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Die Erfindung betrifft ein System
zur Befestigung mindestens einer Anschlagschiene auf einer Auflage,
wie zum Beispiel einem Tisch, bestehend aus Anschlagschiene, einer
Auflage, auf deren Auflageebene die Anschlagschiene positionierbar
ist und einer Klemmvorrichtung, wobei mittels der Klemmvorrichtung
die Anschlagschiene auf der Auflage befestigbar ist.
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Bekannt sind Anschlagschienen mit
auf ihrer Unterseite einge brachten T-Nuten, um Klemmvorrichtungen
aufzunehmen, die die Anschlagschiene dann auf einer Auflage klemmen.
Die Auflage ist dabei beispielsweise als Tisch ausgeführt. Derartige Anschlagschienen
sind zur Klemmung auf dem Tisch beziehungsweise der Auflage zu positionieren.
Für das
Klemmen der Anschlagschiene auf der Auflage ist dann eine Klemmvorrichtung
von unten in die Anschlagschiene beziehungsweise deren Nut einzusetzen.
Durch Verdrehen des Kopfes einer derartigen Klemmvorrichtung in
der T-Nut kann beispielsweise eine Klemmung erreicht werden.
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Der Nachteil der bekannten Anschlagschienen
beziehungsweise Klemmvorrichtungen derartiger Befestigungssysteme
ist, daß die
Klemmvorrichtung auf dem Tisch beziehungsweise der Auflage positioniert
ist und zumindest der Klemmkopf der Klemmvorrichtung über die
Auflageebene herausragt. Die Auflageebene ist definiert durch die
Auflage des Tisches, auf dem das zu bearbeitende Werkstück beispielsweise
später
aufgelegt werden soll. Die Auflageebene wird auch definiert durch
die Unterseite der Anschlagschiene, die auf die Auflage aufgelegt wird.
Soll beispielsweise die Anschlagschiene bewegt werden, muß diese
angehoben werden, damit die Klemmvorrichtung frei wird.
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Es sind auch Lösungen bekannt, bei denen die
Klemmvorrichtung komplett aus der Anschlagschiene und der Auflage
entnommen werden muß, wenn
die Anschlagschiene neu positioniert werden soll. Diese Tätigkeiten
sind insbesondere sehr zeitaufwendig. Bei größeren Maschinen besitzt die
Anschlagschiene außerdem
ein nicht unbeträchtliches Gewicht,
so daß körperlich
schwere Arbeit für
die Bedienperson anfällt.
Die Positionierung der Anschlagschiene und die spätere Klemmung
mittels der Klemmvorrichtung stellt auch ein aufwendiges Verfahren
dar und bietet zudem Möglichkeiten,
die zu Ungenauigkeiten in der Einstellung der Anschlagschiene selbst
führen
können.
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Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand
der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein System zur Befestigung
einer Anschlagschiene auf einer Auflage, wie zum Beispiel einem
Tisch, zur Verfügung
zu stellen, durch die es ermöglicht
wird, die Anschlagschiene nach Lösen
der Klemmung und ohne Entnahme der Klemmvorrichtung frei auf der Auflage
zu bewegen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein
System zur Befestigung mindestens einer Anschlagschiene auf einer
Auflage, wie zum Beispiel einem Tisch, gelöst, welches aus Anschlagschiene,
einer Auflage, auf deren Auflageebene die Anschlagschiene positionierbar
ist, und einer Klemmvorrichtung gebildet ist, wobei mittels der
Klemmvorrichtung die Anschlagschiene auf der Auflage befestigbar
ist, die sich dadurch auszeichnet, daß die Klemmvorrichtung im nichtklemmenden
beziehungsweise gelösten Zustand
mindestens in Höhe
der Auflageebene angeordnet ist beziehungsweise diese Ebene nicht überragt.
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Durch eine derartige Lösung ist
es nunmehr möglich,
die Anschlagschiene nach dem Lösen
der Klemmung frei auf der Auflage zu bewegen und nach der exakten
Positionierung leicht wieder zu klemmen. Die Auflageebene ist dabei
definiert zum einen durch den Tisch beziehungsweise die Oberfläche der
Auflage, auf der das zu bearbeitende Werkstück dann später aufgelegt wird, und zum
anderen durch die Unterseite der Anschlagschiene beziehungsweise
die Seite der Anschlagschiene, die dann zur Positionierung bzw.
Einstellung auf der Auflage aufliegt.
