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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung,
insbesondere zum Einsetzen in eine Transport- und Warmhaltevorrichtung
für Speisen.
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Aus der
EP 0 481 352 B1 ist eine
Vorrichtung zum Transportieren und Warmhalten von Speisen bekannt
geworden, welche ein als Funktionsteil ausgebildetes Unterteil und
ein abnehmbares Oberteil aufweist. Das Unterteil wird beispielsweise
fest im Kraftfahrzeug installiert und das abnehmbare Oberteil kann
zum Kunden transportiert werden. Das Oberteil weist eine Wärmeisolation
und Öffnungen auf,
die in Öffnungen
des Funktionsteils münden. Diese
Vorrichtung erfüllt
dahingehend ihren Zweck, dass aus den Speisen entweichender Wasserdampf durch
Zirkulation einer Luftströmung
aus dem Oberteil in das Funktionsteil mündet und geheizte Warmluft
in das Oberteil übergeführt wird.
Jedoch ist diese Vorrichtung bezüglich
des Bauraumes sehr groß ausgebildet,
der technische Aufwand und die Kosten hierfür sind hoch, und es bedarf
grundsätzlich
einer Stromversorgung für
die Funktionsfähigkeit
dieser Transport- und Warmhaltevorrichtung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Einsetzen in eine Transport- und Warmhaltevorrichtung
zu schaffen, welche zumindest eine Entfeuchtung des Innenraumes
ermöglicht,
in der Herstellung kostengünstig
und in Transport- und Warmhaltevorrichtungen einsetzbar und nachrüstbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch eine derartige Vorrichtung
ist ermöglicht,
dass der von heißen
Speisen entweichende Dampf nach dem Auskondensieren in einer darunter liegenden
Kondensataufnahme aufgefangen und gesammelt wird. Gleichzeitig ist
auch ermöglicht,
dass im Auflagebereich von Speisen auf der Auflagefläche der
Dampf unmittelbar nach unten in den Kondensatraum entweichen kann.
Die Speisen, beispielsweise Pizzen, werden mit circa 350° C aus dem
Ofen gewonnen. Die optimale Serviertemperatur beträgt circa
60°C. Die
von den Speisen abgegebene Hitze und Feuchtigkeit ist durch die
Vorrichtung aufzunehmen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird insbesondere
beim Transport von Pizzen in Papier- oder Pappschachteln ermöglicht,
dass auch der Boden der Pappschachtel keine Feuchtigkeit aufnimmt
und somit die gesamte Pizza knusprig bleibt. Ebenso wird durch die
unmittelbare Abführung
des Dampfes und durch das Kondensieren des Dampfes unterhalb der Speisen
die Pizza knusprig gehalten. Dies gilt auch für weitere Speisen. Durch die
Ausgestaltung eines Gehäuses,
welches zumindest einen oberen Abschnitt mit einem Kondensatraum
aufweist, der eine zumindest teildurchlässige Auflagefläche und
eine darunter liegende Kondensataufnahme aufweist, kann das Gehäuse der
Vorrichtung in bestehende Transportbehälter oder Vorrichtungen eingesetzt werden.
Bestehende Transport- und Warmhaltebehältnisse, insbesondere aus Styropor,
können
in einfacher Weise nachgerüstet
werden.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kondensatraum sich zumindest
unterhalb der Auflagefläche
erstreckt. Dadurch ist ermöglicht,
dass eine nach allen Seiten hin mögliche Entweichung des Dampfes
gegeben ist. Die Ware, insbesondere Pizzen, können dadurch trocken und somit
knusprig gehalten werden. Vorteilhafterweise ist der Kondensatraum
größer als
die Auflagefläche
ausgebildet, so dass eine hinreichende Aufnahmekapazität gegeben
ist.
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Des weiteren ist vorteilhafterweise
vorgesehen, dass Durchtrittsöffnungen
vorzugsweise in regelmäßigen Abständen in
der Auflagefläche
vorgesehen sind. Diese Durchtrittsöffnungen können in Form von runden Bohrungen
vorgesehen sein, welche in einem regelmäßigen Muster zueinander beabstandet sind.
