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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Luftstromsteuereinheit, insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-,
Belüftungs-
und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, wobei die Luftstromsteuereinheit eine
Vielzahl von Luftklappen umfasst, die an einer Trägerstruktur
derart angelenkt sind, daß diese
jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position
schwenkbar sind, wie durch den Oberbegriff des unabhängigen Anspruches
definiert.
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Luftstromsteuereinheiten, insbesondere
in Form von Luftklappen sind dem Fachmann in einer Vielzahl von
verschiedenen Ausführungsformen
bekannt. Weit verbreitet ist der Einsatz von Luftklappen, die sich
im wesentlichen über
den gesamten zu beschränkenden
Querschnitt erstrecken und in den Luftstrom eingeschwenkt werden
können.
Dies stellt eine relativ einfache Möglichkeit dar, Luftströme zu Steuern
bzw. zu Regeln, jedoch ist diese Lösung, aufgrund des für die Luftklappen
notwendigen Schwenk- und Einbauraumes, nicht immer mit den Bauraumanforderungen
moderner Heiz-, Belüftungs- und/oder
Klimaanlage vereinbar, insbesondere dann nicht, wenn die Heiz-,
Belüftungs-
und/oder Klimaanlage für
Klein- oder Mittelklasse Kraftfahrzeuge vorgesehen ist.
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Eine weitere bekannte Möglichkeit
besteht darin, die einzelne Luftklappe bzw. den zu beschränkenden
Querschnitt in mehrere Flächensegmente
zu untergliedern, also einen Querschnitt nicht mehr mit lediglich
einer Luftklappe zu beschränken,
sondern diesen, meist mit mehreren synchron betätigbaren Luftklappen zu beschränken. Dadurch
kann zumindest in Strömungsrichtung
ein geringerer Bauraumbedarf erreicht werden.
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Der wohl größte bei einer derartigen Ausgestaltung
Nachteil ist darin zu sehen, daß eine
derartige Anordnung meist einen größeren Leckageanteil in einer
geschlossenen Position der Luftklappen aufweist, da eine wesentlich
größere Fläche der
einzelnen Luftklappen untereinander bzw. der Luftklappen mit der
Gehäusewandung
abgedichtet werden muß. Aufgrund dessen
muß auch
eine genaue Positionierung der Luftklappen in allen Betriebszuständen gewährleistet
werden. Weitere Nachteile einer derartige Luftklappenanordnungen
sind in den hohen Kosten bei Herstellung, bei der Montage und bei
der Wartung zu sehen. Ferner sind derartige Luftklappenanordnungen
mit einer großen
Zahl an Einzelbauteilen ausgebildet und neigen aufgrund dessen auch
zu einer größeren Fehleranfälligkeit.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Luftstromsteuereinheit bereitzustellen, die die
oben genannten Nachteile reduziert bzw. vermeidet. Insbesondere
soll eine Luftstromsteuereinheit bereitgestellt werden, die einfach
und kostengünstig herzustellen,
mit nur geringem Zeitbedarf einzubauen und zu warten ist und, die
zudem die hohen Anforderungen an Bauraum und Dichtheit erfüllt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale
des unabhängigen
Patentanspruches gelöst,
wobei zweckmäßige Weiterbildungen
durch die Merkmale der abhängigen
Ansprüche
beschrieben sind.
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Insbesondere schlägt die vorliegende Erfindung
eine Luftstromsteuereinheit, insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-,
Belüftungs-
und/oder Klimaanlage vor, wobei die Luftstromsteuereinheit eine Vielzahl
von Luftklappen umfaßt,
die an einer Trägerstruktur
derart angelenkt sind, daß diese
jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position
schwenkbar sind, wobei die Luftstromsteuereinheit erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet ist, daß die
Luftklappen und die Trägerstruktur
im wesentlichen aus einem integralen Bauteil ausgebildet sind.
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Wie bereits erwähnt werden bei bisher bekannten
Luftklappenanordnungen bzw. Luftstromsteuereinheiten die einzelnen
Luftklappen in der Regel einzeln an einer Betätigungseinheit bzw. an einer Struktur
montiert.
