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Pneumatische Vorrichtung zum Reinhalten von mit einer Fadenbruch-Absauganlage
ausgerüsteten Spinnmaschinen, Spinnereimaschinen und Zwirnmaschinen Die Erfindung
betrifft eine pneumatische Vorrichtung zum Reinhalten von Spinnmasch.inn, Spinnereimaschinen
und Zwirnmaschinen, die mit einer Fadenbruch-Absauganlage ausgerüstet sind, bei
der die gefilterte Abluft der Absauganlage zum Reinhalten staubgefährdeter Oberflächen
der Maschine benutzt wird.
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Bisher bekannte Einrichtungen mit Benutzen der gefilterten Abluft
der Absauganlage zum Reinhalten staubgefährdeter Oberflächen weisen einen mit der
Druckseite des Absaugventilators in Verbindung stehenden Kanal auf, der mit Blasöffnungen
- z. B. in Form von Düsen oder Schlitzen - versehen ist, mit deren Hilfe die Abluft
der Fadenbruch-Absauganlage als kräftige, gerichtete Blasströmung gegen die der
Verschmutzung unterliegenden Oberflächen gerichtet wird. Nachteilig erweist sich
hierbei, daß die mit erheblicher Geschwindigkeit über solche Oberflächen streichende
Luft die Schmutzstoffe in den Bereich laufender Fäden transportiert, wo sie an abstehenden
Fasern hängenbleiben und z. B. bei Spinnmaschinen in Form von Verdickungen eingesponnen
werden. Gleichzeitig saugt die Blasströmung weitere mit Staub und Flug beladene
Raumluft aus dem Bereich der Maschine an, wobei sich die Menge der gegen die Fäden
geblasenen Verunreinigungen noch vergrößert. Ferner erzeugt die Blasströmung eine
kräftige Wirbelbildung, die Zusammenballungen von Faserflug erzeugt. Werden solche
Faserflocken in die Fäden eingesponnen oder eingezwirnt,. entstehen Verdickungefi
im Faden bzw. im Garn, die bei der Weiterverarbeitung zu Betriebsstörungen führen.
Hinzu kommt, daß die Abluft der Fadenbruch-Absauganlage eine ganz beträchtliche
Staubmenge mitführt, die nicht von dem zur Faserausscheidung dienenden Filter zurückgehalten
werden kann. Bei dem geschilderten überblasen verschmutzungsgefährdeter Oberflächen
mit Abluft der Absauganlage wird deshalb im Betrieb dauernd Staub auf die sauber
zu haltenden Oberflächen transportiert, der sich in toten und schwer zu reinigenden
Ecken absetzt und somit gerade die! Verschmutzung der Maschine vergrößert. Der Erfindung
liegt die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zu beseitigen.
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Die Erfindung besteht darin, daß das Filter für die staubgesättigte
Abluft der Fadenbruch-Absauganlage aus mindestens einem Filterschlauch besteht,
der in der Nähe der verschmutzungsgefährdeten Oberflächen der Maschine angeordnet
ist.
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Die zur Verfügung stehende große Filterfläche der Filterschläuche
gestattet, die Porenöffnungen der Schlauchwände ohne einen ins Gewicht fallenden
Druckverlust so klein zu wählen, daß der von der Abluft mitgeführte Staub vollständig
im Schlauchinneren festgehalten wird. Die Abluft der Absauganlage strömt durch die
Vielzahl der Poren der Filterschläuche derart in den Raum zurück, da.ß eine diffuse
Luftbewegung kleiner Strömungsgeschwindigkeiten entsteht, welche die mit Schmutzstoffen
beladene Raumluft von den, verschmutzungsgefährdeten Oberflächen verdrängt. Diese
Luftbewegung verhinhindert einerseits, daß von der Raumluft in Schwebe mitgeführte
Schmutzstoffe sich auf den genannten Oberflächenteilen der Maschine absetzen können;
andererseits wird, der an den Arbeitsstellen der Maschine entstehende Staub und
Flug durch diese Luftbewegung in feinster Verteilung nach außen transportiert. Die
diffuse Strömung der in den Raum durch die Wand des Filterschlauches bzw. der Filterschläuche
austretenden Abluft der Absauganlage ist so schwach, daß sich schon in kleinem Abstand
von der Filterwand eine wirbelfreie Luftbewegung bildet. Dies verhindert, daß Faserflug
zu Flocken zusammengeballt wird, welche sich durch Aufnahme von weiterem Flug noch
vergrößern können.
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Die Erfindung ist an Hard der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Fig. 1 zeigt einen Querschnitt und Fig. 2 die Längsansicht einer
Ringspinnmaschine, welche mit einer Absauganlage zum Absaugen gebrochener Fäden,
Staub oder freiem Fasermaterial ausgerüstet ist.