Alternativ können
auch längliche
oder sonstige geometrische Formen von Durchtrittsöffnungen
vorgesehen sein. Diese Durchtrittsöffnungen können auch strömungsgünstige Geometrien
aufweisen, wodurch ein Sogeffekt in den Kondensatraum ermöglicht ist.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass der prozentuale Flächenanteil
der Durchtrittsöffnungen
größer als
der Flächenanteil
der Auflageflächen
für die
Speisen ist. Dadurch wird die Entweichung des Dampfes aus den Speisen
optimiert. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Auflagefläche durch
eine gitterförmige oder
netzartige Struktur ausgebildet ist, wobei die Durchtrittsöffnungen
vorteilhafterweise eine Mindestgröße aufweisen, damit sich keine
Kondensattropfen zwischen den einzelnen Maschen eines Gitters ausbilden.
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Das Gehäuse der Vorrichtung weist vorteilhafterweise
in dem Kondensatraum oder zwischen dem oberen und unteren Abschnitt
des Gehäuses
einen Kondensatablauf auf. Dieser Kondensatablauf ist in Form einer
Wasserfalle ausgebildet, so dass sich das einmal in die Kondensatwanne
oder Kondensataufnahme gelangte Kondensat nicht mehr in den Kondensatraum
aufsteigen kann.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen dem Kondensatraum und
der Kondensatwanne eine Dampf- und/oder Geruchsbindungseinrichtung
angeordnet ist, die vor zugsweise eine dampf- und/oder geruchsbindende
Schicht umfasst. Dadurch kann erzielt werden, dass bei mehrmaligem
Gebrauch des Transport- und Warmhaltebehälters mit unterschiedlichen Speisen
eine Geruchsüberdeckung
der zuvor transportierten Speisen unterbunden wird. Vorteilhafterweise
ist diese dampf- und/oder geruchsbindende Schicht als Aktivkohlefilterschicht
oder als ein Vlies, Schaumstoff, Zellstruktur oder dergleichen mit
den dampf- und/oder geruchsneutralisierenden Eigenschaften vorgesehen.
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Diese Schicht ist vorteilhafterweise
austauschbar in dem Gehäuse
vorgesehen. Beispielsweise kann eine seitliche Öffnung in dem Gehäuse vorgesehen
sein, um nach ein- oder mehrmaligem Gebrauch der Vorrichtung diese
Schicht auszutauschen.
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Die Trennwände zur Aufnahme der Dampf- und
Geruchsbindendeeinrichtung ist vorteilhafterweise in Analogie zur
Auflagefläche
ausgebildet. Des weiteren kann die zur Kondensataufnahme weisende Trennwand
auch feinmaschig ausgebildet sein, da in diesem Bereich eine Ansammlung
des Kondensats unproblematisch ist.
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Die Vorrichtung weist vorteilhafterweise
an die Auflagefläche
angrenzend einen Randbereich auf, der zur Aufnahme von weiteren
Kondensatelementen vorgesehen ist, die als Wandelemente ausgebildet
sind. Dadurch kann auch ein gezieltes Ablaufen des an den Seitenwänden auskondensierenden
Dampfes ermöglicht
werden. Diese Randbereiche weisen vorteilhafterweise Kondenswasserkanäle auf,
welche das aus den Kondensatelementen abfließende Wasser gezielt in die
Kondensataufnahme überführen.
