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DE10300852A1 - Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in ein Aufnahmebehältnis für Speisen - Google Patents

Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in ein Aufnahmebehältnis für Speisen Download PDF

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DE10300852A1
DE10300852A1 DE2003100852 DE10300852A DE10300852A1 DE 10300852 A1 DE10300852 A1 DE 10300852A1 DE 2003100852 DE2003100852 DE 2003100852 DE 10300852 A DE10300852 A DE 10300852A DE 10300852 A1 DE10300852 A1 DE 10300852A1
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DE
Germany
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condensate
housing
transport
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food
Prior art date
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Withdrawn
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DE2003100852
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Francesco Patti
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/14Carriers for prepared human food

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Devices For Warming Or Keeping Food Or Tableware Hot (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in Transport- und Warmhaltevorrichtungen (12), mit einem Gehäuse (13), bei dem in einem oberen Abschnitt (14) ein Kondensatraum (18) vorgesehen ist, der eine einen oberen Abschnitt (14) begrenzende Auflagefläche (17) zur Aufnahme von Speisen aufweist, wobei die Auflagefläche (17) zumindest abschnittsweise Durchtrittsöffnungen (21) aufweist, die in den Kondensatraum (18) münden, und bei dem in einem unteren Abschnitt (16) eine Kondensataufnahme (19) vorgesehen ist, die mit dem Kondensatraum (18) in Verbindung steht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in eine Transport- und Warmhaltevorrichtung für Speisen.
  • Aus der EP 0 481 352 B1 ist eine Vorrichtung zum Transportieren und Warmhalten von Speisen bekannt geworden, welche ein als Funktionsteil ausgebildetes Unterteil und ein abnehmbares Oberteil aufweist. Das Unterteil wird beispielsweise fest im Kraftfahrzeug installiert und das abnehmbare Oberteil kann zum Kunden transportiert werden. Das Oberteil weist eine Wärmeisolation und Öffnungen auf, die in Öffnungen des Funktionsteils münden. Diese Vorrichtung erfüllt dahingehend ihren Zweck, dass aus den Speisen entweichender Wasserdampf durch Zirkulation einer Luftströmung aus dem Oberteil in das Funktionsteil mündet und geheizte Warmluft in das Oberteil übergeführt wird. Jedoch ist diese Vorrichtung bezüglich des Bauraumes sehr groß ausgebildet, der technische Aufwand und die Kosten hierfür sind hoch, und es bedarf grundsätzlich einer Stromversorgung für die Funktionsfähigkeit dieser Transport- und Warmhaltevorrichtung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einsetzen in eine Transport- und Warmhaltevorrichtung zu schaffen, welche zumindest eine Entfeuchtung des Innenraumes ermöglicht, in der Herstellung kostengünstig und in Transport- und Warmhaltevorrichtungen einsetzbar und nachrüstbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Durch eine derartige Vorrichtung ist ermöglicht, dass der von heißen Speisen entweichende Dampf nach dem Auskondensieren in einer darunter liegenden Kondensataufnahme aufgefangen und gesammelt wird. Gleichzeitig ist auch ermöglicht, dass im Auflagebereich von Speisen auf der Auflagefläche der Dampf unmittelbar nach unten in den Kondensatraum entweichen kann. Die Speisen, beispielsweise Pizzen, werden mit circa 350° C aus dem Ofen gewonnen. Die optimale Serviertemperatur beträgt circa 60°C. Die von den Speisen abgegebene Hitze und Feuchtigkeit ist durch die Vorrichtung aufzunehmen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird insbesondere beim Transport von Pizzen in Papier- oder Pappschachteln ermöglicht, dass auch der Boden der Pappschachtel keine Feuchtigkeit aufnimmt und somit die gesamte Pizza knusprig bleibt. Ebenso wird durch die unmittelbare Abführung des Dampfes und durch das Kondensieren des Dampfes unterhalb der Speisen die Pizza knusprig gehalten. Dies gilt auch für weitere Speisen. Durch die Ausgestaltung eines Gehäuses, welches zumindest einen oberen Abschnitt mit einem Kondensatraum aufweist, der eine zumindest teildurchlässige Auflagefläche und eine darunter liegende Kondensataufnahme aufweist, kann das Gehäuse der Vorrichtung in bestehende Transportbehälter oder Vorrichtungen eingesetzt werden. Bestehende Transport- und Warmhaltebehältnisse, insbesondere aus Styropor, können in einfacher Weise nachgerüstet werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kondensatraum sich zumindest unterhalb der Auflagefläche erstreckt. Dadurch ist ermöglicht, dass eine nach allen Seiten hin mögliche Entweichung des Dampfes gegeben ist. Die Ware, insbesondere Pizzen, können dadurch trocken und somit knusprig gehalten werden. Vorteilhafterweise ist der Kondensatraum größer als die Auflagefläche ausgebildet, so dass eine hinreichende Aufnahmekapazität gegeben ist.