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Durch die gemeinsame Ausbildung der
Luftklappen und der Trägerstruktur,
bevorzugteerweiße in
einem Arbeitsschritt, wird in besonders vorteilhafterweise der Zeitaufwand,
der zur Herstellung notwendig ist, reduziert. Die erfindungsgemäße Einheit kann
beispielsweise mit Hilfe eines gängigen
Spritzgußverfahrens
hergestellt werden. Bei der Herstellung konventioneller Luftklappenanordnungen
müssen
entsprechende Toleranzen, die für
die spätere Montage notwendig
sind und die für
die Betätigung dieser,
bei nicht optimaler Montage notwendig sind berücksichtigt werden. Diese müssen bei
der hier vorgeschlagenen Luftstromsteuereinheit nicht berücksichtigt
werden. Die Anzahl der einzelnen Luftklappen bestimmt im wesentlichen
die räumliche Ausdehnung,
in Richtung des Luftpfades, diese kann entsprechend den Anforderungen
erhöht
werden und dadurch kann, ohne dabei den Montageaufwand zu erhöhen, der
Bauraumbedarf weiter reduziert werden.
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Bei der Ausbildung der Luftklappen
und der Trägerstrktur
erfolgt zudem eine erhebliche Reduzierung der Bauteildichte bzw.
der Teiledichte. Dadurch wird die Stör- bzw. Fehleranfälligkeit
einer hier vorgeschlagenen Luftstromsteuereinheit im Vergleich zu einer
konventionellen Anordnung bzw. Einheit erheblich reduziert.
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Ferner kann durch die integale Ausbildung der
Luftklappen und der Trägerstruktur
und insbesondere aufgrund der Möglichkeit,
diese mit sehr geringen Toleranzen auszubilden, eine hohe Dichtheit
gegenüber
konventioneller Lösungen
bereitgestellt werden, da hier die Luftklappen wesentlich genauer
Positioniert werden können.
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Darüber hinaus kann eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit,
aufgrund der geringen Bauteile, die beispielsweise mit einem Luftführungsgehäuse in Eingriff
zu bringen sind, mit nur geringem Zeitaufwand in diesem montiert
werden. Um dies zu unterstützten
können
zusätzlich
noch an der Trägerstruktur
Eingriffsmöglichkeiten
vorgesehen werden.
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Die hier vorgeschlagene Lösung stellt
also eine Luftstromsteuereinheit bereit, die schneller, günstiger
und mit geringeren Toleranzen herstellbar ist, zudem mit einer besseren
Dichtfunktion, ohne das für
diese ein größerer Bauraumbedarf
notwendig wäre.
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Bevorzugt weist die Trägerstruktur
Durchbrüche
auf, in die jeweils eine Luftklappe derart einschwenkbar ist, daß die Luftklappe
und die Trägerstruktur
im wesentlichen fluchtend in einer Ebene verlaufen. Bei der Herstellung
der Luftstromsteuereinheit werden die Luftklappen direkt aus dem
Trägermaterial
ausgebildet, dies kann beispielsweise durch einen Stanzprozeß ausgeführt werden.
Somit weisen die Luftklappen einen Ausdehnung auf, die genau der
der Durchbrüche
entspricht, auf. Dadurch ergibt sich auf überraschend einfache Weise
eine optimaler Eingriff der Luftklappen mit der Trägerstrktur. Dies
ist wiederum die Voraussetzung für
eine optimale Dichtheit der Luftstromsteuereinheit. Darüber hinaus
liegt dadurch, daß die
Luftklappen und die Trägerstruktur
in einer geschlossenen Position im wesentlichen fluchtend in einer
Ebene verlaufen der gesamte Staudruck an einer ebenen Fläche an,
verteilt sich an dieser gleichmäßig und
beansprucht diese somit auch in vorteilhafterweise gleichmäßig. Zusätzlich kann
dadurch eine Hinterwirbelung dieser in der geschossenen Position
verhindert werden, was zu größeren Turbulenzen
führen
würde und
damit zu einer höheren
nachteiligen Geräuschemission.
