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DE29504256U1 - Transportbehälter für Pizzen - Google Patents

Transportbehälter für Pizzen

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DE29504256U1
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DE
Germany
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transport container
container according
wall
container
receiving space
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE29504256U
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English (en)
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BUTTO NINO
HESSELBACH JENS DR ING
KAELBERER GERMAN DIPL ING
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BUTTO NINO
HESSELBACH JENS DR ING
KAELBERER GERMAN DIPL ING
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Publication date
Application filed by BUTTO NINO, HESSELBACH JENS DR ING, KAELBERER GERMAN DIPL ING filed Critical BUTTO NINO
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Publication of DE29504256U1 publication Critical patent/DE29504256U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/14Carriers for prepared human food
    • A47J47/145Hand carriers for pizza delivery, e.g. with thermal insulation, heating means or humidity control
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/38Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents with thermal insulation
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    • A47J41/0038Thermally-insulated vessels, e.g. flasks, jugs, jars comprising additional heating or cooling means, i.e. use of thermal energy in addition to stored material
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  • Food Science & Technology (AREA)
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  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)

Description

G 17 014 - les 07.02.1995
Dr.-Ing. Jens Hesse!bach, Limburgstr. 122, 73265 Dettingen/Teck Dipl.-Ing. German Kälberer, Gutenberger Straße 15, 73265 Dettingen/Teck Nino Butto, Sonnenstraße 8, 73230 Kirenneim/Teck
Transportbehälter für Pizzen
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Pizzen und sonstige Warmspei sen, mit einer Behälterwand aus zumindest teilweise wärmeisolierendem Material, die einen bei Bedarf zu öffnenden Aufnahmeraum umschließt, in dem sich im Bereich des Bodens eine Stellfläche für die zu transportierende Pizza sowie unterhalb der Stellfläche eine zur Abgabe von gespeicherter Wärme geeignete Warmhalteplatte befindet, wobei in der Behälterwand den Aufnahmeraum mit der Umgebung verbindende öffnungen vorgesehen sind, die eine der Feuchtigkeitsabfuhr dienende Durchströmung des Aufnahmeraumes mit Umgebungsluft bewirken.
Häufig werden frisch zubereitete Pizzen nicht unmittelbar in der Pizzeria, sondern zu Hause verzehrt. Während des Transportes werden die Pizzen in Transportbehältern aufbewahrt, die ein rasches Abkühlen verhindern sollen. Meist handelt es sich dabei um Pappkartons. Diese führen aller-
dings, abgesehen von der geringen Wärmeisolationswirkung, zu einem raschen Durchfeuchten der Pizza mit entsprechender Geschmacksbeeinträchtigung· Sie stellen überdies eine nicht unbeträchtliche Menge von Verpackungsmüll dar.
In der EP 0 471 942 Bl ist daher bereits ein wiederverwendbarer Transportbehälter der eingangs genannten Art vorgeschlagen worden. Sein Aufnahmeraum wird von einer Wand begrenzt, die teilweise aus wärmeisolierendem und teilweise aus gut wärmeleitendem Material besteht. Im Innern des Aufnahmeraumes befindet sich eine der eingelagerten Pizza ständig Wärme zuführende Warmhalteplatte. Es sind ferner eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung im unteren und oberen Bereich des gut wärmeleitenden Wandabschnittes vorgesehen, die im Aufnahmeraum eine Luftströmung ermöglichen, mit der Feuchtigkeit abgeführt wird. Diese schlägt sich in Form von Kondensat an dem gut wärmeleitenden Wandabschnitt nieder und fließt über die Lufteintrittsöffnung ab.
Trotz dieser Maßnahmen dürfte sich die Entfeuchtungswirkung in dem Aufnahmeraum in Grenzen halten. Die Luftöffnungen befinden sich nur im vorderen Raumbereich, so daß eine Durchlüftung der hinteren Raumbereiche kaum zu erwarten ist. Zudem wird die einströmende Luft durch das gleichzeitig über die gleiche Öffnung ausströmende Konden-
sat vorbefeuchtet, so daß die Feuchtigkeitsaufnahmekapazität nur gering ist. Es wird kaum gelingen, über einen längeren Zeitraum von etwa 1 Stunde einen knusprigen Pizzarand zu bewahren.
