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DE10300935A1 - Luftstromsteuereinheit - Google Patents

Luftstromsteuereinheit Download PDF

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DE10300935A1
DE10300935A1 DE2003100935 DE10300935A DE10300935A1 DE 10300935 A1 DE10300935 A1 DE 10300935A1 DE 2003100935 DE2003100935 DE 2003100935 DE 10300935 A DE10300935 A DE 10300935A DE 10300935 A1 DE10300935 A1 DE 10300935A1
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Valeo Klimasysteme GmbH
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Abstract

Luftstromsteuereinheit (1; 1'), insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, wobei die Luftstromsteuereinheit (1; 1') eine Vielzahl von Luftklappen (3) umfaßt, die an einer Trägerstruktur (2) derart angelenkt sind, daß diese jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position schwenkbar sind, wobei die Luftklappen (3) und die Trägerstruktur (2) im wesentlichen aus einem integralen Bauteil ausgebildet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftstromsteuereinheit, insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, wobei die Luftstromsteuereinheit eine Vielzahl von Luftklappen umfasst, die an einer Trägerstruktur derart angelenkt sind, daß diese jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position schwenkbar sind, wie durch den Oberbegriff des unabhängigen Anspruches definiert.
  • Luftstromsteuereinheiten, insbesondere in Form von Luftklappen sind dem Fachmann in einer Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Weit verbreitet ist der Einsatz von Luftklappen, die sich im wesentlichen über den gesamten zu beschränkenden Querschnitt erstrecken und in den Luftstrom eingeschwenkt werden können. Dies stellt eine relativ einfache Möglichkeit dar, Luftströme zu Steuern bzw. zu Regeln, jedoch ist diese Lösung, aufgrund des für die Luftklappen notwendigen Schwenk- und Einbauraumes, nicht immer mit den Bauraumanforderungen moderner Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage vereinbar, insbesondere dann nicht, wenn die Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage für Klein- oder Mittelklasse Kraftfahrzeuge vorgesehen ist.
  • Eine weitere bekannte Möglichkeit besteht darin, die einzelne Luftklappe bzw. den zu beschränkenden Querschnitt in mehrere Flächensegmente zu untergliedern, also einen Querschnitt nicht mehr mit lediglich einer Luftklappe zu beschränken, sondern diesen, meist mit mehreren synchron betätigbaren Luftklappen zu beschränken. Dadurch kann zumindest in Strömungsrichtung ein geringerer Bauraumbedarf erreicht werden.
  • Der wohl größte bei einer derartigen Ausgestaltung Nachteil ist darin zu sehen, daß eine derartige Anordnung meist einen größeren Leckageanteil in einer geschlossenen Position der Luftklappen aufweist, da eine wesentlich größere Fläche der einzelnen Luftklappen untereinander bzw. der Luftklappen mit der Gehäusewandung abgedichtet werden muß. Aufgrund dessen muß auch eine genaue Positionierung der Luftklappen in allen Betriebszuständen gewährleistet werden. Weitere Nachteile einer derartige Luftklappenanordnungen sind in den hohen Kosten bei Herstellung, bei der Montage und bei der Wartung zu sehen. Ferner sind derartige Luftklappenanordnungen mit einer großen Zahl an Einzelbauteilen ausgebildet und neigen aufgrund dessen auch zu einer größeren Fehleranfälligkeit.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Luftstromsteuereinheit bereitzustellen, die die oben genannten Nachteile reduziert bzw. vermeidet. Insbesondere soll eine Luftstromsteuereinheit bereitgestellt werden, die einfach und kostengünstig herzustellen, mit nur geringem Zeitbedarf einzubauen und zu warten ist und, die zudem die hohen Anforderungen an Bauraum und Dichtheit erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruches gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die Merkmale der abhängigen Ansprüche beschrieben sind.
  • Insbesondere schlägt die vorliegende Erfindung eine Luftstromsteuereinheit, insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage vor, wobei die Luftstromsteuereinheit eine Vielzahl von Luftklappen umfaßt, die an einer Trägerstruktur derart angelenkt sind, daß diese jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position schwenkbar sind, wobei die Luftstromsteuereinheit erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß die Luftklappen und die Trägerstruktur im wesentlichen aus einem integralen Bauteil ausgebildet sind.
  • Wie bereits erwähnt werden bei bisher bekannten Luftklappenanordnungen bzw. Luftstromsteuereinheiten die einzelnen Luftklappen in der Regel einzeln an einer Betätigungseinheit bzw. an einer Struktur montiert.