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In der derzeit bevorzugten Ausführungsform sind
die Luftklappen an einer Längsseite
dichtend an der Trägerstruktur
angelenkt. Durch die Anlenkung der Luftklappen an ihrer Längsseite
ergibt sich eine höhere
Stabilität
der Verbindung Luftklappe-Trägerstruktur,
als wenn diese wie üblich
mittig gelagert wären.
Zusätzlich
müssen
durch die abdichtende Ausgestaltung der Verbindung Luftklappe-Trägerstruktur lediglich
die drei verbleibenden Seiten mit Dichtmitteln versehen werden,
so daß somit
auch Material eingespart werden kann.
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Weiterhin ist es von Vorteil, daß die Luftklappen
mit Hilfe wenigstens eines Filmscharniers angelenkt sind. Filmscharniere
stellen grundsätzlich
eine einfache und kostengünstige
Technik dar, Bewegungen in einer Richtung zu ermöglichen und bezüglich der
weiteren Freiheitsgrade diese stark einzuschränken bzw. diese zu verhindern.
Darüber
hinaus können
Filmscharniere in einem gängigen
Spritzgußverfahren
einfach hergestellt werden, so daß dadurch der Gedanke der Bauteilreduktion
vollständig
umgesetzt werden kann.
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Vorteilhafterweise sind im Kontaktbereich der
Luftklappen mit der Trägerstruktur
an der Trägerstruktur
und/oder an den Seiten der Luftklappen, die in die Trägerstruktur
einschwenkbar sind, Dichtmittel vorgesehen. Die Dichtmittel werden
vorteilhafterweise mit Hilfe einer sogenannten „ 2k-Technik" direkt auf die jeweilige
Fläche
auf- bzw. angespritzt. Die Dichtmittel können beispielsweise als Dichtlippen ausgebildet
sein. Dadurch kann die in der geschlossenen Position der Luftklappen
notwendige Dichtheit der Luftstromsteuereinheit erhöht bzw.
bereitgestellt werden.
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Von Vorteil ist es, wenn die Luftstromsteuereinheit
eine Betätigungseinrichtung
aufweist, mit der die Luftklappen bewegungsgekoppelt sind. Die Luftklappen
können
grundsätzlich
individuell oder synchron betätigt
werden, jedoch erhöht
sich die Teileanzahl bei einer Einzelbetä tigung der Luftklappen erheblich,
wohingegen die Betätigung
aller Luftklappen mit nur einer Betätigungseinrichtung in den meisten Anwendungsfällen mehr
als ausreicht. Vorliegend kann durch die synchrone Bewegungskoppelung
aller Luftklappen der Steuer- und Regelaufwand, im Vergleich zur
Einzelbetätigung
der Luftklappen, erheblich reduziert werden und zudem die Komplexität der erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit
in vorteilhafterweise niedrig gehalten werden.
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Vorteilhafterweise umfaßt die Betätigungseinrichtung
zumindest einen Bügel.
Derzeit sind zwei Bügel
vorgesehen, die mit den Luftklappen in Eingriff stehen oder an diesen
angelenkt sind, wobei diese vorzugsweise an der den angelenkten
Seiten der Luftklappen gegenüberliegenden
Seite der Luftklappen vorgesehen sind. Dadurch können alle Luftklappen durch
Betätigung
der Bügel,
im wesentlichen synchron mit einer hohen Genauigkeit Positioniert werden.
Durch das Vorsehen der Bügel
an der den angelenkten Seiten gegenüberliegenden Seiten der Luftklappen
wird zwar die Erstreckung der Luftstromsteuereinheit in Richtung
des Luftstromes erhöht,
jedoch wird im Gegensatz zur seitlichen Anbringung der Betätigungseinrichtung
dadurch erreicht, daß im wesentlichen
der gesamte zu beschränkende
Querschnitt zum Steuern bzw. Regeln der Luftströmung zur Verfügung steht.
Mit anderen Worten wird durch die Positionierung der Bügel im Luftstrom
ein maximaler Luftdurchsatz erreicht, da diese den Luftstrom im
wesentlichen nicht beim Durchströmen
der Luftstromsteuereinheit behindern.