Bei einem in der DE 84 01 415 Ul vorgeschlagenen Transportbehälter für Pizzen besteht die den Aufnahmeraum umschließende Wand zwar vollständig aus wärmedichtem Material. Mangels Belüftung wird sich aber auch hier ein rasches Durchfeuchten der transportierten Pizzen nicht vermeiden lassen. Entsprechendes gilt auch für den in der DE 94 10 225 Ul beschriebenen isolierenden Transportbehäl ter.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Transportbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der es ermöglicht, eine Pizza mit geringem Temperatur- und Qualitätsverlust über längere Zeit aufzubewahren.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die den Aufnahmeraum begrenzende Behälterwand vollständig aus wärmeisolierendem Material besteht, daß in dem dem Randbereich der Stellfläche zugeordneten seitlichen Wandbereich der Behälterwand mehrere entlang diesem Randbereich verteilt angeordnete Lufteintrittsöffnungen vorgesehen sind, die derart positioniert sind, daß sie sich unterhalb und/oder
in etwa auf Höhe einer auf der Stellfläche abgesetzten Pizza befinden, und daß im mittleren Bereich der sich über die Stellfläche hinweg erstreckenden Deckenwand wenigstens eine Luftaustrittsöffnung vorgesehen ist, so daß die innerhalb des Aufnahmeraumes zwischen den Lufteintrittsöffnungen und der höher liegenden wenigstens einen Luftaustrittsöffnung strömende Luft zunächst über den Pizzarand und anschließend nach innen über die Pizza-Oberseite hi nwegströmt.
Indem die den Aufnahmeraum begrenzende Wand vollständig aus wärme isolierendem Material besteht, werden Kältebrücken vermieden, die im Aufnahmeraum eine Kondensation feuchter Luft bewirken könnten. Außerdem wird durch diese Maßnahme die Abkiihl ungszei t der Pizza hinausgezögert, die Wärme zurückgehalten, über die Lufteintrittsöffnungen und die wenigstens eine Luftaustrittsöffnung findet allerdings ein kontrollierter Luftaustausch mit der Umgebung statt, der eine Abfuhr von Feuchtigkeit aus dem Aufnahmeraum bewirkt, ohne die Pizza zu sehr abzukühlen. Durch die gewählte Verteilung der 'Öffnungen wird erreicht, daß der oberhalb der Pizza liegende Abschnitt des Aufnahmeraumes großflächig durchströmt wird, so daß Toträume, in denen kein Luftaustausch stattfindet, zumindest weitestgehend vermieden werden. Indem die Luft am Randbereich der Pizza einströmt, ist gewährleistet, daß das Feuchtigkeits-
Aufnahmevermögen der Luft in diesem Randbereich noch besonders hoch ist, so daß speziell der Pizzarand sehr gut vor Feuchtigkeit geschützt ist und knusprig bleibt. Der Transportbehälter ermöglicht es beispielsweise, auch noch nach 1 Stunde Aufbewahrungszeit eine Pizzatemperatur von mindestens 60° C zu gewährleistet. Der Wärmeverlust wird durch den Transportbehälter stark reduziert, bei gleichzeitiger Abfuhr eines relevanten Anteils der entstehenden Feuchtigkeit.
Der Transportbehälter eignet sich gut zur Verwendung im Rahmen eines Mehrwegesystems, so daß er dazu beitragen kann, das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Zweckmäßigerweise ist die den Aufnahmeraum begrenzende Wand in ein Behälter-Unterteil und ein lösbar auf dieses aufgesetztes Behälter-Oberteil unterteilt, wobei das Behälter-Oberteil vom Behälter-Unterteil abgehoben werden kann, um den Aufnahmeraum zum Einlegen oder Entnehmen einer Pizza zugänglich zu machen.
In diesem Zusammenhang besteht die vorteilhafte Möglichkeit, die Lufteintrittsöffnungen durch Ausnehmungen zu
realisieren, die in die bei geschlossenem Behälter einander zugewandten bzw. aufeinanderiiegenden Randflächen der seitlichen Wandbereiche des Behälter-Oberteils und/ des Behälter-Unterteils ausgebildet sind. Ein derartiger Aufbau erleichtert die Herstellung vor allem dann, wenn es sich bei den Behälterteilen um gegossene oder geschäumte Formteile handelt. Die Behälterteile können beispielsweise aus Polyurethanschaum bestehen, der eine geschlossene, glattflächige Oberflächenhaut hat und sich bei. guten Dämmeigenschaften leicht reinigen läßt.