  • Des weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass Durchtrittsöffnungen vorzugsweise in regelmäßigen Abständen in der Auflagefläche vorgesehen sind. Diese Durchtrittsöffnungen können in Form von runden Bohrungen vorgesehen sein, welche in einem regelmäßigen Muster zueinander beabstandet sind. Alternativ können auch längliche oder sonstige geometrische Formen von Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein. Diese Durchtrittsöffnungen können auch strömungsgünstige Geometrien aufweisen, wodurch ein Sogeffekt in den Kondensatraum ermöglicht ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der prozentuale Flächenanteil der Durchtrittsöffnungen größer als der Flächenanteil der Auflageflächen für die Speisen ist. Dadurch wird die Entweichung des Dampfes aus den Speisen optimiert. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Auflagefläche durch eine gitterförmige oder netzartige Struktur ausgebildet ist, wobei die Durchtrittsöffnungen vorteilhafterweise eine Mindestgröße aufweisen, damit sich keine Kondensattropfen zwischen den einzelnen Maschen eines Gitters ausbilden.
  • Das Gehäuse der Vorrichtung weist vorteilhafterweise in dem Kondensatraum oder zwischen dem oberen und unteren Abschnitt des Gehäuses einen Kondensatablauf auf. Dieser Kondensatablauf ist in Form einer Wasserfalle ausgebildet, so dass sich das einmal in die Kondensatwanne oder Kondensataufnahme gelangte Kondensat nicht mehr in den Kondensatraum aufsteigen kann.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen dem Kondensatraum und der Kondensatwanne eine Dampf- und/oder Geruchsbindungseinrichtung angeordnet ist, die vor zugsweise eine dampf- und/oder geruchsbindende Schicht umfasst. Dadurch kann erzielt werden, dass bei mehrmaligem Gebrauch des Transport- und Warmhaltebehälters mit unterschiedlichen Speisen eine Geruchsüberdeckung der zuvor transportierten Speisen unterbunden wird. Vorteilhafterweise ist diese dampf- und/oder geruchsbindende Schicht als Aktivkohlefilterschicht oder als ein Vlies, Schaumstoff, Zellstruktur oder dergleichen mit den dampf- und/oder geruchsneutralisierenden Eigenschaften vorgesehen.
  • Diese Schicht ist vorteilhafterweise austauschbar in dem Gehäuse vorgesehen. Beispielsweise kann eine seitliche Öffnung in dem Gehäuse vorgesehen sein, um nach ein- oder mehrmaligem Gebrauch der Vorrichtung diese Schicht auszutauschen.
  • Die Trennwände zur Aufnahme der Dampf- und Geruchsbindendeeinrichtung ist vorteilhafterweise in Analogie zur Auflagefläche ausgebildet. Des weiteren kann die zur Kondensataufnahme weisende Trennwand auch feinmaschig ausgebildet sein, da in diesem Bereich eine Ansammlung des Kondensats unproblematisch ist.