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Die Kondensataufnahme oder Kondensatwanne
weist vorteilhafterweise Ablassöffnungen
auf, um das Kondensat zu entleeren. Dies kann in Form von verschließbaren Kunststoffstopfen
oder einem Verschluss vorgesehen sein. Vorteilhafterweise ist in der
Kondensatwanne eine Rippenanordnung oder Bodenstruktur vorgesehen,
so dass bei Gebrauch der Vorrichtung das sich sammelnde Kondensat
nicht überschwappt
oder nach oben austritt. Insbesondere bei der Anlieferung von Speisen
kann durch Kurvenfahrten oder starken Bremsmanövern eine Schwappbewegung erfolgen,
die dadurch unterbunden wird. Alternativ kann in der Kondensatwanne
auch eine Vlies- oder eine Zellstruktur oder dergleichen vorgesehen
sein, durch welche das Kondensat aufgesogen wird.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass der obere Abschnitt zumindest
von dem unteren Abschnitt abnehmbar ist. Vorteilhafterweise ist
ein modularer Aufbau vorgesehen, so dass sämtliche Teile gereinigt werden
können und
auch ein wahlweiser Aufbau und Zusammensetzung des Gehäuses ermöglicht ist.
Somit kann das Gehäuse
wahlweise mit oder ohne Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung
als auch zumindest einem Kondensatablauf vorgesehen sein. Gleichzeitig
dient diese Zerlegbarkeit der Erleichterung für die Reinigung.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse quadratisch ausgebildet
ist und vorzugsweise eine Standardabmessung als Grundmodul aufweist
und beispielsweise 32 × 32
cm umfasst. Dieses Gehäusemodul
weist an den Seitenwänden
Anschlusselemente auf, die das Anbringen von weiteren Gehäusemodulen
ermöglicht.
Dadurch können
die Einsätze auf
unterschiedlich große
Transportbehälter
durch das Aneinanderreihen von mehreren Grundmodulen angepasst werden.
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Vorteilhafterweise sind Distanzstücke vorgesehen,
um eine höhere
Flexibilität
in der Anpassung an die Grundfläche
von Transportbehältern
zu ermöglichen.
Die Distanzstücke
sind vorteilhafterweise derart ausgestaltet, dass nach Aneinanderreihung von
einem oder mehreren Grundmodulen die Funktion der Vorrichtung aufrechterhalten
bleibt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
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Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung anhand der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen;
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1 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß 1,
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3 eine
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung mit
einer darin angeordneten Vorrichtung gemäß 1 und 2,
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4 eine
schematische Draufsicht auf erfindungsgemäße Kondensatelemente, die mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zusammen wirken,
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5 einen
weiteren Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
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6 eine
alternative Ausgestaltung von Transportbehältern mit Vorrichtungen gemäß 1 und 2.
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In 1 ist
eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 11 dargestellt.
Diese Vorrichtung 11 ist zum Einsetzen in eine in 3 dargestellte Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 vorgesehen.
Alternativ kann die Vorrichtung 11 auch fest eingebaut
in der erfindungsgemäßen Transport- und
Warmhaltevorrichtung 12 vorgesehen sein. Die Vorrichtung 11 umfasst
ein Gehäuse 13,
welches sich aus einem oberen und unteren Abschnitt 14, 16 zusammensetzt.
Der obere Abschnitt 14 umfasst eine Auflagefläche 17,
welche nach oben hin einen Kondensatraum 18 begrenzt. Der
untere Abschnitt 16 umfasst eine Kondensataufnahme 19.
Diese Kondensataufnahme 19 ist als Wanne ausgebildet. Die Auflagefläche 17 ist
zumindest teildurchlässig
ausgebildet, so dass ein auskondensierender Dampf diese Auflagefläche 17 durchdringen
kann, um in den Kondensatraum 18 zu gelangen. Die Auflagefläche 17 weist
Durchtrittsöffnungen 21 auf,
die beispielsweise als kreisrunde Ausnehmungen, wie in 2 dargestellt ist, ausgebildet
sind. Die Durchtrittsöffnungen 21 können in
der Geometrie frei wählbar
sein. Beispielsweise kann eine Lochplatte, ein gitterförmiges Gewebe,
eine Platte mit ausgeprägten
Langlochbohrungen oder dergleichen vorgesehen sein. Beispielsweise
kann die Auflagefläche
auch durch rippenförmige
Vertiefungen ausgebildet sein, wodurch die Auflagefläche selbst
sehr gering wird. Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass der prozentuale
Anteil der Durchtrittsöffnungen 21 höher als
der Flächenanteil der
Auflagefläche 17 ausgebildet
ist, um den Dampfaustritt aus den Speisen nicht zu behindern.