Eine weitere Erhöhung der Warmhalteeffektivität läßt sich dadurch erzielen, daß man die der Stellfläche zugewandte Innenfläche der Deckenwand als W arme-
strahlungs-Reflexionsfläche ausbildet. Dies kann beispielsweise durch Beschichtung mit geeignetem Material, beispielsweise mit Aluminiumfolie, geschehen. Derzeit wird allerdings eine andere Variante favorisiert, bei der die Reflexionsfläche von in die Oberfläche der Wand eingelagerten Reflexionspartikeln gebildet ist, beispielsweise Glimmer. Die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche bewirkt eine Wärmerückstrahlung auf die Oberseite der Pizza und somit eine Art Heizeffekt.
Zweckmäßigerweise befindet sich genau eine oder wenigstens eine Luftaustrittsöffnung vertikal oberhalb des zentralen
• · ♦ ·
Bereiches der zum Ablegen der Pizza dienenden Stellfläche. Auf diese Weise wird die über die Lufteintrittsöffnungen zuströmende Frischluft gezwungen, die Pizza über ihren gesamten Radius zu überstreichen und die Feuchtigkeit optimal aufzunehmen.
Die Warmhalteplatte ist vorzugsweise lösbar in dem Transportbehälter angeordnet, so daß sie sich zum Aufheizen vor dem Gebrauch sowie zu Reinigungszwecken leicht entnehmen läßt. Zweckmäßigerweise bildet sie unmittelbar die Pizza-Stellfläche, so daß eine unmittelbare Wärmezufuhr in den Pizzateig erfolgen kann. Zweckmäßig kann es sein, die der Stellfläche zugeordnete Oberfläche der Warmhalteplatte mit z.B. noppen- und/oder rippenartigen Erhebungen zu versehen, so daß ein Ankleben der Pizza verhindert wird und eine gewisse Unterlüftung möglich ist.
Bevorzugt besteht die Warmhalteplatte aus einem aufheizbaren Material mit wärmespeichernden Eigenschaften, beispielsweise ein Keramikmaterial oder ein geeignetes Kunststoffmateri al.
Zugunsten einer guten Recyclingfähigkeit empfiehlt es sich, die Wand des Transportbehälters aus nur einem einzigen Werkstoff herzustellen, obgleich prinzipiell auch ein mehrschaliger Aufbau möglich wäre.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 ein AusfUhrungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transportbehälters bei geöffnetem Aufnahmeraum in perspektivischer Darstellung und
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Transportbehälter aus Fig. 1 im geschlossenen Zustand, entsprechend Schnittlinie 11 -11, wobei strichpunktiert eine eingelagerte Pizza angedeutet ist.
Der abgebildete Transportbehälter 1 umfaßt ein Behälter-Unterteil 2 und ein Behälter-Oberteil 3, die gemeinsam eine Behälterwand 4 bilden, die einen Aufnahmeraum 5 für eine aufzubewahrende oder zu transportierende Pizza 6 begrenzt.
Die beiden Behälterteile 2, 3 sind relativ zueinander bewegbar, um den Aufnahmeraum 5 nach Bedarf zugänglich zu machen oder zu verschließen. In Fig. 2 ist der geschlossene Transportbehälter 1 gezeigt, wobei das Behälter-Oberteil 3 auf dem Behälter-Unterteil 2 aufliegt. Der hierbei im Behälter-Innern vorliegende Aufnahmeraum 5 ist von verschiedenen Abschnitten der Behälterwand 4 begrenzt, und zwar von einer unten liegenden horizontalen Bodenwand 15,
einer sich mit Abstand oberhalb dieser erstreckenden horizontalen Deckenwand 16 und einer vertikal zwischen der Bodenwand 15 und der Deckenwand 16 verlaufenden Seitenwand 17, die den Aufnahmeraum 5 seitlich entlang seines Umfangs begrenzt.