  • Durch die gemeinsame Ausbildung der Luftklappen und der Trägerstruktur, bevorzugteerweiße in einem Arbeitsschritt, wird in besonders vorteilhafterweise der Zeitaufwand, der zur Herstellung notwendig ist, reduziert. Die erfindungsgemäße Einheit kann beispielsweise mit Hilfe eines gängigen Spritzgußverfahrens hergestellt werden. Bei der Herstellung konventioneller Luftklappenanordnungen müssen entsprechende Toleranzen, die für die spätere Montage notwendig sind und die für die Betätigung dieser, bei nicht optimaler Montage notwendig sind berücksichtigt werden. Diese müssen bei der hier vorgeschlagenen Luftstromsteuereinheit nicht berücksichtigt werden. Die Anzahl der einzelnen Luftklappen bestimmt im wesentlichen die räumliche Ausdehnung, in Richtung des Luftpfades, diese kann entsprechend den Anforderungen erhöht werden und dadurch kann, ohne dabei den Montageaufwand zu erhöhen, der Bauraumbedarf weiter reduziert werden.
  • Bei der Ausbildung der Luftklappen und der Trägerstrktur erfolgt zudem eine erhebliche Reduzierung der Bauteildichte bzw. der Teiledichte. Dadurch wird die Stör- bzw. Fehleranfälligkeit einer hier vorgeschlagenen Luftstromsteuereinheit im Vergleich zu einer konventionellen Anordnung bzw. Einheit erheblich reduziert.
  • Ferner kann durch die integale Ausbildung der Luftklappen und der Trägerstruktur und insbesondere aufgrund der Möglichkeit, diese mit sehr geringen Toleranzen auszubilden, eine hohe Dichtheit gegenüber konventioneller Lösungen bereitgestellt werden, da hier die Luftklappen wesentlich genauer Positioniert werden können.
  • Darüber hinaus kann eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit, aufgrund der geringen Bauteile, die beispielsweise mit einem Luftführungsgehäuse in Eingriff zu bringen sind, mit nur geringem Zeitaufwand in diesem montiert werden. Um dies zu unterstützten können zusätzlich noch an der Trägerstruktur Eingriffsmöglichkeiten vorgesehen werden.
  • Die hier vorgeschlagene Lösung stellt also eine Luftstromsteuereinheit bereit, die schneller, günstiger und mit geringeren Toleranzen herstellbar ist, zudem mit einer besseren Dichtfunktion, ohne das für diese ein größerer Bauraumbedarf notwendig wäre.
  • Bevorzugt weist die Trägerstruktur Durchbrüche auf, in die jeweils eine Luftklappe derart einschwenkbar ist, daß die Luftklappe und die Trägerstruktur im wesentlichen fluchtend in einer Ebene verlaufen. Bei der Herstellung der Luftstromsteuereinheit werden die Luftklappen direkt aus dem Trägermaterial ausgebildet, dies kann beispielsweise durch einen Stanzprozeß ausgeführt werden. Somit weisen die Luftklappen einen Ausdehnung auf, die genau der der Durchbrüche entspricht, auf. Dadurch ergibt sich auf überraschend einfache Weise eine optimaler Eingriff der Luftklappen mit der Trägerstrktur. Dies ist wiederum die Voraussetzung für eine optimale Dichtheit der Luftstromsteuereinheit. Darüber hinaus liegt dadurch, daß die Luftklappen und die Trägerstruktur in einer geschlossenen Position im wesentlichen fluchtend in einer Ebene verlaufen der gesamte Staudruck an einer ebenen Fläche an, verteilt sich an dieser gleichmäßig und beansprucht diese somit auch in vorteilhafterweise gleichmäßig. Zusätzlich kann dadurch eine Hinterwirbelung dieser in der geschossenen Position verhindert werden, was zu größeren Turbulenzen führen würde und damit zu einer höheren nachteiligen Geräuschemission.
