DE29504256U1 - Transportbehälter für Pizzen - Google Patents
Transportbehälter für PizzenInfo
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Description
G 17 014 - les 07.02.1995
Dr.-Ing. Jens Hesse!bach, Limburgstr. 122, 73265 Dettingen/Teck
Dipl.-Ing. German Kälberer, Gutenberger Straße 15, 73265 Dettingen/Teck Nino Butto, Sonnenstraße 8, 73230 Kirenneim/Teck
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Pizzen
und sonstige Warmspei sen, mit einer Behälterwand aus zumindest
teilweise wärmeisolierendem Material, die einen
bei Bedarf zu öffnenden Aufnahmeraum umschließt, in dem sich im Bereich des Bodens eine Stellfläche für die zu
transportierende Pizza sowie unterhalb der Stellfläche eine zur Abgabe von gespeicherter Wärme geeignete Warmhalteplatte
befindet, wobei in der Behälterwand den Aufnahmeraum mit der Umgebung verbindende öffnungen vorgesehen
sind, die eine der Feuchtigkeitsabfuhr dienende
Durchströmung des Aufnahmeraumes mit Umgebungsluft bewirken.
Häufig werden frisch zubereitete Pizzen nicht unmittelbar in der Pizzeria, sondern zu Hause verzehrt. Während des
Transportes werden die Pizzen in Transportbehältern aufbewahrt,
die ein rasches Abkühlen verhindern sollen. Meist handelt es sich dabei um Pappkartons. Diese führen aller-
dings, abgesehen von der geringen Wärmeisolationswirkung,
zu einem raschen Durchfeuchten der Pizza mit entsprechender
Geschmacksbeeinträchtigung· Sie stellen überdies eine
nicht unbeträchtliche Menge von Verpackungsmüll dar.
In der EP 0 471 942 Bl ist daher bereits ein wiederverwendbarer
Transportbehälter der eingangs genannten Art vorgeschlagen worden. Sein Aufnahmeraum wird von einer
Wand begrenzt, die teilweise aus wärmeisolierendem und
teilweise aus gut wärmeleitendem Material besteht. Im
Innern des Aufnahmeraumes befindet sich eine der eingelagerten
Pizza ständig Wärme zuführende Warmhalteplatte.
Es sind ferner eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung
im unteren und oberen Bereich des gut wärmeleitenden Wandabschnittes vorgesehen, die im Aufnahmeraum
eine Luftströmung ermöglichen, mit der Feuchtigkeit abgeführt wird. Diese schlägt sich in Form von Kondensat
an dem gut wärmeleitenden Wandabschnitt nieder und
fließt über die Lufteintrittsöffnung ab.
Trotz dieser Maßnahmen dürfte sich die Entfeuchtungswirkung
in dem Aufnahmeraum in Grenzen halten. Die Luftöffnungen
befinden sich nur im vorderen Raumbereich, so
daß eine Durchlüftung der hinteren Raumbereiche kaum zu erwarten ist. Zudem wird die einströmende Luft durch das
gleichzeitig über die gleiche Öffnung ausströmende Konden-
sat vorbefeuchtet, so daß die Feuchtigkeitsaufnahmekapazität
nur gering ist. Es wird kaum gelingen, über einen längeren Zeitraum von etwa 1 Stunde einen knusprigen
Pizzarand zu bewahren.
Bei einem in der DE 84 01 415 Ul vorgeschlagenen Transportbehälter
für Pizzen besteht die den Aufnahmeraum umschließende Wand zwar vollständig aus wärmedichtem Material.
Mangels Belüftung wird sich aber auch hier ein rasches Durchfeuchten der transportierten Pizzen nicht
vermeiden lassen. Entsprechendes gilt auch für den in der
DE 94 10 225 Ul beschriebenen isolierenden Transportbehäl
ter.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Transportbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen,
der es ermöglicht, eine Pizza mit geringem Temperatur- und Qualitätsverlust über längere Zeit aufzubewahren.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die den Aufnahmeraum
begrenzende Behälterwand vollständig aus wärmeisolierendem Material besteht, daß in dem dem Randbereich
der Stellfläche zugeordneten seitlichen Wandbereich der
Behälterwand mehrere entlang diesem Randbereich verteilt angeordnete Lufteintrittsöffnungen vorgesehen sind, die
derart positioniert sind, daß sie sich unterhalb und/oder
in etwa auf Höhe einer auf der Stellfläche abgesetzten
Pizza befinden, und daß im mittleren Bereich der sich über
die Stellfläche hinweg erstreckenden Deckenwand wenigstens eine Luftaustrittsöffnung vorgesehen ist, so daß die
innerhalb des Aufnahmeraumes zwischen den Lufteintrittsöffnungen
und der höher liegenden wenigstens einen Luftaustrittsöffnung
strömende Luft zunächst über den Pizzarand und anschließend nach innen über die Pizza-Oberseite
hi nwegströmt.
