DE102005009227A1 - Frästisch und Zubehör - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft einen Frästisch
(1) mit einer Werkplatte (2), die eine Öffnung (22) zum Durchtritt
des Fräsers
aufweist, der von einer an der Unterseite (4) der Werkplatte (2)
befestigbaren Antriebsmaschine insbesondere in Form einer Oberfräse (12)
antreibbar ist, wobei ein Befestigungsflansch (13) der Antriebsmaschine
mittels auf der Unterseite (4) der Werkplatte (2) angeordneten Zentrierorganen
(28) lateral lagefixierbar und mittels Pratzen (26) gegen die Unterseite
(4, 15) klemmbar ist, welche Pratzen (26) jeweils mittels eines
Spannzapfens (27) an der Werkplatte (2) befestigt sind. Wesentlich
ist, dass die Zentrierorgane Zentrierscheiben (28) mit exzentrischen Öffnungen
(29) sind, durch welche jeweils ein Spannzapfen (27) ragt.
Description
- Die Erfindung betrifft zunächst einen Frästisch mit einer Werkplatte, die eine Öffnung zum Durchtritt des Fräsers aufweist, der von einer an der Unterseite der Werkplatte befestigbaren Antriebsmaschine insbesondere in Form einer Oberfräse antreibbar ist, wobei ein Befestigungsflansch der Antriebsmaschine mittels auf der Unterseite der Werkplatte angeordneten Zentrierorganen lateral lagefixierbar und mittels Pratzen gegen die Unterseite klemmbar ist, welche Pratzen jeweils mittels eines Spannzapfens an der Werkplatte befestigt sind.
- Derartige Frästische sind bekannt aus der
US 6,360,798 . - Ein Frästisch besitzt eine Werkplatte. In der Werkplatte befindet sich eine Öffnung. Unterseitig der Werkplatte befindet sich eine Antriebsmaschine. Die Antriebsmaschine besitzt eine Antriebswelle. Auf der Antriebswelle sitzt ein Futter. In dem Futter wird ein Fräser, beispielsweise ein Fingerfräser gehalten. Dieser durchragt die Öffnung der Werkplatte. Zusätzlich kann die Unterseite der Werkplatte mit einem Traggestell, beispielsweise mit Tragbeinen versehen sein. Auf der Oberseite der Werkplatte befindet sich ein Anschlag, an welchem das Werkstück führbar ist. Diesen, in einer Horizontalrichtung auf der Werkplatte geführt verschiebbaren und in den Verschiebestellungen festlegbaren Anschlag bezeichnet man auch als Parallelanschlag. Die Werkplatte kann noch eine quer dazu, also parallel zum Anschlag verlaufende Führung aufweisen, in welcher sich ein weiterer Anschlag befinden kann. Am Parallelanschlag können Federelemente befestigt werden, wie sie beispielsweise aus der US 2002/0,162,439 A1 bekannt sind. Diese Federelemente dienen dem Niederhalten des Werkstückes gegen die Werkplatte. Am Parallelanschlag kann eine T-Nut vorgesehen sein, in welcher ein Kulissenstein einliegt, mit dessen Hilfe das Federelement am Parallelanschlag befestigt werden kann. Das Federelement kann aber auch in der weiteren, gegebenenfalls ebenfalls als T-Nut ausgebildeten Führungsnut der Werkplatte angeordnet sein, um durch seine Federkraft eine Andruckwirkung des Werkstückes gegen den Parallelanschlag zu erzeugen.