  • Die Vorrichtung weist vorteilhafterweise an die Auflagefläche angrenzend einen Randbereich auf, der zur Aufnahme von weiteren Kondensatelementen vorgesehen ist, die als Wandelemente ausgebildet sind. Dadurch kann auch ein gezieltes Ablaufen des an den Seitenwänden auskondensierenden Dampfes ermöglicht werden. Diese Randbereiche weisen vorteilhafterweise Kondenswasserkanäle auf, welche das aus den Kondensatelementen abfließende Wasser gezielt in die Kondensataufnahme überführen.
  • Die Kondensataufnahme oder Kondensatwanne weist vorteilhafterweise Ablassöffnungen auf, um das Kondensat zu entleeren. Dies kann in Form von verschließbaren Kunststoffstopfen oder einem Verschluss vorgesehen sein. Vorteilhafterweise ist in der Kondensatwanne eine Rippenanordnung oder Bodenstruktur vorgesehen, so dass bei Gebrauch der Vorrichtung das sich sammelnde Kondensat nicht überschwappt oder nach oben austritt. Insbesondere bei der Anlieferung von Speisen kann durch Kurvenfahrten oder starken Bremsmanövern eine Schwappbewegung erfolgen, die dadurch unterbunden wird. Alternativ kann in der Kondensatwanne auch eine Vlies- oder eine Zellstruktur oder dergleichen vorgesehen sein, durch welche das Kondensat aufgesogen wird.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der obere Abschnitt zumindest von dem unteren Abschnitt abnehmbar ist. Vorteilhafterweise ist ein modularer Aufbau vorgesehen, so dass sämtliche Teile gereinigt werden können und auch ein wahlweiser Aufbau und Zusammensetzung des Gehäuses ermöglicht ist. Somit kann das Gehäuse wahlweise mit oder ohne Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung als auch zumindest einem Kondensatablauf vorgesehen sein. Gleichzeitig dient diese Zerlegbarkeit der Erleichterung für die Reinigung.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gehäuse quadratisch ausgebildet ist und vorzugsweise eine Standardabmessung als Grundmodul aufweist und beispielsweise 32 × 32 cm umfasst. Dieses Gehäusemodul weist an den Seitenwänden Anschlusselemente auf, die das Anbringen von weiteren Gehäusemodulen ermöglicht. Dadurch können die Einsätze auf unterschiedlich große Transportbehälter durch das Aneinanderreihen von mehreren Grundmodulen angepasst werden.
  • Vorteilhafterweise sind Distanzstücke vorgesehen, um eine höhere Flexibilität in der Anpassung an die Grundfläche von Transportbehältern zu ermöglichen. Die Distanzstücke sind vorteilhafterweise derart ausgestaltet, dass nach Aneinanderreihung von einem oder mehreren Grundmodulen die Funktion der Vorrichtung aufrechterhalten bleibt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen;
  • 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung mit einer darin angeordneten Vorrichtung gemäß 1 und 2,
  • 4 eine schematische Draufsicht auf erfindungsgemäße Kondensatelemente, die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zusammen wirken,
  • 5 einen weiteren Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 6 eine alternative Ausgestaltung von Transportbehältern mit Vorrichtungen gemäß 1 und 2.
