschriebene
Vorrichtung prinzipiell auch zur Teilabdichtung von Fensteröffnungen
geeignet ist.
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Durch
die vorstehend beschriebenen Vorrichtungen lassen sich sämtliche
Arten von Maueröffnungen
schnell, einfach und zuverlässig
vor dem Eindringen von Hochwasser schützen.
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- AW
- Gebäude-Außenwand
- B
- Schraubbolzen
- Dx
- Dichtung
- FO
- Fensteröffnung
- H
- Hebelmechanismus
- HB
- Bügel
- HH
- Hebel
- IW
- Gebäude-Innenwand
- K
- Keil
- L
- L-Profil
- LP
- Platte
- P1
- Platte
- P2
- Platte
- P3
- Platte
- P11
- Platte
- P12
- Platte
- Q
- Querstrebe
- R
- Randsteg
- Sx
- Schraube
- SR
- Stützrahmen
- TO
- Türöffnung
- U
- U-Profil
- UP
- Platte
- US
- Scharnier
- W
- Winkel