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Die Lösung ist dabei derart zu verstehen, daß die Klemmvorrichtung
im nichtklemmenden Zustand beziehungsweise gelösten Zustand die Auflageebene,
beispielsweise bei Anordnung der Klemmvorrichtung in der Auflage,
nicht überschreitet
bzw. überragt.
Das heißt,
sie ist entweder in gleicher Höhe zur
Auflageebene oder unterhalb dieser Auflageebene angeordnet.
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Ist die Klemmvorrichtung dagegen
in der Anschlagschiene ange ordnet, dann ist die Auflageseite der
Anschlagschiene, welche auf die Auflage aufgelegt wird, als Auflageebene
definiert. In diesem Fall befindet sich die Klemmvorrichtung dann
ebenfalls in gleicher Höhe
zu dieser Auflageebene beziehungsweise im eingebauten Zustand oberhalb
dieser Ebene. Auch in diesem Fall überragt die Klemmvorrichtung
nicht die Auflageebene. Die Zielstellung ist, daß die Auflageebene bei mehreren
möglichen
Ausführungsformen
durch die Klemmvorrichtung nicht überragt wird. Es kann auch
definiert werden, daß die Klemmvorrichtung
in nichtklemmendem bzw. gelöstem
Zustand nicht über
die Auflageebene hervorsteht.
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Ein derartiges System bietet dann
die Möglichkeit,
daß die
Anschlagschiene nach Lösen
der Klemmung frei auf der Auflage beweglich ist. Die Anschlagschiene
muß zum
Bewegen ebenfalls nicht angehoben werden. Die Voraussetzung dazu,
daß eine freie
Fläche
auf der Auflage beziehungsweise auf der Unterseite der Anschlagschiene,
die dann auf der Auflage aufliegt, ist dadurch angegeben, daß die Klemmvorrichtung
zumindest in gleicher Höhe
zur Auflageebene beziehungsweise diese Ebene nicht überragend
bzw. nicht hervorstehend (und somit nicht störend) angeordnet ist.
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Entsprechend einer vorteilhaften
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems
ist es vorgesehen, daß zumindest
ein Befestigungspunkt zur Befestigung der Anschlagschiene auf der
Auflage vorgesehen ist. Es ist dabei selbstverständlich von Vorteil, wenn mehrere
Befestigungspunkte vorgesehen sind beziehungsweise wenn diese Befestigungspunkte
in regelmäßigen oder
unregelmäßigen Abständen auf
der Auflage beziehungsweise der Anschlagschiene angeordnet sind.
Je mehr Befestigungspunkte vorgesehen sind, umso universeller und
einfacher ist ein Verschieben und anschließendes Befestigen der Anschlagschiene
auf der Auflage selbst. Durch die Anordnung der Klemmvorrichtung in
mindestens der Höhe
der Auflageebene beziehungsweise einer diese Ebene nicht überragenden Anordnung
ist es möglich,
eine Vielzahl von Befestigungspunkten vorzusehen, die ein freies
Bewegen der Anschlagschiene nach Lösen der Klemmung weiterhin
ermöglichen
und die dann eine universelle Befestigungsmöglichkeit für die Anschlagschiene darstellen.
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Das erfindungsgemäße System zeichnet sich auch
dadurch aus, daß die
Klemmvorrichtung in der Auflage und der oder die Befestigungspunkte
in der Anschlagschiene angeordnet sind. Dies wird die in der Praxis
am häufigsten
realisierte Ausführungsform
sein.
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Es ist jedoch auch, entsprechend
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, vorgesehen, daß die Klemmvorrichtung
in der Anschlagschiene und der oder die Befestigungspunkte in der
Auflage angeordnet sind. Dies ermöglicht, eine Auflage ohne die
entsprechenden Klemmvorrichtungen zu realisieren und nur den oder
die Befestigungspunkte in der Auflage vorzusehen. Die Befestigung
beziehungsweise Klemmung der Anschlagschiene erfolgt dann von der
Seite der Anschlagschiene aus. Dies ist beispielsweise für den Bediener
von Vorteil.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
ist dadurch angegeben, daß der
beziehungsweise die Befestigungspunkte durch eine Aufnahmenut in
der Anschlagschiene angegeben ist beziehungsweise sind. Entsprechend
der zuvor beschriebenen kinematischen Umkehr ist es selbstverständlich auch
möglich,
die Aufnahmenut dann in der Auflage vorzusehen, wenn die Klemmvorrichtung
in der Anschlagschiene angeordnet ist.