Gleiche Teile sind
in beiden Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen, Bei der in der Zeichnung
dargestellten Ringspinnmaschine läuft der von den Vorgarnspulen 1 abgezogene Faden
2 in das Streckwerk 3 und wird anschließend auf den Spulen 4 aufgewickelt. Im Bereich
der Austrittsstelle jedes Fadens aus dem Streckwerk befindet sich eine Saugdüse
5, welche an einem in den zentralen Sammelkanal 6 mündenden Saugrohr 5a angeordnet
ist. Der Sammelkanal 6 mündet in den Kasten; 7, in welchem ein Drahtfilter 8 und
ein Ventilator 9 angeordnet sind. Beim Bruch eines Fadens zwischen Streckwerk und
Spule 4 wird das lose aus dem Streckwerk austretende Fadenende von der Saugströmung
in die Saugdüse 5 gesogen und durch Saugrohr und Sammelkanal in den Filterkasten.
weggeführt. Das abgesaugte Fasermaterial bleibt auf der Oberfläche des Filters 8
zurück, und die von Fasermaterial gereinigte, weitgehend aber noch staubhaltige
Luft strömt in den auf die Oberseite des Kastens aufgesetzten Diffusor 10.. An den
Diffusor schließt eine Leitung 11 an, durch welche die vom Ventilator geförderte
Abluft der Absauganlage in den Filterschlauch 12 geleitet wird. Der Filterschlauch
12 ist unmittelbar über dem die Vorgarnspulen 1 enthaltenden Spulengatter angeordnet
und erstreckt sich über die ganze Länge der Ringspinnmaschine.
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Der Filterschlauch 12 besteht aus einem porösen Gewebe. Er ist mit
Hilfe eines Spannbandes 13 abnehmbar am Ende der Leitung 11 befestigt. Mit wachsender
Entfernung von der Eintrittsstelle der Luft in das Innere des Filterschlauches besitzt
letzterer einen, abnehmenden Querschnitt.
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Aus der Leitung 11 zweigt eine Leitung 14 ab, welche in zwei weitere
Filterschläuche 15 bzw. 16 mündet. Zweckmäßig besteht die Wandung dieser Filterschläuche
ebenfalls aus luftdurchlässigem Gewebe. Die Filterschläuche 15 bzw. 16 sind symmetrisch
zur Mittelebenie der Maschine angeordnet. Weitere Filterschläuche 18 bzw. 19 können
gemäß Fig. 1 im Bereich der Spulen 4 angeordnet und durch einen nicht gezeichneten
Kanal mit der Leitung 11 oder der Druckseite des Ventilators verbunden sein.
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Das Verspinnen des von den Spulen 1 abgezogenen Vorgarnes ist mit
einer beträchtlichen Bildung von Staub und Faserflug verbunden. Besondere der Verschmutzung
ausgesetzte Stellen der Maschine sind die im Bereich der Streckwerke gelegenen Partien,
ferner wird Flugstaub von der Raumluft mitgeführt und kann sich auf den. übrigen
Teilen der Maschine absetzen. Letzteres wirkt sich besonders nachteilig für die
Vorgarnspulen aus, weil die auf ihnen sich absetzenden Faserflocken mit dem abgezogenen
Vorgarn versponnen werden und so Verdickungen in dem gesponnenen Garn verursachen.
Diese Verdickungen geben Anlaß zu Störungen auf den zur Weiterverarbeitung des gesponnenen;
Fadens dienendem Maschinen.
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Es ist bekannt, daß ein beträchtlicher Teil der Arbeitszeit des die
Maschinen bedienenden Personals für Reinigungsarbeiten aufgewendet werden muß. Eine
einwandfreie Garnqualität läßt sich nur auf peinlich sauber gehaltenen Maschinen
erzeugen. Die beträchtliche für die Reinigung aufzuwendende Arbeitszeit verbietet
es, dem Bedienungspersonal mehr Maschinen zuzuweisen, während dies im Hinblick auf
die übrigen Arbeiten, wie Reparatur von Faden-Brüchen, Ersetzen leerer Vorgarnspulen,
und Aufstecken und Abziehen der Spulen 4, eigentlich möglich wäre. Die geschilderte
Einrichtung erlaubt, das Verschmutzen der Maschine durch sich absetzenden Staub
und Faserflug weitgehend zu verhindern. Die in die Filterschläuche 12, 15, 16 und
18 und 19 geleitete Abluft der Absauganlage strömt durch die Vielzahl der zwischen
den Gewebefäden liegenden Poren in den Raum zurück und bewirkt auf geschilderte
Weise die Sauberhaltung der Maschine. Von der Abluft mitgeführter Staub wird im
Innern, des Filterschlauches zurückgehalten.
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Eine mit der beschriebenen Einrichtung versehene Spinnmaschine zeichnet
sich durch ein weitgehend vermindertes Verschmutzen ihrer Oberflächenteile aus.