Die Bodenwand 15 befindet sich am Behälter-Unterteil 2, die Deckenwand 16 am Behälter-Oberteil 3. Die Seitenwand 17 ist horizontal in einen oberen und einen unteren Seitenwandabschnitt 18, 18' unterteilt. Der obere Seitenwandabschnitt 18 ragt ausgehend vom Seitenrand der Deckenwand 16 nach unten, der untere Seitenwandabschnitt 18' ragt ausgehend vom Seitenrand der Bodenwand 15 nach oben. Die beiden Behälterteile 2, 3 liegen mit den einander zugewandten, vertikal ausgerichteten Randflächen 7, 8 des oberen und unteren Seitenwandabschnittes 18, 18' aufeinander auf.
Das Behälter-Unterteil 2 ist bevorzugt plattenähnlich flach ausgebildet, wobei der in ihm befindliche Raumabschnitt 12 des Aufnahmeraumes 5 verhältnismäßig flach ist und ein geringeres Volumen aufweist. Der in dem Behälter-Oberteil 3 ausgebildete obere Raumabschnitt 13 des Aufnahmeraumes 15 hingegen hat eine größere vertikale Höhe und ein entsprechend größeres Volumen, so daß das Behälter-Oberteil 3 über eine haubenartige Gestalt verfügt.
Der Transportbehälter 1 dient zum Transport einzelner Pizzen. Entsprechend deren üblicher Kontur verfügt der Aufnahmeraum 5 über einen kreisförmigen Grundriß. Zumindest in Teilbereichen ist auch der äußere Grundriß des Transportbehälters 1 kreisbogenförmig konturiert. An wenigstens einer Stelle des Umfanges befindet sich hier vorzugsweise ein linearer Außenkonturabschnitt.21 . Hier sind die beiden Behälterteile 2, 3 über Scharniere 14 derart aneinander angelenkt, daß sich das Behälter-Oberteil 3 bei auf einer Unterlage abgestelltem Behälter-Unterteil 2 relativ zu diesem hochschwenken läßt, um den Aufnahmeraum 5 zum Einlegen oder Entnehmen der Pizza 6 zugänglich zu machen.
Bei einer nicht näher dargestellten Ausführungsform sind die beiden Behälterteile 2, 3 nicht ständig miteinander gekoppelt. Das völlig separate Behälter-Oberteil 3 läßt sich hier bei Bedarf komplett abnehmen.
Der beispielsgemäße Transportbehälter 1 dient zum Einzeltransport von frisch zubereiteten warmen Pizzen 6. Die zu transportierende Pizza 6 wird auf einer dem Behälter-Unterteil 2 zugeordneten Stellfläche 22 abgelegt. Die horizontal verlaufende Ablageebene 23 dieser Stellfläche 22 verläuft beim Ausführungsbeispiel im wesentlichen durch den Trennbereich 24 der beiden Behälterteile 2, 3, an dem
diese im geschlossenen Zustand mit den beiden Randflächen 7, 8 aufeinandersitzen. Da angestrebt wird, wenigstens über einen Zeitraum von 1 Stunde eine Pizzatemperatur von mindestens 60° C aufrechtzuerhalten, besteht die Behälterwand 4 vollständig aus wärmeisolierendem Material, also Material mit guten Dämmeigenschaften. Bevorzugt ist ein einheitliches Material gewählt, um die Recycling-Tauglichkeit zu verbessern. Beispielsgemäß bestehen die beiden Behälterteile 2, 3 aus einem geschäumten Material, insbesondere aus Polyurethanschaum. Sie können daher in einem entsprechenden Schaumverfahren kostengünstig hergestellt werden. Werden die Scharniere 14 als Einlegeteile in das Schäumwerkzeug eingebracht, lassen sich die beiden Behälterteile 2, 3 in einem gemeinsamen Arbeitsgang schäumen .
Denkbar wäre es auch, die Scharniere 14 bei entsprechender Materialwahl als Filmscharniere auszubilden.