- Die Antriebsmaschine, die auf der Unterseite der Werkplatte befestigt ist, kann eine Oberfräse sein. Diese Oberfräse besitzt einen Befestigungsflansch, der eine im Wesentlichen kreisrunde oder der Kreisform ähnliche Grundrisskontur aufweist. Die Stirnfläche dieses Befestigungsflansches wird gegen die Unterseite der Werkplatte bzw. gegen den Boden einer unterseitigen Aussparung der Werkplatte gepresst. Hierzu dienen Spannpratzen. Die laterale Position wird mittels Zentrierorganen fixiert. Diese greifen an drei oder vier Umfangsstellen am Befestigungsflansch an. In der Montagestellung liegt der Befestigungsflansch in berührender Anlage an diesem Zentrierorgan.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Frästisch bzw. Zubehör hierzu gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
- Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass das Zentrierorgan eine Zentrierscheibe mit exzentrischer Öffnung ist. Durch die Öffnung ragt der eine Pratze tragende Spannzapfen. Die Unterseite der Zentrierscheibe kann von der Werkplattenunterseite geringfügig beabstandet sein. Eine direkte Anlage der Zentrierscheibe an der Unterseite der Werkplatte ist vorzugsweise nur im unmittelbaren Umgebungsbereich der exzentrischen Öffnung gegeben. Die Zentrierscheibe kann eine kreisförmige Grundrisskontur aufweisen. Innerhalb der Zentrierscheibe kann eine Mutter angeordnet sein, so dass die Zentrierscheibe mit dem Spannzapfen, der ein Außengewinde aufweisen kann, verschraubt werden kann. Mit einer Mutter kann unter Ausbildung eines Kontermuttereffektes die Zentrierscheibe am Spannzapfen befestigt werden. Es ist aber auch möglich, dass der Spannzapfen drehbar in einer Öffnung der Werk platte einliegt, so dass durch Drehung des Spannzapfens die Klemmwirkung erzielt werden kann. Dann dient die Zentrierscheibe nicht nur der lateralen Lagefixierung der Antriebsmaschine, sondern auch der Drehfixierung des Spannzapfens. Die Spannpratze kann ein Kunststoffteil sein. Auf eine gewellte Druckflanke, die einen Längsschlitz aufweist, durch welchen der Spannzapfen ragt, kann ein Druckstück wirken. Auf dieses Druckstück kann eine Rändel- oder Knebelmutter wirken, die auf den Spannzapfen aufgeschraubt wird. Mit einer insbesondere kreiszylinderförmigen Stützschulter stützt sich die Pratze auf dem Boden der Vertiefung oder auf der Unterseite der Werkplatte ab. Der andere Arm der Pratze drückt auf den Befestigungsflansch der Antriebsmaschine. In einer alternativen Variante ist vorgesehen, dass der Spannzapfen in Steckverbindung mit der Halteplatte steht. Er besitzt hierzu einen konusförmigen Endabschnitt, der in einer entsprechenden Senkung der Halteplatte einliegt. Die Senkung kann durch Biegung erzeugt sein und weist eine seitliche Aussparung auf, in welche eine aus der Konusfläche des Endabschnittes des Spannzapfens ragende Nase zwecks Drehsicherung eintreten kann.
- Die Befestigung des Spannzapfens an der Werkplatte hat eine eigenständige Bedeutung. Die Oberseite der Werkplatte kann topfartige Vertiefungen aufweisen, in welchen tellerförmige Haltescheiben einliegen. Die Rückseite der Haltescheiben besitzt einen Gewindeflansch. Der Gewindeflansch ragt in eine Durchgangsbohrung. In dem Gewindeflansch ist der Spannzapfen eingeschraubt.
- Die Erfindung betrifft des Weiteren einen Frästisch mit einer Werkplatte und einem auf der Werkplatte angeordneten Längsanschlag, welcher einen in einer ersten Horizontalrichtung auf der Werkplatte geführten verlagerbaren Anschlagbackenträger aufweist, welcher Anschlagbackenträger zwei aufeinander zu verlagerbare und in den Verlagerungsstellen festklemmbare Anschlagbacken aufweist, mit in einer zweiten Horizontalrichtung ausgerichteten T- förmigen Führungsnut zur Aufnahme eines Kulissensteines, an welchem ein senkrecht zur Werkplattenerstreckungsebene wirkendes Federelement befestigbar ist.
- Die Anschlagbacken sind lösbar am Anschlagbackenträger befestigt. Hierzu dienen Befestigungsmittel insbesondere in Form einer Spannschraube und einer auf die Spannschraube aufgeschraubten Spannmutter. Bei gelöster Spannschraube/-mutter kann die Anschlagbacke entlang einer Abstützfläche des Anschlagbackenträgers in Horizontalrichtung verlagert werden. Die beiden Spannbacken können somit aufeinander zu verlagert werden. Der Abstand der beiden Spannbacken kann zufolge dieser Verschiebemöglichkeit auf den Durchmesser des jeweiligen Fräsers eingestellt werden. Der Fräser befindet sich im Zwischenraum zwischen den beiden Anschlagbacken.