Indem die den Aufnahmeraum begrenzende Wand vollständig aus wärme isolierendem Material besteht, werden Kältebrücken
vermieden, die im Aufnahmeraum eine Kondensation feuchter Luft bewirken könnten. Außerdem wird durch diese
Maßnahme die Abkiihl ungszei t der Pizza hinausgezögert, die
Wärme zurückgehalten, über die Lufteintrittsöffnungen und
die wenigstens eine Luftaustrittsöffnung findet allerdings
ein kontrollierter Luftaustausch mit der Umgebung statt,
der eine Abfuhr von Feuchtigkeit aus dem Aufnahmeraum bewirkt, ohne die Pizza zu sehr abzukühlen. Durch die
gewählte Verteilung der 'Öffnungen wird erreicht, daß der
oberhalb der Pizza liegende Abschnitt des Aufnahmeraumes großflächig durchströmt wird, so daß Toträume, in denen
kein Luftaustausch stattfindet, zumindest weitestgehend
vermieden werden. Indem die Luft am Randbereich der Pizza
einströmt, ist gewährleistet, daß das Feuchtigkeits-
Aufnahmevermögen der Luft in diesem Randbereich noch besonders hoch ist, so daß speziell der Pizzarand sehr gut
vor Feuchtigkeit geschützt ist und knusprig bleibt. Der Transportbehälter ermöglicht es beispielsweise, auch noch
nach 1 Stunde Aufbewahrungszeit eine Pizzatemperatur von
mindestens 60° C zu gewährleistet. Der Wärmeverlust wird
durch den Transportbehälter stark reduziert, bei gleichzeitiger Abfuhr eines relevanten Anteils der entstehenden
Feuchtigkeit.
Der Transportbehälter eignet sich gut zur Verwendung im
Rahmen eines Mehrwegesystems, so daß er dazu beitragen kann, das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen aufgeführt.
Zweckmäßigerweise ist die den Aufnahmeraum begrenzende
Wand in ein Behälter-Unterteil und ein lösbar auf dieses
aufgesetztes Behälter-Oberteil unterteilt, wobei das Behälter-Oberteil
vom Behälter-Unterteil abgehoben werden kann, um den Aufnahmeraum zum Einlegen oder Entnehmen
einer Pizza zugänglich zu machen.
In diesem Zusammenhang besteht die vorteilhafte Möglichkeit, die Lufteintrittsöffnungen durch Ausnehmungen zu
realisieren, die in die bei geschlossenem Behälter einander
zugewandten bzw. aufeinanderiiegenden Randflächen
der seitlichen Wandbereiche des Behälter-Oberteils und/
des Behälter-Unterteils ausgebildet sind. Ein derartiger
Aufbau erleichtert die Herstellung vor allem dann, wenn es sich bei den Behälterteilen um gegossene oder geschäumte
Formteile handelt. Die Behälterteile können beispielsweise
aus Polyurethanschaum bestehen, der eine geschlossene,
glattflächige Oberflächenhaut hat und sich bei. guten
Dämmeigenschaften leicht reinigen läßt.
Eine weitere Erhöhung der Warmhalteeffektivität läßt sich
dadurch erzielen, daß man die der Stellfläche zugewandte Innenfläche der Deckenwand als W arme-
strahlungs-Reflexionsfläche ausbildet. Dies kann beispielsweise
durch Beschichtung mit geeignetem Material, beispielsweise mit Aluminiumfolie, geschehen. Derzeit wird
allerdings eine andere Variante favorisiert, bei der die
Reflexionsfläche von in die Oberfläche der Wand eingelagerten
Reflexionspartikeln gebildet ist, beispielsweise
Glimmer. Die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche bewirkt eine
Wärmerückstrahlung auf die Oberseite der Pizza und somit
eine Art Heizeffekt.