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Neben den bereits beschriebenen vorteilhaften
Wirkungen der erfindungsgemäßen Ausführungen
ist es durch die Realisierung der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung möglich, die
Anschlagschiene nach dem Verschieben unkompliziert und schnell wieder
zu klemmen. Eine Klemmung ist nunmehr an jeder beliebigen Stelle
der Anschlagschiene möglich.
Dies setzt selbstverständlich eine
entsprechende Auflagemöglichkeit
voraus.
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Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß es von
Vorteil ist, wenn die Klemmvorrichtung durch das eigene Gewicht
in der Position in Höhe
der Auflageebene beziehungsweise diese Ebene nicht überragend
gehalten ist. Diese Variante wird zum Einsatz gelangen, wenn die
Klemmvorrichtungen in der Auflage angeordnet sind. Bei einer Anordnung der
Klemmvorrichtungen in der Anschlagschiene wird hierzu eine entsprechende
technische Möglichkeit
realisiert, die die Klemmvorrichtung entgegen der Schwerkraft bewegt.
Dies kann beispielsweise durch die Anordnung einer Feder, welche
die Klemmvorrichtung nach dem Lösen
in die Anschlagschiene drückt,
realisiert werden.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Systems
zeichnet sich dadurch aus, daß die
Klemmvorrichtung durch die Kraft einer Feder in der Position in
Höhe der
Auflageebene beziehungsweise diese Ebene nicht überragend gehalten wird. Dies
ist, wie bereits zuvor beschrieben, in beiden durch das erfindungsgemäße System
vorgesehenen Anordnungsmöglichkeiten
der Klemmvorrichtung gegeben. Zum einen kann durch die Kraft einer Feder
die Klemmvorrichtung in der Auflage gehalten werden. Gleichzeitig
kann diese Feder auch das oder die klemmenden Teile der Klemmvorrichtung
in der Position in Höhe
der Auflageebene beziehungsweise diese Ebene nicht überragend
halten.
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Die Erfindung zeichnet sich auch
dadurch aus, daß die
Aufnahmenut als T-Nut ausgebildet ist.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
ist dadurch angegeben, daß die
Klemmvorrichtung ein Klemmstück
aufweist, welches zur form- und/oder
kraftschlüssigen
Klemmung der Anschlagschiene eine zur Form der Aufnahmenut korrespondierende
Form aufweist.
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Dabei ist es von Vorteil, wenn das
Klemmstück
in die Aufnahmenut einführbar
und dort drehbar ausgebildet ist.
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Dabei hat es sich weiter von Vorteil
erwiesen, wenn das Klemmstück
im geklemmten Zustand in die Aufnahmenut einragt und diese form-
und kraftschlüssig
klemmt.
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Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems
zeichnet sich dadurch aus, daß an
dem Klemmstück
Zentrierflächen
vorgesehen sind.
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Dabei hat es sich auch von Vorteil
erwiesen, wenn die Zentrierflächen
bogenförmig
ausgebildet sind, derart daß ihr
Mittelpunkt außerhalb
beziehungsweise leicht außerhalb
des Drehpunktes des Klemmstückes
liegt. Mit dem Mittelpunkt der Zentrierflächen ist damit ein imaginärer Mittelpunkt
der bogenförmigen
Flächen
gemeint.
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Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems
sieht vor, daß zwei
Zentrierflächen
vorgesehen sind, die gegenüber
dem Drehpunkt des Klemmstückes
punktsymmetrisch angeordnet sind.
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Dabei hat es sich auch von Vorteil
erwiesen, wenn an dem Klemmstück
Indexradien angeordnet sind. Von besonderem Vorteil ist es dabei,
wenn zwei Indexradien vorgesehen sind, deren Mittelpunkt der Drehpunkt
des Klemmstückes
ist.
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Ein weiterer Aspekt des erfindungsgemäßen Systems
ist dadurch angegeben, daß mindestens
ein Indexbolzen vorgesehen ist, der zentrisch in die Aufnahmenut
hineinragend angeordnet ist. Alle zuvor dargestellten, vorteilhaften
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Systems dienen neben dem
bereits beschriebenen Vorteil insbesondere dazu, daß die Klemmung
spielfrei und selbstzentrierend ausgeführt ist. Damit wird unter anderem
auch vermieden, daß nach
dem Lösen
der Klemmung das Klemmstück
beziehungsweise Gegenstück
der Klemmvorrichtung in der Aufnahmenut verbleibt.