- Die Erfindung sieht vor, dass die Wände der Führungsnut, die der Aufnahme des Kulissensteines dienen, einerseits vom Anschlagbackenträger und andererseits von der Anschlagbacke ausgebildet werden. Hierzu kann die Abstützfläche des Anschlagbackenträgers, auf welcher die Anschlagbacke in Horizontalrichtung verlagerbar und gegen Verlagerbarkeit festlegbar aufliegt, L-förmig ausgestaltet sein. Der L-Schenkel bildet dabei die eine, ebenfalls L-förmige Wandung der T-Nut aus. Die dieser Wandung gegenüberliegende Wandung wird von einer Schmallängskante der Anschlagbacke ausgebildet. In dieser T-Nut liegt der Kulissenstein, der das Federelement trägt.
- Die Erfindung betrifft weiterhin ein Federelement für einen Frästisch oder dergleichen, wie es insbesondere aus der US 2002/0,162,439 A1 vorbekannt ist. Das dort vorbekannte Federelement ist aufwendig. Es besitzt mehrere, kammartig angeordnete Federstege.
- Der Erfindung zufolge besitzt das Federelement eine umfangsgeschlossene Blattfeder. Diese Blattfeder kann eine im Wesentlichen elliptische Gestalt aufweisen, wobei die große Halbachse der Ellipse vorzugsweise mehr als doppelt so lang ist wie die kleine Halbachse der Ellipse. Das die Blattfeder aufweisende Federelement kann aus Kunststoff bestehen. Das Federelement besitzt ferner einen Tragkörper. Dieser besitzt einen Längsschlitz. Durch den Längsschlitz kann der Schaft einer Spannschraube oder ein Spannzapfen ragen, der mit dem Kulissenstein zusammenwirkt. Vorzugsweise ist die Blattfeder einstückig am Tragkörper befestigt. Das so ausgestaltete Federelement kann als Spritzgussteil gefertigt werden. Der Tragkörper ist vorzugsweise im Bereich der kleinen Halbachse der Ellipse der Blattfeder angeformt. Der Längsschlitz kann dann in fluchtender Verlängerung zur kleinen Halbachse liegen. Als Einstellhilfe dient eine im Bereich der Schmalenden der elliptischen Feder angebrachte Stufe. Die Vertikallage des Federelementes zur Werkplatte oder auch die Abstandslage des Federelementes zum Parallelanschlag kann mit Hilfe dieser Stufe eingestellt werden. Sie wird auf die Dicke bzw. Breite des Werkstückes eingestellt. Da der schwach gekrümmte Bauch der Blattfeder über diese Anschlagfläche hinausragt, wird die Blattfeder unter Verkürzung der kleinen Halbachse beim Verschieben des Werkstückes gespannt. Die Stufe kann von einem Knick der Feder ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, die Stufe von einem Höcker auszubilden.
- In einer Weiterbildung der Erfindung, die eigenständige Bedeutung besitzt, ist vorgesehen, dass auf dem Boden der Vertiefung eine Verstärkungsplatte aus Metall liegt. Da die Materialstärke der Werkplatte im Bereich der Vertiefung vermindert ist, sorgt diese Verstärkungsplatte für eine Erhöhung der Stabilität. Wegen der verminderten Materialstärke ist die Verstärkungsplatte am Rand der Vertiefung befestigt. Hierzu bildet die im Wesentlichen die Form eines vierblättrigen Kleeblattes ausbildende Verstärkungsplatte Befestigungslaschen aus. Es sind vorzugsweise zwei sich diametral gegenüberliegende Befestigungs laschen vorgesehen, die unter Ausbildung eines rechten Winkels vom Rand der Verstärkungsplatte abragen. Mit ihren über den Rand ragenden Abschnitten ist die Verstärkungsplatte mit einem Abschnitt des Randes der Vertiefung verschraubt.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 einen Frästisch in der Vorderansicht, -
2 eine Draufsicht auf den Frästisch gemäß1 , -
3 eine Unteransicht in Perspektive, -
4 eine Unteransicht des Frästisches gemäß1 , -
5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in1 , vergrößert dargestellt, -
6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in4 , vergrößert dargestellt, -
7 ein Federelement in der Vorderansicht, -
8 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Federelementes, -
9 in einer Darstellung gemäß4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