Zweckmäßigerweise befindet sich genau eine oder wenigstens
eine Luftaustrittsöffnung vertikal oberhalb des zentralen
• · ♦ ·
Bereiches der zum Ablegen der Pizza dienenden Stellfläche. Auf diese Weise wird die über die Lufteintrittsöffnungen
zuströmende Frischluft gezwungen, die Pizza über ihren gesamten Radius zu überstreichen und die Feuchtigkeit
optimal aufzunehmen.
Die Warmhalteplatte ist vorzugsweise lösbar in dem Transportbehälter
angeordnet, so daß sie sich zum Aufheizen vor dem Gebrauch sowie zu Reinigungszwecken leicht entnehmen
läßt. Zweckmäßigerweise bildet sie unmittelbar die Pizza-Stellfläche,
so daß eine unmittelbare Wärmezufuhr in den
Pizzateig erfolgen kann. Zweckmäßig kann es sein, die der Stellfläche zugeordnete Oberfläche der Warmhalteplatte mit
z.B. noppen- und/oder rippenartigen Erhebungen zu versehen,
so daß ein Ankleben der Pizza verhindert wird und
eine gewisse Unterlüftung möglich ist.
Bevorzugt besteht die Warmhalteplatte aus einem aufheizbaren
Material mit wärmespeichernden Eigenschaften, beispielsweise
ein Keramikmaterial oder ein geeignetes Kunststoffmateri
al.
Zugunsten einer guten Recyclingfähigkeit empfiehlt es
sich, die Wand des Transportbehälters aus nur einem einzigen
Werkstoff herzustellen, obgleich prinzipiell auch
ein mehrschaliger Aufbau möglich wäre.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 ein AusfUhrungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Transportbehälters bei geöffnetem Aufnahmeraum in perspektivischer Darstellung und
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Transportbehälter
aus Fig. 1 im geschlossenen Zustand, entsprechend
Schnittlinie 11 -11, wobei strichpunktiert
eine eingelagerte Pizza angedeutet ist.
Der abgebildete Transportbehälter 1 umfaßt ein Behälter-Unterteil
2 und ein Behälter-Oberteil 3, die gemeinsam
eine Behälterwand 4 bilden, die einen Aufnahmeraum 5 für eine aufzubewahrende oder zu transportierende Pizza 6
begrenzt.
Die beiden Behälterteile 2, 3 sind relativ zueinander bewegbar,
um den Aufnahmeraum 5 nach Bedarf zugänglich zu machen oder zu verschließen. In Fig. 2 ist der geschlossene
Transportbehälter 1 gezeigt, wobei das Behälter-Oberteil
3 auf dem Behälter-Unterteil 2 aufliegt. Der hierbei
im Behälter-Innern vorliegende Aufnahmeraum 5 ist von
verschiedenen Abschnitten der Behälterwand 4 begrenzt, und
zwar von einer unten liegenden horizontalen Bodenwand 15,
einer sich mit Abstand oberhalb dieser erstreckenden horizontalen
Deckenwand 16 und einer vertikal zwischen der
Bodenwand 15 und der Deckenwand 16 verlaufenden Seitenwand 17, die den Aufnahmeraum 5 seitlich entlang seines Umfangs
begrenzt.
Die Bodenwand 15 befindet sich am Behälter-Unterteil 2,
die Deckenwand 16 am Behälter-Oberteil 3. Die Seitenwand
17 ist horizontal in einen oberen und einen unteren
Seitenwandabschnitt 18, 18' unterteilt. Der obere Seitenwandabschnitt
18 ragt ausgehend vom Seitenrand der Deckenwand 16 nach unten, der untere Seitenwandabschnitt 18'
ragt ausgehend vom Seitenrand der Bodenwand 15 nach oben. Die beiden Behälterteile 2, 3 liegen mit den einander
zugewandten, vertikal ausgerichteten Randflächen 7, 8 des
oberen und unteren Seitenwandabschnittes 18, 18' aufeinander
auf.