Das versponnene Garn ist durch ein vollständiges Fehlen von durch Faserflug erzeugten
Verdickungen gekennzeichnet.
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Der gegen das Ende zweckmäßig konisch sich verengende Querschnitt
der Filterkörper trägt dazu bei, daß pro Flächeneinheit der Filterfläche möglichst
gleiche Luftmengen durch die Porenöffnungen in den Raum austreten. Dies kann durch
Anordnung von Leitorganen 17 im Innern des Filterschlauches noch gefördert werden.
Zum gleichen Zweck besteht die Wandung des Filtersclhlauches 12 aus einzelnen Gewebeteiles
mit verschiedener Luftdurchlässigkeit. Der an die Leitung 11 anstoßende Gewebeteil
20 besitzt größere Porenöffnungen als der anschließende Teil 21, welcher wiederum
dichter als der nicht gezeichnete Schlußteil am gegenüberliegenden. Maschinenende
gewebt ist. In vielen Fällen genügt bloß eine dieser Maßnahmen zur Erzeugung einer
Austrittsströmung mit annähernd gleichen Lu.ftdurchtrittsmengen pro Flächeneinheit.
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Zum Reinigen der Filterschläuche werden diese periodisch von der Spinnmaschine
abgenommen. Durch Umkrempeln der Schläuche läßt sich der im Schlauchinnern abgesetzte
Staub und das im Filter 8 nicht ausgeschiedene Fasermaterial entfernen.
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Unter Umständen empfiehlt es sich, die in die Filterschläuche geleitete
Abluftmenge der Absauganlage in bekannter Weise durch Beimischung von Raumluft zu
vergrößern. Dies erhöht die Wirkung der die Schmutzstoffe von der Maschine verdrängenden
Luftbewegung. Zu diesem Zweck ist beispielsweise die Wand des Sammelkanals 6 gemäß
Fig. 1 mit Öffnungen 22 versehen, durch welche Luft angesogen und zusammen mit der
von den Saugdüsen abgeführten Luft über den Filter 8 in die Filterschläuche geleitet
wird. Diese Anordnung besitzt gleichzeitig den Vorteil, daß ein wesentlicher Teil
des in den Streckwerken entstehenden. Staubes oder Faserfluges aus dem Bereich der
Maschine abgeführt wird. Andererseits wäre es auch möglich, in der Wand des Kastens
7 gemäß Fig. 2 eine oder mehrere Öffnungen 23 anzubringen, welche in den Raum zwischen
Filter 8 und Saugseite des Ventilators münden. Damit muß die durch die genannten
Öffnungen. angesaugte Raumluft nicht den Durchlaßwiderstand des Filters überwinden.
In gewissen Fällen ist es auch wünschenswert, die Abluft der Absauganlage nur durch
einen Teil der Wandung des Filterschlauches in den Raum austreten zu lassen. Zu
diesem Zweck kann der andere Teil gasundurchlässig ausgebildet werden, beispielsweise
mittels eines die Porenöffnungen verstopfenden Belages oder mittels eines die Öffnungen
verschließenden CTberzuges.
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Viele Verarbeitungsprozesse von Fasermaterial in der Textilindustrie
verlangen die Aufrechterhaltung gleichmäßiger klimatischer Bedingungen im Maschinensaal.
So ist es üblich, Spinnmaschinen und andere
Textilmaschinen in
einem Raum aufzustellen, welcher an eine Luftkonditionierungsanlage angeschlossen
ist und dauernd mit Frischluft geeigneter Temperatur und geeigneten Feuchtigkeitsgehaltes
belüftet wird. In solchen Fällen ist es vorteilhaft, an Stelle von Raumluft der
Abluft der Absauganlage direkt aus der Konditionierungsanlage kommende Frischluft
beizumischen. Dies kann durch. einen nacht gezeichneten, in die Leitung 11 einmündenden
Kanal erfolgen. Da die Abluft der Absauganlage gegenüber der mittleren Raumtemperatur
eine etwas höhere Temperatur aufweist, wird zweckmäßig der Feuchtigkeitsgehalt der
beigemischten konditionierten Luft zusätzlich erhöht. Dies kann durch Einspritzen
von Wasser erfolgen. Mit einer solchen Einrichtung wird gewährleistet, daß im Bereich
der laufenden Fäden die für den Verarbeitungsprozeß günstigsten klimatischen Bedingungen
eingehalten werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung dargestellten und
in der Beschreibung erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie läßt sich überall
anwenden, wo auf einer Fäden verarbeitenden Textilmaschine eine Absaugvorrichtung
zur Abführung gebrochener Fäden, Staub oder freiem Fasermaterial vorhanden ist,
z. B. auch in Zwirn- oder Spulmaschinen.