10 in einer Darstellung gemäß6 das Ausführungsbeispiel gemäß9 , -
11 eine perspektivische, explosionsartige Darstellung des Spannorganes des Ausführungsbeispiels9 und10 , -
12 in der Ansicht eine in die Vertiefung einbringbare Verstärkungsplatte, -
13 die Verstärkungsplatte gemäß12 in der Seitenansicht, -
14 ein vergrößerter Abschnitt gemäß XIV in13 , -
15 eine perspektivische Darstellung der Verstärkungsplatte und -
16 die Unteransicht eines Frästisches etwa gemäß3 mit einer in die Vertiefung eingelegter Verstärkungsplatte. - Die Erfindung betrifft einen Frästisch
1 . Dieser besitzt eine horizontale Werkplatte2 . Von der Unterseite4 der Werkplatte2 ragen schräg L-förmige Beine9 ab, deren freie Enden mit jeweils einer Fußkappe10 aus Gummi versehen sind. Die Unterseite4 besitzt an ihren beiden Längsrandseiten jeweils eine Winkelschiene14 , die zur Stabilisierung dient. An der frontseitigen Winkelschiene14 befindet sich zudem ein Gehäuse11 für einen Schalter. - Im Zentrum der Unterseite
4 befindet sich eine Vertiefung16 , die einen parallel zur Unterseite4 verlaufenden Boden15 ausbildet. Zufolge dieser Vertiefung16 ist die Materialstärke der Werkplatte2 im Zentralbereich vermindert. - Etwa in der Mitte der eine gerundete Wandung aufweisenden Vertiefung
16 befindet sich eine kreisförmige Öffnung22 . In den Ausführungsbeispielen steckt in der Öffnung22 ein Reduzierstück18 , dessen Rand auf einer Stufe19 derart aufliegt, dass die Oberfläche des Reduzierstücks18 mit der Oberseite23 der Werkplatte2 fluchtet. Im Zentrum besitzt das einen kreisrunden Grundriss aufweisende Reduzierstück18 eine Öffnung20 , durch welche ein Fräser über die Oberseite23 ragen kann. - Der in den Figuren nicht dargestellte Fräser gehört zu einer am Boden
15 der Vertiefung16 befestigbaren Oberfräse12 . - Die Oberfräse
12 , die in den Figuren nur strichpunktiert dargestellt ist, besitzt an ihrem fräserseitigen Stirnende einen, in den Zeichnungen ebenfalls nur strichpunktiert dargestellten Befestigungsflansch13 . Dieser Befestigungsflansch13 kann einen im Wesentlichen kreisförmigen Grundriss aufweisen. - Um den Befestigungsflansch
13 so lateral lagezufixieren, dass der Fräser durch die Öffnung20 ragt, sind Zentrierscheiben28 vorgesehen. Auf dem Boden15 der Vertiefung16 befinden sich insgesamt vier Zentrierscheiben28 . - Die Zentrierscheiben
28 haben eine topfförmige Gestalt. Sie sind kreisrund und weisen eine exzentrische Öffnung29 auf. - In der Oberseite
23 der Werkplatte2 sind insgesamt vier flache Vertiefungen39 eingebracht. Auf dem Boden jeweils einer Vertiefung39 liegt ein insbesondere aus Metall bestehender Halteteller40 ein. Bei dem in der6 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der Halteteller40 rückwärtig einen Gewindeflansch41 . In diesem Gewindeflansch41 ist ein Gewindezapfen27 eingeschraubt. Dieser bildet einen Spannzapfen aus. Zur drehsicheren Verbindung des Spannzapfens27 mit dem nun zugeordneten Halteteller40 kann der in den Gewindeflansch41 eingeschraubte Abschnitt auch dort verklebt sein. - Der Halteteller
40 wird von einer Kunststoffkappe21 überfangen, deren Oberseite zur Oberseite23 der Werkplatte2 bündig ist. - Mittels einer von einer Unterlegscheibe
38 unterlegten Mutter31 wird der Halteteller40 gegen den Boden der Vertiefung39 verspannt, so dass er drehfest zur Werkplatte2 ist. - Der Spannzapfen
27 durchragt die exzentrische Öffnung29 der Zentrierscheibe28 , welche unmittelbar auf der Mutter31 aufliegt. Unter Zwischenlage einer weiteren Unterlegscheibe42 wirkt eine Klemmmutter30 gegen die Zentrierscheibe28 . Bei gelöster Klemmmutter30 kann die Zentrierscheibe28 um den Spannzapfen27 geschwenkt werden. Durch Festziehen der Klemmmutter30 kann die Schwenkstellung der Zentrierscheibe28 in Bezug auf den Spannzapfen27 fixiert werden. - Auf dem freien Ende des Spannzapfens