Das Behälter-Unterteil 2 ist bevorzugt plattenähnlich
flach ausgebildet, wobei der in ihm befindliche Raumabschnitt
12 des Aufnahmeraumes 5 verhältnismäßig flach
ist und ein geringeres Volumen aufweist. Der in dem Behälter-Oberteil 3 ausgebildete obere Raumabschnitt 13
des Aufnahmeraumes 15 hingegen hat eine größere vertikale Höhe und ein entsprechend größeres Volumen, so daß das
Behälter-Oberteil 3 über eine haubenartige Gestalt verfügt.
Der Transportbehälter 1 dient zum Transport einzelner
Pizzen. Entsprechend deren üblicher Kontur verfügt der Aufnahmeraum 5 über einen kreisförmigen Grundriß. Zumindest
in Teilbereichen ist auch der äußere Grundriß des
Transportbehälters 1 kreisbogenförmig konturiert. An
wenigstens einer Stelle des Umfanges befindet sich hier
vorzugsweise ein linearer Außenkonturabschnitt.21 . Hier
sind die beiden Behälterteile 2, 3 über Scharniere 14 derart
aneinander angelenkt, daß sich das Behälter-Oberteil 3
bei auf einer Unterlage abgestelltem Behälter-Unterteil 2
relativ zu diesem hochschwenken läßt, um den Aufnahmeraum 5 zum Einlegen oder Entnehmen der Pizza 6 zugänglich zu
machen.
Bei einer nicht näher dargestellten Ausführungsform sind
die beiden Behälterteile 2, 3 nicht ständig miteinander
gekoppelt. Das völlig separate Behälter-Oberteil 3 läßt
sich hier bei Bedarf komplett abnehmen.
Der beispielsgemäße Transportbehälter 1 dient zum Einzeltransport
von frisch zubereiteten warmen Pizzen 6. Die zu
transportierende Pizza 6 wird auf einer dem Behälter-Unterteil
2 zugeordneten Stellfläche 22 abgelegt. Die
horizontal verlaufende Ablageebene 23 dieser Stellfläche
22 verläuft beim Ausführungsbeispiel im wesentlichen durch
den Trennbereich 24 der beiden Behälterteile 2, 3, an dem
diese im geschlossenen Zustand mit den beiden Randflächen
7, 8 aufeinandersitzen. Da angestrebt wird, wenigstens
über einen Zeitraum von 1 Stunde eine Pizzatemperatur von mindestens 60° C aufrechtzuerhalten, besteht die Behälterwand
4 vollständig aus wärmeisolierendem Material, also
Material mit guten Dämmeigenschaften. Bevorzugt ist ein
einheitliches Material gewählt, um die Recycling-Tauglichkeit
zu verbessern. Beispielsgemäß bestehen die beiden
Behälterteile 2, 3 aus einem geschäumten Material, insbesondere
aus Polyurethanschaum. Sie können daher in einem entsprechenden Schaumverfahren kostengünstig hergestellt
werden. Werden die Scharniere 14 als Einlegeteile in das Schäumwerkzeug eingebracht, lassen sich die beiden Behälterteile
2, 3 in einem gemeinsamen Arbeitsgang schäumen .
Denkbar wäre es auch, die Scharniere 14 bei entsprechender Materialwahl als Filmscharniere auszubilden.
Die Stellfläche 22 befindet sich beim Ausführungsbeispiel
nicht unmittelbar an der Bodenwand 15-, sondern an einer
oberhalb dieser angeordneten Warmhalteplatte 25. Bei ihr
handelt es sich um einen einfachen Körper aus aufheizbarem,
wärmespeicherndem Material, beispielsweise ein geeignetes
Keramik- oder Kunststoffmaterial. Sie ist entsprechend
dem Grundriß des Aufnahmeraumes 5 als kreis-
scheibenförmiger Körper konzipiert und lose in den im
Behälter-Unterteil 2 ausgebildeten unteren Raumabschnitt
13 des Aufnahmeraumes 5 eingelegt. Es ist auf diese Weise möglich, die Warmhalteplatte 25 bei Bedarf aus dem Transportbehälter
1 zu entnehmen und in einer separaten Heizvorrichtung aufzuheizen. Vor dem Transport einer Pizza 6
wird die aufgeheizte Warmhalteplatte 25 in den Transportbehälter
1 eingelegt und ist anschließend in der Lage, die
in ihr gespeicherte Wärme allmählich an die auf ihr abgelegte
Pizza 6 abzugeben. Auf diese Weise wird der Pizza 6
ständig Wärme zugeführt und ihr Abkühl Vorgang verlangsamt.