  • In der derzeit bevorzugten Ausführungsform sind die Luftklappen an einer Längsseite dichtend an der Trägerstruktur angelenkt. Durch die Anlenkung der Luftklappen an ihrer Längsseite ergibt sich eine höhere Stabilität der Verbindung Luftklappe-Trägerstruktur, als wenn diese wie üblich mittig gelagert wären. Zusätzlich müssen durch die abdichtende Ausgestaltung der Verbindung Luftklappe-Trägerstruktur lediglich die drei verbleibenden Seiten mit Dichtmitteln versehen werden, so daß somit auch Material eingespart werden kann.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, daß die Luftklappen mit Hilfe wenigstens eines Filmscharniers angelenkt sind. Filmscharniere stellen grundsätzlich eine einfache und kostengünstige Technik dar, Bewegungen in einer Richtung zu ermöglichen und bezüglich der weiteren Freiheitsgrade diese stark einzuschränken bzw. diese zu verhindern. Darüber hinaus können Filmscharniere in einem gängigen Spritzgußverfahren einfach hergestellt werden, so daß dadurch der Gedanke der Bauteilreduktion vollständig umgesetzt werden kann.
  • Vorteilhafterweise sind im Kontaktbereich der Luftklappen mit der Trägerstruktur an der Trägerstruktur und/oder an den Seiten der Luftklappen, die in die Trägerstruktur einschwenkbar sind, Dichtmittel vorgesehen. Die Dichtmittel werden vorteilhafterweise mit Hilfe einer sogenannten „ 2k-Technik" direkt auf die jeweilige Fläche auf- bzw. angespritzt. Die Dichtmittel können beispielsweise als Dichtlippen ausgebildet sein. Dadurch kann die in der geschlossenen Position der Luftklappen notwendige Dichtheit der Luftstromsteuereinheit erhöht bzw. bereitgestellt werden.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Luftstromsteuereinheit eine Betätigungseinrichtung aufweist, mit der die Luftklappen bewegungsgekoppelt sind. Die Luftklappen können grundsätzlich individuell oder synchron betätigt werden, jedoch erhöht sich die Teileanzahl bei einer Einzelbetä tigung der Luftklappen erheblich, wohingegen die Betätigung aller Luftklappen mit nur einer Betätigungseinrichtung in den meisten Anwendungsfällen mehr als ausreicht. Vorliegend kann durch die synchrone Bewegungskoppelung aller Luftklappen der Steuer- und Regelaufwand, im Vergleich zur Einzelbetätigung der Luftklappen, erheblich reduziert werden und zudem die Komplexität der erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit in vorteilhafterweise niedrig gehalten werden.
  • Vorteilhafterweise umfaßt die Betätigungseinrichtung zumindest einen Bügel. Derzeit sind zwei Bügel vorgesehen, die mit den Luftklappen in Eingriff stehen oder an diesen angelenkt sind, wobei diese vorzugsweise an der den angelenkten Seiten der Luftklappen gegenüberliegenden Seite der Luftklappen vorgesehen sind. Dadurch können alle Luftklappen durch Betätigung der Bügel, im wesentlichen synchron mit einer hohen Genauigkeit Positioniert werden. Durch das Vorsehen der Bügel an der den angelenkten Seiten gegenüberliegenden Seiten der Luftklappen wird zwar die Erstreckung der Luftstromsteuereinheit in Richtung des Luftstromes erhöht, jedoch wird im Gegensatz zur seitlichen Anbringung der Betätigungseinrichtung dadurch erreicht, daß im wesentlichen der gesamte zu beschränkende Querschnitt zum Steuern bzw. Regeln der Luftströmung zur Verfügung steht. Mit anderen Worten wird durch die Positionierung der Bügel im Luftstrom ein maximaler Luftdurchsatz erreicht, da diese den Luftstrom im wesentlichen nicht beim Durchströmen der Luftstromsteuereinheit behindern.
  • Vorteilhafterweise ist der bzw. sind die Bügel mit Hilfe von Filmscharnieren an den Luftklappen angelenkt. Wie bereits oben erwähnt stellen Filmscharniere eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar die notwendigen Freiheitsgrade und die notwendige der Verbindung Luftklappe-Bügel Stabilität bereitzustellen.