  • In 1 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 11 dargestellt. Diese Vorrichtung 11 ist zum Einsetzen in eine in 3 dargestellte Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 vorgesehen. Alternativ kann die Vorrichtung 11 auch fest eingebaut in der erfindungsgemäßen Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 vorgesehen sein. Die Vorrichtung 11 umfasst ein Gehäuse 13, welches sich aus einem oberen und unteren Abschnitt 14, 16 zusammensetzt. Der obere Abschnitt 14 umfasst eine Auflagefläche 17, welche nach oben hin einen Kondensatraum 18 begrenzt. Der untere Abschnitt 16 umfasst eine Kondensataufnahme 19. Diese Kondensataufnahme 19 ist als Wanne ausgebildet. Die Auflagefläche 17 ist zumindest teildurchlässig ausgebildet, so dass ein auskondensierender Dampf diese Auflagefläche 17 durchdringen kann, um in den Kondensatraum 18 zu gelangen. Die Auflagefläche 17 weist Durchtrittsöffnungen 21 auf, die beispielsweise als kreisrunde Ausnehmungen, wie in 2 dargestellt ist, ausgebildet sind. Die Durchtrittsöffnungen 21 können in der Geometrie frei wählbar sein. Beispielsweise kann eine Lochplatte, ein gitterförmiges Gewebe, eine Platte mit ausgeprägten Langlochbohrungen oder dergleichen vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Auflagefläche auch durch rippenförmige Vertiefungen ausgebildet sein, wodurch die Auflagefläche selbst sehr gering wird. Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass der prozentuale Anteil der Durchtrittsöffnungen 21 höher als der Flächenanteil der Auflagefläche 17 ausgebildet ist, um den Dampfaustritt aus den Speisen nicht zu behindern.
  • Der Kondensatraum 18 erstreckt sich seitlich über die Auflagefläche 17 hinaus. Vorteilhafterweise sind im seitlichen Randbereich 22 Aufnahmeabschnitte 23 vorgesehen, welche als umlaufender Kondenswasserkanal ausgebildet sind. Diese Randbereiche 22 haben darüber hinaus die Funktion zur Aufnahme von Kondensatelementen 24, welche an den Seitenwänden 26 eines Aufnahmeteils 27 der Transportvorrichtung 12 angeordnet sind. Jeder Konsenswasserkanal weist zumindest eine Durchtrittsöffnung 21 auf, wie aus 2 hervorgeht, wodurch das Kondenswasser in den Kondensatraum 18 gelangt.
  • Unterhalb der Auflagefläche 17 ist im Kondensatraum 18 ein Kondenswasserablauf 28 vorgesehen, der auch als Kondenswasserfalle bezeichnet wird. Dieser Kondenswasserablauf 28 ist rinnenförmig ausgebildet und weist eine Öffnung 29 auf, die im Verhältnis zur Auflagefläche 17 klein ausgebildet ist. Durch diese Öffnung 29 gelangt das Kondenswasser in die Kondensaufnahme 19. Im unteren Abschnitt 16 beziehungsweise zwischen dem oberen Abschnitt 14 und dem unteren Abschnitt 16 ist vorteilhafterweise eine Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung 31 vorgesehen. Diese umfasst eine Schicht 32, welche zumindest auf einer horizontal verlaufenden Trennwand 33 aufliegt. Die Schicht 32 kann auch durch eine darüber liegende weitere Trennwand 34 fixiert sein. Die Schicht 32 ist beispielsweise als Aktivkohlefilter ausgebildet. Weitere geruchshemmende oder geruchsneutralisierende Filter können eingebracht werden. Diese Schicht kann ohne spezielle geruchsneutralisierende Wirkung auch als Vlies, als Zellstruktur, Schaumstoff oder dergleichen ausgebildet sein, um den Dampf aufzunehmen.
  • Das Gehäuse 13 weist beispielsweise in einer Seitenwand eine schließbare Öffnung auf, um die Schicht 32 auszuwechseln.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse 13 zerlegbar ist, so dass der obere Abschnitt 14 von dem unteren Abschnitt 16 abnehmbar ist. Dadurch kann die Schicht einfach einlegbar und austauschbar sein.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse zunächst mit der Trennwand 33 bestückt wird. Im Anschluss daran wird die Schicht 32 eingelegt und mit einer weiteren Trennwand 34 fixiert. Darauf wird die Kondenswasserfalle – sofern gewünscht – aufgesetzt, um im Anschluss daran den oberen Abschnitt 14 durch die Auflagefläche 17 zu verschließen. Dadurch ist Vorrichtung 11 modular aufbaubar und kann auch eine oder mehrere Schichten 32 umfassen sowie einen oder mehrere Kondensatwasserfallen 28. Dadurch kann die Höhe des Gehäuses 13 variiert werden. Ebenso können die Aufbauten auf die entsprechenden Anwendungsfälle angepasst werden.