Da die Warmhalteplatte 25 in den unteren Raumabschnitt 13
eingelassen ist, wird sie entlang ihres umfangsseiti gen
Randes 26 von dem unteren Seitenwandabschnitt 18'
flankiert. Dadurch ist sie in ihrer Lage fixiert und kann
nicht verrutschen. Dem umfangsseiti gen Rand 26 gegenüberliegende
Greifausnehmungen 27 im unteren Seitenwandabschnitt
18' erleichtern die Entnahme der Warmhalteplatte
25, hier kann sie mit den Fingern einer Hand leicht untergriffen und herausgehoben werden.
Liegt die Pizza 6 unmittelbar auf der vorliegend kreisrund konturierten Stellfläche 22 auf, ergibt sich ein optimaler
Wärmeübergang.
Es kann vorgesehen sein, in die die Stellfläche 22 bildende Oberfläche der Warmhalteplatte 25 Vertiefungen einzubringen,
so daß sich eine Oberflächengestaltung mit z.B.
noppen- und/oder rippenartigen Erhebungen ergibt, auf
denen die Pizza 6 aufliegt. Dies kann dazu beitragen, ein
Ankleben der Pizza und/oder einen Feuchtigkeitsstau zu
verhindern. Rippenartige Erhebungen können beispielsweise
nach Art von Radi al strahl en verlaufen, die vom Mittelpunkt der Warmhalteplatte 25 ausgehen.
Bei bekannten Transportbehältern für Pizzen besteht häufig
das Problem, daß die Pizza auf Grund der entstehenden
Feuchtigkeit mit der Zeit durchnäßt und dadurch im Geschmack
wie auch in der Konsistenz erhebliche Einbußen erfährt. Um dem entgegenzuwirken, sind bei dem hier beschriebenen
Transportbehälter 1 Durchbrechungen bzw. Offnungen
in der Behälterwand 4 ausgebildet, so daß eine luftdurchlässige Verbindung zwischen dem Aufnahmeraum 5
und der Umgebung des Transportbehälters 1 vorliegt. Auf
diese Weise stellt sich eine der Feuchtigkeitsabfuhr
dienende selbsttätige Durchströmung des Aufnahmeraumes 5 mit Umgebungsluft ein.
Zunächst sind in dem dem Randbereich 26 der Stellfläche 22 zugeordneten seitlichen Wandbereich 28 der Behälterwand 4
mehrere entlang diesem Randbereich 26 und somit entlang
dem Umfang des Aufnahmeraumes 5 verteilt angeordnete Lufteintrittsöffnungen
32 vorgesehen.
Beim Ausführungsbeispiel sind zunächst vier sich paarweise
diametral gegenüberliegende und untereinander um
etwa 90° versetzt angeordnete Lufteintrittsöffnungen 32'
vorhanden. Eine dieser Lufteintrittsöffnungen 32' kann
sich an der den Scharnieren 14 zugeordneten Behälter-Rückseite 21 befinden, eine weitere an der diametral gegenüberliegenden
Behälter-Vorderseite. Zwischen der an der
Vorderseite angeordneten Lufteintrittsöffnung 32' und den
sich in Umfangsrichtung des Aufnahmeraumes 5 beidseits
anschließenden weiteren Lufteintrittsöffnungen 32' sind
beispielsgemäß nochmals jeweils mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen
3 2'' vorhanden. Dies hat sich derzeit
als gut wirksame Verteilung und Position für die Lufteintrittsöffnungen
32 herausgestellt.
Die Position der Lufteintrittsöffnungen 32 mit Bezug zur
Höhenrichtung 33 des Transportbehälters I5 d. h. rechtwinkelig
zur Stellfläche 22, sollte möglichst so sein, daß sich die Lufteintrittsöffnungen 32 an Stellen befinden,
die unterhalb oder vorzugsweise auf Höhe der Position liegen, die eine auf der Stellfläche 22 abgesetzte Pizza
ei nnimmt.