Die Stellfläche 22 befindet sich beim Ausführungsbeispiel nicht unmittelbar an der Bodenwand 15-, sondern an einer oberhalb dieser angeordneten Warmhalteplatte 25. Bei ihr handelt es sich um einen einfachen Körper aus aufheizbarem, wärmespeicherndem Material, beispielsweise ein geeignetes Keramik- oder Kunststoffmaterial. Sie ist entsprechend dem Grundriß des Aufnahmeraumes 5 als kreis-
scheibenförmiger Körper konzipiert und lose in den im Behälter-Unterteil 2 ausgebildeten unteren Raumabschnitt 13 des Aufnahmeraumes 5 eingelegt. Es ist auf diese Weise möglich, die Warmhalteplatte 25 bei Bedarf aus dem Transportbehälter 1 zu entnehmen und in einer separaten Heizvorrichtung aufzuheizen. Vor dem Transport einer Pizza 6 wird die aufgeheizte Warmhalteplatte 25 in den Transportbehälter 1 eingelegt und ist anschließend in der Lage, die in ihr gespeicherte Wärme allmählich an die auf ihr abgelegte Pizza 6 abzugeben. Auf diese Weise wird der Pizza 6 ständig Wärme zugeführt und ihr Abkühl Vorgang verlangsamt.
Da die Warmhalteplatte 25 in den unteren Raumabschnitt 13 eingelassen ist, wird sie entlang ihres umfangsseiti gen Randes 26 von dem unteren Seitenwandabschnitt 18' flankiert. Dadurch ist sie in ihrer Lage fixiert und kann nicht verrutschen. Dem umfangsseiti gen Rand 26 gegenüberliegende Greifausnehmungen 27 im unteren Seitenwandabschnitt 18' erleichtern die Entnahme der Warmhalteplatte 25, hier kann sie mit den Fingern einer Hand leicht untergriffen und herausgehoben werden.
Liegt die Pizza 6 unmittelbar auf der vorliegend kreisrund konturierten Stellfläche 22 auf, ergibt sich ein optimaler Wärmeübergang.
Es kann vorgesehen sein, in die die Stellfläche 22 bildende Oberfläche der Warmhalteplatte 25 Vertiefungen einzubringen, so daß sich eine Oberflächengestaltung mit z.B. noppen- und/oder rippenartigen Erhebungen ergibt, auf denen die Pizza 6 aufliegt. Dies kann dazu beitragen, ein Ankleben der Pizza und/oder einen Feuchtigkeitsstau zu verhindern. Rippenartige Erhebungen können beispielsweise nach Art von Radi al strahl en verlaufen, die vom Mittelpunkt der Warmhalteplatte 25 ausgehen.
Bei bekannten Transportbehältern für Pizzen besteht häufig das Problem, daß die Pizza auf Grund der entstehenden Feuchtigkeit mit der Zeit durchnäßt und dadurch im Geschmack wie auch in der Konsistenz erhebliche Einbußen erfährt. Um dem entgegenzuwirken, sind bei dem hier beschriebenen Transportbehälter 1 Durchbrechungen bzw. Offnungen in der Behälterwand 4 ausgebildet, so daß eine luftdurchlässige Verbindung zwischen dem Aufnahmeraum 5 und der Umgebung des Transportbehälters 1 vorliegt. Auf diese Weise stellt sich eine der Feuchtigkeitsabfuhr dienende selbsttätige Durchströmung des Aufnahmeraumes 5 mit Umgebungsluft ein.
Zunächst sind in dem dem Randbereich 26 der Stellfläche 22 zugeordneten seitlichen Wandbereich 28 der Behälterwand 4 mehrere entlang diesem Randbereich 26 und somit entlang
dem Umfang des Aufnahmeraumes 5 verteilt angeordnete Lufteintrittsöffnungen 32 vorgesehen.
Beim Ausführungsbeispiel sind zunächst vier sich paarweise diametral gegenüberliegende und untereinander um etwa 90° versetzt angeordnete Lufteintrittsöffnungen 32' vorhanden. Eine dieser Lufteintrittsöffnungen 32' kann sich an der den Scharnieren 14 zugeordneten Behälter-Rückseite 21 befinden, eine weitere an der diametral gegenüberliegenden Behälter-Vorderseite. Zwischen der an der Vorderseite angeordneten Lufteintrittsöffnung 32' und den sich in Umfangsrichtung des Aufnahmeraumes 5 beidseits anschließenden weiteren Lufteintrittsöffnungen 32' sind beispielsgemäß nochmals jeweils mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen 3 2'' vorhanden. Dies hat sich derzeit als gut wirksame Verteilung und Position für die Lufteintrittsöffnungen 32 herausgestellt.