  • In der derzeit bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit sind die Filmscharniere in den Eckbereichen der Luftklappen vorgesehen. Durch die Positionierung der Filmscharniere in den Eckbereich der Luftklappen können die Luftklappen im wesentlichen gleichmäßig mit Kraft beaufschlagt werden und unterstützten die Positioniergenauigkeit der Luftklappen und die Dichtheit der Luftstromsteuereinheit in einer geschlossenen Position. Zudem müssen die Bügel bzw. muß die Betätigungseinrichtung wiederum durch ein Stellelement mit Kraft beaufschlagt werden, dabei ist es aufgrund der Hebelwege von Vorteil wenn dieses möglichst nahe an der Gehäusewandung mit der Betätigungseinrichtung in Eingriff bringbar ist, dies ist durch die angegebene Ausgestaltung berücksichtigt.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, daß die Luftklappen, die Trägerstruktur und die zur synchronen Betätigung der Luftklappen dienenden Betätigungseinrichtung aus einem integralem Bauteil ausgebildet sind. Mit anderen Worten ist im wesentlichen die gesamte Luftsteuereinheit mit nur einem Bauteil dargestellt. Dadurch kann in besonders vorteilhafterweise eine hohe Kompaktheit der Luftstromsteuereinheit bereitgestellt werden und zudem der erfindungsgemäße Gedanke der Bauteilreduktion weitergebildet werden. Eine derartige Ausgestaltung der Luftstromsteuereinheit kann, wie bereits beschrieben durch ein gängiges Spritzgußverfahren bereitgestellt werden, somit ist eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit im wesentlichen mit Hilfe nur eines Arbeitsschrittes auf schnelle und kostengünstige Weise bereitgestellt.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die Luftklappen und die Bügel Rastmittel auf, um diese miteinander in Eingriff zu bringen. Dies stellt eine alternative Möglichkeit zu der oben beschriebenen integralen Bauweise dar und kann je nach Anwendungsbereich und Größe des zu beschränkenden Querschnittes eingesetzt werden. Auch kann dadurch beispielsweise der Bügel bereits bei der Herstellung mit einem Stellelement in Eingriff gebracht werden und erst im Anschluß wird dieser mit den Luftklappen in Eingriff gebracht. Ferner besteht dadurch die Möglichkeit, im Falle eines notwendigen Austausches eines der Bauteile, nicht notwendigerweise die gesamte Luftstromsteuereinheit auszutauschen, sondern diese einzeln auszutauschen.
  • Vorteilhafterweise ist das Rastmittel durch eine an die Luftlappen angeformte Kugelnase und durch eine entsprechende Kavität in dem Bügel ausgebildet. Dadurch können die Bauteile einfach in Eingriff gebracht werden und zudem wird die notwendige Beweglichkeit bei Beibehaltung der Stabilität dadurch gewährleistet.
  • Ferner ist es von Vorteil, daß die Trägerstruktur als eine klappbare, mehr- oder doppelschichtige Trägerstruktur ausgebildet ist, wobei sich überlappende Durchbrüche unterschiedliche Ausdehnungen aufweisen können. Die klappbare Trägerstruktur bildet im montierten Zustand einen Anschlag, an dem die Luftklappen anliegen können, aus. Die Ausbildung als klappbare, mehr- oder doppelschichtige Trägerstruktur dient einerseits zur Stabilisierung der Luftstrom steuereinheit und andererseits ist diese dadurch einfacher und schneller mit Hilfe eines Spritzgußverfahrens herstellbar. Dadurch, daß die sich im zusammengeklappten Zustand überlappenden Durchbrüche einen Anschlag bzw. eine Anschlagsfläche ausbilden, können die Luftklappen mit einer größeren Schließkraft beaufschlagt werden, da diese ohne Anschlag eventuell durch die Durchbrüche hindurchgedrückt werden könnten. Mit anderen Worten dient ein derartig ausgebildeter Anschlag der Verbesserung Dichtheit und soll die Filmscharniere vor einem überdehnen schützen.
  • In der derzeit bevorzugten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit ist diese segmentiert aufgebaut. Dadurch können mit Hilfe einer Luftstromsteuereinheit mehrere benachbarte Luftpfade entsprechend der obigen Ausführungen beschränkt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim Lesen der folgenden, lediglich beispielhaften und nicht einschränkend angeführten Beschreibung, welche unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung erfolgt. Darin zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit;
  • 2 eine weitere perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit aus 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit aus 1 in einem aufgeklappten Zustand;
  • 4 einen Querschnitt der Luftstromsteuereinheit aus 1;
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Luftstromsteuereinheit 1, die eine Trägerstruktur 2 und eine Vielzahl von Luftklappen 3 umfaßt. Die Luftklappen 3 sind dabei jeweils an einer ihrer Längsseiten angelenkt. An der, der angelenkten Seite der Luftklappen 3 gegenüberliegenden Seite sind die Luftklappen 3 an zwei Bügeln 4 angelenkt.
  • Die Trägerstruktur 2 weist hier eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsform auf und ist für den Einbau in einem hier nicht dargestellten Luftführungskanal, der ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt aufweist bestimmt. Dabei kann beispielsweise im Luftführungskanal bzw. an dem Einbauort ein Rahmen, in welchem die Trägerstruktur einspannbar ist, ausgebildet sein.