27 ist eine Knebelmutter44 aufgeschraubt. Ein Zwischenabschnitt des Spannzapfens27 durchgreift einen Längsschlitz27 einer Spannpratze26 . Der zur Knebelmutter44 weisende Rücken der Spannpratze26 bildet eine gewellte Druckflanke34 aus. Auf dieser gewellten Druckflanke24 stützt sich ein von dem Spannzapfen27 durchgriffenes Druckstück45 ab, gegen welches unter Zwischenlage einer weiteren Unterlegscheibe25 die Knebelmutter44 wirkt. - Der Spannzapfen
27 ist somit gleichzeitig Lagerzapfen der Zentrierscheibe28 und der Spannpratze26 . - Ein Endabschnitt
26' der Spannpratze26 drückt auf den Befestigungsflansch13 der Oberfräse12 . Der andere Endabschnitt26' der Spannpratze26 bildet eine gerundete Stützschulter37 aus, die sich auf dem Boden15 der Vertiefung16 abstützt. Der von den Spannzapfen27 durchgriffene Längsschlitz17 der Spannpratze26 liegt etwas versetzt außermittig zum Ende26' zwischen den beiden Enden26' ,26'' der Spannpratze26 . Die Spannpratze26 ist ebenso wie die Knebelmutter44 aus Kunststoff gefertigt. - Die Funktionsweise der unterseitigen Befestigung mit Zentriereinrichtung für die Oberfräse
12 ist die folgende:
Bei gelöster Knebelmutter44 und Klemmmutter30 wird die Oberfräse derartig lateral auf dem Boden15 der Vertiefung16 angeordnet, dass ihre Achse im Zentrum der Öffnung20 liegt. Dies erfolgt vorzugsweise bei auf dem Kopf stehendem Frästisch1 . Sodann werden die Zentrierscheiben28 soweit verschwenkt, bis ihre jeweilige Randkante24 in Anlage tritt gegen die entsprechende Randkante des Befestigungsflansches13 . Indem die Zentrierscheibe28 von dem Boden15 geringfügig beabstandet ist, wirken sich eventuell auf dem Boden15 liegenden Späne nicht negativ beeinflussend aus. - Die Fixierung der Drehstellung der Zentrierscheiben
28 erfolgt dann durch Festziehen der Klemmmuttern30 . Anschließend erfolgt die Befestigung des Befestigungsflansches13 gegen die Unterseite15 der Vertiefung16 mittels der Spannpratzen26 in bekannter Weise, wobei sich die jeweiligen Endabschnitte26' auf dem Befestigungsflansch13 abstützen. - Bei dem in der
6 dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft die gerundete Stützschulter37 auf einer Kreisbogenlinie. Bei dem in10 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Stützschulter37 im Endbereich massiv ausgestaltet. - Bei dem in
10 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Halteplatte40 spitze Vorsprünge62 , die sich in den Boden der Vertiefung39 eingraben können, um die Haltescheibe40 drehzufixieren. Die Haltescheibe40 besitzt im Zentrum eine von einer Ausprägung gebildete Senkung33 . In der Senkung33 lagert ein konischer Endabschnitt32 des Spannzapfens27 . Aus dem konischen Endabschnitt32 des Spannzapfens27 ragt seitlich eine Nase35 . Diese Nase35 greift in eine Aussparung36 der Senkung33 ein, so dass der Spannzapfen27 drehgesichert ist. Ansonsten wird der Spannzapfen, wie auch in dem in6 dargestellten Ausführungsbeispiel von einer Mutter31 gegen die Werkplatte2 gehalten. - Auf der Oberseite
23 der Werkplatte2 befindet sich ein in Längsrichtung (Y-Richtung) erstreckender Führungsschlitz5 . Dieser Führungsschlitz5 hat ein T-förmiges Profil. In ihm kann ein Kulissenstein gleiten, welcher einem Winkelanschlag3 zugeordnet ist. Der Winkelanschlag3 kann mittels einer Klemmmutter6 in seine Winkelstellung fixiert werden. Er kann innerhalb des Führungsschlitzes5 in Y-Richtung verschoben werden. - Eine Klemmmutter
58 haltert ein weiter unten noch beschriebenes Federelement54 ebenfalls in dem Führungsschlitz5 . Die Klemmmutter58 fixiert das Federelement54 sowohl in X- als auch in Y-Richtung. - In der Oberseite
23 der Werkplatte2 befinden sich desweiteren zwei sich in X-Richtung erstreckende Führungsnuten7 . Die Führungsnuten7 sind voneinander beabstandet. Auch in diesen Führungsnuten7 lagern Kulissensteine, die mit Klemmmuttern61 zusammenwirken. Durch Festziehen der Klemmmuttern61 kann ein Anschlagbackenträger48 lagefixiert werden. Bei gelösten Klemmmuttern61 kann der Anschlagbackenträger48 in X-Richtung verschoben werden. Sein Abstand zum Fräser kann dadurch eingestellt werden. - Der Anschlagbackenträger