Die Position der Lufteintrittsöffnungen 32 mit Bezug zur Höhenrichtung 33 des Transportbehälters I5 d. h. rechtwinkelig zur Stellfläche 22, sollte möglichst so sein, daß sich die Lufteintrittsöffnungen 32 an Stellen befinden, die unterhalb oder vorzugsweise auf Höhe der Position liegen, die eine auf der Stellfläche 22 abgesetzte Pizza ei nnimmt.
Es ist des weiteren im mittleren Bereich der sich über die Stellfläche 22 hinweg erstreckenden, d. h. die Stellfläche 22 überdeckenden, Deckenwand 16 der Behälterwand 4 wenigstens eine Luftaustrittsöffnung 34 vorgesehen. Auch sie durchsetzt die Behälterwand 4 und schafft somit eine Luftverbindung zwischen dem Aufnahmeraum 5 und der Atmosphäre. Sie liegt höher als die Lufteintrittsöffnungen 32 und vorzugsweise unmittelbar vertikal oberhalb des zentralen Bereiches der Stellfläche 22. Beim Ausführungsbeispiel ist genau eine solche Luftaustrittsöffnung 34 vorgesehen. Eine nicht näher dargestellte Bauform verfügt über mehrere über die Deckenwand 16 verteilt angeordnete Luftaustrittsöffnungen 34, die sich zumindest teilweise auch im mittleren Deckenwandbereicn befinden, wobei sie beispielsweise nach Art eines Lochkranzes angeordnet sein können.
Infolge der gewählten Anordnung der Lufteintrittsöffnungen 32 und der Luftaustrittsöffnung(en) 34 stellt sich während des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Transportbehälters 1 im Aufnahmeraum 5 eine Luftbewegung ein, bei der kühlere Umgebungsluft durch die Lufteintrittsöffnungen 32 in den Aufnahmeraum 5 zuströmt (Pfeile 36), um anschließend über die Pizza-Oberseite 37 zentral nach innen zu strömen und letztlich durch die Luftaustrittsöffnung 34 nach oben aus dem Transportbehälter 1 zu entweichen (Pfeile 38). Die ausströmende Luft ist erwärmte Luft, die Feuchtigkeit aus
dem Aufnahmeraum 5 abführt. Dadurch wird im Aufnahmeraum eine Kondensatbildung verhindert oder zumindest beträchtlich reduziert, und die Pizza 6 wird vor Durchnässung geschützt.
Auf Grund der gewählten Anordnung der Lufteintrittsöffnungen 32 strömt die gemäß Pfeilen 36 eintretende, verhältnismäßig trockene Luft zunächst über den umfangsseitigen Pizzarand 35 hinweg, bevor sie nach radial innen über die Pizza-Oberseite 37 hinwegstreicht. Beim überströmen des Pizzarandes 35 ist sie daher noch sehr stark feuchtigkeitsaufnahmefähig, so daß der Anfall von Feuchtigkeit vor allem in den in der Nähe der Seitenwand 17 liegenden Außenbereichen des Aufnahmeraumes 5 besonders gering ist. Dies gewährleistet, daß der Pizzarand seine erwünschten knusprigen Eigenschaften beibehält. Ist in den sich an den Pizzarand anschließenden Pizzabereichen die Feuchtigkeitsabfuhr nicht derart hoch, wirkt sich dies auf die Qualität des Produktes erheblich weniger aus, da hier infolge des Belages von Hause aus eine weichere Konsistenz vorliegt.
Beim Ausführungsbeispiel befinden sich die Lufteintrittsöffnungen 32 in der Seitenwand 17 und dort auf Höhe der Pizzaposition. Sie schließen sich höhenmäßig in etwa unmittelbar an die Auflageebene 23 an. Dies ermöglicht eine
besonders vorteilhafte Bauweise des Transportbehälters 1. Die Lufteintrittsöffnungen 32 können von beispielsweise nach Art von Einkerbungen gestalteten Ausnehmungen 42 gebildet sein, die in die oben erwähnten Randflächen 7, 8 des Behälter-Unterteils 2 und/oder des Behälter-Oberteils 3 eingebracht sein können. Ein solcher Aufbau ist beim Ausführungsbeispiel verwirklicht, wo sich die Ausnehmungen 42 allerdings nur am Behälter-Oberteil 3 befinden. Im geschlossenen Zustand des Transportbehälters 1 sind sie an ihrer Unterseite bzw. Einschnittseite von der zweckmäßigerweise ebenen Randfläche 8 des Behälter-Unterteils 2 begrenzt.