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Es ist weiterhin von Vorteil, daß das Klemmstück vor der
nächsten
Klemmung nicht aufwendig an die neue Klemmposition geschoben werden
muß. Die
Klemmung besitzt nunmehr eine Indexiermöglichkeit, bei der die Anschlagschiene
gegenüber
der Klemmung verschoben wird, bis ein in der Anschlagschiene integrierter,
beispielsweise in eine als T-Nut ausgebildete Aufnahmenut einragender
Indexbolzen an exakt definierter Position die Klemmung auslöst.
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Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß es von
Vorteil ist, wenn die Auflage eine Aufnahme aufweist, in der die
Klemmvorrichtung angeordnet ist. Eine solche Aufnahme kann selbstverständlich auch
in der Anschlagschiene zur Aufnahme einer Klemmvorrichtung angeordnet
sein.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Systems
zeichnet sich dadurch aus, daß die
Klemmvorrichtung aus einem Gehäuse,
einem Klemmstück
und einer mit dem Klemmstück
verbundenen Welle besteht, an deren dem Klemmstück abgewandten Ende eine Befestigungs-
beziehungsweise Arretierungsmöglichkeit
vorgesehen ist, und die einen Positioniergriff und einen Klemmgriff
trägt. Die
Befestigungs- beziehungsweise Arretierungsmöglichkeit kann dabei beispielsweise
ein Gewinde sein. Es kann aber durchaus auch eine andere Befestigungs-
beziehungsweise Arretierungs- oder Klemmmöglichkeit hierzu dienen.
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Die Erfindung zeichnet sich weiter
dadurch aus, daß die
Aufnahme einen Innenkonus zur Aufnahme der Klemmvorrichtung besitzt.
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Dabei ist es selbstverständlich von
Vorteil, wenn das Gehäuse
auf der dem Klemmstück
zugewandten Seite konisch ausgebildet ist, derart daß es, ein
Gegenlager zur Klemmung bildend, in den Innenkonus der Aufnahme
eingreift.
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Es hat sich auch herausgestellt,
daß es
von Vorteil ist, wenn an beziehungsweise in dem Gehäuse auf
der dem Klemmstück
zugewandten Seite ein Gewinde vorgesehen ist, welches einen Zwischenring
aufnimmt.
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Dieser Zwischenring wird entsprechend
einer vorteilhaften Weiterbildung so ausgebildet, daß an dem
Zwischenring Führungsflächen vorgesehen sind,
die das Gehäuse
formschlüssig
an der als Langloch ausgebildeten Aufnahme führen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
ist dadurch angegeben, daß in
dem Gehäuse
eine Feder angeordnet ist, deren Federkraft das Gehäuse in Richtung des
Klemmstückes
derart drückt,
daß ein
unbeabsichtigtes Herausrutschen der Klemmvorrichtung aus der Aufnahme
beziehungsweise deren Innenkonus verhindert wird.
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Entsprechend einer Weiterbildung
der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Feder, deren Federkraft
die Klemmvorrichtung in Höhe
der Auflageebene beziehungsweise diese Ebene nicht überragend hält, zwischen
dem Gehäuse
und dem Klemmgriff angeordnet ist.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch
gelöst durch
eine Holzbearbeitungsmaschine, insbesondere eine Kreissägenmaschine
mit einem System nach einem oder mehreren der zuvor dargestellten
erfindungsgemäßen Lösungen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen
und Zeichungen beschrieben. Es zeigen:
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1a, b eine Ausführungsform der Erfindung mit
in der Auflage angeordneter Klemmvorrichtung in gelöstem Zustand;
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2a, b eine Ausführungsform nach 1 in geklemmtem Zustand;
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3a, b eine weitere Ausführungsform der Erfindung in
gelöstem
Zustand und
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4 eine
Ausführungsform
nach 3 in geklemmtem
Zustand.
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Die 1a und 1b zeigen eine Ausführungsform
der Erfindung mit einem in der Auflage 3 angeordnetem Klemmstück 4,
welches sich im gelösten Zustand
befindet. 1a ist dabei
eine Draufsicht; aus dieser Draufsicht ist die Ausführungsform
des Klemmstückes 5 der
Klemmvorrichtung 4 ersichtlich. Die Aufnahmenut ist mit
dem Bezugszeichen 2 gekennzeichnet. Die Anschlagschiene 1 ist
dabei auf der Auflage 3 angeordnet. Die Auflageebene I
ist definiert durch die obere Ebene der Auflage 3 und die untere
Fläche
der Anschlagschiene 1.