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Der Kondensatraum 18 erstreckt
sich seitlich über
die Auflagefläche 17 hinaus.
Vorteilhafterweise sind im seitlichen Randbereich 22 Aufnahmeabschnitte 23 vorgesehen,
welche als umlaufender Kondenswasserkanal ausgebildet sind. Diese
Randbereiche 22 haben darüber hinaus die Funktion zur Aufnahme
von Kondensatelementen 24, welche an den Seitenwänden 26 eines
Aufnahmeteils 27 der Transportvorrichtung 12 angeordnet
sind. Jeder Konsenswasserkanal weist zumindest eine Durchtrittsöffnung 21 auf,
wie aus 2 hervorgeht,
wodurch das Kondenswasser in den Kondensatraum 18 gelangt.
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Unterhalb der Auflagefläche 17 ist
im Kondensatraum 18 ein Kondenswasserablauf 28 vorgesehen,
der auch als Kondenswasserfalle bezeichnet wird. Dieser Kondenswasserablauf 28 ist
rinnenförmig
ausgebildet und weist eine Öffnung 29 auf,
die im Verhältnis
zur Auflagefläche 17 klein
ausgebildet ist. Durch diese Öffnung 29 gelangt
das Kondenswasser in die Kondensaufnahme 19. Im unteren
Abschnitt 16 beziehungsweise zwischen dem oberen Abschnitt 14 und
dem unteren Abschnitt 16 ist vorteilhafterweise eine Dampf-
und/oder Geruchsbindeeinrichtung 31 vorgesehen. Diese umfasst
eine Schicht 32, welche zumindest auf einer horizontal
verlaufenden Trennwand 33 aufliegt. Die Schicht 32 kann
auch durch eine darüber
liegende weitere Trennwand 34 fixiert sein. Die Schicht 32 ist
beispielsweise als Aktivkohlefilter ausgebildet. Weitere geruchshemmende
oder geruchsneutralisierende Filter können eingebracht werden. Diese
Schicht kann ohne spezielle geruchsneutralisierende Wirkung auch
als Vlies, als Zellstruktur, Schaumstoff oder dergleichen ausgebildet sein,
um den Dampf aufzunehmen.
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Das Gehäuse 13 weist beispielsweise
in einer Seitenwand eine schließbare Öffnung auf,
um die Schicht 32 auszuwechseln.
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Alternativ kann vorgesehen sein,
dass das Gehäuse 13 zerlegbar
ist, so dass der obere Abschnitt 14 von dem unteren Abschnitt 16 abnehmbar ist.
Dadurch kann die Schicht einfach einlegbar und austauschbar sein.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein,
dass das Gehäuse
zunächst
mit der Trennwand 33 bestückt wird. Im Anschluss daran
wird die Schicht 32 eingelegt und mit einer weiteren Trennwand 34 fixiert.
Darauf wird die Kondenswasserfalle – sofern gewünscht – aufgesetzt,
um im Anschluss daran den oberen Abschnitt 14 durch die
Auflagefläche 17 zu verschließen. Dadurch
ist Vorrichtung 11 modular aufbaubar und kann auch eine
oder mehrere Schichten 32 umfassen sowie einen oder mehrere
Kondensatwasserfallen 28. Dadurch kann die Höhe des Gehäuses 13 variiert
werden. Ebenso können
die Aufbauten auf die entsprechenden Anwendungsfälle angepasst werden.
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In der Kondensataufnahme 19 sind
vorteilhafterweise Öffnungen 36 vorgesehen,
um eine Kondenswasserentleerung zu ermöglichen. Diese Öffnungen 36 können mit Öffnungen
in dem Aufnahmeteil 27 fluchten, so dass ohne Herausnahme
des Einsatzes beziehungsweise der Vorrichtung 11 eine Entleerung
des Kondenswassers ermöglicht
ist.