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Vorteilhafterweise ist der bzw. sind
die Bügel mit
Hilfe von Filmscharnieren an den Luftklappen angelenkt. Wie bereits
oben erwähnt
stellen Filmscharniere eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar die notwendigen
Freiheitsgrade und die notwendige der Verbindung Luftklappe-Bügel Stabilität bereitzustellen.
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In der derzeit bevorzugten Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit
sind die Filmscharniere in den Eckbereichen der Luftklappen vorgesehen.
Durch die Positionierung der Filmscharniere in den Eckbereich der
Luftklappen können
die Luftklappen im wesentlichen gleichmäßig mit Kraft beaufschlagt
werden und unterstützten
die Positioniergenauigkeit der Luftklappen und die Dichtheit der Luftstromsteuereinheit
in einer geschlossenen Position. Zudem müssen die Bügel bzw. muß die Betätigungseinrichtung wiederum
durch ein Stellelement mit Kraft beaufschlagt werden, dabei ist
es aufgrund der Hebelwege von Vorteil wenn dieses möglichst nahe
an der Gehäusewandung
mit der Betätigungseinrichtung
in Eingriff bringbar ist, dies ist durch die angegebene Ausgestaltung
berücksichtigt.
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Weiterhin ist es von Vorteil, daß die Luftklappen,
die Trägerstruktur
und die zur synchronen Betätigung
der Luftklappen dienenden Betätigungseinrichtung
aus einem integralem Bauteil ausgebildet sind. Mit anderen Worten
ist im wesentlichen die gesamte Luftsteuereinheit mit nur einem
Bauteil dargestellt. Dadurch kann in besonders vorteilhafterweise eine
hohe Kompaktheit der Luftstromsteuereinheit bereitgestellt werden
und zudem der erfindungsgemäße Gedanke
der Bauteilreduktion weitergebildet werden. Eine derartige Ausgestaltung
der Luftstromsteuereinheit kann, wie bereits beschrieben durch ein gängiges Spritzgußverfahren
bereitgestellt werden, somit ist eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit
im wesentlichen mit Hilfe nur eines Arbeitsschrittes auf schnelle
und kostengünstige
Weise bereitgestellt.
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In einer weiteren Ausführungsform
weisen die Luftklappen und die Bügel
Rastmittel auf, um diese miteinander in Eingriff zu bringen. Dies
stellt eine alternative Möglichkeit
zu der oben beschriebenen integralen Bauweise dar und kann je nach
Anwendungsbereich und Größe des zu
beschränkenden Querschnittes
eingesetzt werden. Auch kann dadurch beispielsweise der Bügel bereits
bei der Herstellung mit einem Stellelement in Eingriff gebracht werden
und erst im Anschluß wird
dieser mit den Luftklappen in Eingriff gebracht. Ferner besteht
dadurch die Möglichkeit,
im Falle eines notwendigen Austausches eines der Bauteile, nicht
notwendigerweise die gesamte Luftstromsteuereinheit auszutauschen,
sondern diese einzeln auszutauschen.
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Vorteilhafterweise ist das Rastmittel
durch eine an die Luftlappen angeformte Kugelnase und durch eine
entsprechende Kavität
in dem Bügel
ausgebildet. Dadurch können
die Bauteile einfach in Eingriff gebracht werden und zudem wird
die notwendige Beweglichkeit bei Beibehaltung der Stabilität dadurch gewährleistet.
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Ferner ist es von Vorteil, daß die Trägerstruktur
als eine klappbare, mehr- oder doppelschichtige Trägerstruktur
ausgebildet ist, wobei sich überlappende
Durchbrüche
unterschiedliche Ausdehnungen aufweisen können. Die klappbare Trägerstruktur
bildet im montierten Zustand einen Anschlag, an dem die Luftklappen
anliegen können,
aus. Die Ausbildung als klappbare, mehr- oder doppelschichtige Trägerstruktur
dient einerseits zur Stabilisierung der Luftstrom steuereinheit und
andererseits ist diese dadurch einfacher und schneller mit Hilfe
eines Spritzgußverfahrens
herstellbar. Dadurch, daß die
sich im zusammengeklappten Zustand überlappenden Durchbrüche einen
Anschlag bzw. eine Anschlagsfläche
ausbilden, können
die Luftklappen mit einer größeren Schließkraft beaufschlagt
werden, da diese ohne Anschlag eventuell durch die Durchbrüche hindurchgedrückt werden
könnten.