Es ist des weiteren im mittleren Bereich der sich über die
Stellfläche 22 hinweg erstreckenden, d. h. die Stellfläche 22 überdeckenden, Deckenwand 16 der Behälterwand 4 wenigstens
eine Luftaustrittsöffnung 34 vorgesehen. Auch sie
durchsetzt die Behälterwand 4 und schafft somit eine Luftverbindung
zwischen dem Aufnahmeraum 5 und der Atmosphäre. Sie liegt höher als die Lufteintrittsöffnungen 32 und vorzugsweise
unmittelbar vertikal oberhalb des zentralen Bereiches der Stellfläche 22. Beim Ausführungsbeispiel ist
genau eine solche Luftaustrittsöffnung 34 vorgesehen. Eine
nicht näher dargestellte Bauform verfügt über mehrere über die Deckenwand 16 verteilt angeordnete Luftaustrittsöffnungen
34, die sich zumindest teilweise auch im mittleren Deckenwandbereicn befinden, wobei sie beispielsweise nach
Art eines Lochkranzes angeordnet sein können.
Infolge der gewählten Anordnung der Lufteintrittsöffnungen
32 und der Luftaustrittsöffnung(en) 34 stellt sich während
des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Transportbehälters 1
im Aufnahmeraum 5 eine Luftbewegung ein, bei der kühlere
Umgebungsluft durch die Lufteintrittsöffnungen 32 in den
Aufnahmeraum 5 zuströmt (Pfeile 36), um anschließend über die Pizza-Oberseite 37 zentral nach innen zu strömen und
letztlich durch die Luftaustrittsöffnung 34 nach oben aus
dem Transportbehälter 1 zu entweichen (Pfeile 38). Die ausströmende Luft ist erwärmte Luft, die Feuchtigkeit aus
dem Aufnahmeraum 5 abführt. Dadurch wird im Aufnahmeraum eine Kondensatbildung verhindert oder zumindest beträchtlich
reduziert, und die Pizza 6 wird vor Durchnässung geschützt.
Auf Grund der gewählten Anordnung der Lufteintrittsöffnungen
32 strömt die gemäß Pfeilen 36 eintretende, verhältnismäßig
trockene Luft zunächst über den umfangsseitigen
Pizzarand 35 hinweg, bevor sie nach radial innen über die Pizza-Oberseite 37 hinwegstreicht. Beim überströmen
des Pizzarandes 35 ist sie daher noch sehr stark feuchtigkeitsaufnahmefähig, so daß der Anfall von Feuchtigkeit
vor allem in den in der Nähe der Seitenwand 17
liegenden Außenbereichen des Aufnahmeraumes 5 besonders
gering ist. Dies gewährleistet, daß der Pizzarand seine
erwünschten knusprigen Eigenschaften beibehält. Ist in den
sich an den Pizzarand anschließenden Pizzabereichen die
Feuchtigkeitsabfuhr nicht derart hoch, wirkt sich dies auf
die Qualität des Produktes erheblich weniger aus, da hier infolge des Belages von Hause aus eine weichere Konsistenz
vorliegt.
Beim Ausführungsbeispiel befinden sich die Lufteintrittsöffnungen
32 in der Seitenwand 17 und dort auf Höhe der
Pizzaposition. Sie schließen sich höhenmäßig in etwa unmittelbar
an die Auflageebene 23 an. Dies ermöglicht eine
besonders vorteilhafte Bauweise des Transportbehälters 1.
Die Lufteintrittsöffnungen 32 können von beispielsweise
nach Art von Einkerbungen gestalteten Ausnehmungen 42 gebildet
sein, die in die oben erwähnten Randflächen 7, 8
des Behälter-Unterteils 2 und/oder des Behälter-Oberteils
3 eingebracht sein können. Ein solcher Aufbau ist beim
Ausführungsbeispiel verwirklicht, wo sich die Ausnehmungen
42 allerdings nur am Behälter-Oberteil 3 befinden. Im
geschlossenen Zustand des Transportbehälters 1 sind sie an
ihrer Unterseite bzw. Einschnittseite von der zweckmäßigerweise
ebenen Randfläche 8 des Behälter-Unterteils 2
begrenzt.
Es wäre denkbar, die Lufteintrittsöffnungen 32 dadurch zu
realisieren, daß man wenigstens eine der beiden Randflächen
7, 8 mit einer wellen-, mäander- oder zickzackförmigen
Formgebung versieht.