48 bildet eine im Wesentlichen senkrecht zur Oberseite23 verlaufende Abstützfläche55 aus. Auf dieser Abstützfläche55 lagern zwei Anschlagbacken51 . Die Anschlagbacken51 können in Richtung Y aufeinander zu verlagert werden. Hierzu durchgreift ein Zugstück56 , welches als Schlossschraube ausgebildet ist, einen Längsschlitz49 . Hierdurch kann der Abstand zwischen den beiden aufeinander zu weisenden Schmalkanten51'' der Anschlagbacken51 auf dem Durchmesser des nicht dargestellten Fräsers eingestellt werden. Der Fräser befindet sich unterhalb eines Fingerschutzes8 zwischen den beiden Anschlagbacken51 . - Auf der Rückseite
57 des Anschlagbackenträgers58 befindet sich eine Klemmmutter59 , die auf das Zugstück56 aufgeschraubt ist. Mittels der Klemmmutter59 kann die Lage der Anschlagbacke51 fixiert werden. Die Längsschmalkanten51' der Anschlagbacke51 haben eine L-förmige Gestalt. Innen liegt ein L-förmiger Abschnitt48' des Anschlagbackenträgers gegenüber. Der L-förmige Abschnitt48' und die Schmalkante51' bilden zusammen eine T-förmige Führungsnut52 für einen Kulissenstein53 aus. An diesem Kulissenstein53 ist ein Federelement54 fixiert. Auch dies erfolgt mittels einer Klemmmutter60 . - Die oben erwähnten Federelemente
54 bilden einerseits einen Niederhalter aus, der das Werkstück gegen die Oberseite23 der Werkplatte2 drückt, und anderseitig ein horizontales Druckstück, der das Werkstück gegen die Anschlagbacken48 drückt. Die Federelemente54 haben die nachfolgend beschriebene Gestalt: Das Federelement54 besteht aus einem Kunststoffteil. Es besitzt einen langgestreckten Tragkörper46 , der einen Längsschlitz56 aufweist. Mit Hilfe des Schlitzes56 wird das Federelement54 an der Werkplatte2 oder am Anschlagbackenträger48 befestigt. Hierzu durchgreift eine Klemmschraube oder dergleichen den Schlitz56 . - An einem Ende des Tragkörpers
64 ist eine ellipsenförmige Blattfeder63 angeformt. Der Bauch69 , der dem Schmalende des Tragkörpers64 gegenüberliegt, bildet die Druckfläche aus, der das Federelement64 gegen das Werkstück drückt. Der Bauch69 besitzt einen großen Radius. Die beiden Schmalenden der Blattfeder66 besitzen einen geringen Radius. - Zur Lagefixierung des Federelementes
54 sind im Bereich der Schmalenden66 Stufen67 vorgesehen, die auf die Oberseite des Randes des Werkstückes aufgelegt werden können. Hierdurch wird dann der Federausweichweg der Druckfläche69 definiert. - Die Stufe
67 kann von einem Knick68 des Endabschnittes der Blattfeder63 gebildet werden. Es ist aber auch vorgesehen, dass in diesem Bereich die Blattfeder63 eine Stufe67 ausbildet, welche auf die Oberseite des Werkstücks aufgelegt werden kann. - Wird das Werkstück dann an dem Bauch
69 der Blattfeder63 vorbeigeschoben, so kann der Bauch69 in Richtung auf den Tragkörper64 ausweichen. Die Elastizität der Blattfeder63 sorgt dann für den erforderlichen Anpressdruck einerseits gegen die Oberseite23 der Werkplatte2 und andererseits gegen die Anschlagbacke51 . - Die
12 zeigt eine Verstärkungsplatte71 , die in die Vertiefung16 der Unterseite4 der Werkplatte2 einsetzbar ist. Die Verstärkungsplatte71 besitzt eine im Wesentlichen kleeblattförmige Umrisskontur, besteht aus Stahl und hat in ihrer Mitte eine Öffnung72 , die zur Öffnung der Werkplatte2 , die das Reduzierstück18 aufnimmt, kongruent ist. Des Weiteren befinden sich in der Verstärkungsplatte71 Befestigungsöffnungen73 , die auch zum Durchtritt der Spannzapfen27 geeignet sind. - Die Umrisskontur der Verstärkungsplatte