  • In der Kondensataufnahme 19 sind vorteilhafterweise Öffnungen 36 vorgesehen, um eine Kondenswasserentleerung zu ermöglichen. Diese Öffnungen 36 können mit Öffnungen in dem Aufnahmeteil 27 fluchten, so dass ohne Herausnahme des Einsatzes beziehungsweise der Vorrichtung 11 eine Entleerung des Kondenswassers ermöglicht ist.
  • Das Gehäuse 13 der Vorrichtung 11 und deren Komponenten können beispielsweise aus Edelstahl ausgebildet sein. Des weiteren können Kunststoffmaterialien oder weitere Metalle oder Legierungen oder dergleichen vorgesehen sein, welche die Hygieneanforderungen für Behälter zum Transport von Speisen erfüllen. Ebenso kann die Vorrichtung 11 aus einer Auswahl von mehreren Materialien zusammengesetzt sein.
  • In dem Gehäuse 13 der Vorrichtung 11 können beispielsweise im Randbereich 22 mehrere Freiräume vorgesehen sein, um Wärmespeicherelemente darin einzusetzen. Somit können solche Wärmespeicherelemente unmittelbar vor dem Bestücken eines Transportbehälters mit einer warmzuhaltenden Speise in den Einsatz eingebracht werden, wodurch ohne externe Energiezufuhr ein Warmhalten der Speisen ermöglicht ist.
  • Die Durchtrittsöffnungen 21 der Auflagefläche 17 können zumindest teilweise größer ausgebildet sein, so dass ein Eingreifen mit Fingern ermöglicht ist, um die Vorrichtung 11 aus einer Transportvorrichtung 12 herauszunehmen. Alternativ können auch Halte- oder Griffelemente oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Die Vorrichtung 11 ist gemäß 3 auf einem Boden 41 des Aufnahmeteils 27 angeordnet. Bei einem vollständig geschlossenen Aufnahmeteil 27 wird die Vorrichtung 11 von oben eingesetzt. Es können jedoch auch Behälter vorgesehen sein, die an einer Seitenwand 26 zumindest eine Öffnung aufweisen, so dass die Vorrichtung 11 beispielsweise schubladenförmig eingesetzt werden kann. Des weiteren kann vorgesehen sein, dass ein Behälter mehrere mit Abstand übereinander angeordnete Vorrichtungen 11 aufnimmt, welche von oben in den Behälter einsetzbar sind und durch Distanzelemente, die auch als Kondensatelemente ausgebildet sein können, in der Höhe zueinander beabstandet sind. Die Distanzelemente können unterschiedlich groß ausgebildet sein, so dass beispielsweise unterschiedliche Aufnahmeräume für die zu lagernden und transportierenden Speisen geschaffen werden. Alternativ können auch mehrere Schubfächer durch die Seitenwand zugänglich sein, wodurch die Vorrichtungen 11 einsetzbar sind. Somit können in Abhängigkeit des Anwendungsfalles eine oder mehrere Vorrichtungen in den Behälter 12 eingesetzt werden.