Bei einem nicht näher dargestellten Ausführungsbeispiel
befinden sich die Lufteintrittsöffnungen 32 zumindest
teilweise unterhalb der Stellfläche 22, wobei sie auch im äußeren seitlichen Wandbereich der Bodenwand 15 ausgebildet
sein können. Es kann sich um kanalförmige Lufteintrittsöffnungen
32 handeln. Auf Grund der einfacheren Herstellung ist allerdings den randseitigen Vertiefungen
wie beim Ausführungsbeispiel der Vorzug zu geben.
Ii
Die Eintritts- und Austrittsquerschnitte der 'Öffnungen 32,
34 werden so ausgelegt, daß trotz der über die ausströmende Luft abgeführten Wärme eine wunschgemäß lange Abkühlungszeit
für die Pizza 6 vorliegt.
Ein zusätzlicher Aufheizungseffekt für die Pizza 6 läßt
sich in vorteilhafter Weise dadurch erzielen, daß man die
der Stellfläche 2 2 zugewandte Innenfläche 43 der Deckenwand
6 als Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche 44 ausbildet.
Sie reflektiert die nach oben abgegebene Wärmestrahlung
zumindest teilweise auf die Pizza-Oberseite zurück. Beim
Ausführungsbeispiel ist sie dadurch gebildet, daß Reflexionspartikel
wie Glimmer od.dgl. in besagte Innenfläche 43 eingelagert sind. Das Einlagern kann direkt bei
der Schäumformgebung stattfinden.
Bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel dient eine
Reflexionsfolie, beispielsweise Alufolie, die an der
Innenfläche 43 festgelegt ist, als Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche.
Die Reflexionsfolie kann beispielsweise
angeklebt sein.
Unterhalb der eingelegten Warmhalteplatte 25 kann ein
Zwischenraum 45 zur Bodenwand 15 vorgesehen sein. Insbesondere entlang des umfangsseitigen Randes dieses
Zwischenraumes 45 verteilt können Lagervorsprünge 46
vorgesehen sein, auf denen die Warmhalteplatte 25 aufliegt.
Um auch dann eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten,
wenn mehrere Transportbehälter 1 übereinandergestapelt
sind, empfiehlt es sich, Abstandshalter 47 vorzusehen, die einen Abstand zwischen der die Luftaustrittsöffnung
34 aufweisenden Deckenwand 16 eines jeweiligen
unteren Transportbehälters 1 und der Bodenwand 15 des darüberstehenden Transportbehälters gewährleisten. Beim Ausführungsbeispiel sind solche Abstandshalter 47 in Gestalt von Füßen vorgesehen, die außen an der Unterseite der
Bodenwand 15 angeformt sind.
unteren Transportbehälters 1 und der Bodenwand 15 des darüberstehenden Transportbehälters gewährleisten. Beim Ausführungsbeispiel sind solche Abstandshalter 47 in Gestalt von Füßen vorgesehen, die außen an der Unterseite der
Bodenwand 15 angeformt sind.
Claims (20)
1. Transportbehälter für Pizzen und sonstige Warmspeisen,
mit einer Behälterwand (4) aus zumindest teilweise
wärmeisolierendem Material, die einen bei Bedarf zu
öffnenden Aufnahmeraum (5) umschließt, in dem sich im Bereich des Bodens eine Stellfläche (22) für die zu transportierende
Pizza (6) sowie unterhalb der Stellfläche (22) eine zur Abgabe von gespeicherter Wärme geeignete Warmhalteplatte
(25) befindet, wobei in der Behälterwand (4) den Aufnahmeraum (5) mit der Umgebung verbindende
öffnungen (32, 34) vorgesehen sind, die eine der Feuchtigkeitsabfuhr
dienende Durchströmung des Aufnahmeraumes mit Umgebungsluft bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß
die den Aufnahmeraum (5) begrenzende Behälterwand (4) vollständig aus wärmeisolierendem Material besteht, daß in
dem dem Randbereich (26) der Stellfläche (22) zugeordneten seitlichen Wandbereich (28) der Behälterwand (4)
mehrere entlang diesem Randbereich (26) verteilt angeordnete
Lufteintrittsöffnungen (32) vorgesehen sind, die derart positioniert sind, daß sie sich unterhalb und/oder
in etwa auf Höhe einer auf der Stellfläche (22) abgesetzten Pizza (6) befinden, und daß im mittleren Bereich
der sich über die Stellfläche (22) hinweg erstreckenden Deckenwand (16) wenigstens eine Luftaustrittsöffnung (34)
vorgesehen ist, so daß die innerhalb des Aufnahmeraumes
(5) zwischen den Lufteintrittsöffnungen (32) und der höher
liegenden wenigstens einen Luftaustrittsöffnung (34)
strömende Luft zunächst über den Pizzarand (35) und anschließend nach innen über die Pizza-Oberseite (37)
hi nwegströmt.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Behälterwand (4) in ein Behälter-Unterteil
(2) und ein lösbar auf dieses aufgesetztes, zum 'Öffnen
des Aufnahmeraumes (5) zweckmäßigerweise hochschwenkbar
an dem Behälter-Unterteil (2) angelenktes Behälter-Oberteil
(3) unterteilt ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lufteintrittsöffnungen (32) zumindest
teilweise von beispielsweise nach Art von Einkerbungen
gestalteten Ausnehmungen (42) gebildet sind, die an den bei geschlossenem Behälter einander zugewandten Randflächen
(7, 8) der Seitenwand (17) des Behälter-Oberteils (3) und/
oder des Behälter-Unterteils (2) ausgebildet sind.
4. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die einer Ausnehmung (42) des Behälter-Oberteils (3) oder Behälter-Unterteils (2) gegenüberliegende
Randfläche (7, 8) des jeweils anderen Teiles (2, 3) eben ist.
5. Transportbehälter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden bei geschlossenem
Behälter aufeinanderliegenden Randflächen
(7, 8) eine wellen-, mäander- oder zickzackförmige Kontur
hat.
6. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens vier sich paarweise diametral gegenüberliegende und um etwa 90° versetzt zueinander
angeordnete Lufteintrittsöffnungen (32, 32')
vorhanden sind.
7. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stellfläche (22) kreisrund
konturi ert i st.
8. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7
in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Behälter-Unterteil (2) plattenähnlich flach und das
Behälter-Oberteil (3) haubenartig ausgebildet ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die der Stellfläche (22) zugewandte
Innenfläche (43) der Deckenwand (16) als Wärmestrahl
ungs-Refl exi onsfl äche (44) ausgebildet ist.
10. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche (44)
von einer an der Deckenwand festgelegten, insbesondere
folienartig dünnen Reflexionsschicht, beispielsweise Aluminiumfolie,
gebildet ist.
11. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmestrahlungs-Reflexionsfläche (44)
von in die Oberfläche der Deckenwand (16) eingelagerten
Reflexionspartikeln wie Glimmer od.dgl. gebildet ist.
12. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Deckenwand (16)
eine über dem zentralen Bereich der Stellfläche (22)
liegende Luftaustrittsöffnung (34) vorgesehen ist.
13. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25)
eine der Stellfläche (22) entsprechende Außenkontur besitzt und die Stellfläche (22) zweckmäßigerweise unmittel
bar bildet.
14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25)
scheibenförmig ausgebildet ist.
15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25)
ein aus aufheizbarem, wärmespeicherndem Material bestehender
Körper ist.
16. Transportbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Warmhalteplatte (25) aus Keramik- oder
Kunststoffmaterial besteht.
17. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25)
entnehmbar in einer Ausnehmung (12) der den Aufnahmeraum (5) unten begrenzenden Bodenwand (15) aufgenommen ist.
18. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmhalteplatte (25)
oben eine mit z.B. noppen- und/oder rippenartigen Er-
9 it ·
hebungen versehene Oberfläche aufweist.
19. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (4) aus
durchgehend einheitlichem Material besteht.
20. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwand (4) ein
Polyurethan-Schaumkörper mit glatter Oberflächenhaut ist,
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29504256U DE29504256U1 (de) | 1995-03-11 | 1995-03-11 | Transportbehälter für Pizzen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29504256U DE29504256U1 (de) | 1995-03-11 | 1995-03-11 | Transportbehälter für Pizzen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29504256U1 true DE29504256U1 (de) | 1995-05-11 |
Family
ID=8005260
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29504256U Expired - Lifetime DE29504256U1 (de) | 1995-03-11 | 1995-03-11 | Transportbehälter für Pizzen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19950622 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19980908 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020129 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20031001 |