Mit anderen Worten dient ein derartig ausgebildeter Anschlag der
Verbesserung Dichtheit und soll die Filmscharniere vor einem überdehnen
schützen.
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In der derzeit bevorzugten Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit
ist diese segmentiert aufgebaut. Dadurch können mit Hilfe einer Luftstromsteuereinheit
mehrere benachbarte Luftpfade entsprechend der obigen Ausführungen
beschränkt
werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung werden deutlicher beim Lesen der folgenden, lediglich
beispielhaften und nicht einschränkend
angeführten
Beschreibung, welche unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung
erfolgt. Darin zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit;
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2 eine
weitere perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit aus 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit aus 1 in einem aufgeklappten
Zustand;
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4 einen
Querschnitt der Luftstromsteuereinheit aus 1;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit 1,
die eine Trägerstruktur 2 und eine
Vielzahl von Luftklappen 3 umfaßt. Die Luftklappen 3 sind
dabei jeweils an einer ihrer Längsseiten angelenkt.
An der, der angelenkten Seite der Luftklappen 3 gegenüberliegenden
Seite sind die Luftklappen 3 an zwei Bügeln 4 angelenkt.
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Die Trägerstruktur 2 weist
hier eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsform auf und ist für den Einbau
in einem hier nicht dargestellten Luftführungskanal, der ebenfalls
einen rechteckigen Querschnitt aufweist bestimmt. Dabei kann beispielsweise
im Luftführungskanal
bzw. an dem Einbauort ein Rahmen, in welchem die Trägerstruktur
einspannbar ist, ausgebildet sein.
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Die Luftklappen 3 können zwischen
einer geöffneten
und einer geschlossenen Positionierung stufenlos vice versa verschwenkt
werden. Die Luftklappen 3 schwenken in der geschlossenen
Position in Durchbrüche 4 ein,
wobei diese beim Einschwenken in die Durchbrüche 4 an einem jeweiligen
Anschlag 6 anliegen. Die Anschläge 6 können dabei
selbst als Dichtmittel dienen, indem diese beispielsweise aus einem
elastischeren Material gespritzt werden, oder an diesen wird ein
Dichtmittel, wie beispielweise eine Dichtlippe, angespritzt. Zusätzlich kann
die Dichtheit noch weiter erhöht
werden, indem an den Seiten der Luftklappen 3, die benachbart
zur Trägerstruktur 2 vorliegen,
Dichtmittel vorgesehen werden.
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Die Luftklappen 3 werden
bei der Herstellung aus einem Trägermaterial
ausgebildet, beispielsweise mit Hilfe eines Stanzprozesses. Dadurch
weisen die Luftklappen 3 genau die gleiche Ausdehnung auf, wie
die Durchbrüche 4.
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Die Luftklappen 3 weisen
an den, den angelenkten Seiten der Luftklappen 3 gegenüberliegenden
Seiten in den Eckbereichen dieser Seiten einen an diesen ausgebildeten
Stützquader 7 auf.
Zwischen den Stützquadern 7 und
den Bügeln 4 sind
jeweils Filmscharniere 8 ausgebildet, so daß die Bügel 4 und
die Luftklappen 3 gegeneinander bzw. miteinander verschwenkbar
sind. Die Bügel 4 sind
dabei bündig
mit den Außenseiten
der Luftklappen 3, an den, den Stützquadern 7 angeformten
Filmscharnieren 8 angelenkt.
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Die Bügel 4 weisen einen
Eingriffsbereich 9 auf, an dem beispielsweise ein in den
Zeichnungen nicht dargestelltes Stellglied bzw. Stellelement in
Eingriff bringbar ist, dadurch können
die Luftklappen 3 verschwenkt werden. Das Stellelement
muß beim Verschwenken
der Luftklappen 1 eine kreisbogenartige Bewegung vollziehen.