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In der Anschlagschiene 1 ist
eine Aufnahmenut 2, welche als T-Nut ausgebildet ist, angeordnet. In
diese Aufnahmenut 2 wird dann zum Eingriff bzw. zur Klemmung
der Anschlagschiene 1 das Klemmstück 5 der Klemmvorrichtung 4 eingeschoben.
Das Einschieben erfolgt dabei derart, daß das Klemmstück 5 zunächst in
der Längsstellung
in die T-Nut eingeführt
wird. Durch leichtes Verdrehen des Klemmstückes 5 mit dem Positionierkopf 10 erfolgt dann
eine formschlüssige
Verbindung in der T-Nut.
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Diese kann noch durch leichtes Verdrehen des
Klemmgriffs 11, welcher beispielsweise über ein Gewinde betätigbar ist,
dann fixiert werden. Diese Fixierung dient gleichzeitig auch zur
Spannung. Es ist damit eine form- und kraftschlüssige Verbindung zwischen der
Anschlagschiene 1 und der Auflage 3 hergestellt.
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In dem Gehäuse 7 der Klemmvorrichtung 4 ist
eine Feder 9 angeordnet. Diese Feder wirkt mit ihrer Federkraft
derart, daß das
Gehäuse 7 gegen
eine in der Aufnahme 8 der Auflage 3 vorgesehene
konische Aufnahme drückt.
Mit dem Bezugszeichen 6 ist die Welle bezeichnet, welche
das Klemmstück 5 durch
das Gehäuse 7 mit
dem Positionierkopf 10 und dem Klemmgriff 11 verbindet.
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In der 1a sind
mit dem Bezugszeichen 12 Zentrierflächen schematisch angedeutet,
welche einer leichten Zentrierung und einer spielfreien und selbstzentrierenden
Klemmung dienen sollen.
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In der 1 wird
gezeigt, wie die Klemmvorrichtung in nicht geklemmtem Zustand "geparkt" wird. Sie verbleibt
dabei in der Aufnahme 8 an der Auflage 3. Die
Höhe des
Klemmstückes 5 ist
so bemessen, daß sich
das gesamte Klemmstück
unter der Fläche bzw.
Auflageebene I der Auflage 3 befindet. Die Anschlagschiene 1 kann
jetzt frei auf der Auflage 3 verschoben werden, ohne sie
dabei anheben zu müssen.
Die durch die Feder 9 erzeugte Kraft hält die Klemmvorrichtung 4 über den
Konus des Gehäuses 7 im
Innenkonus der Aufnahme 8. Dabei greift der obere Konus
des Gehäuses 7 formschlüssig in
den Innenkonus der Aufnahme 8 ein.
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Wie bereits beschrieben, greift der
Bediener zur Klemmung zunächst
den Positioniergriff 10 und drückt damit das Klemmstück 5 gegen
die Kraft der Feder 9 in die Aufnahmenut 2. Die
Aufnahmenut 2 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als T-Nut ausgeführt. Durch
leichte Drehung des Positioniergriffes 10 greift das Klemmstück 5 sofort
formschlüssig
in die Aufnahmenut 2 ein. Zur Klemmung der Anschlagschiene 1 gegen
die Auflage 8 dient der Klemmgriff 11, der im
Ausführungsbeispiel über ein
an der Welle 6 angebrachtes Gewinde das Klemmstück gegen das
Gehäuse
und über
dessen Konus auch gegen die Aufnahme 8 spannt.
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2a zeigt
eine Draufsicht der Ausführungsform
gemäß der 1 in geklemmter Stellung. Hierbei
ist innerhalb der Führungsnut 2 ein
Indexbolzen 14 angeordnet. An dem Klemmstück 5 sind
zwei Indexradien 13 angeordnet, wobei der Mittelpunkt dieser
Indexradien jeweils der Drehpunkt des Klemmstückes 5 ist. Der zentriert
in die Aufnahmenut 2 einragende Indexbolzen 14 liegt
somit, unabhängig von
der genauen Winkelposition des Klemmstückes 5, genau an der
gleichen Position relativ zum Drehpunkt des Klemmstückes an.
Damit ist eine Indexierung der Klemmvorrichtung angegeben.
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In der 2b ist
ersichtlich, daß sich
das Klemmstück 5 nunmehr
in Wirkstellung in der Aufnahmenut 2 der Anschlagschiene 1 befindet.
Die Feder 9 ist dabei gespannt, das Gehäuse 7 wird durch diese
Federkraft in der Aufnahme 8 gehalten. Mittels des Klemmgriffes 11 ist
die Klemmvorrichtung fixiert und gespannt, wodurch die bereits beschriebene kraft-
und formschlüssige
Verbindung zwischen Auflage 3 und Anschlagschiene 1 hergestellt
ist.