  • Die Luftklappen 3 können zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Positionierung stufenlos vice versa verschwenkt werden. Die Luftklappen 3 schwenken in der geschlossenen Position in Durchbrüche 4 ein, wobei diese beim Einschwenken in die Durchbrüche 4 an einem jeweiligen Anschlag 6 anliegen. Die Anschläge 6 können dabei selbst als Dichtmittel dienen, indem diese beispielsweise aus einem elastischeren Material gespritzt werden, oder an diesen wird ein Dichtmittel, wie beispielweise eine Dichtlippe, angespritzt. Zusätzlich kann die Dichtheit noch weiter erhöht werden, indem an den Seiten der Luftklappen 3, die benachbart zur Trägerstruktur 2 vorliegen, Dichtmittel vorgesehen werden.
  • Die Luftklappen 3 werden bei der Herstellung aus einem Trägermaterial ausgebildet, beispielsweise mit Hilfe eines Stanzprozesses. Dadurch weisen die Luftklappen 3 genau die gleiche Ausdehnung auf, wie die Durchbrüche 4.
  • Die Luftklappen 3 weisen an den, den angelenkten Seiten der Luftklappen 3 gegenüberliegenden Seiten in den Eckbereichen dieser Seiten einen an diesen ausgebildeten Stützquader 7 auf. Zwischen den Stützquadern 7 und den Bügeln 4 sind jeweils Filmscharniere 8 ausgebildet, so daß die Bügel 4 und die Luftklappen 3 gegeneinander bzw. miteinander verschwenkbar sind. Die Bügel 4 sind dabei bündig mit den Außenseiten der Luftklappen 3, an den, den Stützquadern 7 angeformten Filmscharnieren 8 angelenkt.
  • Die Bügel 4 weisen einen Eingriffsbereich 9 auf, an dem beispielsweise ein in den Zeichnungen nicht dargestelltes Stellglied bzw. Stellelement in Eingriff bringbar ist, dadurch können die Luftklappen 3 verschwenkt werden. Das Stellelement muß beim Verschwenken der Luftklappen 1 eine kreisbogenartige Bewegung vollziehen.
  • 2 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1, gleiche Teile sind zur besseren Übersichtlichkeit mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wie 1 zeigt 2 die Luftstromsteuereinheit 1 in einer geöffneten Position der Luftklappen 3, dabei ist in dieser Ansicht die Anlenkung der Luftklappen 3 mit Hilfe der Filmscharniere 10 besonders gut zu erkennen.
  • Wie dargestellt ist jeweils eine Luftklappen 3 mittels zweier angeformter Filmscharniere 10 an der Trägerstruktur 1 angelenkt. Beim Schließen der Luftklappen 3 werden die Filmscharniere 10 zwischen Luftklappe 3 und Trägerstruktur 2 eingepreßt und erhöhen dadurch die Dichtheit des Luftstromsteuermittels 1 in der geschlossenen Position der Luftklappen 3. Beim Verschwenken der Luftklappen 3 dehnen sich die Filmscharniere 10 entsprechend aus, aufgrund der elastischen Ausgestaltung dieser wird die Funktionsfähigkeit jedoch dadurch nicht beeinträchtigt.
  • 3 zeigt eine perspektivische Darstellung der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1 in einem aufgeklappten Zustand. Gleiche Teile sind wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die in 3 gezeigte Darstellung zeigt die Luftstromsteuereinheit 1 nach dem Spritzgußprozeß. Einander zugeordnete Durchbrüche 5a, 5b sind jeweils sich gegenüberliegend angeordnet, so daß diese beim Zusammenklappen die Durchbrüche 5 ausbilden. Dabei sind die Durchbrüche 5a mit einer geringeren Ausdehnung, als die Durchbrüche 5b ausgebildet, so daß sich beim Zusammenklappen die Anschläge 6 ausbilden, an den die Luftklappen 3 anliegen können.