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Das Gehäuse 13 der Vorrichtung 11 und
deren Komponenten können
beispielsweise aus Edelstahl ausgebildet sein. Des weiteren können Kunststoffmaterialien
oder weitere Metalle oder Legierungen oder dergleichen vorgesehen
sein, welche die Hygieneanforderungen für Behälter zum Transport von Speisen
erfüllen.
Ebenso kann die Vorrichtung 11 aus einer Auswahl von mehreren
Materialien zusammengesetzt sein.
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In dem Gehäuse 13 der Vorrichtung 11 können beispielsweise
im Randbereich 22 mehrere Freiräume vorgesehen sein, um Wärmespeicherelemente
darin einzusetzen. Somit können
solche Wärmespeicherelemente
unmittelbar vor dem Bestücken
eines Transportbehälters
mit einer warmzuhaltenden Speise in den Einsatz eingebracht werden,
wodurch ohne externe Energiezufuhr ein Warmhalten der Speisen ermöglicht ist.
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Die Durchtrittsöffnungen 21 der Auflagefläche 17 können zumindest
teilweise größer ausgebildet
sein, so dass ein Eingreifen mit Fingern ermöglicht ist, um die Vorrichtung 11 aus
einer Transportvorrichtung 12 herauszunehmen. Alternativ
können auch
Halte- oder Griffelemente oder dergleichen vorgesehen sein.
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Die Vorrichtung 11 ist gemäß 3 auf einem Boden 41 des Aufnahmeteils 27 angeordnet.
Bei einem vollständig
geschlossenen Aufnahmeteil 27 wird die Vorrichtung 11 von
oben eingesetzt. Es können
jedoch auch Behälter
vorgesehen sein, die an einer Seitenwand 26 zumindest eine Öffnung aufweisen,
so dass die Vorrichtung 11 beispielsweise schubladenförmig eingesetzt
werden kann. Des weiteren kann vorgesehen sein, dass ein Behälter mehrere
mit Abstand übereinander
angeordnete Vorrichtungen 11 aufnimmt, welche von oben
in den Behälter
einsetzbar sind und durch Distanzelemente, die auch als Kondensatelemente
ausgebildet sein können,
in der Höhe
zueinander beabstandet sind. Die Distanzelemente können unterschiedlich
groß ausgebildet
sein, so dass beispielsweise unterschiedliche Aufnahmeräume für die zu
lagernden und transportierenden Speisen geschaffen werden. Alternativ können auch
mehrere Schubfächer
durch die Seitenwand zugänglich
sein, wodurch die Vorrichtungen 11 einsetzbar sind. Somit
können
in Abhängigkeit
des Anwendungsfalles eine oder mehrere Vorrichtungen in den Behälter 12 eingesetzt
werden.
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Im Randbereich 22 der Vorrichtung 11 sind Kondensatelemente 24 angeordnet,
welche an die Seitenwände 26 angrenzen.
Die Kondensatelemente 24 erstrecken sich über die
gesamte Höhe
des Aufnahmeteils 27. Eine mögliche Anordnung ist beispielsweise
in einer Draufsicht in 4 dargestellt. Diese
Kondensatelemente 24 weisen beispielsweise die darin dargestellte
geometrische Form auf. Dadurch können
die Kondensatelemente 24 gleich ausgebildet sein und halten
sich nach dem Einsetzen in den Behälter selbst in ihrer Position.
Weitere Ausgestaltungen der Kondensatelemente 24 sind denkbar. Im
Grundaufbau weisen die Konden satelemente 24 eine zum Innenraum 46 zumindest
teilweise durchlässige
Oberfläche
und eine geschlossene Rückwand
auf, so dass der in das Kondensatelement 24 einströmende Dampf
als Kondensat nach unten in die Kondensataufnahme 19 abgeführt oder
der darin verbleibende Dampf nach oben in einen Deckel 51 des
Aufnahmeteils 27 strömt.
Die Kondensatelemente 24 sind in ihrem unteren Bereich
an den Randbereich 22 angepasst, so dass ein geschlossener Übergang
ausgebildet ist.