Es wäre denkbar, die Lufteintrittsöffnungen 32 dadurch zu realisieren, daß man wenigstens eine der beiden Randflächen 7, 8 mit einer wellen-, mäander- oder zickzackförmigen Formgebung versieht.
Bei einem nicht näher dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich die Lufteintrittsöffnungen 32 zumindest teilweise unterhalb der Stellfläche 22, wobei sie auch im äußeren seitlichen Wandbereich der Bodenwand 15 ausgebildet sein können. Es kann sich um kanalförmige Lufteintrittsöffnungen 32 handeln. Auf Grund der einfacheren Herstellung ist allerdings den randseitigen Vertiefungen wie beim Ausführungsbeispiel der Vorzug zu geben.
Ii
Die Eintritts- und Austrittsquerschnitte der 'Öffnungen 32, 34 werden so ausgelegt, daß trotz der über die ausströmende Luft abgeführten Wärme eine wunschgemäß lange Abkühlungszeit für die Pizza 6 vorliegt.
Ein zusätzlicher Aufheizungseffekt für die Pizza 6 läßt sich in vorteilhafter Weise dadurch erzielen, daß man die der Stellfläche 2 2 zugewandte Innenfläche 43 der Deckenwand 6 als Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche 44 ausbildet. Sie reflektiert die nach oben abgegebene Wärmestrahlung zumindest teilweise auf die Pizza-Oberseite zurück. Beim Ausführungsbeispiel ist sie dadurch gebildet, daß Reflexionspartikel wie Glimmer od.dgl. in besagte Innenfläche 43 eingelagert sind. Das Einlagern kann direkt bei der Schäumformgebung stattfinden.
Bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel dient eine Reflexionsfolie, beispielsweise Alufolie, die an der Innenfläche 43 festgelegt ist, als Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche. Die Reflexionsfolie kann beispielsweise angeklebt sein.
Unterhalb der eingelegten Warmhalteplatte 25 kann ein Zwischenraum 45 zur Bodenwand 15 vorgesehen sein. Insbesondere entlang des umfangsseitigen Randes dieses Zwischenraumes 45 verteilt können Lagervorsprünge 46
vorgesehen sein, auf denen die Warmhalteplatte 25 aufliegt.
Um auch dann eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten, wenn mehrere Transportbehälter 1 übereinandergestapelt sind, empfiehlt es sich, Abstandshalter 47 vorzusehen, die einen Abstand zwischen der die Luftaustrittsöffnung 34 aufweisenden Deckenwand 16 eines jeweiligen
unteren Transportbehälters 1 und der Bodenwand 15 des darüberstehenden Transportbehälters gewährleisten. Beim Ausführungsbeispiel sind solche Abstandshalter 47 in Gestalt von Füßen vorgesehen, die außen an der Unterseite der
Bodenwand 15 angeformt sind.