71 entspricht der Umrisskontur der sie aufnehmenden Vertiefung16 , so dass die Verstärkungsplatte71 auf den Boden15 der Vertiefung16 gelegt werden kann. Dadurch wird der gegenüber der übrigen Werkplatte2 materialverminderte Boden15 verstärkt. Die Befestigung der Verstärkungsplatte71 erfolgt vorzugsweise mit dem die Vertiefung16 umgebenden Rand der Unterseite4 . Hierzu sind an der Verstärkungsplatte71 im Wesentlichen rechtwinklig abragende Befestigungslaschen74 vorgesehen. Im Ausführungsbeispiel besitzt die Verstärkungsplatte71 jeweils im Bereich zweier sich gegenüberliegende Einschnürungen eine Befestigungslasche74 . Der unmittelbar vom Rand der Verstärkungsplatte71 abragende Schenkel74' der Befestigungslasche74 besitzt eine Länge, die der Tiefe der Vertiefung16 entspricht. Der von diesem Schenkel74' rechtwinklig abragende Befestigungsschenkel74'' besitzt eine Befestigungsöffnung, durch welche eine Befestigungsschraube geschraubt werden kann, mit der die Befestigungslasche74 mit dem Randbereich der Vertiefung16 befestigt werden kann. - Wie aus der
16 zu entnehmen ist, durchragen die Spannzapfen27 Öffnungen73 der Verstärkungsplatte71 , so dass sich die in der6 erkennbare Unterlegscheibe38 unmittelbar auf der Verstärkungsplatte abstützen kann. Die in der9 mit der Bezugsziffer19 bezeichnete Stufe kann vom Rand der Öffnung72 ausgebildet sein, so dass das Reduzierstück18 sich auf dem Rand der Öffnung72 abstützen kann. - Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (25)
- Frästisch (
1 ) mit einer Werkplatte (2 ), die eine Öffnung (22 ) zum Durchtritt des Fräsers aufweist, der von einer an der Unterseite (4 ) der Werkplatte (2 ) befestigbaren Antriebsmaschine insbesondere in Form einer Oberfräse (12 ) antreibbar ist, wobei ein Befestigungsflansch (13 ) der Antriebsmaschine mittels auf der Unterseite (4 ) der Werkplatte (2 ) angeordneten Zentrierorganen (28 ) lateral lagefixierbar und mittels Pratzen (26 ) gegen die Unterseite (4 ,15 ) klemmbar ist, welche Pratzen (26 ) jeweils mittels eines Spannzapfens (27 ) an der Werkplatte (2 ) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierorgane Zentrierscheiben (28 ) mit exzentrischen Öffnungen (29 ) sind, durch welche jeweils ein Spannzapfen (27 ) ragt. - Frästisch nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentierscheibe (
28 ) von der Unterseite (4 ,15 ) geringfügig beabstandet ist. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierscheibe (
28 ) einen kreisförmigen Grundriss aufweist. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierscheibe (
28 ) mit einem insbesondere von einer Mutter (30 ) ausgebildeten Klemmorgan, das dem Spannzapfen (27 ) zugeordnet ist, lagefixierbar ist. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der ein Außenge winde aufweisende Spannzapfen (
27 ) durch die Öffnung (29 ) der Zentrierscheibe (28 ) ragt und die Zentrierscheibe zwischen zwei Muttern (30 ,31 ) liegt, so dass die Lagefixierung durch einen Kontermuttereffekt erfolgt. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannpratze (
26 ) ein Kunststoffteil ist mit einer gewellten Druckflanke (34 ) und einer gerundeten Stützschulter (37 ), mit welcher sich die Spannpratze (26 ) auf dem Boden (15 ) einer Vertiefung (16 ) der Werkplatte (2 ) abstützt. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch in Vertiefungen (
39 ) der Oberseite (23 ) der Werkplatte (2 ) einliegende Halteteller (40 ), welche rückwärtig einen Gewindeflansch (41 ) aufweisen, welcher Gewindeflansch (41 ) in eine Durchgangsbohrung (43 ) ragt, wobei der Spannzapfen (27 ) in den Gewindeflansch (41 ) eingeschraubt/geklebt ist. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine drehfeste Lagerung eines konischen Endabschnittes (
32 ) des Spannzapfens (27 ) in einer Senkung (33 ) des Haltetellers (40 ). - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch ein insbesondere in Form einer Rändel- oder Knebelmutter (
44 ) ausgebildetes Klemmorgan, das unter Zwischenlage eines Druckstücks (45 ) auf die Druckflanke der Pratze (26 ) wirkt. - Frästisch mit einer Werkplatte (