  • Im Randbereich 22 der Vorrichtung 11 sind Kondensatelemente 24 angeordnet, welche an die Seitenwände 26 angrenzen. Die Kondensatelemente 24 erstrecken sich über die gesamte Höhe des Aufnahmeteils 27. Eine mögliche Anordnung ist beispielsweise in einer Draufsicht in 4 dargestellt. Diese Kondensatelemente 24 weisen beispielsweise die darin dargestellte geometrische Form auf. Dadurch können die Kondensatelemente 24 gleich ausgebildet sein und halten sich nach dem Einsetzen in den Behälter selbst in ihrer Position. Weitere Ausgestaltungen der Kondensatelemente 24 sind denkbar. Im Grundaufbau weisen die Konden satelemente 24 eine zum Innenraum 46 zumindest teilweise durchlässige Oberfläche und eine geschlossene Rückwand auf, so dass der in das Kondensatelement 24 einströmende Dampf als Kondensat nach unten in die Kondensataufnahme 19 abgeführt oder der darin verbleibende Dampf nach oben in einen Deckel 51 des Aufnahmeteils 27 strömt. Die Kondensatelemente 24 sind in ihrem unteren Bereich an den Randbereich 22 angepasst, so dass ein geschlossener Übergang ausgebildet ist.
  • Im Deckel 51 ist eine Vertiefung 52 vorgesehen, die ermöglicht, dass die Vorrichtung 11 darin einsetzbar ist. Durch Halteelemente 53 oder ein Gitter, welches sich über die Vertiefung erstreckt, wird die Vorrichtung 11 austauschbar zum Deckel 51 fixiert. In 5 ist dies näher dargestellt. Die Vorrichtung 11 wird mit einem Abstand zu einer Unterseite 54 der Vertiefung 52 positioniert, so dass der aufsteigende Dampf an der Unterseite 54 umgeleitet wird und/oder auskondensieren kann, um im Anschluss daran von der Vorrichtung 11 aufgenommen zu werden.
  • Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 kann, wie beispielsweise in 3 dargestellt ist, mit einer Heiz- und/oder Lüftervorrichtung 61 ausgerüstet sein. Die Heiz- und/oder Lüftervorrichtung 61 ist in einer Seitenwand 26 des Aufnahmeteils 27 angeordnet. Die Heizung kann beispielsweise über einen Anschluss zum Zigarettenanzünder betrieben werden. Ebenso ist dies für die Lüftervorrichtung möglich. Alternativ kann auch ein Netzanschluss oder beispielsweise im Boden oder am Boden des Aufnahmeteils ein Akkumulator vorgesehen sein. Die Lüftervorrichtung ist vorteilhafterweise außermittig in der Seitenwand 26 vorgesehen, so dass eine Zirkulation des Dampfes erzielt wird, wodurch die Kondensatausbildung an den Kondensatelementen 24 gefördert wird.
  • Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 wird beispielsweise aus Styropor ausgebildet. Der Deckel 51 kann aufgesetzt oder durch einen Verschluss zum Aufnahmeteil 27 fixiert sein. In Abhängigkeit des Anwendungsfalles kann der Behälter Befestigungen aufweisen, um im Kraftfahrzeug, auf dem Motorrad, Fahrrad oder dergleichen befestigt zu werden. Die Transport- und Warmhaltevorrichtung 12 kann alternativ auch aus Kunststoff, Metall, Holz oder dergleichen ausgebildet sein, wo bei zur Erfüllung der Warmhaltefunktion entsprechend isolierende Schichten im Innenraum 46 vorgesehen sind.
  • In 6 ist eine alternative Ausgestaltung einer Transportvorrichtung 12 dargestellt. Der Boden 41 der Transportvorrichtung 12 weist die Form eines Deckels 51 auf, so dass mehrere Transportbehälter 12 übereinander stapelbar sind. Die Seitenwände 26 der Transportbehälter 12 können unterschiedlich hoch ausgebildet sein, so dass entsprechend der Menge als auch der Größe der zu transportierenden Speisen unterschiedliche Behälter übereinander stapelbar sind. In jedem Behälter ist beispielsweise eine oder mehrere Vorrichtungen 11 vorgesehen, so dass für jeden Kunden eine Transportbox mit Speisen bereitgestellt wird. Dadurch wird die Transportvorrichtung 12 bei einer größeren Auslieferung nicht mehrmals geöffnet, sondern es wird für den ersten Kunden der unterste Behälter 27 bestückt, für den zweiten Kunden der darüber liegende Behälter 27 usw.