Claims (20)

G 17 014 - les 07.02.1995 Dr.-Ing. Jens Hesseibach, Limburgstr. 122, 73265 Dettingen/Teck DiDl.-Ing. German Kälberer, Qjtenberger Straße 15, 73265 Dettingen/Teck NincrBirtto, Sonnenstraße 8, 73230 Kirchheim/Teck Transportbehälter für Pizzen Ansprüche
1. Transportbehälter für Pizzen und sonstige Warmspeisen, mit einer Behälterwand (4) aus zumindest teilweise wärmeisolierendem Material, die einen bei Bedarf zu öffnenden Aufnahmeraum (5) umschließt, in dem sich im Bereich des Bodens eine Stellfläche (22) für die zu transportierende Pizza (6) sowie unterhalb der Stellfläche (22) eine zur Abgabe von gespeicherter Wärme geeignete Warmhalteplatte (25) befindet, wobei in der Behälterwand (4) den Aufnahmeraum (5) mit der Umgebung verbindende öffnungen (32, 34) vorgesehen sind, die eine der Feuchtigkeitsabfuhr dienende Durchströmung des Aufnahmeraumes mit Umgebungsluft bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß die den Aufnahmeraum (5) begrenzende Behälterwand (4) vollständig aus wärmeisolierendem Material besteht, daß in dem dem Randbereich (26) der Stellfläche (22) zugeordneten seitlichen Wandbereich (28) der Behälterwand (4)
mehrere entlang diesem Randbereich (26) verteilt angeordnete Lufteintrittsöffnungen (32) vorgesehen sind, die derart positioniert sind, daß sie sich unterhalb und/oder in etwa auf Höhe einer auf der Stellfläche (22) abgesetzten Pizza (6) befinden, und daß im mittleren Bereich der sich über die Stellfläche (22) hinweg erstreckenden Deckenwand (16) wenigstens eine Luftaustrittsöffnung (34) vorgesehen ist, so daß die innerhalb des Aufnahmeraumes (5) zwischen den Lufteintrittsöffnungen (32) und der höher liegenden wenigstens einen Luftaustrittsöffnung (34) strömende Luft zunächst über den Pizzarand (35) und anschließend nach innen über die Pizza-Oberseite (37) hi nwegströmt.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (4) in ein Behälter-Unterteil (2) und ein lösbar auf dieses aufgesetztes, zum 'Öffnen des Aufnahmeraumes (5) zweckmäßigerweise hochschwenkbar an dem Behälter-Unterteil (2) angelenktes Behälter-Oberteil (3) unterteilt ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnungen (32) zumindest teilweise von beispielsweise nach Art von Einkerbungen gestalteten Ausnehmungen (42) gebildet sind, die an den bei geschlossenem Behälter einander zugewandten Randflächen
(7, 8) der Seitenwand (17) des Behälter-Oberteils (3) und/ oder des Behälter-Unterteils (2) ausgebildet sind.
4. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einer Ausnehmung (42) des Behälter-Oberteils (3) oder Behälter-Unterteils (2) gegenüberliegende Randfläche (7, 8) des jeweils anderen Teiles (2, 3) eben ist.
5. Transportbehälter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden bei geschlossenem Behälter aufeinanderliegenden Randflächen (7, 8) eine wellen-, mäander- oder zickzackförmige Kontur hat.
6. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens vier sich paarweise diametral gegenüberliegende und um etwa 90° versetzt zueinander angeordnete Lufteintrittsöffnungen (32, 32') vorhanden sind.
7. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfläche (22) kreisrund konturi ert i st.
8. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7
in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Behälter-Unterteil (2) plattenähnlich flach und das Behälter-Oberteil (3) haubenartig ausgebildet ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die der Stellfläche (22) zugewandte Innenfläche (43) der Deckenwand (16) als Wärmestrahl ungs-Refl exi onsfl äche (44) ausgebildet ist.
10. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche (44) von einer an der Deckenwand festgelegten, insbesondere folienartig dünnen Reflexionsschicht, beispielsweise Aluminiumfolie, gebildet ist.
11. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche (44) von in die Oberfläche der Deckenwand (16) eingelagerten Reflexionspartikeln wie Glimmer od.dgl. gebildet ist.
12. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Deckenwand (16) eine über dem zentralen Bereich der Stellfläche (22) liegende Luftaustrittsöffnung (34) vorgesehen ist.
13. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) eine der Stellfläche (22) entsprechende Außenkontur besitzt und die Stellfläche (22) zweckmäßigerweise unmittel bar bildet.
14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) scheibenförmig ausgebildet ist.
15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) ein aus aufheizbarem, wärmespeicherndem Material bestehender Körper ist.
16. Transportbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) aus Keramik- oder Kunststoffmaterial besteht.
17. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) entnehmbar in einer Ausnehmung (12) der den Aufnahmeraum (5) unten begrenzenden Bodenwand (15) aufgenommen ist.
18. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25) oben eine mit z.B. noppen- und/oder rippenartigen Er-
9 it ·
hebungen versehene Oberfläche aufweist.
19. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (4) aus durchgehend einheitlichem Material besteht.
20. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (4) ein Polyurethan-Schaumkörper mit glatter Oberflächenhaut ist,
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