2 ) und einem auf der Werkplatte (2 ) angeordneten Längsanschlag (47 ), welcher einen in einer ersten Horizontalrichtung (x) auf der Werkplatte (2 ) geführt verlagerbaren Anschlagbackenträger (48 ) aufweist, welcher Anschlagbackenträger (48 ) zwei aufeinander zu verlagerbare und in den Verlagerungsstellungen festklemmbare Anschlagbacken (51 ) aufweist, mit in einer zweiten Horizontalrichtung (y) ausgerichteten T-förmigen Führungsnut (52 ) zur Aufnahme eines Kulissensteins (53 ), an welchem ein senkrecht zur Werkplattenerstreckungsebene (x, y) wirkendes Federelement (54 ) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (48' ,51' ) der Führungsnut (52 ) einerseits von dem Anschlagbackenträger (48 ) und andererseits von der Anschlagbacke (51 ) ausgebildet werden. - Frästisch nach Anspruch 9 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden der T-Nut (
52 ) die fluchtende Verlängerung einer Abstützfläche (55 ) des Anschlagbackenträgers (48 ) ist, auf welcher die Anschlagbacken (51 ) aufliegen. - Frästisch nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 und 10 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagbacken (
51 ) mittels eines von der rückwärtigen Seite (57 ) des Anschlagbackenträgers (48 ) betätigbaren Zugstücks (56 ) gegen die Abstützfläche (55 ) beaufschlagt werden. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine auf dem Boden (
15 ) der Vertiefung (16 ) angeordnete Verstärkungsplatte (71 ). - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Stahl gefertig te Verstärkungsplatte (
71 ) eine der Vertiefung (16 ) angepasste Grundrisskontur aufweist. - Frästisch nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsplatte (
71 ) mit Befestigungslaschen (74 ) am Rand der Öffnung (16 ) auf der Unterseite (4 ) der Werkplatte (2 ) befestigt ist. - Federelement (
54 ) für einen Frästisch oder dergleichen insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (54 ) eine umfangsgeschlossene Blattfeder (63 ) ist. - Federelement nach Anspruch 16 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (
63 ) eine im Wesentlichen elliptische Gestalt aufweist. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 und 17 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen an der Blattfeder (
63 ) befestigten Tragkörper (64 ), der einen Längsschlitz (65 ) aufweist, welcher sich parallel zur kleinen Halbachse (a) der Ellipse erstreckt. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (
64 ) im Wesentlichen in der Mitte der elliptischen Feder (63 ) angeordnet ist. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 19 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (
64 ) und die Feder (63 ) einstückig von einem Kunststoffteil gebildet sind. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 20 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine im Bereich der Schmalenden (
66 ) der elliptischen Feder (63 ) angebrachte Stufe (67 ) mit einer parallel zur großen Halbachse (b) verlaufenden Druckfläche (69 ). - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 21 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufe (
67 ) von einem Knick (68 ) der Feder (63 ) gebildet ist. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 22 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufe (
67 ) von einem Höcker (70 ) ausgebildet ist. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 23 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement eine T-Form hat, wobei der T-Steg vom Tragkörper (
64 ) und die T-Schenkel von der Blattfeder (63 ) gebildet sind. - Federelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 24 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die große Halbachse (b) der Ellipse mindestens doppelt so lang ist wie die kleine Halbachse (a).
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Effective date: 20111104 |
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