  • 4 zeigt einen Querschnitt der Luftstromsteuereinheit 1 aus 1. Gleiche Teile sind wiederum mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 4 besonders gut zu erkennen ist, wie die Luftklappen 3 mittels der Bügel 4 verschwenkt werden können. Ebenfalls gut zu erkennen ist das Zusammenwirken der Filmschar niere 8, die an den Bügeln 4 und an den Luftklappen 3 angelenkt sind und der Filmscharniere 10, die an der Trägerstruktur 2 und an den Luftklappen 3 angelenkt sind.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftstromsteuereinheit 1'. Zur besseren Übersicht sind wiederum gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Luftstromsteuereinheit 1' ist aus zwei Segmenten aufgebaut, die jeweiligen Segmente stellen wiederum die in 1 gezeigte Luftstromsteuereinheit 1 dar. Die Luftstromsteuereinheit 1' kann in zwei nicht dargestellten benachbarten Luftführungskanälen montiert werden. Mit diesem Konzept kann eine Mehrzahl von Luftführungskanälen, mit nur einer Luftstromsteuereinheit beschränkt bzw. geregelt werden.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, daß das erfindungsgemäße Konzept darauf beruht, die Luftstromsteuereinheit mit möglichst wenigen Einzelbauteilen auszubilden und diese wiederum nach Möglichkeit mit Hilfe eines Verfahrensschrittes herzustellen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung vorangehend unter Bezugnahme auf derzeit bevorzugte Ausführungsformen vollständig beschrieben wurde, sollte der Fachmann erkennen, daß verschiedene Veränderungsmöglichkeiten im Rahmen der beiliegenden Ansprüche möglich sind, ohne von dem erfindungsgemäßen Konzept und dem beanspruchten Schutz abzuweichen.
  • 1
    Luftstromsteuereinheit
    2
    Trägerstruktur
    3
    Luftklappen
    4
    Bügel
    5
    Durchbruch
    6
    Anschlag
    7
    Stützquader
    8
    Filmscharniere
    9
    Eingriffsbereich
    10
    Filmscharniere

Claims (17)

  1. Luftstromsteuereinheit (1; 1'), insbesondere für den Einsatz in einer Heiz-, Belüftungsund/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, wobei die Luftstromsteuereinheit (1; 1') eine Vielzahl von Luftklappen (3) umfaßt, die an einer Trägerstruktur (2) derart angelenkt sind, daß diese jeweils zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3) und die Trägerstruktur (2) im wesentlichen aus einem integralen Bauteil ausgebildet sind.
  2. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur (2) Durchbrüche (5, 5a, 5b) aufweist, in die jeweils eine Luftklappe (3) derart einschwenkbar ist, daß die Luftklappe (3) und die Trägerstruktur (2) im wesentlichen fluchtend in einer Ebene verlaufen.
  3. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3) an einer Längsseite dichtend an der Trägerstruktur (2) angelenkt sind.
  4. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3) mit Hilfe wenigstens eines Filmscharniers (8, 10) angelenkt sind.
  5. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Kontaktbereich der Luftklappen (3) mit der Trägerstruktur (2) Dichtmittel an der Trägerstruktur (2) vorgesehen sind.
  6. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3) an den Seiten, die in die Trägerstruktur (2) einschwenkbar sind, Dichtmittel aufweisen.
  7. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftstromsteuereinheit (1; 1') eine Betätigungseinrichtung aufweist, mit der die Luftklappen (3) bewegungsgekoppelt sind
  8. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung zumindest einen Bügel (4) umfaßt.
  9. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (4) vorzugsweise an der den angelenkten Seiten der Luftklappen (3) gegenüberliegenden Seite der Luftklappen (3) vorgesehen ist.
  10. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest eine Bügel (4) mit Hilfe von Filmscharnieren (8, 10) an den Luftklappen (3) angelenkt ist.
  11. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Filmscharniere (8, 10) in den Eckbereichen der Luftklappen (3) vorgesehen sind.
  12. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3), die Trägerstruktur (2) und die zur synchronen Betätigung der Luftklappen (3) dienenden Betätigungseinrichtung aus einem integralen Bauteil ausgebildet sind.
  13. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftklappen (3) und die Bügel (4) Rastmittel aufweisen, um diese miteinander in Eingriff zu bringen.
  14. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastmittel durch eine an die Luftklappen (3) angeformte Kugelnase und durch eine entsprechende Kavität in dem Bügel (4) ausgebildet ist.
  15. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur (2) als eine klappbare, mehrschichtige Trägerstruktur (2) ausgebildet ist, wobei sich überlappende Durchbrüche (5a, 5b) unterschiedliche Ausdehnungen aufweisen können.
  16. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbare, mehrschichtige Trägerstruktur (2) im montierten Zustand einen Anschlag (6), an dem die Luftklappen (3) anliegen können, ausbildet.
  17. Luftstromsteuereinheit (1; 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftstromsteuereinheit (1; 1') segmentiert ausgeführt ist.
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