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Im Deckel 51 ist eine Vertiefung 52 vorgesehen,
die ermöglicht,
dass die Vorrichtung 11 darin einsetzbar ist. Durch Halteelemente 53 oder
ein Gitter, welches sich über
die Vertiefung erstreckt, wird die Vorrichtung 11 austauschbar
zum Deckel 51 fixiert. In 5 ist
dies näher
dargestellt. Die Vorrichtung 11 wird mit einem Abstand
zu einer Unterseite 54 der Vertiefung 52 positioniert,
so dass der aufsteigende Dampf an der Unterseite 54 umgeleitet
wird und/oder auskondensieren kann, um im Anschluss daran von der
Vorrichtung 11 aufgenommen zu werden.
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Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 kann,
wie beispielsweise in 3 dargestellt
ist, mit einer Heiz- und/oder Lüftervorrichtung 61 ausgerüstet sein.
Die Heiz- und/oder Lüftervorrichtung 61 ist
in einer Seitenwand 26 des Aufnahmeteils 27 angeordnet.
Die Heizung kann beispielsweise über
einen Anschluss zum Zigarettenanzünder betrieben werden. Ebenso
ist dies für
die Lüftervorrichtung
möglich.
Alternativ kann auch ein Netzanschluss oder beispielsweise im Boden
oder am Boden des Aufnahmeteils ein Akkumulator vorgesehen sein.
Die Lüftervorrichtung
ist vorteilhafterweise außermittig
in der Seitenwand 26 vorgesehen, so dass eine Zirkulation
des Dampfes erzielt wird, wodurch die Kondensatausbildung an den
Kondensatelementen 24 gefördert wird.
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Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 wird
beispielsweise aus Styropor ausgebildet. Der Deckel 51 kann
aufgesetzt oder durch einen Verschluss zum Aufnahmeteil 27 fixiert
sein. In Abhängigkeit
des Anwendungsfalles kann der Behälter Befestigungen aufweisen,
um im Kraftfahrzeug, auf dem Motorrad, Fahrrad oder dergleichen
befestigt zu werden. Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 kann
alternativ auch aus Kunststoff, Metall, Holz oder dergleichen ausgebildet
sein, wo bei zur Erfüllung
der Warmhaltefunktion entsprechend isolierende Schichten im Innenraum 46 vorgesehen
sind.
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In 6 ist
eine alternative Ausgestaltung einer Transportvorrichtung 12 dargestellt.
Der Boden 41 der Transportvorrichtung 12 weist
die Form eines Deckels 51 auf, so dass mehrere Transportbehälter 12 übereinander
stapelbar sind. Die Seitenwände 26 der
Transportbehälter 12 können unterschiedlich hoch
ausgebildet sein, so dass entsprechend der Menge als auch der Größe der zu
transportierenden Speisen unterschiedliche Behälter übereinander stapelbar sind.
In jedem Behälter
ist beispielsweise eine oder mehrere Vorrichtungen 11 vorgesehen,
so dass für
jeden Kunden eine Transportbox mit Speisen bereitgestellt wird.
Dadurch wird die Transportvorrichtung 12 bei einer größeren Auslieferung
nicht mehrmals geöffnet,
sondern es wird für
den ersten Kunden der unterste Behälter 27 bestückt, für den zweiten Kunden
der darüber
liegende Behälter 27 usw.
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Bei dem Einsatz eines Behälters 27,
der mehrere Vorrichtungen 11 aufweist, kann vorgesehen
sein, dass mehrere Schubfächer
vorgesehen sind, welche durch Schiebeelemente oder einen Klappmechanismus
einzeln zu öffnen
und schließbar sind.
Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Kondensatelemente 24 als
Abstandshalter ausgebildet sind, so dass mehrere Vorrichtungen 11 übereinander
stapelbar sind. Für
die Entnahme einer ersten Lage von Speisen wird die Vorrichtung 11 entnommen,
um unmittelbar darunterliegend auf die nächsten Speisen einen Zugriff
zu erhalten.