  • Bei dem Einsatz eines Behälters 27, der mehrere Vorrichtungen 11 aufweist, kann vorgesehen sein, dass mehrere Schubfächer vorgesehen sind, welche durch Schiebeelemente oder einen Klappmechanismus einzeln zu öffnen und schließbar sind. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Kondensatelemente 24 als Abstandshalter ausgebildet sind, so dass mehrere Vorrichtungen 11 übereinander stapelbar sind. Für die Entnahme einer ersten Lage von Speisen wird die Vorrichtung 11 entnommen, um unmittelbar darunterliegend auf die nächsten Speisen einen Zugriff zu erhalten.

Claims (39)

  1. Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in Transport- und Warmhaltevorrichtungen (12) mit einem Gehäuse (13), bei dem in einem oberen Abschnitt (14) ein Kondensatraum (18) vorgesehen ist, der eine einen oberen Abschnitt (14) begrenzende Auflagefläche (17) zur Aufnahme von Speisen aufweist, wobei die Auflagefläche (17) zumindest abschnittsweise Durchtrittsöffnungen (21) aufweist, die in den Kondensatraum (18) münden und bei dem in einem unteren Abschnitt (16) eine Kondensataufnahme (19) vorgesehen ist, die mit dem Kondensatraum (18) in Verbindung steht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kondensatraum (18) sich zumindest vollständig unterhalb der Auflagefläche (17) erstreckt oder größer ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der prozentuale Flächenanteil der Durchtrittsöffnungen (21) größer als der Flächenanteil der Auflagefläche (17) zur Aufnahme von Speisen ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrittsöffnungen (21) in regelmäßigen Abständen vorgesehen sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kondensatraum (18) oder zwischen dem oberen und unteren Abschnitt (14, 16) des Gehäuses (13) ein Kondensatablauf (28) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kondensatablauf (28) rinnenförmig ausgebildet ist und wenigstens einen Durchlass (29) zur Kondensataufnahme (19) in dem unteren Abschnitt (16) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kondensatraum (18) und der Kondensataufnahme (19) eine Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung (31) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung (31) durch zumindest eine Trennwand (33) und eine Schicht (32) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (32) eine zumindest geruchsneutralisierende Schicht ist, die vorzugsweise als Aktivkohlefilterschicht, als Vlies, Schaumschicht, Zellstruktur oder dergleichen ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (32) in einem Abschnitt (14, 16) des Ge häuses (13) vorgesehen ist, der sich vollständig entlang des Kondensatraumes (18) erstreckt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (32) austauschbar vorgesehen ist und dass das Gehäuse (13) vorzugsweise an zumindest einer Seite öffenbar oder zugänglich ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (33) gitterförmig ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (32) unterhalb des Kondensatablaufs (28) und vorzugsweise daran angrenzend vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den oberen Abschnitt (14) begrenzende Auflagefläche (17) im Randbereich (22) Aufnahmeabschnitte (23) aufweist, die für einen Anschluss und eine Aufnahme von weiteren Kondensatelementen (24) ausgebildet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeabschnitte (23) zumindest einen Kondenswasserkanal aufweisen, welcher eine Verbindung zwischen dem zumindest einen Kondensatelement (24) und dem Kondensatraum (18) bildet.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kondensataufnahme (19) wannenförmig ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kondensataufnahme (19) zur Entleerung des Kondensats Ablassöffnungen (36) aufweist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kondensataufnahme (19) im Bereich des Bodens rippen- oder la mellenförmige Einsätze oder Strukturen aufweist, welche die Fläche der Kondensataufnahme (19) in kleine Einheiten unterteilt.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (13) zumindest zweiteilig ausgebildet ist und der obere Abschnitt (14) vom unteren Abschnitt (16) abnehmbar ist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aus mehreren Komponenten bestehende Gehäuse (13) und deren Einsätze wahlweise und einzeln in dem Gehäuse (13) anordenbar sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (13) Wärmespeicherelemente einsetzbar sind.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Abschnitt (14) des Gehäuse (13) Halte- oder Griffelemente zum Einsetzen und Herausnehmen der Vorrichtung (11) aus einer Transport- oder Warmhaltevorrichtung (12) vorgesehen sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente als Griffschlaufe an dem oberen Abschnitt (14) oder als Grifföffnungen in der Auflagefläche (17) ausgebildet sind.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (13) quadratisch ausgebildet ist und vorzugsweise in eine als Pizzabox ausgebildete Transport- und Warmhaltevorrichtung (12) einsetzbar ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (13) an zumindest einer Seitenwand (26) Anschlusselemente aufweist, die mit Anschlusselementen von zumindest einem weiteren Gehäuse (13) verbindbar sind.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung von wenigstens zwei Gehäusen (13) ein Distanzstück vorgesehen ist und dass die Distanzstücke vorzugsweise in den Längen unterschiedlich ausgebildet sind.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (13) aus Kunststoff, Aluminium, Edelstahl oder einer Legierung oder aus einer Materialkombination hiervon hergestellt ist.