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2 zeigt
eine weitere perspektivische Ansicht der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1, gleiche Teile sind zur
besseren Übersichtlichkeit
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wie 1 zeigt 2 die Luftstromsteuereinheit 1 in
einer geöffneten
Position der Luftklappen 3, dabei ist in dieser Ansicht
die Anlenkung der Luftklappen 3 mit Hilfe der Filmscharniere 10 besonders gut
zu erkennen.
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Wie dargestellt ist jeweils eine
Luftklappen 3 mittels zweier angeformter Filmscharniere 10 an
der Trägerstruktur 1 angelenkt.
Beim Schließen
der Luftklappen 3 werden die Filmscharniere 10 zwischen Luftklappe 3 und
Trägerstruktur 2 eingepreßt und erhöhen dadurch
die Dichtheit des Luftstromsteuermittels 1 in der geschlossenen
Position der Luftklappen 3. Beim Verschwenken der Luftklappen 3 dehnen sich
die Filmscharniere 10 entsprechend aus, aufgrund der elastischen
Ausgestaltung dieser wird die Funktionsfähigkeit jedoch dadurch nicht
beeinträchtigt.
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3 zeigt
eine perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1 in einem aufgeklappten
Zustand. Gleiche Teile sind wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die in 3 gezeigte
Darstellung zeigt die Luftstromsteuereinheit 1 nach dem
Spritzgußprozeß. Einander
zugeordnete Durchbrüche 5a, 5b sind
jeweils sich gegenüberliegend
angeordnet, so daß diese
beim Zusammenklappen die Durchbrüche 5 ausbilden.
Dabei sind die Durchbrüche 5a mit
einer geringeren Ausdehnung, als die Durchbrüche 5b ausgebildet,
so daß sich
beim Zusammenklappen die Anschläge 6 ausbilden,
an den die Luftklappen 3 anliegen können.
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4 zeigt
einen Querschnitt der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1. Gleiche Teile sind wiederum
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 4 besonders
gut zu erkennen ist, wie die Luftklappen 3 mittels der
Bügel 4 verschwenkt werden
können.
Ebenfalls gut zu erkennen ist das Zusammenwirken der Filmschar niere 8,
die an den Bügeln 4 und
an den Luftklappen 3 angelenkt sind und der Filmscharniere 10,
die an der Trägerstruktur 2 und
an den Luftklappen 3 angelenkt sind.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit 1'. Zur besseren Übersicht
sind wiederum gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die Luftstromsteuereinheit 1' ist aus zwei Segmenten
aufgebaut, die jeweiligen Segmente stellen wiederum die in 1 gezeigte Luftstromsteuereinheit 1 dar.
Die Luftstromsteuereinheit 1' kann
in zwei nicht dargestellten benachbarten Luftführungskanälen montiert werden. Mit diesem
Konzept kann eine Mehrzahl von Luftführungskanälen, mit nur einer Luftstromsteuereinheit
beschränkt
bzw. geregelt werden.
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Zusammenfassend ist festzustellen,
daß das erfindungsgemäße Konzept
darauf beruht, die Luftstromsteuereinheit mit möglichst wenigen Einzelbauteilen
auszubilden und diese wiederum nach Möglichkeit mit Hilfe eines Verfahrensschrittes
herzustellen.
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Obwohl die vorliegende Erfindung
vorangehend unter Bezugnahme auf derzeit bevorzugte Ausführungsformen
vollständig
beschrieben wurde, sollte der Fachmann erkennen, daß verschiedene
Veränderungsmöglichkeiten
im Rahmen der beiliegenden Ansprüche
möglich
sind, ohne von dem erfindungsgemäßen Konzept
und dem beanspruchten Schutz abzuweichen.
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- 1
- Luftstromsteuereinheit
- 2
- Trägerstruktur
- 3
- Luftklappen
- 4
- Bügel
- 5
- Durchbruch
- 6
- Anschlag
- 7
- Stützquader
- 8
- Filmscharniere
- 9
- Eingriffsbereich
- 10
- Filmscharniere