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In der 2 ist
die Klemmvorrichtung in geklemmtem Zustand dargestellt. Die am Klemmstück 5 angebrachten
Zentrierflächen 12 sind
bogenförmig ausgeführt, wobei
der Mittelpunkt nur etwas außerhalb
des Drehpunktes des Klemmstückes 5 liegt. Durch
die Ausführung
der Zentrierflächen 12 sowie die
Anordnung des Mittelpunktes wird auch durch nur eine geringe Drehung
des Klemmstückes
um seinen Drehpunkt eine hohe seitliche Klemmkraft und damit ein
spielfreier Sitz erzielt. Beide Zentrierflächen sind gegenüber dem
Drehpunkt des Klemmstückes 5 punktsymmetrisch
ausgebildet. Dies sichert einen gegen den Drehpunkt des Klemmstückes 5 zentrierten
Sitz. Die Indexierung wird da durch ermöglicht, daß an dem Klemmstück 5 zwei
Indexradien 13 angeordnet sind. Der Mittelpunkt dieser
Indexradien ist jeweils der Drehpunkt des Klemmstückes 5.
Ein zentrisch in die Aufnahmenut 2 einragender Indexbolzen 14 liegt
somit, unabhängig
von der genauen Winkelposition des Klemmstückes 5, stets an der
gleichen Position relativ zum Drehpunkt des Klemmstückes an.
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Eine weitere Ausführung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems
wird in der 3 gezeigt.
Die 3a ist dabei eine
Seitenansicht und die 3b eine
schematische Darstellung von oben. Die Ausführungsform gemäß der 3 unterscheidet sich von
den zuvor beschriebenen Lösungsvarianten durch
die geänderte
Ausführung
des Gehäuses 7. Das
Gehäuse 7 hat
in der Darstellung gemäß der 3a an seinem dem Klemmstück 5 zugewandten Ende
ein Innengewinde. In diesem Innengewinde ist ein Zwischenring 15 befestigt.
Dieser Zwischenring 15 weist Führungsflächen 16 auf, welche
in einer als Langloch ausgebildeten Aufnahme der Auflage 3 beweglich
angeordnet sind. Das Besondere bei dieser Ausführungsform ist dabei der Zwischenring 15,
der – wie
bereits erwähnt – über ein
Gewinde mit dem veränderten
Gehäuse 7 verbunden
ist. Der Zwischenring 15 kann nun durch Drehung des Gehäuses 7 über das
verbindende Gewinde im Langloch geklemmt werden. Dabei ist es von
Vorteil, daß sich
das Klemmstück 5 immer
noch in ungeklemmtem Zustand befindet. Dadurch kann die Anschlagschiene 1 bei
fixierter Position des Klemmstückes 5 linear
verschoben werden. Damit wird ermöglicht, daß die Klemmung so betrieben
werden kann, daß die
Klemmung selbst in ihrer Position relativ zur Auflage 3 fixierbar
ist, die Anschlagschiene 1 aber über diesen fixierten Punkt
in ihrer eigenen Achse linear verschoben werden kann. Dies dient
beispielsweise zum exakten und winkelgenauen Heranführen der
Anschlagschiene an einen Punkt, beispielsweise an die Sägelinie.
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Die 4 zeigt
die Ausführungsform
gemäß der 3a und 3b, hier allerdings in geklemmtem Zustand.
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Die Erfindung wurde zuvor anhand
von zwei Ausführungsbeispielen
beschrieben. Diese Ausführungsbeispiele
sind dabei nicht als einschränkend
zu verstehen. Vielmehr ist – wie
bereits in der Beschreibung erwähnt – auch hier
das Prinzip der kinematischen Umkehr durchaus anwendbar, indem die Klemmvorrichtung 4 in
der Anschlagschiene 1 angeordnet wird und die Aufnahmenut 2 sich
dann in der Auflage 3 befindet. Da ansonsten das gleiche
Befestigungsprinzip wie bereits bei den vorbeschriebenen Varianten
erfindungsgemäß eingesetzt
wird, ist die Darstellung weiterer Figuren hierzu nicht erforderlich.
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Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten
Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere
auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale, die bislang nur in der
Beschreibung offenbart wurden, können
im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung,
zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik, beansprucht werden.
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Merkmale, die nur in der Beschreibung
offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die
eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.