  28. Transport- und Warmhaltevorrichtung für Speisen mit einem durch einen Deckel (51) verschließbarem Aufnahmeteil (27), in welches eine Vorrichtung (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 27 einsetzbar ist.
  29. Transportvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (27) am Boden (41) zumindest eine Öffnung zum Ablauf von Kondenswasser aufweist, welche vorzugsweise mit zumindest einer Kondenswasseröffnung (39) der Kondensataufnahme (19) fluchtet.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28 und 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (27) zumindest eine in der Seitenwand (26) angeordnete Öffnung aufweist, durch die zumindest eine Vorrichtung (11) in das Aufnahmeteil (27) einsetzbar ist.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seitenwand (26) eine oder mehrere schubladenförmige Öffnungen aufweist.
  32. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Aufnahmeteil (27) eine Heiz- und/oder Lüftereinrichtung (51) integriert ist, welche durch einen Akkumulator betrieben ist oder einen Anschluss für eine Netzversorgung, insbesondere einem Zigarettenanzünder in einem Kraftfahrzeug, aufweist.
  33. Transportvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Lüfterelement außermittig zu einer Seitenwand (26) vorgesehen ist.
  34. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (27) stapelbar ausgebildet ist und der Boden (41) des Aufnahmeteils (27) einen deckelförmigen Abschnitt aufweist, der beim Übereinanderstapeln ein darunter angeordnetes Aufnahmeteil (27) schließt.
  35. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (27) und/oder der Deckel (51) aus wärmeisolierenden Materialien, insbesondere Styropor, ausgebildet sind.
  36. Transportvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Deckel (51) eine Vorrichtung (11) austauschbar vorgesehen ist, die zumindest eine Dampf- und/oder Geruchsbindeeinrichtung (31) umfasst.
  37. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass an die Seitenwände (26) des Aufnahmeteils (27) anliegend und auf die Aufnahmeabschnitte der Vorrichtung (11) abstützend Kondensatelemente (24) einsetzbar sind.
  38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Kondensatelemente (25) eine zumindest teilweise dampfdurchlässige Oberfläche aufweisen.
  39. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Kondensatelemente (24) seitliche Abschnitte aufweisen, die aneinander angrenzen und im eingesetzten Zustand in ein Aufnahmeteil (27) sich selbständig zu den Seitenwänden (26) positionieren.
DE2003100852 2003-01-10 2003-01-10 Vorrichtung, insbesondere zum Einsetzen in ein Aufnahmebehältnis für Speisen Withdrawn DE10300852A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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ITAN20130077A1 (it) * 2013-04-23 2014-10-24 Foglietta Cristian Vassoio impilabile per la cottura di pizze.

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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ITAN20130077A1 (it) * 2013-04-23 2014-10-24 Foglietta Cristian Vassoio impilabile per la cottura di pizze.

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